Die Fischereiaufsicht im Berliner Raum kann auf eine mehr als 600-jährige Geschichte zurückblicken. Neben ordnungsrechtlichen Aufgaben aus der Fischereigesetzgebung bildet auch die Überwachung der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische ein wesentliches Element der Fischereiaufsicht. Im Land Berlin wird die Fischereiaufsicht durch rund 70 ehrenamtliche Fischereiaufseher, die Wasserschutzpolizei, das Fischereiamt Berlin und den privaten Fischereirechtsinhabern ausgeübt. Oberstes Ziel ist es, die Berliner Gewässer als Lebensraum regionaltypischer Fische auf Dauer zu erhalten, die Biodiversität zu fördern und eine nachhaltige Berufs- und Angelfischerei zu gewährleisten. Bild: SenStadtWohn Geschichte der Fischereiaufsicht 600 Jahre Fischereiaufsicht und seit 1639 als Staatliche Fischereiaufsicht im heutigen Berliner Raum oder vom Pristabel, Pritzstabelamt, Oberfischmeister/Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg, Fischereiamt von Groß-Berlin zum Fischereiamt Berlin. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Aalbesatz – Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe Das Projekt “Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe” hat das Ziel, jährlich Aale in die Berliner Gewässer zu besetzen, um die Rückwanderrate laichreifer Aale zu erhöhen und somit dem Bestandsrückgang des Aals entgegenzuwirken. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Verwendung der Fischereiabgabe im Land Berlin In Verbindung mit der Erteilung von Fischereischeinen wird kalenderjährlich eine Fischereiabgabe erhoben, die zur Förderung der Fischbestände zu verwenden ist. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Fischsterben bitte melden Hier finden Sie die Kontakte. Weitere Informationen
Zusammenfassung: Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus ( Eptesicus nilssonii ), Teichfledermaus ( Myotis dasycneme ), Biber ( Castor fiber ), Nutria ( Myocastor coypus ) und Marderhund ( Nyctereutes procyonoides ). Weiterhin wurde der Rothirsch ( Cervus elaphus ), der neuerdings gelegentlich aus Brandenburg auf Berliner Stadgebiet wechselt, in die Liste aufgenommen. Der Anteil gefährdeter Arten beträgt 44 % und liegt damit unter dem der Vorgängerliste (55 %). Der Unterschied ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass einige zuvor als gefährdet eingestufte Arten nun in Kategorie D geführt werden und Nord- und Teichfledermaus als seltene Gäste vorläufig ohne Bewertung blieben (Kategorie N). Aufgrund positiver Bestandsentwicklungen konnten einige Arten, u.a. Großes Mausohr ( Myotis myotis ), Fransenfledermaus ( Myotis nattereri ) und Dachs ( Meles meles ), in niedrigere Gefährdungskategorien gesetzt werden. Beim ursprünglich ungefährdeten Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) hat ein derartig starker Bestandsrückgang stattgefunden, dass es nunmehr als gefährdet angesehen werden muss. Die Wasserfledermaus ( Myotis daubentonii ), deren Bestände in den Winterquartieren ebenfalls deutlich zurückgegangen sind, wurde von Kategorie 3 auf 2 hochgestuft. Die Datengrundlage für die Einschätzung der Gefährdung war bei einer Reihe von Arten, insbesondere bei verschiedenen terrestrischen Kleinsäugern und bei der Mehrzahl der Marderartigen recht dürftig, weil sie bisher zu wenig beachtet wurden. Hier besteht für die Zukunft erheblicher Forschungsbedarf.
Zusammenfassung: Aktuell kommen in Berlin sechs Reptilienarten vor, die autochthonen Bestände einer weiteren Art sind ausgestorben. Aufgrund der hier verwendeten Bewertungsmethodik des Bundesamtes für Naturschutz ergeben sich Änderungen gegenüber den vorhergehenden Listen, die nur teilweise realen Bestandsveränderungen entsprechen. Gegenüber der letzten Roten Liste konnte die dort als “ausgestorben” bewertete Kreuzotter ( Vipera berus ) auf Berliner Gebiet wiederentdeckt werden und wird jetzt “als vom Aussterben bedroht” geführt. Für eine weitere Schlangenart, die Schlingnatter ( Coronella austriaca ), liegen so wenige Daten vor, dass sie nicht bewertet werden konnte (Kategorie “D”). Die Waldeidechse ( Zootoca vivipara ) wurde gegenüber der vorhergehenden Roten Liste in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft, während die anderen drei Arten, in der Liste von 2005 noch als “gefährdet” geführt, jetzt in die Vorwarnliste überführt wurden. Abgesehen von der Ringelnatter ( Natrix natrix ) halten aber bei allen Arten die Bestandsrückgänge an und die Einstufung in die Vorwarnliste erfolgte vor allem auf Grund der noch weiten Verbreitung dieser Arten.
Die Strategie zur Biologischen Vielfalt setzt Ziele für den Berliner Raum – und steht doch im Kontext einer weltumspannenden Aufgabe. Aktuelle Entwicklungen zeigen auf, wie groß der Handlungsbedarf ist. Es wird deutlich, wie sehr wir mit unserer Umwelt verbunden sind und dass auch Städte bei der Förderung der biologischen Vielfalt eine wichtige Rolle spielen. Als ‚grüne Metropole‘ hat Berlin ein großes Potenzial und Vorbildcharakter zugleich. In der Erdgeschichte hat es immer wieder Phänomene von Artensterben gegeben. Anhand der Analyse von Fossilien lässt sich ablesen, dass in den letzten 500 Millionen Jahren fünf große Massenaussterben geschehen sind. Das aktuelle Artensterben ist gegenüber dem natürlichen um den Faktor 100 bis 1.000 beschleunigt, steht klar in Verbindung mit menschlichen Umweltveränderungen und zählt daher als 6. Massenaussterben. Laut des globalen „Living Planet Index“ sind zwischen 1970 und 2016 weltweit die Populationen von Säugetieren, Vögeln, Amphibien, Reptilien und Fischen um fast 70% zurück gegangen. Insekten sind die artenreichste Gruppe aller Lebewesen, Nahrungsgrundlage unzähliger Tiere, unersetzlich bei der Bestäubung von Pflanzen und der Zersetzung und damit Aufbereitung von organischem Material im Stoffkreislauf der Ökosysteme. Die aufrüttelnde Studie Krefelder Entomologen von 2017 dokumentiert einen Rückgang der Populationen von mehr als 70 % in drei Jahrzehnten. Menschliches Handeln prägt die Erde. Große Teile der Erdoberfläche sind durch Urbanisierung, Land- und Forstwirtschaft überformt. Neue Substanzen wie Plastik und Radionuklide sind in den Erdschichten nachweisbar. Deshalb wird diskutiert, inwieweit bereits ein neues Zeitalter begonnen hat. Das seit 11.700 Jahren geltende Holozän, das „Nach-Eiszeitalter“, soll durch das Anthropozän, das „Zeitalter des Menschen“, abgelöst werden. Die Anthropocene Working Group – eine Arbeitsgruppe der Internationalen Kommission für Stratigraphie – ist mit der weiteren Ausarbeitung befasst. Rückdatiert wird der Beginn dieses Zeitalters voraussichtlich auf die Mitte des 20. Jahrhunderts. Die Umbenennung unserer erdgeschichtlichen Epoche hat einen breiten Diskurs über die Rolle der Menschen und die Verantwortung für zukünftiges Handeln ausgelöst. Diskussionsformate wie „The Shape of a Practice“ im Haus der Kulturen der Welt und Ausstellungen wie „Willkommen im Anthropozän“ im Deutschen Museum in München, „Critical Zones“ am ZKM Karlsruhe und „Down to Earth“ im Gropius Bau setzen sich damit auf wissenschaftlicher, kultureller, philosophischer und politischer Ebene auseinander. Ob gewollt oder nicht, de facto gestaltet der Mensch die Erde und entscheidet über seine eigene und die Zukunft von über acht Millionen Tier- und Pflanzenarten. Die Förderung der biologischen Vielfalt drückt sich in der Idee der Nachhaltigkeit aus und steht in vielerlei Hinsicht in Verbindung mit den 2015 international beschlossenen 17 Nachhaltigkeitszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs). Mit den Zielen sechs „Sauberes Wasser“, vierzehn „Leben unter Wasser“ und fünfzehn „Leben an Land“, wird die Förderung biologischer Vielfalt im Wasser und an Land explizit beschrieben. Das Wohlergehen der Ökosysteme hängt eng mit unserem Konsum- und Umweltverhalten zusammen, gleichzeitig sind intakte Ökosysteme die Voraussetzung für die Bereitstellung von Ressourcen wie Nahrung (Ziel zwei) und Trinkwasser. Deshalb zielen die SDGs auf eine effizientere und umweltverträglichere Ressourcennutzung und in diesem Kontext auf eine nachhaltigere Stadt- und Infrastrukturplanung ab. Konsumentscheidungen zu treffen, die nachhaltig sind, ist zudem eine Frage von Bildung und Befähigung, was die Bedeutung von Umweltbildung und Umweltgerechtigkeit unterstreicht. Auch für die Klimarahmenkonvention, mit der die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzt werden soll, ist die biologische Vielfalt von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig sind intakte Ökosysteme auch wertvolle Kohlenstoffspeicher. Inzwischen haben 196 Staaten das weltweite Übereinkommen über die biologische Vielfalt unterzeichnet und verpflichten sich, eigene Biodiversitätsstrategien zu entwickeln. Die EU ist dem 1998 zum ersten Mal nachgekommen, Deutschland 2007. In Anlehnung an den Weltklimarat hat die Konvention die „Zwischenstaatliche Plattform für Biodiversität und Ökosystem-Dienstleistungen“ (Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystemservices (IPBES)“ als eine Art Weltbiodiversitätsrat ins Leben gerufen, die ihren Sitz am UN-Standort Bonn in Deutschland hat. Auf der 2010 Konferenz hat die Konvention den globalen Strategieplan 2011-2020 mit den 20 Aichi-Zielen beschlossen. Laut des zuletzt veröffentlichten fünften Berichts zur Lage der Biodiversität 2020 sind noch weit mehr Anstrengungen zur Erreichung der Ziele nötig. Dazu gehört der Schutz und die Wiederherstellung degenerierter Habitate, die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels und die Umstellung auf nachhaltige Wirtschaftsweisen, insbesondere in der Landwirtschaft. Die aktuelle EU-Biodiversitätsstrategie 2030 wurde 2020 beschlossen und enthält eine Reihe von sehr konkreten Zielen: die Ausweitung der Schutzgebiete auf 30 %; das Pflanzen von drei Milliarden Bäumen in der EU bis 2030 und insbesondere im städtischen Raum – was umgerechnet auf Einwohner etwa einer Million Bäume für Berlin entsprechen würde; sowie das Renaturieren von 25.000 km Flüssen – was etwa einem Drittel der Flüsse in der EU entspricht. Die aktuelle EU-Strategie rückt dabei die Bedeutung von Städten wie Berlin in den Vordergrund und fordert sie dazu auf, ‚ehrgeizige Pläne‘ für die Begrünung zu entwickeln. Dabei sollen auch die öffentlichen Räume und Infrastrukturen, Gebäude und ihre Umgebung als letzte große Flächenreserve in den Blick genommen werden. Diese Entwicklung macht deutlich, wie wichtig Städte wie Berlin bei der Förderung biologischer Vielfalt sind. Lesen Sie weiter: Teil 2: Berlin – Hotspot urbaner Biodiversität Teil 3: Berliner Strategien und Maßnahmen für eine gute Nachbarschaft von Mensch, Tier und Grün
Das vom Fischereiamt Berlin zusammen mit privaten Fischereiberechtigten im Jahr 2005 begonnene Projekt “Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe” hat das Ziel, jährlich Aale in die Berliner Gewässer zu besetzen, um die Rückwanderrate laichreifer Aale zu erhöhen und somit dem Bestandsrückgang des Aals entgegenzuwirken. Das Projekt wurde seit 2005 durch die jeweiligen Fischereifonds der Europäischen Union gefördert und mit Landesmitteln kofinanziert: 2005 – 2007: Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) 2008 – 2015: Europäischer Fischereifonds (EFF) 2016 – 2023: Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Seit 2024: Europäischer Meeres-Aquakultur- und Fischereifonds (EMFAF) Insgesamt wurden in den Jahren 2005 bis 2024 rund 17 Mio. junge Aale mit Hilfe von Fördermitteln der Europäischen Union und des Landes Berlin mit einem Gesamtwert von 2,78 Mio. € in die Berliner Gewässer gesetzt. Pressemitteilung vom 20.09.2024: 285.000 Aale für Spree, Havel und Dahme Es erfolgte neben Aalbesatzmaßnahmen eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts mit dem Ziel, die Effekte und Auswirkungen hinsichtlich einer Stärkung der Laicherpopulation zu optimieren und zu dokumentieren. Der Umfang der getätigten Aalbesatzmaßnahmen des Landes Berlin entspricht den vereinbarten Zielen der von der Europäischen Kommission genehmigten Aalbewirtschaftungspläne der deutschen Länder zur Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals.
Die Gefährdungssituation von Pflanzen und Tieren wird seit mehr als vier Jahrzehnten in Roten Listen der bestandsbedrohten Arten dargestellt. Diese Listen sind zwar juristisch unverbindlich, jedoch ein bewährtes Instrument in der Naturschutzpraxis, als Entscheidungshilfen in der Landschaftsplanung, Eingriffsbewertung sowie im Natur- und Artenschutz. Das Grundprinzip ist relativ simpel: Wenn Arten besonders hohe Umweltansprüche haben oder sehr störungsempfindlich reagieren, sind sie bei Beeinträchtigungen in der Regel als erste betroffen, gehen zurück oder verschwinden ganz aus einem Gebiet. Umgekehrt lässt das Vorkommen bestandsbedrohter Arten in einem Gebiet darauf schließen, dass selbst anspruchsvolle Arten noch ausreichende Lebensbedingungen finden, was positiv bewertet wird. Darüber hinaus lässt sich – im Falle der Fische – aus dem Zustand der Population einer bestandsbedrohten Art auf die Lebensraumqualität des Gewässers schließen. Je größer der lokale Bezug einer Roten Liste und je höher der Gefährdungsgrad einer Art, desto wertvoller und überregional bedeutsamer für den Artenschutz sind die Vorkommen zu bewerten. Der Wert Roter Listen in der Eingriffs- und Umweltbewertung beruht auf deren regelmäßiger Aktualisierung und Revision anhand von Bestandsentwicklungen sowie einer nachvollziehbaren und fundierten Einstufung der Arten. Die vorliegende vierte Rote Liste der Fische und Rundmäuler dokumentiert und bewertet den aktuellen Grad der Gefährdung einheimischer Fischarten in Berliner Gewässern. Nach einer ersten Fassung für ganz Berlin 1993 (Wolter et al. 1994) und ihren Aktualisierungen 2003 (Wolter et al. 2003) und 2013 (Wolter & Schomaker 2013), liegt nun die vierte, aktualisierte Fassung 2023 vor ( Broschüre ). Für die Einstufung der Arten wurde erneut das bundesweit einheitliche Verfahrens mit definierten Einstufungskriterien zur Klassifizierung bestandsbedrohter Arten nach Ludwig et al. (2006) verwendet, so dass Veränderungen der Gefährdungssituation der Arten direkt vergleichbar sind. Die regionale Rote Liste der Fische und Rundmäuler Berlins ist relativ speziell, weil sie einen kleinen und dazu hoch urbanen Bezugsraum hat. Dies ist insofern ein Nachteil, da nur Teile des Spree-Havel-Systems und damit auch der darin lebenden Fischpopulationen einbezogen und bewertet werden. Dafür liefern Kenntnisse der Bestandsentwicklung von Fischarten – auch anspruchsvolleren – in urbanen Gewässern wichtige Hinweise auf das ökologische Potenzial von erheblich beeinträchtigten Gewässern, Toleranzen von und Entwicklungsmöglichkeiten für Fischarten sowie effiziente Gewässerrevitalisierung. Die Fischfauna der Berliner Gewässer umfasst insgesamt 50 Rundmäuler und Fischarten, davon 37 einheimische. Alle drei einheimischen Rundmaularten und fünf Fischarten sind ausgestorben bzw. verschollen. Insgesamt sind neun Arten bestandsbedroht (24,3 ). Zusammen mit den bereits ausgestorbenen Fischarten sind fast die Hälfte der ursprünglichen Berliner Fischfauna, 45,9 aller einheimischen Arten, verschwunden oder bestandsgefährdet. Hinzu kommt die Nase als extrem seltene Art, für die es bislang nur einen Einzelfund aus dem Großen Müggelsee gibt. Insgesamt 15 Arten (40,5 %) sind aktuell ungefährdet. Die Auswertung des kurzfristigen Bestandstrends ist relativ alarmierend, überwiegen doch die Bestandsrückgänge. Betroffen sind hier vor allem Arten der Kleingewässer, allen voran die Karausche, aber auch der Schlammpeitzger und kühleres Wasser bevorzugende Arten wie Hasel, Kaulbarsch und Quappe. Hier machen sich bereits die im urbanen Raum besonders verstärkten Folgen des Klimawandels bemerkbar. Insgesamt ist zu konstatieren, dass analog zum Bundesgebiet (Freyhof et al. 2023), auch in Berlin die positive Fischbestandsentwicklung aufgrund verbesserter Wasserqualität zum Erliegen gekommen ist. Die Bestandstrends der meisten Arten sind unverändert, obgleich viele von ihnen ihre historische Verbreitung und Häufigkeit noch nicht erreicht haben und einige Arten sind sogar wieder rückläufig. Nachdem die Wasserqualität kein limitierender Faktor ist, sind die Förderung der Fischartendiversität und Erholung der Bestände nur über Maßnahmen zu erreichen, die gezielt Gewässerstrukturen verbessern, welche für den Lebenszyklus von Flussfischarten essentiell sind, wie z.B. Kieslaichareale und Brutaufwuchsgebiete. Analog dazu ist auch die Gesamtbilanz gegenüber der Roten Liste der Fische Berlins von 2013 negativ. Waren 2013 nur 6 Arten bestandsgefährdet, so sind es jetzt 9. Nach einem Zwischenhoch 2013, als gegenüber der nunmehr vorletzten Roten Liste (Wolter et al. 2003) elf Arten in ihrer Gefährdung zurückgestuft wurden, weist die aktuelle Rote Liste nur Hochstufungen auf, z.B. bei Gründling, Hasel und Quappe. Nicht eine einzige Art wurde aus einer Gefährdungskategorie zurückgestuft.
Die Bestände des Gartenschläfers (Eliomys quercinus) sind in den letzten Jahrzehnten europaweit massiv zurückgegangen. Das Projekt zielt darauf ab, die Ursachen für den Bestandsrückgang zu untersuchen und Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um die Bestände des Gartenschläfers in einem großen Teil seines deutschen Verbreitungsgebietes zu sichern.
Mosel-Apollofalter: Weinbau und Artenschutz zusammenbringen In aktuellen Genehmigungsverfahren für 16 Fungizide zum Ausbringen per Luftfahrzeug in Weinbausteillagen hat sich das UBA für Auflagen ausgesprochen, um eine vom Aussterben bedrohte Schmetterlingsart zu schützen. Es sind aber bereits viele Mittel ohne Auflagen genehmigt. Wichtig für den Erhalt der Falterart ist die Wiederherstellung seiner Lebensräume. Das soll die Auflagen mittelfristig ablösen. Update vom 12.03.2024: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 11.03.2024 in einer Fachmeldung bekannt gegeben, dass es die aktuellen Genehmigungen für die Anwendung von Fungiziden mit Luftfahrzeugen in Weinbausteillagen ohne Anwendungsbestimmungen zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters erteilt hat. Damit wurde eine Entscheidung gegen das hier dargelegte Votum des Umweltbundesamtes getroffen. Aktuell ist das UBA in 26 Genehmigungsverfahren zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen in deutschen Weinbausteillagen eingebunden. Eine spezifische Bewertung der Risiken für den weltweit nur noch im Weinbaugebiet des unteren Moseltals vorkommenden Mosel-Apollofalter ergab für 16 der Mittel eine so hohe Toxizität, dass eine Anwendung nur mit einem Sicherheitsabstand von – je nach Mittel – 5 bis 30 Metern zu Vorkommen des Schmetterlings vertretbar ist. Die letztendliche Entscheidung, ob die Mittel für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt werden und ob die vom UBA vorgeschlagenen Auflagen übernommen werden, trifft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das UBA kann in Anbetracht der aktuellen Datenlage zum dramatischen Bestandsrückgang des Falters bei der Beurteilung der neuen Anträge nicht mehr auf die Forderung nach Mindestabständen verzichten. Alle bisher genehmigten Pflanzenschutzmittel zur Anwendung mit Luftfahrzeugen haben solche Auflagen nicht. Denn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Genehmigung dieser Mittel schienen diese nicht nötig zu sein. Die bereits genehmigten Mittel sind also vorerst weiter für die Anwendung an Weinbausteilhängen verfügbar. Wenn für die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel Drohnen statt Hubschrauber verwendet werden, verringert sich das Risiko für den Apollofalter. Die genehmigten Drohnentypen können tiefer als Hubschrauber über die Reben fliegen. Dadurch werden die Mittel zielgenauer und mit weniger Abdrift auf angrenzende Flächen ausgebracht. Die notwendigen Mindestabstände zu angrenzenden Flächen sind deshalb für die Drohne geringer als für den Hubschrauber. Ein vollständiger Umstieg auf Drohnen ist jedoch nicht kurzfristig möglich. Es müssen zum Beispiel erst Genehmigungen eingeholt, Geräteführer angelernt und Landeplätze eingerichtet werden. Der hohe Aufwand erfordert langfristige Planungssicherheit für die Anwender. Der erste Einsatz von Drohnen auf einer kleinen Fläche im Moseltal ist für das Frühjahr 2024 geplant. Die wichtigste Maßnahme für das Überleben des Mosel-Apollofalters ist jedoch die Wiederherstellung seines ursprünglichen Lebensraums in den Flächen, welche an die Rebzeilen angrenzen. Dieser Lebensraum ist seit Beginn des 20. Jahrhunderts um die Hälfte geschrumpft. Solche Flächen können durch entsprechende Pflegemaßnahmen (z.B. Mahd, Beweidung) geschaffen werden. Hier sind regionale Akteure und die zuständigen Behörden des Bundeslandes gefragt. Auf kleinen Flächen wurden solche Schutzmaßnahmen bereits durchgeführt. Sobald wieder ausreichend Raum für den Arterhalt des Mosel-Apollofalters zur Verfügung steht, kann sich die Population erholen und wäre damit widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen des Pflanzenschutzes. Dann könnte von den Auflagen zur Einhaltung von Mindestabständen beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln voraussichtlich abgesehen werden. Auch eine Übertragung der Auflagen auf die schon früher genehmigten Mittel wäre dann nicht nötig. Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist in Deutschland aufgrund der sehr hohen Abdrift in umliegende Flächen grundsätzlich verboten. Für den Anbau in Weinbausteillagen gelten jedoch Ausnahmeregelungen. Fungizide (Pflanzenschutzmittel gegen Pilzkrankheiten) dürfen hier mit Hubschraubern oder Drohnen ausgebracht werden. Im Jahr 2023 wurden die Rebflächen im Moseltal durchschnittlich acht Mal mit Fungiziden aus Luftfahrzeugen behandelt. Werden bei der Risikobeurteilung bestimmte Werte überschritten, kann ein Mittel nicht oder nur mit Auflagen zugelassen werden. Solche Auflagen können beispielsweise Mindestabstände zum Schutz angrenzender Naturräume sein. Die zu behandelnden Rebflächen an Steilhängen sind jedoch sehr schmal und die Übergänge zu den angrenzenden Naturräumen verlaufen nicht geradlinig. Bei Einhaltung der Mindestabstände unter solchen Gegebenheiten kann demnach ein großer Teil der Rebflächen, auf oder neben denen der Apollofalter vorkommt, nicht behandelt werden. Mehrjährige Untersuchungen in Rheinland-Pfalz zeigten in der Vergangenheit, dass, trotz der langjährigen Pflanzenschutzpraxis, die Bestände ausgewählter Tierarten in den Weinhängen stabil waren. Aufgrund dieser Tatsache hat das UBA bisher auf Abstandsauflagen verzichtet. Doch mit dem Bekanntwerden der drastischen Bestandseinbrüche des Apollofalters musste die bisherige Genehmigungspraxis in Frage gestellt werden. Weinbau an der Mosel (Rheinland-Pfalz, Saarland) hat etwas Besonderes. Es ist das weltweit größte Anbaugebiet, in dem Wein in extrem steilen Hanglagen kultiviert wird. Der Einsatz von Traktoren und anderer Technik ist in solchen Steillagen nicht möglich. Pflegearbeiten und Traubenernte sind mühsam und arbeitsaufwendig. Solche Produktionsbedingungen sind oft nicht mehr wirtschaftlich, deshalb wurden viele dieser Weinhänge aufgegeben. Doch gerade diese Hänge, mit ihren nach Süden ausgerichteten Trockenmauern und den freiliegenden Felsen, sind besonders wertvolle Lebensräume für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten. An solchen Steilhängen lebt auch der Mosel-Apollofalter ( Parnassius apollo vinningensis ), eine Unterart des Apollofalters. Der schöne Falter, 2024 zum Schmetterling des Jahres gekürt, ist endemisch. Das heißt, sein Vorkommen im unteren Moseltal ist weltweit das Einzige und Deutschland hat somit eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Unterart. Deren Vorkommen beschränkt sich auf eine Fläche von ungefähr 400 Hektar. Davon werden 80 Hektar weinbaulich genutzt, das sind etwa ein Prozent der Weinbaufläche an der Mosel. Zum Überleben ist der Falter auf ganz bestimmte Pflanzen angewiesen. An den Felsen und auf den Trockenmauern findet er die wichtigste Futterpflanze für seine Raupen, die Weiße Fetthenne (Sedum album, auch Weißer Mauerpfeffer genannt). Der Falter ist in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) im Anhang IV gelistet und somit „streng geschützt“. Laut Bundesnaturschutzgesetz § 44 Absatz 4 darf sich der Zustand der in Anhang IV gelisteten Arten durch eine Bewirtschaftung der Flächen nicht verschlechtern. Trotzdem gehen die Bestände des Mosel-Apollofalters stark zurück, an manchen Orten um bis zu 90 Prozent im Zeitraum von 1981 bis 2020. Insbesondere seit 2012 sinken die Bestände fortwährend dramatisch. Der Schmetterling ist auf der Roten Liste Deutschlands als „stark gefährdet” und auf der Roten Liste von Rheinland-Pfalz als „extrem selten“ eingestuft. Der Rückgang des Mosel-Apollofalters hat mehrere Ursachen, welche in ihrer Summe zum baldigen Aussterben dieser Unterart führen könnten. Eine Ursache ist der Verlust der Lebensräume des Falters. Wenn Weinbau in den Steillagen aufgegeben wird und die Flächen nicht durch Pflegemaßnahmen offengehalten werden, verbuschen diese und gehen dadurch als Lebensraum verloren. Als eine weitere Ursache wird der Klimawandel vermutet. Ist der Herbst zu warm, kann das zu einem früheren Schlupf der Raupen im Frühling führen. Ist der Frühling dann wiederum zu kalt, überleben das viele Raupen nicht. Zusätzlich wird der Apollofalter durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gefährdet. Im Weinbau führen insbesondere Pilzkrankheiten, wie zum Beispiel der Falsche Mehltau, zu hohen Ertragsverlusten. Deshalb werden die meisten Behandlungen mit Fungiziden durchgeführt. Einige der Mittel sind giftig für Arthropoden (das sind z.B. Käfer, Schmetterlinge, Spinnen) und damit auch für den Apollofalter. Würde man jedoch auf Fungizide verzichten, wäre der Weinbau aufgrund der geringen Erträge nur noch dann wirtschaftlich, wenn Verbraucher*innen den so angebauten Wein mit einem höheren Preis honorieren würden. Andernfalls wird die Bewirtschaftung der Flächen aufgegeben. Perspektivisch wäre der Umstieg auf neue pilzwiderstandsfähige Sorten (sogenannte PIWIs) eine Alternative. Eine solche Umstellung durch Neuanpflanzungen braucht jedoch Zeit. Der Mosel-Apollofalter profitiert also vom Offenhalten der Flächen durch den Weinbau, und der Weinbau braucht Fungizide, um wirtschaftlich produzieren zu können. Die Ausbringung von Fungiziden gefährdet aber, zusammen mit den anderen genannten Faktoren, die Bestände des streng geschützten Falters. Der Weinbau hat also gleichzeitig positive und negative Auswirkungen auf den Mosel-Apollofalter. Die Wiederherstellung der Lebensräume durch Biotoppflegemaßnahmen würde die Population des Mosel-Apollofalters widerstandfähiger gegen die Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel machen. Zusammen mit einem Umstieg auf Drohnen bei der Ausbringung wäre zukünftig eine Verringerung beziehungsweise sogar ein Aussetzen der Mindestabstände möglich. Um gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten, ist ein weiterer Dialog zwischen allen Akteuren, den Behörden von Bund und Ländern sowie den Winzer- und Naturschutzverbänden notwendig. So kann es gelingen, Weinbau und Artenschutz miteinander zu vereinbaren.
Gebietsbeschreibung Das LSG besteht aus zwei Teilflächen, die sich zirka 3 km südlich von Wanzleben in der Landschaftseinheit Magdeburger Börde befinden. Der Henneberg ist Teil eines Endmoränenhügels bei Blumenberg, und der Osterberg liegt am Rande der Sarre-Niederung bei Bottmersdorf. Der Henneberg erhebt sich etwa 30 m über die Ebene. Mehrere ehemalige Kiesabgrabungen mit Trockenrasenflächen, ein lockerer Gehölzbestand und vereinzelte Trockengebüsche und trockene Staudenfluren prägen die Landschaft. Auch der Osterberg weist Spuren ehemaliger Abgrabungen und einen Gehölzbestand auf. Als Aussichtspunkte in einer ansonst völlig flachen Ebene stellen beide Hügel gern besuchte Ausflugsziele dar. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Schon zu Beginn der Jungsteinzeit vor 7 500 Jahren wurden die fruchtbaren Lößgebiete besiedelt. Etwa 300-600 n.Chr. wurden Siedlungen mit den Endungen „-leben“ wie beispielsweise Wanzleben gegründet. Orte mit der Endung „-berg“ wie beispielsweise Beispiel Blumenberg entstanden später, etwa 600 bis1000 n.Chr., in einer sogenannten dritten Siedlungsperiode. Von je her prägte die Landwirtschaft das Bild der Börde. Mit dem Siegeszug der Runkelrübe als Zuckerlieferant begann ein erheblicher wirtschaftlicher Aufschwung. Die Standortvorteile der Börde, wie fruchtbare Schwarzerdeböden, mildes Klima, günstige Verkehrsanbindung und das Vorkommen von Rohstoffen für die Zuckerproduktion (Braunkohle, Salz und Kalk), begünstigten den Rübenanbau und die damit verbundene industrielle Verarbeitung. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Den Henneberg bei Blumenberg bauen quartäre Sande und Kiese der Saalekaltzeit auf, die bereits in der Vergangenheit Gegenstand der Rohstoffgewinnung waren. Für die östlich davon liegende Fläche wurde ein Bergrecht zur Gewinnung von grundeigenen Bodenschätzen erteilt. Der Osterberg ist eine sich von Südwest nach Nordost erstreckende Erhebung, die aus glazifluviatilen Sanden und Kiesen der Saalevereisung besteht. Eine Lößbedeckung fehlt, ist aber im weiteren Umfeld vorhanden. Auf den Kiessanden haben sich je nach Überdeckung durch Sandlöß Pararendzinen und Regosole bis Braunerden entwickelt. Durch den Kiessandabbau ist von der ursprünglichen Bodenbildung nur noch wenig erhalten. Die Sarre, die den Domersleber See entwässert und in die Bode mündet, fließt am Fuße des Osterberges vorbei. Die Flächen des LSG sind dem Klimagebiet des stark maritim beeinflußten Binnentieflandes der nördlichen Magdeburger Börde zuzuordnen. Die mittlere Jahressumme der Niederschläge liegt bei Wanzleben um 505 mm. Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt bei etwa 8,5°C. Die mittleren Lufttemperaturen betragen im Januar 0 o C bis -1 o C und im Juli 17 o C bis 18 o C. Pflanzen- und Tierwelt Als potentiell natürliche Vegetation der Endmoränenhügel wird ein Wucherblumen-Traubeneichen-Hainbuchenwald angenommen. Heute sind die Flächen zum Teil mit nicht standortgerechten Gehölzen bepflanzt. Ehemalige Abgrabungsflächen beherbergen Halbtrockenrasen, den Übergang zum Acker nehmen Staudenfluren ein. Häufigster Vogel der Ackerlandschaft ist die Feldlerche, in den Gehölzen des LSG kommen unter anderem Goldammer, Neuntöter und Dorngrasmücke vor. Als gefährdete Art ist das Rebhuhn in den offenen Randlagen des Gebietes vertreten. Auf den dem LSG benachbarten Ackerflächen wurden noch Anfang der 1990er Jahre die letzten Bruten der Großtrappe festgestellt. Dieser bereits aus dem Jungpleistozän von Westeregeln bekannte schwerste flugfähige Vogel der Erde erreichte in der Börde seine nordwestliche Arealgrenze. In den 1960er Jahren besiedelten 55 Vögel die Einstandsgebiete in der Magdeburger Börde. Nach dem harten Winter 1978/79 ging der Bestand drastisch zurück und 1986 erschienen an den Balzplätzen bei Schwanenberg und Altenweddingen lediglich noch 2 Männchen und 12 Weibchen. Gegenwärtig ist die Beobachtung einer Großtrappe in der Börde ein nur noch selten zu erlebendes Ereignis. Einen ähnlich drastischen Bestandsrückgang erlebte auch der Feldhamster. Wie die Großtrappe ursprünglich ein Steppentier, fand er in der Agrarlandschaft der Börde gute Lebensbedingungen, die ihn förmlich zu einer Charakterart dieser Landschaft werden ließen. Doch spätestens seit Anfang der 90er Jahre ist der Feldhamster aus der Börde nahezu verschwunden. Entwicklungsziele Erst eine gründliche Bestandsaufnahme der Flächen läßt Aussagen darüber zu, in welche Richtung sie zu entwickeln wären. Denkbar ist sowohl eine Entwicklung hin zu einer der potentiell natürlichen Vegetation entsprechenden Waldbestockung, genauso aber auch eine Pflege hin zu einer Offenlandschaft mit Halbtrockenrasen und Elementen einer Steppenflora. Exkursionsvorschläge In der Umgebung des LSG sind in den Dörfern noch viele Bauernhäuser mit oberdeutschem Grundriß mit gemauertem Sockelgeschoß und Fachwerkaufbauten erhalten. Im Gegensatz zum Niedersachsenhaus sind die Ställe in einem eigenen Gebäude untergebracht, oftmals im oberen Geschoß von einer Galerie umzogen. Das in der Nähe des LSG liegende Wanzleben wird schon vor 877 erwähnt und gehört damit zu den ältesten Orten um Magdeburg. Der um 900 angelegten ehemaligen Wasserburg kam die Funktion als Sperrburg an der Sarre bzw. an den alten Straßen Helmstedt-Leipzig und Magdeburg-Halberstadt zu. Verschiedenes Der Feldhamster Der meerschweinchengroße, lebhaft gefärbte Feldhamster ist vom Jenissei im Osten bis nach Mitteldeutschland verbreitet. Ursprünglich Steppenbewohner, wurde er in Mitteleuropa zum Kulturfolger, der trockene, lehmig-tonige Böden mit mindestens 1 m Schichtdicke bewohnt. Besiedelt werden bevorzugt mehrjährige Futterpflanzenkulturen (Klee, Luzerne), Getreide- und Rübenfelder sowie Erbsen- und Ackerbohnenschläge. Der Hamster bewohnt ein ausgedehntes, oft über 10 m langes Grabensystem, in dem in extra angelegten Vorratskammern bis zu 10 kg Nahrung gelagert werden. Das Gangsystem reicht im Sommer bis in etwa 0,5 m und im Winter bis in 1,5 m Tiefe. Aufgrund seiner großen Fortpflanzungsrate und einer gleichzeitig hohen Lebenserwartung von bis zu 10 Jahren erreichte der Hamster in optimalen Lebensräumen, hierzu gehörten die Schwarzerdeböden der Börde, Dichten von bis zu 800 Tieren pro Hektar. Das führte in sogenannten „Hamsterjahren“ zu regelrechten Plagen mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden. Hauptamtlich eingesetzte Hamsterfänger sollten diesen Plagen begegnen. Die Hamsterfelle wurden aufgekauft und auf der Pelzbörse in Leipzig noch in den 1970er Jahren gehandelt. Das „Hamstergraben“ gehörte in den Dörfern der Börde zu einer beliebten Beschäftigung, der vor allem die Kinder nachgingen. Die dabei ausgegrabenen Wintervorräte waren besonders auf Weizen- und Erbsenschlägen ein gut verwendbares Hühner- oder Taubenfutter. Im Spätsommer waren viele Straßen in der Börde geradezu mit überfahrenen Hamstern „gepflastert“ und dies bei einer Verkehrsdichte, die nur einen Bruchteil der heutigen betrug. Diese ergiebige Nahrungsquelle nutzten auch verschiedenen Beutegreifer aus. Allen voran der Rotmilan, bei dem der Hamster zu bestimmten Jahreszeiten den Hauptanteil der Beute stellte. Auch die Uhus des Nordharzvorlandes waren auf diese Nahrungsquelle ausgerichtet. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft, zunehmender Mechanisierung und Chemiesierung verschlechterten sich die Lebensbedingungen für den Hamster auf den Feldern. Die großen Schläge überschreiten den Aktionsradius der Hamster, nach der zügigen und verlustarmen Aberntung fehlt ihnen schlagartig die Futtergrundlage. Zeitiges Pflügen, kurz nach dem Abernten, zerstört die Baue, vor allem die der Junghamster, und verhindert die Anlage eines ausreichenden Wintervorrates. Dies führte dazu, dass ab den 1970er Jahren ein kontinuierlicher Bestandsrückgang einsetzte, der Ende der 1980er/Anfang der 1990er Jahre ein fast völliges Verschwinden des Hamsters als typisches Faunenelement der Börde zur Folge hatte. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019
Der starke Bestandsrückgang des Kiebitzes (Vanellus vanellus) in der Agrarlandschaft in Deutschland war Anlass zur Durchführung des Projekts "Sympathieträger Kiebitz". Um Vorschläge für effektive Agrar-Umwelt-Klima-Maßnahmen für die Art im Ackerland ableiten zu können, wurden verschiedene Maßnahmen (Kiebitzinseln, verzögerte Maisaussaat, Gelegeschutz) in sieben Regionen in Deutschland evaluiert. Erfolgreichste und zugleich einzige Maßnahme mit einem bestandserhaltenden Bruterfolg war die "Kiebitzinsel in Sommerung". Erfolgsfaktoren für den Bruterfolg bzw. die Besiedlung im Rahmen dieser Maßnahme waren das Vorhandensein von Nassstellen und die Nähe zu aktuellen Brutvorkommen. Die "Kiebitzinsel 2.0" wurde entsprechend weiterentwickelt. Sie sollte bei Bedarf von Gelegeschutz flankiert und durch die Schaffung regionaler "Hotspots" für den Bruterfolg (Optimalhabitate mit Ausschluss von Bodenprädatoren) ergänzt werden. Für effiziente Maßnahmenumsetzungen sollten überall regionale Gebietsbetreuungen eingerichtet werden. Aufgrund des Klimawandels kommt einer Steigerung der Grundqualität der Landschaft, etwa durch Verbesserungen des Landschaftswasserhaushalts, eine zentrale Rolle zu.
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