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Leihfahrräder in Berlin

Leihfahrräder sind ein Baustein umweltfreundlicher Mobilität in Berlin. Berlinerinnen und Berliner oder Touristinnen und Touristen finden ein vielfältiges Angebot an Leihfahrrädern, auf denen man klimafreundlich und schnell durch die Stadt oder zur nächsten U- oder S-Bahn-Station kommt. Das Land Berlin unterstützt die Verfügbarkeit und Akzeptanz von Sharing-Angeboten u.a. durch die Schaffung von Mikro-Mobilitäts-Zonen, an denen Leihfahrräder aller Anbieter parken und entliehen werden können. Diese Standorte werden von den Bezirken genehmigt und sind mit der BVG abgestimmt. Leihfahrräder sind damit räumlich eng mit dem ÖPNV Berlins verknüpft. Im Land Berlin gibt es eine Vielzahl privater Anbieter stationsloser Leihfahrräder, sowie Leihfahrräder-Systeme die nur auf virtuellen Stationen abgestellt werden können. Obwohl die Fortbewegung per Fahrrad besonders stadtverträglich ist, sind einige Bestimmungen notwendig, die ein rücksichtsvolles Miteinander fördern sollen. Folgende Fragen und Antworten zeigen die Regelungen für das Anbieten von Leihrädern auf: Nachfragerekord für öffentliche Leihfahrräder in Berlin: 2023 wurden mehr als zwei Millionen Fahrten zurückgelegt Pressemitteilung vom 05.02.2024 Das Leihradsystem im Auftrag des Landes boomt: Über eine Million Fahrten seit Jahresbeginn Pressemitteilung vom 04.08.2023

Feinstaub-Grenzwert 2012 in Sachsen-Anhalt nicht überschritten

Nr.: 12/2012 Halle (Saale), 27.12.2012 Feinstaub-Grenzwert 2012 in Sachsen-Anhalt nicht überschritten Der Feinstaub-Grenzwert in Sachsen-Anhalt wurde im Jahr 2012 an allen lan- desweit 26 Feinstaub-Messstationen eingehalten. In den verbleibenden Tagen bis Jahresende ist davon auszugehen, dass nirgendwo mehr als die zugelas- senen 35 Tage zusammenkommen, an denen die Tagesbelastung von 50 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft überschritten wird. Das geht aus den aktuellen Messwerten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen- Anhalt hervor. Noch im vergangenen Jahr war der Grenzwert in vier Städten (Magdeburg, Halle, Wittenberg und Halberstadt) überschritten worden. Im Jahr 2012 gab es relativ wenige Wetterlagen mit ungünstigen Luftaus- tauschbedingungen. Problematisch sind solche Inversionslagen vor allem im Winter, wenn sich Schadstoffe aus Auspuffen und Schornsteinen am Boden wie unter einer Glocke ansammeln. Der Rückgang der Belastung in den Städten Magdeburg und Halle ist auch im Zusammenhang mit der Einführung der Umweltzonen zu betrachten. Ab dem 01. Januar 2013 tritt die nächste Stufe der Umweltzone in Kraft. Es dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette die Innenstädte befah- ren, was mit einem weiteren Rückgang des Schadstoffausstoßes verbunden sein wird. Erwartungsgemäß werden jedoch im Rahmen des traditionellen Feuerwerks zum Jahreswechsel vielerorts nicht nur die Raketen, sondern auch die Fein- staubwerte in die Höhe schießen. In zurück liegenden Jahren wurde in der Silvesternacht in einigen Städten kurzzeitig schon das 20-fache des zulässi- gen Tagesmittelwertes (50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) gemessen. So schön diese Feuerwerkstradition auch sein mag – für Umwelt und Gesund- heit stellt sie eine Belastung dar, unterstreicht Klaus Rehda, Präsident des Landesamtes für Umweltschutz, und wirbt dafür, vielleicht auf den einen oder anderen Silvesterböller zu verzichten. Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt -Tel. 0391-56 54 50 Messnetzzentrale Luftüberwachungssystem LÜSA -www.lau.sachsen-anhalt.de -mdr Videotext Tafeln 524-526 Der Präsident PRESSEMITTEILUNG - Nur an Silvester wird alljährliche Feinstaubspitze erwartet - E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 Anlage: Anzahl der Tage an Messstationen Sachsen-Anhalts mit Tagesmittelwert > 50 µg/m³ Stand: 20.12.2012 (vorläufige Angaben) Messort/StationsnameAnzahl der Tage mit Tages- mittelwert > 50 µg/m³ 35 Überschreitungen pro Jahr erlaubt Halle/Paracelsusstraße Magdeburg/Schleinufer Aschersleben Halberstadt/Friedenstraße Magdeburg/Damaschkeplatz Magdeburg/Reuter-Allee Wittenberg/Dessauer Str. Halle/Merseburger Str. Halle/Nord Magdeburg/West Zeitz Bernburg Leuna Domäne Bobbe Dessau/Albrechtsplatz Halberstadt Bitterfeld/Wolfen Wernigerode/Bahnhof Burg Pouch Weißenfels/Am Krug Hettstedt/Industrie Stendal/Stadtsee29 22 20 19 19 18 17 14 13 11 11 10 9 9 8 8 8 8 7 6 6 6 6 Wittenberg/Bahnstraße Zartau Unterharz/Friedrichsbrunn5 3 2 Die EU-Richtlinie 2008/50/EG erlaubt Überschreitungen an 35 Tagen im Jahr. Feinstaub kann in die Lunge gelangen und Entzündungen, Asthma oder Krebs auslösen. Die feinen Staubpartikel stammen vor allem aus dem Straßenverkehr, aus Heizungen und Industriean- lagen. 2/2

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA):

Nr.: 4/2012 Halle (Saale), 11.05.2012 Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA): Wie jedes Jahr hat das CITES-Büro am Landesamt für Umweltschutz zum 31. März den aktuellen Jahresreport des Landes Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn übermittelt. Dort finden alle Länderübersichten Ein- gang in den Zweijahresbericht des BfN für das CITES-Sekretariat in Genf. CITES entspricht übrigens der englischen Abkürzung für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen: Convention on International Trade in Endange- red Species of Wild Fauna and Flora. Aus diesem behördlichen WA-Bericht des Landes Sachsen-Anhalt für 2011 geht hervor, dass die Unteren Naturschutzbehörden mit 278 Kontrollen in Zoohandlungen, Zoos und Tiergärten, bei Präparatoren sowie privaten Tierhal- tern die Einhaltung der aus dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen resultierenden gesetzlichen Anforderungen für den Handel mit geschützten Exemplaren überprüft haben. Dabei wurden sieben Verstöße festgestellt. In Sachsen-Anhalt gibt es über 8000 Haltungen geschützter Tiere von rund 1300 Arten. Allein ein Drittel der Halter haben Papageien, sogar über ein Drit- tel Schildkröten und fünf Prozent haben Schlangen. Die häufigsten Arten sind dabei Graupapagei, Griechische Landschildkröte und Dunkler Tigerpython. Aber auch äußerst seltene Arten wie Seepferdchen und Pfeilgiftfrösche sind in Wohnzimmern zu finden. Private Züchter sind auch an internationalen Zucht- programmen für vom Aussterben bedrohte Arten beteiligt wie für den Balistar, in Südostasien beheimatete Fruchttaubenarten oder die Madagassische Flachrückenschildkröte. Alle am Erwerb geschützter Arten interessierten Bürger und Gewerbetreiben- de müssen wissen und beachten, dass für diese Tiere strikte Besitz- und Ver- marktungsverbote sowie die Meldepflicht gelten. Vereinfachte Regelungen, gelten für die häufig gezüchteten Arten der Anlage 5 der Bundesartenschutz- verordnung. Dazu gehören beispielsweise Schönsittich, Rosellasittich und Abgottschlange sowie Königspython. Tierhalter können sich bei den Naturschutzbehörden oder unter der Internet- seite www.lau.sachsen-anhalt.de Fachthema „CITES“ über bestehende ge- setzliche Anforderungen wie auch über die Anlage 5 der Bundesartenschutz- verordnung informieren. Alle Mitgliedstaaten haben die Pflicht, der zentralen WA-Koordinierungsstelle, dem CITES-Sekretariat in Genf/Schweiz, regelmäßig über ihre Kontrolltätigkeit zum Schutz der gefährdeten Tiere und Pflanzen zu berichten. Für Deutschland fasst das Bundesamt für Naturschutz die Berichte der Länder zusammen. In Sachsen-Anhalt obliegt die fachliche Beratung und Koordination der Behörden dem CITES-Büro am Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Wie werden Tigerpython, seltene Papageien und Schildkröten in Sachsen-Anhalt geschützt? E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1

Rattengift schädigt Fische und reichert sich in der Umwelt an

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Gewässerkunde und Bayerischem Landesamt für Umwelt Neue UBA-Studie zeigt: Rattenmanagement muss nachhaltiger werden Zahlreiche Fische aus deutschen Flüssen sind mit Rattengift belastet. Welche Folgen das für die Gesundheit der Fische hat, wurde in einer aufwendigen Laborstudie im Auftrag des Umweltbundesamtes erstmalig untersucht. Das Ergebnis: Bereits bei Konzentrationen, die in der Leber wildlebender Fische gemessen wurden, zeigen sich schwerwiegende Symptome wie Blutgerinnungsstörungen, Blutungen und Blutarmut. Eine Untersuchung von Fischottern zeigt zudem, dass sich diese Gifte in der Umwelt anreichern. Wasserdichte Köderschutzstationen sind verfügbar und können verhindern, dass Giftköder in Gewässer gelangen. Stadtratten sind ein weltweites Phänomen. Wie viele es sind, weiß niemand. Mancherorts nehmen Meldungen über Rattensichtungen zu, während sie in anderen Städten zurückgehen oder konstant niedrig sind. Klar ist, die Größe der Rattenpopulation wird von der verfügbaren Nahrung bestimmt. In der Stadt ernähren sich Ratten vor allem von Speiseresten im Müll, Kompostabfällen oder Tierfutter. Eine wachsende Stadtbevölkerung, Klimaerwärmung und Urbanisierung sorgen zusätzlich für rattenfreundliche Städte. Um die Gesundheit der Stadtbevölkerung zu schützen und Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden, setzen einige Kommunen auf Vorbeugung durch Aufklärung, Instandsetzung von Gebäuden und der Kanalisation sowie Maßnahmen wie rattensichere Müllbehälter. Viele Kommunen reagieren aber vor allem mit dem Einsatz von Rattengift, sogenannten Rodentiziden. Häufig eingesetzte Rodentizide sind fortpflanzungsschädigend, sehr schlecht abbaubar in der Umwelt und reichern sich in Lebewesen an. Nach geltendem EU-Recht können diese Schädlingsbekämpfungsmittel in Ausnahmefällen für begrenzte Dauer trotzdem erlaubt werden. In der Praxis werden mit Rattengift versetzte Fraßköder beispielsweise in der Kanalisation aber auch in der Nähe von Gewässern ausgebracht, wo die Tiere gehäuft anzutreffen sind. Bei Kontakt mit Wasser lösen sich die Giftköder auf und die darin enthaltenen Wirkstoffe gelangen in den Wasserkreislauf. Obwohl in den Ködern nur geringe Mengen dieser sehr giftigen Wirkstoffe enthalten sind, findet man sie weiträumig in einer Vielzahl von Wildtieren, etwa in Rotkehlchen, Spitzmäusen, Rotmilanen und Füchsen. Rückstände dieser Wirkstoffe wurden aber auch in wildlebenden Fischen beispielsweise aus der Donau, dem Rhein, der Mosel und der Elbe entdeckt. In einem Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU Bayern) im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) wurden die Auswirkungen dieser Rattengift-Rückstände auf die Fischgesundheit unter kontrollierten Bedingungen im Labor untersucht. Wie bei Ratten und Mäusen führt das Rattengift auch bei Fischen zeitverzögert zu einer Hemmung der Blutgerinnung, Blutanämie, inneren und äußeren Blutungen und schließlich zum Tod. Dies zeigten experimentelle Langzeitversuche mit Regenbogenforellen, denen der Wirkstoff Brodifacoum verabreicht wurde. Der in vielen gängigen Rattengiften enthaltene Biozid-Wirkstoff reichert sich in der Leber an. In wildlebenden Fischen wurden Brodifacoum-Konzentrationen nachgewiesen, die im Laborversuch zu einer messbaren Blutgerinnungshemmung, Einblutungen und bei einzelnen Fischen sogar zum Tod führten. Die Forschenden untersuchten zudem Leberproben von Fischottern, die dem Straßenverkehr zum Opfer fielen. Auch darin wurden die zur Rattenbekämpfung eingesetzten Antikoagulanzien gefunden, teils in Konzentrationen, die deutlich höher waren, als die in untersuchten wildlebenden Fischen. Die in Deutschland streng geschützten Fischotter stehen am Ende der Nahrungskette in Gewässern und ernähren sich überwiegend von Fisch. Die nachgewiesenen Wirkstoffkonzentrationen zeigen, dass es tatsächlich zu einer Anreicherung entlang der Nahrungskette kommt. Eine Aufnahme der Wirkstoffe über ihre Nahrung liegt daher nahe. Auch in Leberproben von Kormoranen und Gänsesägern, zwei fischfressenden Wasservögeln, konnten die Forschenden Rodentizide nachweisen, was den Rückschluss untermauert, dass die gefundenen Wirkstoffe letztlich von einer Belastung der Gewässer herrühren. Derzeit findet EU-weit die Bewertung von Anträgen auf Verlängerung von Zulassungen für Rodentizide statt. Dabei erfolgt eine umfassende Neubewertung der bestehenden Zulassungen unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer Leitfäden. Die für die Zulassung von Biozidprodukten zuständigen Behörden haben striktere Maßnahmen zum Gewässerschutz angekündigt. Wasserdichte Köderschutzstationen sind verfügbar und werden von vielen Kommunen bereits eingesetzt. Sie verhindern den Kontakt von Giftködern mit Wasser, auch bei ⁠ Starkregen ⁠ und einer Vollflutung der Kanalisation. Ab dem Jahr 2026 soll ihr Einsatz in der Kanalisation und in Uferbereichen verpflichtend sein. Angesichts der sehr bedenklichen Eigenschaften der Rodentizide, ihrer weiträumigen Verbreitung in der Umwelt und ihren Auswirkungen auf die Tierwelt muss das kommunale Rattenmanagement insgesamt nachhaltiger und ganzheitlicher werden. Die chemische Bekämpfung von Ratten, die sich schnell fortpflanzen können, stellt nach Auffassung der aktuellen Forschung ohnehin keine nachhaltige Maßnahme zur dauerhaften Reduktion einer Rattenpopulation in der Stadt dar. Langfristig effektiver ist es, den Tieren die Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten zu entziehen. Und gerade wenn es darum geht, einen Befall mit Ratten und Mäusen zu vermeiden, kann die breite Öffentlichkeit eine entscheidende Rolle spielen. Stadtbevölkerung und -verwaltung müssen gemeinsam sicherstellen, dass Lebensmittelreste in rattensicheren Mülleimern entsorgt und wilde Müllablagerungen beseitigt werden, Wildtierfütterungen möglichst unterbleiben, Zugänge zu Gebäuden für die Nagetiere verschlossen werden und Speisereste in der Biotonne entsorgt werden und nicht in der Toilette oder auf dem Komposthaufen landen. Durch ein koordiniertes Vorgehen der Stadtverwaltung und ein bewusstes Verhalten der Stadtbevölkerung im Umgang mit Müll können alle dazu beitragen, das Rattenvorkommen einzudämmen und den Einsatz von umweltschädlichem Rattengift auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Die Forschungsergebnisse wurden in mehreren wissenschaftlichen Fachartikeln veröffentlicht und liegen nun in deutscher Sprache in zusammengefasster Form als Abschlussbericht vor.

Anspruchsvolle Umweltstandards, modernes Umweltrecht - für ein progressives Umweltgesetzbuch

Kritische Begleitung des UGB-Prozesses, Erstellung von Stellungsnahmen zu einzelnen Aspekten des UGB, Durchführung von Fachworkshops, Pressegesprächen und einer Konferenz.

Parkraumbeteiligung an der marktbasierten Flexibilitätsbereitstellung zur Netzstabilisierung bei steigender Integration von erneuerbaren Energien, Teilvorhaben SmartGridsBW: Gesamtprojektkommunikation sowie Durchführung von Sozialforschungsmaßnahmen für Business Use Cases

SmartGridsBW wird sich im Projekt Park4Flex vorrangig für 2 Aufgabenbereiche verantwortlich zeigen: 1) Öffentlichkeits- und Pressearbeit inkl. entsprechender Kommunikationsmaßnahmen Park4Flex zeigt Lösungsmöglichkeiten für die größten Herausforderungen der Elektromobilität auf. Um deren Akzeptanz weiter zu fördern, ist eine zielgruppengerechte Kommunikation der Ergebnisse unerlässlich. SmartGridsBW wird das Projekt von Beginn an kommunikativ begleiten. Relevante Projektinformationen werden begleitend sowie zum Projektende mittels der etablierten Medienkanäle von SmartGridsBW (Social Media, Website, Newsletter, Pressemitteilungen) kommuniziert. Auch wird SmartGridsBW die Abschlussveranstaltung des Projektes organisieren und durchführen. 2) Durchführung einer umfassenden Akzeptanzanalyse zur Datenerhebung als Input für die Validierung von Geschäftsmodellen Die Dekarbonisierung des Verkehrssektors erfordert eine massive Ausweitung der Elektromobilität. Der polarisierende öffentliche Diskurs illustriert jedoch eine oft festzustellende Diskrepanz zwischen Umwelteinstellung und Umweltverhalten. Die Analyse der Einstellungen der Nutzerinnen und Nutzer (inkl. Komfortwahrnehmung, Angebotsbewertung etc.) kann hier Aufschluss über die Optimierung der Angebote für den zukünftigen Praxiseinsatz geben. Hierzu wird SmartGridsBW qualitative Tiefeninterviews führen, welche für die Frage nach der Mechanik der Anreizsysteme der Business Use Cases besondere Relevanz haben. So kann eine tiefgehende Analyse der Werte- und Einstellungsmuster sowie der nachgelagerten Handlungsdispositionen vorgenommen und mittels einer quantitativen Befragung in Bezug auf die Gesamtbevölkerung überprüft werden. Weiterhin unterstützt SmartGridsBW die Projektpartner bei der Datenbeschaffung aus dem Kreis der Energiewirtschaft und Parkhausbetreiber, um die Projektion der aggregierten Flexibilitätspotentiale in Park4Flex auf eine möglichst breite Datenbasis zu stellen.

Durchführbarkeitsstudie zur Entwicklung nachhaltiger Sammel- und Verwertungsinfrastrukturen für Gerätebatterien in Kambodscha und Thailand, EXI: BATTPRO - Durchführbarkeitsstudie zur Entwicklung nachhaltiger Sammel- und Verwertungsinfrastrukturen für Gerätebatterien in Kambodscha und Thailand

Ökologisch nachhaltiges Praxiskonzept für stationäre Pflegeeinrichtungen

Solarthermische Demonstrationsanlage Katholische Kirchengemeinde Aldenhoven

Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Gebäudeart: Kindergarten, eingeschossig, verklinkert; Dachform: Ziegeldach, Neigung ca. 45 Grad; Baujahr: 1954; Bruttogeschossfläche: 680 m2; Nutzung: Kindergarten; Kollektorfläche: 5,06 m2; Kollektor: Aufdachmontage; Warmwasseranlage: Speichergröße 400 l; Dachneigung: ca. 45 Grad; Ausrichtung: Ost/Süd; Verschaltungsort: Solarstation-STR-inkl. Solar Regelung MES; Verrohrungsart: 2 Wellschläuche je 8 m wärmegedämmt, Solarverrohrung speed 15/25 Schnellverrohrungssystem. Beschreibung der Anlage: Paradigma Solarpaket CPL 2x 14 Star ADN Sun 400. STR 1 inkl. Solarregelung MES Paradigma; Sonnenkollektorvakuum CPC 14 zur Warmwasserzubereitung. Heizungsunterstützung und Prozesswärmeerzeugung. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: - Vorinformation - Pressemitteilungen - Referenzen; - Besichtigung mit Mitgliedern des Bauausschusses; - Dokumentation für Pfarrbrief, Kindergartenkinder, Eltern, Gottesdienstbesucher, Sponsoren, Bistumsleitung, Politiker usw.; - Installation einer Anlagenschautafel mit Ertragsanzeige; - Vorstellung des Projektes beim Pfarrfest; - Martinusaktion und Maria-Goretti Aktion; - Thematisierung in Gottesdiensten; - Aufführung von Schöpfungsliedern als Konzert des Kinder- und Jugendchores im Zeitraum der Inbetriebnahme der Anlage; - Mitteilungen über den Martinusboten über das Projekt und dessen Verlauf; - Preisausschreiben zur Frage: Welchen Ertrag bringt die Sonne? Fazit: In der Beschreibung des Antrages zur finanziellen Unterstützung unseres Vorhabens ist von einer Maßnahmendauer von 6 Monaten ausgegangen worden. Ein Fazit unserer Bemühungen ist, dass diese Maßnahme nach 6 Monaten nicht abgeschlossen werden kann (und darf), da dieses Thema ein 'Dauerbrenner' in unserer Kirchengemeinde zu werden scheint. Die Gruppen, die sich mit dieser Maßnahme technisch und inhaltlich (theologisch) beschäftigen, sind in der ganzen Breite der Kindergärten angesiedelt: - Gremien (Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat, Sachausschuss, Öffentlichkeitsarbeit; - Kinder- und Jugendgruppen (Messdiener, Pfadfinder); - Kommunionkinder/Firmlinge; - Kindergartengruppen und hauptamtliche MitarbeiterInnen; - Gottesdienste; - Team der Hauptamtlichen der Kirchengemeinde. Wir hoffen, dass sich in unserer Gemeinde die im schöpfungstheologischen Themenbereich liegenden Fragen festsetzen. Bei den Maßnahmen, die über den engeren Rahmen der Kirchengemeinde hinaus in die Öffentlichkeit gegangen sind (z.B. Pressearbeit) wurden wir immer wieder mit der Frage konfrontiert: Warum macht ihr als Kirche so etwas?' In vielen Kreisen wurde nach der Präsentation auf dem Pfarrfest dieses Thema aufgenommen und aktiv weiter verfolgt. Insgesamt kann als Fazit festgehalten werden, dass durch unsere Maßnahme eine breite Öffentlichkeit im Aldenhovener Land gut informiert wurde. Nach innen gesehen hat eine interessante Auseinandersetzung mit unserer Schöpfungsverantwortung begonnen. ...

Tausende Arten. Grüne Oasen, einheimische Tiere und Pflanzen!, Teilvorhaben: Verbundkoordination, Akteursnetzwerk, Aufbau von Produktions- und Vertriebswegen

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