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Fachtagung 'Aktive Baulandpolitik für Stadt und Umland - vom kommunalen zum regionalen Bodenmanagement', 29./30.10.2001, Berlin

Das Projekt "Fachtagung 'Aktive Baulandpolitik für Stadt und Umland - vom kommunalen zum regionalen Bodenmanagement', 29./30.10.2001, Berlin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. Regionale Kooperationen bei der Bereitstellung von Baugrundstücken zeichnen eine vorsorgende kommunale Baulandpolitik aus. Ausgehend von der Lage auf den Grundstücksmärkten wurden Instrumente für eine nach Innen gerichtete Flächenbereitstellung modellhaft präsentiert. Die Lage auf den Bauland- und Immobilienmärkten in Deutschland ist in mehrfacher Hinsicht sehr unübersichtlich: Sie stellt sich in prosperierenden Regionen anders dar als in wirtschaftlich stagnierenden Gebieten, im Umland anders als in den Kernstädten und in 'starken' Stadtteilen anders als in 'schwachen'. Einigkeit besteht unter allen Beobachtern darin, dass der entscheidende Akteur auf den Baulandmärkten die Gemeinden sind, da ihnen aufgrund ihrer Planungshoheit das Monopol der Baulandschaffung zukommt. Aber auch hier sind die Erwartungen an die Gemeinden unterschiedlich: Der von der Bundesregierung eingerichtete Rat für Nachhaltigkeit fordert eine deutliche Einschränkung der Baulandausweisung, weil er hier eines der gravierendsten Umweltprobleme in Deutschland sieht. Von Seiten der Wirtschaft wird dagegen eine verstärkte Ausweisung von Bauland gefordert, um die Bodenpreise zu senken. Unstreitig dagegen ist, dass die Siedlungs- und Verkehrsfläche im Bundesgebiet sich in der Vergangenheit und auf absehbare Zeit um durchschnittlich fast 120 Hektar pro Tag erweitert hat und erweitern wird. Dieses Wachstum findet vor allem an den Rändern, nicht in den Kernen, der Agglomerationsräume statt. Angesichts dieser Unübersichtlichkeit der Bauland- und Immobilienmärkte wurde eine Fachtagung unter dem Titel 'Aktive Baulandpolitik für Stadt und Umland - vom kommunalen zum regionalen Bodenmanagement' durchgeführt. Dabei sollte nach einer Bestandsaufnahme das Augenmerk vornehmlich darauf gelenkt werden, welche Möglichkeiten der vorsorgenden Baulandpolitik den Gemeinden, insbesondere in Abstimmung zwischen Kernstadt und Umlandgemeinden, zur Verfügung stehen. Vor allem ging es auch um die Frage, ob und wie es Familien ermöglicht werden kann, statt ins Umland zu ziehen und die Suburbanisierung voranzutreiben auch in innerstädtischen Gebieten kostengünstig und bedarfsgerecht zu bauen. Berichte über erfolgreiche Modelle aus der Praxis standen daher im Mittelpunkt der Tagung. Die Tagung hat deutlich gemacht, dass Baulandpolitik von Region zu Region unterschiedlich zu sehen und zu werten ist und sein wird. Die notwendigen planerischen Instrumente zur Steuerung des Baulands sind vorhanden, müssen aber auf regionaler Ebene abgestimmt und konsequent eingesetzt werden, wenn sie Wirkung erzielen sollen. Offen bleibt die Frage, ob die Freiwilligkeit der Kooperation in jedem Fall erhalten bleiben kann. Zum Teil lassen sich Interessengegensätze auf diese Weise nicht überwinden.

Landschaftsplanung für den ländlichen Raum

Das Projekt "Landschaftsplanung für den ländlichen Raum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bund Deutscher LandschaftsArchitekten, Bundesgeschäftsstelle durchgeführt.

Beruecksichtigung von Umweltbelangen im Rahmen von Raumentwicklungsstrategien auf europaeischer Ebene

Das Projekt "Beruecksichtigung von Umweltbelangen im Rahmen von Raumentwicklungsstrategien auf europaeischer Ebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. Aktuelle Entwicklungstrends, wie Verstaedterungstendenzen, eine Globalisierung des Warenaustausches und eine zunehmende Inanspruchnahme der natuerlichen Ressourcen, sind in besonderem Masse mit Auswirkungen auf die Raum- und Siedlungsstruktur verbunden. Aufgrund fortschreitender Verflechtungen koennen die dabei entstehenden Aufgaben und Probleme nicht mehr allein auf nationaler Ebene geloest werden, vielmehr bedarf es auch einer europaeischen, laenderuebergreifenden Vorgehensweise. Dabei geht es vorrangig darum, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprueche an den Raum mit seinen oekologischen Funktionen in Einklang zu bringen und eine grossraeumig ausgewogene Ordnung herbeizufuehren (siehe Paragraph 1, Abs. 2 Raumordnungsgesetz des Bundes). Schwerpunkte des Umweltschutzes sind in diesem Zusammenhang eine Trendwende bei der Flaecheninanspruchnahme zu erreichen sowie naturnahe Flaechen zu sichern und zu entwickeln. Ziel des FuE-Vorhabens ist es, aktuelle Strategien zur europaeischen, grenzueberschreitenden Raumentwicklung (EUREK, Initiativen des Europarates zur gesamteuropaeischen Raumentwicklung u.a.) auf der Grundlage eines Anforderungsprofils 'Umwelt' und unter Einbeziehung vorliegender Programme des Umweltschutzes auf europaeischer Ebene zu analysieren und zu bewerten. Darauf aufbauend sollen Qualifizierungsvorschlaege gegeben werden. Zu beruecksichtigen sind dabei auch die regionalen und kommunalen Planungskompetenzen, insbesondere vor dem Hintergrund des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung in den Staedten und Regionen. Ausgangspunkt ist die anlaufende Diskussion des vorliegenden Entwurfs eines Europaeischen Raumentwicklungskonzeptes der EU (EUREK). So sollen die Zielvorstellungen und Optionen fuer eine europaeische Raumentwicklung in mehreren transnationalen Seminaren bis zum Fruehjahr 1999 weiter praezisiert werden, ehe die abschliessenden Beratungen stattfinden. Den Auftakt bildete die Konferenz 'Die Zukunft gestalten: Das Europaeische Raumentwicklungskonzept - Auf dem Weg zu einer gesamteuropaeischen Politikstrategie' am 27./28.4.1998 in Berlin. Weitere Themen beziehen sich u.a. auf das europaeische Staedtesystem, das Verhaeltnis zwischen Stadt und Land, die Gebiete mit besonderen Umweltanforderungen. Das EUREK bildet wiederum einen 'Baustein' fuer die geplante Erarbeitung einer gesamteuropaeischen Raumentwicklungsstrategie.

Umsetzungskonzeption Natura2000 - insbesondere Arten

Das Projekt "Umsetzungskonzeption Natura2000 - insbesondere Arten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Die Natura2000 -Managementpläne (MaP) nennen Ziele und Maßnahmen für rund 80 Natura- Schutzgüter im Wald. Diese werden aber im MaP nur in allgemeiner Form aufgeführt. Mit dem Projekt wird ein operatives Konzept für alle Waldbesitzarten mit folgenden Inhalten erstellt ('4-Säulen-Modell'): - Integration der Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in die forstliche Planungsebenen (Jahresplanung, mittelfristige Planung, FE). - Klärung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten auf Ebene der Forstbetriebe, Reviere, UFB und RP. - Finanzierung, Verbuchung und Dokumentation der Natura 2000 - Umsetzung im Betrieb. - Schaffung von überbetrieblichen Ausgleichs- und Aussteuerungsmechanismen. - Umfassende, hinreichend konkrete und mit der Naturschutzverwaltung abgestimmte Interpretation bzw. Auslegung der komplexen Rechtsgrundlagen incl. Sanktionsmechanismen. - Flächendeckende Schulung der Umsetzungskonzeption auf Ebene der unteren Forstbehörden.

Beiträge der flächendeckenden Landschaftsplanung zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme

Das Projekt "Beiträge der flächendeckenden Landschaftsplanung zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kasseler Institut für ländliche Entwicklung e.V. durchgeführt. Die mit der Novellierung des BNatSchG verbesserte rechtliche Basis der Landschaftsplanung ist auch hinsichtlich planerischer Beiträge zur Reduzierung und Qualifizierung künftiger Flächeninanspruchnahme in den Ländergesetzen und in der Planungspraxis so auszugestalten, dass die Einflussmöglichkeiten der Landschaftsplanung auf raumrelevante Entscheidungen gestärkt werden. Dies bedeutet nicht nur eine effizientere inhaltliche und strukturelle Verzahnung mit anderen Instrumente und Strategien (einschließlich jener der europäischen Ebene), sondern auch eine Weiterentwicklung der Landschaftsplanung selbst. Hierbei bietet das Rahmengesetz Ansätze für inhaltliche und methodische Überlegungen sowie für verfahrenstechnische Lösungen mit praktischer wie rechtlicher Relevanz. Fachlich werden in diesem Zusammenhang u.a. die Aufgabenabschichtung und eine Modularisierung der verbindlich flächendeckenden Landschaftsplanung (Baukastenprinzip) diskutiert, deren Kerninhalte und -kompetenzen in Punkt 1 der 'Perspektiven und Strategien für die Landschaftsplanung' im Juni 2002 definiert worden sind (Vilm). Für ergänzende Module liegen sektorale Anforderungsprofile vor (Forschungsergebnisse, Veröffentlichungen); andere sind noch zu erarbeiten (z.B. in Bezug auf die wasserwirtschaftliche Planung). Diese Bausteine zu systematisieren und für ein weiter führendes Konzept auf Zielstimmigkeit und Akzeptanz hin zu überprüfen, ist Aufgabe dieses Vorhabens. Erforderlich ist ein möglichst frühzeitiges Einbeziehen breiter Erfahrung und vernetzter Kriterien. So sind Beiträge zur Reduzierung und Qualifizierung von Flächeninanspruchnahme im Spannungsfeld zwischen den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung und der Planungshoheit der Kommunen zu bewerten. Schwellenwerte für die Förderfähigkeit land- und forstwirtschaftlichen Handelns erfordern die überregionale und europäische Sicht, ähnliches gilt z.B. auch für Qualitätsziele für Gewässer. Künftige Entwicklungen der Landschaftsplanung sind daher naturschutzintern sowie in integrierten Bezügen zu diskutieren. Ob Landschaftsplanung mit der Novelle des BNatSchG tatsächlich die Aufwertung erfährt, die ihr fachpolitisch zugeschrieben wird, kann die Umsetzung in Ländergesetzen zeigen; Prüfstein ist letztendlich die Anwendung in der Praxis. Im Rahmen des Vorhabens sind Vorgehensweisen und Maßstäbe vorzuschlagen, mit denen sich die Effektivität von (obligatorischen) Kern- und (bedarfsweise einzusetzenden) Zusatzmodulen der Landschaftsplanung messen lassen. Diese beziehen sich vor allem auf: Inhalte der Landschaftsplanung auf verschiedenen Planungsebenen, Methoden und Planungsverfahren, Wege zur Umsetzung der Vorschläge sowie auf notwendige Integrationsprozesse.

Bedeutung der Landschaftsplanung für die Abarbeitung der Anforderungen der Eingriffsregelung im Vorhabenbereich zur Vermeidung, Bestimmung erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigung sowie für die Ableitung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmassnahm

Das Projekt "Bedeutung der Landschaftsplanung für die Abarbeitung der Anforderungen der Eingriffsregelung im Vorhabenbereich zur Vermeidung, Bestimmung erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigung sowie für die Ableitung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmassnahm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro für Umweltberatung und angewandte Landschaftsplanung GbR durchgeführt. Gemäß Paragraph 6 (2) Nr.2 BNatSchG ist im Landschaftsplan, soweit erforderlich, der angestrebte Zustand von Natur und Landschaft und der erforderlichen Maßnahmen, insbesondere der allgemeinen Schutzentwicklungsmaßnahmen im Sinne des Dritten Abschnittes des BNatSchG darzustellen. Damit besteht der gesetzliche Auftrag, Anforderungen der Eingriffsregelung nach Paragraph 8 BNatSchG bereits im Rahmen der Landschaftsplanung aufzugreifen und auszufüllen. Auch wenn beide naturschutzrechtlichen Instrumente unterschiedliche Zielsetzungen haben, sollen sie möglichst aufeinander abgestimmt agieren. Diese Forderung wird vom Gutachten zur 'Methodik der Eingriffsregelung' im Auftrag der LANA (IfL, Hannover, 1996) unterstützt. Ziel des FuE-Vorhabens soll es sein, Anforderungen aus Sicht der Eingriffsregelung zu formulieren, künftig in der Landschaftsplanung mehr konkrete Grundlagen im Hinblick auf Vermeidung, auf die Bestimmung von Erheblichkeit und Nachhaltigkeit sowie auf die Ableitung von Ausgleichszielen bis hin zur parzellenscharfen Benennung von Flächen und Maßnahmen für den Ausgleich erarbeitet werden. Bisherige Forschungsarbeiten (vergleiche FuE 80109002) haben den Bereiche des Paragraphen 1a (2) Nm. 1 und 3 sowie (3) BauGB behandelt. In diesem FuE soll vor allem der Vorhabensbereich so bearbeitet werden, dass handlungsorientierte Aussagen zur Vorbereitung der Arbeitsschritte der Eingriffsregelung in der Landschaftsplanung künftig konkreter getroffen werden können. Zu klären ist auch die Frage, ob und wie das Verhältnis der örtlichen Landschaftsplanung (Paragraph 6 BNatSchG) und die überörtliche Landschaftsplanung (Paragraph 5 BNatschG); auch mit Blick auf die Regelungen des Paragraphen 5 BauGB und des Paragraphen 7 ROG, zu entwickeln ist und welche Rolle die erarbeiteten Anforderungen dabei spielen.

Analyse des derzeitigen und Ableitung eines optimierten Prozesses zur Kanalsanierung unter Einbeziehung der privaten Grundstücksentwässerungen - Teilprojekt 10

Das Projekt "Analyse des derzeitigen und Ableitung eines optimierten Prozesses zur Kanalsanierung unter Einbeziehung der privaten Grundstücksentwässerungen - Teilprojekt 10" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kommunal Agentur NRW GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens war die Analyse der technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Kostenreduktion bei der Kanalsanierung, insbesondere unter dem Aspekt der Einbeziehung privater Grundstücksentwässerungsanlagen. Zunächst wurden verschiedene Pilotprojekte ausgewertet und eine detaillierte Befragung von Kommunen durchgeführt, die sich bereits durch ganzheitliche Kanalsanierungen ausgezeichnet haben. Übereinstimmend wurde hier von Vorteilen einer Maßnahmenbündelung von öffentlichen und privaten Kanalsanierungen unter Federführung der Kommune berichtet. Aus den Projekten wurden die unterschiedlichen Vorgehensweisen sowie die Vor- und Nachteile herausgearbeitet und dargestellt. Ein Aspekt zur Verbesserung der Datenqualität und Kommunikation zwischen privatem und öffentlichem Kanalisationsbetreiber wurde in dem Projekt rechtlich als auch technisch detailliert betrachtet: die elektronische Übertragung der Dichtheitsprüfergebnisse. Um den in den ausgewerteten Pilotprojekten festgestellten qualitativen Vorteil einer Maßnahmenbündelung auch wirtschaftlich zu untersuchen, wurde im Projekt eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Im Rahmen dieser Analyse zeigte sich, dass eine koordinierte Sanierung der privaten und öffentlichen Kanäle durch die Kommune bis zur privaten Grundstücksgrenze in vielen Fällen wirtschaftlicher ist als eine unkoordinierte Vorgehensweise. Der größte Vorteil ergab sich in dicht bebauten Gebieten mit einem hohen Gewerbeanteil, weil hier ohne eine koordinierte Vorgehensweise zur Maßnahmenbündelung mit erheblichen Gewerbeeinbußen zu rechnen ist. Die Zuständigkeit in einer Hand, also bei der Stadt bzw. Gemeinde, hat sich im Projekt als ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Sanierungsumsetzung erwiesen. Der Entscheidung, wie die Zuständigkeit im Gemeindegebiet geregelt werden soll, kommt daher eine wesentliche Rolle zu. Die Möglichkeiten, eine Zuständigkeit in einer Hand zu bündeln, wurden im Folgenden näher betrachtet. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Leitungen vollständig in öffentliches Eigentum zu übernehmen. Für diesen Fall wurden die rechtlichen Konsequenzen und Schwierigkeiten im Projekt dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Außerdem wurden beispielhaft mögliche Auswirkungen auf die Abwassergebühren berechnet. Alternativ dazu ist nach heute geltender Rechtslage in NRW aber auch die Anwendung der Zuständigkeits- und Kostenersatzregelung nach Paragraph 10 Abs. 1 KAG NRW in der Satzung möglich, in dem die Stadt bzw. Gemeinde satzungsrechtlich in die Pflichtenerfüllung des privaten Grundstückseigentümers eintritt. Auch diese Möglichkeit wird im Projekt weiter erörtert.

Vergleich von Methoden zur Entscheidungsfindung von funktionsbezogenen Zielen der Landschaftsentwicklung in chorischen Bezugsräumen

Das Projekt "Vergleich von Methoden zur Entscheidungsfindung von funktionsbezogenen Zielen der Landschaftsentwicklung in chorischen Bezugsräumen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Arbeitsstelle Naturhaushalt und Gebietscharakter durchgeführt. Ziel dieses Drittmittelprojektes zwischen der Arbeitsstelle 'Naturhaushalt und Gebietscharakter' der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und dem Umweltforschungszentrum Halle-Leipzig ist der Erkenntniszuwachs auf dem Gebiet der Leitbildfindung für chorische Bezugsräume. Dieser Aussagenbezug auf den mittleren Maßstab zielt auf die Erfordernisse der Regional- und Landesplanung ab, mit gröberer Herangehensweise große Bearbeitungsgebiete abzudecken, z.B. für die Aufstellung landschaftsökologischer Leitbilder. Bedarf an aus Leitbildern abgeleiteten teilräumlichen Umweltqualitätszielen besteht nach HABER et al. 1993 besonders auf den höheren Planungsebenen, um Naturschutzbelange möglichst frühzeitig in die Raumentwicklung einzubringen und durchzusetzen. Anhand eines 858 Quadratkilometer großen vorwiegend agrarisch geprägten Gebietes südöstlich von Leipzig sollen Aussagen zu folgenden Schwerpunktthemen getroffen werden: - Untersuchung der Eignung der chorischen Bezugseinheiten Mikrogeochoren bzw. Landschaftseinheiten für die Bewertung ausgewählter Naturraumpotentiale; - Diskussion der Anforderungen des mittleren Maßstabsbereiches an die Bewertung der Naturraumpotentiale, Umsetzung der Bewertung in Form eines anwenderfreundlichen Programmpaketes; - Anwendung eines GIS-gestützten Programmes zur multikriteriellen Optimierung der Landnutzung (GRABAUM 1996) im Vergleich zu traditionellen Methoden der Entscheidungsfindung, wie z.B. Entscheidungsbäumen.

Investitionserleichterung und kommunale Planungshoheit - die Wahrung der Belange der Standortgemeinden bei der immissionsschutzrechtlichen Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen

Das Projekt "Investitionserleichterung und kommunale Planungshoheit - die Wahrung der Belange der Standortgemeinden bei der immissionsschutzrechtlichen Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Institut für Umweltrecht durchgeführt. Die Dissertation geht der Frage nach, ob die durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz von 1993 geaenderte Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen mit der durch Art. 28 II GG geschuetzten kommunalen Planungshoheit vereinbar ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass dies nur insoweit bejaht werden kann, als die Bauleitplanung der Gemeinde als Abwaegungsbelang bei der Zulassungsentscheidung fuer eine Abfallentsorgungsanlage beruecksichtigt wird. Die Zulassung nach Paragraph 6 BImSchG ist daher als Ermessensentscheidung der Fachbehoerde anzusehen.

Das Planmaessigkeitsprinzip in der Bauleitplanung

Das Projekt "Das Planmaessigkeitsprinzip in der Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Dortmund, Fakultät Raumplanung, Fachgebiet Stadt- und Regionalplanung durchgeführt. Die Bauleitplanung als massgebliches Instrument des Staedtebaurechts wird von dem fundamentalen Grundsatz der Planmaessigkeit gepraegt: Staedtebauliche Planung kann nur durch Bauleitplanung nach Massgabe des BauGB erfolgen; die diesbezueglich relevanten Instrumente sind der Flaechennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Insgesamt dient das Planmaessigkeitsprinzip dabei der Disziplinierung der gemeindlichen Planungs- und Plandurchfuehrungstaetigkeiten; schraenkt quasi die Planungshoheit durch den Rahmen der Rechtsstaatlichkeit ein, garantiert damit einen reglementierten Entscheidungsprozess inklusive der Mitwirkungsrechte der Buerger und gewaehrleistet, dass sich eine oeffentlich gewollte, alle Belange beruecksichtigende Entwicklung an den dafuer vorgesehenen Standorten vollzieht. Das Planmaessigkeitsprinzip wird in seiner Bedeutung in der Praxis zwar hoch eingeschaetzt, ist jedoch in der Praxis von zwei Seiten bedroht: Erstens von den Realitaeten der Planungspraxis, die die Gemeinden zunehmend vor Bindungswirkungen foermlicher Planungen zugunsten der Offenhaltung aller Optionen zurueckschrecken laesst. Zweitens von den staendig wachsenden Anforderungen an foermliche Planung und dem Konflikt mit raumbedeutsamen Fachplanungen, die im Endeffekt das Gegenteil des gewuenschten Effekts ausloesen, naemlich eine drastisch weniger planmaessige Planung durch schlichte Planungsverweigerung auf Ebene der vorbereitenden und angesichts der hohen Anzahl von Einzelfallgenehmigungen auch verbindlichen Planung. Ziel der Arbeit ist es, angesichts der Umorientierung von Planung hin zu bedeutsamen Einzelvorhaben und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Flexibilisierung, Perspektiven fuer ein handhabbareres Planungssystem zu entwickeln, das gleichzeitig eine angemessene Wahrung schuetzenswerter Belange sicherstellt. Also Modifikation, keinesfalls aber Abschaffung des Planmaessigkeitsprinzipes.

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