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Biotopverbund Gewässer und Aue Dr. Karin Deventer REFERAT 24 – Flächenschutz, Fachdienst Naturschutz Biotopverbund Gewässer und Aue ▪ gesetzliche Grundlagen ▪ Fachplan Landesweiter Biotopverbund ▪ Biotopverbund Gewässer und Aue ▪ Ausblick Vitale Gewässer 23.10.2019 Donaueschingen Folie 2 Einführung Biotopverbund ▪ Biologische Vielfalt bedroht durch ➢ Zersiedelung, Lebensräume zu klein oder isoliert ➢ Intensive Landnutzung ➢ Klimawandel erfordert Anpassungen ▪ Bedrohte Bestände bei Tieren/Pflanzen und Lebensräumen ➢ je nach Artengruppe 30 % bis 70 % (Fische 60 %) Rote Liste Baden- Württemberg (Stand 2011) ➢ 27 von 53 Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie sind in einem ungünstigen Erhaltungszustand (Berichtspflicht 2019) in Baden- Württemberg Vitale Gewässer 23.10.2019 Donaueschingen Folie 3
Marktplatz der Projekte Verwertungsprüfung § 8 Abs. 1 Ziffer 2a DepV Sabine Hennings Umweltministerium Referat für Kreislaufwirtschaft sabine.hennings@um.bwl.de Ausgangsfragestellung ▪ Die Deponieverordnung enthält die neu im § 8 Abs. 1 DepV aufgenommene Vorlagepflicht des Anlieferers: 2a. Ergebnis der Prüfung der Verwertbarkeit und Verwertungsmöglichkeiten ▪ Oh je, noch mehr Bürokratie - oder doch nicht …. ▪ Regelt die DepV die Verwertungsprüfung? ▪ Was muss denn alles vorgelegt werden für das Ergebnis der Verwertungsprüfung? ▪ Darlegung aller einzelner Verwertungswege? ▪ Schriftlich? Zusätzlich Belege/Nachweise? ▪ Ablehnungsrecht bez. –pflicht des Deponiebetreibers für verwertbare Abfälle? LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft 1/6 Verwertungspflicht und Ausnahmen ▪ Die Pflicht, Verwertungsmöglichkeiten für einzelne Abfälle zu prüfen, regelt das KrWG in den §§ 6 bis 9, darauf nimmt die DepV Bezug. ▪ Die Verordnungen unter dem KrWG konkretisieren die Pflichten, die zu einer hochwertigen Verwertung führen sollen, z.B. durch Getrennthaltung in der GewAbfV. ▪ Ausnahme von diesen Pflichten sind in § 7 Abs. 2 und Abs. 4 KrWG geregelt: Beseitigen kann Vorrang haben, wenn Schutz von Mensch und Umwelt dadurch am besten gewährleistet ist. Kriterien enthält § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 KrWG. Wirtschaftliche Zumutbarkeit: die mit der Verwertung verbundenen Kosten stehen nicht außer Verhältnis zu den Kosten, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären. Ein Mehrfaches kann zumutbar sein aus Gründen des Umweltschutzes. LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft 2/6
Marktplatz der Projekte Ausblick zum Umgang mit asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen Falk Fabian LUBW, Referat 35 „Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit“ falk.fabian@lubw.bwl.de Umgang mit asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen Ausgangslage Nachhaltige Ressourcenschonung durch Recycling sicherstellen Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr!?! Nationaler Asbestdialog (“Leitplankenmodell”) Qualitätsgesicherte (etablierte) Recyclingbaustoffe Wirksame Ausschleusung von asbesthaltigen Materialien aus dem Stoffkreislauf LAGA-ATA Bericht des Erfahrungsaustausches „Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen mit geringen Asbestgehalten“ (April 2020) Strukturelle Anpassungen in der Strategie zum Umgang mit Asbest im Baustoffrecycling 2/8 LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft Folie 2 Umgang mit asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen LAGA-Auftrag in 2020 zur Überarbeitung LAGA M23 (Einberufung LAGA Ad-hoc Ausschuss zur Überarbeitung M23) “Meilenstein” UMK-Beschluss 55/2021 Heute (noch) nicht... Geregeltes LAGA- Verfahren mit Verbändeanhörung, vorrauss. April 2022 3/8 LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft noch in Arbeit!!! (Nov. 2021) - Ausschleusung von Asbest unter Sicherstellung Baustoffrecycling - Systematisches Vorgehen (“Säulenkonzept”) zur Ausschleusung - “Mandat” für Beurteilungswert zur “Asbestfreiheit” - ….. Folie 3
Marktplatz der Projekte Recyclingquote nach GewAbfV Sabina Drechsler LUBW Landesanstalt für Umwelt BW, Referat 35.1 Kreislaufwirtschaft sabina.drechsler@lubw.bwl.de Recyclingquote nach GewAbfV berücksichtigt Abfallstoffe, die einer stofflichen Verwertung zugeführt werden: » Eisenhaltige Metalle wie z.B. Stahl » Nicht-Eisen-Metalle wie Kupfer, Messing, Aluminium » Kunststoffe wie Hartplastik (HDPE) und Folien » Holz » Papier und Kartonagen bei Kaskadenlösung wird für die Berechnung der Recyclingquote von 30 % die gesamte Kaskade betrachtet. Kaskade für vollständige Vorbehandlungsanlage kaum wirtschaftlich 22.02.2022 2/6 LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft Sortieraggregate nach Anhang GewAbfV Vorgabe GewAbfV für eine vollständige Vorbehandlungsanlage : ▪ A) Vorzerkleinerer ▪ B) Siebe, Sichter ▪ C) mindestens 1 Magnetabscheider für eisenhaltige Metalle (wenn im Gemisch vorhanden) (theoretische Ausbringung 95 %) ▪ D) mindestens 1 Wirbelstromabscheider für nicht-eisenhaltige Metalle (wenn im Gemisch vorhanden) (theoretische Ausbringung 95 %) ▪ E) z.B. für Kunststoffe mindestens ein NIR-Trenner ODER vergleichbares Sortieraggregat z.B. Wirbelstromabscheider für KS-Folien die theoretisch mindestens 85 % an Kunststoff ausbringen ODER für Papier ODER für Holz ▪ (Hand- bzw. Baggersortierung ist vor dem Zerkleinerer zusätzlich vorhanden) 22.02.2022 3/6 LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft
Marktplatz der Projekte Projektblick „Potential von Deponien für PV-Nutzung“ Falk Fabian LUBW, Referat 35 „Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit“ falk.fabian@lubw.bwl.de Projekt „Erhebung, Analyse und Bewertung von ehemaligen Deponieflächen als Standorte für PV in Baden-Württemberg“ Ziel: Spezifische Erkundung von ehemaligen Deponieflächen als PV-Standort („Einsatz nicht mehr benötigter Deponieareale zum Zwecke der Energiewende“) ▪ Initiierung durch LUBW/35: Deponien in Nachsorgepflicht → Nutzung als PV-Standort sinnvoll (Freiflächenatlas enthält noch „Lücken“, insbes. bei Deponien) ▪ Vorrecherche im Berichtssystem durch LUBW (ca. 175 Standorte) ▪ Auftrag ARGE zur Erhebung und Auswertung im August 2020 ▪ Erarbeitung Bewertungsschema -> November 2020 abgestimmt Erhebungskulisse: ▪ aufwendige Motivationskampagnen (verschiedene Zuständigkeiten, © LUBW Anfrage komm. Spitzenverbände, Vollzugsbehörden, Deponiebetreiber, Flächenverantwortliche) ▪ März 2021 – Dezember 2021 ca. 80 Standortbegehungen durchgeführt LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft 2/4 Projekt „Erhebung, Analyse und Bewertung von ehemaligen Deponieflächen als Standorte für PV in Baden-Württemberg“ Zwischenergebnisse (Stand: Feb 2022): ▪ 81 Deponien teilflächenbezogen bewertet ▪ ca. 125 ha für PV-Ausbau nutzbare Potentialfläche ▪ Installierbare Nennleistung 123 MWp (Megawatt-Peak) ▪ erzielbare spezifische Leistung ca. 132.000 MWh/Jahr (ca. 25 Windkraftanlagen; Einsparung: 85.000 t CO2-Äqu./Jahr) ▪ ggf. höheres Potential (Beteiligung ca. 50 % Standorte) Ausblick: ▪ Integration Ergebnisblätter in Energieatlas (Feb. 2022) ▪ Erstellung Projektbroschüre (Jan 2022 – April 2022) ▪ Öffentlichkeitsarbeit zur Motivation LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft 3/4
Marktplatz der Projekte Vorstellung Kunststoffsparbüchle Sabina Drechsler LUBW Landesanstalt für Umwelt BW, Referat 35.1 Kreislaufwirtschaft sabina.drechsler@lubw.bwl.de LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft Folie 3 LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft Folie 4
| Organisation | Count |
|---|---|
| Land | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 6 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2 |
| Mensch und Umwelt | 6 |
| Weitere | 6 |