In drei Planspielen wurde die Praxiseignung von Arbeitsentwürfen des BMUB zur Umsetzung der UVP -Änderungsrichtlinie 2014/52/EU im UVPG sowie weiteren nicht durch die Richtlinie veranlassten Verbesserungen des Gesetzes erprobt und etwaige Optimierungsvorschläge entwickelt. Die Planspiele bildeten die wichtigsten Stufen der UVP in Zulassungs- und Planfeststellungsverfahren ab: den Screening-Prozess und das eigentliche UVP-Verfahren. Inhaltlich wurden vor allem die Regelungsvorschläge des BMUB zum neu aufgenommenen Schutzgut "Fläche", den Umweltfolgen infolge der Anfälligkeit von Vorhaben durch den Klimawandel , zur Kumulierung von Vorhaben, zur Alternativenprüfung und zur Überwachung erprobt. Bei den durch die UVP-Änderungsrichtlinie umfangreich neu formulierten Anforderungen zum Inhalt des UVP-Berichts standen die Konsistenz und Verständlichkeit der Regelungsentwürfe zum UVPG im Vordergrund. Im Rahmen des Vorhabens wurde weiterhin ein Fachaufsatz zur Eignung unterschiedlicher Planspielansätze für die Gesetzesfolgenabschätzung erstellt, der im Frühjahr 2018 in der Fachzeitschrift „UVP-report“erscheinen soll. Veröffentlicht in Texte | 13/2018.
Der Bund und das Land Niedersachen haben sich über den zukünftigen Offenhaltungsbetrieb für das Bergwerk in Gorleben verständigt. In einer gemeinsamen Erklärung gaben sie am 29. Juli 2014 bekannt, dass das in Betrieb gehaltene Grubengebäude bis auf ein Minimum reduziert wird, der bisherige Erkundungsbereich 1 außer Betrieb genommen wird und die obertägigen Sicherungsanlagen weitgehend zurückgebaut werden. Zur konkreten Ausgestaltung des Offenhaltungsbetriebes wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einen neuen Hauptbetriebsplan bis spätestens 30. September 2014 bei der zuständigen Bergbehörde des Landes Niedersachsen zur Zulassung einreichen. Der Besucherverkehr wird mit dem neuen Hauptbetriebsplan eingestellt. Das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren ist mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes hinfällig geworden und wird vom Bundesumweltministerium und vom Land Niedersachsen für erledigt erklärt. Mit den neuen Maßnahmen wird dem Standortauswahlgesetz Rechnung getragen, das im Juli 2013 beschlossen worden war.
Das Dezernat 200 "Landschaftsplanung, Eingriffe in Natur und Landschaft" nimmt die vollzugsbehördlichen Aufgaben des Naturschutzes im Bereich der Küstengewässer war. Daneben werden fachliche Stellungnahmen im Rahmen von Flächennutzungsplänen, Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie zu Landschaftsplänen erarbeitet. Ferner liefert das Dezernat Beiträge für die fachlichen Grundlagen der Landschaftsplanung und zur übergeordneten Landschaftsplanung.
Das Dezernat 200 "Landschaftsplanung, Eingriffe in Natur und Landschaft" nimmt die vollzugsbehördlichen Aufgaben des Naturschutzes im Bereich der Küstengewässer war. Daneben werden fachliche Stellungnahmen im Rahmen von Flächennutzungsplänen, Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie zu Landschaftsplänen erarbeitet. Ferner liefert das Dezernat Beiträge für die fachlichen Grundlagen der Landschaftsplanung und zur übergeordneten Landschaftsplanung.
Das Dezernat 200 "Landschaftsplanung, Eingriffe in Natur und Landschaft" nimmt die vollzugsbehördlichen Aufgaben des Naturschutzes im Bereich der Küstengewässer war. Daneben werden fachliche Stellungnahmen im Rahmen von Flächennutzungsplänen, Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie zu Landschaftsplänen erarbeitet. Ferner liefert das Dezernat Beiträge für die fachlichen Grundlagen der Landschaftsplanung und zur übergeordneten Landschaftsplanung.
Das Dezernat 200 "Landschaftsplanung, Eingriffe in Natur und Landschaft" nimmt die vollzugsbehördlichen Aufgaben des Naturschutzes im Bereich der Küstengewässer war. Daneben werden fachliche Stellungnahmen im Rahmen von Flächennutzungsplänen, Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie zu Landschaftsplänen erarbeitet. Ferner liefert das Dezernat Beiträge für die fachlichen Grundlagen der Landschaftsplanung und zur übergeordneten Landschaftsplanung.
Eine Verdolung oder nach DIN 4047-5 (5.7) eine Verrohrung ist eine Rohrleitung, in der ein Fließgewässer unter flächenhaften Hindernissen, in der Regel mit freiem Wasserspiegel, durchgeleitet wird. Von einer Verdolung spricht man, wenn es sich um eine längere Gewässerstrecke handelt, für deren Bau ein Planfeststellungsverfahren bzw. eine Ausbaugenehmigung nach §31 WHG erforderlich war. Ein Gewässerdüker ist lt. DIN 4047-5 (5.4) ein Kreuzungsbauwerk, in dem ein Gewässer unter einem Gewässer, einem Geländeeinschnitt oder einem tiefliegenden Hindernis unter Druck durchgeleitet wird. Mit einer Trogbrücke wird ein anderes Gewässer überquert. Diese Bauwerke spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen, der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtline, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
- Allgemeine Angelegenheiten Siedlungswasserwirtschaft - Genehmigungen und Förderprogramme zum Ausbau der Infratruktur der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung - Kostenfestsetzungsbescheide - Vergabestelle (Bauleistungen an Gewässer I.Ordnung und für Küstenschutz) - Planfeststellungsverfahren
Der Ressourcenschutz tritt neben dem bereits intensiv diskutierten und untersuchten Klimaschutz immer mehr in den Fokus der Umweltpolitik und des Umweltrechts. Unsere Ressourcennutzung hat ein Ausmaß erreicht, das nicht dauerhaft gehalten werden kann. Sie vermindert zunehmend die Fähigkeit unseres Planeten, die Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen zu generieren. Die steigende Ausbeutung und Nutzung von Rohstoffen verursacht über die gesamte Wertschöpfungskette - von der Gewinnung, über die Verarbeitung und Nutzung bis hin zur Entsorgung - massive Umweltbelastungen, die auch zu Problemen für die menschliche Gesundheit werden können.Da die Rechtsordnung weder in Deutschland noch in der Europäischen Union ein systematisches und ausgearbeitetes Ressourcenschutzrecht kennt, sondern nur in einigen Rechtsbereichen einzelne Fragen des Ressourcenschutzes behandelt, haben die Autoren im Auftrag des Umweltbundesamts vom September 2012 bis zum Oktober 2016 das Forschungsprojekt "Rechtliche Instrumente des allgemeinen Ressourcenschutzes" (FKZ 3711 18 102) durchgeführt. Dieses Buch stellt die wesentlichen Ergebnisse dar.Die Autoren untersuchen die Verankerung eines wirksamen Ressourcenschutzregimes im deutschen Recht. Davon ausgehend entwickeln sie eine Vision für ein allgemeines Ressourcenschutzrecht, konzipieren ein Stammgesetz für den Ressourcenschutz und erarbeiten konkrete Regelungsvorschläge in Bezug auf die Umsetzung von Ressourcenschutz in verschiedenen Rechtsbereichen. Untersucht werden ressourcenschutzrechtliche Anforderungen an die Gewinnung sowie die Verarbeitung und Verwendung von Rohstoffen (Raumordnungs-, Planungs-, Berg-, Anlagen- und Baurecht), an die Produktgestaltung (kreislaufwirtschaftsrechtliche Produktverantwortung und Abfallvermeidung), an die Berichterstattung von Unternehmen (Wertpapierbörsen, Risikobewertung und handelsrechtliche Offenlegung), an informatorische Instrumente (UVP, EMAS und weitere) sowie an die Selbstregulierung. Quelle: Forschungsbericht
- Planfeststellungsverfahren - Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf die Umwelt
Origin | Count |
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Bund | 94 |
Land | 1127 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 58 |
Gesetzestext | 3 |
Text | 235 |
Umweltprüfung | 720 |
unbekannt | 204 |
License | Count |
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closed | 1122 |
open | 74 |
unknown | 25 |
Language | Count |
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Englisch | 7 |
Resource type | Count |
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Archiv | 121 |
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