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Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

WFS Öffentlicher Parkraum Hamburg

Dieser Web Feature Service (WFS) zeigt den öffentlichen Parkraum Hamburgs in ausgewählten Bereichen. Nicht enthalten sind private Stellplätze oder Parkplätze (z. B. von Supermärkten, Unternehmen, P+R-/B+R-Anlagen, sonstige Parkhäuser und Tiefgaragen etc.). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Öffentlicher Parkraum Hamburg

Dieser Web Map Service (WMS) zeigt den öffentlichen Parkraum Hamburgs in ausgewählten Bereichen. Nicht enthalten sind private Stellplätze oder Parkplätze (z. B. von Supermärkten, Unternehmen, P+R-/B+R-Anlagen, sonstige Parkhäuser und Tiefgaragen etc.). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Samtgemeinde Lühe: Zufahrt MAL

Das Gewerbegebiet Sandhörn der Gemeinde Steinkirchen wurde im Jahr 2005 mit dem Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Sandhörn“ planerisch gesichert. Einziger vorhandener Betrieb ist die FABY Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG im Osten des Gebiets (siehe Luftbild unten). In einem Teil des bisher unbebauten Gebiets im Westen will sich ein weiterer Obstlagerbetrieb ansiedeln (Marktgemeinschaft Altes Land mit Sitz in Jork). Da die einzige Erschließung des Geländes nur eine private Zufahrt zum bestehenden Betrieb ist, soll das neue Bauvorhaben über eine direkte Zufahrt von Norden von der Landesstraße 140 (L 140) her erschlossen werden soll. Die Zufahrt soll so vorbereitet werden, dass sie als öffentliche Erschließung auch für weitere Betriebe genutzt werden kann, die sich hier evtl. später ansiedeln. Da die geplante Zufahrt außerhalb des geltenden Bebauungsplans Nr. 11 liegt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplan erforderlich, der hier Straßenverkehrsfläche festsetzt.

Einsammeln von Verkaufsverpackungen

Abfrage von Art, Menge, regionaler Herkunft und Verbleib von Verkaufsverpackungen. Erhebung bei Betrieben und Einrichtungen, die Verkaufsverpackungen bei privaten Endverbrauchern einsammeln.

Öffentlicher Parkraum Hamburg

Dieser Dienst zeigt den öffentlichen Parkraum Hamburgs in ausgewählten Bereichen. Nicht enthalten sind private Stellplätze oder Parkplätze (z. B. von Supermärkten, Unternehmen, P+R-/B+R-Anlagen, sonstige Parkhäuser und Tiefgaragen etc.). Für einiger dieser werden eigene Dienste von anderen Herausgebern angeboten. Jeder Stellplatz bzw. Parkstand ist als einzelnes Polygon dargestellt. Sofern die Parkstände nicht durch bauliche Maßnahmen oder Markierungen gekennzeichnet sind, wird von Standardabmessungen gemäß BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) ausgegangen. Jedes Polygon ist mit einer Reihe von Attributen versehen. Deren Merkmalsausprägung ist abhängig von den realen Gegebenheiten erfasst oder nicht erfasst. Liegt für ein Attribut kein Wert vor, wird es in der Regel auch nicht angezeigt. Die meisten Attribute sind selbsterklärend; für die anderen folgen Erläuterungen: (1) Geltungszeiten der jeweiligen Bewirtschaftung: Diese sind kodiert. Die erste(n) (beiden) Ziffern(en) geben den Tag der Woche oder einen Bereich an: 1 = montags, 2 = dienstags, ... , 7 = sonntags, 15 = montags bis freitags, 16 = werktags, 17 = täglich. Nach dem Doppelpunkt folgen Start- und Endstunde der Geltungsdauer. Das Beispiel 16:8_18 bedeutet also: Bewirtschaftung gilt montags bis samstags (= werktags) von 8 Uhr bis 18 Uhr. Falls es mehhrere diskrete Geltungstage gibt, z. B. bei 2x wöchentlich stattfindendem Wochenmarkt, sind die Geltungszeiten per Semikolon getrennt. (2) Markierung: Ist der Parkstand einzeln bzgl. seiner Größe markiert? Ja / Nein (3) Nummer des zugeordneten Parkautomatenstandorts: derzeit nicht konsistent erfasst (4) Restfläche: Falls das Polygon deutlich kleiner als ein regulärer Parkstand ist, wird es als Restfläche gekennzeichnet. Dies ist bei Auswertungen zur Anzahl verfügbarer Parkstände zu beachten, um eine Überschätzung zu vermeiden. Die auf dieser Website bereitgestellten Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben, verarbeitet und bereitgestellt worden. Dennoch können zwischenzeitliche Änderungen, Ungenauigkeiten oder Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie auf die vor Ort geltenden Regelungen und die örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind die formelle Anordnung, die Beschilderung vor Ort sowie die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte.

Einfach zu Hause laden: Studie zum Ladeverhalten von Privatpersonen mit Elektrofahrzeug und eigener Wallbox

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH begreift sich als Think-Tank rund um das Thema Ladeinfrastruktur: Sie erhebt und analysiert Daten, veröffentlicht Auswertungen sowie allgemeine Informationen zum Aufbau und Betrieb öffentlicher und privater Ladeeinrichtungen. Im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (KfW 440) sind ca. 690.000 geförderte private Ladepunkte in den Jahren 2021 und 2022 in Betrieb gegangen. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur betrachtet private Ladeeinrichtungen, sogenannte Wallboxen, als elementaren Bestandteil zum Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Aus diesem Grund führte die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur eine umfangreiche Studie durch, in deren Rahmen Fördermittelempfangende des Förderprogramms KfW 440 befragt wurden. Die Ergebnisse geben Aufschluss über die Gründe der Anschaffung, die Kosten und Herausforderungen beim Aufbau privater Ladeinfrastruktur sowie über die Bedeutung des Förderprogramms selbst. Darüber hinaus wurden Erkenntnisse hinsichtlich des konkreten Nutzungsverhaltens gewonnen. Insbesondere wurden der Anteil des privaten Ladens am Gesamtladevolumen, Ladehäufigkeiten und -zeitpunkte sowie die Bedeutung des öffentlichen Ladens und Ladens bei der Arbeitsstelle untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind auf der Website der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur veröffentlicht worden (https://nationale-leitstelle.de/downloads/). Die dazugehörigen Roh- und Metadaten können hier in der Mobilithek heruntergeladen werden.

Kompensationsflächenkataster im Landkreis Vechta - Originär

Das Kompensationsflächenkataster des Landkreis Vechta lässt sich in folgende Kategorien ausdifferenzieren: 1. Kompensationsmaßnahmen nach dem BauGB („städtebauliche Kompensationsflächen“ für die Bauleitplanung der Gemeinden) 2. Kompensationsmaßnahmen nach dem BNatSchG (vorhabenbezogene „naturschutzrechtliche Kompensationsflächen“ für einzelne Vorhaben wie z.B. Bauvorhaben im Außenbereich oder Bodenabbau) 3. Flächen des Naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF) des Landkreises Vechta 4. Flächenpools-/Ökokonten privater Betreiber oder gemeindlich betrieben 5. Ersatzgeld (punktuell/flächig): Mit dem Ersatzgeld werden sowohl Entwicklungsmaßnahmen finanziert (Punkte) als auch Flächen angekauft (Flächen). Weiterführende Informationen zu den Entwicklungsmaßnahmen können beim Landkreis abgefragt werden.

Nutzbare Lokale Klimainformationen für Deutschland, Teilprojekt 4: Evaluierte REMO-Input-Daten für die Wirkmodellierung

DemoCell - Geothermische Standortentwicklung im Niedersächsischen Becken: Exploration für das Demonstrationsvorhaben im Großraum Celle, Teilvorhaben BH

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