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Ökologisch nachhaltiges Praxiskonzept für stationäre Pflegeeinrichtungen

Tagfalter-Monitoring - Ausbau und Förderung

Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) – Altbaustoffe mit krebserzeugenden Inhaltsstoffen

hiermit beantrage ich gemäß § 3 UIG die Herausgabe folgender Umweltinformationen, die in Ihrer Behörde vorliegen: 1. Vorliegende Erkenntnisse und Bewertungen zu den Gesundheitsgefahren durch Teerpech, teerhaltige Baustoffe, Asbest sowie andere als krebserzeugend (IARC-Gruppe 1 / TRGS 905 Kategorie 1) eingestufte Altbaustoffe, insbesondere im Kontext von Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Privatbereich. 2. Interne und externe Studien, Berichte, Messdaten und sonstige fachliche Unterlagen, aus denen sich die Höhe der Exposition, typische Freisetzungsszenarien (z. B. Schleifen, Bohren, Abbrennen) und gesundheitliche Risiken ergeben. 3. Dokumente zu Informations- und Warnmaßnahmen, die seit 1990 gegenüber der allgemeinen Bevölkerung ergriffen oder unterlassen wurden, insbesondere Broschüren, Flyer, Kampagnen, Pressemitteilungen, interne Entscheidungen, keine öffentliche Warnung auszusprechen. 4. Rechtliche Bewertungen oder Stellungnahmen zu einer möglichen Pflicht der Behörde, die Öffentlichkeit aktiv über diese Gefahren zu informieren. Bitte übermitteln Sie die Unterlagen bevorzugt elektronisch (PDF per E-Mail). Ich weise darauf hin, dass die beantragten Informationen unter den Begriff der Umweltinformationen gemäß § 2 Abs. 3 UIG fallen und somit herauszugeben sind. Sofern Sie Teile des Antrags ablehnen möchten, begründen Sie dies bitte schriftlich und getrennt nach den einzelnen Punkten.

Anspruchsvolle Umweltstandards, modernes Umweltrecht - für ein progressives Umweltgesetzbuch

Kritische Begleitung des UGB-Prozesses, Erstellung von Stellungsnahmen zu einzelnen Aspekten des UGB, Durchführung von Fachworkshops, Pressegesprächen und einer Konferenz.

Wirkungsvolle Pressearbeit für naturbasierte Klimaanpassung

Eine erfolgreiche Kommunikation erfordert klare, relevante und bürgerna­he Botschaften, die Vertrauen schaffen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Informationen müssen anschaulich und zielgruppenspezifisch präsentiert werden, um nicht nur Bewusstsein zu schaffen, sondern auch Handeln anzuregen. Klimakommunikation setzt hierbei auf eine strategische, lösungsori­entierte und positive Erzählweise. Dieser Leitfaden erläutert die die Grundlagen und den Aufbau von guten Pressemitteilungen, speziell mit Bezug zu naturbasierten Lösungen für die Klimaanpassung. Der Leitfaden liefert konkre­te Beispiele und gibt Hinweise und Tipps für richtiges Timing, passende Framings und Narrative.

Solarthermische Demonstrationsanlage Katholische Kirchengemeinde Aldenhoven

Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Gebäudeart: Kindergarten, eingeschossig, verklinkert; Dachform: Ziegeldach, Neigung ca. 45 Grad; Baujahr: 1954; Bruttogeschossfläche: 680 m2; Nutzung: Kindergarten; Kollektorfläche: 5,06 m2; Kollektor: Aufdachmontage; Warmwasseranlage: Speichergröße 400 l; Dachneigung: ca. 45 Grad; Ausrichtung: Ost/Süd; Verschaltungsort: Solarstation-STR-inkl. Solar Regelung MES; Verrohrungsart: 2 Wellschläuche je 8 m wärmegedämmt, Solarverrohrung speed 15/25 Schnellverrohrungssystem. Beschreibung der Anlage: Paradigma Solarpaket CPL 2x 14 Star ADN Sun 400. STR 1 inkl. Solarregelung MES Paradigma; Sonnenkollektorvakuum CPC 14 zur Warmwasserzubereitung. Heizungsunterstützung und Prozesswärmeerzeugung. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: - Vorinformation - Pressemitteilungen - Referenzen; - Besichtigung mit Mitgliedern des Bauausschusses; - Dokumentation für Pfarrbrief, Kindergartenkinder, Eltern, Gottesdienstbesucher, Sponsoren, Bistumsleitung, Politiker usw.; - Installation einer Anlagenschautafel mit Ertragsanzeige; - Vorstellung des Projektes beim Pfarrfest; - Martinusaktion und Maria-Goretti Aktion; - Thematisierung in Gottesdiensten; - Aufführung von Schöpfungsliedern als Konzert des Kinder- und Jugendchores im Zeitraum der Inbetriebnahme der Anlage; - Mitteilungen über den Martinusboten über das Projekt und dessen Verlauf; - Preisausschreiben zur Frage: Welchen Ertrag bringt die Sonne? Fazit: In der Beschreibung des Antrages zur finanziellen Unterstützung unseres Vorhabens ist von einer Maßnahmendauer von 6 Monaten ausgegangen worden. Ein Fazit unserer Bemühungen ist, dass diese Maßnahme nach 6 Monaten nicht abgeschlossen werden kann (und darf), da dieses Thema ein 'Dauerbrenner' in unserer Kirchengemeinde zu werden scheint. Die Gruppen, die sich mit dieser Maßnahme technisch und inhaltlich (theologisch) beschäftigen, sind in der ganzen Breite der Kindergärten angesiedelt: - Gremien (Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat, Sachausschuss, Öffentlichkeitsarbeit; - Kinder- und Jugendgruppen (Messdiener, Pfadfinder); - Kommunionkinder/Firmlinge; - Kindergartengruppen und hauptamtliche MitarbeiterInnen; - Gottesdienste; - Team der Hauptamtlichen der Kirchengemeinde. Wir hoffen, dass sich in unserer Gemeinde die im schöpfungstheologischen Themenbereich liegenden Fragen festsetzen. Bei den Maßnahmen, die über den engeren Rahmen der Kirchengemeinde hinaus in die Öffentlichkeit gegangen sind (z.B. Pressearbeit) wurden wir immer wieder mit der Frage konfrontiert: Warum macht ihr als Kirche so etwas?' In vielen Kreisen wurde nach der Präsentation auf dem Pfarrfest dieses Thema aufgenommen und aktiv weiter verfolgt. Insgesamt kann als Fazit festgehalten werden, dass durch unsere Maßnahme eine breite Öffentlichkeit im Aldenhovener Land gut informiert wurde. Nach innen gesehen hat eine interessante Auseinandersetzung mit unserer Schöpfungsverantwortung begonnen. ...

Pressemitteilung Nr. 58 vom 24. Februar 2026 1,5 % mehr recycelte Elektroaltgeräte im Jahr 2024

Presse 1,5 % mehr recycelte Elektroaltgeräte im Jahr 2024 Recyclingquote weiterhin über 84 % Seite teilen Pressemitteilung Nr. 58 vom 24. Februar 2026 WIESBADEN – Im Jahr 2024 wurden in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen knapp 758 000 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte recycelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 11 100 Tonnen oder 1,5 % mehr als im Vorjahr. Weitere 17 600 Tonnen Altgeräte wurden zur Wiederverwendung vorbereitet (1 200 Tonnen beziehungsweise 6,3 % weniger als 2023). 127 000 Tonnen (13,8 %) beziehungsweise 17 100 (1,9 %) Tonnen wurden einer sonstigen Verwertung zugeführt oder beseitigt. Insgesamt wurden somit 920 000 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte recycelt, anderweitig verwertet oder beseitigt. Die Menge der zur sogenannten Erstbehandlung angenommenen Altgeräte ist um 1,5 % beziehungsweise 13 600 Tonnen gegenüber dem Jahr 2023 gestiegen. Die Recyclingquote, also der Anteil der recycelten oder zur Wiederverwendung vorbereiteten Geräte, veränderte sich 2024 mit 84,3 % gegenüber dem Wert im Jahr 2023 (84,5 %) kaum. Lädt... Kleingeräte am häufigsten angenommen Knapp ein Drittel (32,8 % beziehungsweise 301 500 Tonnen) aller im Jahr 2024 angenommenen Elektro- und Elektronikaltgeräte waren Kleingeräte. Zu dieser Gerätekategorie zählen unter anderem kleine Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Toaster oder Bügeleisen, aber auch Toner und E-Zigaretten. Ein weiteres gutes Viertel (27,2 % beziehungsweise 250 600 Tonnen) aller angenommenen Geräte waren Großgeräte (ohne Photovoltaikmodule) wie Waschmaschinen, Elektroherde oder auch Pedelecs. Knapp ein Fünftel (19,2 % beziehungsweise 176 700 Tonnen) aller angenommenen Geräte waren Wärmeüberträger, zu denen Kühl- und Gefrier- sowie Klimageräte zählen. Methodische Hinweise: Als Erstbehandlung wird die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten und unbehandelten Geräten in der ersten Anlage bezeichnet. Hier werden die Geräte aussortiert, Teile demontiert oder Schadstoffe entnommen und einer weiteren Behandlung zugeführt. Beim Recycling werden Abfälle so aufbereitet, dass gewonnene Rohstoffe zur Herstellung neuer Produkte genutzt werden können. Im Unterschied dazu werden Produkte bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung durch Maßnahmen wie Reparaturen wieder ihrem ursprünglichen Nutzungszweck zugeführt. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse bietet die Tabelle auf der Themenseite " Abfallwirtschaft " im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. +++ Daten und Fakten für den Alltag: Folgen Sie unserem WhatsApp-Kanal . +++ #abbinder-75-pm.l-content-wrapper { padding-top:30px; } #abbinder-75-pm .column-logo { width: 130px; height: 130px; } #abbinder-75-pm .picture .wrapper img { max-width: 100px; max-height: 100px; height: 100px; width: 100px; } #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px; padding:0 10px; } @media only screen and (min-width: 1024px) { #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px;padding:0 20px; } } Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft Klima

Abschaltung des Atomkraftwerks Neckarwestheim GKN II

wann wird das Umweltministerium den fehleranfälligen Reaktor abschalten, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken zu schützen? Viruserkrankungen sind für manche ein alljährliches meist harmloses Ereignis. Ein GAU in einem AKW vernichtet die Gesundheit aller Bürger*innen in einer ganzen Region. Die Fakten sind bekannt. Wann reagiert der grüne Umweltminister Franz Untersteller darauf? Anhang: RISSE im AKW ! Wir fordern den Umweltminister von Baden-Württemberg - Franz Untersteller - auf, die am 22.9.2019 erteilte Genehmigung zum Weiterbetrieb von Block 2 des Atomkraftwerkes Neckarwestheim unverzüglich aufzuheben! Das AKW weist schwerwiegende Mängel auf; der Weiterbetrieb ist nicht mehr zu verantworten! Siehe Fußnoten 1 +2) KONKRET: Im AKW Neckarwestheim Block II von EnBW sind hunderte Risse in Dampferzeugerrohren aufgetreten. Dieses AKW zwischen Stuttgart und Heilbronn ging 1989 an’s Netz und soll – nach dann 34 Betriebsjahren - als letztes deutsches AKW erst am 31.12.2022 abgeschaltet werden. Als Folge einer jahrelangen fehlerhaften Betriebsweise sind die Heizrohre der Dampferzeuger, die das hochradioaktive Primärkreiswasser des Reaktorkreises führen, von Spannungsriss- und Lochfraß-Korrosion betroffen. Auch bei der letzten Jahresrevision im August 2019 wurden 209 Risse und 87 weitere Korrosionsschäden an den Dampferzeuger-Heizrohren festgestellt – im dritten Jahr in Folge, und es werden jedesmal mehr. Insgesamt sind bis jetzt rd. 400 Rohre betroffen. Hinzu kommen weitere Schäden an 1.100 Kondensator-Rohren, Undichtigkeiten an Vorwärmern, fehlerhafte Stellungsanzeigen an Sicherheitsventilen, Mängel an den Notstromdieseln u.a.m. Der Betreiber EnBW gibt an, der „sichere Weiterbetrieb" sei "garantiert“. Aber selbst der TÜV schließt in seinem Prüfbericht v. 12.9.19 einen „wanddurchdringenden Riss“ nicht aus. Dennoch hat das Umweltministerium von Baden-Württemberg den Weiterbetrieb dieser abgenutzten und überalterten Reaktor-Anlage Neckarwestheim genehmigt, s. Fußnote 3) Sicherheit ist kein Lotteriespiel! Reißt auch nur ein einziges Dampferzeuger-Heizrohr auf oder gar ab, ist ein schwerer Kühlmittel-Verlust-Störfall im Reaktor mit Freisetzung erheblicher Mengen Radioaktivität in die Umwelt nicht mehr aufzuhalten. Dieser kann bis zur Kernschmelze führen, wie sie sich u.a. bei den Atomkatastrophen 2011 in Fukushima sowie 1986 in Tschernobyl wie auch 1979 im TMI-Reaktor bei Harrisburg/USA ereignet hatte. Die Folgen für die Bevölkerung im dichtbesiedelten Mittleren Neckarraum mit den Großstädten Stuttgart und Heilbronn sind unabsehbar – hier leben im Umkreis von 40 km um das AKW Neckarwestheim 2,5 Mio. Menschen. Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung! Quellen: 1) Rede von Dipl.-Ing. Hans Heydemann auf der Demonstration vor dem AKW Neckarwestheim anlässlich des 9. Jahrestages (11. März) des dreifachen Super-GAUs in Fukushima/Japan am 8.3. 2020 2) ’Reaktor Rostiges Rohr’, KONTEXT, 16.10.2019 3) Pressemitteilung Nr.208/2019 des Umweltministeriums Ba-Wü v. 2.9.2019.

Solaranlagen 2024

Abgeordnetenhaus Berlin 2016: Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 – Umsetzungszeitraum 2016 – 2020, Vorlage – zur Beschlussfassung –, Drucksache 17/2987, 07.06.2016. Internet: www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2987.pdf (Zugriffsdatum: 08.09.2022) Amt für Statistik (AfS) Berlin-Brandenburg 2016: Regionales Bezugssystem RBS. Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de/regionales/rbs/berlinklein.asp?Kat=4002 (Zugriffsdatum: 08.09.2022) Amt für Statistik (AfS) Berlin-Brandenburg 2021: Energie- und CO2-Daten im Land Berlin 2020, Potsdam. Internet: download.statistik-berlin-brandenburg.de/cba6353763ccd5d2/f1c40867da86/SB_E04-05-00_2020j01_BE.xlsx (Zugriffsdatum 08.09.2022) Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) vom 22. März 2016: In der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes vom 26.10.2017, GVBl. S. 548 ff. Internet: www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2017/ausgabe-nr-29-vom-7-11-2017-s-541-556.pdf (Zugriffsdatum: 08.09.2022) Business Location Center Berlin (BLC) 2011: Solarpotenzialanalyse Berlin – Datendokumentation. Internet: energieatlas.berlin.de/Energieatlas_Be/Docs/Datendokumentation-Solarkataster_BLN.pdf (Zugriff am 08.09.2022) Bundesnetzagentur (BNA) 2020: EEG in Zahlen. Internet: data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/eeginzahlen_2019.xlsx (Zugriffsdatum: 27.01.2025) Bundesnetzagentur (BNA) 2023: Statistiken ausgewählter erneuerbarer Energieträger zur Stromerzeugung – Juni 2023. Internet: www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEStatistikMaStRBNetzA_XLS.xlsx?__blob=publicationFile&v=7 (Zugriffsdatum: 31.08.2023) Bundesnetzagentur (BNA) 2024: Statistiken ausgewählter erneuerbarer Energieträger zur Stromerzeugung – Juni 2023. Internet: www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEStatistikMaStR.pdf?__blob=publicationFile&v=28 (Zugriffsdatum: 27.01.2025) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 2020: Online-Auftritt. Internet: www.bafa.de/DE/Home/home_node.html (Zugriff am 08.09.2022) Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) e.V. 2024: Aktueller Bestand an Solarwärmesystemen und Solarkollektorfläche in Deutschland, Berlin. Internet: www.solarwirtschaft.de/presse/marktdaten/ (Zugriff: 30.06.2025) Deutscher Wetterdienst (DWD) 2022: Online Präsenz zu Strahlungskarten und Informationen. Internet: www.dwd.de/DE/leistungen/solarenergie/strahlungskarten_sum.html (Zugriff: 21.10.2022) Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2014): Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist. Internet: www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/EEG_2023.pdf (Zugriff am 16.08.2023) Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022): Jahressteuergesetz vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2022 S. 2294) Internet: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-12-20-JStG-2022/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Zugriff am 16.08.2023) IP SYSCON 2016: Solaranlagenkataster Berlin 2015, Ergebnisbericht Januar 2016, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin, unveröffentlicht. Reusswig, F./ Hirschl, B./ Lass, W./ Becker, C./ Bölling, L./ Clausen, W./ Haag, L./ Hahmann, H./ Heiduk, P./ Hendzlik, M./ Henze, A./ Hollandt, F./ Hunsicker, F./ Lange, C./ Meyer-Ohlendorf, L./ Neumann, A./ Rupp, J./ Schiefelbein, S./ Schwarz, U./ Weyer, G./ Wieler, U. 2014: Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2014. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/bek-2030-umsetzung-2017-bis-2021/machbarkeitsstudie-klimaneutrales-berlin-2050/21 (Zugriffsdatum: 08.09.2022) SenK (Senatskanzlei Berlin) 2021: Senat beschließt Solargesetz Berlin, Pressemitteilung vom 02.03.2021. Internet: www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1058907.php (Zugriff am 08.09.2022) SenUMVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität und Verbraucher- und Klimaschutz Berlin) 2022: Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/bek-2030-umsetzung-2022-bis-2026/ (Zugriff 08.09.2022) SenWEB (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin) 2013: Solaratlas Berlin, erstellt durch Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Offline. SenWEB (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin) 2024: Energieatlas Berlin, Stand Dezember 2024. Internet: energieatlas.berlin.de/ (Zugriff 20.12.2024) SenWEB (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin) 2019: Masterplan Solarcity. Internet: www.berlin.de/sen/energie/energiepolitik/masterplan-solarcity/expertenempfehlung_masterplan_solarcity_berlin.pdf?ts=1684734313 (Zugriff 13.07.2023) SenWEB (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin) 2023: Monitoring Masterplan Solarcity, jeweils aktueller Stand. Internet: www.berlin.de/sen/energie/erneuerbare-energien/masterplan-solarcity/ (Zugriff am 27.01.2025) Umsatzsteuergesetz (UStG): Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 194) geändert worden ist. Internet: www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/UStG.pdf (Zugriff am 16.08.2023) Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas (Anlagenregisterverordnung – AnlRegV2017: Die Anlagenregisterverordnung vom 1. August 2014 (BGBl. I S. 1320), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106) geändert worden ist, ist gemäß Artikel 2 der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRVEV) am 1. September 2017 außer Kraft getreten. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung: Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 327) geändert worden ist. Delphi Imm Gmbh: Solarkataster Berlin 2025, Solarrechner für Berlin: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2024: Digitale farbige TrueOrthophotos 2020 (TrueDOP20RGB) – Sommerbefliegung Internet: gdi.berlin.de/view/truedop_2020_sommer (Zugriff am 20.10.2022) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2021: Digitale farbige Orthophotos 2021 (DOP20RGBI) Internet: gdi.berlin.de/view/dop_2021 (Zugriff am 20.10.2022)

Aktuelles zum Pflanzenschutz

13.03.2026 Gegenwärtig sollten Buchsbaumbestände hinsichtlich ersten Aktivitäten des Buchsbaumzünslers kontrolliert werden. In den letzten Tagen konnten bereits erste Aktivitäten der Buchsbaumzünslerraupen, insbesondere im geschützten inneren Teil der Pflanzen, festgestellt werden. Je nach Standort sollte sich die Aktivität der Raupen in der kommenden Woche verstärken. Insofern sind Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung der überwinterten Jungraupen bis Ende des Monats zu planen. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne unserer Webseite sowie dem entsprechenden Merkblatt. Informationen zum Buchsbaumzünsler 16.02.2026 Wenngleich bereits die ersten Schneeglöckchen blühen und Vorboten des nahenden Vorfrühlings sind, haben Schnee und Barfröste der vergangenen Wochen für Winterschäden an immer- und wintergrünen Gehölzen gesorgt. Neben Frostschäden an Blättern und Trieben, wird derzeit auch mit Wurzelschädigungen gerechnet. In den Grünanlagen und Gärten sollten daher im Frühjahr entsprechende Pflegemaßnahmen wie Rückschnitt, Ausputzen (Pflanzenhygiene) und Düngung der Pflanzungen zur Gesunderhaltung eingeplant werden. Wir informieren darüber ausführlicher in den nächsten Ausgaben des Grünen Blattes und des Berliner Gartenbriefs . 10.11.2025 Aktuell treten eine Vielzahl an Pilzfruchtkörper auf. Unter anderem solche des Hallimaschs (Armillaria sp.) sind in Parks, Gärten und Wald auffällig. Dieser holzzerstörende wurzelbürtige Pilz parasitiert eine Vielzahl an Gehölzen und kann zu raschem Absterben dieser führen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf unseren Steckbriefen zu holzzersetzenden Pilzen . 20.06.2025 Aufgrund der vorherrschenden Witterung konnten sich große Spinnmilbenpopulationen an Linden aufbauen. Typische Symptome sind blattoberseits kleine Flecken als Folge der Saugtätigkeit. Stärker betroffene Blätter vertrocknen und fallen unter Braunfärbung ab. Charakteristisch beginnt der Befall im unteren Kronenbereich. Häufig wird das Schadbild mit Trockenschäden verwechselt. Nachhaltige Schäden an betroffenen Bäumen sind meist nicht zu erwarten. Weitere Informationen folgen im „Grünes Blatt Berlin 06-2025“ . 30.04.2025 Die Gespinstmottenaktivität ist je nach Standort unterschiedlich stark vorangeschritten. Von Anfangsfraß mit ersten Gespinsten bis Kahlfraß. Im Inneren sind zahlreiche weißliche Raupen mit schwarzen Flecken zu finden. Auch bei Weißdorn sind die ersten Gespinste der Weißdornmotte erkennbar. Sowohl die Raupen der Gespinstmottenarten als auch deren Gespinste sind für den Menschen völlig harmlos. Ein früher Befall lässt sich durch Rückschnitt gut eindämmen, später ist dieses nicht mehr möglich – die Gehölze treiben bei ausreichender Wasserversorgung selbst bei Kahlfraß i. d. R. wieder aus. Die Gespinste führen häufig zu Verwechslungen mit den Raupen des Eichenprozessionsspinners. Dieser befindet sich aktuell im L2-Stadium und kommt nur an Eichen vor , nicht an Sträuchern und Büschen wie dem Pfaffenhütchen etc. 31.01.2025 Das Gebührenverzeichnis wurde neu gefasst und einzelne Gebührentatbestände wurden dabei auf den aktuellen Stand europarechtlicher und nationaler Verordnungen und Gesetze auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes und der Pflanzengesundheit gebracht. Die neue PflSchGebO tritt ab dem 01.02.2025 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 07.01.2025

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