Das Projekt "Der regionale Flächennutzungsplan in Nordrhein-Westfalen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Seit der Novellierung des Raumordnungsrechts im Jahre 1998 eröffnet Paragraph 9 Abs. 6 ROG den Ländern die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Regionalplanung und Flächennutzungsplanung zu einer neuen, kombinierten Planungsebene, dem so genannten regionalen Flächennutzungsplan, zusammenzuführen. Neben Hessen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen hat auch Nordrhein-Westfalen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und den regionalen Flächennutzungsplan auf Landesebene - allerdings beschränkt auf das Gebiet des Regionalverbandes Ruhr - eingeführt. Gemäß Paragraph 25 Abs. 6 LPlG NW können nunmehr mindestens drei benachbarte Gemeinden eine Planungsgemeinschaft bilden und regionale Flächennutzungsplanung betreiben. Praktische Erfahrungen mit dem neuen Planungsinstrument liegen allerdings bislang nicht vor. Die nordrhein-westfälische Regelung zum regionalen Flächennutzungsplan soll zunächst vor dem Hintergrund der Anforderungen des Raumordnungsgesetzes untersucht und mit den in anderen Bundesländern entwickelten Modellen regionaler Flächennutzungsplanung verglichen werden. Daran anschließend sollen Lösungsmöglichkeiten für die wesentlichen praktischen Fragen erarbeitet werden, die die gesetzliche Regelung im Hinblick auf die Aufstellung regionaler Flächennutzungspläne aufwirft. Diese betreffen insbesondere die Gründung einer Planungsgemeinschaft durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die daran geknüpften Rechtsfolgen, das Planaufstellungsverfahren, Inhalt und Bindungswirkung eines regionalen Flächennutzungsplans sowie das Verhältnis zwischen konventioneller Regionalplanung und regionaler Flächennutzungsplanung.