Das Gesetz zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie führt den Begriff 2angemessener Sicherheitsabstand" ein. Dieser soll zwischen störfallrelevanten "Betrieben einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, Erholungsgebieten und - soweit möglich - Hauptverkehrswegen andererseits" gewahrt bleiben. Es geht also um den Grenzbereich zwischen Betrieben und schutzwürdigen Nutzungen, der sich in vielen historisch gewachsenen Konstellationen als konfliktträchtig darstellt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erarbeitet derzeit einen Entwurf einer "Technischen Anleitung Abstand (TA Abstand)", in der u.a. zu regeln wäre, wie die Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes (aSa) erfolgen soll, welche störfallspezifischen Faktoren einzubeziehen sind und welche Funktion der so ermittelte aSa haben soll. Im Rahmen eines Planspiels wurde der derzeitige Arbeitsstand der Technischen Anleitung (TA) Abstand ("Handlungsempfehlungen") anhand eines fiktiven Beispiels einem Praxistest unterzogen. Die relevanten Praxisakteure wurden bei der Konzeption des Planspiels beteiligt und spielten selbst im praktischen Beispiel ihre Rollen. Das Planspiel konnte erfolgreich abgewickelt werden, die zentralen Fragen wurden beantwortet. Im Ergebnis zeigten sich Probleme bei der Anwendung der Handlungsempfehlungen, die in der Praxis zu erwarten wären - einmal bei der Berechnung der angemessenen Sicherheitsabstände, vor allem aber bei ihrer Anwendung. Das Planspiel ergab neben einer Vielzahl von Hinweisen im Detail vor allem, dass im Hinblick auf die Koexistenz von kommunaler und betrieblicher Entwicklung in Gemengelagen notwendige Flexibilität verloren ginge und zu Konflikten führende rechtliche Hürden entstehen würden. Im Ergebnis werden Wege aufgezeigt, mit dieser Problematik umzugehen. Quelle: Forschungsbericht
Gefahrstoffe mit dem Gefahrenmerkmal EUH029 ("Bilden im Kontakt mit Wasser giftige Gase") unterliegen der Störfall-Verordnung. Es wurde eine Kohorte von 30 Stoffen mit diesem Gefahrenmerkmal, die in der Praxis eine gewisse Bedeutung erlangt haben, analysiert. Das mit Abstand häufigste Hydrolyseprodukt (62%) ist Chlorwasserstoff, gefolgt von Phosphin mit 14%, und vereinzelt Fluorwasserstoff, Schwefelwasserstoff, Schwefeldioxid, Ammoniak, Stickoxide und Cyanwasserstoff. Die höchsten Gefahrenpotentialwerte werden für das Hydrolyseprodukt Phosphin gefolgt von Schwefeldioxid und Chlorwasserstoff ermittelt. Phosphin wird in der Kohorte ausschließlich aus Feststoffen generiert, Chlorwasserstoff und Schwefeldioxid hauptsächlich aus Flüssigkeiten. Zur standardisierten Berücksichtigung des Gefahrenpotentials dieser Stoffkategorie erscheint es notwendig hinsichtlich der Hydrolyseprodukte zu unterscheiden. Für die Abschätzung angemessener Sicherheitsabstände ist konservativ von einer 100% igen Umsetzung des Ausgangsstoffs in das Hydrolyseprodukt auszugehen und unter Berücksichtigung der stöchiometrischen Zusammenhänge die relevanten Mengen zu ermitteln und die Abstandsberechnung nach den "Handlungsempfehlungen..." vorzunehmen. Für phosphinentwickelnde (feste) Substanzen wird pauschal die Abstandskategorie VII-VIII (1000m - 1500m), für chlorwasserstoffentwickelnde (feste) Substanzen die Abstandskategorien III-IV (300m - 400m) als abdeckend vorgeschlagen. Für flüssige Stoffe aus denen Chlorwasserstoff generiert werden kann erscheint die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 500m - 750 m in erster Näherung abdeckend. Quelle: Forschungsbericht
Ziel des Forschungsvorhabens war es, die Erarbeitung einer „Technischen Anleitung (TA) Abstand“ fachlich zu unterstützen.Mit dem Instrument eines Planspiels, wurden die Auswirkungen einer möglichen „Technischen Anleitung (TA) Abstand“ für die betroffenen Akteure benannt, bestehende Lücken identifiziert und Vorschläge zur Verbesserung unterbreitet. Innerhalb des Planspiels wurden ein Arbeitsstand einer TA Abstand, sowie zugehörige Erläuterungen und Definitionen anhand eines fiktiven Beispiels einem Praxistest unterzogen.Die Ergebnisse dienen dem BMU als Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen bei der Implementierung des mit der Seveso III Richtlinie neu eingeführten Begriffs „angemessener Sicherheitsabstand" in das Immissionsschutzrecht.
Das Projekt "Planspiel - Modell-Stadt-Oekologie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fakultät VII Architektur Umwelt Gesellschaft, Fakultät VI, Institut für Stadt- und Regionalplanung, Fachgebiet Bau- und Planungsrecht durchgeführt. Die Buerger der Planspielstadt Schwabach sollen intensiver in das Forschungsvorhaben eingebunden werden. Die Stadt Schwabach wird daher mit der Durchfuehrung einer Buergerbefragung beauftragt. Mit der Befragung soll ein sozialwissenschaftlich abgesichertes Meinungsbild zu den Hauptthemen des Umweltschutzes erhoben werden. Ausserdem sollen die Projektziele des Planspiels Modell-Stadt-Oekologie in das Verfahren zum Umwelt- und Naturschutzpreis 1993 der Stadt Schwabach einbezogen werden. Vorbereitung und Betreuung dieser Arbeitsschritte erfolgen durch die TU-Berlin, die Durchfuehrung wird an die Stadt Schwabach uebertragen.
Das Projekt "Fortsetzung des Planspiels 'Modell-Stadt-Oekologie' in den neuen Bundeslaendern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fakultät VII Architektur Umwelt Gesellschaft, Fakultät VI, Institut für Stadt- und Regionalplanung, Fachgebiet Bau- und Planungsrecht durchgeführt. Im Rahmen des Planspiels Modell-Stadt-Oekologie wurden einzelne Handlungsfelder der Stadtoekologie in einer Stadt in Mittelfranken miteinander verbunden und zu einer integrierten Handlungsstrategie fuer eine umweltvertraegliche Stadtentwicklung zusammengefuehrt. Mit der Fortsetzung des Forschungsvorhabens soll erprobt werden, inwieweit die Methode des Planspiels geeignet ist, stadtoekologisches Verwaltungshandeln auch in Staedten und Gemeinden in den neuen Bundeslaendern voranzubringen. Am Beispiel von zwei Staedten sollen in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Verwaltung, Politiker, Buerger, Verbaende etc.) oekologisch orientierte Gesamtkonzepte erarbeitet und umgesetzt werden.
Das Projekt "Management und Qualitätssicherung des ÖPNV (TELLUS)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Mit Einführung von mehr Wettbewerb im ÖPNV werden sich die Strukturen der Akteure erheblich ändern. Ziel des Vorhabens ist es, den Entscheidungsraum zur Organisation des Wettbewerbs im ÖPNV mit den Akteuren in einem Planspiel zu erproben. Dies kann zum Beispiel auf die Bildung einer Regieebene zwischen Besteller, Verkehrsunternehmen und Verbünden bezogen sein. Um zugleich neue Entwicklungsperspektiven des ÖPNV zu eröffnen, werden externe Erfahrungen, innovative Mobilitätsprodukte und die Möglichkeiten neuer Qualitätsstandards eingebunden. Das Projekt ist Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts TELLUS, an dem Berlin, Rotterdam und andere beteiligt sind. Im Jahr 2004 wurde ein Planspiel zum zukünftigen Management des ÖPNV in Berlin unter Wettbewerbsbedingungen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einem Workshop präsentiert und veröffentlicht. Die darauf aufbauenden weiteren Projektteile zur Qualitätssicherung des ÖPNV und zum Benchmarking der Nahverkehrsplanung werden im Jahr 2005 abgeschlossen.
Das Projekt "Erprobung ausgewählter Elemente des REACH-Verfahrens in der Praxis durch Behörden und Firmen im Rahmen eines Planspiels in Nordrhein-Westfalen - Zusammenfassender Projektbericht: Ergebnisteil 22.12.03" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Planspiel: Strategische Umweltpruefung in der Gebietsentwicklungsplanung Nordrhein-Westfalen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von UVP-Gesellschaft für die Förderung der Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die EU-Kommission hat im Dezember 1996 einen Richtlinienvorschlag fuer eine Strategische Umweltpruefung (SUP; auch: UVP fuer Plaene und Programme) vorgestellt. Die SUP stoesst, wie u.a. aus dem Beschluss des Bundesrates von Anfang Juli 1997 deutlich wird, in Deutschland bisher ueberwiegend auf Ablehnung. Mit dem Regierungswechsel im Bund hat sich die politische Situation jedoch veraendert. Die neue Bundesregierung hat das Thema 'Strategische Umweltpruefung' auf die Agenda ihrer EU-Ratspraesidentschaft im ersten Halbjahr 1999 gesetzt. Das Ministerium fuer Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MURL NW) sieht die Vorteile einer fruehzeitigen Umweltvertraeglichkeitspruefung und legt besonderen Wert darauf, schon frueh Einfluss auf eine Fassung der EU-Richtlinie zu nehmen, die eine effektive und zugleich handhabbare SUP-Regelung ermoeglicht. Vor allem ist das MURL NW daran interessiert, Erfahrungen zu sammeln, wie eine derartige SUP in der Landesplanung, insbesondere in der Regionalplanung, verankert werden kann. Das MURL NW hat deshalb gemeinsam mit der UVP-Gesellschaft e.V. einen Praxistest der SUP in der Gebietsentwicklungsplanung in Form eines Planspiels durchgefuehrt. In diesem Planspiel sollten insbesondere getestet werden, - welche zusaetzlichen Anforderungen und Erkenntnisse sich am Artikel 5 in Verbindung mit dem Anhang des EU-Vorschlages, der die notwendigen Unterlagen fuer das Beteiligungsverfahren regelt (Umwelterklaerung), fuer die Regionalplanung gewinnen lassen, - wie eine Oeffentlichkeitsbeteiligung sinnvoll gehandhabt werden kann. Auf der Basis von Unterlagen, die von der UVP-Gesellschaft vorbereitet worden sind, fand am 1.10.1998 in Detmold ein Behoerdentermin statt, in dem Umfang und Inhalte der Umwelterklaerung fuer das Planspiel besprochen wurden. Auf der Basis dieses Scopingtermins hat die UVP-Gesellschaft die erforderlichen Unterlagen fuer den Planspieltermin vorbereitet. Dieser fand am 2./3.12.1998 in Bielefeld statt. Aus dem Planspiel konnte ein insgesamt positives Fazit gezogen werden.
Das Projekt "Innovative Instrumente zum Flächensparen und zur Förderung der Innenentwicklung: Kommunaler Praxistest, Schlussfolgerungen für Akteure in Bund, Ländern, Regionen und Gemeinden & Kommunikation der Ergebnisse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Hintergrund: Grundsätzlich ist bekannt, mit welchen Maßnahmen der Flächenverbrauch vermindert werden kann (Siehe z. B. Bericht der UMK vom 11.06.2010 an die CdS, gemeinsames Positionspapier der Fachministerkonferenzen vom 19.09.2012, PBNE Papier vom 14.02.2013, Beschluss des St-Ausschusses N E vom 8.04.2013). Die in diesem Zusammenhang bereits laufenden und geplanten Arbeiten des Bundes (z. B. Modellversuch zum Flächenzertifikatehandel, Informations- und Kommunikationsplattform 'Fläche', Aktionsplan Flächensparen), zielen u.a. darauf ab, den fachlichen und politischen Dialog mit und unter den Kommunen zu fördern sowie bedarfsgerechte instrumentelle und methodische Grundlagen zum Flächensparen für die Kommunen zu entwickeln. U. a. sollen die Kommunen dadurch auch ertüchtigt werden, neue gesetzliche Anforderungen umzusetzen - wie z. B. die jüngste Novelle des BauGB, in der u. a. eine Begründungspflicht für die Umwandlung von landwirtschaftlich oder als Wald genutzten Flächen eingeführt wurde. Zielsetzung dieses Vorhabens ist es, ausgewählte - besonders erfolgsversprechende - Instrumente zum Flächensparen für Kommunen und Regionen einschließlich der tools zur Umsetzung in der Kommune oder Region einem Praxistest zu unterziehen. Sie werden anhand konkreter kommunaler und regionaler Flächenplanungen jeweils im Planspiel mit den Kommunen erprobt. Aufwand und Nutzen, instrumentelle und institutionelle Defizite werden u. a. berücksichtigt. Die Ergebnisse sollen den Akteuren beim Bund, in Ländern, Regionen und Gemeinden fachliche und politische Perspektiven für eine zügige Implementierung aufzeigen. Das Vorhaben knüpft an die bestehende Vernetzung des Bundes mit den Ländern, Regionen und Kommunen an und wird erhebliche Synergieeffekte generieren. Durch die Ergebnisse wird zudem der der Aktionsplan Flächensparen des Bundes für die kommunale Ebene untersetzt.
Das Projekt "Entwicklung und Evaluation von Planspielen zur Umwelterziehung in der Schule und ausserschulischen Lernfeldern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität der Bundeswehr Hamburg, Fachbereich Pädagogik durchgeführt.
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Bund | 13 |
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