Das Projekt "Ermittlung von potentiell POP-haltigen Abfällen und Recyclingstoffen - Ableitung von Grenzwerten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ramboll Deutschland GmbH durchgeführt. Die Stoffe/Stoffgruppen Hexabromcyclododekan (HBCD), Hexachlorbutadien (HCBD), polychlorierte Naphtaline (PCN), Pentachlorphenol (PCP) und kurzkettige chlorierte Paraffine (SCCP) wurden zur Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe vorgeschlagen. Damit sind sie auch Kandidaten der europäischen POP-Verordnung. Diese sieht für die Entsorgung von POPs enthaltenden Abfällen bestimmte Entsorgungsverfahren in Abhängigkeit von Grenzkonzentrationen vor. Die Stoffe wurden in der Vergangenheit Produkten zugesetzt, um gezielt deren Eigenschaften zu verändern. Diese Produkte fallen jetzt und in absehbarer Zukunft als Abfälle an. Ziel des Vorhabens ist es, die tatsächlichen Konzentrationen der POP-Kandidaten in relevanten Abfallströmen zu ermitteln und unter Berücksichtigung der anfallenden Mengen und einer möglichen stofflichen Verwertung Entsorgungsverfahren vorzuschlagen. Die relevanten Abfallströme sollen in einer Vorrecherche ermittelt werden, an die sich Laboranalysen anschließen. Darauf aufbauend sollen Entsorgungsszenarien entwickelt werden, aus denen sich Art und Menge der ausgeschleusten bzw. im Wirtschaftskreislauf verbleibenden POPs in Abhängigkeit von Konzentrationsgrenzen abschätzen lassen. In Auswertung dieser Szenarien sollen Grenzwerte für Anhang IV der POP-Verordnung vorgeschlagen werden.
Eine Voraussetzung für die Festlegung von Grenzwerten ist die detaillierte Kenntnis über das Vorhandensein der Schadstoffe in Abfällen, Erzeugnissen sowie Recyclingprodukten. In dem Vorhaben wurden Daten über das Vorkommen von Hexabromcyclododekan (HBCD), Hexachlorbutadien (HCBD), Polychlorierten Naphthalinen (PCN), Pentachlorphenol (PCP) und kurzkettigen chlorierten Paraffinen (SCCP) in relevanten Abfällen, Erzeugnissen und Recyclingprodukten in Deutschland erhoben und eine Schätzung über die Mengen an POP-haltigen Abfällen und Recyclingstoffen vorgenommen. Auf der Grundlage der Daten wurden Vorschläge für die Grenzwerte des Anhangs IV der POP-Verordnung sowie für bestimmte Entsorgungswege abgeleitet, die einerseits eine möglichst weitgehende Ausschleusung von Schadstoffen gewährleisten und andererseits umweltgerechte Recyclingprozesse ermöglichen.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de/