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Aktuelles

Die Sanierung der Louise-Schroeder-Schule in Berlin-Lichterfelde (Förderkennzeichen: 2002-B1-G) ist erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der BENE2-Förderung wurde von der BIM Berliner Immobiliengesellschaft am Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung eine hochmoderne, vorgehängte Fassade mit Photovoltaikmodulen installiert. Außerdem wurde die Energieverteilung durch einen hydraulischen Abgleich optimiert. Durch die Sanierung können nun 317 MWh Primärenergie jährlich eingespart werden und die Schule reduziert ihre Treibhausgasemissionen um rund 66 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr. Mehr Informationen finden Sie hier. Am Dienstag, 14. Januar 2025, hat der Berliner Senat die sogenannte Investitionsplanung 2024 bis 2028 beschlossen. Diese Investitionsplanung gibt eine Übersicht über Vorhaben, die der Senat für Berlin in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden an vielen Stellen Einsparungen vorgenommen, dies betrifft auch den Klimaschutz und den Umweltschutz. BENE 2 ist von den Kürzungen der Investitionsplanung betroffen. Generell wird die Landesbeteiligung an BENE 2 geringer ausfallen müssen als ursprünglich geplant. Konkrete Entscheidungen für den Doppelhaushalt 2026/ 2027 sind aber noch nicht getroffen worden. Es ist daher auch noch denkbar, dass die avisierten Kürzungen doch nicht vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen werden. Das wird sich erst im Jahresverlauf 2025 zeigen. Was bedeutet das für Sie? …falls Sie bereits eine Bewilligung erhalten oder einen Änderungsantrag gestellt haben: Sie können Ihr bewilligtes Vorhaben weiter wie bewilligt umsetzen. Allerdings müssen wir Sie im Fall von Änderungsanträgen um etwas Geduld bitten; wir machen aktuell einen internen „Kassensturz“, um die Förderung unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen neu auszurichten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihnen bei geplanten Mittelverschiebungen weniger flexibel entgegenkommen können. Wenn Sie Mittel beispielsweise im laufenden Jahr 2025 nicht verausgaben, ist nicht gewährleistet, dass die restlichen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können. Sie müssten dann entsprechend mehr Eigenmittel einsetzen. …falls Sie einen Erstantrag gestellt haben oder einen Antrag vorbereiten: Gerne bearbeiten wir Ihre gestellten Anträge. Allerdings muss geprüft werden, ob eine höhere Eigenbeteiligung als bisher geplant erbracht werden kann. Die B&SU wird Sie im Rahmen der Antragsprüfung zu dieser Frage kontaktieren. …falls Sie eine neue Projektskizze einreichen möchten: Jederzeit gerne. Die Aufrufe sind weiterhin geöffnet, allerdings müssen die geplanten Budgets und die möglichen Förderquoten angepasst werden. Die in den Förderaufrufen genannten maximalen Förderquoten werden unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr realisierbar sein. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da die Bearbeitung nicht immer zeitnah erfolgen kann. Herzlichen Dank! Wir alle arbeiten mit Hochdruck daran, Ihren Interessen entgegenzukommen. Die eingangs genannte Investitionsplanung ist Ihrem Namen nach vorläufig – es handelt sich um eine Planung. Diese wird erst in später folgenden Verhandlungen für den Berliner Doppelhaushalt konkretisiert werden. Wir sind zuversichtlich, Lösungen zu finden, um Ihnen mit BENE 2 weiterhin eine attraktive Projektförderung im Klima- und Umweltschutz bieten zu können. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Haben Sie ein innovatives Klimaschutzprojekt in Berlin realisiert oder geplant? Dann bewerben Sie sich jetzt auf einen der traditionsreichsten Klimaschutzpreise der Stadt und werden Sie Klimaschutzpartner des Jahres 2025. Hier geht’s zur Bewerbung: www.klimaschutzpartner-berlin.de Bewerbungsschluss ist der 25. April 2025. Im Förderschwerpunkt 1 ermöglicht der Förderaufruf „Energieeffizienz – beihilferelevante Vorhaben“ die Förderung von Projekten, deren Antragsteller wirtschaftlich tätig sind. Innerhalb dieses Förderaufrufs wird zwischen zwei Antragstellergruppen unterschieden. Die Antragstellergruppe 1 umfasst Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie des Groß- und Einzelhandels. Die Antragstellergruppe 2 schließt unter anderem Kultur- und Sporteinrichtungen ein. Für beide Antragstellergruppen sind energieeffiziente Maßnahmen zur Optimierung, zum Austausch oder zum Umbau bestehender technischer Anlagen förderfähig. Zusätzlich sind für die Antragstellergruppe 2 auch Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung förderfähig. Projektskizzen können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Ute Bonde überreichte am 07.10.2024 an Vertreter:innen der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. BENE ermöglicht auch in seiner zweiten Förderperiode die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916). Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier . Im Förderschwerpunkt 1 werden mit dem Aufruf „Beihilfefreie Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich“ die Förderaufrufe 1.3 bis 1.6 sowie 1.8.1 bis 1.8.3 vereint. In diesem Zusammenhang wurden anstelle der bisherigen Orientierungsfördersätze maßnahmenspezifische Förderquoten zur Orientierung festgelegt und dabei eine Abstufung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Randbedingungen bei verschiedenen Antragstellenden vorgenommen. Die inhaltlichen Vorgaben und Hinweise wurden maßnahmenspezifisch gebündelt. In Bezug auf die zur Projektskizze anzugebenden Informationen und einzureichenden Unterlagen wurden die Anforderungen reduziert. Projektskizzen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Im Rahmen eines durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung geförderten Vorhabens (Förderkennzeichen 1256-R2-K) installierte der Friedrichstadt-Palast unterstützt mit REACT-EU-Mitteln eine innovative Kombination aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher. Durch diese umfangreichen, energetischen Maßnahmen wird der Friedrichstadt-Palast zum Vorreiter in der Kulturlandschaft der Hauptstadt. Vorgestellt wurde das abgeschlossene Vorhaben am 9. Juli 2024 bei einem offiziellen Termin mit der Staatssekretärin Frau Behrendt. Hier konnte u.a. die Photovoltaikanlage besichtigt werden, die sich nun über 1.400 Quadratmeter der Dachfläche erstreckt. Dies entspricht ca. 70 % der verfügbaren Dachflächen und deckt etwa 12 Prozent des Jahres-Elektroenergieverbrauches des Friedrichstadt-Palastes. Auch die Antriebsenergie der Wärmepumpe, die gegenüber wird regenerativ über Photovoltaik erzeugt und das Dreifache an Wärme als konventionelle Heizsysteme. Durch die installierten Energieeffizienzmaßnahmen können pro Jahr rund 400 Tonnen CO₂ eingespart werden. Mehr Informationen sowie einen Kurzfilm zu den umgesetzten energetischen Maßnahmen finden Sie hier. Am vergangenen Freitag (31.05.2024) fand die feierliche Wiedereröffnung des energetisch sanierten Campus der Evangelischen Hochschule Berlin statt, bei der auch Ute Bonde, die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrem Grußwort zur erfolgreichen Projektumsetzung gratulierte. Mit fast 11,6 Millionen Euro bewilligten förderfähigen Ausgaben handelt es sich hierbei um eines der größten Sanierungsprojekte des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE), welches in Ko-Finanzierung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins ist. Auch in der aktuellen Förderperiode werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Die Europäische Kommission hat die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro beschlossen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Dieser neue Höchstbetrag gilt ab dem 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2030 und wir werden diesen in BENE 2 anwenden. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass nun nicht mehr rückwirkend 3 Steuerjahre betrachtet werden, innerhalb derer Sie bzw. Ihr Unternehmen De-minimis-Hilfen erhalten hat (bspw. 01.01.2021 – 31.12.2023), sondern nach einem rollierenden Verfahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend drei Jahre betrachtet werden. Wir werden alle unsere Veröffentlichungen an die neue Regelung zeitnah anpassen. Nachzulesen unter: „Allgemeine De-minimis-VO“, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Und in einem Rundschreiben der Berliner Wirtschaftsverwaltung: Das Rundschreiben SenWiEnBe Nr. 1/2024 zur aktuellen De-minimis-Verordnungen finden Sie hier (Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Berlin.de). Für die Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (Infos zur GI finden Sie hier ) stellt BENE 2 gesonderte Budgets bereit. Die neuen Förderaufrufe in den Förderschwerpunkten 4 „Anpassung an den Klimawandel“ und 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ ermöglichen die Einreichung von Projektskizzen für diese Handlungsräume bis zum 30.06.2025. Detaillierte Informationen zu den Förderaufrufen und den Förderbedingungen haben wir Ihnen im jeweiligen Förderschwerpunkt bereitgestellt. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Mit über 100 Teilnehmenden war die digitale Veranstaltung „BENE als Impulsgeber für die Berliner Wärmewende“ rege besucht. Eingeleitet durch ein Grußwort von Manja Schreiner, Senatorin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurden Einblicke in die Umsetzung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung gewährt sowie im weiteren Verlauf ein besonderer Fokus auf den neuen Förderschwerpunkt „Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme“ gelegt. Großes Interesse galt einhergehend den drei zukunftsweisenden Vorhaben der Berliner Wasserbetriebe, der Green Urban Energy GmbH und der Stiftung Pfefferberg, die im Rahmen von BENE 2 beantragt wurden. Die Präsentationen der Referenten und Referentinnen stehen den Teilnehmenden unter www.energietage.de im Login-Bereich als Download zur Verfügung. Wir freuen uns sehr über das große Interesse und hoffen einen Impuls für weitere Projektideen und eine erfolgreiche Umsetzung von BENE 2 im Sinne einer ambitionierten Energiewende gesetzt zu haben. Gerne stehen wir Ihnen im Antragsverfahren beratend zur Seite. Der Förderaufruf 3.1 „Förderung von investiven Vorhaben zum klimafreundlichen Umbau vorhandener Energieinfrastrukturen, Energieerzeugung und Speicherung.“ im Bereich Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Förderschwerpunkt 3) ist verlängert worden. Projektskizzen zur Optimierung und zum Ausbau bestehender Wärme-, Energie- und Speichersysteme oder zur Sektorenkopplung von Infrastrukturen für Wärme, Strom, Gas und Mobilität können bis 30.09.2027 eingereicht werden. „Sie haben es vielleicht schon gesehen: Am 20.03.2024 haben wir unseren Wettbewerb “Regenial! Ihr zukunftsweisendes Schwammprojekt für unsere Schwammhauptstadt” gestartet. Gesucht werden bereits umgesetzte oder im Bau befindliche Berliner Beispiele/Bauvorhaben, die die Schwammstadt voranbringen. Wir möchten ihren Macher:innen eine Bühne geben und darüber ins Gespräch kommen, was gute Beispiele ausmacht. Sie wissen von zukunftsweisenden Projekten oder waren an der Realisierung beteiligt? Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie auf unseren Wettbewerbsaufruf aufmerksam machen und zum Mitmachen animieren würden. Alle Infos zum Wettbewerb und das Bewerbungsformular finden Sie hier. Am 17.04.2024 von 15:00 bis 16:30 Uhr findet die digitale Veranstaltung „BENE als Impulsgeber für die Berliner Wärmewende“ (Event-Nummer: D.467) statt. Nach einer kurzen Einführung in den Förderschwerpunkt 3 „Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme“ werden hier auch erste Projektideen zum Thema Wärmewende vorgestellt. Im Anschluss steht Ihnen das BENE-Team gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir laden Sie herzlich zu der Veranstaltung ein und freuen uns über zahlreiche Anmeldungen! Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Berliner Unternehmen und Unternehmenskooperationen haben weiterhin die Möglichkeit, Zuschüsse für den Umbau ihres Standorts zu beantragen und so einen Beitrag zu einem klimaangepassten Berlin zu leisten. Gefördert werden Projekte zur Regenwasserbewirtschaftung, zur Entsiegelung und Begrünung gewerblich genutzter Gebäude und Flächen. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und zur Antragstellung erhalten Sie hier. Die B&SU GmbH als Programmdienstleister berät bei allen Fragen zur Förderung, die Berliner Regenwasseragentur (www.regenwasseragentur.berlin) unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Vorhabens. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen. In Anwesenheit ungeduldiger Kinder und interessierter Berliner:innen eröffnete am Freitag der Bezirksstadtrat des BA Charlottenburg-Wilmersdorf, Herr Oliver Schruoffeneger den neuen Waldspielplatz und den Festplatz im Volkspark Jungfernheide. Infolge einer fünfjährigen Sanierung im Rahmen des Projekts „Nachhaltige ökologische Aufwertung des Naturraums Volkspark Jungfernheide in Charlottenburg-Nord“ konnte die Anlage nun zur Nutzung freigegeben werden. Mit einer Förderung in Höhe von 1.843.340 € aus EFRE- und Landesmitteln hat das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) diese umfangreichen Umbaumaßnahmen zugunsten der Erlebnisqualität und der Klimaanpassung möglich gemacht. Auch in der aktuellen Förderperiode werden vergleichbare Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Das Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) fördert öffentliche und gemeinnützige Akteure beim Ausbau der Stadt als Schwammstadt mit 20 Mio. EUR. Private Unternehmen und Unternehmenskooperationen werden eigens mit insgesamt 5 Mio. EUR gefördert. BENE 2 war Thema der Berliner Regenreihe #12. Referent:innen von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH haben anhand von Praxisbeispielen das landeseigene, EFRE – kofinanzierte Förderprogramm erläutert. Die Präsentationen dazu finden Sie hier. Die jüngste Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO (Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023) machte es erforderlich, auch die BENE 2 Förderrichtlinie im Hinblick auf den Anwendungsbereich der AGVO zu ändern. Insbesondere wurden die Anmeldeschwellen angehoben (Art. 4 AGVO; vgl. auch Beihilfemerkblatt BENE 2 vom 23.10.23) und die Schwelle zur Veröffentlichungspflicht von Informationen über Einzelbeihilfen auf grundsätzlich 100.000 € gesenkt (vgl. Kapitel 4 der FRL). Die Berechnungsregeln zur Beihilfenintensität und den beihilfefähigen Kosten (Art. 7 AGVO) wurden geändert (vgl. Kapitel 5.2 FRL). Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten für bereits eingegangene und noch nicht beschiedene Anträge, mithin bis zum 30.06.2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den Ablauf von fünf Jahren nach deren Inkrafttreten hinaus. Heute wurde der erste Zuwendungsbescheid des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) durch Frau Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH übergeben. Neben Frau Ebner von der BIM nahm Herr Buß, Schulleiter des OSZ, den Zuwendungsbescheid entgegen. Die bereitgestellten Fördergelder ermöglichen die energetische Gesamtsanierung des Hauses 1 des Oberstufenzentrums für Bürowirtschaft und Verwaltung (OSZ/Louise-Schröder-Schule Berlin). Das Oberstufenzentrum in der Lippstädter Straße in Berlin Lichterfelde wird phasenweise seit 2017 energetisch saniert. Mit der in BENE 2 beantragten Fassadensanierung und einem hydraulischen Abgleich wird der energetische Sanierungsprozess abgeschlossen. Die Wetterschalen der Außenwand bleiben aus Gründen der Nachhaltigkeit (graue Energie) erhalten. Die Fassadensanierung umfasst die Dämmung von Außenwandelementen sowie die Installation einer neuen vorgehängten hinterlüfteten Fassade mit integrierten PV-Modulen. Durch den abschließenden hydraulischen Abgleich wird der Betrieb der Heizungsanlage an den geänderten Wärmebedarf angepasst und optimiert. Durch diese Maßnahmen werden zukünftig jährlich ca. 66 t CO2-Äq eingespart. Mit einem Fördersatz von 25% unterstützt das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) das Vorhaben mit rund 1,26 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Das Förderprojekt stellt hierbei in Bezug auf die ergänzende inhaltliche Förderung durch BENE 2 einen Sonderfall dar, da der Fokus im Förderschwerpunkt 1 „Energieeffizienz“ auf der Förderung von energetischen Gesamtsanierungskonzepten liegt. Unter Berücksichtigung der stetig steigenden Baukosten werden jedoch auch energetischen Einzelmaßnahmen unterstützt, damit Gesamtkonzeptionen im Sanierungsbereich zügig realisiert werden können und Berlin sich dem Ziel der CO2-Neutralität im Bereich öffentlicher Gebäude annähert. Neben Maßnahmen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor werden durch BENE 2 auch Vorhaben in den Bereichen Klimaresilienz, städtische Mobilität und Energiesysteme gefördert. Weitere Informationen zu den Förderschwerpunkten und Förderbedingungen erhalten Sie hier. Am Freitag feierte das Bezirksamt Treptow-Köpenick zusammen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Richtfest des Gästehauses „Campus Wuhlheide“ mit Eröffnung durch Falko Liecke, Staatssekretär für Jugend und Familie und Oliver Igel, Bezirksbürgermeister in Treptow-Köpenick. Das Haus am Badesee in der Wuhlheide wird in eine Beherbergungsstätte für die Berliner Landesmusikakademie umgewandelt und unter anderem durch eine Förderung aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) der SenMVKU ökologisch und umweltgerecht saniert. In der Wuhlheide wurden mit Fördermitteln aus BENE und dessen Vorgängerprogrammen in den vergangenen 14 Jahren bereits mehrere Projekte zur ökologischen und energetischen Aufwertung umgesetzt (z. B. energetische Sanierung des Freizeit- und Erholungszentrums FEZ, biologische Regenwasserreinigung und -nutzung für den Badesee). Das Vorhaben wird im neu gestarteten Förderprogramm BENE 2 fortgeführt. Die Eröffnung ist für 2025 geplant. Weitere Informationen zum Förderprogramm BENE 2 und den einzelnen Förderschwerpunkten finden Sie hier. Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen EU-Schwellenwerte gemäß den Verordnungen (EU) 2023/2496, 2496, 2497 und 2510 für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Bauaufträge sowie Konzessionsvergaben 5.538.000 € (bisher: 5.382.000 €) Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 € (bisher: 215.000 €) Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern sowie in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit 443.000 € (bisher: 431.000 €) Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde der von der Bundesregierung aufgestellte zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 für nichtig erklärt. Mit diesem sollte eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Klima- und Transformationsfond“ (KTF) für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden. Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. BENE 2 ist von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch NICHT direkt betroffen, da das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Berlin sowie der Europäischen Union über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird und keine Bundesmittel – z.B. aus dem Klima- und Transformationsfonds – für die Finanzierung der Projekte bewilligt und umgesetzt werden. Gleichsam ist es möglich, dass durch potentielle Antragsteller:innen in Berlin nun verstärkt ein Fokus auf die europäische Förderpraxis und zur Verfügung stehende Landesmittel gelegt wird. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um zu besprechen, inwieweit Ihr Vorhaben im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 eine Aussicht auf Förderung hat. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und den Rahmenbedingungen finden Sie hier. Im Förderschwerpunkt 4 Anpassung an den Klimawandel werden mit dem neuen Aufruf 4.4 „Umsetzung des Schwammstadtprinzips an Berliner Unternehmensstandorten“ Unternehmen und Unternehmenskooperationen aufgerufen, dezentrale Regenwassermanagementmaßnahmen umzusetzen. Projektskizzen können bis zum 31.03.24 eingereicht werden. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Der Förderaufruf 3.2 „Förderung von Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionsprojekten“ im Bereich Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Förderschwerpunkt 3) ist bis 30.09.2027 verlängert worden. Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Im Bereich Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität ist ein neuer Förderaufruf veröffentlicht worden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität In den Bereichen Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme sowie Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität sind nun ebenfalls neue Förderaufrufe veröffentlicht worden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität Es wurden neue Förderaufrufe in den Bereichen Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme , Anpassung an den Klimawandel sowie Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Neue Förderaufrufe in den Bereichen der Energieeffizienz und Umwelt- und Energiemanagementsysteme . Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme BENE 2 startet mit den ersten Förderaufrufen im Bereich der Energieeffizienz . Ab sofort können Sie Ihre Projektskizzen einreichen. Die dazugehörigen Anlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt können aber bereits jetzt beim Programmträger angefordert werden. Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderaufrufe für die Förderschwerpunkte 2 bis 6 werden sukzessive eingestellt. Anhand der Liste können Sie sich einen Überblick über die beabsichtigten Aufrufe und Fristen verschaffen. Wir freuen uns über einen gelungenen Auftakt für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in der zweiten Förderperiode und danken insbesondere dem Berliner Ensemble für die wertschätzende Gastgeberrolle. Gerne können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung unter YouTube abrufen und sich weiterhin zur Programmatik und dem Antragsprocedere des BENE 2 informieren. Wir danken allen Beteiligten für den anregenden Austausch und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit an den Zielsetzungen der Berliner Umweltförderung. BENE 2 startet mit den ersten Förderaufrufen im Bereich der Umrüstung der Beleuchtung auf LED in öffentlichen Gebäuden der Bezirke und im Bereich der Umrüstung der Beleuchtung auf LED in Unternehmen. Die Aufrufe und dazugehörigen Anlagen Mit der Genehmigung der Förderrichtlinie ist nun der Startschuss in die neue Förderperiode gefallen. BENE 2 stellt bis Ende 2029 Fördermittel mit einem Gesamtumfang von mindestens 525 Mio. Euro für innovative Maßnahmen, Projekte und Investitionen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie in unserer nun veröffentlichten Förderrichtlinie. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen! Weitere Informationen unter Förderbedingungen Bis 30. Juni 2020 konnten Sie noch Skizzen für eine BENE-Förderung einreichen. Uns haben so viele Anfragen erreicht, dass sämtliche BENE-Mittel vollständig ausgeschöpft sind. Wir werden damit voraussichtlich weit über 200 Klimaschutz- und Umweltvorhaben im Land Berlin unterstützen können. Nach bisherigem Stand werden durch die derzeit bewilligten Vorhaben über 68.000 Tonnen CO 2 -Emissionen pro Jahr eingespart. Dem Leitbild der Berliner Energietage 2023 „Energiewende: jetzt! gemeinsam“ entsprechend, informierte die B.&S.U. im Verbund mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über die Strukturen und Schwerpunkte der neuen Förderperiode des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2). Wir freuen uns über das breite Interesse an der Berliner Umwelt- und Klimaschutzförderung und hoffen einen Impuls für die erfolgreiche Umsetzung von BENE 2 im Sinne unserer ambitionierten Klimaschutzziele gesetzt zu haben. Wichtig ist es nun mit Ihnen gemeinsam die Vorhaben auf den Weg zu bringen. Gerne stehen wir Ihnen im Antragsverfahren beratend zur Seite. Zum BENE 2-Förderportal

Indikator: Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Indikator: Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Die wichtigsten Fakten Die durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugte Strommenge ist bis 2017 fast kontinuierlich gestiegen. Der Rückgang der KWK-Stromerzeugung zwischen 2017 und 2018 liegt an der Änderung der Energiestatistik: Seit 2018 werden KWK-Anlagen genauer erfasst. Im KWK-Gesetz ist festgeschrieben, dass im Jahr 2025 durch KWK 120 Terawattstunden (⁠ TWh ⁠) Strom erzeugt werden sollten. Das Ziel von 110 TWh für das Jahr 2020 wurde mit 112 TWh erreicht. Welche Bedeutung hat der Indikator? Bei der Stromerzeugung entsteht üblicherweise auch Wärme, die in konventionellen Kraftwerken in der Regel ungenutzt bleibt. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird diese verwendet. KWK-Systeme haben somit einen deutlich höheren Brennstoffausnutzungsgrad im gekoppelten Betrieb. Sie nutzen einen deutlich größeren Teil der in den Brennstoffen enthaltenen Energie als herkömmliche Systeme. Im Vergleich zu einer Anlage auf dem neuesten Stand der Technik, die Strom und Wärme separat erzeugt, sind bis zu 20 % Einsparungen an ⁠ Primärenergie ⁠ möglich. Verringert sich der Energiebedarf, sinken auch die mit der Energiebereitstellung und -wandlung verbundenen Umweltbelastungen. Beispielsweise lässt sich der Ausstoß von Treibhausgasen verringern, wenn verstärkt auf KWK gesetzt wird. Auch der Bedarf an Energieträgern nimmt ab. Der Einsatz von KWK kann so zu einer ressourcensparenden Wirtschaftsweise beitragen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die Stromerzeugung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung hat sich positiv entwickelt: Die erzeugte Elektrizität stieg von 78 ⁠ TWh ⁠ im Jahr 2003 auf 103 TWh im Jahr 2023. Dieser Zuwachs wurde vor allem durch den Ausbau der Nutzung von ⁠ Biomasse ⁠ zur Energieerzeugung sowie durch den Zubau der Erdgas-KWK getragen. Der Rückgang von 2017 auf 2018 ist im Wesentlichen auf eine verbesserte energiestatistische Erfassung der KWK-Anlagen ab 2018 zurückzuführen (für weitere Informationen siehe Gores, Klumpp 2018 ). Der moderate Rückgang seit 2018 bis 2020 um etwa 1,8 % auf 112 TWh spiegelt die reduzierte Nachfrage nach Strom in diesem Zeitraum wider. Der Rückgang basiert hauptsächlich auf der Stilllegung von KWK-Anlagen, die auf Basis von Stein- und Braunkohle betrieben wurden. Im gleichen Zeitraum ist die gesamte Nettostromerzeugung um 9,8 % zurückgegangen. Mit der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes KWKG) zum 01.01.2016 wurde als Ziel festgeschrieben, dass im Jahr 2020 Strom im Umfang von 110 TWh und im Jahr 2025 120 TWh aus KWK-Anlagen erzeugt werden soll. Mit den Regelungen des neuen Gesetzes sollen die Rahmenbedingungen für KWK verbessert werden. Insgesamt zeigt das Gesetz positive Wirkungen. Die KWK-Stromerzeugung im Jahr 2020 lag 7 TWh über dem Zielwert für dieses Jahr. Wie wird der Indikator berechnet? Der ⁠ Indikator ⁠ basiert auf Daten des Statistischen Bundesamtes für öffentliche und industrielle Kraftwerke ( Monatsbericht über die Elektrizitätsversorgung sowie Fachserie 4, Reihe 6.4 ). Durch diese Erhebungen werden jedoch nicht alle Anlagen erfasst. Deshalb wurden Modelle entwickelt, um auch die Stromerzeugung durch weitere Anlagen einbeziehen zu können: In Gores et al. 2014 sowie Baten et al. 2014 werden die Modelle und Berechnungsverfahren näher beschrieben. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)" sowie im Themen-Artikel „ Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Energiesystem “ .

Indikator: Primärenergieverbrauch

Indikator: Primärenergieverbrauch Die wichtigsten Fakten Der ⁠ Primärenergieverbrauch ⁠ (PEV) in Deutschland ist seit Ende der 2000er Jahre deutlich rückläufig. Er ist von 2008 bis 2023 um 26 % zurückgegangen. Gemäß dem Energieeffizienzgesetz von 2023 soll der PEV bis 2030 gegenüber 2008 um 39 % sinken. Der „Projektionsbericht 2023“ des Umweltbundesamtes zeigt, dass die bislang dafür ergriffenen Maßnahmen voraussichtlich nicht ausreichen werden, um diese Ziele zu erreichen. Der ⁠ Indikator ⁠ „Primärenergieverbrauch“ wird methodisch durch die steigenden Anteile erneuerbarer Energien verzerrt: Steigt der Anteil der Erneuerbaren, sinkt der Primärenergieverbrauch, auch wenn der ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ konstant bleibt. Welche Bedeutung hat der Indikator? Mit dem Einsatz und der Erzeugung von Energie sind eine Vielzahl an Umweltbelastungen verbunden: Durch den Abbau von Rohstoffen wie Kohle oder Erdöl werden Ökosysteme teilweise deutlich geschädigt. Beim Transport der Rohstoffe wird Energie verbraucht, Treibhausgase und gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe werden ausgestoßen. Auch bei der Umwandlung und Bereitstellung von Energie kommt es zu Umweltbelastungen. Die Senkung des PEV ist neben dem Umstieg auf alternative und erneuerbare Energien daher ein wichtiger Baustein der Energiewende. Allerdings unterliegt der ⁠ Indikator ⁠ „Primärenergieverbrauch“ methodenbedingten Verzerrungen: Steigt der Anteil der Erneuerbaren, sinkt der ⁠ Primärenergieverbrauch ⁠, auch wenn der ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ konstant bleibt (siehe Abschnitt „Wie wird der Indikator berechnet?“ am Ende des Artikels sowie die Ausführungen im Artikel „ Primärenergieverbrauch “). Die Kenngröße „ Endenergieverbrauch “ ist hinsichtlich des Energieverbrauchs einer Volkswirtschaft aussagekräftiger. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? 2023 wurde in Deutschland 29 % weniger ⁠ Primärenergie ⁠ verbraucht als 1990. Noch 2006 lag der Verbrauch fast so hoch wie 1990. Seitdem ist er deutlich gesunken. Das liegt einerseits am sinkenden ⁠ Endenergieverbrauch ⁠. Auch die Umstellung auf erneuerbare Energieträger geht mit einem überproportional sinkenden PEV einher. Russlands Krieg gegen die Ukraine verursachte eine Energiepreiskrise, die zu einer reduzierten Produktion energieintensiver Güter in Deutschland führte. Dies trug im Jahr 2023 zum niedrigsten Energieverbrauch seit 1990 bei. Im 2023 verabschiedeten Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist das Ziel festgeschrieben, dass der PEV bis 2030 um 39 % unter den PEV des Jahres 2008 sinken soll. Im „ Projektionsbericht 2023 für Deutschland “ wurde auf der Basis von Szenarioanalysen untersucht, ob Deutschland seine Energie- und Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann: Wenn alle von der Regierungskoalition geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, ist im Jahr 2030 mit einem Rückgang des PEV von etwa 30 % gegenüber dem Jahr 2008 zu rechnen (Mit-Maßnahmen-⁠Szenario⁠). Damit wäre das Ziel des EnEfG eines Rückgangs um 39 % bis 2030 deutlich verfehlt. Weitere Maßnahmen zur Senkung des PEV sind also erforderlich, um die Ziele des EnEfG zu erreichen. Wie wird der Indikator berechnet? Der ⁠ Primärenergieverbrauch ⁠ wird von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) über das Wirkungsgradprinzip ermittelt. Die in Kraftwerken und anderen Feuerungsanlagen verbrannten Energieträger werden mit ihrem Heizwert multipliziert. Wird Strom aus Wind, Wasserkraft oder Photovoltaik erzeugt, so ist der Wirkungsgrad vereinbarungsgemäß 100 %. Bei der Geothermie beträgt er 10 % und bei der Kernenergie 33 %. Methodische Hinweise zur Berechnung veröffentlicht die AGEB in den Erläuterungen zu den Energiebilanzen . Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „Primärenergieverbrauch“ .

Energie als Ressource

Energie als Ressource Im letzten Jahrhundert ist der globale Energieverbrauch extrem angestiegen. Auch wenn dieser Trend gebrochen scheint, so haben insbesondere Industrieländer weiterhin einen besonders hohen Pro-Kopf-Verbrauch, zu ihnen zählt auch Deutschland. In Deutschland hat der Energieverbrauch vor dem wirtschaftlichen Krisenjahr 2009 seinen Höhepunkt erreicht. Der damalige Wert wurde in den Folgejahren nicht mehr erreicht, obwohl sich die Konjunktur wieder erholte. Der Primärenergieverbrauch ist seitdem deutlich gesunken, in geringerem Maße auch der ⁠ Endenergieverbrauch ⁠. Mit der Nutzung von Energie sind eine Reihe schädlicher Auswirkungen für die Umwelt verbunden. Werden fossile Energieträger gefördert, kommt es häufig zu massiven Eingriffen in Ökosysteme. Doch auch wenn erneuerbare Energien genutzt werden, wird die Umwelt belastet werden. Die Umwandlung von ⁠ Primärenergie ⁠ in End- und ⁠ Nutzenergie ⁠ ist für einen wesentlichen Teil des Treibhauseffektes verantwortlich, beispielsweise durch die Verbrennung von Kohle in Kraftwerken oder die von fossilen Kraftstoffen in Autos. Um die negativen Auswirkungen der Energienutzung zu verringern, sind zwei Strategien möglich: Einerseits kann der gesamte Energieverbrauch gesenkt werden, hierfür kommen vor allem Energieeffizienzmaßnahmen oder absolute Verbrauchssenkungen in Frage. Andererseits ist es möglich, das Energiesystem auf alternative Energieformen wie erneuerbare Energien umzustellen. In Deutschland und der EU werden beide Strategien verfolgt. Im Energieeffizienzgesetz von 2023 wurde festgelegt, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um 26,5 % unter dem Wert von 2008 liegen soll. Bis 2045 soll er 45 % unter dem 2008er-Wert liegen. Auch der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch soll in den kommenden Jahrzehnten deutlich steigen. Bis 2030 soll er laut dem aktuellen „Nationalen Energie- und Klimaplan“ (NECP) bei 41 % liegen (Stand August 2024) und damit den EU-weiten Zielkorridor von 42,5 bis 45,0% untermauern. Ausführliche Informationen zur Herkunft und Verwendung konventioneller und erneuerbarer Energieträger finden sich im Daten-Bereich „Energie“ sowie auf der Themen-Seite „ Erneuerbare Energien in Zahlen “.

Primärenergiegewinnung und -importe

Primärenergiegewinnung und -importe Deutschland besitzt außer Kohle keine bedeutenden weiteren konventionellen Energieressourcen. Knapp 70 Prozent des Energieaufkommens wird deshalb durch Importe diverser Energieträger gedeckt. Um die Versorgung auch zukünftig zu sichern, sollte die Importabhängigkeit verringert und die Vielfalt an Lieferländern und Transportstrukturen erhöht werden. Entwicklung der Primärenergiegewinnung Seit dem Jahr 1990 ging die Gewinnung von konventionellen Energierohstoffen in Deutschland um mehr als drei Viertel zurück und konnte auch durch einen Zuwachs bei den erneuerbaren Energien nicht kompensiert werden. Im Jahr 2023 wurden etwa 3.400 Petajoule (PJ) inländisch gewonnen (siehe Abb. „Primärenergiegewinnung in Deutschland“). Das entspricht etwa 32 % des gesamten Primärenergieverbrauchs dieses Jahres. Der Anteil der inländischen Gewinnung am ⁠ Primärenergieverbrauch ⁠ schwankt seit Mitte der 2000er Jahre zwischen 28 und 32 %. Heute sind die wichtigsten im Inland gewonnenen Energieträger die erneuerbaren Energien wie Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft und ⁠ Biomasse ⁠. Sie machen inzwischen etwa 62% der im Inland gewonnenen Energie aus. Biomasse und der erneuerbare Teil des Siedlungsabfalls tragen zu etwa einem Drittel zur inländischen Primärenergiegewinnung bei. Neben den erneuerbaren Energien ist noch immer die Braunkohle der bedeutendste inländische Energieträger und machte im Jahr 2023 27 % der im Inland gewonnenen ⁠ Primärenergie ⁠ aus. Dabei wird seit dem Jahr 2003 in Deutschland regelmäßig etwas mehr Braunkohle gefördert, als im Inland verbraucht wird. Darüber hinaus stammten 2023 etwa 5 % des in Deutschland verbrauchten Erdgases und etwa 2 % des Inlandsverbrauchs an Mineralöl aus deutschen Quellen. Die Förderung von Steinkohle wurde in Deutschland 2019 eingestellt. Importabhängigkeit verringern Importiert werden somit vor allem die fossilen Energieträger Mineralöl, Gas und Steinkohle. Bis zur Stilllegung der letzten Atomkraftwerke wurden seit 1991 ferner 100% des benötigten Urans eingeführt (siehe Tab. „Primärenergieimporte“). In den kommenden Jahren wird Deutschland weiterhin auch bei Erdöl und Erdgas auf Importe angewiesen sein. Die Risiken dieser hohen Importabhängigkeit wurden im Jahr 2022 im Zuge des russischen Überfalls auf die Ukraine sichtbar. Deutlich verringerte Einfuhren von Erdgas aus Russland führten zu stark steigenden Erdgas-Preisen für Verbraucher und in der Folge zu erheblichen volkswirtschaftlichen Effekten. Um die Abhängigkeit von Energieimporten weiter zu verringern, sollten heimische erneuerbare Energien weiter ausgebaut und Lieferländer und Transportstrukturen diversifiziert werden. Auch das Einsparen von Energie hilft, die Importabhängigkeit zu verringern.

Indikator: Recycling von Siedlungsabfällen

Indikator: Recycling von Siedlungsabfällen Die wichtigsten Fakten Die Recyclingquote der Siedlungsabfälle stieg von 56 % im Jahr 2002 auf 67,7 % im Jahr 2022. Damit wurde das von der Bundesregierung gesetzte Ziel erreicht, die Recyclingquote bei den Siedlungsabfällen bis 2020 auf 65 % zu steigern. Bei einzelnen Untergruppen der Siedlungsabfälle besteht hingegen noch Handlungsbedarf. Welche Bedeutung hat der Indikator? Siedlungsabfälle decken eine breite Palette unterschiedlicher Abfallarten ab, etwa Hausmüll, getrennt gesammelte Papier-, Glas-, Kunststoff-, Biomüll-Abfälle oder Elektroaltgeräte. Sie machen zwar nur rund 14,2 % des gesamten jährlichen Abfallaufkommens (netto) aus. Sie sind jedoch im Vergleich zu den übrigen Abfallarten sehr heterogen und ressourcenrelevant. Damit stehen sie repräsentativ für die Herausforderungen der gesamten Abfallwirtschaft. Wertstoffe werden verstärkt getrennt erfasst und überwiegend stofflich verwertet, also recycelt. Dies gilt insbesondere für Altpapier, Altglas, Verpackungen und Bioabfall. Das schont Rohstoffe, vermindert den Einsatz von ⁠ Primärenergie ⁠ und spart somit auch Kohlendioxid-Emissionen. Früher war es üblich, Siedlungsabfälle ohne weitere Behandlung zu deponieren. Dies ist seit 2005 nicht mehr erlaubt. Als Resultat sind die Methan-Emissionen aus Mülldeponien deutlich zurückgegangen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die Verwertung von Siedlungsabfällen ist in Deutschland seit Langem relativ hoch. 2002 lag der Anteil der stofflichen Verwertung bei 56 %. Bereits seit 2005 werden in Deutschland mehr als 60 % der Siedlungsabfälle recycelt. Die EU-Abfallrahmenrichtlinie (EU-RL 2008/98/EG) EU setzte bislang das folgende Recyclingziel: Jedes Land muss bis zum Jahr 2020 für bestimmte Materialien insgesamt eine Recyclingquote von 50 % erreichen. Die Bundesregierung verschärfte diese Vorgabe im Kreislaufwirtschaftsgesetz : 65 % aller Siedlungsabfälle sollen recycelt werden. Die novellierte Abfallrahmenrichtlinie (EU-RL 2018/851/EG) legt unter Berücksichtigung einer neuen, outputbasierten Berechnungsmethode folgende Anforderungen an die stoffliche Verwertung von Siedlungsabfällen (einschließlich Vorbereitung zur Wiederverwendung) fest: 55 % bis 2025; 60 % bis 2030 und 65 % bis 2035. Zurzeit werden die europäischen Anforderungen in nationales Recht überführt. Seit 2002 ist ein klarer Anstieg der Recyclingquoten erkennbar. Die Recyclingquote bei Siedlungsabfällen lag 2012 erstmalig über 65 % und hat nach einem Rückgang 2013 diesen Wert seit 2014 erneut überschritten. Die Anstrengungen zur Ausdehnung der stofflichen Verwertung von Siedlungsabfällen werden kontinuierlich weitergeführt, um diese Quote weiter zu erhöhen. Wie wird der Indikator berechnet? Die Recyclingquote der Abfälle wurde bis zum Berichtsjahr 2020 jährlich in der Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht (Statistisches Bundesamt 2022). Ab Berichtsjahr 2020 wurde das bisherige Format der Abfallbilanz durch den Statistischen Bericht - Abfallbilanz abgelöst ( Statistisches Bundesamt 2024 ). Die Abfallstatistik basiert auf einer Reihe unterschiedlicher Erhebungen, die zur Abfallbilanz zusammengefasst werden. Weitere Angaben zu den abfallstatistischen Erhebungen sind in den jeweiligen Qualitätsberichten zu finden. 2002 gab es durch die Umstellung auf das europäische Abfallverzeichnis größere Verschiebungen zwischen den Kategorien. Deshalb wird der ⁠ Indikator ⁠ erst ab 2002 dargestellt. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten" .

Branchenabhängiger Energieverbrauch des verarbeitenden Gewerbes

Branchenabhängiger Energieverbrauch des verarbeitenden Gewerbes Alle Wirtschaftsbereiche zusammen verbrauchen fast drei Viertel der in Deutschland benötigten Primärenergie. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes am Primärenergieverbrauch aller Produktionsbereiche lag 2022 bei rund 46 Prozent. Der Energiebedarf dieses Gewerbes blieb im Zeitraum 2010 bis 2022 etwa konstant, der spezifische Energieverbrauch pro Tonne Stahl, Glas oder Chemikalien ging aber zurück. Der Energiebedarf Deutschlands Der gesamte Primärenergiebedarf Deutschlands betrug im Jahr 2022 nach dem Inländerkonzept rund 11.854 Petajoule (PJ). Dabei wird der Verbrauch inländischer Wirtschaftseinheiten in der übrigen Welt in die Berechnung des Gesamtverbrauchs einbezogen, während der Verbrauch gebietsfremder Einheiten im Inland unberücksichtigt bleibt. Die privaten Haushalte in Deutschland verbrauchten rund 30 % der ⁠ Primärenergie ⁠. Die Wirtschaft mit ihren vielen Produktionsbereichen benötigte die übrigen 70 %. Zu diesen Bereichen zählen das Herstellen von Waren, das Versorgen mit Energie und der Warentransport. All diese Produktionsbereiche verbrauchten im Jahr 2022 zusammen mehr als 8.170 PJ Primärenergie (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch 2022 (Inländerkonzept)“). Zur Begriffsklärung: Mit der Präposition „primär“ betonen Fachleute, dass der “Primär“-Energiebedarf sowohl den realen Energiebedarf bei Energieverbrauchern erfasst als auch die Energieverluste, die bei der Bereitstellung und beim Transport von Energie entstehen. Und diese Verluste sind hoch: Mehr als ein Drittel aller Primärenergie geht bei der Bereitstellung und beim Transport von Energie verloren (Statistisches Bundesamt 2006) . Der Energiebedarf des verarbeitenden Gewerbes Die Firmen, die Waren herstellen, werden als „verarbeitendes Gewerbe“ bezeichnet. Sie hatten von allen Produktionsbereichen im Jahr 2022 mit circa 3.768 PJ den größten Primärenergiebedarf. Das ist ein Anteil von rund 46 % am Energieverbrauch aller Produktionsbereiche. Der nächstgrößte Energieverbraucher war die Energieversorgung mit 1.594 PJ (oder 19,5 % Anteil am ⁠ Primärenergieverbrauch ⁠), gefolgt vom Verkehr mit 1.121 PJ (oder 13,7 % Anteil am Primärenergieverbrauch) (siehe Abb. „Anteil wirtschaftlicher Aktivitäten am Primärenergieverbrauch aller Produktionsbereiche 2022“). Primärenergienutzung des verarbeitenden Gewerbes Die Primärenergienutzung innerhalb des verarbeitenden Gewerbes verteilt sich auf verschiedene Produktionssektoren (siehe Abb. „Anteile der Sektoren am ⁠ Primärenergieverbrauch ⁠ des verarbeitenden Gewerbes 2022“). Ein wichtiger Sektor ist dabei die Chemieindustrie. Sie benötigte im Jahr 2022 mit rund 1.592 PJ von allen Sektoren am meisten ⁠ Primärenergie ⁠ zur Herstellung ihrer Erzeugnisse. Das ist ein Anteil von 42,3 % am Energieverbrauch im ⁠ verarbeitenden Gewerbe ⁠. Weitere wichtige Energienutzer sind die Metallindustrie mit einem Anteil von 14,7 % sowie die Hersteller von Glas, Glaswaren, Keramik, verarbeiteten Steinen und Erden mit 7,3 % am Energieverbrauch im verarbeitenden Gewerbe. Die Energie wird Unternehmen dabei als elektrischer Strom, als Wärme (etwa als Dampf oder Thermoöl) sowie direkt in Form von Brennstoffen (wie Erdgas, Kohle oder ⁠ Biomasse ⁠) zur Verfügung gestellt. Gleichbleibender Primärenergieverbrauch Seit dem Jahr 2010 blieb der ⁠ Primärenergieverbrauch ⁠ in fast allen Produktionssektoren relativ konstant (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch ausgewählter Sektoren des verarbeitenden Gewerbes“). Gesunkene und gestiegene Primärenergieintensität Die Primärenergieintensität beschreibt, wie viel ⁠ Primärenergie ⁠ bezogen auf die erzielte Bruttowertschöpfung eines Produktionsbereichs oder Wirtschaftszweigs verbraucht wird. Die Entwicklung dieser Energieintensität über mehrere Jahre kann einen Hinweis darauf geben, ob in einem Wirtschaftszweig energieeffizient gearbeitet wird. Die Primärenergieintensität einzelner Wirtschaftszweige entwickelte sich im Zeitraum 2010 bis 2021 unterschiedlich (siehe Abb. „Primärenergieintensität ausgewählter Sektoren des verarbeitenden Gewerbes“): Die Primärenergieintensität der Gummi- und Kunststoffwarenindustrie sank um 34 %. Die Primärenergieintensität der Industrie, die Glas, Keramik, Steine und Erden verarbeitet, sank bis 2021 um 23 %; die der Nahrungs- und Futtermittelindustrie sank um etwa 24 %. Begrenzte Aussagekraft der Primärenergieintensität Schwankende Preise für Rohstoffe und Produkte sowie andere äußere Wirtschaftsfaktoren oder ggf. auch die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie beeinflussen zwar die Bruttowertschöpfung, nicht aber die Energieeffizienz eines Prozesses. Die Primärenergieintensität eignet sich daher nur eingeschränkt, um die Entwicklung der Energieeffizienz in den jeweiligen Herstellungsprozessen zu beschreiben. Dies ist unter anderem deutlich bei den Kokerei- und Mineralölerzeugnissen zu sehen.

Strukturdaten: Chemikalien und chemisch-pharmazeutische Industrie

Strukturdaten: Chemikalien und chemisch-pharmazeutische Industrie Die chemisch–pharmazeutische Industrie gehört in Deutschland zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen. Gleichzeitig gehört sie auch zu den größten Energieverbrauchern und Erzeugern von Abwasser und gefährlichen Abfällen. Am Gesamtumsatz hatten die Produktionsbereiche „Chemische Grundstoffe“ und pharmazeutische Produkte den größten Anteil. Die chemisch-pharmazeutische Industrie in Deutschland Unternehmen, die in Deutschland Chemikalien oder aus ihnen chemische Produkte wie Arzneimittel, Biozide, ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠, Chemiefasern, Farben, Kitte, Wasch- und Reinigungsmittel, Körperpflegemittel, Duftstoffe oder Seifen herstellen, setzten im Jahr 2023 mit diesen Produkten mehr als 225 Milliarden (Mrd.) Euro um. In der Chemie- und Pharmaindustrie arbeiteten 2023 etwa 480.000 Menschen. Das sind mehr als ein Prozent aller Erwerbstätigen. Damit gehört der Wirtschaftszweig zu den wichtigsten Industriesektoren in Deutschland (siehe Abb. „Beschäftigte im ⁠ verarbeitenden Gewerbe ⁠ in Deutschland 2023“ und Abb. „Umsatz im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland 2023“). Zur chemisch-pharmazeutischen Industrie gehört der Bereich „Chemische Grundstoffe“, der im Jahr 2022 einen Umsatz von ca. 132 Mrd. Euro erwirtschaftete. Das entspricht mehr als 50 % des Gesamtumsatzes (siehe Abb. „Gesamtumsatz der chemisch-pharmazeutischen Industrie in Deutschland 2022“). Unter dem Industriezweig „Chemische Grundstoffe“ wird die Herstellung von anorganischen Grundstoffen wie Industriegasen und Düngemitteln, von organischen Grundstoffen und Chemikalien wie Petrochemikalien und Polymeren sowie von Fein- und Spezialchemikalien erfasst. Beschäftigte im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland 2023 Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Umsatz im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland 2023 Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Gesamtumsatz der chemischen Industrie in Deutschland 2022 Quelle: Verband der Chemischen Industrie Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Chemisch-pharmazeutische Industrie belastet die Umwelt In der Chemie- und Pharmaindustrie fielen im Jahr 2022 über 5 % der gefährlichen Abfälle und 2016 fast zwölf Prozent des gesamten Abwassers der deutschen Wirtschaft an (siehe Abb. „Gefährliche Abfälle nach Erzeugergruppen in Deutschland 2022“ und Abb. „Abwasser nach Emittentengruppen in Deutschland 2016“).  Die Branche hatte im Jahr 2021 einen hohen Ressourcenverbrauch und nutzte etwa 14 % der gesamten ⁠ Primärenergie ⁠ Deutschlands. Rund 4 % der Kohlendioxid-Emissionen stammten aus der Herstellung chemischer und pharmazeutischer Erzeugnisse (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch nach Sektoren in Deutschland 2021“ und Abb. „Kohlendioxid-Emissionen nach Sektoren in Deutschland 2021). Gefährliche Abfälle nach Erzeugergruppen in Deutschland 2022 Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Abwasser nach Emittentengruppen in Deutschland 2016 Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Primärenergieverbrauch nach Sektoren in Deutschland 2021 Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Kohlendioxid-Emissionen nach Sektoren in Deutschland 2021 Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Chemikalien in der Europäischen Union Wie viele verschiedene Chemikalien verwendet werden, ist nicht bekannt. Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ( C lassification L abeling & P ackaging-Verordnung) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind 147.500 Stoffe verzeichnet. Dazu kommen noch Stoffe für die keine Meldepflicht ins Verzeichnis besteht (insbesondere nicht nach ⁠ REACH ⁠ registrierungspflichtige Stoffe soweit diese nicht als gefährlich im Sinne der ⁠ CLP ⁠-VO einzustufen sind). Bis zum Jahr 2018 mussten Chemikalienhersteller und -importeure schrittweise fast all jene Chemikalien registrieren, von denen sie innerhalb der Europäischen Union (EU) mehr als eine Tonne jährlich herstellen oder in die EU einführen. Bis zum 30.06.2024 wurden mehr als 22.700 verschiedene Stoffe bei der ECHA in Helsinki registriert bzw. gelten als registriert. Deutsche Unternehmen haben davon 11.773 Stoffe (mit-)registriert (ECHA Registrierungsstatistik) .

Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung kann saniert werden

Mit einer Förderung von rund 1,2 Mio. Euro ist heute der erste Zuwendungsbescheid im Rahmen des neu aufgelegten Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) durch Frau Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH übergeben worden. Mit diesen Mitteln wird mit Hilfe des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) die Sanierung der Luise-Schroeder-Schule (Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung) in Berlin-Lichterfelde ermöglicht. Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt : “Um Berlin energieeffizienter und umweltfreundlicher zu gestalten, streben wir nach innovativen Ideen und Projekten, die wir gezielt unterstützen können. Es erfüllt mich mit besonderer Freude, dass unsere erste Förderzusage Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zugutekommt, um ihnen ein zeitgemäßes Arbeitsumfeld für das Lernen und Lehren zu ermöglichen. Ich hoffe, dass uns weitere zahlreiche Projektideen erreichen, um unsere Stadt zu einem grünen und gesunden Lebensraum zu entwickeln. Dem Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung wünsche ich viel Erfolg bei seinem Umbau!” Die Übergabe markiert den Start der Umweltförderung der neuen EU-Förderperiode aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2). Bis Ende 2029 können Vorhaben im Gesamtumfang von über 525 Mio. Euro umgesetzt werden. Neben Maßnahmen zur Energieeffizienz zum Erhalt der urbanen Lebensqualität und der Funktionsfähigkeit grüner und blauer Infrastrukturen wird auch eine nachhaltige städtische Mobilität adressiert. Die Europäische Union beteiligt sich mit 210 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Den Zuwendungsbescheid nahmen Jelena Ebner, Mitglied der Geschäftsleitung der BIM, sowie Ralph Buß, Schulleiter der Luise-Schroeder-Schule, entgegen. Das Gebäude des Oberstufenzentrums wurde 1979 als Stahlbetonbau mit mehrschichtigen nicht tragenden Betonfassadenplatten erbaut und wird aktuell von 2750 Schülerinnen und Schülern sowie 175 Lehrkräften genutzt. Für das Bauobjekt wurde ein Gesamtsanierungskonzept geplant. Aus BENE 2 wird eine vorhängende, hinterlüftete Fassade mit integrierten PV-Modulen sowie ein hydraulischer Abgleich gefördert. Mit der Sanierung wird das energetische Niveau eines Referenzgebäudes nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) für einen Neubau erreicht. Die BENE 2–Förderung ermöglicht die vollständige Umsetzung des Sanierungskonzeptes, wodurch maßnahmenbezogen 66 t CO2-Äq/a und rund. 317 MWh/a (32,81 %) an Primärenergie eingespart werden. Darüber hinaus werden 12.315 m2 Gebäudefläche hinsichtlich ihrer Gesamtenergieeffizienz verbessert. Es wurden bereits über 100 Projektskizzen im BENE 2 Förderportal eingereicht, sodass zeitnah weitere Projektbewilligungen folgen werden. Detaillierte Informationen zu den Förderschwerpunkten, Förderbedingungen und zu den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.berlin.de/bene .

Preis der Umweltallianz Sachsen-​Anhalt 2016 Preiskategorie "Produkte und Technologien" Preiskategorie "Konzepte und Projekte" Preiskategorie "Sonderpreis der Umweltallianz"

Preisträger: Schubert & Langenbeck Solarthermische Konzentatoren, Blankenburg/Harz Würdigung für: Solarthermische Konzentratoren TOBECK 800 und 1800 Die neuartigen solarthermischen Kollektortypen TOBECK 800 und 1800 ermöglichen die Nutzung direkter und diffuser Sonnenstrahlung in einem System und vereinen die Vorteile konzentrierender und nicht konzentrierender Technologien. Durch einen vertikalen, parabelförmig gebogenen Reflektor wird Sonnenlicht in Form einer Brennlinie permanent auf im unteren Bereich horizontal angeordnete Absorber in Vakuumröhren konzentriert. Bei geringerem Materialeinsatz können schneller höhere Temperaturen bis auf Prozesswärmeniveau erzeugt werden. Finalist: RG Elektrotechnologie GmbH, Quedlinburg Würdigung für: Mini-Reinraum für die Elektronikfertigung Mit der entwickelten Antistatic Dedusting Conveyor (ADC) - Technologie erreichen Elektronikhersteller eine ressourcenschonende Reinigung von Leiterplatten direkt in der Zuführung zum Lotpastendruck. Das System schafft einen lokal begrenzten, staubfreien und elektrostatisch neutralisierten Mini-Reinraum. Der Reinigungsprozess findet berührungslos in einer abgeschirmten Atmosphäre statt. Im Ergebnis entstehen Leiterplatten in Reinraumqualität ohne den Einsatz intensiver Reinraumtechnik. Ausschüsse und Produktionsstopps durch Verunreinigungen werden verhindert. Finalist: TESVOLT GmbH, Lutherstadt Wittenberg Würdigung für: Li-Produktserie für Gewerbe und Industrie Die TESVOLT GmbH hat ein aktiv bidirektionales Batteriemanagementsystem mit passgenauem Lithium-Speicher entwickelt. Dieses überwacht Temperatur, Spannung und Ladezustand jeder einzelnen Zelle und steuert sie im Zellverbund. Das bidirektionale Zellbalancing erzielt einen Wirkungsgrad von über 92 % und verhindert eine unnötige Erwärmung des Speichers, wodurch eine Kühlung überflüssig wird. Es erhöht zudem die Lebensdauer der Zellen. Die Speicher sind Off-Grid-fähig und produzieren bei Netzausfällen weiterhin Strom für den Eigenverbrauch. Preisträger: GNS - Gesellschaft für Nachhaltige Stoffnutzung mbH, Halle (Saale) Würdigung für: FaserPlus-Verfahren zur Gewinnung von Holzwerkstoffen Mit der entwickelten FaserPlus-Technologie können unseparierte, faserreiche Gärreste aus Biogasanlagen einem „sanften“ Strippingprozess unterzogen werden, ohne Chemikalieneinsatz und bei geringem Energieverbrauch. Durch die Befreiung von flüchtigem Ammonium-Stickstoff wird der Einsatz der lignocellulosehaltigen Biogasfasern in Plattenwerkstoffen der Holzwerkstoffindustrie ermöglicht. Außerdem kann durch die gleichzeitige Entstickung der flüssigen und festen Gärreste mehr mineralischer Dünger gewonnen werden. Finalist: TESVOLT GmbH, Lutherstadt Wittenberg Würdigung für: Autarke Solarstromversorgung für Bauern in Ruanda Um die Bewässerung des 1.200 Hektar großen, von den Unternehmen TESVOLT GmbH und IdeemaSun energy GmbH betreuten Landwirtschaftsprojektes in Ruanda zu gewährleisten, sind 44 Pumpen mit einer Gesamtleistung von 3,0 MW verbaut. Bisher wurden diese von Dieselgeneratoren versorgt. Die erforderlichen 6,6 GWh jährlich können mit dem aufgebauten Off-Grid-System aus PV-Anlage und TESVOLT-Stromspeicher nun aus regenerativen Energiequellen autark gedeckt werden. Finalist: MOL Katalysatortechnik GmbH, Merseburg Würdigung für: Energetische Nutzung von Kühlwasserabflut Durch den Einbau von MOLLIK-Einheiten der Firma MOL Katalysatortechnik GmbH wird das Kühlwasser des Kraftwerks Rostock ohne Einsatz von Bioziden oder energiereicher Strahlung soweit gereinigt, dass es im nahegelegenen Düngemittelwerk weiter zum Einsatz kommen kann. Die energetische Restwärmenutzung der Kühlwasserabflut in der Ammoniak-Verdunstung führt dort zur Einsparung von 1.700 t Heizöl jährlich. Gleichzeitig wird die Einleittemperatur in die Ostsee deutlich verringert. Preisträger: Agrarfrost GmbH & Co. KG, Oschersleben Würdigung für: Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung durch Kombination zweier Prozesslinien Durch Kombination zweier verschiedener Prozesslinien ist am Standort Oschersleben ein komplexes System von Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung entstanden. Hierfür wird die Abwärme der Brüden aus der Produktion von Kartoffelchips über einen Kondensator zurückgewonnen und bedarfsgerecht weiter verwendet. Schwerpunkt ist die Nutzung als Adsorptionskälte im Frostprozess der Pommes Frites. Insgesamt konnte eine jährliche Einsparung an Primärenergie von 47.295 Megawattstunden erreicht werden. Finalist: WIPAG Nord GmbH & Co. KG, Gardelegen Würdigung für: Recycling von Altstoßfängern Die eigens für das Recycling von Altstoßfängern entwickelten Trenn-, Entlackungsund Aufbereitungsprozesse ermöglichen die Herstellung deutlich hochwertigerer Regranulate. Anbaukomponenten wie Scheinwerfer, Kennzeichen, etc. müssen vor der Zuführung in die vollautomatisierte Anlage nicht entfernt werden. Das so hergestellte Material kommt europaweit in der Automobilindustrie bei der Produktion neuer Stoßfänger und anderer Exterieurteile zum Einsatz. Finalist: OEWA Wasser und Abwasser GmbH, Schönebeck (Elbe) Würdigung für: Co-Vergärung auf der Kläranlage zur lokalen Energieerzeugung Zur Optimierung der Ausfaulung wurde in der Kläranlage Schönebeck die Co-Vergärung eingeführt. Die Schlammfaulung dient der Reduktion des Klärschlammvolumens und der Entsorgungskosten, aber auch der Erzeugung von Wärme und Elektrizität mit Hilfe von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Dazu wurde eine Annahmestation gebaut, die Speisefette aus lokalen Restaurants in den Faulbehälter einbringt. Die dadurch erhöhte Biogasproduktion deckt 93 Prozent des Strombedarfs der Kläranlage.

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