Das Projekt "Die Bedeutung der staatlichen Selbstbindung in der Umweltpolitik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Frankfurt,Oder, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät durchgeführt. In der 'herkömmlichen' Handels- bzw. Umweltpolitik wird stets die Möglichkeit zu vollständiger Selbstbindung der Akteure bei politischen Entscheidungen vorausgesetzt. Worauf bauen jedoch diese Annahmen? Bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass sich die Politik in vielen Bereichen nicht hundertprozentig an ihre eigenen Entscheidungen binden kann. Es wird untersucht, welchen Einfluss ein Mangel solcher Bindungsmechanismen auf die herkömmlichen Ansätze im Bereich der strategischen Handelspolitik mit und ohne Berücksichtigung des Umweltgedankens hat.
Das Projekt "Internationale Umweltabkommen und strategische Delegation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Frankfurt,Oder, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät durchgeführt. Die Gesprächspartner bei internationalen Verhandlungen über Umweltabkommen sind Delegierte ihrer Regierungen, die sich wiederum in demokratischen Systemen in Wahlen behaupten müssen, also vom Volk delegiert werden. Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen eröffnet Spielraum für strategisches Verhalten der Wähler bei der Stimmabgabe beziehungsweise der Regierung bei der Wahl der Verhandlungsführer. Das Projekt untersucht, welche Anreize für die einzelnen Akteure bestehen, strategisch zu delegieren (d.h. Agenten zu unterstützen, deren politische Präferenzen von den eigenen Ansichten abweichen) und welche Effekte sich daraus für die Effizienz internationaler Umweltabkommen ergeben.
Das Projekt "Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Das Projekt "Das Zustandekommen von internationalen Klimaabkommen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität-Gesamthochschule Siegen, Fachbereich 5 Wirtschaftswissenschaften, Fach Volkswirtschaftslehre, Lehrstuhl Volkswirtschaftslehre 4 durchgeführt. Untersuchungsgegenstand dieses Projektes sind spieltheoretische Modellierungen eines Zustandekommens von internationalen Umweltabkommen. Hierbei geht es um die Untersuchung und Gestaltung von Koalitionsbildungsprozessen sowie deren spieltheoretischen Strategien, um Verhandlungsanreize zu schaffen. Es werden flexible Abkommensmechanismen im Rahmen von Koalitionsspielen untersucht und analysiert.
Das Projekt "Sektorenübergreifende Maßnahmenempfehlungen zum Erreichen der nationalen Stickstoffobergrenze" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt. Ziel des Projekts ist die Entwicklung von Optionen und Bausteinen für eine nationales Maßnahmenprogramm, welches die Einhaltung der neuen nationalen Stickstoffobergrenze sicherstellt. Das Programm soll Stickstoffminderungsmaßnahmen aus allen Verursacherbereichen umfassen. Neue und innovative Maßnahmenoptionen sind zu recherchieren. Dabei sind auch die positiven und negativen Erfahrungen, die in den Niederlanden mit dem Programmatischen Aanpak Stikstoff gemacht wurden, einzubeziehen und auf Deutschland zu übertragen. Zu diesem Zweck müssen die Optionen für rechtliche Anknüpfungspunkte in Deutschland geprüft werden. Daran anschließend soll ein Vorschlag für ein umsetzungsreifes, integriertes rechtliches System erarbeitet werden, mit dem alle Stickstoffemissionen erfasst, bewertet und gemindert werden können. Um ein möglichst effizientes Programm aufstellen zu können, sollte jede Maßnahme des Katalogs Bewertungen hinsichtlich verschiedener Kriterien, wie Minderungspotenzial, Kosten sowie politisch, juristische und technische Durchsetzbarkeit aufweisen. Da Stickstoff nicht an den Grenzen Halt macht, sollen auch die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Stickstoffminderung im Ausland zu untersuchen. Da sich Emissionssituation und Sensitivität der Schutzgüter in Deutschland jeweils regional voneinander unterscheiden, sollen für den Maßnahmenkatalog auch Informationen über regionale Umsetzbarkeit und Effektivität erarbeitet werden. Nicht zuletzt sind bekannte (und neue) Maßnahmen dringend vor dem Hintergrund der geänderten geopolitischen Situation neu zu bewerten. Aktuelle Marktveränderungen wie zum Beispiel die Preisentwicklung bei Mineraldünger und Rohstoffen, wirken sich auf nahezu alle Maßnahmen aus und müssen in der (Neu-)Bewertung Berücksichtigung finden.
Das Projekt "Minderungsverpflichtungen und faire Lastenteilung in einem neuen umfassenden Klimaschutzabkommen ab 2020" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Guidehouse Germany GmbH durchgeführt. Auf der 17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) in Durban hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf verständigt, bis 2015 ein neues, umfassendes Klimaschutzabkommen zu verhandeln, das bis spätestens 2020 unter UNFCCC in Kraft treten soll. Die EU fordert, dass dieses Abkommen ein 'Spektrum von Minderungsverpflichtungen' für Industrie- und Schwellen- und Entwicklungsländer beinhalten soll. Zielstellung: Für ca. 15 Kernländer sind mögliche qualitative und quantitative Emissionsreduktionsziele für die Zeit 2020-2030 auf Basis von Indikatoren und unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten zu erarbeiten und auf ihre politische Durchsetzbarkeit zu prüfen. Methodik: Erhebung und Systematisierung der vorhandenen Daten (Minderungsangebote, Länderprofile); Ableitung möglicher qualitativer und quantitativer Emissionsreduktionsziele, Analyse und Einschätzung der politischen Realisierbarkeit. In dem Vorhaben sollen darüber hinaus die wichtigsten Konzepte zu Lastenteilungs- und Gerechtigkeitsaspekten in der internationalen Klimaschutzdiskussion gesammelt und analysiert werden. Dabei sollen sie auch auf ihre Vereinbarkeit mit der 2 C-Zielsetzung sowie auf ihre (politische) Durchsetzbarkeit auf internationaler Ebene hin ausgewertet werden. Mit Blick auf die Gestaltung eines neuen Abkommens bis 2015 sollen Vorschläge für die deutsche Verhandlungsführung auf EU- und UNFCCC-Ebene abgeleitet werden.
Das Projekt "Instrumente zur Erhöhung weltweiter Klimaschutzanstrengungen vor 2020 - ökonomische und politische Implikationen in ausgewählten Industrie- und Schwellenländern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die intern. Staatengemeinschaft hat sich mit den Beschlüssen auf dem UN-Klimagipfel in Durban darauf verständigt, bis 2015 ein umfassendes intern. Klimaschutzabkommen - wirksam ab 2020 - zu verabschieden. Allerdings sind für einen 2 Grad-konsistenten und ökonomisch verantwortbaren Entwicklungspfad bereits im Zeitraum bis 2020 sehr anspruchsvolle Emissionsreduktionen von Treibhausgasen in allen Staaten mit Ausnahme der am wenigsten entwickelten erforderlich. Im Hinblick auf die kurzfristig - d.h. bis 2020 - notwendigen zusätzlichen Emissionsreduktionen, ist dagegen die ökologische Wirkung der auf dem Klimagipfel vereinbarten 2. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls nur als sehr begrenzt zu bewerten. Neueste Untersuchungen belegen aber, dass im Zeitraum bis 2020 weltweit ein Emissionsreduktionspotenzial von rund 17 Gt im Vergleich zur Referenzentwicklung besteht. In dieser Situation gilt es, machbare Wege zu zusätzlichen Klimaschutzanstrengungen vor dem anvisierten Inkrafttreten eines neuen Klimaabkommens aufzuzeigen. Dabei kann es sich um globale wie nationale Maßnahmen in ausgewählten Ländern (z. B. EU-MS, AUS, JPN, CHN, IND, MEX) handeln. - BMU vertritt D federführend in den internationalen Klimaschutzverhandlungen unter der UNFCCC und darüber hinaus in anderen Foren, wie z. B. OECD. Diese Verhandlungsstränge und darüber hinausgehende Foren erfordern eine fundierte Vorbereitung und Begleitung, um die notwendige politische Akzeptanz auf internationaler Ebene und die Breitenwirkung auf andere Ebenen sicherzustellen. - Dieses Vorhaben soll Instrumente/Initiativen einschl. solcher, die außerhalb des UNFCCC-Verhandlungsprozesses zu verorten sind, identifizieren und untersuchen, welche zur Steigerung der Klimaschutzanstrengungen hinsichtlich Effektivität und der politischen Durchsetzbarkeit besonders wirksam wären.
Das Projekt "Wirkungsanalyse und die Identifizierung möglicher Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung im Jahr 2012" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2007 das Integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) der Bundesregierung verabschiedet, in dem Instrumente und Maßnahmen benannt werden, die zur entsprechenden Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen sollen. Das IEKP sieht eine regelmäßige Überprüfung des Umsetzungsstandes - beginnend mit dem Jahr 2010 - vor. Vorgelegt werden soll ein Bericht der Bundesregierung zum IEKP, der zwischen den federführenden Ressorts abgestimmt ist. Der Bericht soll die Wirkung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms sowohl in klimapolitischer als auch ökonomischer Hinsicht darstellen und, falls notwendig, neue Maßnahmen vorschlagen. Grundlage des Berichts der Bundesregierung sollen die Erhebungen unabhängiger Gutachter sein. Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben, in dem neben der im Dezember 2007 zugesicherten Rechenschaftsablegung auch Potenziale und Maßnahmen identifiziert und analysiert werden.
Das Projekt "Emissionsminderung in Industriestaaten und Entwicklungsländern - Kosten, Potenziale und ökologische Wirksamkeit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Zur Einhaltung des 2 Grad Ziels sind im Zeitraum nach 2012 anspruchsvollere THG-Emissionsreduktionen der IL als unter dem Kyoto-Protokoll (KP) erforderlich. Zudem müssen große EL zur Begrenzung von THG-Emissionen beitragen. Die Verhandlungen unter UNFCCC und KP erfordern eine fundierte Vorbereitung und Begleitung, um die notwendige politische Akzeptanz auf internationaler Ebene sicherzustellen. BMU ist federführend für die Verhandlungen unter UNFCCC und KP. Ein überarbeitetes KP bzw. ein neues Klimaschutzabkommen muss die Eckpunkte über neue Verpflichtungen für IL und Minderungsanstrengungen durch EL für die Zeit ab 2012 enthalten. Insbesondere müssen Detailfragen zur Lastenteilung unter den Industrieländern einerseits und andererseits zwischen Industrie- und Entwicklungsländern gelöst werden. Die vorhandenen Instrumente (ClimStrat, DYE-Clip) sollen verhandlungsbegleitend eingesetzt werden, z.B. zur Beurteilung von Vorschlägen anderer Staaten nach politischen, technischen und ökonomischen Kriterien. Dazu zählen Analysen bisheriger und künftiger Emissionstrends von IL- und EL, sektoral und regional aufgeschlüsselt, sowie die Zusammenstellung von Informationen zu techn. und ökon. Potenzialen der Emissionsreduktion. Auf dieser Grundlage wird die wissenschaftlich-technischen Grundlage für eigene Vorschläge der BReg und der EU und zur Bewertung anderer Vorschläge geschaffen.
Das Projekt "Verbesserung der strategischen umweltpolitischen Beratung im Kontext des Leitbilds Nachhaltiger Entwicklung - Studie und Fachdialog zu Ansätzen und Nutzungsperspektiven der Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH durchgeführt. Die Frage, in welche Richtung sich Gesellschaften national und global entwickeln und welche Weichen dafür gestellt werden, stellt sich im Zuge der Wirtschaftskrise in neuer Qualität. Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung sollte dabei die Grundlage politischen Handelns darstellen. Wie soll eine Umweltpolitik aussehen, die sich als wesentlicher Teil dieses Leitbilds gegenüber anderen Bereichen positionieren muss? BMU muss eine eigenständige Strategie für diese Frage entwickeln, die auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Leitbilds im Zuge sich ständig ändernder Rahmenbedingungen ermöglicht. Wichtigste Grundlage für eine 'gute' Umweltpolitik ist die konsequente Nutzbarmachung transdisziplinären Wissens aus Gesellschaft und Wissenschaft. Ein Blick auf den bestehenden Wissenstransfer zeigt jedoch, dass umweltpolitische Beratung oft abstrakt bleibt, entscheidende Fragen der praktischen Durchsetzbarkeit unbeachtet lässt und neue Denkansätze nur unzureichend abgebildet werden. Das Projekt soll zur Beantwortung folgender Fragen dienen: 1. Welcher Beratungsbedarf besteht in der Umweltpolitik hinsichtlich der Umsetzung des Leitbildes einer NE in alle gesellschaftliche Bereiche? 2. Mit welchen Ansätzen hinsichtlich Wissen, Wissensgenerierung und Wissenstransfer kann transdisziplinäre Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung dazu beitragen, den Bedarf zu decken? 3. Welche Rolle spielen bestehende Forschungs- und Beratungseinrichtungen ?Wie können sie ihre Umweltpolitikberatung zur Umsetzung des Leitbildes einer NE wirkungsvoller gestalten? Vorgehen: 1. BMU-interne Klärung des Beratungsbedarfs und Kriterien für geeignete Forschungskonzepte (eigene Arbeit) 2. Überblick über die Forschungs- und Beratungslandschaft, wesentliche Akteure, Forschungsschwerpunkte und neue konzeptionelle Ansätze (Studie) 3. Fachdialog mit pot. Beratern und wissenschaftlichen Einrichtungen zur Frage, wie Nachfrage und Angebot (besser) aufeinander abgestimmt werden können.
Origin | Count |
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Bund | 96 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 96 |
License | Count |
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offen | 96 |
Language | Count |
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Deutsch | 83 |
Englisch | 28 |
Resource type | Count |
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Keine | 81 |
Webseite | 15 |
Topic | Count |
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Boden | 50 |
Lebewesen & Lebensräume | 59 |
Luft | 52 |
Mensch & Umwelt | 96 |
Wasser | 41 |
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