Planungsphase Die 1958 errichtete Sellheimbrücke befindet sich im Berliner Bezirk Pankow, Stadtteil Weißensee. Die Brücke überspannt im Zuge der wichtigen Straßenverbindung des Karower Damms und der Blankenburger Chaussee die Gleisanlagen der Deutschen Bahn. Es handelt sich hierbei um den Berliner Außenring (BAR), welcher im Bereich der Sellheimbrücke zweigleisig geführt und als Fernbahn mit einer Oberleitungsanlage elektrifiziert ausgebaut ist. Nordwestlich der Brücke befindet sich das Karower Kreuz. Die Sellheimbrücke wird vom Fuß- und Radverkehr sowie vom motorisierten Individualverkehr genutzt. Die ÖPNV-Anbindung von Berlin-Karow erfolgt mittels Buslinien über den Karower Damm / Blankenburger Chaussee und die Sellheimbrücke. Die Baumaßnahme wird unter Aufrechterhaltung des Geh- und Radverkehrs sowie unter weitgehend zweistreifiger bauzeitlicher Verkehrsführung für ÖPNV und Kfz umgesetzt. In der brückennahen Umgebung des Karower Damms und der Blankenburger Chaussee liegen Gebiete mit Einfamilienhäusern, Grün- und Verkehrsflächen sowie als Betriebsflächen ausgewiesene Brachen. Die geplante Infrastrukturmaßnahme i2030 zur Verlängerung der S75 von Wartenberg zum Karower Kreuz mit der Verkehrsstation Sellheimbrücke wird im Projekt berücksichtigt. Der Ersatzneubau der Sellheimbrücke umfasst neben dem Brückenbauwerk auch die Rampenbereiche, welche bis zu den angrenzenden Kreuzungen reichen. Der südliche Rampenbereich wird von der Blankenburger Laakebrücke gequert. Die Blankenburger Laakebrücke wird im Rahmen des Projektes mit ersatzneugebaut. Infolge umfangreicher Abhängigkeiten zwischen Ersatzneubau sowie der Erneuerung der Straßenrampen in Verbindung mit den Gleisanlagen der Deutschen Bahn ergeben sich komplexe Randbedingungen, welche während der Bauzeit die Herstellung, Konstruktionsausbildung und bauzeitliche Verkehrsführung beeinflussen. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Bei den nach DIN 1076 durchgeführten Bauwerksprüfungen wurden bei der Sellheimbrücke erhebliche Schäden festgestellt, welche die Tragfähigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die aktuell durchgeführten Brückenprüfungen ergaben die Zustandsnote 3,0. Nach den Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten (RI-EBW-PRÜF) bedeutet dies, dass sich das Bauwerk in einem „kritischen Bauwerkszustand“ befindet. Die Schäden umfassen den Fahrbahnbelag sowie Risse und Betonabplatzungen an den Widerlagern und den Flügelwänden der Brücke. Weiterhin ist der teilweise freiliegende Betonstahl angegriffen und korrodiert. Im Rahmen der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht und zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur ist ein Ersatzneubau unabdingbar erforderlich. Sellheimbrücke Der Ersatzneubau der Sellheimbrücke wird an gleicher Stelle des Bestandsbauwerks errichtet. Bei den Planungen der Brückenkonstruktion werden die umfangreichen und komplexen Nutzungsanforderungen, u.a. Querschnittsausbildung der Straßenverkehrsanlage unter Berücksichtigung des Mobilitätsgesetzes, Berücksichtigung Infrastrukturmaßnahme i2030, Anbindung des geplanten Haltepunktes der S-Bahn und der damit verbundenen Haltestellen zur ÖPNV-Anbindung, Umsetzung von Auflagen aus den wasserrechtlichen und umweltrechtlichen Gesichtspunkten, berücksichtigt. Die neue Brücke wird mit einem Überbau als schiefwinklige Einfeldverbundplatte mit einem offenen Verbundquerschnitt geplant. Die Endquerträger werden als Stahlbetonträger ausgebildet. Die Unterbauten werden als flachgegründete Stahlbetonkastenwiderlager vorgesehen. Hergestellt wird der Ersatzneubau in zwei Bauhauptabschnitten durch halbseitiges Bauen, d.h. nach Rückbau der ersten Brückenhälfte erfolgt deren Ersatzneubau. Nach Abbruch und Ersatzneubau der zweiten Brückenhälfte erfolgt der kraftschlüssige Verbund der Fahrbahnplatte. Im Zuge des Ersatzneubaus wird der bauzeitliche Straßenverkehr über die verbliebene Hälfte der Bestandsbrücke geführt. Anschließend wird der Straßenverkehr in analoger Weise unter Nutzung der neuen ersten Hälfte der Sellheimbrücke gelenkt. Blankenburger Laakebrücke Im Zuge der Planungen ergab sich, dass sich das Planungsgebiet über die Laake hinaus erstrecken muss. Die Sellheimbrücke und die Blankenburger Laakebrücke liegen im selben Straßendamm und sind beide angeschlossen bzw. eingebettet in dieselben Stützbauwerke zur Abfangung des Straßendammes. Bei der Blankenburger Laakebrücke handelt es sich um ein überschüttetes Bauwerk über die Laake. Aufgrund der engen technischen und logistischen Abhängigkeiten zwischen beiden Brückenbauwerken erfolgt gleichzeitig die Planung zum Ersatzneubau der Blankenburger Laakebrücke. Insbesondere aus statisch-konstruktiven Gründen, u.a. aufgrund der zusätzlichen Belastung aus höherer Überschüttung (Erdauflast) und Verkehrslast, ist ein Ersatzneubau der Blankenburger Laakebrücke geplant. Die neue Blankenburger Laakebrücke wird als Zweigelenkrahmen mit einem Riegel als Stahlbetonplatte und Widerlagerwänden als Spundwandkonstruktionen ausgebildet. Verkehrswege Der Karower Damm / Blankenburger Chaussee ist die wichtigste Straßenanbindung für Berlin-Karow. Die Sellheimbrücke wird aktuell vom Fuß-, Rad- und vom motorisierten Individualverkehr genutzt. Die ÖPNV-Anbindung von Karow erfolgt mittels Buslinien über den Karower Damm / Blankenburger Chaussee und die Sellheimbrücke. Nach den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) werden der Karower Damm und die Blankenburger Chaussee in die Kategoriengruppe VS II, d.h. anbaufreie Hauptverkehrsstraße mit übergeordneter Verbindungsfunktion, kategorisiert. Im Verkehrsmodell 2030 werden die Infrastrukturmaßnahmen des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (StEP MoVe) zzgl. der ÖPNV-Maßnahmen aus dem gültigen Nahverkehrsplan berücksichtigt. Die Gesamtmaßnahme erstreckt sich ab der Einmündung zur Straße 39 und verläuft über die Blankenburger Chaussee, die Sellheimbrücke und den Karower Damm einschließlich der Blankenburger Laakebrücke bis zur Einmündung zur Treseburger Straße. Insgesamt beläuft sich die Baulänge des Streckenabschnittes auf ca. 550 m. Die neuen Rampenbereiche werden an den Kreuzungen höhengleich angeschlossen. Begrenzt werden der Karower Damm und die Blankenburger Chaussee durch parallel verlaufende Erschließungsstraßen. Die beiden westlichen Erschließungsstraßen sind ebenfalls Bestandteil der Planung zur Gesamtmaßnahme. Zur Schaffung einer attraktiven Umsteigebeziehung des ÖPNV werden jeweils eine Bushaltestelle direkt vor bzw. hinter der Sellheimbrücke positioniert. Im unmittelbaren Anschlussbereich der Sellheimbrücke wird je Quadrant jeweils eine Fußgängertreppe zur Anbindung der Erschließungsstraßen vorgesehen. Behelfsbrücke für Fuß- und Radverkehr während der Bauzeit Während der Bauphase wird der Straßenverkehr über den halben Bestandsüberbau bzw. den neu errichteten halben Überbau geführt. Infolgedessen ist kein ausreichender Platz für den Fuß- und Radverkehr vorhanden. Der bauzeitliche Rad- und Fußgängerverkehr wird über eine Behelfsbrücken-Rampenkonstruktion westlich der Sellheimbrücke vorbeigeführt. Dabei überspannt diese als flach gegründete Konstruktion sowohl das Gewässer Laake als auch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn. Die Behelfsbrückenkonstruktion wird barrierefrei hergestellt. Kreuzungspartner Basierend auf den vorliegenden Planungsergebnissen werden gleichzeitig mit der fortlaufenden Planung und Vorbereitung des Projekts die kreuzungsrechtlichen Abstimmungen durchgeführt sowie die erforderliche Kreuzungsvereinbarung zwischen den beteiligten Parteien, dem Land Berlin und der Deutschen Bahn, aufgestellt und abgeschlossen. Leitungsverwaltungen Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden im Zuge des Karower Damms / Blankenburger Chaussee Leitungen, unter anderem der Berliner Wasserbetriebe, Stromnetz Berlin GmbH, 1&1 AG, neu verlegt. Als Voraussetzung für den Baubeginn der Gesamtmaßnahme haben im Jahr 2024 vorbereitende Leistungen der Leitungsbetriebe, unter anderem Stromnetz Berlin GmbH, Deutsche Telekom AG, begonnen. Zur Schaffung der Baufreiheit für den Einbau der zukünftigen Stützwände werden weitere Versorgungsleitungen umverlegt. Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) werden Trinkwasserleitungen und die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) Gasleitungen in die neue Endlage umverlegen. Die Arbeiten finden ab dem II. Quartal 2025 bis voraussichtlich IV. Quartal 2025 in den trassenparallelen Erschließungsstraßen Blankenburger Chaussee / Straße 39 nördlich der Sellheimbrücke und Bahnanlagen sowie Karower Damm / Treseburger Straße bzw. Straße 27 südlich der Sellheimbrücke statt. In der Bauphase 5 (voraussichtlich im Jahr 2031) erfolgen im Rahmen der Erneuerung der Erschließungsstraßen die abschließenden Arbeiten der Leitungsbetriebe, unter anderem Berliner Wasserbetriebe, Stromnetz Berlin GmbH, Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB). Umwelt und Naturschutz In unmittelbarer Nähe befinden sich Biotope mit hohem Konfliktpotenzial sowie geschützte Biotope. Nördlich der Sellheimbrücke verläuft die Grenze eines FFH-Gebietes mit Staudenfluren und -säumen. Es werden umfassende Untersuchungen und Bewertungen der Auswirkungen auf Natur und Umwelt durchgeführt. Basierend darauf werden Eingriffs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant. Nach Genehmigung werden diese Maßnahmen umgesetzt. Projektraum Blankenburg und Karow Im Rahmen des Planungsprozesses erfolgen Abstimmungen mit tangierenden Planungs- und Baumaßnahmen. Unter anderem erfolgen regelmäßige Besprechungs- und Informationsgespräche mit der Maßnahme für neue Stadtquartiere in Karow Süd, dem „Projektverbund Karow Süd“. Weiterführende Informationen zu dieser Maßnahme sind über den folgenden Link verfügbar: Projektverbund Karow Süd Voraussichtliche Bauzeit: Mitte 2026 bis 2031 Die Angaben zur Bauausführung werden in der weiteren Planung und Projektvorbereitung konkretisiert. Entsprechend können weitere Angaben zum Baubeginn der Hauptbauleistungen erst im Zuge der weiteren Planungen sowie den Abstimmungs- und Genehmigungsprozessen erfolgen. Infolge der umfangreichen Abhängigkeiten und zu beachtenden Randbedingungen wird für die Hauptbauleistungen des Karower Damms / Blankenburger Chaussee aktuell von einer Bauzeit von ca. 4,5 Jahren ausgegangen. Die Bauzeit berücksichtigt das Bauen in diversen Bauphasen, um die notwendigen Verkehrsbeziehungen weitestgehend aufrecht erhalten zu können. Ab dem zweiten Halbjahr 2024 erfolgen in Teilbereichen vorab notwendige Umverlegungsarbeiten von Leitungen. Folgende Bauphasen sind vorgesehen: Bauphase 0 (2024 bis Mitte 2026) Leitungsumverlegungen in den Erschließungsstraßen durch die zuständigen Leitungsverwaltungen einschließlich dafür zwingende begrenzte Baufeldfreimachungen (begonnen 2. Halbjahr 2024 / Fortführung in 2025) Baufeldfreimachung, u.a. Baumfällungen (Ende 2025 / Anfang 2026) Errichtung der Behelfsbrücke für Fuß- und Radverkehr während der Bauzeit Errichtung der Behelfsbrücke in der südwestlichen Erschließungsstraße über der Blankenburger Laake Bauphase 1 schrittweiser Einbau der Stützwände West und Ost einschließlich Rückverankerung Einbau bauzeitlicher Hilfskonstruktionen, u.a. Mittellängsverbau einschließlich Rückverankerung Herstellung und Umbau der provisorischen Fahrbahnen für die bauzeitliche Verkehrsführung in Abhängigkeit des Einbaus der Stützwände Bauphase 2 Abbruch und Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte der Sellheimbrücke Beginn Ersatzneubau der Blankenburger Laakebrücke Herstellung der östlichen Rampenbereiche mit Straßenbau für die Fahrbahn und den Geh- und Radweg einschließlich der bauzeitlichen Provisorien für die Bauphase 3 Beginn der Leistungen zur Straßenentwässerung des Karower Damms / Blankenburger Chaussee Leitungsbauarbeiten der zuständigen Leitungsverwaltungen Bauphase 3 Abbruch und Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte der Sellheimbrücke Fertigstellung Ersatzneubau der Blankenburger Laakebrücke Fertigstellung der westlichen Rampenbereiche mit Straßenbau für die Fahrbahn und den Geh- und Radweg Fertigstellung der Leistungen zur Straßenentwässerung des Karower Damms / Blankenburger Chaussee Herstellung der westlichen Öffentlichen Beleuchtung Leitungsbauarbeiten der zuständigen Leitungsverwaltungen Bauphase 4 Fertigstellung des westlichen Geh- und Radweges Herstellung der östlichen Öffentlichen Beleuchtung Rückbau der beiden Behelfsbrücken Bauphase 5 Erneuerung der westlichen Erschließungsstraßen Leistungen zur Straßenentwässerung der westlichen Erschließungsstraßen Herstellung der Öffentlichen Beleuchtung der Erschließungsstraßen Leitungsbauarbeiten der zuständigen Leitungsverwaltungen im Bereich der westlichen Erschließungsstraßen Rückbau der Bestandsfundamente der Sellheimbrücke unterhalb der Fernbahngleise Die Durchführung der Bauleistungen erfolgt unter Berücksichtigung der notwendigen und vorab zu genehmigenden Gleissperrungen der Deutschen Bahn (Sperrpausen). Parallel zu den Bauphasen erfolgen fortwährend die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus naturschutz- und umweltrechtlichen Planungen und Genehmigungen. Die Angaben zur Verkehrsführung während der Bauzeit werden in der weiteren Planung und Projektvorbereitung konkretisiert. Der zweistreifige Kfz-Verkehr einschließlich ÖPNV (Bus) soll weitgehend aufrecht erhalten bleiben. Insbesondere in der ersten Bauphase müssen aber einstreifige Verkehrsführungsphasen mit Lichtsignalanlagenregelung (Gegenverkehrsanlagen) eingerichtet werden. Weiterhin sind, z.B. im Rahmen der notwendigen Abbrucharbeiten der Sellheimbrücke, kurzzeitige Vollsperrungen (Wochenendvollsperrungen) für den ÖPNV bzw. MIV notwendig. Diesbezügliche Abstimmungen erfolgen parallel zu den Planungen insbesondere mit der Straßenverkehrsbehörde sowie den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Auch wenn die unmittelbaren Kreuzungen im Norden und Süden außerhalb der Gesamtmaßnahme liegen und somit baulich nicht umgestaltet werden, erfolgen durch die bauzeitlichen Verkehrsführung Eingriffe in den fließenden Verkehr. Folgende Verkehrsführungen sind bauphasenbezogen vorgesehen: Bauphase 0 ÖPNV / Kfz-Verkehr auf der Bestandsfahrbahn (zweistreifig) Fuß- und Radverkehr auf dem vorhandenen Gehweg bzw. auf der Bestandsfahrbahn Bauphase 1 ÖPNV / Kfz-Verkehr auf provisorischer bzw. Bestandsfahrbahn (zweistreifig mit schrittweiser Einstreifigkeit jeweils auf einer Länge von ca. 150 m mit Gegenverkehrs-Lichtsignalanlage) Fuß- und Radverkehr über Behelfsbrückenkonstruktion Bauphase 2 ÖPNV / Kfz-Verkehr auf provisorischer Fahrbahn (zweistreifig) Fuß- und Radverkehr über Behelfsbrückenkonstruktion Bauphase 3 ÖPNV / Kfz-Verkehr auf der östlichen neuen Fahrbahn und des provisorisch hergestellten östlichen Rad- und Gehweges (zweistreifig) Fuß- und Radverkehr über Behelfsbrückenkonstruktion Bauphase 4 ÖPNV / Kfz-Verkehr auf der neuen Fahrbahn (zweistreifig) Fuß- und Radverkehr auf dem neuen westlichen Geh- und Radweg Bauphase 5 ÖPNV / Kfz-Verkehr auf der neuen Fahrbahn (zweistreifig) Fuß- und Radverkehr auf den beidseitigen neuen Geh- und Radwegen Bauwerksdaten
Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Windenergie im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Vorranggebiete für Windenergie (VE) sind raumordnerisch abgesicherte Planungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Die Firma Kalksandsteinwerk Bookholzberg GmbH & Co. KG, Ganderkesee, hat mit den eingereichten Unterlagen beim Landkreis Oldenburg als zuständiger Planfeststellungsbehörde die wasserrechtliche Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Rahmen eines Sandabbaus in der Gemeinde Ganderkesee, Gemarkung Ganderkesee, Flur-stücke 128/4, 129/5, 137/1, 467/137, 468/137, 469/137, 753/138 der Flur 9 (Phase 1a) sowie Flurstücke 216/1, 219/1, 555/220, 220/1, 220/2, 220/3, 220/4 teilweise der Flur 9 (Phase 1b), gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die unselbstständiger Teil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist (§ 4 UVPG). Am 12.06.2020 ist in einer Antragskonferenz zur Festlegung von Umfang und Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend § 5 UVPG die UVP-Pflicht festgestellt worden. Ein schriftlich durchgeführtes Scoping-Verfahren unter Einbe-ziehung der Träger öffentlicher Belange wurde am 12.03.2021 durchgeführt. Die ca. 9,87 ha große Abbaustätte ist in der Rohstoffsicherungskarte Niedersachsen überwiegend als Lagerstätte 1. Ordnung ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ganderkesee (Stand 01.01.2019) ist das Planungsgebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Auf den o. g. Flurstücken soll in 2 Abbauphasen (Phase 1a und 1b) Sand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers gewonnen werden.
Gz.: C46-0522/800 Gegenstände des Planfeststellungsverfahrens sind im Wesentlichen: Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens in der Ortslage Berthelsdorf der Stadt Hainichen. Es besteht aus einem etwa 300 m langen und ca. 7 m hohen Absperrbauwerk in Form eines Steinschüttdammes mit integriertem Durchlassbauwerk sowie dem Stauraum mit einem Stauvolumen für Vollstau ZV = 169.307. Der Stauraum erfasst dabei 19 Grundstücke in den Gemarkungen Berthelsdorf (Stadt Hainichen) sowie Dittersbach und Langenstriegis (Stadt Frankenberg). Er wird im Süden, Westen und Norden durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Im Osten verläuft er bis zu einem kleinen Wäldchen. Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben sind - die Herstellung von Baustraßen bzw. Ausbaumaßnahmen an vorhandenen Zufahrtswegen und künftige Betreiberwege erforderlich. Des Weiteren sind der Ersatzneubau einer Betonplattenbrücke und die Wiederherstellung bestehender Wegebeziehungen für die Unterbrechung der vorhandenen Wege sowie die Beseitigung der Furt vorgesehen; - verschiedene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen) an das Dammbauwerk angrenzenden Flächen sowie entlang der Kleinen Striegis im Stauraum und auf Feldern im Bereich der Stallanlage westlich der Ortslage Berthelsdorf geplant. Die Stallanlage wird derzeit als Ökokontomaßnahme zurückgebaut und die Flächen werden anschließend entsiegelt; - zudem werden zwei vorhandene Sohlabstürze an Fluss-km 10+057 (Ö2) und an Fluss-km 11+315 (Ö3) jeweils auf einer Länge von etwa 80 m rückgebaut und als fischdurchgängiges Raugerinne umgebaut. Das Planungsgebiet inklusive Ausgleichs- und Ersatz- und Ökokontomaßnahmen befindet sich im Landkreis Mittelsachsen und betrifft die Große Kreisstadt Hainichen, Gemarkung Berthelsdorf sowie die Stadt Frankenberg/Sa. in den Gemarkungen Dittersbach und Langenstriegis.
Am 13.07.2018 ging beim Landratsamt Aichach-Friedberg der Antrag der Firma Schweiger Straßenbau GmbH auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung ein. Die Schweiger Straßenbau GmbH, Schmelchen 2, 856250 Altomünster plant im Landkreis Aichach-Friedberg nördlich der Bergener Straße im Nordwesten von Aufhausen bei Schiltberg einen Kiesabbau auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 1228 der Gemarkung Aufhausen. Das Planungsgebiet liegt in einem Waldstück des südwestlichen Mühlengrundes zwischen Bergen und Aufhausen, knapp 3 km Luftlinie von Schiltberg entfernt. Das Planungsgebiet ist weitgehend durch einen forstwirtschaftlich genutzten Fichtenforst geprägt. Der geplante Abbau liegt im Landschaftsschutzgebiet „Weilachtal“ (LSG-00439.01). Dieses wird hauptsächlich durch die Lebensraumtypen Feuchtwald, Gewässerbegleitgehölz sowie Feuchtgebietskomplexe gekennzeichnet. Der Gesamtumgriff des Trockenabbaus beträgt ca. 7,5 ha. Abzüglich der Sicherheitsabstände verbleiben ca. 6,4 ha Eingriffsfläche, auf der der Trockenbau stattfinden soll. Vor Beginn des Abbaus ist die Rodung des Gehölzbestandes erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Nadelholzforste unterschiedlicher Altersklassen. Hauptbaumart ist die Fichte mit vereinzelten Kiefern, Tannen und Buchen. Das gesamte Gelände soll nach dem Abbau wiederverfüllt, rekultiviert und wiederaufgeforstet werden. Abbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung/Aufforstung sollen in sieben aufeinanderfolgenden Abschnitten I – VII erfolgen. Für den geplanten Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstücken mit den Fl.Nr 1228 der Gemarkung Aufhausen wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass Schutzkriterien nach Anlage 3 zum UVPG betroffen sind und nicht auszuschließen ist, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP nach § 5 UVPG wurde festgestellt. Insbesondere können durch die geplante Abgrabung nachteilige Umweltauswirkungen auf Landschaft, Fauna und Biotope nicht ausgeschlossen werden.
Planungsphase Im Zuge der Bebauung und Umgestaltung der Insel Gartenfeld im Berliner Bezirk Spandau ist zur Erschließung des Planungsgebietes „Das Neue Gartenfeld“ ein neues Brückenbauwerk erforderlich. Dabei handelt es sich um eine neue Brückenverbindung mit Anbindung an die Rhenaniastraße im Südwesten des Gartenfelds, die den Alten Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal überspannt. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Im Rahmen der Vorplanung wurden verschiedene Varianten zur Gestaltung des Bauwerks untersucht und hinsichtlich zukünftiger Nutzungsanforderungen, Wirtschaftlichkeit, Wartungsaufwand sowie der Einpassung in die Umgebung bewertet. Die nun vorliegende Entwurfsplanung sieht einen bogenförmigen Doppel-T-Stahlträger als Haupttragwerk vor. Die Konstruktionshöhe der Trogwände übernimmt gleichzeitig die Funktion der Absturzsicherung. In der Brückenmitte ragen die Hauptträger etwa 2,00 Meter über den Geh- und Radweg, am Brückenende sind es noch 0,13 Meter. Dort, wo die Absturzsicherung zu niedrig ist, werden die Hauptträger durch einen Holm und ein Füllstabgeländer ergänzt, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dieses innovative Brückenbauprojekt vereint funktionale Anforderungen und modernes Design, um den zukünftigen Bedürfnissen des Quartiers gerecht zu werden. Die neue Brücke ist als Einfeld-Trogbrücke konzipiert und besteht aus zwei bogenförmigen Hauptträgern, zwischen denen Nebenträgern spannen. Die Hauptträger haben eine Länge von 42 Metern und werden in regelmäßigen Abständen durch außenliegende Querversteifungen stabilisiert. Die Brücke wird eine lichte Weite von 46,31 Metern und eine Gesamtbreite von 19,60 Metern aufweisen. Die Fahrbahntafel besteht aus einer 30 Zentimeter starken Stahlbetonplatte. Verkehrsaufteilung der Brückenfläche Die nutzbare Breite zwischen den Geländern beträgt 18,00 Meter und wird wie folgt aufgeteilt: 2,50 Meter Gehweg inklusive Sicherheitsraum 2,30 Meter Radweg 0,95 Meter Sicherheitsraum 6,50 Meter Fahrspuren 0,95 Meter Sicherheitsraum 2,30 Meter Radweg 2,50 Meter Gehweg inklusive Sicherheitsraum Gesamtnutzungsmaß: 18,00 Meter = lichter Abstand zwischen den Hauptträgern Lage und Besonderheiten Das Baufeld der Brücke befindet sich überwiegend im Naturschutzgebiet am Rohrbruchteich und den Rohrbruchwiesen. Aufgrund der ökologischen Sensibilität des Gebiets wird bei Planung und Bau auf besondere Rücksichtnahme geachtet. Voraussichtliche Bauzeit: 2025 bis 2027 Die technische Untersuchung ergab entscheidende Vorteile für ein Einschubverfahren des Brückenbauwerks von Seiten Gartenfeld mittels eine zusätzlichen Hilfsstützung. Phase 00 – Baustelle einrichten Phase 01 – Herstellen der Widerlager Phase 02 – Vormontage auf Gartenfeld und Einschub Schuss 01 Phase 03 – Vormontage und Einschub Schuss 02 Phase 04 – Einschub Brücke Phase 05 – Komplementierung Brücke Phase 06 – Herstellen Anschlussbereiche Derzeit verkehren auf der Rhenaniastraße die Buslinien 139 und N39. Während einzelner Bauphasen müssen diese Linien zeitweise umgeleitet werden. Durch geplante Vollsperrungen der Rhenaniastraße sind zudem Beeinträchtigungen im Betriebsablauf möglich. Die Zufahrt für die Anliegerschaft zum Bootshausweg bleibt während der Bauzeit weitestgehend sichergestellt.
Der Landschaftsplan ist ein Instrument der Landschaftsplanung, der die Darstellungen des Landschaftsprogramms einschließlich des Artenschutzprogramms den näheren örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen anpasst, sofern dies erforderlich ist. Hierzu werden die konkretisierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege für einen festgelegten Geltungsbereich in einer Festsetzungskarte dargestellt und in einem Begründungstext erläutert. Die Aufstellung und Festsetzung eines Landschaftsplans erfolgt durch die örtlich zuständigen Bezirksämter unter Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen und der anerkannten Naturschutzverbände sowie der von der Planung betroffenen Behörden. Zum Abschluss des durchzuführenden Verfahrens wird der Landschaftsplan als Rechtsverordnung festgesetzt. Im Falle eines Geltungsbereichs von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung führt die für Naturschutz zuständige Senatsverwaltung das Verfahren durch. Was ist ein Landschaftsplan? Wozu dient ein Landschaftsplan? Verhältnis des Landschaftsplans zum Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm Verhältnis zum Baurecht Ein Landschaftsplan ist ein Planwerk, das für einen bestimmten festgelegten Geltungsbereich die angestrebten Ziele zur Sicherung oder Verbesserung von Natur und Landschaft sowie die für diese Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage des Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm festlegt, insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsgebiet eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind. Mit dem Landschaftsplan werden die allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege konkretisiert. Danach sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass … die biologische Vielfalt, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft … auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft. Der Landschaftsplan besteht aus einer Festsetzungskarte und einem Begründungstext. Die Festsetzungskarte stellt die Planungsziele graphisch dar. Im Begründungstext wird die vorhandene Situation von Natur und Landschaft im Geltungsbereich beschrieben sowie bewertet; die daraus hergeleiteten Ziele und erforderlichen Maßnahmen werden näher formuliert und begründet. Darüber hinaus beinhaltet die Begründung den erforderlichen Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung. Durch die Landschaftsplanverfahren ist es möglich, das gesamte Spektrum der Forderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen und öffentlich zu diskutieren. Vorab wird eine Bestandsaufnahme und -analyse durchgeführt, deren Bewertung dann in die Zielsetzung des Landschaftsplans einfließt und die notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung formuliert. Durch das im Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) geregelte Verfahren ist die Beteiligung der Öffentlichkeit, der anerkannten Naturschutzverbände sowie der betroffenen Verwaltungen sichergestellt und einheitlich. Das Instrumentenspektrum der bereits festgesetzten Landschaftspläne reicht von baulichen Maßnahmen (z. B. am Flughafensee) über Verpflichtungen zum Erhalt und zur Nachpflanzung von Vegetationsbeständen (St.-Jakobi-Friedhof) bis hin zur Sicherung landschaftlicher Reliefstrukturen (Grunewaldseenkette). Darüber hinaus kann er zur Vorbereitung landschaftsplanerischer Entwicklungen und Maßnahmen im urbanen Raum dienen. In Berlin gibt es eine zweistufige Landschaftsplanung. Auf der ersten Planungsebene legt das LaPro Entwicklungsziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die gesamte Stadt fest (Maßstabsebene 1:50.000). Diese Planung ist für die Behörden verbindlich zu beachten. Da im Rahmen dieses Planungsinstruments keine konkreten Planungen für einen kleinteiligen Bereich möglich sind, werden auf der zweiten Planungsebene Landschaftspläne aufgestellt und festgesetzt, die dann die vorgegeben Ziele und Maßnahmen des LaPro für Teilbereiche der Stadt konkretisieren, sofern dies erforderlich ist (Maßstabsebene 1:1.000, 1:2.000 oder 1:5.000). Die Festsetzungen eines Landschaftsplans dürfen denen eines Bebauungsplans bzw. der verbindlichen Bauleitplanung nicht widersprechen. Der Landschaftsplan verhindert nicht die nach der verbindlich festgelegten Bauleitplanung mögliche bauliche Ausnutzung von Baugrundstücken, da er die Vorgaben der rechtsverbindlichen Bauleitplanung in seiner Planung berücksichtigen muss. Er triff Aussagen hinsichtlich der nicht zu überbauenden Bereiche. Eine Ausnahme bildet hierbei die Festsetzung des Biotopflächenfaktors , wobei auch hier die möglichen Baurechte nicht eingeschränkt werden. Im Rahmen der Festsetzung von Bebauungsplänen sind die Vorgaben der im Verfahren befindlichen Landschaftspläne zu berücksichtigen und in die Entscheidungen über Festlegungen von zukünftigen Flächennutzungen einzubeziehen. Bild: SenUVK Inhalte und Verfahren Mit dem Landschaftsplan werden die allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege konkretisiert. Danach sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. Weitere Informationen Bild: SenUVK Übersicht der Landschaftspläne Im geografischen Informationssystem der Senatsverwaltung (Geoportal Berlin) ist eine Übersichtskarte abgelegt, die alle im Verfahren befindlichen bzw. durch Rechtsverordnung festgesetzten Landschaftspläne in Berlin darstellt. Weitere Informationen
Die Ortsgemeinde Gensingen beantragt mit Schreiben vom 29.01.2024 die Plangenehmigung für die Renaturierung des Wiesbachs (Gewässer II. Ordnung) in der Gemarkung Gensingen. Die Ortsgemeinde Gensingen strebt die Renaturierung einer rund 3,3 ha großen Fläche entlang des Wiesbaches südlich der Ortslage an. Der Planungsabschnitt beginnt ca. bei Gewässerkilometer 3+150 nach der Querung des Bahndamms und endet ca. bei km 2+700 westlich der Alzeyer Straße. In Nord-Süd-Richtung wird der Renaturierungsabschnitt von der Alzeyer Straße (B50) durchquert, wodurch das Planungsgebiet zwei Abschnitte teilt. Der Wiesbach, ein Gewässer II. Ordnung, soll auf einer rund 550 m langen Strecke naturraumtypisch gestaltet werden und anschließend die Zielvorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfüllen.
Origin | Count |
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