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Vereinigte Mulde, rechts, Neubau östlicher Ringschlussdeich Gruna (O1.11)

Gz.: C46_L-0522/405/30 Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Neubau eines Deiches. Dieser verläuft östlich der Ortslage Gruna und bindet sowohl nördlich als auch südlich der Ortschaft an den bereits bestehenden Hochwasserschutzdeich Laußig-Mörtitz an. Damit soll Gruna nunmehr auch landseitig vor Hochwasserereignissen mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren bei Flutung des Hinterlandes im Falle eines Deichversagens zwischen Gruna und Mörtitz geschützt werden.

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau und Betrieb der 380-/110-kV-Leitung Audorf Süd - Raum Kiel Süd (LH-13-346)

Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung mit einer Länge von ca. 32 km zwischen dem bestehenden Umspannwerk (UW) Audorf Süd und dem neu zu errichtenden UW Raum Kiel Süd • Mitführung von zwei 110-kV-Systemen der Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH (InfraNord) zwischen Mast 2 und Mast 84 der LH-13-346 • Einbindung der 110-kV-Leitung LH-13-105 in die neue Trasse (Mast 116N) sowie Anbindung der 110 kV-Leitung LH-13-105 an das UW Raum Kiel Süd • Verlegung bestehender Leitungen: ▪ 220-/110-kV-Leitung LH-13-207 (Maste 45–47) im Bereich Achterwehr/Quarnbek ◦ 220-kV-Leitung LH-13-207 (Maste 82–88) und 110-kV-Leitung LH-13-150 (Maste 125–130) im Bereich Moorsee ◦ Errichtung einer neuen 220-kV-Verbindung zwischen dem bestehenden UW Kiel Süd und dem geplanten UW Raum Kiel Süd (Maste 86B bis 87B) • Rückbau bestehender Leitungen: ◦ 110-kV-Leitung LH-13-105 (Maste 116–118) ◦ 110-kV-Leitung LH-13-150 (Maste 125–130) ◦ 220-kV-Leitung LH-13-207 (Maste 82–88) • Darstellung der dauerhaften Inanspruchnahme von Eigentumsflächen für die Maststandorte und die dauerhaften Zuwegungen • Darstellung der temporären Inanspruchnahmen von Eigentumsflächen für das Baufeld sowie die Erschließung des Baufeldes • Darstellung der Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz • Errichtung von temporären Schutzgerüsten im Zuge der Querung von Bundesautobahnen, Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen bzw. Wirtschaftswegen • Errichtung und Betrieb temporärer Freileitungsprovisorien mit Baueinsatzkabel in der Spannungsebene 110-kV sowie 220-kV • Bauzeitliche Ertüchtigung bzw. Ausbauten diverser Wege und Straßen für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Achterwehr, Bredenbek, Felde, Haßmoor, Mielkendorf, Molfsee, Osterrönfeld, Quarnbek, Rodenbek, Schacht-Audorf und Schülldorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde, der Gemeinde Panker im Kreis Plön sowie der kreisfreien Stadt Kiel. Da die Voraussetzungen des § 43m Abs. 1 EnWG vorliegen, war von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz abzusehen.

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ersatzneubau und den Betrieb der 110-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Hardebek und Kellinghusen/Nord

Die Vorhabenträgerin, Schleswig-Holstein Netz GmbH, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn, hat beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Für das Vorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. mit Nr. 19.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Die Vorhabenträgerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer UVP im Voraus beantragt und im Einverständnis mit der zuständigen Behörde entschieden, keine UVP-Vorprüfung durchzuführen. In dem Fall besteht für das Vorhaben eine UVP-Pflicht. Durch die Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 18 und § 19 UVPG. Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer zweisystemigen 110-kV-Freileitung LH-13-186 vom Umspannwerk Hardebek bis zum Umspannwerk Kellinghusen/Nord auf einer Länge von 15 km • Rückbau der einsystemigen 60-kV-Leitung zwischen dem neu zu errichtenden Umspannwerk Hardebek, dem Umspannwerk Brokstedt und dem derzeitigen Umspannwerk Kellinghusen • Umbindung der bestehenden 60-kV-Leitung von Brachenfeld nach Brokstedt an das neu zu errichtende Umspannwerk Hardebek • Errichtung und Betrieb eines einsystemigen Provisoriums im Bereich Kellinghusen zwischen den Bestandsmasten 37 und 39 der Leitung 441 • Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz sowie über neue oder bestehende Zufahrten • Bauzeitliche Ertüchtigung sowie bauzeitlicher Ausbau diverser gemeindlicher Wege für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Kellinghusen, Quarnstedt, Brokstedt und Rosdorf im Kreis Steinburg sowie Borstel, Hasenkrug, Hardebek und Großenaspe im Kreis Segeberg.

Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland, hat bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Der Antrag umfasst die Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64, als Südumgehung Warendorf, von Bau-km 0+000 (Neuwarendorf, August-Wessing-Damm, etwa 40 m östlich Haus Allendorf) bis Bau-km 9+242 (Vohren, Beelener Straße, etwa 1.200 m östlich des Mielegeländes) einschließlich des Baus von Lärmschutzanlagen entlang der Neubautrasse, Landschaftspflegerischer Maßnahmen entlang der Neubautrasse und auf verschiedenen Flächen im Außenbereich sowie Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, Entwässerungstechnischer Maßnahmen, der Herstellung von Regenrückhaltebecken und eines Versickerungsbeckens, der Überplanung und des Abrisses von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie hiermit im Zusammenhang stehender weiterer Folgemaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt Warendorf, Kreis Warendorf, Gemarkungen Warendorf, Vohren und Freckenhorst.

Kiesabbauvorhaben in der Gemeinde Jerrishoe

Planfeststellungsverfahren nach §§ 67, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. §§ 139 bis 145 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) für das Vorhaben: Kiesabbau im Grundwasser mit dem Verbleib einer Wasserfläche auf dem Flurstück 1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Jerrishoe, Gemeinde Jerrishoe Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: - Ausbau eines Gewässers im Zuge des Kiesabbaus in den Grundwasserbereich auf dem Flurstück 1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Jerrishoe, Gemeinde Jerrishoe. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rd. 8,06 ha. Der verbleibende Grundwassersee wird eine Größe von ca. 6,07 ha aufweisen. - Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen.

Planfeststellungsverfahren zur Änderung und zum Betrieb der 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen dem Punkt (Pkt.) Bengel und Pünderich (Bauleitnummer [Bl.] 1024) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 9 bis Mast Nr. 13 (Moselkreuzung)

Die Westnetz GmbH, Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund, hat für das unten beschriebene Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Bengel – Pünderich (BI. 1024) durch Ersatzneubau des Mastes Nr. 1011 der Bl. 1024; Flur 1, Flurstück-Nr. 23/3; Flur 31, Flurstück-Nr. 2, 3 und 118; Gemarkung Pünderich, b) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Bengel – Pünderich (BI. 1024) durch Demontage der Masten Nr. 10, Nr. 11 und Nr. 12 der Bl. 1024; Flur, 1 Flurstück-Nr. 37/14, 23/3; Flur 31, Flurstück-Nr. 4; Gemarkung Pünderich und c) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Bengel – Pünderich (BI. 1024) durch Neubeseilung von Mast Nr. 9 bis Mast Nr. 1011 und Mast Nr. 1011 bis Mast Nr. 13; Länge ca. 1,3 km; Startpunkt: Flur 26, Flurstück-Nr. 30, Gemarkung Reil; Endpunkt: Flur 28, Flurstück-Nr. 226 und 227, Gemarkung Pünderich. Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]). Betroffen sind folgende Gebietskörperschaften: Landkreis Bernkastel-Wittlich: Verbandsgemeinde Traben-Trarbach: Ortsgemeinde Reil Landkreis Cochem-Zell: Verbandsgemeinde Zell (Mosel): Ortsgemeinde Pünderich

Obligatorischer Rahmenbetriebsplan 2021 im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Kies Pirnaer Elbebogen, auf den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und auf den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Im Bereich des unmittelbar stromab der Stadt Pirna befindlichen sogenannten „Pirnaer Elbebogen“ lagert auf der rechten Elbseite ein ausgedehntes Kiessandvorkommen. Der Abbau dieser Lagerstätte begann bereits vor 1990 im Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz, welcher nach 1990 fortgeführt wurde. Die Beendigung der Bergaufsicht für die Abbaufelder I, II und teilweise III erfolgte 1995. Die Planfeststellung des Kiessandtagebaus Pratzschwitz-Copitz mit Aufbereitungsanlage (Kieswerk Borsberg) erfolgte im Jahr 1996, der Aufschluss im Jahr 1997. Der Aufschluss eines weiteren Tagebaus, der Kiessandtagebau Söbrigen, wurde im Jahr 1999 planfestgestellt, aber nicht begonnen. Mit dem Ziel der Koordinierung der Gewinnung in den Kiessandtagebauen Pratzschwitz-Copitz, Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und Söbrigen erarbeitete der Bergbauunternehmer einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Gesamtvorhaben „Kies Pirnaer Elbebogen“ und beantragte hierfür im Jahr 2006 beim Sächsischen Oberbergamt die Planfeststellung. Mittlerweile ist der Abbau im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz bis auf das Ostfeld beendet. Die Aufbereitungsanlage wurde zurückgebaut und wesentliche Teilflächen des Tagebaus sind aus der Bergaufsicht entlassen. Aus den nicht mehr unter Bergaufsicht stehenden Abbaufeldern ist das Badegewässer Birkwitz entstanden. Die Gewinnung im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld erfolgt derzeit ausschließlich im Trockenabbau. Der Rohstoff wird über eine Bandtrasse zum Kieswerk Borsberg transportiert. Der Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz ist weitestgehend ausgekiest. Aktuell erfolgt die Gewinnung von Sanden und Kiesen auf Restflächen im Trocken- und Nassabbau. Der Abschlussbetriebsplan zur Wiedernutzbarmachung ist bereits zugelassen (Bescheid vom 29. November 2021). Die Planungen des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 2006, insbesondere zum Standort der Aufbereitungsanlage am Kiessandtagebau Söbrigen sowie dem Rohstofftransport dorthin, haben sich wesentlich geändert. Deshalb wurde auf Antrag des Vorhabenträgers das im Jahr 2006 begonnene Planfeststellungsverfahren im Jahr 2021 eingestellt. Mit dem aktuellen obligatorischen Rahmenbetriebsplan 2021 „Kies Pirnaer Elbebogen“ strebt das Unternehmen nach dem Ablauf der Befristungen der Planfeststellungsbeschlüsse die Weiterführung des Rohstoffabbaus in der Kiessandlagerstätte des Pirnaer Elbebogens an. Das Gesamtvorhaben besteht wie bisher aus drei Einzelvorhaben mit folgenden wesentlichen Komponenten: - Weiterführung Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz (Einzelvorhaben 1), Größe ca. 36 ha: - Weiterbetrieb des Kieswerkes Borsberg mit Tagesanlagen, - Änderung und Wiedernutzbarmachung des Gewässers 1.2 N durch Entnahme von Waschwasser für und die Einspülung von Waschwasser aus der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg, - Weiterführung der Verfüllung im Abbaufeld 1.3 N. - Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld (Einzelvorhaben 2), Größe ca. 9 ha: - Kiessandabbau im Nassschnitt Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und - Wiedernutzbarmachung für das Ostfeld mit Herstellung eines ca. 3,6 ha großen Gewässers. - Neuaufschluss Kiessandtagebau Söbrigen (Einzelvorhaben 3), ca. 48 ha: - Kiessandabbau im Trocken- und Nassschnitt im neu aufzuschließenden Tagebau Söbrigen, - Errichtung von Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen, Betreiben eines Abraumzwischenlagers, - Errichtung einer Landbandanlage vom Kiessandtagebau Söbrigen zum Kieswerk Borsberg mit begleitender - Betriebsstraße bzw. Wartungsweg, Querung von Straßen und Wegen durch Untertunnelung und Wiedernutzbarmachung mit Herstellung eines ca. 27,4 ha großen Gewässers. Durch das Vorhaben können ca. 7.750 kt Sande und Kiese gewonnen und in der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg zu hochwertigen Baumaterialien aufbereitet werden. Bei einer Jahresproduktion von 500 kt ist eine Laufzeit für die Kiesgewinnung von ca. 15 Jahren vorgesehen. Der beantragte räumliche Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplans beträgt insgesamt 92,7 ha. Für das Bergbauvorhaben, für landschaftspflegerische sowie naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und Flurstücke in den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna beansprucht. Die Planunterlagen in Form des obligatorischen Rahmenbetriebsplans wurden bereits im Jahr 2022 öffentlich ausgelegt. Nachfolgend wurden die Planunterlagen überarbeitet, ergänzt und aktualisiert. Der Vorhabenträger, die Kieswerke Borsberg GmbH, hat den o.g. obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 21. Dezember 2021 in der Fassung der II. Tektur vom 31. Mai 2024 beim Sächsischen Oberbergamt eingereicht.

Planfeststellungsverfahren 8-streifiger Ausbau A59, AD Sankt Augustin-West - AD Bonn-Nordost; Deckblattverfahren

Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch die Regionalniederlassung Rhein-Berg, den Ausbau der Bundesautobahn A59 zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Das Straßenbauvorhaben hat Auswirkungen auf Gebiete der Städte Bonn und Sankt Augustin. Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW bei der Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das für das Bauvorhaben durchzuführende Planfeststellungsverfahren wurde am 13.01.2016 eingeleitet. Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den Anfang 2016 offen gelegten Planunterlagen haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW überarbeitet worden ist. Die Planänderung (Deckblatt) umfasst insbesondere: - die dem Bestand entsprechende Anpassung der Breite und Höhenlage des Wirtschaftsweges westlich der A 59 vom Norden kommen bis zur Anbindung an die L 16 eine Verbreiterung und für die Rettungsfahrzeuge geeignete Befestigung des Wirtschaftsweges im weiteren Verlauf zwischen der L 16 und der Bahnhofstraße, - die Berücksichtigung des Wohngebietes „Im Rebhuhnfeld“ (Bebauungsplan Nr. 416) in der schalltechnischen Untersuchung und die damit verbundene Erhöhung der geplanten Lärmschutzwände in Fahrtrichtung Köln, - die Berücksichtigung der Gasleitungsquerung bei km 24+726, - die Erweiterung der Ersatzmaßnahme E1CEF für die Zauneidechse (im Bereich der Grube Deutag), - die Ergänzung des Kompensationskonzeptes um eine Ökokontomaßnahme „Camp Altenrath“ infolge des Wegfalls der bisher vorgesehenen Ersatzmaßnahme in der Siegaue Mit Schreiben vom 27.04.2022 hat die Vorhabenträgerin weitere Planänderungen eingereicht (2. Deckblatt). Die Planänderung (2. Deckblatt) umfasst insbesondere: - die der Planung zugrundeliegende Verkehrsuntersuchung wurde für das Prognosejahr 2030 aktualisiert, - der Anschluss des Wirtschaftsweges westlich der A 59 erfolgt in ähnlicher Weise wie der vorhandene Anschluss, im weiteren Verlauf des Weges wird die S-Kurve aufgeweitet, der Weg teilweise bituminös befestigt und die Beleuchtung wiederhergestellt, - die auf beiden Seiten der L 16/Johann-Quadt-Straße vorhandenen Bushaltestellen und Fahrradabstellanlagen werden wiederhergestellt, - bei der vorhandenen Ferngasleitung Nr. 3/5, DN 150 wird eine neue Schiebergruppe vorgesehen, - der von der Rhein-Sieg-Netz AG geplante Ringschluss für die Gasleitung wird berücksichtigt, - die Einleitungsstelle 5208 5010 in die Sieg wird einschließlich der Leitungen und Bauten im Bereich der Einleitstelle zurückgebaut bzw. entfernt, - das Kataster für die ergänzenden Grunderwerbsunterlagen wurde aktualisiert. Mit Schreiben vom 18.12.2024 hat die Vorhabenträgerin weitere Unterlagen zum 2. Deckblatt eingebracht. - Fachbeitrag Klimaschutz Der Offenlagezeitraum ist vom 12.05.2025 bis zum 11.06.2025 einschließlich. Die Einwendungsfrist endet am 11.07.2025 einschließlich.

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 52 Abs. 2a sowie § 57a BBergG i. V. m. §§ 72 ff. VwVfG zum Änderungsvorhaben Teilfeld Mühlrose im Braunkohlentagebau Nochten

Die Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) beabsichtigt, das Abbaugebiet 1 des Tagebaus Nochten um das Teilfeld Mühlrose zu erweitern. Der aktive Tagebaubetrieb geht inklusive der erforderlichen Prozessschritte und -linien sukzessive vom Abbaugebiet 1 in das Teilfeld Mühlrose über. Hierbei bezieht sich die Inanspruchnahme im Wesentlichen auf das unverritzte Gelände südöstlich der Ortschaft Mulkwitz. Sie bezieht sich zudem auf Kohlevorräte, die sich im Bereich des Randböschungssystems des Abbaugebietes 1 befinden und durch die Erweiterung des Tagebaus Nochten um das Teilfeld Mühlrose zugänglich werden. Neben der Inanspruchnahme des Teilfeldes Mühlrose sind auch Änderungen der Bergbaufolgelandschaft in Teilen des Abbaugebietes 1 des Tagebaus Nochten Gegenstand des Verfahrens. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfolgt die Braunkohlegewinnung im Tagebau Nochten auf der Grundlage des „Fakultativen Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Nochten 1994 bis Auslauf“, zugelassen mit Bescheid des damaligen Bergamtes Hoyerswerda vom 25. Februar 1994, geändert durch Bescheide des damaligen Bergamtes Hoyerswerda vom 11. April 1994, 14. August 1996 und 19. Juli 1999 sowie den auf dieser Zulassung basierenden zugelassenen Haupt- und Sonderbetriebsplänen. Der aktive Teil des Tagebaus Nochten befindet sich derzeit südwestlich der Stadt Weißwasser und entwickelt sich im Parallelabbau in nordwestliche Richtung. Ab Höhe Trebendorf wird der Tagebau im Schwenkabbau, entgegen dem Uhrzeigersinn, fortgeführt und erreicht anschließend den westlichen Abschnitt der Abbaugrenze des Abbaugebietes 1. Das Teilfeld Mühlrose befindet sich südwestlich des Abbaugebietes 1 und umfasst mit der Landinanspruchnahme und den Randflächen eine ca. 562 ha große Fläche westlich von Weißwasser und südöstlich von Spremberg. Die Gewinnung im Teilfeld Mühlrose erfolgt aus dem Abbaugebiet 1 heraus und stellt nahtlos die Fortsetzung des Abbaugebietes 1 dar. Die Rohbraunkohle aus dem Teilfeld Mühlrose einschließlich der Randböschungen des Abbaugebietes 1 dient der anteiligen Kohleversorgung der Kraftwerke Boxberg, Schwarze Pumpe sowie der Kohleveredlungsanlage Schwarze Pumpe. Insbesondere wird die Braunkohle in den Kraftwerken zum Zwecke der Energieerzeugung verstromt. Gegenstand des Änderungsvorhabens sind folgende Tätigkeiten: • Erweiterung des Abbaugebietes 1 des Tagebaues Nochten um das Teilfeld Mühlrose, • Gewinnung von ca. 110 Mio. t Rohbraunkohle aus dem Teilfeld Mühlrose bis zur Beendigung des Tagebaubetriebes in 2038, • Gewinnung des Rohstoffes im Schwenkabbau entgegen des Uhrzeigersinns und anschließend in kombiniertem Schwenk- und Parallelabbau, • Förderung des Abraums durch zwei Fördersysteme, einen Abraumbandbetrieb für die oberflächennahen Schichten und einen Abraumförderbrückenbetrieb für die Freilegung des Kohleflözes mit der Abraumförderbrücke, vorbereitende Maßnahmen und Tätigkeiten zur Vorfeldfreimachung, • Niederbringen von Erkundungs- und Entwässerungsbohrungen im Vorfeld des Tagebaus, • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Grundwasserabsenkung, • Errichtung von Immissionsschutzbauwerken sowie Veränderung von betriebsnotwendigen Einrichtungen, • Weiterbetrieb von Anlagen zur Grundwasserreinigung und Einleitung von gereinigtem Grundwasser in Vorfluter, • Weiterführung der Stützwasserversorgung von Schutzgebieten, • Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft im Teilfeld Mühlrose und Änderung der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft in einem Teilbereich des Abbaugebietes 1 durch landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Wiedernutzbarmachung, • Herstellung eines Bergbaufolgesees mit einer Größe von ca. 2.000 ha in der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaus nach Beendigung der Gewinnung, • Flutung des Bergbaufolgesees und dessen Anbindung an das Gewässernetz in etwa bis zum Jahr 2072. Das Vorhaben befindet sich in den im Betreff genannten Gemeinden im Landkreis Görlitz. Das Vorhaben wird sich in diesen Gemeinden und darüber hinaus in den Gemeinden Groß Düben und Weißkeißel im Landkreis Görlitz, in der Gemeinde Spreetal im Landkreis Bautzen sowie in der Gemeinde Felixsee und der Stadt Spremberg im Landkreis Spree-Neiße des Landes Brandenburg auch indirekt auswirken (z.B. Immissionen, Grundwasserwiederanstieg).

lAW - industrielle Abwärme - Errichtung und Betrieb einer Wasserstofftrasse von Leuna nach Kulkwitz, Abschnitt Sachsen, Stadt Markranstädt, Gemarkungen Quesitz, Thronitz Flur 3, Thronitz Flur 4 und Kulkwitz.

Die Vorhabenträgerin plant die Neuerrichtung einer Wasserstofftrasse. Die geplante Wasserstoffleitung mit einer Gesamtlänge von ca. 19 km führt durch die Bundesländer Sachsen (5 km) und Sachsen-Anhalt (14 km). Dieses Planfeststellungsverfahren betrifft den durch Sachsen verlaufenden Abschnitt. Im Abschnitt Sachsen ist die Verlegung einer Rohrleitung von der Landesgrenze Sachsen-Anhalt bis nach Kulkwitz mit einer Leitungsdimension von DN 400 und einem Auslegungsdruck von 63 bar inkl. aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen geplant. Mit dem Vorhaben wird die Verbindung zwischen dem Heizwerk Kulkwitz und Wasserstoffinfrastrukturen in Leuna möglich

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