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LEP Umwelt 2004 Vorranggebiete für Windenergie Saarland

Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Windenergie im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Vorranggebiete für Windenergie (VE) sind raumordnerisch abgesicherte Planungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen.

Ingenieurgeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 (WMS Dienst)

Die Ingenieurgeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 ist aus der Geologischen Übersichtskarte 1: 500 000 abgeleitet und zeigt den geologischen Untergrund im Allgemeinen bis 2 m unter Gelände unter Hervorhebung der Eigenschaften, die für die Beurteilung als Baugrund bedeutsam sind. Unter diesem Gesichtspunkt wird die oberflächennahe Geologie zur besseren Übersicht in 17 so genannte Baugrundtypen zusammengefasst. Jeder Baugrundtyp wird durch Stratigrafie, Petrografie und Genese beschrieben. Aus diesen Angaben erfolgt eine Zuordnung zu den Bodengruppen nach DIN 18196 und zu den Bodenklassen nach DIN 18300. Die Bodengruppen charakterisieren Böden nach ähnlichen stofflichen Eigenschaften und die Bodenklassen fassen Böden unter dem Gesichtspunkt der Gewinnbarkeit und dem Zustand beim Lösen zusammen. Der Kartenmaßstab 1: 500 000 erlaubt es, eine erste Information über die oberflächennahen Baugrundverhältnisse in einem bestimmten Raum zu gewinnen. Im Rahmen der Landesplanung und Raumordnung bzw. Infrastrukturplanungen, wie Trassen für Verkehrswege, kann ein schneller Überblick über den Baugrund im Planungsgebiet gewonnen werden. Die Karte ersetzt daher keine Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020. Für detailliertere Informationen steht die Ingenieurgeologische Karte im Maßstab 1: 50 000 zur Verfügung. Informationen, die über 2 m Tiefe hinausgehen, liefern die Bohrdatenbank Niedersachsen und das Geoarchiv des LBEG. Hinweise zur Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse bei Bauwerksgründungen: Neben den geologischen Verhältnissen bzw. der Baugrundbeschaffenheit, sind für ein geplantes Bauvorhaben die lokalen Grundwasserverhältnisse von Bedeutung.

Ingenieurgeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000

Die Ingenieurgeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 ist aus der Geologischen Übersichtskarte 1: 500 000 abgeleitet und zeigt den geologischen Untergrund im Allgemeinen bis 2 m unter Gelände unter Hervorhebung der Eigenschaften, die für die Beurteilung als Baugrund bedeutsam sind. Unter diesem Gesichtspunkt wird die oberflächennahe Geologie zur besseren Übersicht in 17 so genannte Baugrundtypen zusammengefasst. Jeder Baugrundtyp wird durch Stratigrafie, Petrografie und Genese beschrieben. Aus diesen Angaben erfolgt eine Zuordnung zu den Bodengruppen nach DIN 18196 und zu den Bodenklassen nach DIN 18300. Die Bodengruppen charakterisieren Böden nach ähnlichen stofflichen Eigenschaften und die Bodenklassen fassen Böden unter dem Gesichtspunkt der Gewinnbarkeit und dem Zustand beim Lösen zusammen. Der Kartenmaßstab 1: 500 000 erlaubt es, eine erste Information über die oberflächennahen Baugrundverhältnisse in einem bestimmten Raum zu gewinnen. Im Rahmen der Landesplanung und Raumordnung bzw. Infrastrukturplanungen, wie Trassen für Verkehrswege, kann ein schneller Überblick über den Baugrund im Planungsgebiet gewonnen werden. Die Karte ersetzt daher keine Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020. Für detailliertere Informationen steht die Ingenieurgeologische Karte im Maßstab 1: 50 000 zur Verfügung. Informationen, die über 2 m Tiefe hinausgehen, liefern die Bohrdatenbank Niedersachsen und das Geoarchiv des LBEG. Hinweise zur Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse bei Bauwerksgründungen: Neben den geologischen Verhältnissen bzw. der Baugrundbeschaffenheit, sind für ein geplantes Bauvorhaben die lokalen Grundwasserverhältnisse von Bedeutung.

Protecting natural resources by creating material cycles in the construction sector

In its brochure "Protecting natural resources by creating material cycles  in the construction sector ", the Commission for Sustainable Construction Agency (KNBau) explains how material cycles in the construction sector can be better implemented. The KNBau identifies two fields of action: the recovery of secondary raw materials from existing structures and the planning of resource-conserving structures recyclable in the future. Among other things, it recommends to the public sector how to achieve high recycling rates for construction and demolition waste -  by supporting innovative technologies and by promoting the acceptance among construction specialists, e.g. through further training courses.

Simulation potentieller Unfallszenarien für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken mit RODOS

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte sich nach dem Unfall in Fukushima im März 2011 mit der Frage befasst, welche Auswirkungen ein Unfall in einem deutschen Kernkraftwerk mit einem ähnlichen Verlauf wie in Fukushima haben würde und 2012 entsprechende Berechnungen durchgeführt. Eine systematische Vertiefung dieser ersten Untersuchung wurde zwischen Ende 2012 und Ende 2013 mit mehr als 5000 Fallbeispielen an drei verschiedenen Kernkraftwerksstandorten fortgesetzt. Die Ergebnisse dieser Studien bilden die Grundlage für eine neue Empfehlung der Strahlenschutz-Kommission SSK, die im März 2014 verabschiedet wurde und eine Ausdeh-nung der bisherigen Planungsgebiete für den Notfallschutz für Kernkraftwerke in Deutschland beinhaltet. // Triggered by the Fukushima disaster, the Federal Office for Radiation Protection (BfS) in Germany started in March 2011 to investigate the potential radiological consequences of a “Fukushima-like” accident in a German nuclear power plant and conducted appropriate simulations in 2012. Between end 2012 and end 2013, the first study was followed by a much more detailed and comprehensive investigation comprising more than 5.000 case studies for three nuclear power plant (NPP) sites in Germany. Based on these results the German Commission on Radiological Protection (SSK) has released a new recommendation in March 2014 for the extension of current emergency planning zones for nuclear power plants in Germany.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz LEP Umwelt 2004 Vorranggebiete für Windenergie Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Windenergie im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Vorranggebiete für Windenergie (VE) sind raumordnerisch abgesicherte Planungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Maßnahmenprogramm (Rechts der Saar)

Planungsgebiet Links und Rechts der Saar

Die Planungen zur Verlängerung der U7 im Norden in Richtung Heerstraße und im Süden in Richtung BER nehmen Fahrt auf!

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) bringt die U-Bahn-Planungen zur Netzerweiterung weiter voran. Die Planungen zur Nord- und der Süd-Verlängerung der U7 gehen in die nächste Runde. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Berlin steuert auf vier Millionen Einwohner zu, das ist eine immer größere Herausforderung für unseren ÖPNV. Nun gehen wir einen weiteren Schritt beim U-Bahnnetzausbau. Das ist unerlässlich für den gesamten Verkehr unserer Stadt. Die Menschen in den Außenbezirken, gerade dort, wo neue Wohnquartiere entstehen, haben ein Recht auf kurze Takte und auf einen Zugang zum U-Bahnnetz. Mit der Verlängerung der U7 können immer mehr Menschen den ÖPNV nutzen und ihr Auto stehen lassen. Für Millionen Touristen wird der Anschluss bis hin zum BER eine bequeme Möglichkeit sein die City zu erreichen oder aus der Stadt zum Flughafen zu kommen.“ Bei der nördlichen Verlängerung der U7 in Richtung Heerstraße startet nun die Grundlagenuntersuchung mit einem Verkehrsmittelvergleich, Trassenbewertung und der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Für den Vergleich der verschiedenen öffentlichen Verkehrsmittel werden alle im Berliner Nahverkehr etablierten Verkehrsmittel in Betracht gezogen. Für die Trassenbewertung wird im Planungsgebiet die am besten geeignete Trassenführung anhand verschiedener Kriterien ermittelt. Anschließend folgt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß der standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr. Dieser Planungsschritt wird voraussichtlich in einem Jahr abgeschlossen sein. Bei der südlichen Verlängerung in Richtung Flughafen BER startet nun unter der Projektleitung der SenMVKU schon die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die gemeinsam mit Akteuren im Land Brandenburg finanziert wird. Die U7 würde am Bahnhof Schönefeld unmittelbar an die S-Bahn anschließen und böte damit weitere Verknüpfungen zwischen der Gemeinde Schönefeld, dem Flughafen und Berlin. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden voraussichtlich in einem Jahr vorliegen. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist bei allen Schienenverkehrsmaßnahmen Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Eine abgeschlossene Grundlagenermittlung ist außerdem die Basis für die politische Entscheidung über die Fortführung weiterer Planungen für den Senat. Weitere Informationen: Rathaus Spandau und Heerstraße Nord: https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher-personennahverkehr/projekte-in-planung/u7-rathaus-spandau-heerstrasse-nord/ U-Bahnhof Rudow zum Flughafen BER: https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher-personennahverkehr/projekte-in-planung/u7-rudow-ber/

Vorprüfergebnis nach UVPG; 4. Planänderung der 380-kV-Ltg. Wahle-Mecklar A, Mastbereich A042 bis A047

Die Tennet TSO GmbH (im Folgenden: Vorhabensträgerin) hat für das o. g. Vorhaben bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (im Folgenden: NLStBV), eine Planänderung in der Form eines Verzichts auf Planfeststellung und Plangenehmigung nach § 43d EnWG i.V.m. § 76 Abs. 2 VwVfG beantragt. Die Vorhabensträgerin hat auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses eine optimierte Bauausführungsplanung erstellt. In dem Planungsgebiet zwischen dem Ortsteil Söhlde in der Gemeinde Söhlde des Landkreises Hildesheim und dem Stadtteil Lesse der kreisfreien Stadt Salzgitter sind weitere Änderungen vorgesehen. Im Bereich der Leitungstrasse zwischen den geplanten Masten A042 bis A047 und dem Rückbaumast 081 sollen weitere Arbeitsflächen sowie Zuwegungen zu den Arbeitsbereichen u. a. für die bauliche Umsetzung des 220-kV-Freileitungsprovisoriums angepasst werden. Es handelt sich dabei in erster Linie um bauzeitlich beschränkte Flächeninanspruchnahmen, die für das Erreichen bereits genehmigter Arbeitsflächen benötigt werden. Insbesondere im Bereich des geplanten Maststandortes A042 und des Rückbaumastes 081 ist die Änderung einer bereits genehmigten Arbeitsfläche für das Leitungs-Provisorium und den Seilzug sowie die Ergänzung einer zusätzlichen Arbeitsfläche für das Leitungs-Provisorium und den Seilzug vorgesehen. Auch die Zufahrt zum geplanten Maststandort A042 soll geändert werden. Die ursprünglich als dinglich zu sichernde Zufahrt soll nun ausschließlich bauzeitlich genutzt werden. Die dingliche Sicherung einer möglichen Zufahrt für den Betrieb der Leitung soll dann an der nördlichen Grenze des Flurstückes erfolgen, auf dem der Mast errichtet wird. Im Bereich des Kreideabbaugebietes Söhlde soll zudem aus betrieblichen Gründen die dauerhafte Zufahrt zum Mast A043 geändert werden. Die bereits planfestgestellte dauerhafte (dinglich gesicherte) Zufahrt über die Flurstücke soll nunmehr ausschließlich für die bauzeitliche Nutzung verwendet werden. Die neue, für betriebliche Zwecke benötigte dauerhafte Zufahrt zum Mast A043 soll zukünftig östlich des Mastes über eine dort bereits bestehende Zufahrt von der Landesstraße L475 erfolgen. Die Planänderung umfasst eine zusätzliche temporäre Flächeninanspruchnahme von ca. 1.875 m², die sich auf 1.051 m² temporäre Zuwegungen und 824 m² temporäre Arbeitsflächen für Provisorien bezieht. Die Änderungen an dauerhaften Zuwegungen umfassen den Wegfall von 1.905 m² und der Ergänzung von 2.122 m². Insofern kommt es zu einer geringen Erhöhung der Fläche dauerhafter Zuwegungen um 217 m².

Staatsstraße St 2280 (Stadtlauringen - Saal a.d. Saale): Neubau der Ortsumgehung Sulzfeld

Mit Schreiben vom 11.02.2021 beantragte das Staatliche Bauamt Schweinfurt, Mainberger Straße 14, 97422 Schweinfurt, bei der Regierung von Unterfranken, Würzburg, die Planfeststellung für die Ortsumgehung Sulzfeld im Zuge der Staatsstraße (St) 2280. Vorhabens- und Straßenbaulastträger ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Schweinfurt. Geplant ist, die St 2280 aus den Ortsbereichen von Sulzfeld und Kleinbardorf (Landkreis Rhön-Grabfeld) herauszuverlegen. Die geplante Trasse der Ortsumgehung Sulzfeld im Zuge der St 2280 zweigt ca. 1,4 km südlich von Sulzfeld nach Nordwesten ab, führt westlich des Ortes an Sulzfeld vorbei und endet nach ca. 3,7 km Gesamtlänge westlich von Kleinbardorf im Bereich der bestehenden Abzweigung der Staatsstraße in Richtung Großeibstadt (zwischen Kleinbardorf und Großbardorf). Das Planungsgebiet der Ortsumgehung Sulzfeld ist von mehreren kleineren Gewässerläufen durchzogen. Innerhalb des Untersuchungsgebietes kommen neben dem als Graben einzustufenden Schmuckenbach im Westen der Merzelbach im Süden von Sulzfeld, der Rothseegraben und ein zur Barget führender Graben vor, die von der Straßenbaumaßnahme berührt werden. Die geplante Trasse der Ortsumgehung Sulzfeld im Zuge der St 2280 wird ca. 1 km südlich von Sulzfeld den Merzelbach, ein Gewässer dritter Ordnung (Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 BayWG), mithilfe eines Durchlasses kreuzen. Als Folge der Trassenführung der neuen Staatsstraße soll westlich von Sulzfeld der Schmuckenbach, auch ein Gewässer dritter Ordnung (Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 BayWG), auf ca. 900 m Länge ausgebaut und verlegt werden. Im Bereich des Schmuckenbachs sind außerdem zwei Durchlässe und zwei Brückenbauwerke geplant. Ein Graben, der von Westen in Richtung Barget, beides Gewässer dritter Ordnung (Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 BayWG), verläuft, wird von der Staatsstraße ebenfalls mithilfe eines Rahmendurchlasses gekreuzt. Die allgemeine Vorprüfung der Maßnahmen an den Gewässern hat ergeben, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

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