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4.2 Planungsmethode 4.2.1 Bestandsaufnahme 4.2.2 Planung auf regionaler Ebene (1:50.000) 4.2.3 Planung auf Landesebene (1:300.000)

Für die Bestandsaufnahme und Planung wurden insbesondere folgende fachliche Grundlagen herangezogen: selektive Biotopkartierung, flächendeckende Color-Infrarot-Luftbildauswertung, Schutzgebietsunterlagen (z.B. Pflege- und Entwicklungspläne, Managementpläne, Standarddatenbögen), Arten- und Biotopschutzprogramme, Unterlagen und Kenntnisse über Lebensräume / Standorte gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, Landschaftsplanungen (Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne), Landschaftsgliederung, naturräumliche Gliederungen, Darstellungen zur Potenziell natürliche Vegetation, Unterlagen zur repräsentativen Entwicklung eines Totalreservatssystems und zu den naturnahen Waldkomplexen, zusätzliche Informationen zu wertvollen Waldflächen (z.B. Waldbiotopkartierungen der Forstämter), Unterlagen zu Überschwemmungsgebieten und Planungen von Deichrückverlegungen, Ergebnisse des Fließgewässerprogramms des Landes, Unterlagen, einschließlich Kartenwerke zu den Standortverhältnissen (Geologie, Boden, hydrologische Verhältnisse, Topographie, Klima, …), Unterlagen zur Entwicklung von Bergbaufolgelandschaften, historische Karten (z.B. Preußische Urmesstischblätter), Umweltverträglichkeitsstudien, Unterlagen aus der Anwendung der Eingriffsregelung, Fachpläne /-unterlagen anderer Ressorts (z.B. Agrarstrukturelle Vor- bzw. Entwicklungsplanungen, Ergebnisse von Flurbereinigungsverfahren, Forstliche Rahmenpläne). Die Bestandsaufnahme ist in den Bestandskarten im Maßstab 1:50.000 dokumentiert. Auf der Grundlage der Bestandskarte und unter Berücksichtigung weiterer Planungsgrundlagen wurden aus den besonders wertvollen Lebensräumen die für den überörtlichen Biotopverbund relevanten Flächen ermittelt und in der Planungskarte als Kernflächen dargestellt. Da in der Planungskarte keine Differenzierung nach Biotoptypen erfolgt, können diese Informationen für die Kernflächen aus der Bestandskarte entnommen werden. Sind die vorhandenen Kernflächen zu klein, isoliert, unzureichend ausgeprägt, durch Randeinflüsse beeinträchtigt oder in einer Landschaftseinheit unterrepräsentiert, wurden weitere Flächen vorgeschlagen, die geeignet sind, künftig zu Kernflächen entwickelt zu werden. Andere Flächen sollen zu Verbindungs- und Pufferflächen für bestehende oder künftige Kernflächen entwickelt werden. Diese Entwicklungsflächen sind in der Planungskarte schraffiert dargestellt. Die Kern- und Entwicklungsflächen bilden die Biotopverbundflächen. Neben den Flächen wurden auch überörtlich bedeutsame lineare Biotopverbundstrukturen in das Verbundsystem einbezogen. Die Biotopverbundflächen als Bausteine des überörtlichen Biotopverbundes wurden nach funktionellen Kriterien abgegrenzt und nummeriert. Sie können aus Kern- und Entwicklungsflächen bestehen. Eine Ausnahme bilden hierbei NSG, Geschützte Landschaftsbestandteile und Flächennaturdenkmale, die in der bestehenden Umgrenzung als Biotopverbundflächen aufgenommen wurden. Für jede der Biotopverbundflächen wurde eine Kurzbeschreibung angefertigt, die unter anderem den Namen, die Flächengröße und die Lage sowie Angaben zur ökologischen Bedeutung und zum Entwicklungsziel enthält. Darüber hinaus werden, soweit möglich, erste Maßnahmen für die Behandlung der Biotopverbundflächen vorgeschlagen. Beispiel für die Beschreibung einer Biotopverbundfläche (29 KB, nicht barrierefrei) Zur Darstellung des Biotopverbundes auf überregionaler Ebene (Landesebene) dient das System der Biotopverbundeinheiten im Maßstab 1:300.000. Es stellt die räumliche Ordnung und die Funktionen des Biotopverbundes auf Landesebene dar. Die Biotopverbundeinheiten wurden unter Anwendung des Gegenstromprinzip s (284 KB, nicht barrierefrei) in enger Verbindung mit den Biotopverbundflächen geplant. Dazu wurden die Biotopverbundflächen entsprechend ihrer Bedeutung und räumlichen Lage in landkreisübergreifender Betrachtungsweise nach hierarchischem Prinzip einer der drei Ebenen der Biotopverbundeinheiten (überregional, regional und örtlich bedeutsam) zugeordnet. Wesentliche Kriterien für die Abgrenzung und Wichtung der Biotopverbundeinheiten sind insbesondere Ausstattung, Seltenheit, Repräsentativität, Schutz- und Entwicklungsbedürftigkeit der Biotoptypen und Arten im europäischen und landesweiten Rahmen sowie die Zielstellungen des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 und des Landschaftsprogramms. Die einzelnen Biotopverbundeinheiten sind in den entsprechenden Erläuterungsberichten zu den einzelnen Biotopverbundplanungen beschrieben. Beispiel für die Beschreibung einer Biotopverbundeinheit (Hägebachniederung, OK 2.2.8) Charakteristische Biotope Intensivgrünland, Feuchtgrünland, Erlenreihen, Erlenbruch-wald, Randbereiche angrenzender Eichenwälder, Bachauen-wald, Schwarzdornhecken, Gräben, Stillgewässer und Sandtrockenrasen auf Dünen im Randbereich der Bachauen Bedeutung Die regionale Biotopverbundeinheit verbindet die Wälder am Ostrand der Altmarkheiden mit der überregional bedeut-samen Verbundeinheit der Ohreniederung. Lebensraum für Arten, die an die genannten Biotope gebunden sind (Nachweis von Lurchen und Kriechtieren, Vorkommen zahlreicher charakteristischer und gefährdeter Pflanzenarten, z.B. Sumpf-Haarstrang, Kümmel-Silge, Wassernabel, Fieberklee, Wiesenknöterich) Schutzgebiete Flächennaturdenkmale (FND 42, 43, 44) Beeinträchtigungen • Oberlauf des Hägebachs verschmutzt • Verrohrungen im Ortsbereich • Bebauung bis dicht an den Gewässerrand Wesentliche Maßnahmen • Sicherung des Wasserhaushaltes • Einstellung der Abwassereinleitungen • Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit (Aufhebung der Verrohrung, ...) • Extensivierung der Grünlandbewirtschaftung • Gestaltung des Gewässerschonstreifens und extensive Nutzung Informationen zu Karten auf dieser Seite. Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

Dortmunder Konferenz - DOKORP am 10.-12.02.2025 - "Grund zum Planen in Zeiten multipler Krisen"

In der (westlichen) Raumplanungspraxis wird häufig implizit von relativ stabilen Grundannahmen ausgegangen: Stadtentwicklung ist vorhersehbar, Eigentum ist robust, Institutionen sind stabil, das Finanzsystem funktioniert und geopolitische und umweltbedingte Einflüsse bleiben weitestgehend stabil. Bei der konkreten Planung von Projekten – Stadterweiterungen, Infrastrukturprojekten, etc. – werden Methoden und Techniken angewendet, die möglichst präzise künftige Bevölkerungsentwicklungen, Verkehrsströme, Hochwasserereignisse vorhersagen und die Grundlage für langfristige Planwerke liefern. Die aktuellen Krisen rütteln an den Grundfesten einer solchen Annahme von Stabilität. Die Finanzkrise 2008 erschütterte Grundlagen einer wachstumsorientierten Raumplanung, Naturkatastrophen rütteln an Gebietsausweisungen in Risikogebieten, die Pandemie stellte Grundannahmen zum Umgang mit öffentlichen Räumen in Frage. Jedoch stellt sich nach einer kurzen Schockphase wieder Stabilität ein. So wurden etwa wenige Baugebiete nach den Hochwasserereignissen zwischen 1993 bis 2021 tatsächlich rückgenommen. Planung – so scheint es – lässt sich nicht von Krisen beirren. Sie ist robust und generiert damit Stabilität und Planungssicherheit. Oder ist Planung gar unbeirrbar und nicht anpassungsfähig? Sprechen wir bei gesellschaftlichen Herausforderungen zu schnell von Krisen? Allerdings treten Krisen zurzeit vermehrt und gleichzeitig auf: Klimakrise, Energiekrise, Wohnungskrise ebenso wie heranrückende Kriege, Migrationen, Pandemien, soziale Ungleichheiten, Radikalisierung von Milieus – es sind multiple Krisen, die auch die Raumplanung nicht mehr ignorieren kann und darf. Was bedeutet dies für die Planung? Welche Gründe zum Planen gibt es in Zeiten multipler Krisen? Kann Planung mit ungewissen Zukünften agieren – oder nur reagieren – und wie? Zudem benötigen die meisten Bewältigungsstrategien der Krisen mehr Raum: Die Pandemie fordert mehr Abstand für „social distancing“, Migration braucht Wohnraum, Kriege zerstören Stadträume, Landschaften und beanspruchen mehr Militärflächen, Flüsse brauchen Ausdehnungsgebiete bei Hochwasser. Die Baulandkommission empfiehlt aktive Bodenpolitik für deutsche Kommunen, das Nettonullziel im Flächenverbrauch ist in weiter Ferne, die gerechte Aufteilung des öffentlichen Straßenraums wird zum Verteilungskampf verschiedener Mobilitätsformen. Kurz: Planen braucht also auch Grund und Boden. Diese Flächen sind im Eigentum diverser Eigentümer:innen. Sie sind gewidmet, ihre Planbarkeit ist festgeschrieben – doch sind die Zwecke noch die richtigen? Die Anerkennung und Berücksichtigung vielfältiger Interessen und humaner wie non-humaner Perspektiven erhöhen die Komplexität. Die Dortmunder Konferenz für Raumplanung 2025 befasst sich mit den grundlegenden Fragen der Planung, mit den Begründungen und dem Grund und Boden: Grund zum Planen in Zeiten multipler Krisen. Die Anmeldung und mehr Informationen finden Sie auf der Website der Fakultät für Raumplanung der TU Dortmund . Quelle: Website der Fakultät Raumplanung der TU Dortmund

Natürliche Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden 1:25.000

Die Auswertungskarte „Natürliche Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden“ wird aus der Acker- bzw. Grünlandzahl der Bodenschätzung abgeleitet. Die Kasseneinteilung erfolgt nach „Umweltministerium Baden-Württemberg (1995): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit, Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren, Luft, Boden, Abfall“, Heft 31, S. 14, Methode 5.1.3 „Standort für Kulturpflanzen“. Die Karte gibt Hinweise, welche Standorte sich aufgrund ihrer hohen Ertragsfähigkeit besonders für die landwirtschaftliche Nutzung eignen.

Wasserrückhaltevermögen bei Niederschlagsereignissen

Die Auswertungskarte „Wasserrückhaltevermögen bei Niederschlagsereignissen 1:25.000“ zeigt für jede als Forst/Nicht-Forst nutzungsdifferenzierte Legendeneinheit der Übersichtsbodenkarte 1:25.000 (ÜBK25) das mittlere Wasserrückhaltevermögen bei Niederschlägen. Die Ableitung und Klassen sind angelehnt an „Umweltministerium Baden-Württemberg (1995): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit, Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren, Luft, Boden, Abfall“, Heft 31, S. 25, Methode 5.2.4 „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“. Jeder Bodenhorizont ist einer Horizontgruppe (Auflage, Oberboden, Unterboden und Untergrund) nach „LABO Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz, Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden (2017)“ zugeordnet. Bei Bedarf ist eine Auswertung der Kennwerte auf Horizontgruppenebene möglich.

Sitzung Fachgremium Bodenbiodiversität

Methoden zur Erfassung von Bodenorganismen im Modul Basiserfassung, Bodenbiodiversitätsrelevante Begleitdaten der Bestandsaufnahme, Planung Sitzungen und Aufgaben 2024/2025

Neue Methode im Straßenbau soll Maßstäbe für die Zukunft setzen

In Letzlingen (Altmarkkreis Salzwedel) war heute offizieller Baustart für die umfassende Fahrbahnerneuerung eines Abschnitts der Bundesstraße (B) 71. Dabei wird erstmalig in Sachsen-Anhalt die BIM-Methode angewendet. „Wir wollen im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme pilothaft testen, wie die Abläufe im Straßenbau durch den Einsatz digitaler Technologien optimiert werden können“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, beim feierlichen Spatenstich für das Vorhaben. Das neue Verfahren werde Maßstäbe für künftige Projekte im Land setzen, sagte Hüskens. Nach den Worten der Ministerin steht BIM für Building Information Modeling. „Es wird ein Abbild des Sanierungsvorhabens in 3D erstellt, wo alle relevanten Informationen zusammengeführt werden. Darauf können jederzeit alle zugreifen, die am Bau beteiligt sind“, erläuterte die Ministerin. Dieser digital vernetzte Datenaustausch mache die Zusammenarbeit effizienter und den Prozess von der Planung bis zur Fertigstellung insgesamt transparenter, betonte Lydia Hüskens. Bis voraussichtlich Ende Oktober dieses Jahres wird die Fahrbahn vom Ortsausgang Letzlingen bis zur Grenze mit dem Landkreis Börde bei Born erneuert. Die Kosten dafür belaufen sich auf gut drei Millionen Euro. Von dem Geld werden die alte Asphaltdeck- und die Asphaltbinderschicht insgesamt 14 Zentimeter tief abgefräst und anschließend neu (20 cm) aufgebaut. Teil des Sanierungsvorhabens ist auch die grundhafte Erneuerung des Parkplatzes an dem knapp fünfeinhalb Kilometer langen Teilstück der vielbefahrenen Bundesstraße. Für die erforderlichen Arbeiten muss die B 71 voll gesperrt werden. In Fahrtrichtung Haldensleben/Magdeburg wird der Verkehr über die Anschlussstelle der B 188 in Richtung Wolfsburg, dann über die Landesstraße (L) 25 nach Calvörde und die L 24 nach Bülstringen bis zum Abzweig der Kreisstraße (K) 1653 und weiter über die K 1106 bis Haldensleben zur B 71 umgeleitet (Gegenrichtung analog). Autofahrer, die in der Gegenrichtung (Salzwedel/Letzlingen) unterwegs sind, werden analog dazu von der B 71 in Haldensleben über die K 1106, die K 1653 nach Bülstringen und dann weiter über die L 24 nach Calvörde und die L 25 nach Weteritz auf die B 188 in Fahrtrichtung Gardelegen bis zum Abzweig B 71 Fahrtrichtung Haldensleben/Letzlingen geführt. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme könnten Autofahrer den Streckenabschnitt komfortabler und sicherer passieren, sagte Lydia Hüskens und bat um Verständnis für die unvermeidlichen Umleitungen. „Mobilität bedeutet Freiheit. Zur Freiheit gehört auch eine echte Auswahl des Verkehrsmittels. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Sachsen-Anhalt alle Formen der Mobilität frei wählen können. Dafür braucht es gut ausgebaute Infrastrukturen: attraktive Angebote im öffentlichen Nahverkehr, genauso wie Radwege und natürlich leistungsfähige, sichere Straßen, mitsamt den Brücken. Daran arbeiten wir. Jeden Tag“, betonte sie. Die Ertüchtigung der B 71 mit Hilfe modernster Methoden sei ein gelebtes Beispiel dafür. Zu Ihrer Information: Building Information Modeling (BIM) ist eine digitale Methode, die eine verbesserte Planung, Ausführung und Verwaltung von Bauprojekten ermöglicht. Mit BIM wird ein digitales Abbild des Bauwerks erstellt, das alle relevanten Informationen in einem zentralen Modell zusammenführt. Durch die 3D-Darstellung in einer gemeinsamen Datenumgebung können alle Beteiligten das Projekt besser verstehen und mögliche Probleme frühzeitig erkennen. Alle Daten sind zentral verfügbar, was die Abstimmung zwischen Planern, Bauunternehmen und Auftraggeber erheblich erleichtert. Dank präziser Planung und frühzeitiger Problemidentifikation können Bauverzögerungen und zusätzliche Kosten reduziert werden. Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 E-Mail: presse-mid@sachsen.anhalt.de

Planungshinweise zum Bodenschutz 2020

Differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen Zur Lösung der beiden Aufgaben – differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen und Umsetzung der Bodenfunktionsbewertung in Planungshinweise – werden in der Karte 01.13 folgende Überlegungen und Arbeitsschritte umgesetzt: Zunächst werden die Bodenfunktionen ( Karten 01.12.1 bis 01.12.5 ) in ihrer Bedeutung entsprechend den besonderen Bedingungen in Berlin unterschiedlich gewichtet (ausführlich erläutert in der Dokumentation der Bodendatenbank des Landes Berlin ): Archivböden und Böden, die Standortpotenziale für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften aufweisen, werden wegen ihrer Unwiederbringlichkeit als überaus schützenswert eingestuft. Leistungsfähige Böden in Bezug auf die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und auf die Puffer- und Filterfunktion sind generell schützenswert; die Bedeutung steigt an den Standorten noch an, wo diese beiden Funktionen zusammen mit hoher Bewertung auftreten. Böden, die eine hohe Ertragsfunktion für Kulturpflanzen aufweisen, sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten. Damit wird eine Priorisierung bezüglich Bedeutung und Empfindlichkeit der Bodenfunktionen getroffen. Darüber hinaus werden Böden mit deutlichen Potentialen für stoffliche Belastungen (z.B. Rieselfelder) bezüglich der Regelungs-, Filter- und Pufferfunktion sowie der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen aus der Bewertung herausgenommen, da sie eine mögliche Belastungsquelle für das Grundwasser und die Nahrungskette darstellen. Zur Bewertung der Böden hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit werden fünf Schutzkategorien gebildet; diese zeigen eine Staffelung vom höchsten bis zum geringen Schutzstatus, woraus Konsequenzen für Handlungshinweise und -empfehlungen bei Eingriffen in den Boden durch Planungen und Bauvorhaben abgeleitet werden können. Die Schutzbedürftigkeit der Böden wird in folgende Bodenschutzkategorien differenziert: Höchste Schutzwürdigkeit Sehr hohe Schutzwürdigkeit Hohe Schutzwürdigkeit Mittlere Schutzwürdigkeit Geringe Schutzwürdigkeit (Böden ohne besondere Anforderungen) Wie bei allen Umweltatlaskarten des Themenbereichs Boden (mit Ausnahme der Versiegelung) beziehen sich die dargestellten Informationen und Bewertungen auf den unversiegelten Teil des Bodens. Da das Ausmaß der Versiegelung jedoch von großer Bedeutung ist, wird der Versiegelungsgrad nicht nur in der Sachdatenanzeige dargestellt, sondern die farbliche Darstellung der Schutzkategorie nimmt in ihrer Farbintensität mit dem Versiegelungsgrad in drei Stufen ab. Als Stufen wurden hier die Grenzen von 5 % und 30 % Versiegelung gewählt: Bis 5 % kann praktisch von einer unversiegelten Fläche gesprochen werden, die nur durch einzelne Bauten, Wege o.ä. unterbrochen wird. Hierzu zählen Wälder, Äcker und Grünland. In der mittleren Kategorie mit einem Versiegelungsgrad von mehr als 5 % bis weniger als 30 % dominieren Kleingärten, Einzelhausbebauung, Parkanlagen und sonstige Freiflächen, die auch noch naturnahe Böden aufweisen können. Mehr als 30 % Versiegelung weisen vor allem Wohn- und Gewerbegebiete sowie Verkehrsflächen auf, die meist keine natürlichen Bodengesellschaften mehr erkennen lassen. Diese Kategorie leitet sich aus hohen Bewertungen für die “Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften” und / oder für die “Archivfunktion für die Naturgeschichte” ab. Diese Kategorie weist den höchsten Schutzstatus auf und umfasst lediglich ca. 5 % der bewerteten Fläche. Mit Blick auf mögliche Planungen bestehen besondere Anforderungen an die Prüfung von Standortalternativen und die Vermeidung von Eingriffen, da die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzenarten kaum und die Archivfunktion für die Naturgeschichte gar nicht wiederherstellbar sind (Smettan und Litz 2006). Daher sollten Projekte oder Vorhaben, bei denen Eingriffe in Böden mit höchster Schutzwürdigkeit nicht vermieden werden können, nur im Einvernehmen mit der Bodenschutzbehörde genehmigt werden ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Kategorie „Sehr hohe Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus mehreren Bewertungsmöglichkeiten ab: Die „Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften“ und gleichfalls die „Archivfunktion für die Naturgeschichte“ sind mittel, oder die „Ertragsfunktion für Kulturpflanzen“ ist auf Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung (Acker, Grünland oder Baumschule / Gartenbau) hoch oder die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ und gleichfalls die „Puffer- und Filterfunktion“ sind hoch bewertet worden. Die Mehrheit der Flächen in dieser Schutzkategorie wurde wegen der Lebensraum- und Archivfunktion dort eingeordnet, ein etwas kleinerer Teil wegen der Regelungs- bzw. Puffer- und Filterfunktion und nur ganz wenige Flächen wegen der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen. Bei der Flächenkategorie „Sehr hohe Schutzwürdigkeit“ sollten aus Bodenschutzsicht geplante Eingriffe prioritär vermieden bzw. in Vereinbarkeit mit anderen Anforderungen geeignete Standortalternativen gesucht werden. Weiterhin sollte kein Nettoverlust an unversiegeltem Boden und an Funktionen zugelassen werden. Die Kategorie „Hohe Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus einer hohen Bewertung für die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ oder für die „Puffer- und Filterfunktion“ ab. Die Abschwächung des Schutzstatus zur sehr hohen Schutzwürdigkeit ergibt sich durch eine deutlich geringere Anzahl betroffener Bodenfunktionen. Es wird nur ein Kriterium (entweder Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt oder Puffer- und Filterfunktion) als hoch bewertet. Trotz des geringeren Schutzstatus sollte auch hier versucht werden, im Benehmen mit der Bodenschutzbehörde einen Nettoverlust an Flächen und Funktionen möglichst zu vermeiden oder auszugleichen ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Kategorie „Mittlere Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus jeweils einer mittleren Bewertungen sowohl für die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ als auch für die „Puffer- und Filterfunktion“ ab. Die betroffenen Funktionen lassen sich in dieser Ausprägung ggf. auch mit technischen Maßnahmen, wie z.B. Niederschlagswasserretention oder der Verwendung wasser- und luftdurchlässiger Bodenbeläge, verbessern, so dass hier der Fokus darauf liegt, unter Beteiligung der Bodenschutzbehörde einen Nettoverlust an Funktionen zu vermeiden und den Nettoverlust an Flächen so gering wie möglich zu halten ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die restlichen Böden werden der Kategorie „Geringe Schutzwürdigkeit“ zugeordnet. Hier gelten ohne weitere besondere Anforderungen lediglich die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen des Bodenschutzes (Bundes-Bodenschutzgesetz 1998, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung 1999, Berliner Bodenschutzgesetz 2004, BauGB 2017, Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Planungshinweise zum Bodenschutz sind die aus Bodenschutzsicht relevanten Anforderungen und Maßgaben für die einzelnen Kategorien des Bodenschutzes. Sie beziehen sich auf die Ebene der Bauleitplanung , lassen sich inhaltlich sinngemäß aber auch auf andere raumwirksame Planungen oder Vorhaben übertragen. Die Darstellung erfolgt aus methodischen Gründen in der Karte selbst nur in sehr allgemeiner Form in der Legende. Detaillierte Informationen sind für jede Einzelfläche in der Sachdatenanzeige für die Karte über den FIS-Broker in Tabellenform verfügbar. Die gewählten Fachausdrücke wie Vermeidung und Ausgleich sind nicht als Rechtsbegriffe zu verstehen, sondern stellen fachliche Maßgaben des Bodenschutzes dar. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang daran, dass sich die bewerteten Bodenfunktionen ausschließlich auf die unversiegelten Anteile der Blöcke beziehen. In der Sachdatenanzeige wird u. a. die Bodenschutzkategorie, die der Beurteilung zugrunde liegende Bodengesellschaft und Flächennutzung, die Bewertung der fünf einzelnen Bodenfunktionen (aus den Karten 01.12.01 bis 01.12.05 ) sowie der Versiegelungsgrad angezeigt. Von zentralem Interesse ist jedoch die Tabelle Planungsanforderungen, die ebenfalls für jede Fläche individuell angezeigt werden kann. Aufbau und Inhalt der Tabelle Planungsanforderungen: Zeile 1 nennt die Bodenschutzkategorie . Zeile 2 nennt das bodenschutzfachliche generelle Ziel . Zeile 3 gibt die Gründe für die Einstufung in Kurzform wieder (vgl. hierzu “Methoden Punkt 1”). Die Aussagen in den weiteren Zeilen begründen sich jeweils durch diese wertgebenden Bodenfunktionen. Zeile 4 zeigt detailliert die grundsätzlich anzustrebenden Vermeidungs- und Minderungsschritte auf. Eine Unterscheidung zwischen Vermeidung und Minderung erfolgte nicht, da eine Zuordnung im gestellten Kontext je nach Akteurssicht anders getroffen wird. Im Kern kommt es auf die Verhinderung von Eingriffen in schutzwürdige Böden und nicht auf die sprachliche Feinabstufung der Begriffe an. Zeile 5 gibt Vorschläge für einen (möglichst) funktionsbezogenen Ausgleich . Hierbei werden zunächst solche Anforderungen benannt, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs bedingt festsetzbar sind. Zeile 6 enthält z. T. weitere Maßnahmen , die aus Bodenschutzsicht zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sinnvoll sind. Zeile 7 enthält sonstige Hinweise oder Erläuterungen.

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Versuchstechniker / Ausbilder (m/w/d) Landtechnik zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Iden aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 3 Dezernat 35 Zentrum für Tierhaltung und Technik Technik und Bau Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet. Aufgaben:  Planung, Durchführung und Auswertung praxisorientierter Versuche im Bereich der Land- technik im Marktfruchtbau, Precision Farming und Digitalisierung in der Landwirtschaft, ins- besondere der Beurteilung und Weiterentwicklung von Maschinen und Geräten, Entwicklung von Methoden zur Erprobung von landwirtschaftlicher Verfahrenstechnik mit dem Schwer- punkt zum Einsatz im Fachbereich, Durchführung von Langzeitversuchen, sowie die Aus- wertung und Aufbereitung der Daten  Aus- und Fortbildung im Fachschwerpunkt einschließlich Aufbereitung der Lehr- und Stun- denpläne im Fachgebiet, Koordination und Umsetzung mit den Fachgebieten, dem Lehramt sowie die Erstellung und Weiterentwicklung von Lehrgangsinhalten für die Überbetriebliche Ausbildung  Vorbereitung und Durchführung von Fachvorträgen und Gruppenberatungen sowie Beant- wortung von Fachfragen zum Themengebiet  Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit, hier insbesondere Zusammenfassung und Veran- schaulichung von Ergebnissen und Informationen, sowie Verfassen von Fachartikeln zum Themengebiet zwingende Voraussetzungen:  abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Landwirtschaft, Agrar- technik oder Ingenieurwissenschaften mit Vertiefungsrichtung Maschinenbau oder einer den Aufgaben entsprechenden, vergleichbaren Qualifikation  Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht über den geforderten Studienabschluss verfügen, aber z. B. eine Aufstiegsfortbildung als Meister (m/w/d) (Mechaniker (m/w/d), Land- und Baumaschinenmechatroniker (m/w/d)) absolviert haben und die Aufgaben auf- grund dieser Fortbildung und nachgewiesener Berufserfahrung wahrnehmen könnten. Be- achten Sie bitte in diesem Fall den unter „Unser Angebot an Sie“ stehenden Hinweis*.  nachgewiesene Fahrerlaubnis der Klasse B, L/T und erklärte Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen  sehr gute Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau/C2 wünschenswerte Voraussetzungen:  Ausbildereignung gem. Ausbildereignungsverordnung  landtechnische Kenntnisse  Interesse an modernen Technologien und Einsatz digitaler Komponenten in der Landwirtschaft Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Personen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist beizufügen. Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen wer- den daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Ansprechpartner/innen: Herr Dr. Hermann Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiter 1 Personaldezernat Personaldezernat  03471/334-102  03471/334-125  03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. • *Bei Bewerbern (m/w/d) ohne den geforderten Hochschulabschluss erfolgt die Eingruppierung - gemäß TV-L - in der Regel eine Entgeltgruppe niedriger. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 16.08.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de Stellenangebots-ID 1174129, Kennung VT-35.01-2 Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Daten- schutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de

Angenommene Anträge des 2. Forum Endlagersuche an das BASE: Arbeitsstände und Erläuterungen (Stand: 28.06.2024)

Angenommene Anträge des 2. Forum Endlagersuche an das BASE: Arbeitsstände und Erläuterungen Auf dem 2. Forum Endlagersuche am 17. und 18. November 2023 in Halle (Saale) disku- tierten die Teilnehmenden die Arbeitsschritte der Bundesgesellschaft für Endlage- rung mbH (BGE) zur Eingrenzung der Teilgebiete und weitere Fragestellungen im Zu- sammenhang mit der Endlagersuche. Das Forum Endlagersuche ermöglicht der Öffentlichkeit, sich in der aktuellen Verfah- rensphase an der Endlagersuche zu beteiligen. Die Mitwirkung ist u. a. in Form von An- trägen möglich, die die Teilnehmenden zu inhaltlichen wie prozessualen Verfahrens- themen wie auch zur Geschäftsordnung des Forums einreichen können. Die Anträge des 2. Forums Endlagersuche wurden in einer digitalen Folgeveranstaltung am 26. Ja- nuar 2024 behandelt. Insgesamt standen 29 Anträge zu Abstimmung, wovon 20 mit einer einfachen Mehrheit angenommen wurden. Die Anträge haben empfehlenden Charakter und sind an die zentralen Akteure des Verfahrens adressiert. Zwölf Anträge des 2. Forum Endlagersuche richten sich an das Bundesamt für die Si- cherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Abteilungen Beteiligung, Aufsicht , For- schung/Internationales und Genehmigungsverfahren sind im BASE in einem abtei- lungsübergreifenden Prozess zur Befassung mit den angenommenen Anträgen einge- bunden. Entsprechend des unterschiedlichen Charakters der Anträge werden die An- träge im BASE bearbeitet: Viele Anträge haben einen prozesshaften Charakter, d. h. das BASE wird aufgefordert, den aktuellen Arbeitsstand zu erläutern und den weiteren Prozess zu beschreiben, während andere Anträge in ihrem Charakter konkrete Emp- fehlungen beinhalten. Wesentlich ist für das BASE der regelmäßige Austausch zu den Anträgen im Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE), das den Stand der Beantwor- tung der Anträge in seinen Sitzungen und in einem eigenen Arbeitsteam verfolgt. Zum 3. Forum Endlagersuche wird das BASE über die Umsetzung bzw. die Ergebnisse der Antragsbearbeitung berichten. Im Folgenden stellt das BASE den aktuellen Arbeitsstand dar bzw. gibt Erläuterungen zu den zwölf Anträgen, die das BASE in vier Themenfelder sortiert hat. I.Weiterentwicklung des Standortauswahlverfahrens Antrag Nr. 26: Zeitplanung des BASE ergänzend zum Zeitplan BGE II.Weiterentwicklung im Gesamtkontext Beteiligung und PFE/FE Nr. 012: Vorbereitung Beteiligung Regionalkonferenzen Nr. 013: Austauschformate für Interessengruppen im StandAV Nr. 029: Forum für fachöffentliche Diskussion Nr. 031: Prozessoptimierung und Beschleunigung III.Rolle der Fachabteilungen des BASE Nr. 014: Einbinden der Abteilungen A und F in Öffentlichkeitsbeteiligung Nr. 028: Begleitende Aufsicht praktizieren IV.Weitere Fachthemen: Nr. 001: Human Intrusion Nr. 017: Infoplattform Datum 28. Juni 2024 Geschäftszeichen B 2 - BASE - BASE38101/009#0035 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8 10623 Berlin T: +49 30 184321-0 info@base.bund.de www.base.bund.de Seite 1 von 10 Nr. 019: Intelligenter natursprachlicher Zugang zu Informationsportalen Nr. 032: Zwischenlagerung Nr. 035: AG 1: Evaluierung Vorschläge vortragender Wissenschaftler zur Ge- bietseingrenzung I. Weiterentwicklung des Standortauswahlverfahrens Antrag Nr. 26: Zeitplanung des BASE, ergänzend zum Zeitplan der BGE (Adressat: BASE) Antrag: Das BASE wird aufgefordert, einen Zeitplan insbesondere für den Rest der Phase 1 vorzulegen, der ergänzend zum Zeitplan der BGE zu lesen ist. Ziel soll sein, einen gemeinsamen Zeitbedarf und eine Übersicht über die tatsächlich benötigte Zeit für die Been- digung der Phase 1 zu erhalten. Insbesondere soll diese Zeitabschätzung enthalten, welche Aufgaben des BASE zeitlich parallel zu Arbeiten der BGE durchführen kann. Begründung: Aktuell ist der verlängerte Zeitbedarf des Verfahrens in aller Munde. Es liegt ein detaillierter Bericht der BGE mbH zur Abschätzung des eigenen Zeitbedarfs vor. Das BASE äußerte eine Abschätzung, 6 Jahre für die Einrichtung der Regionalkonferenzen, die aufsichtliche Tätig- keit und andere im StandAG definierte Aufgaben zu benötigen. Für eine fruchtbare Diskus- sion zu tatsächlichen Zeitbedarfen der Phase 1 ist es nötig transparent zu machen, welche Aufgaben das BASE ggf. bereits parallel zu den Arbeiten der BGE durchführen kann, wann diese frühestens möglich starten können und wie viel Zeit diese benötigen. Dieser Antrag ist als Ergänzung zum Antrag Nr. 6 des ersten Forums Endlagersuche 2022 zu sehen, der einen gemeinsamen Zeitplan aller Akteure gefordert hat. Arbeitsstand BASE: BASE und BGE vereinbarten Ende 2023 die vorliegenden Planungen der BGE und des BASE für Schritt 2 Phase I des Standortauswahlverfahren „nebeneinander zu legen", um eine Gesamtdarstellung der notwendigen Schritte zu erhalten. BASE und BGE tauschten sich Anfang Juni 2024 in einem ersten Workshop zu gegenseitigen Erwar- tungen und Voraussetzungen aus. Eine steuernde Zeitplanung durch das BASE ist nicht das Ziel des Austausches; dazu hat das BASE keine Befugnisse. Vielmehr sollen die ersten Überlegungen dazu dienen, eine nachvollziehbare Verfahrensweise und aufeinander abstimmbare Zeitplanungen zu entwickeln. Für Phase I soll eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Gesamtübersicht entstehen. Dabei wird das BASE ne- ben der Festlegung der Methodiken auch seine Zeitabschätzungen für die Aufgaben des BASE, d. h. die Sicherstellung aller gesetzlichen Beteiligungsrechte der Öffent- lichkeit sowie für die aufsichtliche Prüfung am Ende der Phase 1 weiter konkretisie- ren. Erste Zwischenergebnisse zu Methodiken der aufsichtlichen Prüfungen und zu deren Abhängigkeiten könnten aus Sicht des BASE in einer öffentlichen PFE-Sitzung im Herbst 2024 diskutiert werden. Seite 2 von 10 II. Weiterentwicklung im Gesamtkontext Beteiligung und PFE/FE Antrag Nr. 12: Langfristige Vorbereitung der Beteiligung in den Regionalkonferen- zen (Adressat: BASE) Antrag: Die Teilnehmenden des Forum Endlagersuche mögen beschließen: Das BASE wird aufgefor- dert, die Beteiligung der Regionalkonferenzen optimal vorzubereiten. Ziel ist die optimale Unterstützung der partizipativen Beteiligung, wie es das StandAG vorschreibt. Wie aus den Ergebnissen des „NBG-Gutachten zur Öffentlichkeitsbeteiligung vor dem Hin- tergrund der neuen Zeitszenarien“ (Nexus-Institut) hervorgeht, ist die umfassende Vorberei- tung der Regionalkonferenzen noch einmal deutlich wichtiger geworden. • • • • • • Bei der Vorbereitung sind alle notwendigen Arbeitsmittel, Methoden, Formate und Ti- meline in einer Art „Beteiligungskoffer“ zusammenzustellen, bzw. zu entwickeln. Diese sollen alle Gruppen der Bevölkerung / Verwaltung / Wirtschaft sozial-verträglich errei- chen und einbinden helfen. Der „Beteiligungskoffer“ soll die notwendigen Mittel bereitstellen, die vom ersten Tag an eine geordnete Arbeit ermöglicht und die Arbeit unterstützen, bis zur Auswahl als Standort, bzw. der Nachbereitung beim Ausscheiden eines Region. Weiterhin richtet das BASE eine „Planungsgruppe Regional-Beteiligung“ ein, die eine Zusammenarbeit und Unterstützung mit zivilen Beteiligungsexperten organisiert, ge- währleistet und den Erfolg absichern hilft. Zur Validierung des „Beteiligungskoffer“ wird das BASE Musterregionen benennen und vollumfänglich nutzen. Das BASE berichtet über Aufgaben, Inhalte, Fortschritte und Abschluss regelmäßig an das PFE, das Forum Endlagersuche. Die entstehende Wissensbasis wird für andere Beteiligungsformate verfügbar gemacht. Begründung: keine Arbeitsstand BASE: Als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es die gesetzliche Aufgabe des BASE, die Regionalkonferenzen und den Rat der Regionen gelingend vorzubereiten und nach Übermittlung des Standortregionenvorschlags durch die BGE an das BASE zu initiali- sieren. Das BASE stellt seinen Stand und die damit verbundenen Planungen und Maß- nahmen auf dem 3. Forum Endlagersuche im November 2024 vor. Antrag Nr. 13: Austauschformate verschiedener Interessengruppen (im StandAV) (Adressat: Planungsteam Forum Endlagersuche, damit auch das BASE als bera- tendes Mitglied) Antrag: Ich beantrage eine Veranstaltungsreihe bestehend aus mehreren Dialog- und Beteiligungs- formaten zwischen den Akteuren des StandAV und der am StandAV interessierten Öffent- lichkeit mit anderen Interessengruppen und verschiedenen Institutionen (z. B. Behörden auf Landes- bis Kreisebene, Interessenverbänden, Forschungseinrichtungen, Verkehrsunterneh- men, Energieversorgern, Bauunternehmen, etc.). Planung und Umsetzung soll durch das PFE erfolgen. Seite 3 von 10

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Versuchstechniker / Ausbilder (m/w/d) Landtechnik zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Iden aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 3 Dezernat 35 Zentrum für Tierhaltung und Technik Technik und Bau Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet. Aufgaben:  Planung, Durchführung und Auswertung praxisorientierter Versuche im Bereich der Land- technik im Marktfruchtbau, Precision Farming und Digitalisierung in der Landwirtschaft, ins- besondere der Beurteilung und Weiterentwicklung von Maschinen und Geräten, Entwicklung von Methoden zur Erprobung von landwirtschaftlicher Verfahrenstechnik mit dem Schwer- punkt zum Einsatz im Fachbereich, Durchführung von Langzeitversuchen, sowie die Aus- wertung und Aufbereitung der Daten  Aus- und Fortbildung im Fachschwerpunkt einschließlich Aufbereitung der Lehr- und Stun- denpläne im Fachgebiet, Koordination und Umsetzung mit den Fachgebieten, dem Lehramt sowie die Erstellung und Weiterentwicklung von Lehrgangsinhalten für die Überbetriebliche Ausbildung  Vorbereitung und Durchführung von Fachvorträgen und Gruppenberatungen sowie Beant- wortung von Fachfragen zum Themengebiet  Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit, hier insbesondere Zusammenfassung und Veran- schaulichung von Ergebnissen und Informationen, sowie Verfassen von Fachartikeln zum Themengebiet zwingende Voraussetzungen:  abgeschlossenes landwirtschaftliches Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Ingenieurwissenschaften mit der Vertiefungsrichtung Maschinenbau / Umwelttechnik oder einer den Aufgaben entsprechenden, vergleichbaren Fachrichtung  nachgewiesene Fahrerlaubnis der Klasse B, L/T und erklärte Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen  sehr gute Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau/C2 wünschenswerte Voraussetzungen:  Ausbildereignung gem. Ausbildereignungsverordnung  landtechnische Kenntnisse  Interesse an modernen Technologien und Einsatz digitaler Komponenten in der Landwirtschaft Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Personen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist beizufügen. Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen wer- den daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Ansprechpartner/innen: Herr Dr. Hermann Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiter 1 Personaldezernat Personaldezernat  03471/334-102  03471/334-125  03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 07.06.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1131188, Kennung VT-35.01) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Daten- schutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die LLG und den Daten- schutzbeauftragten der LLG richten. Die entsprechenden Kontaktdaten für den Datenschutzbeauftragten lauten: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Roland Krause Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Tel.: 03471/334-150 E-Mail: Roland.Krause@llg.mule.sachsen-anhalt.de Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg. 2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten Bei der Online-Bewerbung und bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO elektronisch erfasst und gespeichert: • Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) • Kommunikationsdaten (Telefonnr., Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse) • Behinderung/Gleichstellung • Daten zur Ausbildung und Weiterbildung • Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse • Angaben zu sonstigen Qualifikationen • Datum der Bewerbung Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert. Infor- mationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO in Verbindung mit § 164 SGB IX erhoben und verarbeitet.

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