Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Windenergie im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Vorranggebiete für Windenergie (VE) sind raumordnerisch abgesicherte Planungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Wissenschaftler sowie Politiker erwägen die regionale Verwendung von Marine Cloud Brightening (RegMCB) als mögliche Solar Radiation Management Technologie um die Erderwärmung durch anthropogene Treibhausgase gezielt zu verlangsamen. Während theoretische Arbeiten bezeugen, dass dieser Ansatz prinzipiell einen kühlenden Effekt im Klimasystem erzeugen kann, verbleiben enorme Unsicherheiten bezüglich der Wirksamkeit und der potentiellen Auswirkungen dieses Ansatzes. Dennoch werden erste MCB Feldexperimente in Australien bereits durchgeführt und sind auch in anderen Ländern in der Planung.Der aufhellende Effekt in marinen Wolken durch die kontinuierliche Emission von Seesalz in die untere Troposphäre ist bis heute nur hinreichend verstanden. Der Grad der Wirksamkeit dieser Technologie basiert hauptsächlich auf entweder hoch-aufgelösten Modellrechnungen, welche räumlich und zeitlich stark eingeschränkt sind, oder auf globalen Klimamodellrechnungen, welche auf stark vereinfachten Annahmen über den Ausstoß von Seesalzpartikeln basieren. Diese Lücke zwischen bisher verwendeten Modellansätzen werden wir innerhalb dieses Forschungsantrags schließen. Mit Hilfe von Simulationen von möglichen MCB Strategien innerhalb des Kalifornischen Stratocumulus Wolkendecks, werden wir den Wirksamkeitsgrad dieser Technologie unter realistischen Annahmen quantifizieren, und gleichzeitig potentielle Auswirkungen auf der regionalen Skala identifizieren und quantifizieren können.Innerhalb dieses Projektes werden wir eine vereinfachte Version von ICON-HAM, einem Klimamodell mit einer umfassenden Parametrisierung der Aerosolmikrophysik inklusive Strahlungskopplung und Aerosol-Wolken-Wechselwirkungen, entwickeln und verifizieren. Unser Modellansatz beinhaltet die volle Komplexität ICON-HAMs für Seesalzgrößenverteilungen während alle anderen Aerosolspezien mit konstanten Hintergrundkonzentrationen vorgeschrieben werden. Diese Modellversion wird wir mithilfe von Beobachtungen des Kalifornischen Stratocumulus Wolkendecks verifiziert werden. Das Kalifornische Deck ist eins der vier subtropischen Stratocumulusregionen weltweit und ist im Vergleich zu den anderen Decks am umfassendsten vermessen und verstanden. Innerhalb von RegMCB werden wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen welche uns helfen werden den Wirksamkeitsgrad und die Grenzen dieser Technologie zu quantifizieren. Innerhalb dieses Antrages werden erstmals Simulationen durchgeführt welche auf realistischen MCB Szenarien basieren und die nötige Komplexität beinhalten Aerosol-Wolken-Wechselwirkungen korrekt abzubilden. Gleichzeitig tragen die hier vorgeschlagenen Arbeiten zu einer Verbesserung unseres Verständnisses und der Repräsentation von Aerosol-Wolken-Wechselwirkungen in marinen Stratocumuli allgmein bei.
ID: 4196 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG Bekanntmachung des BSH zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention zum Umweltbericht für die SUP des Plans für die OWP's am Standort "Nordsøen I" in der dänischen AWZ der Nordsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das dänische Umweltministerium hat zur Umsetzung der politischen Vereinbarungen für eine erheblich größere Energieerzeugung aus Windenergie vor Ende 2030, einen Plan für die Errichtung von Offshore Windparks in ein Gebiet im Nordsee erstellt. Der aktuell als Entwurf vorliegende Plan wird in dieser Umweltprüfung als Plan für die Nordsøen I oder einfach als der Plan bezeichnet. Der Plan umfasst sowohl Anlagen auf See als auch an Land. Das Planungsgebiet Nordsøen I wird voraussichtlich ca. ca. 20-79 km vor der Küste von Westjütland liegen. Die Unternehmer, d.h. die Konzessionsnehmer werden nach einer von der dänischen staatlichen Energiebehörde durchgeführten Ausschreibung benannt.Für Nordsøen I besteht ein Planungsgebiet, das aus zwei Teilgebieten (jeweils Teilgebiet 1 und 2) besteht, wobei für jedes Teilgebiet jeweils mehrere Offshore Windparks geplant sind. Für das Teilgebiet 1 besteht die Möglichkeit eines Netzanschlusses zur Station Endrup und zur Station Idomlund. Es wird erwartet, dass für das Teilgebiet 2 eine Netzanbindung an Land möglich ist. Erste Phase Errichtung von 3.000 MW an Land und bis zu 10.467 MW Offshore Windenergie mit der Möglichkeit der Aufteilung des Teilgebiets 1 in mehrere Offshore Windparks. An der Station Endrup besteht die Möglichkeit einer Netzanbindung von 2000 MW und an der Station Idomlund von 1000 MW. Zweite Phase Errichtung von 2.000 MW an Land und bis zu 6.978 MW Offshore Windenergie mit der Möglichkeit der Aufteilung des Teilgebiets 2 in mehrere Offshore Windparks. Es wird die Möglichkeit einer Netzanbindung von 2000 MW an Land erwartet. In diesem Fall ist der genaue Standort der Station noch abzuklären. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.05.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: +49 40 3190 6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 09.08.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 21.06.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Veröffentlichung auf www.bsh.de
ID: 1420 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Neubau Mission Training Complex (MTC); Truppenübungsplatz Grafenwöhr – Ostlager Das US Army Corps of Engineers und die Landesbaudirektion Bayern als Vorhabensträger planen den Neubau eines Gefechtsübungszentrums (Mission Training Complex, MTC) im Umfeld der Camps Aachen und Algier auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr. Das neu zu errichtende Gebäude dient als virtuelles Trainingszentrum für Soldaten der Vereinigten Staaten und der NATO-Mitgliedsstaaten. Für die an den Übungen teilnehmenden Soldaten sind Park- und Stellplätze und darüber hinaus Aufstellflächen für militärische Gerätschaften und eine Zugangskontrolle in einem Nebengebäude vorgesehen. Für das Vorhaben werden 41.674 m² Wald in Anspruch genommen. Der Eingriff durch den Neubau des Mission Training Complex hat einen Ausgleichsbedarf von 31.812 m² zur Folge, dieser wird innerhalb des Truppenübungsplatzes sowohl naturschutzrechtlich wie auch waldrechtlich vollumfänglich kompensiert. Im Projektgebiet kommen keine geschützten Teile von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG (Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile etc.) vor. Die Natura-2000-Gebiete 6336-301 und 6336-401 (FFH- und Vogelschutzgebiet US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr) sowie das FFH-Gebiet 6237-371 „Haidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach“ liegen in 1.900 m bzw. 600 m Entfernung außerhalb des Planungsgebietes. Die nach § 30 Abs. 2 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschützten Biotope konzentrieren sich auf Feuchtstandorte im äußersten Nordosten und Süden des Untersuchungsraumes und sind vom Vorhaben nicht direkt betroffen. Die Auswirkungen des Neubaus des Mission Training Complex auf das FFH-Gebiet 6336-301 „US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr“, das Vogelschutzgebiet 6336-401 „US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr“ und das FFH-Gebiet 6237-371 „Haidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach“ sind in den FFH-Vorprüfungen dieser drei Natura-2000-Gebiete behandelt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der genannten Natura 2000 Gebiete als solche oder in ihren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen infolge des Neubaus des Mission Training Complex selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, insbesondere auch mit dem Neubau des Vehicle Maintenance Shop (VMS) und des Training Support Center (TSC), kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Im Ergebnis der vorliegenden FFH-Vorprüfungen ist das Vorhaben daher verträglich bzw. zulässig im Sinne des § 32 Abs. 1-2 BNatSchG. Die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten sind in den naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung dargestellt. Für die relevanten Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV a) und b) FFH-Richtlinie und die relevanten europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie sind die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht einschlägig. In den vorliegenden Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung wurde belegt, dass hinsichtlich des Schädigungsverbotes (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bei Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Hinsichtlich des Störungsverbotes (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) wird der Erhaltungszustand der lokalen Populationen nicht verschlechtert und das Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) ist weder im Betrieb des MTC noch im Zusammenhang mit baubedingten Zerstörungen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten einschlägig. Eine Ausnahme von den Verboten des § 44 gemäß den Regelungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG ist für die Zulassung des Bauvorhabens nicht erforderlich. Für das Vorhaben erfolgte nach § 7 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anlage 3 UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht und zur Ermittlung, ob die Baumaßnahme Neubau Mission Training Complex erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Aus der Allgemeinen UVP-Vorprüfung ergibt sich, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben und den Standort zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauprojekt nicht erforderlich ist. Diese Feststellung ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Heringnohe, den 22.12.2021 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Grafenwöhr Im Auftrag Carolin Kirchner Abbildung/Illustration zum Vorhaben Ort des Vorhabens: Truppenübungsplatz Grafenwöhr, Ostlager Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 31.01.2022 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Vorhabenträger Vorhabenträger Landesbaudirektion Bayern Landesbaudirektion Bayern Marktplatz 30 96106 Ebern Deutschland Dokument Dokument Angaben zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG (allgemeine UVP-Vorprüfung)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 70 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 11 |
| Land | 97 |
| Weitere | 9 |
| Wissenschaft | 19 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 55 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 23 |
| Umweltprüfung | 55 |
| unbekannt | 26 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 87 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 159 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
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