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Orientierende Untersuchungen zur Belastung von Abwässern mit fluororganischen Verbindungen durch die Bestimmung des adsorbierbaren organisch gebundenen Fluors (AOF)

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe von mehr als 4000 organischen Verbindungen mit vielfältigen Einsatzgebieten. Über kommunale und industrielle Abwässer können sie in den Wasserkreislauf gelangen, wo sie unerwünschte Wirkungen haben können. Zur summarischen Erfassung fluorhaltiger organischer Substanzen wurde 2022 die Norm DIN 38409-59:2022-10 veröffentlicht, die eine Methode zur Bestimmung des adsorbierbaren organisch gebundenen Fluors (AOF) beinhaltet. Ihre Anwendbarkeit auf die Matrix Industrieabwasser wurde im Rahmen des Projekts untersucht. Besonderheiten, die bei der AOF-Bestimmung in Industrieabwasser zu berücksichtigen sind, wurden erfasst und entsprechende Qualitätskriterien abgeleitet. Zur genauen Charakterisierung der Effekte von Störgrößen auf die Richtigkeit und Reproduzierbarkeit zeigte sich Bedarf für weitergehende systematische Studien. In einer Messkampagne wurden ca. 200 Proben aus Abläufen von kommunalen Kläranlagen und Industriebetrieben auf den Summenparameter AOF sowie auf einzelne PFAS untersucht. Sowohl für die AOF-Konzentrationen als auch für das Spektrum an nachgewiesenen einzelnen PFAS zeigten sich deutliche Unterschiede nicht nur zwischen den Branchen, sondern auch zwischen den Betrieben einer Branche und pro Betrieb teilweise zwischen den einzelnen Probenahmen. Dies wurde einerseits auf den Einsatz unterschiedlicher Produkte, Prozesse und Rohstoffe und damit unterschiedlicher Substanzen in unterschiedlichen Konzentrationen zurückgeführt, andererseits auf Art und Umfang der Abwasserreinigung. Dabei ließ sich der überwiegende Anteil der AOF-Konzentrationen in den meisten Branchen nicht durch die PFAS, die sich in Literaturrecherchen als relevant erwiesen, erklären, stammte also aus anderen Substanzen oder lag an Partikel sorbiert vor. Empfehlungen für zukünftige Erhebungen und eine routinemäßige Untersuchung von AOF und PFAS in Industrieabwasser wurden abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht

Entwicklung und Validierung einer Methode zur Bestimmung von polyfluorierten organischen Substanzen in Meerwasser, Sediment und Biota - Untersuchungen zum Vorkommen dieser Schadstoffe in der Nord- und Ostsee

Das Projekt "Entwicklung und Validierung einer Methode zur Bestimmung von polyfluorierten organischen Substanzen in Meerwasser, Sediment und Biota - Untersuchungen zum Vorkommen dieser Schadstoffe in der Nord- und Ostsee" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie durchgeführt. Im vergangenen Jahr hat die 3M Corporation, einer der Hauptproduzenten von Fluorchemikalien, die Einstellung der auf Perfluorooctanylverbindungen basierenden Produktlinie beschlossen. Darunter fallen Verbindungen wie Perfluorooctylsulfonat (PFOS), Perfluorooctylsulfonamid (PFOSA) und Perfluorooctansäure (POAA). Als Grund wurde ein mögliches Risiko für Mensch und Umwelt durch diese Verbindungen angegeben. PFOS ist in relativ hohen Konzentrationen in der Umwelt nachgewiesen worden. Analysen von Seeadlerblut ergaben z.B. mittlere PFOS-Konzentrationen, die viermal höher als DDT-Werte und zweimal höher als PCB-Werte waren. Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung und Validierung einer Methode zur Bestimmung von polyfluorierten organischen Substanzen in Meerwasser, Sedimenten und Biota. Mit dem entwickelten Verfahren sollen des weiteren Untersuchungen zum Vorkommen dieser Schadstoffe in der Nord- und Ostsee durchgeführt werden. Dies umfasst folgende Aufgaben: 1. Entwicklung einer LC/MS-Methode (NCI-Detektion) zur Bestimmung dieser Verbindungen in verschiedenen Matrizes der marinen Umwelt (Wasser, Sediment, Biota) - 2.. Validierung der Methode durch experimentelle Ermittlung ausgewählter analytischer Kenndaten - 3. Untersuchungen zum Vorkommen dieser Verbindungen in der Nord- und Ostsee.

Orientierende Untersuchungen zur Belastung von Abwässern mit fluororganischen Verbindungen durch die Bestimmung des adsorbierbaren organisch gebundenen Fluors (AOF)

Das Projekt "Orientierende Untersuchungen zur Belastung von Abwässern mit fluororganischen Verbindungen durch die Bestimmung des adsorbierbaren organisch gebundenen Fluors (AOF)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Gewässerkunde durchgeführt. a) Die Stoffgruppe der per-/polyfluorierten Substanzen ist in der Abwasserüberwachung und in der Abwassergesetzgebung bisher unzureichend geregelt. Derzeit sind in der Abwasserverordnung (AbwV) keine Grenzwerte für per- oder polyfluorierte Substanzen enthalten. Lediglich in dem branchenspezifischen Anhang 25 zur Lederherstellung ist eine betriebliche Anforderung zum Verzicht des Einsatzes von per- und polyfluorierten Chemikalien, sofern dies technisch möglich ist, enthalten. Das BMUB und die Umweltminister der Länder stimmen darin überein, dass die Belastungen durch per- oder polyfluorierte Verbindungen (PFC) in Gewässern deutlich gemindert werden müssen. Zur Erreichung dieses Ziels wäre eine Festlegung konkreter Anforderungswerte für ployfluorierte Verbindungen in der AbwV sinnvoll. Vor diesem Hintergrund bittet die 87. UMK den Bund, unter Nutzung neuerer Analyseverfahren den Umfang der Umweltbelastung durch PFC zu ermitteln. b) Um künftig konkrete Anforderungswerte für PFC in den einschlägigen Branchenanhängen stellen zu können, ist es erforderlich, die entsprechende Belastung dieser Abwässer zu ermitteln. Des Weiteren ist es erforderlich, in der AbwV ein Analysenverfahren für die Bestimmung der per- und polyfluorierten Substanzen festzulegen. Das bisher in der AbwV zitierte Verfahren für die Bestimmung von PFC, DIN 38407-42, umfasst nur 10 Substanzen. Für eine umfassendere Erfassung wurde vom Technologiezentrum Wasser Karlsruhe ein Summenparameter zur Bestimmung adsorbierbaren organisch gebundenen Fluors entwickelt. Dieses Verfahren befindet sich aktuell in der Normung. Anhand bereits vorliegender Untersuchungsergebnisse und weiterer durchzuführender Untersuchungen spezifischer Abwässer soll die Eignung des Verfahrens zur Festlegung von Anforderungswerten für den Parameter AOF geprüft werden. In Abhängigkeit der Ergebnisse kann dann gegebenenfalls die Festlegung des Verfahrens in der Abwasserverordnung und die Ableitung von konkreten Anforderungen erfolgen.

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