Darstellung des Standortes der Einleitstellen aus Regenrückhaltebecken (RRB) in Oberflächengewässer zweiter Ordnung als Punkt. Allerdings sind nicht für alle erfassten RRB die Einleitstellen bekannt, so dass dieses Thema nicht ganz vollständig ist. Es wird unterschieden in Einleitstellen von ober- und unterirdischen RRB. Zu den einzelnen Einleitstellen werden, soweit vorhanden, Sachdaten wie eindeutige Bezeichnung des dazugehörigen RRB, Lagebeschreibung des RRB, Lage der Einleitstelle im Gewässer (LU = linkes Ufer, RU = rechtes Ufer), maximaler Drosselabfluss in l/s für das Bemessungsereignis, Gewässer, in das eingeleitet wird, Jahr der Inbetriebnahme, Betreiber, Aktenzeichen der Planfeststellung und Aktenzeichen im Umweltamt zur Verfügung gestellt. Manchmal ist auch ein Foto der Einleitstelle vorhanden. Grundlage für die Sachdaten sind in der Regel Betreiberangaben.
Rechtsgrundlage ist die Eingriffsregelung nach § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz und § 5 ff Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Verursacher von sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft (erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes) sind verpflichtet diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungen (z.B. Plangenehmigungen, Planfeststellungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungen, …) festgesetzt. Im Kompensationsflächenkataster werden die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu Dokumentations- und Kontrollzwecken und zur Vermeidung von Doppelbelegungen flächenmäßig erfasst und beschrieben.
Dieser WebMapService (WMS) stellt die Änderungsübersicht für das Landschaftsprogramm Hamburg dar. Sie zeigt die Bereiche, in denen seit der Bekanntmachung des Plans im Juli 1997 Änderungen festgestellt wurden, bzw. Berichtigungen gemäß §5 Absatz 5 Nr. 3 und 4 HmbNatSchAG vorgenommen oder Planfeststellungen nachrichtlich übernommen wurden. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Darstellung des Standortes der Regenrückhaltebecken, die in Oberflächengewässer zweiter Ordnung einleiten, als Punkt. Dabei werden die RRB unterschieden in ober- und unterirdische Becken. Zu den einzelnen RRB werden, soweit vorhanden, Sachdaten wie eindeutige Bezeichnung, Lagebeschreibung, Bauart, maximales Einstauvolumen in m³, maximaler Drosselabfluss in l/s für das Bemessungsereignis, Gewässer, in das eingeleitet wird, Jahr der Inbetriebnahme, Betreiber, Aktenzeichen der Planfeststellung und Aktenzeichen im Umweltamt zur Verfügung gestellt. Oft ist auch ein Foto vorhanden. Grundlage für die Sachdaten sind in der Regel Betreiberangaben.
"Landschaftsprogramm Hamburg - Änderungsübersicht" zeigt alle Bereiche, in denen seit der Bekanntmachung des Plans im Juli 1997 Änderungen festgestellt wurden, bzw. Berichtigungen gemäß §5 Absatz 5 Nr. 3 und 4 HmbNatSchAG vorgenommen oder Planfeststellungen nachrichtlich übernommen wurden. Zusätzlich werden die Bereiche laufender Änderungsverfahren dargestellt. Die Änderungsbereiche sind durch Umringe dargestellt. Über einen link können zu den ab 2012 festgestellten Änderungen Bilder und Erläuterungstexte aufgerufen werden. (Die Aufbereitung der Dokumente aus der Zeit 1997 - 2012 ist in Arbeit.) Anhand der Änderungsübersicht wird die Historie des Landschaftsprogramms abgebildet. Sie ist jedoch nicht originärer Bestandteil des gesetzlichen Planwerkes.
Dieser WebMapService (WMS) stellt die Änderungsübersicht für das Landschaftsprogramm Hamburg dar. Sie zeigt die Bereiche, in denen seit der Bekanntmachung des Plans im Juli 1997 Änderungen festgestellt wurden, bzw. Berichtigungen gemäß §5 Absatz 5 Nr. 3 und 4 HmbNatSchAG vorgenommen oder Planfeststellungen nachrichtlich übernommen wurden. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WebMapService (WMS) stellt die Änderungsübersicht für den Flächennutzungsplan Hamburg dar. Sie zeigt die Bereiche, in denen seit der Neubekanntmachung dieses Plans im Oktober 1997 Änderungen festgestellt, Berichtigungen gemäß §13 a BauGB vorgenommen oder Planfeststellungen nachrichtlich übernommen wurden. Darüber hinaus werden die Änderungen, die sich im Verfahren befinden und vorgesehene Berichtigungen enthalten, dargestellt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WebFeatureService (WFS) stellt die Änderungsübersicht für den Flächennutzungsplan Hamburg zum Downloaden bereit. Sie zeigt die Bereiche, in denen seit der Neubekanntmachung dieses Plans im Oktober 1997 Änderungen festgestellt, Berichtigungen gemäß §13 a BauGB vorgenommen oder Planfeststellungen nachrichtlich übernommen wurden. Darüber hinaus werden Änderungen, die sich imVerfahren befinden und vorgesehene Berichtigungen enthalten, dargestellt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
ID: 4859 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Planänderung im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck für den sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 40 im Streckenabschnitt der Anschlussstelle Dortmund/Ost (B236) und des Autobahnkreuzes Dortmund/Unna (BAB 1/BAB 40) von Bau-km 30+830 bis Bau-km 40+353. Das Änderungsvorhaben bezieht sich auf den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost. Mit Schreiben vom 06.02.2025 hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH, gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr.1 UVPG die Feststellung, ob für das von ihr geplante Vorhaben „Planänderung nach § 17d FStrG i. V. m. § 76 Abs. 2 VwVfG für den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost“ im Ausbauvorhaben der BAB 40 eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht, beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) beantragt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.05.2016 hatte die Bezirksregierung Arnsberg bereits die Planfeststellung für das Ausbauvorhaben erteilt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 11.03.2025 durch das FBA festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 11.03.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gemäß § 5 UVPG.pdf
Kraftwerkstilllegung der Baumgartenmühle und Gewässerausbau der Attel Fl.Nrn. 1059/1, 1059/3, 1062, 1063, 1064, 1064/1, 1066/2, 917/2, 922/1, 922/2, 922/3, 922/4 Gemarkung Straußdorf Antrag auf Planfeststellung / -genehmigung (§ 67, 68 WHG)
Origin | Count |
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Bund | 529 |
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