Sachsen-Anhalt zählt bundesweit zu den Vorreitern beim Ausbau erneuerbarer Energien. Bereits heute wird hier viel Strom mit Windkraft und Photovoltaik erzeugt, manchmal sogar zu viel. Denn der Ausbau der Stromnetze hat erst in den vergangenen drei Jahren richtig Fahrt aufgenommen. Um grünen Strom besser zu nutzen und einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation zu leisten, wollen der Netzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH und die InfraLeuna GmbH eine Power-to-Heat-Anlage am Chemiestandort Leuna im Saalekreis errichten. Mit dieser kann regenerativ erzeugter Strom in Wärme umgewandelt werden. Den entsprechenden Vertrag haben die Unternehmen am heutigen Montag im Beisein von Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann unterzeichnet. „Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir intelligente technologische Lösungen“, erklärte Willingmann. „Die Errichtung der Power-to-Heat-Anlage hier am Chemiestandort Leuna ist ein wichtiger Baustein für eine klimafreundliche Industrie in Sachsen-Anhalt. Strom, der ansonsten abgeregelt werden müsste, wird künftig direkt in Wärme umgewandelt und genutzt. Gerade in Zeiten hoher Energiepreise und aufgrund der Notwendigkeit, unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden, zeigen Projekte wie dieses, wie wir wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz erfolgreich miteinander verbinden können.“ Die geplante Power-to-Heat-Anlage besteht aus einem Elektrodenkessel mit einer elektrischen und thermischen Leistung von jeweils 35 Megawatt. Wie in einem elektrischen Wasserkocher wird darin Wasser durch Strom erhitzt. Pro Stunde können 45 Tonnen überhitzter Prozessdampf (47 bar/ü, 320 °C) erzeugt werden. Der Dampf soll anschließend in das Netz des Chemiestandorts eingespeist und den ansässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Das dabei erreichte Druckniveau von 47 bar/ü wird mit dieser Technologie europaweit zum ersten Mal erreicht. „Am Chemiestandort Leuna, der Wärmeenergie in großen Mengen benötigt, ermöglicht die Technologie eine erhebliche Reduzierung von CO₂-Emissionen und stärkt zugleich die Resilienz der Unternehmen gegenüber volatilen Energiemärkten“, erklärte Willingmann weiter. „Der Chemiestandort Leuna gehört zu den Vorreitern beim Thema Nachhaltigkeit. Hier wird seit langem und mit Hochdruck an der Transformation der Chemieindustrie gearbeitet – hin zu erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen. Die Power-to-Heat-Anlage passt sehr gut in dieses Profil.“ Christof Günther, Geschäftsführer der InfraLeuna, betonte: „Der Elektrodenkessel mit den bisher unerreichten Parametern 47 bar/ü und 320 °C ist maßgeschneidert für unser Hochdruck-Dampfsystem. In Kombination mit unseren hochflexiblen Gas- und Dampfturbinenkraftwerken schaffen wir in Leuna ein einzigartig reaktionsfähiges Energiesystem.“ Die Kraftwerke der InfraLeuna können künftig immer dann zurückgefahren werden, wenn die neue Anlage Ökostrom aufnimmt und in Wärmeenergie umwandelt. So kann bei steigendem Anteil von regenerativ erzeugtem Strom der Einsatz von Erdgas weiter reduziert und ein großer Schritt in Richtung CO2-Neutralität des Standortes gemacht werden. Der Baubeginn ist für Mitte dieses Jahres geplant, die Inbetriebnahme wird im ersten Quartal 2026 erwartet. Die Investitionskosten liegen bei 13,6 Millionen Euro. „Gerade in der aktuell sehr angespannten Situation der chemischen Industrie hilft uns dieser Kessel. Denn mit diesem zukunftsweisenden Power-to-Heat-Projekt reduzieren wir Netzengpässe, nutzen überschüssigen Strom, sparen wertvolles Erdgas und sichern die verlässliche Prozessdampfversorgung unserer Kunden am Chemiestandort Leuna“, so Christof Günther. Dirk Biermann, Geschäftsführer Operations (COO) von 50Hertz, erklärte: „Unsere 50Hertz-Systemführung bei Berlin kann die Power-to-Heat-Anlage für das so genannte Engpassmanagement einsetzen. Das entlastet das Stromnetz doppelt – durch zusätzlichen Stromverbrauch in der Anlage und gleichzeitig geringere Strom- und Wärmeproduktion im Kraftwerk. Anstatt Entschädigungen für nicht produzierten Strom zu bezahlen, erhalten wir zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität mit dieser Anlage ein wirksames Instrument an die Hand. Der mitteldeutsche Raum bietet für dieses Konzept gute Voraussetzungen, weil es hier ein hohes Aufkommen an Windstrom und inzwischen auch große Freiflächensolaranlagen gibt. Um in Zukunft Netzengpässe zu entschärfen, ist der Ausbau der Stromübertragungsnetze als wichtigste Maßnahme erforderlich. Ergänzend müssen unterschiedliche Speichersysteme hinzukommen, dazu zählen auch Power-to-Heat-Anlagen in der Industrie und in Kommunen mit Fernwärmenetzen.“ In den vergangenen Jahren mussten in Sachsen-Anhalt Erzeugungsanlagen verstärkt abgeregelt werden, um Stromnetze nicht zu überlasten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur stieg die abgeregelte Leistung von 253 Gigawattstunden im Jahr 2020 auf 665 Gigawattstunden im Jahr 2023. Die Kosten für die Abregelung beliefen sich 2023 bundesweit auf 3,2 Milliarden Euro. Durch den beschleunigten Netzausbau soll es in den kommenden Jahren wieder seltener zu teuren Abregelungen kommen. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Berlin will spätestens 2045 klimaneutral sein. Dafür muss die bisher überwiegend auf fossilen Brennstoffen basierende Energieversorgung im Land umgestellt werden. Das Berliner Energiewendegesetz sieht deshalb seit seiner ersten Novellierung vom 08.11.2017 vor, dass der Senat auf die Beendigung der Nutzung der Braunkohle bis Ende 2017 und der Steinkohle bis spätestens Ende 2030 hinwirken soll (§ 18 Abs. 1 EWG Bln ). Berlin treibt Kohleausstieg bis spätestens 2030 voran Der Senat hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 auf Vorlage der Senatorin Regine Günther den jährlichen Bericht an das Abgeordnetenhaus zur Beendigung der Kohlenutzung in Berlin beschlossen. Pressemitteilung vom 22.06.2021 Ein Teilziel wurde bereits erreicht. Der Kohleausstiegsbonus des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes hat es Vattenfall ermöglicht, schon im Mai 2017 – und nicht wie geplant erst 2020 – am Kraftwerksstandort Klingenberg die Braunkohlenutzung zu beenden. Parallel dazu hat Vattenfall den Braukohlestaubkessel in der Blankenburger Straße endgültig abgeschaltet. Damit wird die Braunkohle, der emissionsintensivste aller Brennstoffe, seit 2017 nicht mehr in Berliner Kraftwerken verwendet. Seit Oktober 2019 befindet sich der Kohleblock Reuter C im Stilllegungsprozess und es wird seitdem keine Steinkohle mehr an dem Standort Reuter verbrannt. Bis 2030 sollen nun auch die verbliebenen steinkohlebefeuerten Vattenfall-Kraftwerksblöcke abgeschaltet werden, damit die Berliner Klimaschutzziele erreicht werden können. Daher ließen das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, sowie Vattenfall als größter Steinkohlenutzer Berlins zwischen November 2017 und Oktober 2019 eine Machbarkeitsstudie für die Transformation der zwei Kohlekraftwerke Reuter-West und Moabit erarbeiten. Die Machbarkeitsstudie untersuchte, wie der Kohleausstieg in den beiden Kraftwerken Reuter-West und Moabit bis spätestens 2030 gelingen und eine weitgehend CO 2 -freie Fernwärmeversorgung über einen innovativen Fernwärmetechnologiemix erreicht werden kann. Auf der Grundlage von verschiedenen innovativen Versorgungsoptionen sollten mindestens zwei Transformationsszenarien ausgearbeitet werden. Eine Prämisse war die verlässliche und bezahlbare Energieversorgung. Zudem sollten sich die Transformationsszenarien daran orientieren, die Fernwärmeversorgung nach 2030 CO 2 -frei zu gestalten. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde das Aachner Unternehmen BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH beauftragt. Um die Annahmen und Ergebnisse validieren zu lassen, riefen Senatsverwaltung und Vattenfall einen Begleitkreis ins Leben. Der Begleitkreis setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft zusammen. Er hatte die zentrale Aufgabe, die Erstellung der Studie kritisch zu begleiten. Die Mitglieder wurden regelmäßig über alle wichtigen Parameter der Studie wie Annahmen, Versorgungsoptionen, Zwischenberichte und Ergebnisse unterrichtet und gaben auf dieser Grundlage Empfehlungen. Bericht an das Abgeordnetenhaus Pressemitteilung vom 23.07.2019 Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zeigen, dass der Kohleausstieg in Berlin bis spätestens 2030 technisch und zu preiswürdigen Kosten machbar ist. Durch den Ersatz von Steinkohle können jährlich mehr als 2 Millionen Tonnen CO 2 eingespart werden. Das entspricht rund 13% des gesamten CO 2 -Ausstoßes im Land Berlin (Quellenbilanz 2016: insgesamt 16,9 Mio. t). Damit würde Vattenfall den größten Einzelbetrag auf Berlins Weg zur Klimaneutralität leisten. Darüber hinaus wird der Berliner Kohleausstieg somit schneller realisiert, als der bundesweite Kohleausstieg. Mit der Machbarkeitsstudie wurde ein neues Erzeugungskonzept für eine erfolgreiche, klima- und verbraucherfreundliche Wärmewende bei gleichzeitig hoher Versorgungssicherheit vorgelegt. Das Fernwärmesystem bietet die Möglichkeit, Wärme aus verschiedenen Quellen aufzunehmen und zu verteilen. Die Nutzung und Integration klimafreundlicher Energien wie Geothermie und Biomasse sowie die Nutzung von Abwärme, die ansonsten ungenutzt in die Umwelt abgegeben würde (v. a. Abwasser oder industrielle Abwärme), tragen etwa zu 40 % zum Ersatz der Kohle bei, neue hocheffiziente, modulare Gas-KWK-Konzepte zu rund 60 %. Die Einbindung von Speicherlösungen und Power-to-Heat zur Integration erneuerbaren Stroms in die Wärmeversorgung soll darüber hinaus klimaschonende Wärme für die Metropole Berlin bereitstellen. Die aktuellen Heizkraftwerksstandorte Reuter West und Moabit werden damit zu nachhaltigen Energie-Verbundstandorten entwickelt. In zehn Jahren wird die heute schon ökologische Berliner Fernwärme als Stadtwärme nachhaltig und klimafreundlich sein. Um die langfristige Dekarbonisierung zu erreichen, müssen auch nach 2030 zusätzliche Potenziale zur klimaneutralen Fernwärmeerzeugung erschlossen und die Brennstoffbasis für die bis 2030 neu zu errichtenden Gas-KWK-Anlagen so verändert werden, dass auch die Nutzung von fossilem Gas enden kann. Das Gas-KWK-Konzept wird dementsprechend Wasserstoff-ready ausgelegt sein. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung am 28. Oktober 2019 wurde der ausführliche Endbericht der Öffentlichkeit vorgestellt. Herr Dr. Ritzau (BET), Projektleiter der Machbarkeitsstudie, präsentierte den über 130 interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern wesentliche Studienergebnisse. Anschließend diskutierten Herr Dr. Ritzau, Frau Senatorin Günther und Frau Dr. Wielgoß (Vattenfall Wärme Berlin) mit Frank Peter (Agora Energiewende), Julia Epp (Vorstand BUND Berlin) und Daniel Buchholz (SPD, Sprecher für Umwelt und Klimaschutz) die Ergebnisse und gaben einen Ausblick auf die Umsetzungsphase. Der Vortrag von Dr. Ritzau kann per E-Mail angefordert werden: Jana.Spiess@SenMVKU.berlin.de
Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen. Ein Unternehmen, das sich bereits von Beginn an in der Allianz engagiert, ist der Hallesche Energieversorger EVH. Am Mittwoch hat Energie-Staatssekretär Thomas Wünsch das Unternehmen besucht, um das langjährige Engagement in der Allianz zu würdigen und sich mit der Geschäftsleitung zu Fragen der Energie- und Wärmewende auszutauschen. Wichtige Weichen für die klimaneutrale Transformation hat die EVH bereits in den vergangenen Jahren in Halle gestellt. „Der Hallesche Energieversorger EVH ist in der Umweltallianz ein Mitglied der ersten Stunde und zeigt beispielhaft auf, wie die Energie- und Wärmewende in einer Großstadt wie Halle in den kommenden Jahren erfolgreich umgesetzt werden kann. Das Unternehmen ist damit zugleich ein toller Botschafter der nunmehr seit 25 Jahren bestehenden Umweltallianz des Landes“, erklärte Wünsch. „Mit seinem Engagement leistet EVH nicht nur einen wichtigen Beitrag für effektiven Klimaschutz. Der Versorger trägt in energiepolitisch herausfordernden Zeiten maßgeblich dazu bei, eine sichere und bezahlbare Energieversorgung Tausender Haushalte langfristig und auf nachhaltige Weise sicherzustellen.“ Bereits heute setzt EVH bei der Energieerzeugung auf eine Reihe nachhaltiger Technologien: Photovoltaik, Windkraft, Kraft-Wärme-Kopplung, Solarthermie und Power-to-Heat. Mit Hilfe von Photovoltaik erzeugt das Unternehmen 100 Gigawattstunden Strom pro Jahr, weitere 700 Gigawattstunden kommen aus Windkraftanlagen, an denen EVH beteiligt ist. Ziel ist es, die Stadt Halle bis zum Jahr 2040 zu 100 Prozent mit klimaneutral erzeugtem Strom zu versorgen. Der Versorger hat zudem mit der Inbetriebnahme seines Energie- und Zukunftsspeichers, einer Power-to-Heat-Anlage sowie einer Solarthermie-Anlage auch die Weichen für die Wärmewende gestellt. Mehr als die Hälfte aller halleschen Haushalte, rund 80.000 Wohnungen, werden dadurch bereits heute anteilig mit umweltfreundlicher Fernwärme versorgt. Die Ziele sind ehrgeizig: Bis 2030 will die EVH bilanziell den Strombedarf von Halle durch das eigene PV-Portfolio decken. Für die dekarbonisierte Wärmeversorgung steht national das Ziel von 2045. Zusammen mit der Energieinitiative Halle will man dieses Ziel - unter Berücksichtigung des umweltökonomischen Ansatzes – bereits 2040 erreichen. Die EVH, ein Unternehmen der Stadtwerke-Gruppe, zieht schon heute positiv Bilanz. „Seit den 1990er Jahren bis heute konnten die CO2-Emissionen bei der Erzeugung von Strom und Wärme in den Energieparks bereits um mehr als 70 Prozent reduziert werden“, hebt Olaf Schneider, Geschäftsführer EVH, hervor. Ursächlich dafür trägt das 2016 gestartete Modernisierungs-Programm und der damit bekundete „Wille zur Dekarbonisierung“ in beiden Energieparks Dieselstraße und Trotha Früchte. „Wir waren die ersten in Deutschland, die die Modernisierung nach dem Kraftwärmekopplungsgesetz abgeschlossen haben“, so Schneider. „Der kommunale Ausbau zur sauberen Fernwärme hat an Fahrt gewonnen und fast selbsteinladend 2016 zur Gründung der Energie-Initiative Halle (Saale) geführt, die maßgeblich auch für den Erfolg mitverantwortlich ist“. Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde am 14. Juni 1999 gegründet und hat inzwischen mehr als 200 Partner. Sie alle verbindet der besondere Einsatz für den Umweltschutz, der über gesetzliche Verpflichtungen hinausgeht. Die Bandbreite der Unternehmen reicht dabei von der Metallbranche über die Abfall-, Energie- und Ernährungswirtschaft bis zum Handwerk. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA
Die Firma Wärme Hamburg GmbH, Andreas-Meyer-Straße 8, 22113 Hamburg, hat am 25. Juni 2020, vervollständigt am 09. Dezember 2020, bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung einschließlich zugehöriger Dampfkessel, mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt (MW) oder mehr, auf dem Grundstück Dradenaustraße ohne Nr., 21129 Hamburg, Gemarkung Finkenwerder Nord, Flurstücke 3337 und 5474, beantragt. Die beantragte Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungseinrichtung mit einer Feuerungswärmeleistung von 440 MW bestehend aus: zwei Gasturbinen mit Zusatzfeuerung: 2 x 175 MW, einem Gasdampferzeuger: 1 x 80 MW und einem Gasmotor: 1 x 10 MW. Darüber hinaus wird ein Elektro-Dampferzeuger (Power-to-Heat) mit einer elektrischen Leistung von 30 MW installiert. Des Weiteren ist ein heizölbetriebenes Notstromaggregat mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,5 MW vorgesehen. Weiterhin ist ein Wärmespeicher mit einem Speichervolumen von 55.000 m³ Wasser und einer Höhe von ca. 50 m auf dem Anlagengelände geplant. Es ist vorgesehen, das Heizkraftwerk im Jahr 2024 in Betrieb zu nehmen. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.1 (Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung einschließlich zugehöriger Dampfkessel, mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr), Verfahrensart G, des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Zu dem hier bekannt gegebenen Genehmigungsverfahren nach BImSchG sind weitere Entscheidungen nach § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) erforderlich, welche gesondert beantragt werden. Diese sind: Erlaubnis für die unbefristete Einleitung von Niederschlagswasser und gewerblich-industriellem Abwasser nach § 8 WHG, Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser nach § 8 WHG. Gemäß § 6 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Anlage 1 Nr. 1.1.1 ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Um den fossilen Energieverbrauch zu reduzieren, sind unterirdische thermische Energiespeicher (UTES), auch Geothermische Wärmespeicher (GTS) genannt, ein Baustein in der Transformation der Wärmeversorgung und Kühlung. Die Speisung solcher Speicher soll über erneuerbare Energieträger und anderweitige Abwärme erfolgen. Das Grundwasser wird dabei thermisch beeinflusst. Der thermische Auswirkungsraum von UTES wurde mit numerischen Simulationen zur saisonalen Pufferung und Wärmespeicherung, zur Gebäudeklimatisierung und zur Nutzung von Überschussstrom (Power-to-Heat) systematisch untersucht und veranschaulicht. Auswirkungen von Temperaturänderung auf hydro- und geochemische Prozesse und die Grundwasserökologie wurden unter Einbeziehung umfangreich recherchierter Fachliteratur untersucht. In sauerstoffreichen (oxischen) Süßwasser-Aquiferen im Lockergestein bedingt die hohe Temperaturempfindlichkeit der Grundwasserfauna zu ihrem vorsorglichen Schutz und zur Aufrechterhaltung ihrer Ökosystemleistungen engere Temperaturschwellen, um Auswirkungen geringfügig zu halten. Weniger restriktive Temperaturgrenzen sind für sauerstoffarme (anoxische) Aquifere ableitbar, in denen sich ein Mikrobiom flexibler an Veränderungen von Wassertemperatur und -beschaffenheit anpassen kann. Mit den abgeleiteten thermischen Geringfügigkeitsschwellen ist eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers auch mit geothermischen Wärmespeichern möglich. Die aufgezeigten Beispiele erleichtern involvierten Planern und Fachleuten im Bereich Geologie, Hydrogeologie, Grundwasserökologie, Geothermie sowie in Behörden eine Abschätzung der thermischen Ge-ringfügigkeit. Thermische Geringfügigkeit bedeutet, dass durch die Nutzung geothermischer Speicher keine nachteiligen Umweltauswirkungen für das Grundwasser bestehen. Quelle: Forschungsbericht
Die Stadtwerke Bad Reichenhall KU, Hallgrafenstraße 2, 83435 Bad Reichenhall (Antrag-stellerin), haben die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer innovativen Energiezentrale (iEZ) auf den Grundstücken Fl. Nrn. 606/3, 632, 632/6, 632/8, 984/5, 984/6, 986 der Gemarkung Bad Reichenhall beantragt. Die Anlage wird weitgehend in einem bestehenden Gebäude untergebracht. Das geplante Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagenteile, bzw. folgende Maßnahmen: Errichtung einer gasbefeuerten BHKW-Anlage, bestehend aus zwei Motoren (Feuerungswärmeleistung: 2 x 7.500 kW, thermische Leistung: 2 x 3.200 kW, elektrische Leistung: 2 x 3.400 kW), Errichtung einer Power-to-Heat Anlage (thermische Leistung: 2 x 1.200 kW), Errichtung von zwei elektrisch betriebenen Grundwasser-Wärmepumpen (Heizleistung: 2 x 1.500 kW), Errichtung einer Wärmespeicheranlage (3 x 250 m³), Errichtung eines erdgasbefeuerten Warmwasserkessels (Feuerungswärmeleistung 5.700 kW, thermische Leistung 5.250 kW), Neubau einer Schornsteinanlage (3 Kamine mit jeweils 25 m Höhe). Die Stadtwerke Bad Reichenhall KU hat ferner die beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 BayWG zur thermischen Nutzung von Grundwasser mit einer Grundwasserwärmepumpe auf den Grundstücken FI.Nr. 632 und 986/6 der Gemarkung Bad Reichenhall beantragt. Nähere Einzelheiten können den Antragsunterlagen entnommen werden.
Um die Klimaziele des Übereinkommens von Paris einzuhalten, ist eine Transformation zur Dekarbonisierung der Energieversorgung notwendig. Für Europa bedeutet dies u. a. aufgrund landwirtschaftlicher Sockelemissionen eine weitestgehend CO2-freie Stromerzeugung bis spätestens 2050. Damit dieses Ziel im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung erreicht werden kann, ist eine weitestgehend auf erneuerbaren Energieträgern (EE) basierende Stromver-sorgung erforderlich. Die entsprechende Transformation birgt Herausforderungen für das Stromsystem, die durch eine Vielzahl technologischer Optionen gelöst werden können. Daher stellt sich die Frage, welche dieser sehr vielfältigen Optionen wann und in welchem Umfang genutzt werden sollten. Dabei sind die Substitutionsmöglichkeiten zwischen den Optionen und die komplexen Wechselwirkungen zwischen allen Systemelementen zu beachten. Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Connect Energy Economics GmbH (Connect) daher damit beauftragt, effiziente Transformationspfade der Stromerzeugung bis 2050 modellgestützt zu identifizieren. Die analysierten Szenarien bilden dabei die Entwicklung des deutschen und europäischen Versorgungssystems bei ambitionierten CO2-Zielen unter verschiedenen Rahmenbedingungen ab. Die Ergebnisse der Szenarien zeigen, dass sich die analysierten Transformations-pfade des Stromsystems durch große technologische Vielfalt, hohe Flexibilität und eine umfassende Nutzung der Vorteile des europäischen Binnenmarktes für Strom auszeichnen. Auch für sehr ambitionierte Klimaziele bestehen Lösungen für eine weitestgehend CO2-freie und zugleich kostengünstige und sichere Versorgung. Quelle: Forschungsbericht
Eine CO2-arme Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energien ist ein integraler Bestandteil eines ambitionierten, langfristigen Klimaschutzvorhabens. Die Dekarbonisierung der Stromversorgung im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung erfordert eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien (EE) und infolge dessen eine strukturelle Anpassung des residualen Kraftwerksparks, eine Flexibilisierung der Nachfrage, Netzausbau sowie eine verstärkte Nutzung der Schnittstellen des Stromsektors zum Wärme- und zum Verkehrssektor (Sektorkopplung). Um den Transformationsprozess sicher und kostengünstig zu gestalten, müssen Rahmenbedingungen im Markt- und Regulierungsdesign geschaffen werden, die den EE-Ausbau unterstützen und das Zusammenspiel der Systemelemente effizient organisieren. Um den Anforderungen der erneuerbaren Energien und der Transformation gerecht zu werden, entwickelte dieses Projekt einen konsistenten Synthesevorschlag für das Markt- und Regulierungsdesign für die Zeit bis 2050. Dieser sieht für den Strommarkt ein Energy-Only-Marktdesign vor, das die bestmöglichen Voraussetzungen für eine wettbewerblich organisierte Flexibilisierung des Stromsystems schafft. Flexibilitätsoptionen und die Integration des europäischen Binnenmarktes können einen wesentlichen Beitrag zur EE-Integration und zur Stabilisierung ihrer Marktwerte leisten. Letzteres unterstützt die Wirtschaftlichkeit der erneuerbaren Energien. Im EE-Fördersystem sollten die Marktwerte als zentrale Größe bei der Bestimmung der Förderhöhe und im Anreizsystem berücksichtigt werden, sodass effiziente Anreize für den Zubau und die Marktintegration gesetzt werden. Weiterentwickelte Ausschreibungssysteme auf Basis variabler bzw. gleitender Marktprämien können diese Anforderungen erfüllen. Langfristig können auch Power Purchase Agreements eine wichtige (ergänzende) Rolle für die Finanzierung der EE spielen. Ein Energy-Only-Marktdesign kann die Versorgungssicherheit effizient gewährleisten. Zur Absicherung gegen ungewisse Extremereignisse kann eine Kapazitätsreserve dienen, da sie das Anreizsystem nicht verzerrt. Quelle: Forschungsbericht
Wir beschäftigen uns mit der Frage, wie viel konventionelle Kraftwerkskapazität durch dargebotsabhängige erneuerbare Energien bei gleichbleibender Lastdeckungswahrscheinlichkeit eingespart werden können. Der Kapazitätskredit ist ein Indikator für diese Substitutionsbeziehung. Unsere Analysen konzentrieren sich auf den Kapazitätskredit von Windenergie und Photovoltaik und damit auf die beiden bedeutendsten dargebotsabhängigen EE-Technologien. Wir entwickeln dafür bestehende Methoden weiter, um insbesondere räumliche Durchmischungseffekte im europäischen Binnenmarkt unter Berücksichtigung begrenzter Netzkapazitäten sowie dynamische Anpassungsprozesse konventioneller Kapazitäten erfassen zu können. Die durchgeführten Analysen zeigen, wie anhand der weiterentwickelten Methode und auf Basis einer umfangreichen Datengrundlage aus zehn historischen Wetterjahren der Kapazitätskredit der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der wetterabhängigen, stochastischen Eigenschaften der Last und der Einspeisung erneuerbarer Energien und unter Unsicherheit über Kraftwerksausfälle berechnet werden kann, sowohl bei engpassfreien als auch bei begrenztem internationalen Austausch und bei einer dynamischen Anpassung der konventionellen Kraft-werksleistung an die EE-Durchdringung. Wir berechnen den Kapazitätskredit für insgesamt 15 Szenarien, in denen wir u. a. die EE-Technologien, ihre räumliche Verteilung und die europäischen Interkonnektorkapazitäten variieren. Quelle: Forschungsbericht
Die Peißenberger Wärmegesellschaft mbH (PWG) hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 2 BImSchG für die wesentliche Änderung des Heizkraftwer-kes (HKW) Peißenberg durch die abweichende Ausführung der ersten Modernisierungsstu-fe, sowie den Endausbau in einer geänderten zweiten Phase, insbes. durch Errichtung und den Betrieb eines neuen Gasmotorenaggregats (BHKW 4) mit einer Feuerungswärmeleis-tung von 7,8 MW beantragt. Dieses wird an die bestehende Anlage in Stadelbachstr. 4a, 82380 Peißenberg angebaut und eingebunden. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Anlagenteile, bzw. Maßnahmen: Änderungen der 1. Modernisierungsstufe: - Errichtung BHKW 2 anstatt BHKW 1 (FWL 3,6 MW), Gemischkühler um 90° ge-dreht, - Keine Realisierung der Rohrbrücke für die HEL-Versorgung, - Geänderte Ausführung des Warten-Containers und der 6 kV-Schaltanlagen-Kompaktstation. Änderungen der 2. Modernisierungsstufe: - Wegfall des BHKW 1 und 3 und des Eigenbedarfs-BHKWs, - Wegfall des Heißwasserkessels 3, - Dampfkessel 3 bleibt bestehen, - Wegfall des zweiten ursprünglich geplanten Kamins der nicht realisierten BHKWs und Heißwasserkessels 3, - Wegfall des Kamins des Eigenbedarfs-BHKWs, - Wegfall der Power-to-Heat-Anlage. Neuerrichtungen: - BHKW 4 mit 7,8 MW FWL im ehem. MHKW 2-Gebäude samt Oxidationskatalysator, - Kamin für BHKW 4. Das Änderungsvorhaben betrifft eine Anlage nach Nr. 1.2.3.2 des Anhangs 1 zur 4. BIm-SchV und bedarf eines vereinfachten Verfahrens nach § 16 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 19 BIm-SchG. Die Regierung von Oberbayern führt antragsgemäß ein Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 2 BImSchG durch, da erhebliche nachteilige Auswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
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