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Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal

<p>Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.</p> <p> </p>

Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal

<p>Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.</p> <p> </p>

Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Friesland 2003 (RROP 2003)

Regionale Raumordnungsprogramm 2003 des Landkreises Friesland (RROP 2003)

Stabilisierung des Wasserdargebotes durch Kleinspeicher, TP4: Recht

Das Projekt "Stabilisierung des Wasserdargebotes durch Kleinspeicher, TP4: Recht" wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Umwelt- und Planungsrecht.

Raumplanung und Genehmigung bei der Gewinnung von Bodenschaetzen

Das Projekt "Raumplanung und Genehmigung bei der Gewinnung von Bodenschaetzen" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Karlsruhe, Institut für Rechtswissenschaft.Planungsrechtliche und genehmigungsverfahrensrechtliche Bewaeltigung der umweltrechtlichen Anforderungen an Vorhaben der Bodenschaetzegewinnung: Rechtsstaatliche und rechtstheoretische Grundfragen, Bodenschaetzeplanung durch Bauleitplanung, Ziele der Raumordnung bei der Bodenschaetzegewinnung, die Bodenschaetzegewinnung in der Regionalplanung der Bundesrepublik, parallele Genehmigungsverfahren, Behoerdenzustaendigkeit bei der Bodenschaetzegewinnung.

Transdisziplinäre Forschung zur Energiewende und deren Akzeptanz im Lausitzer und Rheinischem Revier unter Berücksichtigung von Citizen Science (CE)

Das Projekt "Transdisziplinäre Forschung zur Energiewende und deren Akzeptanz im Lausitzer und Rheinischem Revier unter Berücksichtigung von Citizen Science (CE)" wird/wurde ausgeführt durch: Brandenburgische Technische Universität Cottbus - Senftenberg (BTU), Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften (ZfRV), Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Planungsrecht.

Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie

Das Projekt "Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie" wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V..Mit diesem Projekt wird die in der Aufstellung sog. Maßnahmenprogramme (Art. 11 WRRL) und Bewirtschaftungspläne (Art. 13 WRRL) liegende dritte Umsetzungsphase der EG-Wasserrahmenrichtlinie aus juristischer und planerischer Sicht beleuchtet und in das System des deutschen Planungsrechts eingeordnet. Mit der Verpflichtung zur Aufstellung entsprechender Pläne schreibt die WRRL den Mitgliedstaaten den Weg zur Verwirklichung der Umweltqualitätsziele des Art. 4 WRRL vor, die einen guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers in den Gewässern der EU fordern. Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Steuerungspotenziale des neuen Planungsinstrumentariums der WRRL auszuloten und im Gesamtsystem des Raum- und Fachplanungsrechts zu verorten. Dabei soll es im Besonderen darum gehen, die Handlungsmöglichkeiten in der Fläche, d. h. im gesamten Flusseinzugsgebiet aufzuzeigen und zu den bestehenden Planungsinstrumenten in Beziehung zu setzen, um ein räumlich abgestimmtes Vorgehen im gesamten Flusseinzugsgebiet zu erreichen. Hierzu gehört die Betrachtung der Planungsinstrumente der einzelnen Fachsektoren, der räumlichen Planung und der Umweltfolgeprüfungen. Da es sich im Verhältnis der Maßnahmen- und Bewirtschaftungspläne zu den Fach- und Gesamtplanungen sowie Umweltfolgeprüfungen um Instrumente mit überlappenden Steuerungsaufgaben und -potenzialen handelt, ist die Herausarbeitung von Überschneidungsbereichen sowie von Zielkonflikten von entscheidender Bedeutung. Hierbei gilt es einerseits, Synergieeffekte bei der Formulierung und Umsetzung der Pläne zu erkennen. Andererseits sind aber auch Reibungsflächen innerhalb des Umweltplanungssystems zu identifizieren, um Konflikten frühzeitig gegensteuern zu können. Auf diese Weise sollen die Pläne nach Wasserrahmenrichtlinie mit den bereits etablierten Planungs- und Prüfinstrumenten vernetzt und im Wege einer ganzheitlichen Betrachtungsweise in das deutsche Planungssystem eingebunden werden. Zugleich sind aber auch Vorschläge für die Weiterentwicklung des bestehenden Planungsinstrumentariums - etwa im Rahmen der Erarbeitung des UGB - aufzugreifen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind sowohl für die rechts-, planungs- und umweltwissenschaftliche Forschung als auch für den Rechtsanwender, der mit der praktischen Umsetzung der WRRL befasst ist (z. B. in Bundes- und Landesbehörden oder Kommunen), von Bedeutung.

Symposium zum zukuenftigen Bundes-Bodenschutzgesetz

Das Projekt "Symposium zum zukuenftigen Bundes-Bodenschutzgesetz" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Leipzig, Juristenfakultät, Institut für Umwelt- und Planungsrecht.

Regionalentwicklung und Wasserbewirtschaftung unter Wasserknappheit, TP2: Handlungsoptionen und rechtlicher Handlungsrahmen

Das Projekt "Regionalentwicklung und Wasserbewirtschaftung unter Wasserknappheit, TP2: Handlungsoptionen und rechtlicher Handlungsrahmen" wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Umwelt- und Planungsrecht.

STARK Lausitzer Kohletransformation - Maßnahmen zur Akzeptanzerhöhung und Verfahrensoptimierung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Prozesse für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in der Lausitz als Modellregion für Transformation und Strukturwandel

Das Projekt "STARK Lausitzer Kohletransformation - Maßnahmen zur Akzeptanzerhöhung und Verfahrensoptimierung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Prozesse für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in der Lausitz als Modellregion für Transformation und Strukturwandel" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Brandenburgische Technische Universität Cottbus - Senftenberg (BTU), Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften (ZfRV), Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Planungsrecht.

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