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Verdolung, Gewässerdüker, Trogbrücke

Eine Verdolung oder nach DIN 4047-5 (5.7) eine Verrohrung ist eine Rohrleitung, in der ein Fließgewässer unter flächenhaften Hindernissen, in der Regel mit freiem Wasserspiegel, durchgeleitet wird. Von einer Verdolung spricht man, wenn es sich um eine längere Gewässerstrecke handelt, für deren Bau ein Planfeststellungsverfahren bzw. eine Ausbaugenehmigung nach §31 WHG erforderlich war. Ein Gewässerdüker ist lt. DIN 4047-5 (5.4) ein Kreuzungsbauwerk, in dem ein Gewässer unter einem Gewässer, einem Geländeeinschnitt oder einem tiefliegenden Hindernis unter Druck durchgeleitet wird. Mit einer Trogbrücke wird ein anderes Gewässer überquert. Diese Bauwerke spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen, der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtline, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.

Planfeststellungsverfahren 8-streifiger Ausbau A59, AD Sankt Augustin-West - AD Bonn-Nordost; Deckblattverfahren

Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch die Regionalniederlassung Rhein-Berg, den Ausbau der Bundesautobahn A59 zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Das Straßenbauvorhaben hat Auswirkungen auf Gebiete der Städte Bonn und Sankt Augustin. Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW bei der Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das für das Bauvorhaben durchzuführende Planfeststellungsverfahren wurde am 13.01.2016 eingeleitet. Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den Anfang 2016 offen gelegten Planunterlagen haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW überarbeitet worden ist. Die Planänderung (Deckblatt) umfasst insbesondere: - die dem Bestand entsprechende Anpassung der Breite und Höhenlage des Wirtschaftsweges westlich der A 59 vom Norden kommen bis zur Anbindung an die L 16 eine Verbreiterung und für die Rettungsfahrzeuge geeignete Befestigung des Wirtschaftsweges im weiteren Verlauf zwischen der L 16 und der Bahnhofstraße, - die Berücksichtigung des Wohngebietes „Im Rebhuhnfeld“ (Bebauungsplan Nr. 416) in der schalltechnischen Untersuchung und die damit verbundene Erhöhung der geplanten Lärmschutzwände in Fahrtrichtung Köln, - die Berücksichtigung der Gasleitungsquerung bei km 24+726, - die Erweiterung der Ersatzmaßnahme E1CEF für die Zauneidechse (im Bereich der Grube Deutag), - die Ergänzung des Kompensationskonzeptes um eine Ökokontomaßnahme „Camp Altenrath“ infolge des Wegfalls der bisher vorgesehenen Ersatzmaßnahme in der Siegaue Mit Schreiben vom 27.04.2022 hat die Vorhabenträgerin weitere Planänderungen eingereicht (2. Deckblatt). Die Planänderung (2. Deckblatt) umfasst insbesondere: - die der Planung zugrundeliegende Verkehrsuntersuchung wurde für das Prognosejahr 2030 aktualisiert, - der Anschluss des Wirtschaftsweges westlich der A 59 erfolgt in ähnlicher Weise wie der vorhandene Anschluss, im weiteren Verlauf des Weges wird die S-Kurve aufgeweitet, der Weg teilweise bituminös befestigt und die Beleuchtung wiederhergestellt, - die auf beiden Seiten der L 16/Johann-Quadt-Straße vorhandenen Bushaltestellen und Fahrradabstellanlagen werden wiederhergestellt, - bei der vorhandenen Ferngasleitung Nr. 3/5, DN 150 wird eine neue Schiebergruppe vorgesehen, - der von der Rhein-Sieg-Netz AG geplante Ringschluss für die Gasleitung wird berücksichtigt, - die Einleitungsstelle 5208 5010 in die Sieg wird einschließlich der Leitungen und Bauten im Bereich der Einleitstelle zurückgebaut bzw. entfernt, - das Kataster für die ergänzenden Grunderwerbsunterlagen wurde aktualisiert. Mit Schreiben vom 18.12.2024 hat die Vorhabenträgerin weitere Unterlagen zum 2. Deckblatt eingebracht. - Fachbeitrag Klimaschutz Der Offenlagezeitraum ist vom 12.05.2025 bis zum 11.06.2025 einschließlich. Die Einwendungsfrist endet am 11.07.2025 einschließlich.

Planfeststellungsverfahren gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Vorhaben Erhöhung der Deponie Sansenhecken (DK II) in Buchen (Odenwald)

Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald Kreises mbH (AWN) hat die erforderliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 KrWG für das im Folgenden beschriebene Vorhaben beantragt: Der Neckar-Odenwald-Kreis plant auf der mit Datum vom 02.08.1983 planfestgestellten Deponie Sansenhecken, Sansenhecken 1, 74722 Buchen, innerhalb der 1983 planfestgestellten Grenzen eine Deponieerhöhung, um auch mittelfristig die Entsorgungssicherheit anfallender DK II-Abfälle zu gewährleisten. Bei dem zur Planfeststellung vorgelegten und beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Volumenoptimierung (DK II und DK 0). Durch die Deponieerhöhung soll ein Mehrvolumen von ca. 958.000 m³ DK II-Material und ca. 130.000 m³ DK 0-Material geschaffen werden (bisher genehmigtes Ablagerungsvolumen: 2.200.000 m³). Die Laufzeit des Erhöhungsvorhabens beträgt rechnerisch ca. 25 Jahre (bei 38.000 m³ jährlichem Abfallaufkommen). Die Erhöhung beläuft sich durch das Vorhaben auf 34,5 m (388 m ü. NN auf 422,5 m ü. NN). Von der beantragten Planfeststellung betroffen sind die Flurstücke 8654, 1029/1, 10292, 10293, 10296, 10299, 10300 und 10301 innerhalb der bereits bestehenden planfestgestellten Grenzen. Durch die Erhöhung der bestehenden Deponie entsteht demnach kein zusätzlicher Flächenverbrauch. Die betroffenen Flurstücke stehen im Eigentum der Stadt Buchen (Odenwald). Gegenstand des Planfeststellungsantrags ist die Herstellung der Erhöhung und Endgestaltung (geänderte Höhenkubatur) der Deponie. Damit verbunden sind Maßnahmen zur Profilierung und Zwischenabdichtung der Verfüllabschnitte (VA) IV, V/VI und VII sowie nach Abschluss der Verfüllung zur Profilierung des gesamten überhöhten Deponiekörpers und zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems nach den Anforderungen DK II. Weitere mit dem Vorhaben verbundene Maßnahmen sind der Neubau und Anschluss der geplanten Entwässerung der geplanten Zwischenabdichtung, die Anpassung des vorhandenen Gasfassungssystems sowie die Rekultivierung der Deponieoberfläche. Des Weiteren wird eine dauerhafte Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg (LWaldG) mitbeantragt. Hierzu wird im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) die forstrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung dargelegt.

Ersatzneubau der Allerbrücke im Zuge der L 191 bei Hodenhagen

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, Bgm.-Münchmeyer-Str. 10, 27283 Verden (Aller), hat für das o. g. Vorhaben die Planfeststellung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Landkreis Heidekreis, Planfeststellungsbehörde, beantragt. Die Landesstraße 191 (L 191) kreuzt die Aller bei Station 1,288 im Abschnitt 140, ca. 0,700 km östlich der Ortschaft Hodenhagen. Der Ersatzneubau erfolgt lagegleich zu dem bestehenden Brückenbauwerk. Dafür wird in unmittelbarer Nähe in paralleler Lage ein Behelfsbauwerk errichtet, um während des Zeitraumes der Bauarbeiten den fließenden Verkehr auf der Landesstraße aufrechterhalten zu können. Der maßgebliche Streckenabschnitt der L 191 liegt innerhalb des FFH-Gebietes 3021-331 – Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker und des Vogelschutzgebietes DE322-401 – untere Allerniederung. Der Verlauf der Straße wird nicht verändert. Für die Dauer der Bauzeit wird eine Behelfsbrücke errichtet, die südlich parallel neben der Leinebrücke eingebaut wird. Der Anschluss an das Provisorium erfolgt über die Verschwenkung von der Bestandstrasse. Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus erfolgt der Rückbau der Behelfsbrücke sowie der Umfahrungsstraße. Aufgrund der Übergangsvorschrift des § 7 NUVPG ist das Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung als deren unselbstständiger Teil nach der Fassung des NUVPG2007, bzw. weiterführend nach der Fassung des UVPG, die vor dem 16.05.2017 galt (a. F.), zu Ende zu führen. Für das Vorhaben ist gemäß § 5 NUVPG2007 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 5 die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen. Aufgrund der Lage und des Umfangs des Projektes wird jedoch von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausgegangen. Daher wurde auf die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls verzichtet.

Happurg - Uniper Kraftwerke GmbH - Planfeststellung der Sanierungsmaßnahme am Oberbecken des Pumpspeicherkraftwerkes

Die Fa. Uniper Kraftwerke GmbH plant das Oberbecken des Pumpspeicherkraftwerkes Happurg umfassend zu sanieren und als Teil des Kraftwerkes in Betrieb zu nehmen. Als Sanierungsmaßnahme ist im Wesentlichen eine Untergrundsanierung im Bereich der Versturzzone (Beckensohle) sowie die Herstellung eines Kontrollganges sowie eines zweischaligen kontrollierten Dichtsystems geplant. Für die beantragte Maßnahme wird ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nach §§ 68, 70 WHG, Art. 69 BayWG i. V. m. Art. 73 ff BayVwVfG durchgeführt. Das Vorhaben wurde auf Antrag der Vorhabensträgerin einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1/§ 7 Abs. 3 UVPG unterzogen. Die Planfeststellungsbehörde erachtete das Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig. Die Antragsunterlagen enthalten einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) gemäß § 16 UVPG.

Bundesstraße 10 Ulm - Neu-Ulm, Ersatzneubau der Adenauerbrücke - Ergänzung der Vorprüfung

Das Staatliche Bauamt Krumbach plant den Ersatzneubau der Adenauerbrücke zwischen den Städten Ulm und Neu-Ulm im Zuge der B 10. Der Ersatzneubau der Adenauerbrücke, eine der Haupt-Verkehrsverbindungen zwischen Ulm und Neu-Ulm, ist aufgrund des schlechten Zustands des Bestandsbauwerkes zwingend erforderlich. Für den geplanten Ersatzneubau der Adenauerbrücke zwischen den Städten Ulm und Neu-Ulm im Zuge der Bundesstraße 10 wurde im Jahr 2022 durch die Regierung von Schwaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 7 UVPG durchgeführt. Die allgemeine Vorprüfung kam zum Ergebnis, dass vom Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigten sind. Das Ergebnis der Vorprüfung wurde unter Datum vom 25. Mai 2022 im UVP-Portal (https://www.uvp-verbund.de/) veröffentlicht. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurde das Vorhaben geändert. Das Vorhaben sieht nun – über die der im Jahr 2022 durchgeführten Vorprüfung zugrunde gelegte Planung hinaus – für den während der Bauausführung nicht nutzbaren Adenauersteg ein temporäres Ersatzbauwerk (Behelfsbrücke) für Fußgänger und den Radverkehr vor. Die Behelfsbrücke für Fußgänger und den Radverkehr wird auf maximal drei, im Abflussquerschnitt der Donau an-geordneten Stützenreihen mit einer Breite von jeweils max. 0,5 m gegründet und weist eine Breite von 3,5 m zwischen den Geländern auf. Außerdem wird die im Bereich der Ehinger Anlagen vorgesehene Lärmschutzwand um 32 m verlängert. Die vorgesehenen Lärmschutzwände weisen nun eine Höhe von 6 m auf dem Brückenbauwerk und 7 m im Rampenbereich bei einer Länge von 363 m (unterstromig) bzw. 494 m (oberstromig) auf.

BAB 9, Berlin-München, km 146,5 - 149,5 Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Ortslagen Zorbau, Borau und Kleben

ID: 2637 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beabsichtigt ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2b UVPG umzusetzen. Das beantragte Vorhaben hat die Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) im Bereich der Ortslagen Borau, Kleben und Zorbau einschließlich der Autobahnsiedlung Zorbau zur Lärmsanierung zum Gegenstand. Das Vorhaben befindet sich im Burgenlandkreis und liegt auf den Gebieten der Städte Weißenfels (Ortsteile Borau und Kleben) und Lützen (Ortsteil Zorbau). Ort des Vorhabens: BAB 9, Berlin-München, km 146,5 - km 149,5 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren Abschlussdatum: 31.03.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Die Autobahn GmbH des Bundes Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Ost Magdeburger Straße 51 06112 Halle (Saale) Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gem. § 5 UVPG_1.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.fba.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/P2/00062-BAB_9…

Bauwasserhaltung – Siel Spitzraingraben

ID: 4976 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Teil der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sulzbach ist die Errichtung des Siels Spitzraingraben. Ort des Vorhabens: Gemeinde Mariaposching Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 28.04.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 28.04.2025.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…

K 145, Ausbau der Kreisstraße Nr. 145 Ortsdurchfahrt Staudt, 2. Bauabschnitt

Die K 145 im Westerwaldkreis stellt die Verbindung des Mittelzentrums Wirges mit der B 255 dar. Gemäß Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN) hat sie die Einordnung der Verbindungsstufe III. Staudt liegt in der Verbandsgemeinde Wirges. Die K145 hat für eine Straße mit dieser Funktion eine sehr hohe Verkehrsbelastung. Der hier bearbeitete Bereich umfasst die K 145 im Bereich von VNK 5512 025 NNK 5513 116 von Stat. 0+000 bis Stat. 0+575 bzw. Bau-km 0+510 bis Bau-km 1+080 mit einer Gesamtlänge von rund 575 m. Es handelt sich um die Ortsdurchfahrt Staudt, II. Bauabschnitt (BA). Die K 145 befindet sich in einem schlechten Zustand; Schlaglöcher, Risse und Unebenheiten; was auch die Zustandserfassungen von 2011 und 2016 wiederspiegeln. Zur Herstellung des Straßenkörpers wird eine Vollsperrung benötigt. Die Umleitung erfolgt über die umliegenden Kreis- und Landesstraßen. Der Landesbetrieb Mobilität Diez überplant im Auftrag des Westerwaldkreises die Straße, Kostenträger ist der Westerwaldkreis. Die Ortsgemeinde baut die Nebenanlagen mit aus, die Verbandsgemeindewerke (VG-Werke) erneuern Kanal- und Wasserleitung. Die Länge des zweiten Bauabschnitts beträgt rund 575 m. Die K 145 verläuft größtenteils innerorts. Vor der Ortslage aus Richtung B 255 kommend wird eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme (GDM) zwischen Bau-km 1+030 und Bau-km 1+080 von 50 m Länge und eine Breite der Mittelinsel von 8,78 m und bei Bau-km 0+815 eine ungesicherte Überquerungshilfe errichtet. Die GDM wird auch als ungesicherte Querungsstelle genutzt. Beide Querungsstellen sind auf Wunsch der Ortsgemeinde entstanden, um den Fußgängern ein Überqueren zu erleichtern auf Grund der hohen Verkehrsbelastung. Die K 145 wird 6,50 m breit geplant mit beidseitigen 1,50 m breiten Gehwegen. Der Ausbau erfolgt im Vollausbau. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen\ Baurecht\ Straßenrechtliche Planfeststellung\ Planfeststellungsverfahren\ Kreisstrassen" eingesehen werden.

Bauwasserhaltung Siel Straßenentwässerung SR12 (neu)

ID: 4861 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Der Bau des Siels Straßenentwässerung SR12 (neu) ist Gegenstand der Maßnahme „Hochwasserschutz Polder Sand/Entau“, welche Bestandteil der Gesamtmaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes innerhalb des Donauabschnitts zwischen Straubing und Deggendorf ist. Ort des Vorhabens: Gemeinde Aiterhofen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 12.03.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH { "type": "FeatureCollection", "features": [ { "type": "Feature", "properties": {}, "geometry": { "coordinates": [ 12.708597706473086, 48.88484793954538 ], "type": "Point" } } ] } Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 12.03.2025.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…

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