Die EU Kommission hat unter Beteiligung von 6 Generaldirektionen und den EU-Agenturen eine Interservice- Arbeitsgruppe eingerichtet, die zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten in einer European Joint Action EU-weite HBM-Aktivitäten implementieren soll. Deutschland besitzt mit zwei großen HBM-Studien (Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit GerES und der Umweltprobenbank), der Kommission und der Initiative zur Weiterentwicklung des HBM in Zusammenarbeit zwischen BMUB und VCI maßstabsetzende HBM-Kompetenzen, die in den EU-Prozess eingebracht werden sollen, auch um Fehlentwicklungen vorzubeugen. Deutschland wird deshalb maßgeblichen Anteil an der Realisierung des Forschungsvorhabens haben. Die Europäische Kommission ist aber lediglich bereit, die deutschen Untersuchungen zu 70 % zu finanzieren. Mit dem UFOPLAN-Vorhaben wird der von Deutschland zu finanzierende Anteil sichergestellt. Die genauen Untersuchungsgegenstände werden von der Kommission noch festgelegt werden.
Im Dezember 2008 wurde die Richtlinie (RL) 2008/105/EG und 2013 mit der RL 2013/39/EU aktualisiert. Diese RL zu Umweltqualitätsnormen (UQN) im Bereich der Wasserpolitik hat das Ziel, den Eintrag prioritärer Stoffe in Oberflächengewässer zu verringern. In Artikel 5 der RL wird festgelegt, dass die Mitgliedstaaten ein Inventar der Einleitungen, Emissionen und Verluste für alle prioritären Stoffe und Schadstoffe, die in Anhang I Teil A der RL aufgeführt sind, erstellen müssen. In Deutschland erfolgte die Umsetzung dieser EU-RL in nationales Recht mit der Oberflächengewässerverordnung - OGewV vom 20. Juli 2011, novelliert durch die OGewV vom 20. Juni 2016. Zur Durchführung der ersten Bestandsaufnahme wurde von der Bund/Länder (B/L) ad hoc Arbeitsgruppe (AG) Bestandsaufnahme im Jahr 2011 ein Konzept skizziert, das zum Ziel hatte die vorhandene Datenbasis zur Ermittlung von Einträgen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen zu verbessern. Das Konzept umfasste aufgrund von zeitlichen und finanziellen Restriktionen im ersten Schritt (Stufe 1) ein auf drei kommunale Abwasserbehandlungsanlagen begrenztes, orientierendes Untersuchungsvorhaben. Das Vorhaben wurde von der DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) und den Bundesländern gemeinsam finanziert und von der B/L ad hoc AG Bestandsaufnahme fachlich begleitet. In dieser Stufe 1 wurde ein methodischer Rahmen entwickelt, der geeignet ist, um durch ein koordiniertes Monitoring kommunaler Kläranlagen robuste Bilanzierungsdaten für prioritäre Stoffe mit vertretbarem Aufwand zu gewinnen. Weiterhin konnten aus den Projektergebnissen unter Hinzunahme weiterer verfügbarer Datensätze für 19 Stoffe erste valide und für Deutschland einheitliche Emissionsfaktoren für den Eintragspfad 'kommunale Kläranlage' abgeleitet werden. Für elf dieser Stoffe beruhen die Emissionsfaktoren allerdings nach wie vor auf einer aus statistischer Sicht unsicheren Datenbasis. In der im Konzept angedachten Stufe 2 des Monitoringvorhabens sollte eine Erweiterung und Differenzierung der Datenbasis erfolgen. In der Summe hat das Vorhaben Stufe 1 wesentlich zur Verdichtung der bestehenden Datenbasis der für kommunale Abwasserbehandlungsanlagen relevanten prioritären Stoffe beigetragen. Die Ergebnisse wurden zur Durchführung der ersten Bestandsaufnahme in Deutschland herangezogen und bilden die Basis für notwendige weiterführende Arbeiten. Die nächste Bestandsaufnahme ist im Jahr 2019 abzuschließen. Mit der Verabschiedung der RL 2013/39/EU sind dabei einerseits neue Stoffe zu berücksichtigen. Andererseits wurden die Anforderungen (UQN) für einzelne Stoffe verschärft, was sowohl höhere Anforderungen an die Betrachtung der Einleitersituation als auch neue Herausforderungen an die Sensitivität der Analytik stellt. (Text gekürzt)
In die Richtlinie 2013/39/EG wurden 12 neue prioritäre Stoffe geregelt. Für einige Stoffe wurden die Überwachungsanforderungen (JD-UQN/ZHK-UQN) verschärft und für acht Stoffe wurde Biota-UQN eingeführt. Die Überwachung von Biota wird deshalb zukünftig erheblich an Bedeutung gewinnen. Die Etablierung geeigneter Biota-Monitoring-Programme wird dadurch erschwert, dass mit der Überwachung von Schadstoffkonzentrationen in Biota verschiedene Ziele verfolgt werden z.B. die Ermittlung zeitlicher Trends, die Ermittlung räumlicher Unterschiede in der Schadstoffkonzentration, der Schutz von Spitzenprädatoren vor Sekundärvergiftungen und der Schutz der menschlichen Gesundheit. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, wissenschaftliche Grundlagen für eine Monitoringstrategie zu entwickeln, die die verschiedenen Ziele integriert sowie den Anforderungen der UQN-Richlinie genügt. Im Rahmen des Projekts soll der Einfluss verschiedener Parameter wie Fischart, Alter/Länge/Gewicht, Geschlecht, zu untersuchendes Gewebe, Trophie-Stufe und Fettgehalt auf die ermittelten Schadstoffkonzentrationen in ausgewählten Flussgebieten/Seen systematisch untersucht werden. Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um gemeinsam mit den Bundesländern eine geeignete Überwachungsstrategie für Biota gemäß RL 2013/39/EU zu entwickeln. Darüber hinaus sollen Schadstoffgehalte in Fischen mit denen in Spitzenprädatoren (Otter, Fischadler) verglichen werden, um zu beurteilen, ob die angewendeten UQN ausreichenden Schutz gewähren.
Ausgangslage: Der Verbrauch von Arzneimitteln in Deutschland hat in den letzten 10 Jahren stark zugenommen. Momentan gibt es ca. 15 Arzneimittel, die einen jährlichen Verbrauch von 80 bis 1.000 Tonnen im Jahr aufweisen. Diese Wirkstoffe zeigen seit dem Jahr 2002 einen deutlichen Anstieg von bis zu 700 %. Zunehmend werden auch Arzneimittel in die Priorisierungsprozesse der Rahmenrichtlinien für Gewässer mit einbezogen. Die Mehrzahl der überwachungspflichtigen Stoffe in Gewässern wird bisher in der Wasserphase gemessen. Für die bestehenden Überwachungskonzepte stellt der Nachweis von Arzneimitteln, wie z. B. des synthethischen Hormons EE2, in der Umwelt bisher ein Problem dar. Standardisierte Nachweismethoden für Arzneimittel in Biotaproben existieren bisher jedoch nicht. Zielstellung: Anhand ausgewählter Arzneimittelwirkstoffe sollen standardisierte Methoden entwickelt werden, mit denen Nachweise von Arzneimitteln in Lebewesen der höheren Nahrungskette (z. B. Fische) möglich sind. Methodik: Biotaproben aus Binnengewässern in Deutschland sollen auf Arzneimittel analysiert werden. Zunächst entwickelt der Auftragnehmer Nachweismethoden für priorisierte Kandidatenstoffe in Fischproben der Umweltprobenbank. Als vergleichende Proben sollen Schwebstoffe bzw. Sedimente zum Einsatz kommen. Nach Anwendung der Methode und erfolgreicher Bestimmung dieser Kandidatenstoffe sowie bei vorliegenden zeitlichen Änderungen von Verbrauchsmengen sollen Zeitreihenuntersuchungen in Proben der Umweltprobenbank prüfen, inwieweit der Arzneimittelverbrauch und der Nachweis in den Proben korrelieren. Abschließend soll der Auftragnehmer Empfehlungen für den Nachweis von Arzneimitteln in den Organismen der höheren Nahrungskette und weiterer untersuchter Matrizes ableiten.
Ende 2013 wird das erste Eintragsinventar prioritärer Stoffe abgeschlossen. Es ist aber bereits jetzt erkennbar, dass aufgrund von Datenlücken und konzeptionellen Problemen eine Reihe von Ergebnissen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sein werden. Dies gilt insbesondere für die übiquitären Stoffe, bei denen bislang Neueinträge, etwa durch Ferntransport oder Verlagerung von Bodendepots und die Remobilisierung interner Depots kaum zu separieren sind. In dem geplanten Vorhaben sollen systematisch die Schwachstellen des ersten Inventars aufgearbeitet und geeignete Schritte zur Verbesserung im zweiten Inventar vorbereitet werden.
Da die meisten Flussgebietseinheiten in Deutschland Bestandteil von internationalen Flussgebietsgemeinschaften sind, ist eine internationale Koordinierung und ein Methodenvergleich notwendig und eine weitgehende Harmonisierung anzustreben. Für stoffliche Belastungen durch Spurenstoffe (z.B. prioritäre Stoffe) gilt dies auch für eine Bilanzierung der Einträge. Bis Ende 2013 ist ein erstes Inventar der Emissionen, Einleitungen und Verluste für die jeweiligen nationalen Teile einer Flussgebietseinheit zu erstellen. In dem geplanten Vorhaben sollen - insbesondere auf der Basis der Erfahrungen der ersten Bilanzierung -- in einem mittelgroßen, internationalen Teileinzugsgebiet die verschiedenen Ansätze und Ergebnisse verglichen werden. Dies soll gemeinsam (mit jeweils finanziellen) Beiträgen internationaler Partner erfolgen. Ziel ist es: - eine ausführliche Dokumentation der verwendeten Methoden zur Bilanzierung von punktförmigen und diffusen Einträgen zu erstellen; - die notwendigen Aufwände, Ergebnisse und Genauigkeit der verschiedenen Methoden zu vergleichen; - Daten- und Methodenlücken zu identifizieren und soweit möglich für das gemeinsame Untersuchungsgebiet zu schließen; - Möglichkeiten für eine Methoden- und Datenharmonisierung auszuloten; - die harmonisierten Methoden in das in Deutschland verwendete System MoRE zu integrieren. Es ist eine gemeinsame Projektstruktur mit den anderen Teilnehmern im Vorfeld zu etablieren.
D ist Vertragsstaat des PRTR-Protokolls der UN-ECE unter der Aarhus Konvention. Danach ist D verpflichtet, ein nationales Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) aufzubauen und zu veröffentlichen. Im deutschen PRTR unter www.thru.de sind etwa 5.000 große Industriebetriebe der verschiedensten Branchen veröffentlicht. Gemäß den Bestimmungen des PRTR-Protokolls sind in thru.de auch Emissionen aus diffusen Quellen zu integrieren. 'Diffuse Quellen' werden als zahlreiche kleine Quellen definiert, deren kumulierte Wirkung auf die Umwelt erheblich ist, für die es aber zu aufwändig ist einzelne Berichte zu erheben. Im FE-Vorhaben FKZ 3710 91 244 sind vorhandene Informationen zu diffusen Emissionen in die Luft aus den Bereichen Verkehr, Haushalt, Landwirtschaft sowie zu div. Stoffeinträgen in die Gewässer für das Jahr 2008 aufgearbeitet worden. Weiterhin wurde ein Visualisierungskonzept entwickelt. Aufbauend auf den Ergebnissen sollen weitere Quellen identifiziert und quantifiziert werden, beispielsweise die Aufnahme von Luftemissionen aus Gewerbe. Aber auch weitere Schadstoffe sind hinsichtlich ihrer Bedeutung und Aufnahme zu prüfen. Hierbei sind aktuelle Datenerhebungen wie etwa das Eintragsinventar prioritärer Stoffe in die Gewässer auszuwerten. Weiter sind Daten mit dem Bezugsjahr 2008 auf voraus. das Jahr 2013 zu aktualisieren. Auch die Methodik und das Darstellungskonzept sollen weiterentwickelt werden. Für die allgemeine Öffentlichkeit sind in www.thru.de Umweltinformationen anschaulich und klar zu vermitteln und fachlich angemessen Zusammenhänge aufzuzeigen.
Die drei Forschungsinstitute FBH, HHI und IAF werden im Rahmen dieses Vorhabens gemeinsam die in der Literatur vorhandenen toxikologisch relevanten Materialdaten der als prioritär eingestuften Verbindungshalbleiter sichten. Das FBH ist dabei für GaAs und SiC zuständig. Die Ergebnisse werden in einer Literatur-Datenbank zusammentragen. Durch Prüfung der verfügbaren Daten werden Datenlücken identifiziert und an die Verbundpartner kommuniziert. Eine Kurzform der Ergebnisse wird dann in ein für den Datenaustausch mit EU-Institutionen kompatibles Datenbankformat übertragen. Nur auf diese Weise sind sie auch unmittelbar, z.B. für die Erstellung eines REACH Dossiers. An den Instituten HHI und FBH werden Freisetzungspotentiale von Stoffen in der Produktion und dessen Umfeld untersucht. Die Messstrategie für die einzelnen Herstellungsschritte wird am FBH exemplarisch für GaAs durchgeführt. Dabei wird analog zu allen einschlägigen Normen vorgegangen. Die Messkampagnen gliedern sich entlang der Prozessschritte. Sie erfolgen in der Zu- und Umluft sowie an potenziell gefährdeten Arbeitsplätzen. Prozessabwässer werden auf Bestandteile der Ausgangsstoffe untersucht und mit den jeweiligen Löslichkeiten korreliert.
Für viele Mikroschadstoffe, wie z.B. Haushaltchemikalien, Einsatzstoffe in KMUs, Arzneimittel oder Biozide stellt der Eintrag über das kommunale Abwassersystem (Einleitung, Mischwasserabschläge und je nach Anwendungsfall auch Regenwassereinleitungen) den dominierenden Eintragspfad in die Gewässer da. In diesem Vorhaben sollen an wichtigen Vertretern, die bereits teilweise als prioritäre Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie geregelt wurden oder geregelt werden sollen (z.B. Diuron oder Diclofenac) das exemplarische Zusammenwirken, die Wirksamkeit und Kosteneffizienz von Stoffregulierungen und nachgeschalteten Maßnahmen (gezielte Eliminierungsstufen in der kommunalen Abwasserbehandlung, Verbesserung der Misch- und Regenwasserbehandlung) untersucht werden. Ziel ist es, geeignete Kombinationen von Maßnahmen und ihre Randbedingungen vorzuschlagen, die sich durch eine hohe Kosteneffizienz auszeichnen. Diese Maßnahmenkombinationen sollen einer Wirkungsabschätzung zugänglich und somit gut in den Planungsprozess der Wasserrahmenrichtlinie integrierbar sein.
Die WRRL fordert u.a. die Beurteilung des chemischen und ökologischen Zustands von Wasserkörpern auf der Basis der Analyse von Schadstoffen in mehreren (z.B. 12 oder 4) Einzelproben pro Jahr. Eine solche Probenahmefrequenz ist für Küsten- und Territorialgewässer aus Kostengründen praktisch nicht realisierbar. Darüber hinaus bestehen Zweifel, ob durch Einzelprobenahmen tatsächlich der durchschnittliche Zustand eines Gewässers adäquat abgebildet werden kann. Als zeitlich integrierende, innovative und preiswerte Langzeit-Alternative bietet es sich an, Passiv-Sammler einzusetzen. Gegenwärtig wird von II2.5 das Forschungsvorhaben 'Prüfung und Validierung der Einsatzmöglichkeiten neuartiger Passiv-Sammler zur Überwachung prioritärer organischer Schadstoffe unter der WRRL, der MSRL und im Rahmen von HELCOM und OSPAR' (FKZ 3709 22 225) durchgeführt, welches sich hauptsächlich mit methodischen Aspekten des Einsatzes von Passivsammlern befasst und im Juni 2012 ausläuft. Seitens des Bundes besteht insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung der Meeresstratgie-Rahmenrichtlinie ein hohes Interesse, zuverlässige und vor allem kostengünstige Systeme zur Überwachung von gefährlichen Stoffen im Meer zu etablieren. Es ist deshalb dringend notwendig, aufbauend auf dem o.g. Forschungsvorhaben die praktischen Einsatzmöglichkeiten von Passivsammlern bei der Aufstellung von Überwachungsprogrammen unter folgenden Gesichtspunkten beispielhaft zu prüfen: Identifizierung von Problem- und Referenzstandorten; Auswahl geeigneter Probenahmestellen ; Identifizierung neuer relevanter Schadstoffe; In situ-Bestimmung hydrophober prioritärer Schadstoffe und Vergleich mit Ergebnissen des Biomonitorings mit Muscheln. Die Ergebnisse des Vorhabens leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Monitoringanforderungen nach WRRL und MSRL.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 22 |
| Land | 2 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 20 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2 |
| Offen | 20 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 22 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 5 |
| Webseite | 17 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 19 |
| Lebewesen und Lebensräume | 21 |
| Luft | 17 |
| Mensch und Umwelt | 22 |
| Wasser | 21 |
| Weitere | 22 |