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Geplante Landnutzung Aachen

Die Datenserie „Geplante Landnutzung Aachen“ fasst die drei Datensätze „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Aachen“, „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Aachen“ und „Flächennutzungsplan Aachen“ zusammen. Damit werden die Anforderungen aus „D2.8.III.4 INSPIRE Data Specification on Land Use – Technical Guidelines“ umgesetzt. 1) Der Datensatz „Rechtverbindliche Bebauungspläne Aachen“ stellt die räumlichen Geltungsbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Aachen nach §2 (1) und §10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) in geografischer Form bereit. 2) Der Datensatz "Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Aachen" beinhaltet die räumlichen Geltungsbereiche aller rechtswirksamen Aachener Satzungen, welche unter § 172 (1) in Verbindung mit §16 (2) und §10 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) oder § 86 (1), (2) und (3) der Landesbauordnung (BauO NRW) fallen. 3) Der Datensatz „Flächennutzungsplan Aachen“ gibt den Geltungsbereich des im Jahr 2022 aufgestellten rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Aachen in geographischer Form wieder. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird auf Grundlage von §2 (1) sowie §6 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) unter dem Projektnamen „AACHEN*2030“ aufgestellt. Im „INSPIRE View Service Aachen“ wird die Datenserie als Layer „Land Use – Spatial Plan“ dargestellt. Die drei Datensätze werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für alle drei Datensätze eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie.

Landschaftsschutzgebiete Wuppertal

Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.

Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal

Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.

Naturschutzgebiete Wuppertal

Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der seit 1995 gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Die räumlichen Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Naturschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Die Geltungsbereiche der Wuppertaler Naturschutzgebiete sind seit 03/2005 planungsrechtlich gesehen unverändert. Eine einzelfallbezogene Fortführung des Datenbestandes ist theoretisch möglich, wegen des hohen Stellenwertes der Naturschutzgebiete aber unwahrscheinlich. Eine umfangreichere Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Naturschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.

Geplante Landnutzung Wuppertal

Die Datenserie umfasst die vier Datensätze „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Wuppertal“, Rechtsverbindliche Innenbereichssatzungen Wuppertal“, „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Wuppertal“ und „Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal“, die gemeinsam den Inhalt für den Layer „Land Use – Spatial Plan“ im INSPIRE-Darstellungsdienst der Stadt Wuppertal bereitstellen. Der Layer ist spezifiziert im INSPIRE-Dokument „D2.8.III.4 INSPIRE Data Specification on Land Use – Technical Guidelines“, Version 3.0, Kapitel 11. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der vier Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 08/2017) 665 rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Wuppertal nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich einiger Durchführungspläne auf der Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Innenbereichssatzungen Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet werden. Der Geltungsbereich jeder Innenbereichssatzung ist ein zusammenhängendes Polygon, das im Original-Satzungsdokument durch einen Lageplan im Maßstab 1:1000 definiert worden ist. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller noch rechtswirksamen Wuppertaler Satzungen der folgenden 3 Typen: (1) Erhaltungssatzungen nach §172 Baugesetzbuch (BauGB), (2) außerhalb eines Bebauungsplans als Satzung beschlossene örtliche Bauvorschriften nach §86 Bauordnung NRW (BauO NRW) in den Ausprägungen „Ortsbildsatzung“ und „Gestaltungssatzung“, (3) kombinierte Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen nach §172 BauGB und §86 BauO NRW. Der Datenbestand ist vollständig, Stand 01.05.2017 umfasste er 11 Satzungen mit insgesamt 16 Flächen. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Alle vier Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema „Bodennutzung“ aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.

Bayerische Erdbebenmessstationen

An Standorte von Erdbebenmessstationen werden hohe Anforderungen gestellt (z.B. minimale Bodenunruhe), weswegen bezüglich der Windenergienutzung gewisse Restriktionen vorliegen (Mindestabstände zu Windenergieanlagen), um Störeinflüsse auf die äußerst sensible Messtechnik weitestgehend auszuschließen. Die Karte zeigt die Standorte der Erdbebenmessstationen sowie Bereiche, in denen Einzelfallprüfungen für Windenergieanlagen durchgeführt werden müssen oder Ausschlussgebiete vorliegen.

Teilprojekt: KVE

Das Projekt "Teilprojekt: KVE" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH durchgeführt. Ziel der Phase II des Projektes ist es, die in Phase I erarbeiteten Planungsgrundlagen durch die pilothafte Ausschreibung von Teilnetzen unter Einschluss Altern. Bedienungsformen gemeinsam mit den Partnern PTV, VRS und SPNV-Nord in die Praxis umzusetzen. Hierdurch sollen Erkenntnisse hinsichtlich:1) Stabilität der Modelle bei der Erstellung der Planungsgrundlagen für Ausschreibungen 2) Juristische Belastbarkeit der Ausschreibungsunterlagen im Praxisfall- 3) Präzise Durchführung und Bewertung der europaweiten Ausschreibung von Teilnetzen erlangt werden. Die KVE erstellt gem. mit der PTV auf Basis eines Verkehrsmodells die verkehrsplanerische Voraussetzungen. Des Weiteren werden gem. mit dem VRS und der Sozietät BBG die Ausschreibungsunterlagen und ein entsprechender Verkehrsvertrag erarbeitet. Das Verkehrangebot wird europaweit ausgeschrieben, untersucht bzw. verifiziert und die Ergebnisse in einem Leitfaden dokumentiert. Die Ausschreibung von Busverkehren unter Integration altern. Bedienungsformen soll der öffentlichen Hand die Möglichkeit geben, ein qualitativ hochwertiges ÖPNV-Angebot zu attraktiven, finanziellen Bedingungen zu gewährleisten. Die Teilnahme erweitert zudem die bestehenden Erfahrungen.

Windatlas für Thüringen

Das Projekt "Windatlas für Thüringen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Jena-Optronik GmbH durchgeführt. 1. Programmatik: Planung von Windkraftanlagen und andere Nutzungskartierung für die Energiewirtschaft in Thüringen. Technologie - SPOT/IRS 1C (panchrom. 5.8 m, multispektral 23 m) - Topographische Karten 1:100000 - Integration Windhöffigkeitsdaten der Fa. Döpel - Vektorisierung/Digitalisierung der Karten/Sat.daten - Georeferenzierung/Datenfusion. 3. Ergebnisse, Produkte, Nutzung: - Windatlas Thüringen 1:100 000 und 1:300 000 mit mehreren Nutzungsebenen in digitaler Form: - Flächennutzung (Landwirtschaft; Versiegelung etc.); - Hochspannungsnetz 110 kV; - Windkraftanlagen; Windenergieverteilung - GIS Datenbank für Bearbeitung auf PC; GIS S/W - Integration der GIS Datei in allgemeine Landesplanung.

Digitale Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen im Massstab 1:100000

Das Projekt "Digitale Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen im Massstab 1:100000" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Das analog vorliegende Kartenwerk der Geologischen Karte von Nordrhein-Westfalen im Massstab 1:100000 (GK100) wird digital verfuegbar gemacht. Die GK100 zeigt auf 20 Vollblaettern, die zT angrenzende Bundeslaender und auch europaeische Nachbarlaender anschneiden, die Verbreitung der an der Erdoberflaeche anstehenden Gesteine. Sie informiert ueber das Alter, die Beschaffenheit und die Lagerung des Untergrundes. Die digitale GK100 umfasst eine Fachdatentabelle und eine Vektorkarte. Die Fachinhalte und die Flaechenobjekte der Vektorkarte sind ueber die Kuerzel der geologischen Einheiten miteinander zu einem Fachinformationssystem verknuepft. Die Fachdatentabelle gibt ueber die Eigenschaften von mehr als 500 verschiedenen geologischen Einheiten des Landesgebietes Auskunft, zB ueber das Alter, die Gesteinsbeschaffenheit, die Entstehung, den geologischen Ablagerungsraum oder die hydrogeologischen sowie geotechnischen Besonderheiten. Die Vektorkarte besteht aus drei Informationsebenen: einem Flaechen-, einem Linien- und einem Punktaufleger. Der Flaechenaufleger speichert die Polygone, die die Flaechen der Kartiereinheiten begrenzen. Der Linienaufleger haelt die linienhaften geologischen Informationen des Kartenblatts vor, wie zB tektonische Stoerungen, Verbreitungsgrenzen von Kartiereinheiten im tieferen Untergrund, Schnittlinien etc. Punktinformationen, wie Aufschluesse, Bundeslaender Fundstellen uae, werden in einem Punktaufleger festgehalten. Die graphischen Informationsebenen werden in einer blattschnittfreien digitalen Kartengraphik verwaltet. Das Fachinformationssystem der GK100 bietet durch die Verknuepfung von Fach- und Graphikdaten die Moeglichkeit von thematischen Auswertekarten. Bisher wurden die Auswertungen 'Petrographie', 'Geologische Uebersicht', 'Genese' und 'Karst' erarbeitet. Die digitale GK100 und deren thematischen Auswertekarten koennen blattschnittfrei als Plot oder als Datensatz bereitgestellt werden. Die Graphikdaten koennen in verschiedenen ASCII-Formaten und den Formaten der martkueblichen Graphiksysteme, wie zB ArcView, ArcInfo, ALK-GIAP und PIA, bereitgestellt werden. In das geologische Informationssystem der GK100 werden neben den flaechenhaften zukuenftig auch die in den geologischen Schnitten der GK100 enthaltenen vertikalen Informationen eingebunden.

Bezirkskarte von Hamburg 1: 25 000

Die Bezirkskarte von Hamburg ist die bezirksbezogene Übersichts- und Planungskarte. Die Karte hat den Maßstab 1: 25 000 und besteht aus den folgenden sechs teilweise überlappenden Blättern im Papierformat 100 x 70 cm: Hamburg-Mitte, Altona - Eimsbüttel, Eimsbüttel - Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg. Diese Karte ist nur plano als mehrfarbige Normalausgabe oder als Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen erhältlich.

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