In der 'herkömmlichen' Handels- bzw. Umweltpolitik wird stets die Möglichkeit zu vollständiger Selbstbindung der Akteure bei politischen Entscheidungen vorausgesetzt. Worauf bauen jedoch diese Annahmen? Bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass sich die Politik in vielen Bereichen nicht hundertprozentig an ihre eigenen Entscheidungen binden kann. Es wird untersucht, welchen Einfluss ein Mangel solcher Bindungsmechanismen auf die herkömmlichen Ansätze im Bereich der strategischen Handelspolitik mit und ohne Berücksichtigung des Umweltgedankens hat.
Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Untersuchungsgegenstand dieses Projektes sind spieltheoretische Modellierungen eines Zustandekommens von internationalen Umweltabkommen. Hierbei geht es um die Untersuchung und Gestaltung von Koalitionsbildungsprozessen sowie deren spieltheoretischen Strategien, um Verhandlungsanreize zu schaffen. Es werden flexible Abkommensmechanismen im Rahmen von Koalitionsspielen untersucht und analysiert.
Die Gesprächspartner bei internationalen Verhandlungen über Umweltabkommen sind Delegierte ihrer Regierungen, die sich wiederum in demokratischen Systemen in Wahlen behaupten müssen, also vom Volk delegiert werden. Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen eröffnet Spielraum für strategisches Verhalten der Wähler bei der Stimmabgabe beziehungsweise der Regierung bei der Wahl der Verhandlungsführer. Das Projekt untersucht, welche Anreize für die einzelnen Akteure bestehen, strategisch zu delegieren (d.h. Agenten zu unterstützen, deren politische Präferenzen von den eigenen Ansichten abweichen) und welche Effekte sich daraus für die Effizienz internationaler Umweltabkommen ergeben.
Ziel des Projekts ist die Entwicklung von Optionen und Bausteinen für eine nationales Maßnahmenprogramm, welches die Einhaltung der neuen nationalen Stickstoffobergrenze sicherstellt. Das Programm soll Stickstoffminderungsmaßnahmen aus allen Verursacherbereichen umfassen. Neue und innovative Maßnahmenoptionen sind zu recherchieren. Dabei sind auch die positiven und negativen Erfahrungen, die in den Niederlanden mit dem Programmatischen Aanpak Stikstoff gemacht wurden, einzubeziehen und auf Deutschland zu übertragen. Zu diesem Zweck müssen die Optionen für rechtliche Anknüpfungspunkte in Deutschland geprüft werden. Daran anschließend soll ein Vorschlag für ein umsetzungsreifes, integriertes rechtliches System erarbeitet werden, mit dem alle Stickstoffemissionen erfasst, bewertet und gemindert werden können. Um ein möglichst effizientes Programm aufstellen zu können, sollte jede Maßnahme des Katalogs Bewertungen hinsichtlich verschiedener Kriterien, wie Minderungspotenzial, Kosten sowie politisch, juristische und technische Durchsetzbarkeit aufweisen. Da Stickstoff nicht an den Grenzen Halt macht, sollen auch die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Stickstoffminderung im Ausland zu untersuchen. Da sich Emissionssituation und Sensitivität der Schutzgüter in Deutschland jeweils regional voneinander unterscheiden, sollen für den Maßnahmenkatalog auch Informationen über regionale Umsetzbarkeit und Effektivität erarbeitet werden. Nicht zuletzt sind bekannte (und neue) Maßnahmen dringend vor dem Hintergrund der geänderten geopolitischen Situation neu zu bewerten. Aktuelle Marktveränderungen wie zum Beispiel die Preisentwicklung bei Mineraldünger und Rohstoffen, wirken sich auf nahezu alle Maßnahmen aus und müssen in der (Neu-)Bewertung Berücksichtigung finden.
In dem Entscheidungsprozess von JI koennen bislang vier relevante Akteursgruppen identifiziert werden: die Regierungsvertreter von JI-Geber- und JI-Empfaengerlaendern, die Umwelt- und Entwicklungs-NRO sowie die Wirtschaftsverbaende. Die Regierungsvertreter beider Seiten wollen Macht, Einkommen und Prestige maximieren und versuchen daher, gemaess den Praeferenzen ihrer jeweiligen Waehler (bzw. Unterstuetzer) zu handeln. Die Wirtschaftsverbaende investieren in Lobbyaktivitaeten, um das Einkommen ihrer Mitglieder zu maximieren. Die Umwelt- und Entwicklungs-NRO seien zur Vereinfachung auf das Umweltschutzziel reduziert. Unter Annahme dieser Zielfunktionen lassen sich fuer die vier Akteursgruppen bestimmte Interessenpositionen in der Klimapolitik ableiten, die sich auf ihre Einstellung zu JI auswirken. Folgende institutionelle Vorkehrungen koennen aus Public Choice-Sicht einen Schutz vor den negativen Folgen interessengepraegter Handlungsweisen gewaehren. So sollten im Rahmen eines top down-approaches die Bereiche der nationalen und internationalen Anrechenbarkeit sowie die Etablierung und Finanzierung der notwendigen Buerokratien von der Vertragsstaatenkonferenz geregelt werden. Die Projektzusammenfuehrung sollte durch ein internationales Clearing House erfolgen, das die Projektteilnehmer nach normativen Kriterien auswaehlt. Zur Gleichberechtigung wirtschaftlicher und oekologischer Interessen an dem Konzept sollte eine internationale Teilanrechnung vereinbart werden, die im Verhaeltnis der Kostenersparnis der Investoren aus JI entspricht. Ueber die Ausgestaltung der nationalen Anrechnung koennen bestimmte Projekttypen gefoerdert oder analog in ihrem Einsatz gemindert sowie die unterschiedliche Treffsicherheit verschiedener nationaler Instrumente beruecksichtigt werden. Fuer das durch JI-Projekte erfuellbare nationale Emissionsziel sollte eine Obergrenze festgelegt werden. Die im Rahmen von JI notwendigen Buerokratien sollten als Kostenbestandteil von JI-Projekten ueber Gebuehren von den Investoren finanziert werden.
Die Frage, in welche Richtung sich Gesellschaften national und global entwickeln und welche Weichen dafür gestellt werden, stellt sich im Zuge der Wirtschaftskrise in neuer Qualität. Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung sollte dabei die Grundlage politischen Handelns darstellen. Wie soll eine Umweltpolitik aussehen, die sich als wesentlicher Teil dieses Leitbilds gegenüber anderen Bereichen positionieren muss? BMU muss eine eigenständige Strategie für diese Frage entwickeln, die auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Leitbilds im Zuge sich ständig ändernder Rahmenbedingungen ermöglicht. Wichtigste Grundlage für eine 'gute' Umweltpolitik ist die konsequente Nutzbarmachung transdisziplinären Wissens aus Gesellschaft und Wissenschaft. Ein Blick auf den bestehenden Wissenstransfer zeigt jedoch, dass umweltpolitische Beratung oft abstrakt bleibt, entscheidende Fragen der praktischen Durchsetzbarkeit unbeachtet lässt und neue Denkansätze nur unzureichend abgebildet werden. Das Projekt soll zur Beantwortung folgender Fragen dienen: 1. Welcher Beratungsbedarf besteht in der Umweltpolitik hinsichtlich der Umsetzung des Leitbildes einer NE in alle gesellschaftliche Bereiche? 2. Mit welchen Ansätzen hinsichtlich Wissen, Wissensgenerierung und Wissenstransfer kann transdisziplinäre Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung dazu beitragen, den Bedarf zu decken? 3. Welche Rolle spielen bestehende Forschungs- und Beratungseinrichtungen ?Wie können sie ihre Umweltpolitikberatung zur Umsetzung des Leitbildes einer NE wirkungsvoller gestalten? Vorgehen: 1. BMU-interne Klärung des Beratungsbedarfs und Kriterien für geeignete Forschungskonzepte (eigene Arbeit) 2. Überblick über die Forschungs- und Beratungslandschaft, wesentliche Akteure, Forschungsschwerpunkte und neue konzeptionelle Ansätze (Studie) 3. Fachdialog mit pot. Beratern und wissenschaftlichen Einrichtungen zur Frage, wie Nachfrage und Angebot (besser) aufeinander abgestimmt werden können.
Im Rahmen der Vorarbeiten fuer einen 'oekologischen Europaplan', dessen Ziel es ist, u.a. ein Unterstuetzungsprogramm zur Verbesserung der Umweltsituation in der DDR und in anderen RGW-Staaten zu entwickeln, soll vom BMU eine Vorstudie vergeben werden. In dieser Vorstudie sind sowohl die wichtigsten zu ergreifenden Massnahmenkategorien einschliesslich des potentiell erforderlichen Finanzvolumens als auch die Voraussetzungen und Erfordernisse fuer die moegliche Erstellung eines 'oekologischen Europaplanes' und seine Realisierung durch abgestimmte nationale oekologische Aktionsplaene aufzuzeigen. Insbesondere ist herauszuarbeiten, welche Voraussetzungen von Geber- wie Nehmerseite erfuellt sein muessen, damit die Massnahmen die angestrebten, alle europaeischen Laender entlastenden Umweltwirkungen in vollem Umfang entfalten koennen.
Auf der 17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) in Durban hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf verständigt, bis 2015 ein neues, umfassendes Klimaschutzabkommen zu verhandeln, das bis spätestens 2020 unter UNFCCC in Kraft treten soll. Die EU fordert, dass dieses Abkommen ein 'Spektrum von Minderungsverpflichtungen' für Industrie- und Schwellen- und Entwicklungsländer beinhalten soll. Zielstellung: Für ca. 15 Kernländer sind mögliche qualitative und quantitative Emissionsreduktionsziele für die Zeit 2020-2030 auf Basis von Indikatoren und unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten zu erarbeiten und auf ihre politische Durchsetzbarkeit zu prüfen. Methodik: Erhebung und Systematisierung der vorhandenen Daten (Minderungsangebote, Länderprofile); Ableitung möglicher qualitativer und quantitativer Emissionsreduktionsziele, Analyse und Einschätzung der politischen Realisierbarkeit. In dem Vorhaben sollen darüber hinaus die wichtigsten Konzepte zu Lastenteilungs- und Gerechtigkeitsaspekten in der internationalen Klimaschutzdiskussion gesammelt und analysiert werden. Dabei sollen sie auch auf ihre Vereinbarkeit mit der 2 C-Zielsetzung sowie auf ihre (politische) Durchsetzbarkeit auf internationaler Ebene hin ausgewertet werden. Mit Blick auf die Gestaltung eines neuen Abkommens bis 2015 sollen Vorschläge für die deutsche Verhandlungsführung auf EU- und UNFCCC-Ebene abgeleitet werden.
Die intern. Staatengemeinschaft hat sich mit den Beschlüssen auf dem UN-Klimagipfel in Durban darauf verständigt, bis 2015 ein umfassendes intern. Klimaschutzabkommen - wirksam ab 2020 - zu verabschieden. Allerdings sind für einen 2 Grad-konsistenten und ökonomisch verantwortbaren Entwicklungspfad bereits im Zeitraum bis 2020 sehr anspruchsvolle Emissionsreduktionen von Treibhausgasen in allen Staaten mit Ausnahme der am wenigsten entwickelten erforderlich. Im Hinblick auf die kurzfristig - d.h. bis 2020 - notwendigen zusätzlichen Emissionsreduktionen, ist dagegen die ökologische Wirkung der auf dem Klimagipfel vereinbarten 2. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls nur als sehr begrenzt zu bewerten. Neueste Untersuchungen belegen aber, dass im Zeitraum bis 2020 weltweit ein Emissionsreduktionspotenzial von rund 17 Gt im Vergleich zur Referenzentwicklung besteht. In dieser Situation gilt es, machbare Wege zu zusätzlichen Klimaschutzanstrengungen vor dem anvisierten Inkrafttreten eines neuen Klimaabkommens aufzuzeigen. Dabei kann es sich um globale wie nationale Maßnahmen in ausgewählten Ländern (z. B. EU-MS, AUS, JPN, CHN, IND, MEX) handeln. - BMU vertritt D federführend in den internationalen Klimaschutzverhandlungen unter der UNFCCC und darüber hinaus in anderen Foren, wie z. B. OECD. Diese Verhandlungsstränge und darüber hinausgehende Foren erfordern eine fundierte Vorbereitung und Begleitung, um die notwendige politische Akzeptanz auf internationaler Ebene und die Breitenwirkung auf andere Ebenen sicherzustellen. - Dieses Vorhaben soll Instrumente/Initiativen einschl. solcher, die außerhalb des UNFCCC-Verhandlungsprozesses zu verorten sind, identifizieren und untersuchen, welche zur Steigerung der Klimaschutzanstrengungen hinsichtlich Effektivität und der politischen Durchsetzbarkeit besonders wirksam wären.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 102 |
| Land | 2 |
| Wissenschaft | 36 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 101 |
| Text | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1 |
| Offen | 101 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 88 |
| Englisch | 30 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 1 |
| Keine | 84 |
| Webseite | 17 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 52 |
| Lebewesen und Lebensräume | 87 |
| Luft | 55 |
| Mensch und Umwelt | 102 |
| Wasser | 39 |
| Weitere | 102 |