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Bebauungspläne im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Die über 2000 Bebauungspläne einschließlich Planänderungen des Landkreises Rotenburg (Wümme) beschreiben die mögliche Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Das sogenannte "BPlan-Kataster" richtet sich an Bauwillige, Architekten und alle anderen Interessenten, die sich einen Überblick über das jeweils geltende Planungsrecht verschaffen und ermitteln wollen, auf welchen Flächen welche Festsetzungen vorliegen. Die Umringe aller Geltungsbereiche der von den Gremien beschlossenen, gültigen und rechtskräftigen Bebauungspläne sind als Vektordaten mit den zugehörigen Sachinformationen als Attributwerte erfasst.

Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Friesland 2003 (RROP 2003)

Regionale Raumordnungsprogramm 2003 des Landkreises Friesland (RROP 2003)

Landschafts- und Naturschutzgebiete Wuppertal

Die Datenserie umfasst die beiden Datensätze "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" und "Naturschutzgebiete Wuppertal", die gemeinsam den Inhalt für die Kartenebene "Landschafts- und Naturschutz" im Urbanen Digitalen Zwilling "DigiTal Zwilling" der Stadt Wuppertal bereitstellen. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der beiden Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Metadatensatz zur Datenserie erlaubt eine eindeutige Verknüpfung zwischen der o. g. Kartenebene des DigiTal Zwillings und dem Metadatenkatalog. Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der in den o. g. rechtsverbindlichen Landschaftsplänen festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Beide Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.

Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie

Mit diesem Projekt wird die in der Aufstellung sog. Maßnahmenprogramme (Art. 11 WRRL) und Bewirtschaftungspläne (Art. 13 WRRL) liegende dritte Umsetzungsphase der EG-Wasserrahmenrichtlinie aus juristischer und planerischer Sicht beleuchtet und in das System des deutschen Planungsrechts eingeordnet. Mit der Verpflichtung zur Aufstellung entsprechender Pläne schreibt die WRRL den Mitgliedstaaten den Weg zur Verwirklichung der Umweltqualitätsziele des Art. 4 WRRL vor, die einen guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers in den Gewässern der EU fordern. Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Steuerungspotenziale des neuen Planungsinstrumentariums der WRRL auszuloten und im Gesamtsystem des Raum- und Fachplanungsrechts zu verorten. Dabei soll es im Besonderen darum gehen, die Handlungsmöglichkeiten in der Fläche, d. h. im gesamten Flusseinzugsgebiet aufzuzeigen und zu den bestehenden Planungsinstrumenten in Beziehung zu setzen, um ein räumlich abgestimmtes Vorgehen im gesamten Flusseinzugsgebiet zu erreichen. Hierzu gehört die Betrachtung der Planungsinstrumente der einzelnen Fachsektoren, der räumlichen Planung und der Umweltfolgeprüfungen. Da es sich im Verhältnis der Maßnahmen- und Bewirtschaftungspläne zu den Fach- und Gesamtplanungen sowie Umweltfolgeprüfungen um Instrumente mit überlappenden Steuerungsaufgaben und -potenzialen handelt, ist die Herausarbeitung von Überschneidungsbereichen sowie von Zielkonflikten von entscheidender Bedeutung. Hierbei gilt es einerseits, Synergieeffekte bei der Formulierung und Umsetzung der Pläne zu erkennen. Andererseits sind aber auch Reibungsflächen innerhalb des Umweltplanungssystems zu identifizieren, um Konflikten frühzeitig gegensteuern zu können. Auf diese Weise sollen die Pläne nach Wasserrahmenrichtlinie mit den bereits etablierten Planungs- und Prüfinstrumenten vernetzt und im Wege einer ganzheitlichen Betrachtungsweise in das deutsche Planungssystem eingebunden werden. Zugleich sind aber auch Vorschläge für die Weiterentwicklung des bestehenden Planungsinstrumentariums - etwa im Rahmen der Erarbeitung des UGB - aufzugreifen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind sowohl für die rechts-, planungs- und umweltwissenschaftliche Forschung als auch für den Rechtsanwender, der mit der praktischen Umsetzung der WRRL befasst ist (z. B. in Bundes- und Landesbehörden oder Kommunen), von Bedeutung.

Raumplanung und Genehmigung bei der Gewinnung von Bodenschaetzen

Planungsrechtliche und genehmigungsverfahrensrechtliche Bewaeltigung der umweltrechtlichen Anforderungen an Vorhaben der Bodenschaetzegewinnung: Rechtsstaatliche und rechtstheoretische Grundfragen, Bodenschaetzeplanung durch Bauleitplanung, Ziele der Raumordnung bei der Bodenschaetzegewinnung, die Bodenschaetzegewinnung in der Regionalplanung der Bundesrepublik, parallele Genehmigungsverfahren, Behoerdenzustaendigkeit bei der Bodenschaetzegewinnung.

STARK Lausitzer Kohletransformation - Maßnahmen zur Akzeptanzerhöhung und Verfahrensoptimierung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Prozesse für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in der Lausitz als Modellregion für Transformation und Strukturwandel

Praxishilfe Klimaschutz in der kommunalen Planung; Gestaltungsoptionen für eine klimagerechte Siedlungsstruktur

Erneuerbare Energien, Flächen- und Ressourcenschutz sind wichtiger Bestandteil der klima- und umweltpolitischen Programme und Strategien des Bundes. Einen signifikanten Beitrag zur Minderung klimarelevanter Emissionen leisten energiesparende und energieeffiziente Raum- und Siedlungsstrukturen (z.B. durch reduzierte Zersiedelung und gut gestaltete hohe bauliche Dichte). Ziel des Vorhabens ist es, aufzuzeigen, welche klimaschutzbezogenen Gestaltungsmöglichkeiten mittels des bestehenden formalen und informellen Instrumentariums des Bauplanungsrechts und das besondere Städtebaurecht für eine klimagerechte Entwicklung kompakter Siedlungsstruktur für Kommunen bestehen. Schwerpunkt des Vorhabens sind planerische und flächenbezogene Fragestellungen zur Unterstützung des nachhaltigen Ausbaus erneuerbarer Energien. Hierzu sind ausgewählte Sparten der erneuerbaren Energiegewinnung mittels bundesweit recherchierter kommunaler Fallstudien, z.B. im Bereich Photovoltaik, Wärme-/Kälteversorgung einschließlich formaler und informelle Ansätze/Konzepte zu identifizieren, um Fragen der klimaschonenden Versorgung zu untersuchen. Hierzu gehören z.B. auch quartiersbezogene Maßnahmen des Stadtumbaus, z.B. Energie- und Wärmeversorgungssysteme, Gebäudeausrichtung/-kompaktheit für maximale Wärmegewinne sowie Mobilität. Hintergrund sind Aktualisierungen des Bau- und Planungsrechts (2011 & 2013), des Energierechts (z.B. GEG 2020). Weitere umweltbezogene fachrechtliche Regelungen, z.B. WHG, sind auch zu betrachten. Das schließt das Anpassungserfordernis von Bauleitplänen an Ziele der Raumordnung mit ein. Ergebnis ist eine praxisorientierte Handreichung für die kommunale Ebene mit Fokus auf die Verknüpfung planerischer und v.a. energiefachlicher Belange sowie weiterer fachrechtlicher Regelungen. Wesentliche Ansatzpunkte der Verknüpfung zwischen bestehenden Bauplanungs- und energiefachlichen sowie weiteren fachrechtlichen Regelungen sind kompakt und anschaulich zu illustrieren.

Daten zur Sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO)

Geodaten und Kartendarstellung zur Ermittlung potentiellen Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten mit möglicher EEG-Förderung sind unverbindliche Hilfsmittel zur Planung. Eine ausführliche Beschreibung der frei verfügbaren Geodaten und Kartendarstellungen sowie wichtige Hinweise zur Verwendung finden Sie auf folgender Internetseite: https://lsnq.de/photovoltaik

WFS - Daten zur Sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO)

Geodaten und Kartendarstellung zur Ermittlung potentiellen Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten mit möglicher EEG-Förderung sind unverbindliche Hilfsmittel zur Planung. Eine ausführliche Beschreibung der frei verfügbaren Geodaten und Kartendarstellungen sowie wichtige Hinweise zur Verwendung finden Sie auf folgender Internetseite: https://lsnq.de/photovoltaik

WMS - Daten zur Sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO)

Geodaten und Kartendarstellung zur Ermittlung potentiellen Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten mit möglicher EEG-Förderung sind unverbindliche Hilfsmittel zur Planung. Eine ausführliche Beschreibung der frei verfügbaren Geodaten und Kartendarstellungen sowie wichtige Hinweise zur Verwendung finden Sie auf folgender Internetseite: https://lsnq.de/photovoltaik

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