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Händler planen Entgelt für Kunststofftüten in Deutschland ab 1. April 2016

Am 9. Februar 2016, teilte der Handelsverband Deutschland mit (HDE), dass sich zahlreiche Unternehmen der Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen anschließend werden. Kunststofftüten sollen künftig nicht mehr unentgeltlich an Kunden abgegeben werden. Die Vereinbarung soll am 1. April 2016 in Kraft treten. Die Höhe des Entgelts für Plastiktüten legen die Unternehmen aus kartellrechtlichen Gründen individuell fest. Nach Aussagen des HDE, beteiligen sich zum Start so viele Unternehmen, dass bereits 60 Prozent der Tüten im Handel erfasst sind. Innerhalb von zwei Jahren sollen mindestens 80 Prozent der Kunststofftüten in Deutschland kostenpflichtig sein.

Vorschlag zur Verringung des Verbrauch von Plastiktüten in Europa

Am 4. November 2013 nahm die Europäische Kommission den Vorschlag an, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch an Tragetaschen aus leichtem Kunststoff zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten können sich für Maßnahmen entscheiden, die ihrer Ansicht nach am besten geeignet sind, u. a. die Erhebung von Abgaben, die Festsetzung nationaler Verringerungsziele oder unter bestimmten Voraussetzungen der Erlass eines Verbots von Kunststofftaschen.

EU beschließt Verbot von leichten Plastiktüten

EU-Länder müssen den Verbrauch der am weitesten verbreiteten und umweltschädlichsten Plastiktüten bis 2019 um mindestens 80% verringern. Das beschloss das Europäische Parlament am 16. April 2014. Leichte Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikron können nicht so gut wiederverwendet werden wie Kunststofftüten aus stärkerem Material, werden daher schneller zu Abfall und öfter weggeworfen, so die Abgeordneten. Das Parlament verlangt von den Mitgliedstaaten, den Verbrauch von leichten Plastiktüten mit einer einer Wandstärke unter 50 Mikron bis 2017 mindestens um die Hälfte zu verringern, und um 80% bis 2019 (im Vergleich zu 2010). Sie sollen dabei wirtschaftliche Instrumente wie Steuern und Abgaben sowie Marktbeschränkungen wie Verbote einsetzen, um den Einzelhandel daran zu hindern, die Tüten umsonst auszugeben, außer bei sehr leichten Kunststofftüten, die als Verpackung für Lebensmittel wie rohes Fleisch, Fisch und Milchprodukte verwendet werden. Sehr leichte Kunststofftüten, die als Verpackung für trockene, lose, unverpackte Lebensmittel wie Früchte, Gemüse und Zuckerwaren dienen, müssen schrittweise durch Tüten aus Recyclingpapier oder durch biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststofftüten ersetzt werden, so die Abgeordneten, die auch eine Abänderung der Anforderungen für kompostierbare und biologisch abbaubare Verpackungen fordern.

EU-Parlament geht gegen verschwenderischen Verbrauch von Kunststofftüten vor

EU-Länder müssen den Verbrauch von leichte Plastiktüten verringern. So steht es in einem Gesetzentwurf, den das Parlament am 28. April 2015 angenommen hat. Nach dem jetzigen Wortlaut der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten zwischen zwei Verpflichtungen wählen: Entweder sie ergreifen Maßnahmen, die sicherstellen, dass der jährliche Verbrauch im Durchschnitt nicht mehr als 90 leichte Kunststofftragetaschen pro Person bis Ende 2019 und nicht mehr als 40 leichte Kunststofftragetaschen pro Person bis 2025 beträgt. Oder sie stellen sicher, dass leichte Kunststofftragetaschen bis Ende 2018 in den Verkaufsstellen von Waren nicht mehr kostenfrei abgegeben werden, falls keine gleichermaßen wirksamen Instrumente angewendet werden. Die EU-Kommission ist außerdem verpflichtet, die Auswirkungen von „oxo-biologisch abbaubaren“ Plastiktüten, bei denen der Kunststoff in Mikropartikel zerfällt, auf die Umwelt zu untersuchen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Bis 2017 muss sie Einzelheiten für eine EU-weite Kennzeichnung von biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffsäcken festlegen.

Umweltausschuss stimmt für weniger Plastiktüten

Am 10. März 2014 sprach sich der EU-Umweltausschuss dafür aus, den Verbrauch von Plastiktüten in Europa bis 2019 um 80 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll es künftig eine verpflichtende Abgabe auf Einwegtüten geben. EU-Mitgliedsstaaten sollen außerdem die Möglichkeiten bekommen, verschiedene Arten von Plastiktüten komplett zu verbieten.

Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen

Der Verbrauch an Plastiktüten soll in den kommenden zehn Jahren fast halbiert werden. Das ist das Ziel einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Handelsverband Deutschland und Bundesumweltministerium. Die teilnehmenden Unternehmen sagen darin zu, Kunststofftragetaschen zukünftig nur noch gegen ein Entgelt abzugeben. Weitere Handelsverbände und Unternehmen haben bereits erklärt, sich an der Vereinbarung zu beteiligen. Deutschland setzt diese Vorgaben vorerst mit einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Handel und dem Bundesumweltministerium um. Diese tritt zum 1. Juli 2016 in Kraft und bezieht auch Plastiktüten über 50 Mikrometer Wandstärke ein. Ausgenommen sind sehr leichte Plastiktüten, die zum Beispiel für Obst und Gemüse benutzt werden. Der Handel verpflichtet sich darüber hinaus, jährlich einen unabhängigen Monitoring-Bericht zum Erfolg seiner Maßnahmen vorzulegen. Nach zwei Jahren prüft das Bundesumweltministerium, ob das langfristige Reduktionsziel der EU-Richtlinie erreicht werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, kann das Bundesumweltministerium von seiner Möglichkeit Gebrauch machen, die Vereinbarung zu kündigen und durch eine ordnungsrechtliche Maßnahme zu ersetzen.

EU-Parlament will Plastiktüten-Verbrauch deutlich senken

EU-Parlament will Plastiktüten-Verbrauch deutlich senken Etwa 200 Plastiktüten pro Person gehen in der EU jedes Jahr über die Ladentheke – und werden oft nach einmaligem Gebrauch weggeworfen. Da nicht wenige davon in der Natur landen und dort zum Problem werden, hat das EU-Parlament nun beschlossen, den Verbrauch deutlich zu reduzieren. Bis Ende 2019 sollen EU-weit nur noch halb so viele leichte Kunststofftragetaschen verwendet werden wie im Jahr 2010, bis 2025 nur noch ein Fünftel. Das entspricht Zielwerten von 90 bzw. 40 Tüten pro Person und Jahr. In Deutschland sind es derzeit 71. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Ziele zu erreichen, indem sie eine Bezahlpflicht oder ähnlich wirksame Maßnahmen einführen. Betroffen sind nur dünne (unter 50 Mikrometer) Plastiktüten, die man an der Kasse erhält, nicht dagegen sehr dünne (unter 15 Mikrometer) Tüten an der Käsetheke oder für Obst und Gemüse. Damit soll vermieden werden, dass diese  durch aufwändigere, ressourcenintensive Verpackungen wie Schaumstoffschalen ersetzt werden. Stefanie Werner vom ⁠ UBA ⁠-Fachgebiet „Meeresschutz“ sieht die Entscheidung des EU-Parlaments als Schritt in die richtige Richtung: „Untersuchungen belegen, dass sich Plastiktüten regelmäßig in der Meeresumwelt finden, auch an Stränden der deutschen Nord- und Ostsee. Durchschnittlich dreiviertel der marinen Müllfunde bestehen aus Kunstoffen. Dabei werden Plastikteile von Meeresorganismen oft mit Nahrung verwechselt, was zu inneren Verletzungen und Verhungern mit gefülltem Magen führen kann. Eine allgemeine Bezahlpflicht für Plastiktüten im Einzelhandel kann helfen, den Müll in den Meeren zu verringern.“ Das UBA rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, statt Einweg-Plastiktüten möglichst Mehrwegalternativen wie Einkaufstaschen oder -körbe zu verwenden. Tüten aus Materialien wie Biokunststoffen oder Papier sind keine ökologisch sinnvolle Alternative. Sind Einwegtüten einmal angefallen, sollten sie unabhängig vom Material nicht in der Umwelt, sondern in den dafür vorgesehenen Entsorgungsbehältern (im Fall von Kunststoff in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack) landen. Außerdem kann die Umweltbilanz von Plastiktüten wesentlich durch den Einsatz von Recycling-Kunststoffen verbessert werden. Tüten mit einem Recyclinganteil von mindestens 80 Prozent sind am Umweltzeichen „Blauer Engel“ zu erkennen und bereits im Einzelhandel etabliert.

Verpackungsverbrauch steigt weiter; mehr Recycling

Verpackungsverbrauch steigt weiter; mehr Recycling In Deutschland fielen 2019 insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen damit um 18,1 Prozent gestiegen. Die Quote der stofflichen Verwertung (Recycling) hat 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 2,6 Prozentpunkte zugenommen. Die aktuellen Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen wurden in dieser aktuellen Publikation zusammengefasst. Erstmalig wurden dabei nach der Erhebung entsprechend der bisherigen Methode, die Daten auch entsprechend der neuen Berechnungsmethode ausgewertet, die ab dem Berichtsjahr 2020 verpflichtend angewandt werden muss. Aufkommen an Verpackungen Das Verpackungsaufkommen in Deutschland liegt im Jahr 2019 mit 227,55 kg/Kopf im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten und zum EU-Durchschnitt (EU27) von 177,38 kg/Kopf weiterhin sehr hoch. Im Vergleich zum Jahr 2018 ist er um 0,2 % bzw. um 47 kt (Kilotonnen = 1.000 t) auf 18,91 Mio. Tonnen angestiegen. Um von den aktuellen Höchstständen herunterzukommen sollte das Ziel das Verpackungsaufkommen insgesamt zu reduzieren entschlossen weiterverfolgt werden. Was die Daten zum privaten Endverbrauch von Verpackungen angeht, ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren eingeschränkt, weil die Berechnungsweise geändert wurde. Bis einschließlich 2018 wurden alle Verpackungen einbezogen, die in Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen anfallen (Anfallstellenprinzip). Ab 2019 wurden alle Verpackungen einbezogen, die nach dem Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister als systembeteiligungspflichtig ausgewiesen sind. Das Verpackungsaufkommen privater Endverbraucher lag 2019 bei 8,59 Mio. Tonnen und lag damit im Vergleich zum Vorjahr um 4 % bzw. 339 kt niedriger. Steigerung der Recyclingquoten Insgesamt 18,33 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2019 verwertet, davon 13,53 Mio. Tonnen stofflich und 4,8 Mio. Tonnen energetisch (siehe Tabelle 1: In Deutschland angefallene und innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat verwertete oder in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung verbrannte Verpackungsabfallmengen (2019) – Berechnung nach alter Methode vergleichbar zu Vorjahren). Die Quote der stofflichen Verwertung (Recycling) hat 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 2,6 Prozentpunkte zugenommen. Für die einzelnen Materialarten fallen die stofflichen Verwertungsquoten nach der bisherigen Berechnungsmethode für das Jahr 2019 wie folgt aus: Glas: 84,1 % (+1,1 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Kunststoff: 55,5 % (+8,4 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Papier, Pappe, Karton: 89,5 % (+1,8 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Aluminium: 93,5 % (+3,4 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Stahl: 92,7 % (+0,8 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Holz: 24,3 % (-1,0 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Der deutliche Anstieg beim Recycling ist zu einem großen Teil auf die anspruchsvollen Quotenvorgaben des Verpackungsgesetzes zurückzuführen. Neues Berechnungsverfahren Die Daten wurden ergänzend zur derzeit gültigen Berechnungsmethode zusätzlich auch nach der neuen Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665, welcher für die Meldung an die Europäische Kommission für die Datenmeldung ab dem Berichtsjahr 2020 maßgebend ist, ausgewertet (siehe Tabelle 2: Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Beim Aufkommen müssen zukünftig Verpackungen, die aus mehr als einem Material bestehen, aufgeschlüsselt nach den in der Verpackung vorhandenen Materialien erfasst und gemeldet werden. Bisher wurden Verbunde vollständig dem Hauptmaterial zugeordnet. Durch die neue Zuordnung bleibt der Gesamtverbrauch von Verpackungen unverändert, da ausschließlich die Verteilung auf die Verpackungsmaterialien modifiziert wird. Die größten Massendifferenzen ergeben sich bei Papier mit -87,6 kt (-1,1%), Kunststoff mit +69,5 kt (+2,2%) und Aluminium mit +24,5 kt (+17,8%). Beim Recycling wurden bislang die Zuführungsmengen in die erste Recyclinganlage dokumentiert. Dabei galten Verfahren wie Störstoffabtrennung oder Reinigung, bei denen die sortierten Abfälle für das weitere Recycling aufbereitet wurden, bereits als Recyclingverfahren. In Zukunft sind die Mengen an Berechnungspunkten zu bestimmen. Die Berechnungspunkte liegen verbindlich beim Input in das letzte Recyclingverfahren, durch welches Abfallmaterialien tatsächlich zu Produkten, Materialien oder Stoffen weiterverarbeitet werden. Sie sind im Durchführungsbeschluss für jedes Material unterschiedlich definiert. Die Recyclingmenge reduziert sich im Vergleich zur bisherigen Berechnungsmethode um 1,4 Mio. Tonnen auf 12,1 Mio. Tonnen. Die Menge der energetisch verwerteten Verpackungen erhöht sich um 1,2 Mio. Tonnen auf 6 Mio. Tonnen. Im Gegensatz zum Aufkommen führen die neuen Vorgaben für die Ermittlung der Recyclingmengen und -quoten zu teils deutlichen Reduktionen. Für die meisten Materialien konnte Deutschland die ab 2025 geltenden anspruchsvolleren Recyclingquoten bereits 2019 einhalten. Glas 80,0% (Vorgabe 2025: 70%; Vorgabe 2030: 75%) Papier 80,6% (Vorgabe 2025: 75%; Vorgabe 2030: 85%) Aluminium 65,7% (Vorgabe 2025: 50%; Vorgabe 2030: 60%) Eisenmetalle 89,2% (Vorgabe 2025: 70%; Vorgabe 2030: 80%) Für folgende Materialien liegt Deutschland für 2019 noch unter den Vorgaben für 2025, so dass hier weitere Anstrengungen notwendig sind. Kunststoffe 43,7% (Vorgabe 2025: 50%; Vorgabe 2030: 55%) Holz 23,6% (Vorgabe 2025: 25%; Vorgabe 2030: 30%) Leichte Kunststofftragetaschen Die europäische Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) schreibt den Mitgliedsstaaten auch eine Reduktion des Verbrauchs leichter Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke kleiner als 50 µm bis 2020 auf höchstens 90 und bis 2026 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner vor. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland pro Einwohner 54 leichte Kunststofftragetaschen verbraucht. Diese Zahl enthält auch die sehr leichten Kunststofftragetaschen (<15 µm) die beispielsweise bei dem Kauf von losem Obst und Gemüse genutzt werden. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein. Ab dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen die in der Regel aufwendigere Vorverpackungen ersetzen.

Plastiktüten

Statt Plastiktüten: Eigene Beutel mitnehmen und mehrfach verwenden So vermeiden Sie den Einsatz unnötiger Plastiktüten im Alltag Nutzen Sie mehrfach verwendbare Taschen, Körbe oder Rucksäcke. Stecken Sie einen Reservebeutel in Ihre Einkaufs- oder Arbeitstasche und in den Kofferraum Ihres Autos. Verwenden Sie alle Tüten – ob (Baumwoll-)Beutel, Plastik- oder Papiertüten – so oft wie möglich. Achten Sie darauf, dass Plastiktüten nicht in die Landschaft oder in Gewässer gelangen. Gewusst wie Plastiktüten werden meist nur kurz genutzt und sind dann Abfall, der häufig auch in der Umwelt zu finden ist. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 ein Verbot, "normale" Plastiktüten in Verkehr zu bringen. Bestimmte "Hemdchenbeutel" und Plastiktüten mit größerer Wandstärke (> 50 µm) sind weiterhin erlaubt. Das Problem mit Plastiktüten ist vor allem deren Eintrag in die Natur. Sie gehören zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Abfällen. Viele Kunststoffe zersetzen sich erst nach Jahrhunderten. Der Plastikabfall verschmutzt unter anderem die Meere und gefährdet die dort lebenden Tiere. Taschen statt Tüten: Als Ersatz für Plastiktüten sollten Sie nicht zu Einwegtüten aus anderen Materialien greifen. Auch diese belasten die Umwelt mehr als notwendig. Viel besser ist die Verwendung von Mehrwegtaschen, -körben, -netzen oder sonstigen Tragehilfen wie Rucksäcke, Satteltaschen oder Einkaufskisten, die viele Male genutzt werden und damit unnötige Abfälle vermeiden. Gewöhnen Sie sich deshalb an, nicht nur den Einkaufszettel, sondern auch eine Einkaufstasche oder ähnliches mitzunehmen. Mehrwegnetze statt Hemdchenbeutel: Dünne Hemdchenbeutel können den Einsatz von wesentlich aufwändigeren Verpackungen beispielsweise bei Obst und Gemüse vermeiden und sind deshalb nicht verboten. Auch sie können aber meist leicht eingespart werden. Legen Sie Obst oder Gemüse nach Möglichkeit lose in den Einkaufswagen. Wenn Sie einen Beutel benötigen, können Sie auch auf Mehrwegnetze und -beutel zurückgreifen. Diese werden inzwischen von vielen Händlern angeboten. Reservebeutel griffbereit: Achten Sie darauf, immer eine kleine zusammenfaltbare Tasche dabei zu haben. So können Sie auch spontane Einkäufe ohne Einwegtüte bequem mit nach Hause nehmen. Der Reservebeutel lässt sich in der Arbeitstasche, im Handschuhfach oder auch in der Einkaufstasche gut verstauen. Das kann ein Stoffbeutel oder aber auch eine mehrfach verwendbare Kunststofftasche sein. Mehrmals nutzen: Unabhängig von der Art der Tüte oder des Beutels gilt: So häufig wie möglich wiederverwenden! Einwegtüten – egal aus welchem Material – führen zu unnötigen Abfällen und müssen jeweils neu produziert werden, was immer auch Umweltbelastungen verursacht. Jede nochmalige Verwendung führt hingegen zu einer Verringerung der Umweltbelastungen. Plastiktüten nicht in die Natur: Ausgediente Plastiktüten haben in der freien Natur nichts verloren. Da der Wind die leichten Tüten schnell verteilt, ist es eine gute Tat, wenn Sie "herrenlose" Plastiktüten aufheben und entsorgen, auch wenn sie nicht von Ihnen stammen. Über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne können ausgediente Plastiktüten dem Recycling zugeführt werden. Tüten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen gehören ebenfalls nicht in die Natur, sondern in den Abfall. Ihr Zersetzungsprozess in der freien Natur dauert viel zu lange. Sie werden auch nicht recycelt und können sogar das Recycling der herkömmlichen Kunststoffe stören. Was Sie noch tun können: Falls Sie keine Tasche oder keinen Rucksack dabei haben, können Sie kleinere Einkäufe, zum Beispiel aus der Apotheke, in der Jackentasche mitnehmen. Ungefragt erhaltene Tüten, egal aus welchem Material, dürfen Sie ruhig den Verkäufer*innen zurückgeben. Das ist nicht unhöflich und ein einfacher Schritt zur Bewusstseinsbildung. Hintergrund Umweltsituation: Landen Plastiktüten in der Umwelt, verfangen sie sich in Bäumen und Sträuchern oder gelangen in die Gewässer. Die Abbauzeit von Plastik ist sehr lang. Plastiktüten zersetzen sich häufig in immer kleinere Teile, sogenanntes Mikroplastik. Tiere verwechseln Plastiktüten und Mikroplastik häufig mit Nahrung. Die Plastikfragmente können Tieren schaden oder sie sogar töten. Da Mikroplastik Schadstoffe in hoher Konzentration adsorbiert, gelangen Schadstoffe dadurch in die Nahrungskette. Biologisch abbaubare Kunststoffe bieten bisher keine ökologischen Vorteile gegenüber konventionellen Kunststoffen und sind von dem Verbot ebenfalls umfasst. Sie können zudem das Recycling der konventionellen Kunststoffe stören. In Kompostierungsanlagen werden in der Regel alle Kunststoffe generell als Störstoff aussortiert. Denn – entgegen ihrer Bezeichnung – reicht die Rottezeit in vielen industriellen Kompostierungsanlagen oftmals nicht für eine Zersetzung biologisch abbaubarer Kunststoffe aus. Eine zeitnahe Zersetzung im Heimkomposter oder gar in der Umwelt, z.B. im Wald oder im Meer, ist ebenfalls nicht nachgewiesen. Gesetzeslage: In Deutschland hat das Bundesumweltministerium ein Verbot für spezifische Plastiktüten in das Verpackungsgesetz (VerpackG) aufgenommen. Das Inverkehrbringen von Plastiktüten, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Ware gefüllt zu werden, und eine Wandstärke von weniger als 50 µm aufweisen, ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 verboten. Ausgenommen sind Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 µm ("Hemdchenbeutel"), die aus Hygienegründen erforderlich oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt. Für die nicht verbotenen Plastiktüten müssen die Hersteller und Vertreiber Beteiligungsentgelte an die dualen Systeme zahlen. So finanzieren sie die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Tüten. Vorangegangen waren Bemühungen des EU-Parlament, den übermäßigen Verbrauch an Plastiktüten zu verringern. In einer Ergänzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, entweder den Verbrauch von Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 µm bis Ende 2019 auf höchstens 90 Stück und bis Ende 2025 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr zu begrenzen oder Instrumente zu erlassen, die sicherstellen, dass leichte Kunststofftragetaschen nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Gemeint sind Tüten aus Kunststoff mit einer geringeren Wandstärke als 0,05 Millimeter. In einem ersten Schritt hatte das Bundesumweltministerium in Deutschland 2016 eine Vereinbarung mit dem Handel abgeschlossen, um das Erreichen dieser Ziele sicherzustellen. Die Vereinbarung sah vor, dass mindestens 80 Prozent der in Verkehr gebrachten Kunststofftüten nur noch gegen ein angemessenes Entgelt abgegeben werden. Diese Vereinbarung wurde nun durch das Verbot "normaler" Plastiktüten ersetzt. Marktbeobachtung: Immer weniger Kund*innen setzen auf Tragetaschen aus Kunststoff. Der Verbrauch der inzwischen verbotenen Plastiktüten hat vom Jahr 2015 bis 2020 um 75 Prozent abgenommen. Er lag in Deutschland im Jahr 2020 bei 1,3 Milliarden Stück beziehungsweise 15 Plastiktüten pro Einwohner*in. Mit den rund 2,4 Milliarden Hemdchenbeuteln aus dem Selbstbedienungsbereich sind das insgesamt 3,7 Milliarden Stück oder 45 Plastiktüten mit einer Wandstärke kleiner 50 µm pro Einwohner in 2020 gewesen. Dazu kommen noch viele 1,6 Mrd. Papiertragetaschen und 120 Mio. Plastiktüten mit einer höheren Wandstärke. Weitere Informationen finden Sie unter: Plastiktüten-Verbot (⁠ BMUV ⁠-Themenseite) Meeresmüll: Mikroplastik aus Kosmetika nur Spitze des Eisbergs (⁠ UBA ⁠-Seite) Maßnahmen gegen Meeresmüll (UBA-Pressemitteilung) Quellen NABU (2020): Vorverpackungen bei Obst und Gemüse: Zahlen und Fakten 2019 UBA (2021): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2019 UBA (2021): Biobasierte und biologisch abbaubare Einwegverpackungen? Keine Lösung für Verpackungsmüll! Detzel, Andreas (IFEU Heidelberg) (2014): Überlegungen zur Ökobilanzierung von Tragetaschen (UBA-Bericht) UBA (2012): Untersuchung der Umweltwirkungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen Deutsche Umwelthilfe (2015): Hintergrundpapier zu Plastiktüten

Verpackungsabfälle

Verpackungsabfälle In Deutschland fielen im Jahr 2021 19,7 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 4,9 % mehr als im Vorjahr an. 67,9 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Rückgang der Recyclingquote um 0,3 % gegenüber dem Jahr 2022 und liegt vor allem an einem Verbrauchsanstieg bei Holzpackmitteln. Insgesamt wurden 96,3 % der Verpackungsabfälle verwertet. Verpackungen überall Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2021 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie. Steigender Anfall an Verpackungsabfällen Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. Im Jahr 2021 stieg die Verpackungsabfallmenge auf den bislang höchsten Stand von 19,7 Mio. t. Gründe für den Anstieg der Verpackungsabfälle Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie: Dosierfunktion, Portionierungsfunktion, Aufbewahrungsfunktion und Handhabungsfunktion. Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“). Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken (siehe Abb. „Verbrauch von Getränken, Milch und Milchgetränken“) haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz. Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn zusätzlich zur Primärverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt werden, deren Gewicht höher ist als die Versandverpackungen im Einzelhandel (pro Verkaufseinheit) und dies nicht durch den Wegfall von Tragetaschen kompensiert wird. Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“). Tab: Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Verbrauch von Nahrungsmitteln Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Getränken, Milch und Milchgetränken (Einweg und Mehrweg) Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Einweg und Mehrweg In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 42,6 % der pfandpflichtigen Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt. Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG. Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2019 auf 18 Stück pro Einwohner, im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner und im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2019 bei 54 Kunststofftragetaschen, in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen und in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, die in der Regel aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzen. EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell: Bis zum 31.12.2025 müssen mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Folgende Recyclingquoten müssen dabei für die einzelnen Materialien erzielt werden: Von Holz müssen 25 %, von Kunststoffen und Aluminium jeweils 50 %, von eisenhaltigen Metallen und Glas jeweils 70 %, und von Papier, Pappe und Karton müssen 75 % recycelt werden. Bis zum 31.12.2030 steigt die Recyclingquote für alle Verpackungen auf 70 %. Für die einzelnen Materialien müssen dann folgende Recyclingquoten erzielt werden: Von Holz müssen 30 %, von Kunststoffen 55 %, von Aluminium 60 %, von Glas 75 %, von eisenhaltigen Metallen 80 % und von Papier, Pappe und Karton müssen 85 % recycelt werden. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2021 ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2021 dargestellt. Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsrichtlinie muss bis 2025 die Recyclingquote bei Kunststoffen um 1,6 Prozentpunkte gesteigert werden. Bis 2030 müssen die Recyclingquoten bei Kunststoffen um 6,6 Prozentpunkte und die Recyclingquote über alle Materialarten um 2,1 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und veröffentlicht . Von den im Jahr 2021 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,2 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle fiel nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2021 um 0,3 % auf 74,0 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote. Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten der stofflichen Verwertung im Jahr 2021 folgenden Werten (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen“: Holz 31,6 % Kunststoffe 48,4 % Aluminium 62,4 % Glas 80,3 % Papier und Karton 85,1 % Eisenhaltige Metalle 86,7 % Insgesamt 67,9 % Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Tab: Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz Knapp die Hälfte (44,6 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2022 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 94,6 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben. Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. Neuerungen des Verpackungsgesetzes umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten: Seit dem Jahr 2019 galten folgende Verwertungsquoten für duale Systeme, die sich auf die Beteiligungsmenge beziehen: Verpackungen aus Glas, Aluminium und eisenhaltigen Metallen mussten zu 80 % dem Recycling zugeführt werden, Verpackungen aus Kunststoff zu 58,5 % (werkstoffliche Verwertung), Getränkekartonverpackungen zu 75 %, sonstige Verbundverpackungen zu 55 % und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton zu 85 %. Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Recyclingquoten weiter erhöht und liegen für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen müssen zu 80 % sowie sonstige Verbundverpackungen zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen müssen 63 % der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Ergänzt werden die Recyclingvorgaben mit einer Recyclingquote von 50 % bezogen auf alle in der Sammlung der Leichtverpackungen erfassten Abfälle. Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt. Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Gesamtrecyclingquote bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde mit 52,3 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt. (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2022“).

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