Der I. Oldenburgische Deichband hat mit Schreiben vom 05.05.2021 für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Oldenburg, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg, beantragt. Nach Vollständigkeitsprüfung und Überarbeitung der Planunterlagen hat der Antragsteller mit Schreiben vom 23.11.2021 entsprechend geänderte Unterlagen vorgelegt. Die vorliegende Planung umfasst den Neu- und Ausbau des rechten Schutzdeiches der Hunte im Bereich des Klosters Blankenburg in der Stadt Oldenburg (Oldb). Der ca. 1,6 km lange Bauabschnitt erstreckt sich von der Autobahn A 29 in Richtung Osten bis zum Polder „Würdemanns Groden“. Für das Bauvorhaben einschließlich der zur Eingriffskompensation vorgesehenen Maßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Oldenburg (Oldb) und der Gemeinde Hude (Oldb) beansprucht.
Die Pfalzwerke Netz AG, Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen am Rhein, hat für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitungstrasse Pos.-Nr. XXX, Schaltwerk (SW) Miesau – SW Hohenecken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Schaltwerk (SW) Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 1; Anfangspunkt ist das SW Miesau, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 1, Flurstücke Nr. 510/1, Nr. 511/4 und Nr. 340 in der Gemarkung Niedermiesau; Endpunkt ist Mast Nr. 9 mit Leitungseinführung in das UW Hauptstuhl, Portale Ost und West, Flurstücke Nr. 159 und Nr. 163 in der Gemarkung Hauptstuhl; Länge: 2,5 km; Ersatzneubau von neun Masten und Rückbau von einem Mast, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen, b) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 2; Anfangspunkt ist das UW Hauptstuhl, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 9, Flurstücke Nr. 159 und Nr. 163, Gemarkung Niedermiesau; Endpunkt ist Mast Nr. 29 mit Leitungseinführung in das UW Landstuhl, Portale Ost und West, Flurstück Nr. 1301/17 in der Gemarkung Ramstein; Länge: 6,2 km; Ersatzneubau von 20 Masten und Rückbau von einem Mast, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen c) Änderung der 110-kV-Bahnstromleitung Saarbrücken – Kaiserslautern (BL 453) im Abschnitt von Mast Nr. 6465_DB bis Mast Nr. 6467_DB durch Neubau der Maste Nr. 64 und Nr. 65 als notwendige Folgemaßnahme; Anfangspunkt ist Mast Nr. 6465_DB, Flurstücke Nr. 1684 und Nr. 1685, in der Gemarkung Ramstein; Endpunkt ist Mast Nr. 6467_DB, Flurstück Nr. 1570/13 in der Gemarkung Ramstein; Länge: 1,2 km; Neubau von zwei Masten, Übernahme der Bestandsseile AL/ST 240/50 mm², d) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 3; Anfangspunkt ist das UW Landstuhl, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 29, Flurstück Nr. 1301/17 in der Gemarkung Ramstein; Endpunkt ist Mast Nr. 58 mit Leitungseinführung in das UW Einsiedlerhof, Portale Ost und West, Flurstück Nr. 4850/61 in der Gemarkung Kaiserslautern; Länge: 8,4 km; Ersatzneubau von 29 Masten, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen, e) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 4; Anfangspunkt ist das UW Einsiedlerhof, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 58, Flurstück 4850/61 in der Gemarkung Kaiserslautern; Endpunkt ist der Mast Nr. 63 mit Leitungseinführung in das SW Hohenecken, Portale Nord und Süd, Flurstück Nr. 3693/61 und Nr. 3693/62 in der Gemarkung Kaiserslautern; Länge: 1,5 km; Ersatzneubau von drei Masten, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 300/50 mm² bzw. 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen. Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]). Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen: • Landkreis Kaiserslautern o Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ▪ Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau o Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach ▪ Ortsgemeinde Hütschenhausen ▪ Ortsgemeinde Ramstein-Miesenbach o Verbandsgemeinde Landstuhl ▪ Ortsgemeinde Landstuhl ▪ Ortsgemeinde Hauptstuhl ▪ Ortsgemeinde Kindsbach • Kreisfreie Stadt Kaiserslautern o Stadtteil Einsiedlerhof o Stadtteil Hohenecken
Das Gesamtvorhaben umfasst den Neubau einer 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung zwischen Voerde und Rheinberg (Pkt. Budberg inkl. Rheinquerung) im Kreis Wesel einschließlich eines Freileitungsprovisoriums und Erdkabelpiloten und ist Teil des im Bedarfsplan Nr. 14 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) festgestellten „Neubaus Höchstspannungsleitung Niederrhein – Utfort – Osterath, Nennspannung 380 kV“. Hierfür soll in dem Abschnitt zwischen UA Niederrhein und Pkt. St. Tönis eine entsprechende 110-/380-kV-Verbindung aus mehreren Leitungsabschnitten errichtet bzw. bestehende Leitungen geändert werden. Gegenstand des insgesamt beantragten Planfeststellungsverfahrens ist der Planungsbereich Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg inkl. Rheinquerung), Provisorium und Erdkabelpilot. Der 1. Teil-Planfeststellungsbeschluss für das Freileitungsprovisorium erging am 11.12.2024 durch die Planfeststellungsbehörde unter dem Aktenzeichen 25.05.01.01-05/22. Das hier beantragte Erdkabel (Einreichzeitpunkt 2 und Gegenstand des 2. Teil-Planfeststellungsbeschlusses) wird letztendlich den dauerhaften Lückenschluss mit dem Genehmigungsabschnitt „Binnenland“ darstellen. Neben dem Erdkabelpiloten sind alle hiermit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen, die zur Errichtung, Betrieb und Unterhaltung der Leitungen dienen (z.B. Sicherung von Zuwegungen, Bauflächen sowie Änderung angrenzender Leitungen), Gegenstand des hier beantragten Planfeststellungsverfahrens. In diesem Gesamtvorhaben soll die seit 1926 betriebene 110-/220-kV-Freileitung Osterath – Wesel/Niederrhein, Bl. 2339 Wesel – Utfort im Abschnitt Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inkl. Rheinquerung) dauerhaft als 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung (größtenteils als Erdkabelpilot) ausgebaut sowie je eine Kabelübergabestation in Voerde und Budberg errichtet werden. Im circa 11,5 km langen Abschnitt im Bereich der Rheinquerung, der im Norden und Süden an die geplante Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214 anschließt, soll eine 380-kV-Höchstspannungsverbindung der Vorhabenträgerin als auch eine 110-kV-Höchstspannungsverbindung der Westnetz GmbH errichtet werden. Zum Teil soll diese als Freileitung (Bl. 4214) und zum Großteil als Erdkabel (10,3 km) (Bl. 4237 bzw. Bl. 1521) inklusive der Kabelübergabestationen (KÜS) (nur für 380-kV-Anlage erforderlich) sowie Tunnelbauwerke errichtet werden. Die 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel –Utfort, Bl. 4214 führt zwei 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH und zwei 380-kV-Stromkreise der Vorhabenträgerin. Die 380-kV-Stromkreise werden vom Punkt Voerde bis zur KÜS Friedrichsfeld als Freileitung (Bl. 4214), von der KÜS Friedrichsfeld bis zur KÜS Budberg als Erdverkabelung (Bl. 4237) sowie von der KÜS Budberg bis zum Punkt Budberg als Freileitung (Bl. 4214) ausgeführt. Die beiden 110-kV-Stromkreise verlaufen vom Punkt Voerde nördlich der Bundesstraße B 8 (Hindenburgstraße) bis zum Punkt Friedrichsfeld als Freileitung (Bl. 4214), vom Punkt Friedrichsfeld bis zum Punkt Eversael-West als Erdverkabelung (Bl. 1521). Dort werden die beiden 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH an die Bl. 2435 mittels eines Kabelaufführungsmastes angebunden. Die östlich des Anbindepunktes befindlichen Masten der Bl. 2435 bis zum Punkt Eversael werden nach Inbetriebnahme des Erdkabels zurückgebaut. Der dort in Betrieb befindliche 220-kV-Höchstspannungsfreileitungsstromkreis Wesel-Ost wird auf 110 kV umgestellt. Im Rahmen hat 5. Planänderung hat die Vorhabenträgerin hierzu noch Änderungen in das Verfahren eingebracht. So wurde die Vorhabenträgerschaft angepasst, da alle Vorhabenbestandteile inkl. der 110-kV-Kabel im Eigentum der Vorhabenträgerin werden und die Nutzung (Netzführung) der 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH nur als Pächterin obliegt. Weiter werden aufgrund einer höheren Kapazitätsanfrage an das 110-kV-Netz der Westnetz GmbH die von der Westnetz GmbH betriebenen 110-kV-Stromkreise zwischen der UA Niederrhein und der UA Ossenberg nicht, wie bisher geplant, als Einfachseil pro Phase, sondern als Zweierbündel pro Phase aufgelegt. Die beiden 110-kV-Stromkreise zwischen Pkt. Eversael-West (Mast 1012/Bl. 2435) und dem Pkt. Budberg entfallen ersatzlos. Schließlich wird im Leitungsbereich bis zur KÜS Friedrichsfeld eine zusätzliche Lichtwellenleiterverbindung ergänzt. Der Standort der KÜS Friedrichsfeld befindet sich unmittelbar südlich des Bestandsmastes 214 der Bl. 2339 zwischen der Ortslage Voerde-Holthausen im Norden und der Landesstraße L 463 (Hammweg) im Süden. Diese KÜS bildet den Übergang von der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214, die vom Pkt. Voerde im Norden zur KÜS Friedrichsfeld führt, zum 380-kV-Erdkabel Bl. 4237, welches ab der KÜS Friedrichsfeld in südlicher Richtung in die KÜS Budberg verläuft. Der Standort der KÜS Budberg liegt nordöstlich der Ortslage Rheinberg-Budberg, unmittelbar nördlich des Benderweges zwischen den Bestandsmasten 176 und 177 der Bl. 2339. In der KÜS Budberg erfolgt der Übergang vom 380-kV-Erdkabel Bl. 4237, das aus nordöstlicher Richtung von der KÜS Friedrichsfeld in die KÜS Budberg einbindet, zur 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214, die in südlicher Richtung bis zum Pkt. Budberg weiterführt. Im Zuge der Trassenführung und der Erdverkabelung werden u.a. geschlossene Querungen an der Mommbach-Niederung und am Rhein mittels Rohrvortrieb erforderlich, dessen Übergangs- und Tunnelbauwerke mit Gegenstand des Antrags sind. Die Bauwerke werden sowohl für die Westnetz- als auch die Amprion-Stromkreise verwendet. Die Errichtung und der Betrieb der Bauwerke sind Bestandteil des Antrags auf Planfeststellung. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Rheinquerung als Teilerdverkabelung (Erdkabelpilot), inklusive Planung, Genehmigung und Bau ist bis 2030 geplant. Netztechnische Berechnungen ergaben jedoch, dass für die kommenden Jahre auf den bestehenden Stromkreisen zwischen Niederrhein und Utfort im (n-1)-Fall Engpässe bestehen, durch die ein erhöhtes Risiko nicht hinnehmbarer Überlastungen entsteht und so die Zeit bis zur Inbetriebnahme des Kabelpiloten aus netztechnischer Sicht nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird für die Übergangszeit bis zur endgültigen Inbetriebnahme des Erdkabels ein Freileitungsprovisorium benötigt, das im Wege eines 1. Teil-Planfeststellungsbeschlusses am 11.12.2024 genehmigt wurde. Kurze dauerhafte Freileitungsanteile werden benötigt, um die Kabelübergabestationen (Übergang von der Freileitung zur Teilerdverkabelung) mit dem Genehmigungsabschnittsanfang und -ende (GA Binnenland) zu verbinden. Um die Strukturen optimal zu nutzen, den Eingriff zu minimieren und eine zeitnahe Inbetriebnahme des Kabelpiloten nach dessen baulicher Fertigstellung gewährleisten zu können, wurden die Masten am Genehmigungsabschnittsanfang und -ende (Masten Nr. 12 und 38, Bl. 4214) bereits im Rahmen des 1. Teilfeststellungsbeschlusses nicht als Mastprovisorien, sondern als dauerhafte Stahlgittermasten genehmigt, welche in der Lage sind, die für den Endzustand benötigten Stromkreise aufzunehmen. Die Genehmigung der weiteren Nutzung der Masten nach Fertigstellung des Kabelpiloten mit 2 x 380-kV sowie 2 x 110-kV soll in der finalen Ausbaustufe durch diesen 2. Teil-Planfeststellungsbeschluss (EZ 2) erfolgen.
Das Referat "Siedlungswasserwirtschaft" ist obere Wasserbehörde und zuständig für die fachtechnische Bewertung von Fragen der Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung. Es besteht aus den drei Sachgebieten: Wasserrecht/ Abgaben/ Fördermittel, Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung/ Wasserbau. Aufgaben: - Festsetzung und Verrechnung der Abwasserabgabe und Wasserentnahmeabgabe - Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft (Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung) - Wasserrechtliche Genehmigungen zu abwassertechnischen Anlagen und Wasserversorgungsanlagen und Bewilligungen - Wassersicherstellung und Notwasserversorgung - Fachaufsicht über die Unteren Wasserbehörden - fachtechnische Vorbereitung der wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren der LMBV in den Braunkohlensanierungsgebieten - fachliche Bewertung der bergrechtlichen Sonderbetriebspläne Grundwasserwiederanstieg - Überwachung des Grundwasser- und Oberflächenwassers im Bereich des Sanierungsbergbaus - Erarbeitung von Grundsätzen und behördliche Begleitung bei der Renaturierung bergbaulich beeinflusster Fließgewässer - Erteilung hydrologischer Auskünfte - Mitwirkung an der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen - Umsetzung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne FGG Elbe - fachtechnische Begleitung von wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG und sonstige PFV mit Wasserrechtstatbeständen - bautechnische Prüfung, Überwachung und wasserrechtliche Abnahme von planfestgestellten Maßnahmen - Mitarbeit am operativen Hochwasserschutz und fachliche Beratung und Kontrolle der Wasserwehren - Überwachung der Talsperren und Speicher gemäß § 84 (1) SächsWG - fachliche Begleitung der Hochwasserschutzkonzepte an Gewässern II. Ordnung - Teilnahme an Gewässer- und Deichschauen
Mit dem Projekt Weheüberleitung soll durch den Bau eines 5 km langen Stollens das bisher nicht für die Trinkwassergewinnung genutzte Einzugsgebiet des Hasselbaches an die Wehebachtalsperre angeschlossen werden und so zusätzliches Rohwasser für die Trinkwasserversorgung bereitgestellt werden. Zusätzlich soll mit dem Stollen der Hochwasserschutz für die Unterlieger Ortslage Zweifall, Stadt Stolberg und Stadt Eschweiler durch Ableitung von höheren Abflüssen des Hasselbaches in die Wehebachtalsperre deutlich verbessert werden. Der Wasserüberleitungsstollen soll außerhalb der Ortslage von Zweifall beginnen und zur Stauwurzel der Wehebachtalsperre führen. Dazu ist im Hasselbach der Bau eines Querbauwerks mit Entnahmebauwerk u geplant. Das Wasser soll nur bei ausreichender Wasserführung des Hasselbachs entnommen werden, sodass die ökologische Durchgängigkeit des Hasselbachs gewährleistet ist. Das entnommene Wasser fließt der Talsperre im Freigefälle, also ohne den Einsatz von Pumpen, zu. Das Bauwerk soll mit minimalem Eingriff in den Naturraum errichtet und betrieben werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz § 2 Aufstellung der Bauleitpläne § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit § 4 Beteiligung der Behörden § 4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung § 4b Einschaltung eines Dritten § 4c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) § 5 Inhalt des Flächennutzungsplans § 6 Genehmigung des Flächennutzungsplans § 6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet § 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) § 8 Zweck des Bebauungsplans § 9 Inhalt des Bebauungsplans § 9a Verordnungsermächtigung § 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans § 10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren § 11 Städtebaulicher Vertrag § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan § 13 Vereinfachtes Verfahren § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen § 14 Veränderungssperre § 15 Zurückstellung von Baugesuchen § 16 Beschluss über die Veränderungssperre § 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre § 18 Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen § 19 Teilung von Grundstücken § 20 (weggefallen) § 21 (weggefallen) § 22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen § 23 (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht § 25 Besonderes Vorkaufsrecht § 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts § 27 Abwendung des Vorkaufsrechts § 27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter § 28 Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben § 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans § 31 Ausnahmen und Befreiungen § 32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 35 Bauen im Außenbereich § 36 Einvernehmen der Gemeinde und Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde § 36a Zustimmung der Gemeinde § 37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder § 37a Außenbereichsvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung § 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung § 39 Vertrauensschaden § 40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme § 41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen § 42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung § 43 Entschädigung und Verfahren § 44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung § 45 Zweck und Anwendungsbereich § 46 Zuständigkeit und Voraussetzungen § 47 Umlegungsbeschluss § 48 Beteiligte § 49 Rechtsnachfolge § 50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses § 51 Verfügungs- und Veränderungssperre § 52 Umlegungsgebiet § 53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis § 54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk § 55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse § 56 Verteilungsmaßstab § 57 Verteilung nach Werten § 58 Verteilung nach Flächen § 59 Zuteilung und Abfindung § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen § 61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten § 62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse § 63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung § 64 Geldleistungen § 65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren § 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans § 67 Umlegungskarte § 68 Umlegungsverzeichnis § 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme § 70 Zustellung des Umlegungsplans § 71 Inkrafttreten des Umlegungsplans § 72 Wirkungen der Bekanntmachung § 73 Änderung des Umlegungsplans § 74 Berichtigung der öffentlichen Bücher § 75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan § 76 Vorwegnahme der Entscheidung § 77 Vorzeitige Besitzeinweisung § 78 Verfahrens- und Sachkosten § 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung § 80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten § 81 Geldleistungen § 82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung § 83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung § 84 Berichtigung der öffentlichen Bücher Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung § 85 Enteignungszweck § 86 Gegenstand der Enteignung § 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung § 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen § 89 Veräußerungspflicht § 90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land § 91 Ersatz für entzogene Rechte § 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung § 93 Entschädigungsgrundsätze § 94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter § 95 Entschädigung für den Rechtsverlust § 96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile § 97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten § 98 Schuldübergang § 99 Entschädigung in Geld § 100 Entschädigung in Land § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102 Rückenteignung § 103 Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren § 104 Enteignungsbehörde § 105 Enteignungsantrag § 106 Beteiligte § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109 Genehmigungspflicht § 110 Einigung § 111 Teileinigung § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113 Enteignungsbeschluss § 114 Lauf der Verwendungsfrist § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses § 118 Hinterlegung § 119 Verteilungsverfahren § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses § 121 Kosten § 122 Vollstreckbarer Titel Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 123 Erschließungslast § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot § 125 Bindung an den Bebauungsplan § 126 Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags § 128 Umfang des Erschließungsaufwands § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands § 132 Regelung durch Satzung § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134 Beitragspflichtiger § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung § 135c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 138 Auskunftspflicht § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung § 140 Vorbereitung § 141 Vorbereitende Untersuchungen § 142 Sanierungssatzung § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145 Genehmigung § 146 Durchführung § 147 Ordnungsmaßnahmen § 148 Baumaßnahmen § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155 Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger § 160 Treuhandvermögen § 161 Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke § 164 Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln § 164b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 166 Zuständigkeit und Aufgaben § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger § 168 Übernahmeverlangen § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau § 171a Stadtumbaumaßnahmen § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept § 171c Stadtumbauvertrag § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Vierter Teil Soziale Stadt § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch § 174 Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote § 175 Allgemeines § 176 Baugebot § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot § 178 Pflanzgebot § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich § 180 Sozialplan § 181 Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung § 189 Ersatzlandbeschaffung § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung § 192 Gutachterausschuss § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses § 194 Verkehrswert § 195 Kaufpreissammlung § 196 Bodenrichtwerte § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses § 198 Oberer Gutachterausschuss § 199 Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster § 200a Ersatzmaßnahmen § 201 Begriff der Landwirtschaft § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202 Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung § 205 Planungsverbände § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken § 210 Wiedereinsetzung § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe § 212 Vorverfahren § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung § 213 Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren § 216a Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 222 Beteiligte § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226 Urteil § 227 Säumnis eines Beteiligten § 228 Kosten des Verfahrens § 229 Berufung, Beschwerde § 230 Revision § 231 Einigung § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237 (weggefallen) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung § 240 (weggefallen) § 241 (weggefallen) § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245f Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie aus Anlass der Einführung des § 249c; Evaluierung Zweiter Teil Schlussvorschriften § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung § 246d Sonderregelungen für Biogasanlagen § 246e Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 249c Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) Anlage 3 (zu § 249c Absatz 3 Satz 3)
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ sowie der Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf. Die geplante Neubaustrecke beginnt mit einer zweigleisigen Streckenverzweigung nach der bestehenden Haltestelle „Rastatter Straße“ und soll die Stadtbahnlinie U13 über Stuttgart-Hausen ins Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ verlängern. Dabei überquert sie zunächst die Bundesstraße B 295 und verläuft anschließend parallel zu dieser bis kurz vor das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“. Danach führt sie in Richtung Stuttgart-Hausen, vorbei am ebenfalls neu zu bauenden Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf (BF4), der so an das Stadtbahnnetz angebunden werden soll und direkt an das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“ angrenzen wird. Von Stuttgart-Hausen aus verläuft die geplante Neubaustrecke weiter durch das Scheffzental und in Richtung Autobahn A 81, die sie unterquert. Schließlich wird sie parallel zur A 81 bis zur Endhaltestelle „Ditzingen Hülben“ am Ende des dortigen Gewerbegebiets „Ditzingen-Süd“ geführt. Entlang der neuen Stadtbahnstrecke sollen insgesamt sechs neue Haltestellen errichtet werden. Der neue Stadtbahnbetriebshof soll unter einem gemeinsamen Dach eine Abstellhalle, eine Wasch-/Wartungshalle sowie ein Dienst- und Sozialgebäude umfassen. Er ist so ausgelegt, dass ein reibungsloses Ein- und Ausrücken der Stadtbahnen möglich sein wird. Damit die Stadtbahnen vom Stadtbahnbetriebshof auch direkt von und nach Gerlingen fahren können, soll südlich der B 295 am Beginn der geplanten Neubaustrecke eine eingleisige Betriebsstreckenverbindung gebaut werden, die unmittelbar vor der Haltestelle „Wolfbusch“ auf die bestehende Strecke in Richtung Gerlingen trifft. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleit-maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anlegen von Streuobstwiesen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken mit Saumvegetation, die Umsiedlung von Zauneidechsen, die Errichtung von Kollisionsschutzwänden für Fledermäuse, das Anbringen von Nistkästen für Vögel und die Entwicklung einer Buntbrache für die Feldlerche. Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens sind die Landeshauptstadt Stuttgart und das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24.
Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant unter dem Projektnamen „Neue betriebliche Maßnahmen im Bereich der Erdölfelder Vorhop & Vorhop-Knesebeck – 2. Maßnahmenpaket“ auf den Gebieten der Stadt Wittingen und den Gemeinden Schönewörde und Wahrenholz (Landkreis Gifhorn) die Fortführung der Erdölförderung. Im Bereich der Erdölfelder Vorhop und Vorhop-Knesebeck wird seit den 1950er Jahren Erdöl gefördert. Im Rahmen des Projektes sollen die bestehenden Bohrungen und vorhandenen Förder-anlagen weiter genutzt werden sowie ein Teil der technischen Anlagen umgebaut (z. B. bei der Konvertierung von Bohrungen) und erneuert werden (z. B. Ersatz der Feldleitungen), um die sinkende Erdölproduktion wieder zu erhöhen und gleichzeitig die Integrität der Förderanlagen zu erhalten. Zusammenfassend sind folgende Aktivitäten geplant: • Ablenkung von Einpress-, Produktions- und Beobachtungsbohrungen, • Konvertierung von Produktionsbohrungen und • Erneuerung von Feldesleitungen im Umfeld der Erdölfelder Vorhop und Vorhop-Knesebeck. Die geplanten Maßnahmen befinden sich im Landkreis Gifhorn auf den Gebieten der Stadt Wittingen und den Gemeinden Schönewörde und Wahrenholz und teilen sich in die Projektgebiete Vorhop und Vorhop-Knesebeck auf. Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG hat den Rahmenbetriebsplan gem. § 52 Absatz2a BBergG beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eingereicht und dessen Zulassung beantragt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist gemäß § 52 Absatz 2a BBergG Bestandteil der Prüfung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes (RBP), der vom Antragsteller aufzustellen ist und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe des § 57a BBergG durchgeführt wird. Neben dem UVP-Bericht für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Maß-gaben des UVPG sind für das Planfeststellungsverfahren u. a. ein Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG und ein Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie eingereicht worden.
Öffentliche Auslegung: 07.04. bis 06.05.2026 Einwendungsfrist: bis 08.06.2026 Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren „ Erweiterung U-Bahn-Betriebswerkstatt Friedrichsfelde “ im Bezirk Lichtenberg von Berlin Zur Bekanntmachung Öffentliche Auslegung: 18.05. bis 18.06.2026 Einwendungsfrist: bis 20.07.2026 Auslegung von Plänen zum Zwecke der Planfeststellung für das Bauvorhaben „Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn Berlin Wilhelmsruh – Awanst Schönwalde, Abschnitt Berlin, km 0,570 bis km 5,969“ in den Bezirken Pankow und Reinickendorf von Berlin sowie in der Gemeinde Mühlenbecker Land im Landkreis Oberhavel des Landes Brandenburg Zur Bekanntmachung Zurzeit keine aktuellen Bekanntmachungen. Zurzeit keine aktuellen Bekanntmachungen. Zurzeit keine aktuellen Bekanntmachungen. Nach § 20 Abs. 1 UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) sind die Länder für die Zugänglichmachung des Inhalts der Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 UVPG und der nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen über zentrale Internetportale verpflichtet. In Berlin wird dies durch die Einführung des UVP-Portals realisiert. www.uvp-verbund.de/
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den geplanten Neubau des Abschnittes Hessen-Nord (PLA) der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO). Bei der SPO handelt es sich um den Neubau einer ca. 117 km langen Ferngasleitung einschließlich Betriebsanlagen und Nebeneinrichtungen von Wirtheim/Biebergemünd im Main-Kinzig-Kreis bis nach Lampertheim im Kreis Bergstraße mit einer Nennweite von DN 1.000 und einer Druckstufe von PN 90, die wasserstoffready errichtet wird. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Planungsabschnitte, wovon drei Abschnitte in Hessen liegen und verläuft in überwiegender Parallellage zur bereits vorhandenen MIDAL-Ferngasleitung (Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung): • Hessen-Nord von Wirtheim/Biebergemünd bis Klein-Auheim/Hanau (PLA), • Hessen-Mitte von Klein-Auheim/Hanau bis Herchenrode/Modautal (PL-B), • Hessen-Süd von Herchenrode/Modautal bis Lampertheim (PL-C) und • der Abschnitt Bayern, bei dem es sich um diverse Trassenabschnitte handelt, die sich innerhalb des Abschnitts Hessen-Nord befinden (PL-D). Der hier zur Planfeststellung beantragte Abschnitt Hessen-Süd (PLC) verläuft über ca. 34,4 km von der Ortslage Herchenrode/Modautal bis zur Ortslage Lampertheim/Lampertheim. Durch das geplante Vorhaben sind in Hessen die Gemeinde Modautal im Landkreis Darmstadt-Dieburg, die Gemeinde Lautertal (Odenwald) sowie die Städte Bensheim, Lorsch, Heppenheim und Lampertheim im Landkreis Bergstraße sowie in Baden-Württemberg die Gemeinde Laudenbach und die Stadt Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis temporär und/oder dauerhaft betroffen. Für das Gemeindegebiet Laudenbach und das Stadtgebiet Hemsbach sind keine unmittelbaren Grundstücksinanspruchnahmen vorgesehen; hier handelt es sich ausschließlich um mittelbare temporäre Betroffenheiten durch Baulärm und Absenktrichter aufgrund der während der Bauphase erforderlichen Grundwasserhaltung. Zum Vorhaben SPO, PLC Abschnitt Hessen-Süd, gehören folgende wesentlichen Bestandteile: • Erdgastransportleitung SPO, DN 1000, • Verlegung von Kabelschutzrohren und LWL-Begleitkabeln im Trassenverlauf, • Bau einer Gasdruckregelmessanlage (GDRMA) sowie einer Molchstation mit Betriebsanlagen und Zufahrten am Standort Lampertheim/Lampertheim, • Bau von 3 Armaturengruppen (AG) mit Betriebsanlagen und Zufahrten unter den Stationsnamen Gadernheim (Gemeindegebiet Lautertal) sowie Bensheim und Heppenheim Süd (Stadtgebiet Heppenheim), • Errichtung von 3 Anschlussleitungen, die von den Armaturengruppen Gadernheim, Bensheim und Heppenheim Süd zu den Anschlusspunkten der nachgelagerten Netzbetreiber führen, • Rohrlagerplätze zur temporären Lagerung von Rohr- und Baustellenmaterial, • Schutzeinrichtungen gegen die Hochspannungsbeeinflussung, • temporäre Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen, • Maßnahmen für die Bauwasserhaltung und Druckprüfung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 494 |
| Kommune | 60 |
| Land | 1094 |
| Weitere | 250 |
| Wissenschaft | 14 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 60 |
| Gesetzestext | 4 |
| Text | 604 |
| Umweltprüfung | 1115 |
| unbekannt | 50 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1728 |
| Offen | 89 |
| Unbekannt | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1834 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 198 |
| Bild | 27 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 1210 |
| Keine | 322 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 14 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 458 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 693 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1475 |
| Luft | 446 |
| Mensch und Umwelt | 1834 |
| Wasser | 616 |
| Weitere | 1664 |