Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=111058) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Abfluss** in m³/s * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.
Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=110055) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.
Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=111058) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 09.11.2022 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Klöden (Stadt Jessen (Elster)) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Mauken, Klöden und Kleindröben der Stadt Jessen (Elster). Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 70 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und Bürgermeister der Stadt Jessen (Elster) Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Einordnung der Maßnahme in das Programm „Fluss – Natur – Leben“ Stand der Umsetzung und Planung des FP Axien-Mauken Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung am 09.11.2022 in Klöden steht hier zum Download bereit: Präsentation 09.11.2022 zum Stand der Planung und zur Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Detailfragen zu dem Projekt gestellt. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und den begleitenden Planungsbüros direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Teilnahme an der Informationsveranstaltung und an der Offenheit und Ehrlichkeit in den Beiträgen. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie der begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Der Hochwasserschutz soll woanders stattfinden. Warum kann der Hochwasserschutz nicht in anderen Gebieten stattfinden? Die Schäden des Hochwassers von 2013 werden auf 8 Milliarden Euro beziffert, die Schäden der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 auf über 30 Milliarden Euro. Demgegenüber ist die Investition von circa 100 Millionen Euro für den Flutpolder Axien-Mauken ein verhältnismäßig mildes Mittel für deutlich geringere Kosten, um Extremhochwasserereignissen begegnen zu können. Die Schutzwirkung eines Flutpolder tritt unterhalb des Einlaufbauwerks ein. Der Flutpolder Axien-Mauken ist hierbei kein singuläres Projekt, sondern Teil bundesweiter Hochwasservorsorge. Es bestehen sowohl Konzepte auf Bundesebene als auch auf Landesebene. In Sachsen werden ebenfalls Flutpolder entlang der Elbe und der Zuflüsse geplant und gebaut, die wiederum flussabwärts auch in Sachsen-Anhalt vor extremen Hochwasserereignissen schützen. Aufgrund der Einbindung in den bundesweiten Hochwasserschutz wird der Flutpolder Axien-Mauken durch den Bund gefördert. Zudem schützen der Flutpolder Axien-Mauken und die anderen Hochwasserschutzmaßnahmen gleichermaßen städtische und ländliche Gebiete, wo ebenfalls nahe den Flüssen gebaut wurde. Würde es ausreichen alle Deiche um einen Meter zu erhöhen anstatt den Flutpolder zu bauen? Alle Deiche, die saniert wurden, sind auf ein Hochwasserereignis mit einer statischen Wiederkehr von 100 Jahren ausgelegt (HQ 100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei der Auslegung der Deiche auf HQ 100 handelt es sich um eine Art Standartnorm im Deichbau. Durch die Sanierung der Flussdeiche entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt auf den Standard HQ 100 wurden die bestehenden Deiche bereits um einen Meter erhöht. Von der Errichtung höherer Deiche wird aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit abgesehen, da der Flächen- und Materialverbrauch eines Deiches proportional zur Höhe steigt. Dennoch ist es erforderlich mit extremeren Hochwasserereignissen als einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) zu rechnen und vorzusorgen. Hierfür wird im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements der Flutpolder Axien-Mauken als eine von vielen Maßnahmen geplant, um auf Extremereignisse vorbereitet zu sein. Der Flutpolder dient also der Risikovorsorge und dem überregionalen Hochwasserschutz. Wann erfolgt die Sanierung des Deichs bei Mauken? Planungs- und Genehmigungsverfahren im Deichbau und in der Deichsanierung sind komplex. Aktuell wird die Sanierung auf der Trasse, unabhängig von der Errichtung des Flutpolders Axien-Mauken, geplant. Laut aktueller Zeitschiene (Stand November 2022) soll der Bau in zwei Jahren erfolgen. Ist eine Entschädigung für die Flächen für den Deichbau geplant? Wie erfolgen die Entschädigungen im Falle einer Flutung des Flutpolders Axien-Mauken? Wird eine mögliche Kontamination der Flächen berücksichtigt? Die Flächen, welche für den Deichbau als Deichaufstandsflächen benötigt werden, sollen durch den LHW zum Bodenrichtwert gekauft werden. Bezüglich der Flächen innerhalb des Flutpolders ist aktuell eine zweistufige Entschädigung angedacht. Teil eins der Entschädigung erfolgt für die Bereitschaft, die eigenen Flächen für eine Flutung im Falle eines Extremhochwasserereignisses zur Verfügung zu stellen. Hier ist die Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme geplant. Teil zwei der Entschädigung trifft im Schadens- bzw. Nutzungsfall zu. Sollte es zu einer Flutung der Flächen des Polders kommen, wird durch einen bestellten Gutachter eine Entschädigungssumme für die betroffenen Flächen berechnet. Inwieweit hierbei eine Kontamination der Flächen durch eine Flutung berücksichtigt wird, ist aktuell noch unklar. Vorstellbar ist eine gutachterliche Prüfung der Flächen als Vergleich des Zustands der Flächen vor und nach der Flutung. Hier könnte möglicherweise eine Kontamination durch Schadstoffe berücksichtigt werden. Mit einem Schaden an Flächen außerhalb des Polders ist nicht zu rechnen, da die Flutung des Polders kontrolliert gestoppt werden kann und die Anlagen nach Stand der Technik gebaut werden. Was passiert, wenn Eigentümer dem Verkauf der Flächen für den Deichbau an den LHW bzw. der Flutung nicht zustimmen? Aktuell befindet sich das Projekt Flutpolder Axien-Mauken in der Planungsphase für die Vorzugsvariante. Das Ziel des Prozesses ist die Planfeststellung sowie die Genehmigung des Projekts. Die Prüfung der Planfeststellung erfolgt durch das Landesverwaltungsamt. Hierbei wird eine Abwägung vorgenommen, in die man sich im Rahmen der formellen Beteiligung einbringen kann. Bei diesem formalisierten Prozess wird eine Abwägung öffentlicher und privater Interessen vorgenommen. Der LHW ist daran interessiert bereits vor der Planfeststellung Fragen und Interessen aufzunehmen, um wichtige Themen zu erfassen. Hierbei sollen relevante Fragestellungen bereits vor Planfeststellungsverfahren besprochen werden. Ziel ist daher eine frühzeitige Information und Beteiligung. Aufgrund der frühen Durchführung der Beteiligung im Planungsprozess kann noch nicht jede Frage im Detail beantwortet werden. Die Planung entwickelt sich dynamisch und wird im fortlaufenden Prozess immer weiter verfeinert und detailliert. Wie erfolgt die Beräumung der Polderflächen nach Flutung des Polders? Die Verantwortlichkeit für die Beräumung des Flutpolders nach einer Flutung liegt beim LHW. Für die Umsetzung sind zwei Varianten vorgesehen. Bei der ersten Variante wird durch den LHW eine externe Firma zur Beräumung des Polders beauftragt, welche die Beräumung umsetzt. Bei der zweiten Variante übernimmt der Eigentümer der Flächen die Beräumung gegen Bezahlung durch den LHW. Gibt es im Gebiet es Polders weitere alte Müllhalden? Dem LHW sind im Gebiet des Flutpolders Axien-Mauken die Standorte von alten Müllhalden bekannt. Wenn vor Ort die Kenntnis über weitere alte Müllhalden besteht, bittet das LHW den Standort dieser mitzuteilen, damit eine Prüfung erfolgen kann. Das Ergebnis der Prüfung wird entsprechend mitgeteilt werden. Im Rahmen der durch die Maßnahme erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen kann möglichweise eine Sanierung der bekannten Müllhalden erfolgen. Welche Größe haben die Ausgleichsflächen? Die Größe und Anzahl der Ausgleichsflächen erfolgt nach der Bilanzierungsmethode mit Punkten. Einerseits müssen Ausgleichsmaßnahmen nach Bilanzierung erfolgen, aber auch nach Art der betroffenen Flächen. Die Bilanzierung wird nach Abschluss der Planung durchgeführt. Mögliche Ausgleichsmaßnahmen könnten unter anderem die Aufwertung des Klödener Riß‘ sein, die Aufwertung von Böden oder Entsiegelungsmaßnahmen. Der LHW nimmt gerne Hinweise der lokalen Bevölkerung für mögliche Ausgleichsmaßnahmen entgegen. Entstehen durch die Probebohrungen Folgeschäden bei Hochwasser? Durch die Probebohrungen entstehen keine Schäden. Die Bohrungen haben einen geringen Durchmesser von maximal 10 cm und werden direkt nach der Bohrung wieder verfüllt. Wie ist die Situation in Mauken? Mauken war immer trocken. Wie ändert sich das durch den Flutpolder? Es werden bei der Planung verschiedenste Modellierungen und Berechnungen durchgeführt. So wird unter anderem die Deichunterströmung untersucht, um zu prüfen, ob eine Sackung möglich ist. Im Falle einer Sackungsgefahr werden Sicherheitsmaßnahme ergriffen. Auch die Deichsetzung wird geprüft und eine Setzungsprognose aufgestellt. Der Grundwasseranstiegs im Falle eines Hochwassers bzw. im Falle einer Flutung wird ebenfalls geprüft und nach Bedarf werden Anlagen errichtet, um die Oberfläche trocken zu halten. Im Falle eines Einsatzes von Schöpfwerken sind diese so auszulegen, dass kein Sediment bewegt, sondern und klares Wasser geschöpft wird. So wird die Stabilität des Bodens und der Deiche nicht beeinträchtigt. Mit den beschriebenen Maßnahmen soll verhindert werden, dass im Flutungs- bzw. Nutzungsfall des Polders Grundwasser in Mauken über die Oberfläche gedrückt wird. Dies kann nicht auf den Untergrund übertragen werden, daher sollte in Mauken nochmal die Beschaffenheit der Keller besprochen werden. Die Existenz von Mauken ist bedroht. Die Eigentümer und Pächter in Mauken wurden über die Maßnahme informiert. Laut Rückmeldungen aus der Veranstaltung wünschen sich die Anwohnenden eine bessere Information. Warum erfolgt keine Errichtung eines Schöpfwerks in Düßnitz? Die Grundwasserstände sind aktuell sehr niedrig und waren in den 1970er-Jahren höher. So wurde durch Elbhochwasser das Grundwasser hochgedrückt. Die aktuelle Planung entwickelt sich dynamisch und wird immer weiter verfeinert. Laut aktuellem Zwischenergebnis besteht für ein Schöpfwerk in Düßnitz kein Bedarf. Schöpfwerke ziehen das Grundwasser sehr weiträumig zusammen, daher wird Düßnitz von anderen geplanten Schöpfwerken profitieren. Dennoch können sich in der Planung weiterhin Änderungen ergeben. Vor-Ort-Kenntnisse und das Wissen über Grundwasserstände in vergangenen Jahrzehnten sind für die Planung des Flutpolders sehr relevant. Daher bittet das LHW die lokale Bevölkerung ihr Wissen mit den Planerinnen und Planern und dem LHW zu teilen, damit eine bestmögliche Planung erfolgen kann. Kann eine stärkere Zusammenarbeit mit den Ortschaftsbeiräten erfolgen? Die Ortschaftsbeiräte in den Ortschaften, die von der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken betroffen sind, werden gerne beteiligt. Eine Beteiligung erfolgte zum Beispiel bei einer Informationsveranstaltung im Mai 2022 in Prettin. Auf dieser Veranstaltung wurde eine breitere Öffentlichkeitsbeteiligung für den Herbst 2022 gewünscht. Diesem Wunsch ist der LHW gerne nachgekommen und hat daher zu dieser Informationsveranstaltung geladen. Die Zusammenarbeit mit den Ortschaftsbeiräten kann in Zukunft weiter intensiviert werden. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 10.11.2022 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Axien (Stadt Annaburg) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Axien und Gehmen der Stadt Annaburg. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 65 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und Bürgermeister der Stadt Annaburg Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Einordnung der Maßnahme in das Programm „Fluss – Natur – Leben“ Stand der Umsetzung und Planung des FP Axien-Mauken Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung am 10.11.2022 in Axien steht hier zum Download bereit: Präsentation 10.11.2022 zum Stand der Planung und zur Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Fragen zu dem Projekt gestellt und Hinweise gegeben. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und den begleitenden Planungsbüros direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Teilnahme an der Informationsveranstaltung und für die Offenheit und Ehrlichkeit in den Beiträgen. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie der begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Warum kann der vorhandene Deich nicht verstärken werden, anstatt einen Flutpolder zu errichten? Alle Deiche, die saniert wurden, sind auf ein Hochwasserereignis mit einer statischen Wiederkehr von 100 Jahren ausgelegt (HQ 100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei der Auslegung der Deiche auf HQ 100 handelt es sich um eine Art Standartnorm im Deichbau. Durch die Sanierung der Flussdeiche entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt auf den Standard HQ 100 wurden die bestehenden Deiche bereits um einen Meter erhöht. Von der Errichtung höherer Deiche wird aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit abgesehen, da der Flächen- und Materialverbrauch eines Deiches proportional zur Höhe steigt. Dennoch ist es erforderlich mit extremeren Hochwasserereignissen als einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) zu rechnen und vorzusorgen. Hierfür wird im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements der Flutpolder Axien-Mauken als eine von vielen Maßnahmen geplant, um auf Extremereignisse vorbereitet zu sein. Die Schäden des Hochwassers von 2013 werden auf 8 Milliarden Euro beziffert, die Schäden der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 auf über 30 Milliarden Euro. Demgegenüber ist die Investition von circa 100 Millionen Euro für den Flutpolder Axien-Mauken ein verhältnismäßig mildes Mittel für deutlich geringere Kosten, um Extremhochwasserereignissen begegnen zu können. Der Flutpolder dient also der Risikovorsorge und dem überregionalen Hochwasserschutz . Muss der Flutpolder so groß werden? Warum erfolgt die Errichtung des Deichs so nah an der Siedlung Gehmen und nicht entlang eines Wirtschaftsweg weiter weg? Ziel ist die Errichtung eines großen Flutpolders, um eine starke Kappung von Flutscheiteln erreichen zu können. Daher ist der Flutpolder Axien-Mauken in der bekannten Größe mit entsprechendem Fassungsvolumen geplant. Die aktuelle Planung zur Führung des Polderdeiches hat sich seit der Planung von 2018 nicht verändert. Die Führung des Deiches erfolgt anhand logischer Linien, wie Verbindungsgräben oder Wirtschaftswegen. Oftmals liegen solche Linien nah an Siedlungen. Die Abweichung von solchen Linien kann dagegen zu landwirtschaftlichen Splitterflächen führen, die soweit möglich vermieden werden sollen. Dennoch ist die Planung ein dynamischer Prozess und entwickelt sich von grob zu konkret. Daher ist die aktuelle Planung noch nicht abschließend und kann sich noch verändern. Die Probebohrungen und Baugrunduntersuchungen, die derzeit erfolgen, sind zudem nicht mit dem Trassenverlauf gleichzusetzen. Welche Höhenlage hat die Deichoberkante? Der Polderdeich hat die gleiche Höhe wie der Elbdeich und liegt bei 77,4 Meter plus einen Meter über Normalhöhennull. Der Flutpolder soll ab einem Wasserstand von 77,4 Meter über Normalhöhennull, also einem Wasserstand von einem Meter unter der Oberkante des Deichs, geflutet werden und wird ebenfalls bis maximal 77,4 Meter über Normalhöhennull, also einen Meter unterhalb der Deichoberkante geflutet. Wenn eine Flutung des Polders erfolgt, dann wird eine volle Nutzung des Flutpolders angestrebt. Die Flutung kann hierbei gesteuert werden. Der Flutpolder hat bei einer Nutzung Wasserspiegellage. Warum kann keine natürliche Überflutung erfolgen? Eine natürliche Überflutung von flussnahem Gelände erfolgt bei Deichrückverlegungen. Hier wird ein neuer Deich in größerer Entfernung zum Fließgewässer als der bereits vorhandene Deich errichtet und der vorherige Deich nach Fertigstellung der Deichrückverlegungen geschlitzt. Die somit neu gewonnenen Flächen werden im Fall eines Hochwassers also natürlich geflutet. Demgegenüber wird die Flutung von Flutpoldern gesteuert. Warum finden keine Maßnahmen im Oberlauf der Elbe bzw. in Sachsen statt? Auch in Sachsen werden Flutpolder geplant. Diese schützen ab dem Einlaufbauwerk flussabwärts, also ebenfalls in Sachsen-Anhalt. Gleichfalls sind Flutpolder an Zuströmen zur Elbe in Planung und in Bau. Die Maßnahmen werden koordiniert und sind aufeinander abgestimmt. Besteht eine Zusammenarbeit im Oberlauf der Elbe mit der Tschechischen Republik, insbesondere in Bezug auf die Talsperren? Das Speichervolumen der tschechischen Talsperren im Oberlauf der Elbe sind bekannt. Seit dem Hochwasser im Jahr 2002 ist das System der Talsperren überarbeitet worden. Bei dem Hochwasser im Jahr 2002 wäre das Talsperrensystem bei einer Wasserrückhaltung überfordert worden. Daher sind die Auswirkungen der Talsperren gering. Wann erfolgt die Sanierung des Deichs bei Mauken? Planungs- und Genehmigungsverfahren im Deichbau und in der Deichsanierung sind komplex. Aktuell wird die Sanierung auf der Trasse, unabhängig von der Errichtung des Flutpolders Axien-Mauken, geplant. Laut aktueller Zeitschiene (Stand November 2022) soll der Bau in zwei Jahren erfolgen. Wie und zu welchem Preis wird entschädigt? Die Flächen, welche für den Deichbau als Deichaufstandsflächen benötigt werden, sollen durch den LHW zum Bodenrichtwert gekauft werden. Bezüglich der Flächen innerhalb des Flutpolders ist aktuell eine zweistufige Entschädigung angedacht. Teil eins der Entschädigung erfolgt für die Bereitschaft, die eigenen Flächen für eine Flutung im Falle eines Extremhochwasserereignisses zur Verfügung zu stellen. Hier ist die Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme geplant. Teil zwei der Entschädigung trifft im Schadens- bzw. Nutzungsfall zu. Sollte es zu einer Flutung der Flächen des Polders kommen wird durch einen bestellten Gutachter eine Entschädigungssumme für die betroffenen Flächen berechnet. Schützt der Deich bei einem 6-Meter-Hochwasser vor Grundwasseranstieg? Gibt es eine Entschädigung für Schäden am Gebäude durch steigendes Grundwasser? Im Zuge der Planung zum Flutpolder Axien-Mauken werden Grundwassermodelle aufgebaut. Mit diesen Modellen wird geprüft, wie sich das Grundwasser im Falle einer Flutung des Polders verhält. Hierbei wird gleichfalls geprüft, wie sich das Grundwasser hinter den Deichaufstandsflächen verhält. Der Betriebsfall des Flutpolders führt zu einem Grundwasseranstieg. Im Rahmen der Modellierung wird geprüft, ob dieser vertretbar ist. An den Stellen, an denen ein nicht vertretbarer Grundwasseranstieg zu erwarten ist, werden entsprechend Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Hierzu gehören unter anderem Schöpfwerke und Drainagerohre. Um eine gute Datenbasis für die zu erwartende Deichdurchströmung und Deichunterströmung aufzubauen, sind Baugrunduntersuchungen zur Analyse des Bodens erforderlich. Diese Untersuchung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Als erstes wird eine geoelektrische Untersuchung durchgeführt, welche Rückschlüsse auf die Durchlässigkeit des Bodens zulässt. Als zweiter Schritt erfolgt die Bodenuntersuchung mit Bohrungen. Nach den Ergebnissen der Bodenanalyse richtet sich die Innendichtung des Deichs, um die Deichdurchströmung und die Deichunterströmung zu verringern und damit den Grundwasserzustand zu regulieren. Mit den genannten Maßnahmen sollen sich die Grundwasserzustände nicht verschlechtern, sondern mit der Errichtung des Flutpolders eine Verbesserung erzielt werden. Die Frage nach der Entschädigung für Gebäudeschäden wird an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen–Anhalt weitergetragen. Von den Teilnehmenden der Informationsveranstaltung wird der Wunsch nach der Infoveranstaltung bezüglich der Entschädigungsregelungen geäußert. Was passiert, wenn Eigentümer die Flächen für die Deichaufstandsflächen nicht verkaufen möchten? Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) besteht seit 2002. Seitdem hat der LHW für Deichbau und Deichsanierung viele Flächen in Anspruch genommen. Bisher hat bei keinem der Projekte eine Enteignung stattgefunden, da anderweitige Lösungen gefunden werden konnten. Eine Enteignung wäre rechtlich im Rahmen des Planfeststellungsverfahren möglich und dient als letztes Mittel. Ziel des LHW ist, weiterhin auf Enteignungen verzichten zu können. Warum wird im Schadensfall (Nutzung von Flächen für Deichaufstandsflächen) nicht die Pacht für die Fläche übernommen? Eine Pachtung der Flächen für die Deichbebauung durch den LHW wird nicht als sinnvoll erachtet. Es findet eine dauerhafte Bebauung im öffentlichen Interesse statt. Daher sollten die Flächen zur Kontrolle der Anlage und des Zugangs zu den Anlagen dem LHW gehören. Warum werden für Flächen, die für den Polderdeichbau in Anspruch genommen werden, keine Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt? Auch über direkte Ausgleichsflächen kann ein Ausgleich für in Anspruch genommene Flächen erfolgen. Allerdings sind nicht in ausreichendem Maße Flächen vorhanden, um einen vollwertigen Ausgleich erzielen zu können. Daher wird gleichfalls ein Ausgleich über weitere Maßnahmen, wie Aufwertung von Böden oder Entsiegelungen erfolgen müssen. Wie werden die Pumpen (der Schöpfwerke) und die Ein- und Auslaufbauwerke des Flutpolders betrieben? Die Planung der Ein- und Auslaufbauwerke des Flutpolders befinden sich momentan in der Planung. Der aktuelle Entwurf sieht ein Einlaufbauwerk mit Klappen vor. Sowohl bei den Ein- und Auslaufbauwerken als auch bei den Pumpen muss der Betrieb immer gewährleistet sein. Der Betrieb erfolgt in der Regel elektromechanisch und hat drei Betriebsstufen. Im Falle eines Versagens der Stromversorgung erfolgt in der dritten Stufe ein händischer Betrieb. Der Stromausfall wird in den Betrieb der Geräte also mit einkalkuliert. So wird sichergestellt, dass die Geräte jederzeit funktionsfähig sind. Wo kommt das Baumaterial für den Flutpolder her? Für den Bau des Flutpolder Axien-Mauken wurde ein Bodenlogistikkonzept erstellt. Der Nachweis für das Baumaterial wurde somit erbracht.
Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=114537) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.
Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=111096) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.
Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
Die Gefahrenhinweiskarte zeigt Überschwemmungsflächen und Intensitäten (Wassertiefe bzw. spezifischer Abfluss) bei Extremhochwasser für den Elbestrom und die Gewässer I. Ordnung in Sachsen in einem Überblicksmaßstab (1:100.000) mit einem Datenstand von 2004. Als Extremhochwasser (EHQ) wird dabei ein Ereignis, das bedeutend größer als HQ(100) ist, mindestens das höchste beobachtete Ereignis, im Allgemeinen jedoch HQ(300), angesetzt. Die Berechnung der Überschwemmungsflächen erfolgte ohne die Berücksichtigung der Wirkung vorhandener Hochwasserschutzeinrichtungen, wie Talsperren, Deiche oder Polder. Die dargestellten Intensitäten und Ausdehnungen stellen eine Umhüllende aller möglichen Überschwemmungsszenarien dar, d.h., nicht alle dargestellten Flächen sind bei einem einzelnen Ereignis betroffen. Dies gilt auch bei einem Versagen von Schutzeinrichtungen. Darüber hinaus werden die Grenzen der überschwemmten Flächen bei HQ(20) und HQ(100) dargestellt, ebenfalls ohne die Berücksichtigung der Wirkung von Hochwasserschutzeinrichtungen. Aufgrund der verschiedenen Überflutungs- und damit Schadensprozesse wurde zwischen flachen Talbereichen (geschiebefrei, meist nicht Lauf verändernde Überflutung) und Steilbereichen (dynamische Überschwemmung mit Geschiebetransport, Erosion und zu erwartender Laufveränderung) unterschieden. Da an den steilen Gewässerabschnitten die Überschwemmungstiefe nur indirekt eine Aussage über die Intensität und damit über die Gefährdung geben kann, wurde zusätzlich die Fließgeschwindigkeit auf den Vorländern ermittelt. Das Produkt aus Überschwemmungstiefe und Fließgeschwindigkeit wird als spezifischer Abfluss (Abfluss pro Meter Gewässerbreite) für EHQ dargestellt.
Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025). In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2019-2025) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Der Datensatz ist eine Zusammenstellung überregional bedeutsamer Projekte zur Auenrenaturierung und zur Wiederherstellung von Überschwemmungsflächen. Enthalten sind abgeschlossene Auenrenaturierungsprojekte an Flüssen. Die Projekte wurden anhand der Kriterien „Gewässergröße“, „Maßnahmenumfang“ sowie „Zugewinn an natürlicher Dynamik “ausgewählt: Gewässergröße: Die Auenrenaturierungsprojekte liegen an mittelgroßen und großen Flüssen. Maßnahmenumfang: Ausgewählt wurden Projekte mit einem für die bundesweite Betrachtung relevanten Maßnahmenumfang. Die Spanne reicht von Gewässerrenaturierungen mit der Wiederanbindung von Seitengewässern auf einigen hundert Metern bis hin zu umfangreichen Maßnahmen auf mehr als hundert Hektar Fläche mit einer Wiederherstellung auetypischer Überflutungsverhältnisse und einer entsprechenden Anpassung der Nutzung. Rein flussbauliche Maßnahmen ohne Maßnahmen in der Aue sind nicht erfasst. Zugewinn an natürlicher Dynamik: Dargestellt sind Projekte die zu einer Verbesserung des Auenzustandes beitragen. Die positive Wirkung wurde anhand vorliegender Informationen überschlägig abgeschätzt. Das Hauptkriterium war hierbei die Verbesserung der lateralen Konnektivität zwischen Fließgewässer und Aue und eine damit einhergehende Erhöhung der Dynamik im Ufer- und Auenbereich. Maßnahmen zur gesteuerten Flutung von Retentionsflächen (Polder) wurden nicht berücksichtigt, da diese nicht zur Wiederherstellung einer natürlichen Dynamik beitragen. Eine Liste der Projekte ist auf der BfN-Website abrufbar: https://www.bfn.de/daten-und-fakten/auenrenaturierungsprojekte-fluessen-deutschland
Origin | Count |
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Bund | 596 |
Land | 421 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 5 |
Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 464 |
Messwerte | 10 |
Taxon | 21 |
Text | 222 |
Umweltprüfung | 58 |
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License | Count |
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Language | Count |
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Deutsch | 917 |
Englisch | 154 |
Resource type | Count |
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Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 995 |
Luft | 640 |
Mensch & Umwelt | 991 |
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