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Kenia setzt Verbot von Plastiktüten in Kraft

Ab 28. August 2017 trat in Kenia ein Gesetz in Kraft, das für Nutzung, Herstellung und Import von Plastiktüten verbietet. Bei einem Verstoß gibt es bis zu vier Jahre Gefängnis oder Geldbußen von umgerechnet bis zu 32.000 Euro.

Plastiktütenverbot in Einkaufsmärkten in Los Angeles

Der Stadtrat von Los Angeles hat am 24. Mai 2012 mit großer Mehrheit ein Verbot von Plastiktüten in Einkaufsmärkten beschlossen.

EU beschließt Verbot von leichten Plastiktüten

EU-Länder müssen den Verbrauch der am weitesten verbreiteten und umweltschädlichsten Plastiktüten bis 2019 um mindestens 80% verringern. Das beschloss das Europäische Parlament am 16. April 2014. Leichte Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikron können nicht so gut wiederverwendet werden wie Kunststofftüten aus stärkerem Material, werden daher schneller zu Abfall und öfter weggeworfen, so die Abgeordneten. Das Parlament verlangt von den Mitgliedstaaten, den Verbrauch von leichten Plastiktüten mit einer einer Wandstärke unter 50 Mikron bis 2017 mindestens um die Hälfte zu verringern, und um 80% bis 2019 (im Vergleich zu 2010). Sie sollen dabei wirtschaftliche Instrumente wie Steuern und Abgaben sowie Marktbeschränkungen wie Verbote einsetzen, um den Einzelhandel daran zu hindern, die Tüten umsonst auszugeben, außer bei sehr leichten Kunststofftüten, die als Verpackung für Lebensmittel wie rohes Fleisch, Fisch und Milchprodukte verwendet werden. Sehr leichte Kunststofftüten, die als Verpackung für trockene, lose, unverpackte Lebensmittel wie Früchte, Gemüse und Zuckerwaren dienen, müssen schrittweise durch Tüten aus Recyclingpapier oder durch biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststofftüten ersetzt werden, so die Abgeordneten, die auch eine Abänderung der Anforderungen für kompostierbare und biologisch abbaubare Verpackungen fordern.

Weniger Plastiktüten - Kommission konsultiert die Öffentlichkeit

Die Europäische Kommission konsultiert die Öffentlichkeit zu der Frage, wie sich der Gebrauch von Tragetaschen aus Kunststoff am besten verringern lässt. Sie will wissen, wie sinnvoll es wäre, Plastiktüten mit einem Preis oder einer Steuer zu belegen, oder ob andere Lösungen, wie ein EU-weites Verbot von Plastiktragetaschen, eher Erfolg hätten. Darüber hinaus möchte die Kommission Meinungen dazu einholen, wie besser auf biologisch abbaubare Verpackungen aufmerksam gemacht werden kann und ob die Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit von Verpackungen verschärft werden sollten.

Plastiktüten

Statt Plastiktüten: Eigene Beutel mitnehmen und mehrfach verwenden So vermeiden Sie den Einsatz unnötiger Plastiktüten im Alltag Nutzen Sie mehrfach verwendbare Taschen, Körbe oder Rucksäcke. Stecken Sie einen Reservebeutel in Ihre Einkaufs- oder Arbeitstasche und in den Kofferraum Ihres Autos. Verwenden Sie alle Tüten – ob (Baumwoll-)Beutel, Plastik- oder Papiertüten – so oft wie möglich. Achten Sie darauf, dass Plastiktüten nicht in die Landschaft oder in Gewässer gelangen. Gewusst wie Plastiktüten werden meist nur kurz genutzt und sind dann Abfall, der häufig auch in der Umwelt zu finden ist. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 ein Verbot, "normale" Plastiktüten in Verkehr zu bringen. Bestimmte "Hemdchenbeutel" und Plastiktüten mit größerer Wandstärke (> 50 µm) sind weiterhin erlaubt. Das Problem mit Plastiktüten ist vor allem deren Eintrag in die Natur. Sie gehören zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Abfällen. Viele Kunststoffe zersetzen sich erst nach Jahrhunderten. Der Plastikabfall verschmutzt unter anderem die Meere und gefährdet die dort lebenden Tiere. Taschen statt Tüten: Als Ersatz für Plastiktüten sollten Sie nicht zu Einwegtüten aus anderen Materialien greifen. Auch diese belasten die Umwelt mehr als notwendig. Viel besser ist die Verwendung von Mehrwegtaschen, -körben, -netzen oder sonstigen Tragehilfen wie Rucksäcke, Satteltaschen oder Einkaufskisten, die viele Male genutzt werden und damit unnötige Abfälle vermeiden. Gewöhnen Sie sich deshalb an, nicht nur den Einkaufszettel, sondern auch eine Einkaufstasche oder ähnliches mitzunehmen. Mehrwegnetze statt Hemdchenbeutel: Dünne Hemdchenbeutel können den Einsatz von wesentlich aufwändigeren Verpackungen beispielsweise bei Obst und Gemüse vermeiden und sind deshalb nicht verboten. Auch sie können aber meist leicht eingespart werden. Legen Sie Obst oder Gemüse nach Möglichkeit lose in den Einkaufswagen. Wenn Sie einen Beutel benötigen, können Sie auch auf Mehrwegnetze und -beutel zurückgreifen. Diese werden inzwischen von vielen Händlern angeboten. Reservebeutel griffbereit: Achten Sie darauf, immer eine kleine zusammenfaltbare Tasche dabei zu haben. So können Sie auch spontane Einkäufe ohne Einwegtüte bequem mit nach Hause nehmen. Der Reservebeutel lässt sich in der Arbeitstasche, im Handschuhfach oder auch in der Einkaufstasche gut verstauen. Das kann ein Stoffbeutel oder aber auch eine mehrfach verwendbare Kunststofftasche sein. Mehrmals nutzen: Unabhängig von der Art der Tüte oder des Beutels gilt: So häufig wie möglich wiederverwenden! Einwegtüten – egal aus welchem Material – führen zu unnötigen Abfällen und müssen jeweils neu produziert werden, was immer auch Umweltbelastungen verursacht. Jede nochmalige Verwendung führt hingegen zu einer Verringerung der Umweltbelastungen. Plastiktüten nicht in die Natur: Ausgediente Plastiktüten haben in der freien Natur nichts verloren. Da der Wind die leichten Tüten schnell verteilt, ist es eine gute Tat, wenn Sie "herrenlose" Plastiktüten aufheben und entsorgen, auch wenn sie nicht von Ihnen stammen. Über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne können ausgediente Plastiktüten dem Recycling zugeführt werden. Tüten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen gehören ebenfalls nicht in die Natur, sondern in den Abfall. Ihr Zersetzungsprozess in der freien Natur dauert viel zu lange. Sie werden auch nicht recycelt und können sogar das Recycling der herkömmlichen Kunststoffe stören. Was Sie noch tun können: Falls Sie keine Tasche oder keinen Rucksack dabei haben, können Sie kleinere Einkäufe, zum Beispiel aus der Apotheke, in der Jackentasche mitnehmen. Ungefragt erhaltene Tüten, egal aus welchem Material, dürfen Sie ruhig den Verkäufer*innen zurückgeben. Das ist nicht unhöflich und ein einfacher Schritt zur Bewusstseinsbildung. Hintergrund Umweltsituation: Landen Plastiktüten in der Umwelt, verfangen sie sich in Bäumen und Sträuchern oder gelangen in die Gewässer. Die Abbauzeit von Plastik ist sehr lang. Plastiktüten zersetzen sich häufig in immer kleinere Teile, sogenanntes Mikroplastik. Tiere verwechseln Plastiktüten und Mikroplastik häufig mit Nahrung. Die Plastikfragmente können Tieren schaden oder sie sogar töten. Da Mikroplastik Schadstoffe in hoher Konzentration adsorbiert, gelangen Schadstoffe dadurch in die Nahrungskette. Biologisch abbaubare Kunststoffe bieten bisher keine ökologischen Vorteile gegenüber konventionellen Kunststoffen und sind von dem Verbot ebenfalls umfasst. Sie können zudem das Recycling der konventionellen Kunststoffe stören. In Kompostierungsanlagen werden in der Regel alle Kunststoffe generell als Störstoff aussortiert. Denn – entgegen ihrer Bezeichnung – reicht die Rottezeit in vielen industriellen Kompostierungsanlagen oftmals nicht für eine Zersetzung biologisch abbaubarer Kunststoffe aus. Eine zeitnahe Zersetzung im Heimkomposter oder gar in der Umwelt, z.B. im Wald oder im Meer, ist ebenfalls nicht nachgewiesen. Gesetzeslage: In Deutschland hat das Bundesumweltministerium ein Verbot für spezifische Plastiktüten in das Verpackungsgesetz (VerpackG) aufgenommen. Das Inverkehrbringen von Plastiktüten, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Ware gefüllt zu werden, und eine Wandstärke von weniger als 50 µm aufweisen, ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 verboten. Ausgenommen sind Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 µm ("Hemdchenbeutel"), die aus Hygienegründen erforderlich oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt. Für die nicht verbotenen Plastiktüten müssen die Hersteller und Vertreiber Beteiligungsentgelte an die dualen Systeme zahlen. So finanzieren sie die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Tüten. Vorangegangen waren Bemühungen des EU-Parlament, den übermäßigen Verbrauch an Plastiktüten zu verringern. In einer Ergänzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, entweder den Verbrauch von Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 µm bis Ende 2019 auf höchstens 90 Stück und bis Ende 2025 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr zu begrenzen oder Instrumente zu erlassen, die sicherstellen, dass leichte Kunststofftragetaschen nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Gemeint sind Tüten aus Kunststoff mit einer geringeren Wandstärke als 0,05 Millimeter. In einem ersten Schritt hatte das Bundesumweltministerium in Deutschland 2016 eine Vereinbarung mit dem Handel abgeschlossen, um das Erreichen dieser Ziele sicherzustellen. Die Vereinbarung sah vor, dass mindestens 80 Prozent der in Verkehr gebrachten Kunststofftüten nur noch gegen ein angemessenes Entgelt abgegeben werden. Diese Vereinbarung wurde nun durch das Verbot "normaler" Plastiktüten ersetzt. Marktbeobachtung: Immer weniger Kund*innen setzen auf Tragetaschen aus Kunststoff. Der Verbrauch der inzwischen verbotenen Plastiktüten hat vom Jahr 2015 bis 2020 um 75 Prozent abgenommen. Er lag in Deutschland im Jahr 2020 bei 1,3 Milliarden Stück beziehungsweise 15 Plastiktüten pro Einwohner*in. Mit den rund 2,4 Milliarden Hemdchenbeuteln aus dem Selbstbedienungsbereich sind das insgesamt 3,7 Milliarden Stück oder 45 Plastiktüten mit einer Wandstärke kleiner 50 µm pro Einwohner in 2020 gewesen. Dazu kommen noch viele 1,6 Mrd. Papiertragetaschen und 120 Mio. Plastiktüten mit einer höheren Wandstärke. Weitere Informationen finden Sie unter: Plastiktüten-Verbot (⁠ BMUV ⁠-Themenseite) Meeresmüll: Mikroplastik aus Kosmetika nur Spitze des Eisbergs (⁠ UBA ⁠-Seite) Maßnahmen gegen Meeresmüll (UBA-Pressemitteilung) Quellen NABU (2020): Vorverpackungen bei Obst und Gemüse: Zahlen und Fakten 2019 UBA (2021): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2019 UBA (2021): Biobasierte und biologisch abbaubare Einwegverpackungen? Keine Lösung für Verpackungsmüll! Detzel, Andreas (IFEU Heidelberg) (2014): Überlegungen zur Ökobilanzierung von Tragetaschen (UBA-Bericht) UBA (2012): Untersuchung der Umweltwirkungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen Deutsche Umwelthilfe (2015): Hintergrundpapier zu Plastiktüten

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