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Found 87 results.

Klagen und Bürgerbegehren als Hemmnisse für den Windenergieausbau in Deutschland

Das Vorhaben besteht aus drei an der FernUniversität in Hagen angesiedelten Teilprojekten, die jeweils sowohl eigenständig als auch gemeinsam forschen. Es ist das Ziel des skizzierten Gesamtvorhabens, die (insbesondere prozeduralen, rechtlichen und gesellschaftlichen) Bedingungen zu identifizieren, unter denen Klagen und Bürgerbegehren gegen Windkraftprojekte an Land zu einem Hemmnis für den Windenergieausbau werden. Beide Verfahren sind für den stockenden Windkraftausbau zentral und überdies so beschaffen, dass mit Hilfe der beteiligten Disziplinen, aus psychologischer und politik- sowie rechtswissenschaftlicher Perspektive, relevante Erkenntnisse gewonnen werden können, um die Hemmnisse zu reduzieren und den Ausbau zu beschleunigen. Diese Erkenntnisse sollen insbesondere den Projektierer:innen von Windenenergieanlagen helfen, Risiken, die in den Planungs- und Genehmigungsverfahren liegen, zu erkennen, rechtzeitig in ihre Windenergie-Projektplanung mit einzubeziehen und sie so signifikant zu reduzieren. Die Erkenntnisse unseres Vorhabens, unter welchen Bedingungen es zu Bürgerbegehren und Klagen kommt (bei erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern) und unter welchen Bedingungen diese erfolgreich sind, werden es den Projektierer:innen erlauben, potentielle Konflikte bereits bei der Planung von Windparks zu berücksichtigen und erstens Strategien zu entwickeln, um mangelnde Akzeptanz 'einzufangen', bevor konfrontative formale Verfahren ergriffen werden. Sind Verfahren einmal ergriffen, Bürgerbegehren eingeleitet oder Klagen erhoben, so können die Projektergebnisse - zweitens - auch Hinweise dazu geben, wie von Seiten der Projektierenden solche Verfahren erfolgreich bestritten werden können. Durch das Ansetzen bei den Projektierer:innen nutzt das Projekt entlang der Wertschöpfungskette auch den Anlagenherstellern und den zuliefernden Unternehmen sowie auch den Dienstleister:innen.

Kulturdenkmale und Denkmalbereiche in Schleswig-Holstein (LDSH)

Der Datensatz beinhaltet Geodaten zu Denkmalen in der sachlichen und gebietsbezogenen Zuständigkeit des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein, LDSH (Kulturdenkmale vom Typ Baudenkmal und Gründenkmal, Schutzzonen vom Typ Denkmalbereich, im Gebiet des Bundeslandes Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck). Zugehöriges INSPIRE Annex 1 - Thema: Protected Sites - Cultural. Kulturdenkmale und Denkmalbereiche sind nach DSchG SH 2015 gesetzlich geschützt, und nachrichtlich in ein Verzeichnis, die sogenannte Denkmalliste, aufzunehmen. Die Ausweisung von Denkmalbereichen erfolgt per gesondertes Landesverordnung. Die Denkmalliste ist zu keinem Zeitpunkt abschließend, sondern wird ständig überprüft, ergänzt und bereinigt. Die Denkmaleigenschaft ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste, oder von der Darstellung in der Denkmalkartierung (zugehörige Geodaten), abhängig. Auch Objekte, die nicht hier verzeichnet beziehungsweise dargestellt sind, können als Kulturdenkmale kraft Gesetz (Ipsa Lege) geschützt sein, wenn sie die gesetzlichen Kriterien für die Denkmaleigenschaft erfüllen. Die Darstellungen in der Denkmalkartierung haben informatorischen Charakter. Sie sind nicht rechtsverbindlich. Für tagesaktuelle, rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das LDSH. Die Nutzung der Denkmalkartierung ersetzt nicht die nach DSchG SH 2015 vorgeschriebene Beteiligung der zuständigen Denkmalbehörden in Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Bodenkundliche Netzdiagramme

Die Karte zeigt die Bodenformen der BK50 mit einer komplexen bodenfunktionalen Bewertung. Für jedes Profil der BK50 sind über den Maptip zwei Bodenkundliche Netzdiagramme abrufbar. Das erste bodenkundliche Netzdiagramm stellt Bewertungen der natürlichen Bodenfunktionen, der Archivfunktionen sowie der Klimafunktion für jede Flächeneinheit der BK50 übersichtlich dar. Im zweiten Diagramm werden (ebenfalls für jede Flächeneinheit) die Empfindlichkeiten der Böden abgebildet. Die Anwendung der hier vorgestellten bodenkundlichen Netzdiagramme ist vielfältig, wird aber insbesondere für die vorbereitende Bauleitplanung empfohlen. Die Netzdiagramme wurden mit Hilfe von diversen MeMaS-Methoden auf Basis der digitalen nutzungsdifferenzierten Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) erstellt. Zudem werden vom DWD bereitgestellten Niederschlags- und Verdunstungsdaten genutzt. Die 30-jährige Mittelwerte wurden aus den täglichen Daten ermittelt. Der Niederschlag basiert auf dem korrigierten REGNIE-Produkt (Stand 25.05.2021). Die Verdunstung wurde vom DWD mit dem Standard-Verfahren nach FAO zur Ermittlung der Grasreferenzverdunstung an Klimastationsdaten berechnet (Stand 10.12.2021). Die Kulisse der Schutzwürdigen Böden in Niedersachsen (GeoBerichte 8) ist mit in die Netzdiagramme integriert. Referenzen: BUG, J., ENGEL, N., GEHRT, E. & KRÜGER, K. (2019): Schutzwürdige Böden in Niedersachsen. Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Schutzgutes Boden in Planungs- und Genehmigungsverfahren. – GeoBerichte 8; 4. überarb. Aufl., 56 S. Hannover: LBEG BUG, J., HEUMANN, S., MÜLLER, U. & WALDECK, A. (2020): Auswertungsmethoden im Bodenschutz - Dokumentation zur Methodenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS®). – GeoBerichte 19: 383 S. Hannover: LBEG STADTMANN, R. BUG, J & WALDECK, A. (2022): Bodenkundliche Netzdiagramme als Beitrag zur Berücksichtigung von Bodenfunktionen und -empfindlichkeiten in der Planungspraxis- - Geofakten 40. 14 S. Hannover: LBEG

Bodenkundliche Netzdiagramme (WMS Dienst)

Die Karte zeigt die Bodenformen der BK50 mit einer komplexen bodenfunktionalen Bewertung. Für jedes Profil der BK50 sind über den Maptip zwei Bodenkundliche Netzdiagramme abrufbar. Das erste bodenkundliche Netzdiagramm stellt Bewertungen der natürlichen Bodenfunktionen, der Archivfunktionen sowie der Klimafunktion für jede Flächeneinheit der BK50 übersichtlich dar. Im zweiten Diagramm werden (ebenfalls für jede Flächeneinheit) die Empfindlichkeiten der Böden abgebildet. Die Anwendung der hier vorgestellten bodenkundlichen Netzdiagramme ist vielfältig, wird aber insbesondere für die vorbereitende Bauleitplanung empfohlen. Die Netzdiagramme wurden mit Hilfe von diversen MeMaS-Methoden auf Basis der digitalen nutzungsdifferenzierten Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) erstellt. Zudem werden vom DWD bereitgestellten Niederschlags- und Verdunstungsdaten genutzt. Die 30-jährige Mittelwerte wurden aus den täglichen Daten ermittelt. Der Niederschlag basiert auf dem korrigierten REGNIE-Produkt (Stand 25.05.2021). Die Verdunstung wurde vom DWD mit dem Standard-Verfahren nach FAO zur Ermittlung der Grasreferenzverdunstung an Klimastationsdaten berechnet (Stand 10.12.2021). Die Kulisse der Schutzwürdigen Böden in Niedersachsen (GeoBerichte 8) ist mit in die Netzdiagramme integriert. Referenzen: BUG, J., ENGEL, N., GEHRT, E. & KRÜGER, K. (2019): Schutzwürdige Böden in Niedersachsen. Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Schutzgutes Boden in Planungs- und Genehmigungsverfahren. – GeoBerichte 8; 4. überarb. Aufl., 56 S. Hannover: LBEG BUG, J., HEUMANN, S., MÜLLER, U. & WALDECK, A. (2020): Auswertungsmethoden im Bodenschutz - Dokumentation zur Methodenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS®). – GeoBerichte 19: 383 S. Hannover: LBEG STADTMANN, R. BUG, J & WALDECK, A. (2022): Bodenkundliche Netzdiagramme als Beitrag zur Berücksichtigung von Bodenfunktionen und -empfindlichkeiten in der Planungspraxis- - Geofakten 40. 14 S. Hannover: LBEG

Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum

ID: 977 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Planfeststellung für das Vorhaben "Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum“ km 46,40 bis km 50,85 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) stellt ein Infrastruktur- und Mobilitätsprojekt in der Metropolregion Rhein-Ruhr dar, mit welchem bestehende Kapazitätsengpässe im Bereich des Schienenpersonenverkehrs beseitigt werden sollen. Das Vorhaben wurde dabei aufgrund der räumlichen Ausdehnung, der Streckenlänge sowie besonderer örtlicher Verhältnisse in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) untergeteilt. Der Planfeststellungsabschnitt 3.0a reicht von Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum. Der Planfeststellungsabschnitt 3.0a liegt innerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Düsseldorf. Er beginnt hinter dem Bahnhof Düsseldorf-Unterrath in Bahn-km 46,400 und endet in Bahn-km 50,850. Im Wesentlichen sind in diesem Abschnitt folgende Maßnahmen geplant: - Sechsgleisiger Ausbau der vorhandenen Strecke durch Erweiterung um zwei Gleise - Errichtung/Ausbau von Schallschutzwänden - Neubau des Kreuzungsbauwerks Kalkum Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.03.2021 Datum der Entscheidung: 26.06.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Anhörungsbehörde: Bezirksregierung Münster Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Deutschland 0251/411-0 poststelle@brms.nrw.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat 25 Vorhabenträger DB Netz AG DB Netz AG Mülheimer Straße 50 47057 Duisburg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksregierung Münster Deutschland Weitere Ortshinweise Bezirksregierung Münster – Verfahren (bezreg-muenster.de) Eröffnungsdatum der Auslegung 19.04.2021 Enddatum der Auslegung 18.05.2021 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Der in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 01.10.2019 (einschließlich) ausgelegte Plan für das o. a. Bauvorhaben der DB Netz AG wird nunmehr durch weitere gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a. F. auszulegende Unterlagen geändert und ergänzt (Deckblatt). Diese Deckblattunterlagen liegen nun zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom 19.04.2021 bis zum 18.05.2021 unter dem Reiter Planfeststellung Schiene, Stichwort: " Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren" Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 01.06.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.04.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/index.html Öffentliche Auslegung Der in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 01.10.2019 (einschließlich) ausgelegte Plan für das o. a. Bauvorhaben der DB Netz AG wird nunmehr durch weitere gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a. F. auszulegende Unterlagen geändert und ergänzt (Deckblatt). Diese Deckblattunterlagen liegen nun zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom 19.04.2021 bis zum 18.05.2021. unter dem Reiter Planfeststellung Schiene unter dem Stichwort: " Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren". Inhaltsübersicht_3.0a_DBV.pdf Titelblatt_PFA3.0a_DBV.pdf Unterlagenverzeichnis_3.0a_DBV.pdf U12.1_E-Bericht_Entwässerung_DBV.pdf U12_Deckblatt_3.0a_DBV.pdf U12_Registerdeckblatt_3.0a_DBV.pdf U23_Registerdeckblatt_3.0a_DBV.pdf U23_WRRL-FB_DBV.pdf https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/index.html Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) - Rhein-Ruhr-Express (RRX)

EnStadt: QUARREE100: Resiliente, integrierte und systemdienliche Energieversorgungssysteme im städtischen Bestandsquartier unter vollständiger Integration erneuerbarer Energien - Reallabor Rüsdorfer Camp, Städtebauliche Bestandsintegration und Mobilität

Mit der 'städtebaulichen Bestandsintegration' fällt ein zentraler Bereich des Projektes in das Zuständigkeitsgebiet der Stadt Heide. Die Vorbereitung, Koordinierung und Umsetzung der anstehenden Planungs- und Genehmigungsverfahren stehen hierbei an erster Stelle. Darüber hinaus spielt die Beteiligung der Menschen im 'Rüsdorfer Kamp' eine wichtige Rolle. Als 'Experten vor Ort' sind sie eingeladen, mit ihrem Wissen und eigenen Ideen die Projektarbeit sowie den parallel laufenden städtebaulichen Entwicklungsprozess zu unterstützen. Dabei gilt: QUARREE100 soll Angebote machen aber niemandem etwas aufdrängen - alle Optionen sind freiwillig. Die damit verbundene Bewertung der Akzeptanz neuer Technologien durch die Bevölkerung ist ein wichtiger Baustein von QUARREE100. Zusammengefasst verfolgt die Stadt Heide in den von ihr übernommenen Projektteilen die folgenden Ziele: - Durchführungen einer Bestandsaufnahme der baulichen und energetischen Situation im Stadtquartier. - Prüfung der technischen, städtebaulichen und sozialen Eignung von Technologien und Methoden für die Stadtentwicklung vor Ort und deren Einfügung in die laufenden Planungen. - Unterstützung bei der Entwicklung neuer Planungs- und Beteiligungsmethoden sowie ökonomischer Betreibermodelle im Projekt- und Stadtentwicklungsprozess - Begleitung und Unterstützung aller Konzeptphasen, insbesondere unter dem Aspekt der Steuerung der städtebaulichen, baurechtlichen und politischen Umsetzung. - Gemeinsame Umsetzung und Verstetigung der weitergehenden Zusammenarbeit mit Städteplanern, Investoren und kommunalen Akteuren. - Aktive Mitarbeit der Stadt Heide in regionalen und überregionalen Foren und Netzwerken zur Sicherung der wirtschaftlichen Integration von Stadt und Region sowie Förderung von Innovationen und Strukturen in den Bereichen regenerative Energieversorgung, Speicherung und Sektorenkopplung. Die Verknüpfung technologischer, planerischer und sozialwissenschaftlicher Fragestellungen des Projektes QUARREE100 bietet der Stadt Heide die Möglichkeit, die gesammelten Erfahrungen auch in zukünftigen Stadtentwicklungsprozessen anzuwenden und zu verankern.

Neubau der südlichen Anbindung Köln-Nippes

ID: 1806 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für den Neubau eines südlichen Zuführungsgleises zu der Abstellanlage Köln-Nippes, 3. Deckblatt Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB Netz AG als Vorhabenträgerin plant den Neubau eines südlichen Zuführungsgleises – mit Warte- und Begegnungsabschnitt – zur Abstellanlage der DB in Köln-Nippes. Das Zuführungsgleis ist geplant in einem Gebiet zwischen den S-Bahn-Haltepunkten Köln-Nippes und Köln-Parkgürtel. Die ursprüngliche Planung wurde im Jahr 2008, die Planunterlagen für das erste Planänderungsverfahren (1. Deckblatt) im Jahr 2014 und die Planunterlagen für das zweite Planänderungsverfahren (2. Deckblatt) im Jahr 2016 zur Einsichtnahme offengelegt. Nach dem Erörterungstermin im November 2017 hat die DB Netz AG die Planung nochmals überarbeitet und nun das 3. Deckblatt vorgelegt. Dieses 3. Deckblatt beinhaltet insbesondere folgende Änderungen der Planung: der Prognosezeitraum für Schall, Erschütterung und Luftschadstoffe wurde von 2025 auf 2030 fortgeschrieben und die entsprechenden Gutachten darauf basierend angepasst, das Schallgutachten wurde komplett überarbeitet und um weitere und alternative Schallschutzmaßnahmen ergänzt, im Ergebnis der schalltechnischen Neuberechnung wurden die Höhen der Schallschutzwände geändert, im Ergebnis der erschütterungstechnischen Neuberechnung sind erforderliche immissionsmindernde Maßnahmen am Oberbau vorgesehen, neu hinzugekommen sind insbesondere ein Baulärmgutachten und ein Versickerungsnachweis. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 18.03.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Anhörungsbehörde: Bezirksregierung Köln Dezernat 25 - Verkehr Martin Jochheim Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Deutschland Übersicht und Planunterlagen 0221/147-3400 martin.jochheim@bezreg-koeln.nrw.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat 25 - Verkehr Vorhabenträger DB Netz AG DB Netz AG Hermann-Pünder-Straße 3 50679 Köln Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Planoffenlage 3. Deckblatt Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadtverwaltung Köln, Bauverwaltungsamt Willy-Brandt-Platz 2 Stadthaus, Westgebäude, Zimmer 14C46 50679 Köln Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 0221/221-22733 Öffnungszeiten des Auslegungsortes montags und donnerstags:                8:00 Uhr bis 16:00 Uhr dienstags:                                           8:00 Uhr bis 18:00 Uhr mittwochs und freitags:                      8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 15.06.2022 Enddatum der Auslegung 14.07.2022 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) kann die Auslegung des Planes in den betroffenen Kommunen durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) in digitaler Form werden vom 15.06.2022 bis 14.07.2022 einschließlich gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG und gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln ( http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/25_eisenbahn_planfeststellungsverfahren/index.html ) veröffentlicht. Mit diesem Link wird die Internetseite der Bezirksregierung Köln aufgerufen, auf der die Übersicht der anhängigen Planfeststellungsverfahren für Bahnstrecken enthalten ist. Darunter ist dieses Planfeststellungsverfahren auszuwählen und unter den weiteren Informationen sind die Planunterlagen des 3. Deckblattes zu finden. Gemäß § 27a VwVfG wird dort auch der Inhalt dieser Bekanntmachung veröffentlicht. Zudem wird diese Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Köln ( http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/planfeststellungsverfahren-dritter ) veröffentlicht. Weiter enthält die Internetseite der Stadt Köln eine Verlinkung auf die o. g. Internetseite der Bezirksregierung Köln zu den Planunterlagen. Außerdem können nach § 20 UVPG der Inhalt dieser Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Planunterlagen über das UVP-Portal des Bundes ( https://www.uvp-portal.de/ ) eingesehen werden. Während des Zeitraumes der Internetveröffentlichung besteht als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG die Möglichkeit, Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) in Papierform bei der Stadtverwaltung Köln, Bauverwaltungsamt während der Dienststunden einzusehen. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.08.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.06.2022

Erneuerung der EÜ Friesenbrücke bei Weener

ID: 787 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Erneuerung der EÜ Friesenbrücke über die Ems bei Weener auf der Strecke 1575 Ihrhove - Weener (DB-Grenze), Bahn-km 5,830 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB Netz AG plant, die Friesenbrücke über die Ems bei Weener im Landkreis Leer nach einer Kollision mit einem Frachtschiff neu zu errichten. Durch den Unfall im Dezember 2015 wurde der klappbare Teil der geschlossenen Brücke zerstört. Aufgrund der Wucht des Aufpralls hat sich der Brückenaufbau um einige Meter verschoben. Der entstandene Schaden ist als irreparabel anzusehen, womit der Eisenbahnverkehr die Ems an dieser Stelle nicht mehr queren kann. Das Ziel ist die Neuerrichtung der Brücke. Durch die Erneuerung der Friesenbrücke wird die Ems auf einer Länge von 335 m gequert. Die konkreten Maßnahmen können aus den Planfeststellungsunterlagen entnommen werden. Die Planfeststellungsunterlagen können im Auslegungszeitraum (12.05.2020 bis 11.06.2020) auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Anhörungsbehörde) eingesehen werden und zwar unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview . Anstelle eines physischen Erörterungstermins wird der Zeit vom 30.11.2020 bis zum 04.12.2020 eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durchgeführt. Die landesbehördliche Stellungnahme wurde an das Eisenbahn-Bundesamt übergeben. Das Anhörungsverfahren ist damit abgeschlossen. Das weitere Verfahren wird durch das Eisenbahn-Bundesamt bestimmt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 20.12.2019 Datum der Vorprüfung: 18.04.2018 Datum der Entscheidung: 01.07.2021 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hannover) Herschelstraße 3 30159 Hannover Deutschland Telefonnummer: +49(511)3657191 E-Mailadresse der Kontaktperson: SchmidtB@eba.bund.de Anhörungsbehörde: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Planfeststellungsbehörde Josef Bussmann Göttinger Chaussee 76 A 30453 Hannover Deutschland Internetauftritt der Planfeststellungsbehörde +49(511)30342037 Josef.Bussmann@nlstbv.niedersachsen.de Zuständige Abteilung der Behörde: Stabsstelle Planfeststellung Vorhabenträger DB Netz AG DB Netz AG Lindemannallee 3 30173 Hannover Deutschland Homepage: Internetseite zum Projekt Organisationseinheit: Regionalbereich Nord Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Gemeinde Westoverledingen Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeinde Westoverledingen Ernst Reil Bahnhofstraße 18 26810 Westoverledingen Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49(4955)933172 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: ernst.reil@westoverledingen.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Die Planfeststellungsunterlagen im Besprechungsraum 1 der Gemeinde Westoverledingen, Bahnhofstraße 18, 26810 Westoverledingen, während der Dienststunden Montag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00Uhr bis 16:30 Uhr Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel. 04955 933 172 (Herr Reil) zur allgemeinen Einsicht aus. Weitere Ortshinweise Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite https://www.uvp-portal.de/ unter dem Titel „Erneuerung der EÜ Friesenbrücke bei Weener“ eingesehen werden. Auf die Auslegung im Internet wird aufgrund der aktuellen Situation besonders hingewiesen. Eröffnungsdatum der Auslegung 12.05.2020 Enddatum der Auslegung 11.06.2020 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Der Text der Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite www.westoverledingen.de eingese-hen werden. Auslegung in der Stadt Weener (Ems) Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Weener (Ems) Annegret Hellmers Osterstraße 1 26826 Weener (Ems) Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49(4951)305324 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: annegret.hellmers@weener.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Die Planfeststellungsunterlagen liegen im Bauamt der Stadt Weener (Ems), Marktstraße 3, 26826 Weener, Zimmer 2, während der Dienststunden Montag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel. 04951 / 305-324 zur allgemeinen Einsicht aus. Weitere Ortshinweise Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite https://www.uvp-portal.de/ unter dem Titel „Erneuerung der EÜ Friesen-brücke bei Weener“ eingesehen werden. Auf die Auslegung im Internet wird aufgrund der aktuellen Situation besonders hingewiesen. Eröffnungsdatum der Auslegung 12.05.2020 Enddatum der Auslegung 11.06.2020 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Der Text der Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite www.weener.de unter der Rubrik Aktuelles / Bekanntmachungen eingesehen werden. Erörterung: Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG in dem PFV gem. § 18 AEG i.V.m. § 73 VwVfG für das Vorhaben: Erneuerung der EÜ Friesenbrücke bei Weener, Strecke 1575, km 5,830 Ort der Erörterung Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG in dem Planfeststellungsverfahren gem. § 18 AEG i. V. m. § 73 VwVfG für das Vorhaben: Erneuerung der EÜ Friesenbrücke bei Weener, Strecke 1575, km 5,830 1. Anstelle eines physischen Erörterungstermins wird eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durchgeführt. 2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die sich in dem Planfeststellungsverfahren geäußert haben, sowie auf Betroffene. 3. Der zu erörternde Sachverhalt wird in der Zeit vom 30.11.2020 bis zum 04.12.2020 passwort-geschützt auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview für die am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten bereitgestellt. Das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation wurde den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter der Durchwahl 0511 3034-2037 anfordern. 4. Den am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 30.11.2020 bis zum 04.12.2020 schriftlich (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 51 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover) oder elektronisch per E-Mail (poststelle@nlstbv.niedersachsen.de) zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelndem Sachverhalt zu äußern. Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird jedoch keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet. 5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) zu geben ist. 6. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden. Der Text der Bekanntmachung kann auch auf der Internetseiten der Stadt Weener (Ems) ( www.weener.de unter der Rubrik Aktuelles / Bekanntmachungen) und der Gemeinde Westoverledingen ( www.westoverledingen.de ) eingesehen werden. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.07.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.05.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Öffentliche Auslegung Bekanntmachungstexte der Auslegung vom 12.05.2020 bis 11.06.2020 Bekanntmachungstext Stadt Weener Bekanntmachungstext Gemeinde Westoverledingen Erörterungstermin Bekanntmachung der Onlinekonsulation Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 AEG für das Vorhaben „Erneuerung der EÜ Friesenbrücke bei Weener“

3-gleisigen Ausbau der Strecke „ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich - Oberhausen“, Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2.3 Hamminkeln-Mehrhoog

ID: 1002 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Planfeststellung nach § 18 AEG i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke „ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich - Oberhausen“, PFA 2.3 Hamminnkeln-Mehrhoog - Anhörungsverfahren - 3. Deckblatt Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB Netz AG hat für das o.g. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 18 ff Allgemeines Eisenbahngeset (AEG) beantragt. Geplant ist der Bau eines zusätzlichen dritten Gleises parallel zur vorhandenen Eisenbahnstrecke mit den notwendigen Folgemaßnahmen. Der Planfeststellungsabschnitt "2.3 Hamminkeln-Mehrhoog" betrifft einen ca. 9,8 km langen Streckenabschnitt auf dem Gebiet der Stadt Hamminkeln. Der Planungsabschnitt beginnt am Anschluss an das Stadtgebiet von Wesel, verläuft im Stadtgebiet von Hamminkeln durch den Stadtteil Mehrhoog und endet an der Stadtgrenze zu Rees. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 01.04.2021 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Essen) Hachestraße 61 45127 Essen Deutschland Anhörungsbehörde: Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Deutschland http://www.brd.nrw.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat 25 Vorhabenträger DB Netz AG Mülheimer Str. 50 47057 Duisburg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Offenlage bei der Stadt Hamminkeln Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 07.06.2021 Enddatum der Auslegung 06.07.2021 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Der in der Zeit vom 11.03.2013 bis 10.04.2013 (einschließlich) ausgelegte Plan für das o.g. Verfahrens der DB Netz AG wurde bereits durch zwei Deckblätter ergänzt, die in der Zeit vom 07.10.2019 bis 06.11.2019 (einschließlich) ausgelegen haben. Diese Unterlagen werden nunmehr durch ein weiteres Deckblatt mit Unterlagen zur Hydrogeologie und Wasserwirtschaft ergänzt. Die Deckblattunterlagen liegen zur allgemeinen Einsichtnahme bei der Stadt Hamminkeln aus. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Hamminkeln in der Zeit vom 07.06.2021 bis einschließlich zum 06.07.2021 unter dem Link: https://www.hamminkeln.de/de/inhalt/aktuelles/ Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 20.07.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.06.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.hamminkeln.de/de/inhalt/aktuelles/ Öffentliche Auslegung 230200_E-Bericht_DB3.pdf 231001_Deckblatt_3.pdf 231001_LBP_Bericht_3.pdf 231002_LBP_Anhang_3.pdf 231004_karte2_lbp03_3K.pdf 231004_karte2_lbp04_3K.pdf 231004_karte2_lbp08_3K.pdf 118003995_PFA23_2100_WRRL_Bericht_02.pdf

3-gleisiger Ausbau der Strecke "ABS 46/2 Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen", Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2.2 Wesel

ID: 1016 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Planfeststellung nach § 18 AEG i.V.m. §§ 72 ff VwVfG für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke "ABS 46/2 Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen", Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2.2 - Wesel Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB Netz AG hat für das oben angegebene Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) beantragt. Geplant ist der Bau eines zusätzlichen dritten Gleises parallel zur vorhandenen Eisenbahnstrecke mit den notwendigen Folgemaßnahmen. Der Planfeststellungsabschnitt 2.2 Wesel ist ca. 8.5 Kilometer lang, beginnt an der Stadtgrenze zu Voerde (Eisenbahnüberführung Wesel-Datteln-Kanal) und endet am heutigen Bahnübergang „Strauchheide“ an der Stadtgrenze zu Hamminkeln. Der Plan hat in der Zeit vom 04.11.2013 bis zum 03.12.2013 im Rathaus der Stadt Wesel zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Aufgrund eingetretener Planänderungen wurde bereits ein Deckblatt erstellt, welches in der Zeit vom 29.10.2018 bis zum 28.11.2018 im Rathaus der Stadt Wesel zur allgemeinen Einsicht ausgelegen hat. Das nun vorliegende zweite Deckblatt ergänzt die Planunterlagen um Unterlagen zur Hydrogeologie und zur Wasserwirtschaft. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 26.03.2021 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Essen) Hachestraße 61 45127 Essen Deutschland Anhörungsbehörde: Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Deutschland Vorhabenträger DB Netz AG DB Netz AG Mülheimer Str. 50 47057 Duisburg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Erneute Auslegung aufgrund geänderter Unterlagen Offenlage bei der Stadt Wesel Auslegung: Offenlage bei der Stadt Wesel Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Wesel Klever Tor Platz 1 46483 Wesel Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Donnerstag                08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag                                            08:00 bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) Weitere Ortshinweise Raum 325 (Rathausanbau, 3. Obergeschoss) des Rathauses der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel Eröffnungsdatum der Auslegung 07.06.2021 Enddatum der Auslegung 06.07.2021 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Hamminkeln in der Zeit vom 07.06.2021 bis einschließlich zum 06.07.2021 unter dem Link: www.wesel.de/rathaus-online/bekanntmachungen Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 06.08.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.06.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite http://www.wesel.de/rathaus-online/bekanntmachungen Öffentliche Auslegung 2202_EBericht.pdf 222100_WRRL_Bericht_2.pdf

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