Das Projekt "Die Bedeutung des administrativen Binnenbereiches für die Entstehung von Normen - untersucht am Beispiel des Bundes-Bodenschutzgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Lüneburg, Institut für Umweltstrategien, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht durchgeführt. Die Frage nach der Bedeutung der Ministerialverwaltung bei der Formulierung und Entscheidung politischer Programme ist ein 'klassisches' Thema der Politik- und Verwaltungswissenschaft. Heute lassen sich aber erhebliche Veränderungen im Verhältnis zu den politisch verantwortlichen Entscheidungsträgern in Regierung und Parlament, im Verhältnis zu organisierten Interessenverbänden und im Verhältnis zur medienvermittelten Öffentlichkeit beobachten. Angesichts dieser veränderten gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie eines sich umorientierenden Selbstverständnisses der beteiligten Akteure stellt sich die Frage nach der Rolle des administrativen Binnenbereichs im Gesetzgebungsprozess neu. Dem Wandel in der Beziehung zwischen Ministerialverwaltung und Gesetzgebung hat sich ein von der Volkswagen-Stiftung finanziertes Forschungsvorhaben anhand des Fallbeispiels der Entstehung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) gewidmet. Im Hinblick auf die Materialbasis und das methodische Instrumentarium bilden die - einer systematischen Textanalyse unterzogenen - Normtexte vom ersten Referentenentwurf bis zum verabschiedeten BBodSchG die Grundlage der Studie. Ergänzt wird diese Untersuchung durch weitere Dokumentenanalysen von internen und allgemein zugänglichen Quellen. Zur genaueren Erforschung der 'informellen' Seite des Gesetzgebungsprozesses wurden insgesamt siebzehn, z.T. mehrstündige Experteninterviews durchgeführt. Die Studie leistet erstens eine detailgenaue empirische Rekonstruktion der Entstehung des BBodSchG. Durch die Bereitschaft der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Experten zu sehr offenen Gesprächen konnte der Prozess der Normgenese von einer empirisch meist nur schwer zugänglichen Seite erhellt werden: dem Bereich der inner-administrativen Pogrammformulierung. Ausgehend von den einschlägigen politik- und verwaltungswissenschaftlichen Arbeiten verfolgt die Untersuchung zweitens in theoretischer Hinsicht die Frage, ob die Ergebnisse der Fallstudie verallgemeinerbar sind und welche Konsequenzen aus ihr für die politikwissenschaftliche Konzeptualisierung und Analyse des Verhältnisses von Ministerialverwaltung und Gesetzgebung gezogen werden können. Konzeptionell führt dies zum Vorschlag, über den Gegensatz von Fach- und Politiklogik hinaus differenzierter zwischen verschiedenen Handlungslogiken der beteiligten Akteure zu unterscheiden. Mit Blick auf die Einflussmöglichkeiten der Ministerialverwaltung bei der Programmformulierung ermöglicht die vorgenommene typologische Differenzierung zwischenpolitischer vs. administrativer Gesetzgebung, spezifischer nach den jeweiligen Handlungschancen und -restriktionen der Ministerialverwaltung in unterschiedlich strukturierten Gesetzgebungsprozessen zu fragen und damit auch die spezifischen Restriktionen des von den Ministerialbeamten meist präferierten Typs einer administrativ dominierten Gesetzgebung in den Blick zu nehmen. (Gekürzt)