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Gewässergüte (Chemie) 1991

Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.) 1990: Chlorierte Kohlenwasserstoffe in Gewässern, in: Wissenschaftliche Mitteilungen, 33, Leipzig, Berlin. Ballschmiter, K., Buchert, H., Pachur, H.-J., Schmidt, J. 1985: Die Belastung limnischer Sedimente durch persistente Umweltchemikalien, Forschungsbericht im Auftrag des Umweltbundesamtes, Berlin. Banat, K., Förster, U., Müller, G. 1979: Schwermetalle in Sedimenten von Donau, Rhein, Ems, Weser und Elbe im Bereich der Bundesrepublik Deutschland, in: Die Naturwissenschaften, 12, S. 525 – 528. Fechter 1991: Untersuchung von Seeschlamm (Sediment) auf organische und anorganische Inhaltsstoffe, Untersuchungsbericht im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Gunkel, G. 1991: Untersuchungen zur Erfassung vertikaler Mächtigkeiten von PCB-haltigen Schadstofflagern (Polychlorierte Biphenyle) im Bereich der Oberhavel/Berlin, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Abt. IV, Fischereiamt, Berlin. Hoeg, S. 1983: Ein Vergleich der Algenzönosen in Berliner Seen 1980 in: Acta Hydrophysica, Bd. XXVIII, 4, Berlin. Hoeg, S. 1986: Jahresgang des Phytoplankton 1985 im Müggelsee sowie weiterer Parameter des täglichen Meßprogramms, Bericht der Akademie der Wissenschaften der DDR, Berlin. IWAR (Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet) (Hrsg.) 1978: Rheinbericht 1978, Amsterdam. Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (Hrsg.) 1991: Die Gewässergütekarte der Bundesrepublik Deutschland 1990, im Auftrag des Umweltbundesamtes, Berlin. Landesamt für Wasser und Abfall Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) 1989: Rheingütebericht NRW ’88, Düsseldorf. Link, G., Jahn, D., Ostrower, R., Reunecker, H. 1989: Wasseruntersuchungen, Ein Beitrag zur Erhaltung unserer Umwelt, Hrsg.: Pädagogisches Zentrum Berlin, Berlin. Ministerium für Umwelt Baden-Würtemberg (Hrsg.) 1987: Umweltbericht Baden-Würtemberg 1987, Stuttgart. Müller, G. 1979: Schwermetalle in den Sedimenten des Rheins – Veränderungen seit 1971, in: Umschau, 24, S. 778 – 773. Pachur, H-J., Ahrens, M. – Freie Universität Berlin, Institut für Physische Geographie, Geologie und Wüstenforschung 1991: Verbreitung und Mächtigkeit subhydrischer Sedimente, Kontamination mit Schwermetallen und Umweltchemikalien u.a. am Beispiel Berliner Seen, Forschungsprojekt des Bundesministerium für Forschung und Technologie und des Senat von Berlin, Berlin. Pachur, H-J., Röper, H-P – Freie Universität Berlin, Institut für Physische Geographie, Geologie und Wüstenforschung 1987: Zur Paläolimnologie Berliner Seen, in: Berliner Geographische Abhandlungen, 44, Berlin. Ricking, M. – Freie Universität Berlin, Institut für Physische Geographie, Geologie und Wüstenforschung 1991: Stoffliche Belastung, Klassifikation und geoökosystemare Bedeutung subhydrischer Böden, Forschungsbericht des Umweltbundesamtes, Texte 29/92, Berlin. Ricking, M. – Freie Universität Berlin, Institut für Physische Geographie, Geologie und Wüstenforschung 1991: Zum Stand der Dibenzo-P-Dioxin- und Dibenzofurankontamination aquatischer Ökosysteme unter besonderer Berücksichtigung subhydrischer Böden, Forschungsbericht des Umweltbundesamtes, Texte 43/93, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1983: Der Teltowkanal, Wassermenge, Wassergüte, Sanierungskonzeption, Besondere Mitteilungen zum Gewässerkundlichen Jahresbericht des Landes Berlin, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985a: Umweltatlas Berlin, Bd.1, Bereich Wasser, Karte 02.01 Qualität der Oberflächengewässer nach Güteklassen, 1:125 500, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985b: Umweltatlas Berlin, Bd.1, Bereich Wasser, Karte 02.02 Gewässergüte nach dem Biomassentiter-Verfahren, 1:125 500, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985c: Umweltatlas Berlin, Bd.1, Bereich Wasser, Karte 02.10 Schwermetalle und Pestizide in Oberflächengewässern, 1:200 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1986: Gewässerkundlicher Jahresbericht des Landes Berlin, Abflußjahr 1985, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1989 und 1991: Gewässerkundlicher Jahresbericht des Landes Berlin, Abflußjahre 1986 und 1989, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin), Fischereiamt 1991: Bericht zur Schadstoffsituation der Gewässer und Fischbestände im Westteil Berlins,Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin), Abt. IV 1991: Übersicht zur hydrologischen Entwicklung der Gewässer in Berlin, Quartalsberichte, Berlin. Technische Universität Berlin, Fachbereich 10 (Hrsg.) 1990: Kurzfassung der Vorträge zum Kolloquium “Nährstoffbelastung der Gewässer in Berlin und Umgebung”,Berlin. Terytze, K. 1990: Verhalten und Wirkungen ausgewählter Spurenstoffe in aquatischen Sedimenten (Diss.), Berlin. Terytze, K., Goschin, M. 1991: Chlorkohlenwasserstoffe in aquatischen Sedimenten, in: Berlin und Umland, Sonderdruck aus Wasserwirtschaft 81. Terytze, K. 1993: Anreicherung und Verteilung von Schwermetallen und anderen Elementen in Oberflächensedimenten der Berliner Gewässer und ihres Umlands, in: Acta hydrochimica et hydrobiologica, 1. Gesetze Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15. April 1992, BGBl.I, S. 912. Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz vom 15. August 1974, BGBl.I, S. 1945. Richtlinie des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badegewässer (76/160/EWG), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, Nr. L31/2. Verordnung über Höchstmengen an Pflanzenschutz- und sonstigen Mitteln sowie anderen Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen (Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung – PHmV) vom 16. Oktober 1989, BGBl.I, S. 1861. Verordnung über Höchstmengen an Schadstoffen in Lebensmitteln (Schadstoff-Höchstmengenverordnung – SHmV) vom 23. März 1988, BGBl.I, S. 422. Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) vom 5. Dezember 1990, BGBl.I, S. 2612. Verordnung zum Verbot von polychlorierten Biphenylen, polychlorierten Terphenylen und zur Beschränkung von Vinylchlorid (PCB-, PCT-, VC-Verbotsverordnung) vom 18. Juli 1989, BGBl.I, S. 1482.

Bestandsaufnahme PCB-enthaltender Geraete in Deutschland - Aktualisierung der Studien von 1990 und 1993

Das Projekt "Bestandsaufnahme PCB-enthaltender Geraete in Deutschland - Aktualisierung der Studien von 1990 und 1993" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GfBU Gesellschaft für Betriebsberatung, Sicherheits- und Umweltfragen mbH durchgeführt. Herstellen und Inverkehrbringen von PCB ist in Deutschland seit 1989 verboten. Fuer die Verwendung im Betrieb befindlicher Geraete gelten Uebergangsvorschriften bis zum 31.12.1999. Gegenueber der EU bestehen Berichtspflichten hinsichtlich Dekontaminierungs- und/oder Beseitigungsplaenen. Mit dem Vorhaben erfolgt eine Bestandsaufnahme der Geraete entsprechend den Vorgaben der Artikel 3 und 4 der Richtlinie ueber die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT). Die Datenermittlung erfolgt insbesondere ueber Abfragen bei Verbaenden, der Deutschen Bahn AG und Dienststellen der Bundeswehr mittels Frageboegen sowie auch ueber Auswertungen der Abfallwirtschaftskonzepte der Bundeslaender und stichprobenartige Einsichtnahmen bei ausgewaehlten Unternehmen. Die Ergebnisse des Vorhabens bilden die Grundlage fuer die Berichtspflicht gegenueber der EU.

Untersuchungen zum Vorkommen von ausgewaehlten organischen Problemstoffen im Klaerschlamm und deren oekotoxikologische Bewertung bei der Aufbringung von Klaerschlamm auf Boeden sowie Ableitung von Empfehlungen fuer Normwerte

Das Projekt "Untersuchungen zum Vorkommen von ausgewaehlten organischen Problemstoffen im Klaerschlamm und deren oekotoxikologische Bewertung bei der Aufbringung von Klaerschlamm auf Boeden sowie Ableitung von Empfehlungen fuer Normwerte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Umweltchemie und Ökotoxikologie, Abteilung Biochemische Ökotoxikologie durchgeführt. Aus 25 Klaeranlagen des Landes Brandenburg, mit haeuslichem, kommunalem und Industrieab-wasser, wurden Sommer- und Winterproben entnommen. Untersucht wurden polychlorierte Terphenyle und Naphthaline, Chlorkohlenwasserstoff-Pestizide, LHKW, BTEX-Aromaten, Chlorbenzole, PAK, Phenole und Chlorphenole, Phthalate, MKW, Tenside, zinnorganische Verbindungen und 2,4-Dichlor-anilin. Signifikante Unterschiede ergaben sich im Vergleich von Sommer- und Winterproben, wobei die Sommerproben mit Ausnahme von LAS hoeher belastet waren. Zur Abschaetzung von Normwerten fuer Klaerschlammkonzentrationen wurden oekotoxikologische Wirkdaten zusammengestellt und im Boden tolerierbare Belastung abgeleitet. Als Normwert wird die Konzentration vorgeschlagen, die bei der Klaerschlammverwertung nach AbfKlaerV nicht zu einer Ueberschreitung dieser tolerierbaren Bodenkonzentration fuehrt. Die Gegenueberstellung der Klaerschlammbelastungen mit den Normwerten ergab fuer Tenside, Toluol und 2,4-Dichloranilin eine Ueberschreitung. Lindan, Dibutylphthalat und Acenaphthen liegen im Bereich des Normwertes. Fuer die weiteren untersuchten Substanzen ergibt sich eine teilweise deutliche Unterschreitung des Normwertes.

Polychlorierte Terphenyle und Quarterphenyle (PCT/PCQ) - Synthese, Analytik und Verhalten bei thermischer Belastung

Das Projekt "Polychlorierte Terphenyle und Quarterphenyle (PCT/PCQ) - Synthese, Analytik und Verhalten bei thermischer Belastung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Braunschweig, Institut für Ökologische Chemie und Abfallanalytik durchgeführt. Weltweit wurden ca. 60000 t polychlorierte Terphenyle (PCT) produziert. Die PCT sind persistent, bioakkumulierend, toxikologisch relevant, wahrscheinlich ubiquitär vorhanden und in akzidentielle und Abfallverbrennungen involviert, wo sie auch neu gebildet werden können. Trotz dieser Fakten wurde die Stoffgruppe in der umweltchemischen Forschung bisher unzureichend untersucht. Die Ziele dieses Projektes sind: - die Synthese von definierten PCT-Kongeneren für weitergehende Untersuchungen (thermische Belastung, Hochtemperaturchemie) und als Standards für die Analytik, - die Strukturaufklärung und Synthese von PCT-Folgeprodukten nach thermischer Belastung, wie z.B. der bisher in der Literatur nicht beschriebenen vielkernigen Benzofuranstrukturen(Strukturanalytik), - die Synthese von komplexeren Molekülstrukturen wie ringförmigen vielkernigen Benzofuranen nach der Betrachtung von zunächst einfacheren Marker-Molekülen als direkte PCT-Derivate, - Computersimulationen zu diesen Verbindungen, - Entwicklung der Analytik für thermisch erzeugte PCT-Folgeprodukte, und - Weiterentwicklung von clean-up und Quantifizierung in der PCT-Analytik (Konzentrationsanalytik).

Erarbeitung und Validierung von Verfahren zur Bestimmung von polychlorierten Biphenylen und polychlorierten Terphenylen in Materialien organischer Herkunft

Das Projekt "Erarbeitung und Validierung von Verfahren zur Bestimmung von polychlorierten Biphenylen und polychlorierten Terphenylen in Materialien organischer Herkunft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung durchgeführt. Im Rahmen des Chemikalien- und Gefahrstoffrechts sind fuer eine Reihe oekologisch und gesundheitlich besonders bedenklicher Stoffe Anwendungsbeschraenkungen oder -verbote verfuegt, Hoechstmengen in Erzeugnissen und Zubereitungen festgesetzt sowie Herstellungs- und Inverkehrbringensverbote gefasst. Zu den von den Regelungen betroffenen Stoffen zaehlen u.a. die polychlorierten Biphenyle (PCB) und polychlorierten Terphenyle (PCT). Diese Substanzen sind aeusserst bestaendig und finden sich deshalb ubiquitaer in der Umwelt. Sie reichern sich in Organismen und Nahrungsketten an, sind hochtoxisch und kanzerogen. Aufgrund ihrer technischen Eigenschaften wurden sie insbesondere als Transformatoren- und Hydraulikoele, als Flammschutzmittel, als Isoliermaterial in Kabeln, als Fliessverbesserer in Lacken sowie als Weichmacher in Dichtungsmassen verwendet. Bei den PCB's und PCT's handelt es sich um Verbindungsklassen, die insgesamt aus mehreren hundert Einzelsubstanzen, sogenannten Kongeneren, bestehen. Fuer quantitative Bestimmungen werden ueblicherweise nur die wichtigsten Kongenere erfasst. Waehrend die Analytik der Reinsubstanzen weitestgehend etabliert ist und i.d.R. gaschromatografisch und massenspektrometrisch (GC/MS) erfolgt, liegen noch keine validierten Verfahren der Probenextraktion und -aufbereitung aus behandelten oder kontaminierten organischen Materialien, wie z.B. Holz oder Kunststoffen, vor. Die Effektivitaet und Reproduzierbarkeit dieser Arbeitsschritte ist jedoch besonders kritisch und fuer die Aussagekraft der Analysen entscheidend. Fuer den Vollzug chemikalienrechtlicher und ergaenzender abfallrechtlicher Regelungen sind verlaessliche Verfahren zur Analyse von Schadstoffen zwingend erforderlich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund einer steigenden stofflichen Verwertung von Abfaellen und der damit verbundenen Gefahr einer Schadstoffverschleppung oder -anreicherung in den Stoff- und Materialkreislaeufen. Deshalb sollen in diesem Vorhaben Aufbereitungs- und Analyseverfahren fuer PCB/PCT aus organischen Matrices, insbesondere aus Holz- und Kunststoffabfaellen, erarbeitet und soweit optimiert werden, dass sie valide und reproduzierbare Analysen ermoeglichen. Dies soll durch Ringversuche belegt werden. Die Arbeiten sollen in Methodenvorschriften muenden, die zur Aufnahme in rechtliche Regelungen geeignet sind. Zudem sollen Proben mit bekanntem PCB/PCT-Gehalt als Referenzmaterial fuer kuenftige Untersuchungen bereitgestellt werden.

Rechtsvorschriften im Bereich Kreislaufwirtschaft

Landesrecht Bundesrecht Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln) Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung – SoAbfEV) Verordnung über die Gebühren der zentralen Einrichtung für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfallgebührenordnung – SoAbfGebO) Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Annahme bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) Verordnung über die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen, Handel, Handwerk und Gewerbe (Problemabfallverordnung – ProbAbfV) Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen Verordnung über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen Überlassungspflicht für Bioabfälle aus privaten Haushaltungen, Bekanntmachung vom 12. Oktober 1998 (ABl. S. 4277). Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Bekanntmachung vom 12. Januar 2006 (ABl. S. 278) Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan gefährliche Abfälle Fortschreibung vom 31.03.2019 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Siedlungsabfall Fortschreibung vom 15.05.2012 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Bauabfall Fortschreibung vom 03.09.2008 GVBl. = Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin ABl. = Amtsblatt für Berlin Merkblätter zur Entsorgung im Land Berlin Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Ansprechpartnerin: Sabine Dührkoop E-Mail: sabine.duehrkoop@senmvku.berlin.de Tel.: (030) 9025-2151 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Gesetz über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV) Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung – AbfKlärV) Verordnung zur Durchsetzung von Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsbußgeldverordnung – AbfVerbrBußV) Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung – AltfahrzeugV) Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholz-Verordnung – AltholzV) Altölverordnung – AltölV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis – AVV Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung – BioAbfV) Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung – ChemOzonSchichtV) Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV) Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV) Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel – HKWAbfV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV) Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung – VerpackV) Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung – VersatzV) Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) über die Verbringung von Abfällen – VVA

Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane

PCB/PCT-Abfallverordnung vom 26. Juni 2000 (BGBl. I Seite 932), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 21 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I Seite 212) geändert worden ist. Am 30. Juni 2000 ist die Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (BGBl. I Seite 932 vom 29. Juni 2000). Die Verordnung setzt zusammen mit Änderungen in der Chemikalien-Verbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung die Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT) vollständig um. Diese Richtlinie dient der Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die kontrollierte Beseitigung der PCB, die Dekontaminierung oder Beseitigung PCB-haltiger Geräte und/oder die Beseitigung von PCB-Abfall und zielt auf ihre vollständige Beseitigung ab. Hierzu werden PCB, PCB-haltige Geräte und PCB-Abfall definiert, die der Dekontaminierung und Beseitigung vorausgehenden Schritte bestimmt, die Mindestanforderungen an die Dekontaminierung und Beseitigung selbst vorgegeben sowie festgelegt, wer unter welchen Voraussetzungen mit diesen Stoffen umgehen darf. Eckpunkte der Verordnung Mit dem Inkrafttreten der Verordnung am 30. Juni 2000 müssen Geräte (Transformatoren) mit Flüssigkeiten ab einem Liter mit einem PCB-Gehalt von mehr als 50 Milligramm je Kilogramm dekontaminiert oder entfernt und beseitigt werden. In Einzelfällen mögliche Ausnahmen dürfen bis längstens Ende 2010 gelten. Andere Abfälle mit einem PCB-Gehalt über 50 Milligramm je Kilogramm (wie zum Beispiel Altkabelummantelungen) sind zu beseitigen und dürfen nicht verwertet werden. Erzeugnisse mit PCB als Dielektrikum (Kleinkondensatoren) mit weniger als 100 Mililiter können bis zum Ende ihrer Lebensdauer verwendet werden, bei einem Gehalt von 100 Milliliter bis einem Liter befristet bis Ende 2010. Die Beseitigungspflicht für PCB-haltige Abfälle gilt nicht, soweit PCB von Erzeugnissen abgetrennt und einer Beseitigung zugeführt werden. Für die Entsorgung von PCB-haltigen Transformatoren ist die vorherige Entfernung der PCB-haltigen Flüssigkeit und deren getrennte Beseitigung vorgeschrieben. Aus anderen Erzeugnissen, insbesondere Geräten der Informationstechnik und der Bürokommunikation, elektrischen Geräten oder Leuchtstofflampen, sind bei der Entsorgung, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, PCB-haltige Bauteile zu entfernen und getrennt zu beseitigen. Ebenso sind, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, beim Entstehen von Bauabfällen vor deren Sortierung PCB-haltige Fraktionen zu entfernen und getrennt zu beseitigen. Ergänzend wird die Verpflichtung zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften betreffend den Brand- und Explosionsschutz geregelt. Enthalten ist auch die Verpflichtung der PCB-Beseitigungsunternehmen, über die beseitigten PCB-Abfälle Buch zu führen und dieses Register den Behörden und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Schließlich wird die Kennzeichnung PCB-haltiger Transformatoren vorgeschrieben. Ziel der Verordnung ist es, die noch in Gebrauch befindlichen PCB, deren Produktion und Verkauf seit langem verboten ist, aus dem Wirtschaftskreislauf auszuschleusen. Hintergrund Polychlorierte Biphenyle und polychlorierte Terphenyle sind Bezeichnungen für eine Stoffgruppe von schwer abbaubaren chlorierten aromatischen Verbindungen. Diese Stoffe reichern sich in der Nahrungskette an und können zu erheblichen Gesundheits- und Umweltschäden führen. Aufgrund ihrer günstigen Elektroisolier- und Kühl- sowie ungünstigen Brandeigenschaften wurden die Stoffe hauptsächlich als Transformatoröle (Askarele) und Hydraulikflüssigkeiten im Bergbau verwendet. Die in der Verordnung erfassten Diphenyle fanden ebenfalls als Hydraulikflüssigkeiten im Bergbau Verwendung. Im Brandfall können aus polychlorierten Biphenylen und polychlorierten Terphenylen toxische chlorierte Dibenzofurane entstehen. In der Bundesrepublik Deutschland werden diese Stoffe seit 1983 nicht mehr produziert. Auf internationaler Ebene haben die Minister der Nordseeanrainerländer bei der 3. Internationalen Nordseeschutzkonferenz (INK) im März 1990 Maßnahmen beschlossen, um zu verhindern, dass PCB und gefährliche PCB-Ersatzstoffe in die Meeresumwelt gelangen. Zu diesem Zweck sind Maßnahmen zur möglichst baldigen schrittweisen Einstellung der Verwendung und zur umweltverträglichen Vernichtung aller identifizierbaren PCB zu ergreifen, deren Ziel die völlige Vernichtung ist. Sie können sich auch auf die vorläufige Möglichkeit einer sicheren unterirdischen Ablagerung von Kondensatoren und leeren Transformatoren in tiefen trockenen Felsformationen erstrecken. Dabei ist sicherzustellen, dass der Zeitraum zwischen der Außerdienststellung und der Vernichtung möglich kurz ist. Mit der Verordnung kommt die Bundesrepublik Deutschland auch diesen Verpflichtungen nach. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das PCBAbfallV.

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