Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Trotz langjähriger Bemühungen und Förderungen über verschiedene Programme konnte der Verlust von Biodiversität in Agrar- und Kulturlandschaften (rd. 50 % der deutschen Landesfläche) nicht gestoppt werden. Der Finanzbedarf für Deutschland für die Erhaltung und Entwicklung von Biodiversität wird auf 3,26 Mrd. ‘pro Jahr geschätzt. Das Projekt ‘AgoraNatura’zielt darauf ab, diese Finanzierungslücke zu schließen, indem ein digitaler Marktplatz für hochwertige Naturschutzmaßnahmen geschaffen wird, mit dem gezielt privatwirtschaftliches Kapital angesprochen wird. Mit ‘AgoraNatura’sollen Projektanbieter (wie z. B. Landwirte und lokale Initiativen) mit privaten Geldgebern (Unternehmen und Privatpersonen) vernetzt werden, sodass die Finanzierung und Umsetzung großskaliger, ökologisch wertvoller Projekte realisiert werden kann. AgoraNatura baut auf einer Pilotplattform auf, die im Rahmen eines vorangegangenen Forschungsprojekts erfolgreich erstellt wurde und nun im vorwettbewerblichen Betrieb getestet werden soll. Die Plattform bietet Anbietern von Naturschutzprojekten die Möglichkeit, ihre Projekte nach definierten Standards zu zertifizieren und über Crowdfunding bzw. Kooperationen zu finanzieren. Zu den Trägern des Projektes gehören die verschiedenen Stakeholder der Landnutzung und Forschung in Deutschland: der Deutsche Bauernverband (DBV), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e. V. Das Projekt schlägt damit eine Brücke zwischen Landnutzung und Naturschutz, die in dieser Form bislang einmalig ist. Unterstützt wird das Projekt von regionalen Praxispartnern, wie dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL). AgoraNatura soll sich als marktfähiges Modell etablieren, welches Unternehmen und privaten Investoren eine niederschwellige Möglichkeit bietet, ökologische Leistungen gezielt zu fördern. Dabei hebt sich das Angebot von AgoraNatura von anderen vergleichbaren Anbietern durch den qualitativ hochwertigen NaturPlus Standard ab. In Zeiten wachsender öffentlicher Anforderungen an Unternehmen, etwa durch die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive, müssen sie ihr Engagement im Naturschutz transparent und effektiv nachweisen. Der Rückgriff auf den NaturPlus Standard garantiert die hohe Qualität und ist daher auch als Kommunikationsmittel für Unternehmen attraktiv. Fazit: Der Online-Marktplatz ‘AgoraNatura‘ bietet die Möglichkeit, Naturschutzprojekte mit ausgezeichneter naturschutzfachlicher Qualität in Deutschland flächendeckend und effektiv zu finanzieren, indem es Akteure vor Ort mit finanzkräftigen Investoren aus der Wirtschaft vernetzt. Als erster deutscher Marktplatz für Naturschutzprojekte bietet er die Möglichkeit, Naturschutzakteure in Deutschland langfristig zu vernetzen und die bestehende eklatante Finanzierungslücke im Naturschutz zu schließen.
Das Gewerbegebiet Sandhörn der Gemeinde Steinkirchen wurde im Jahr 2005 mit dem Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Sandhörn“ planerisch gesichert. Einziger vorhandener Betrieb ist die FABY Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG im Osten des Gebiets (siehe Luftbild unten). In einem Teil des bisher unbebauten Gebiets im Westen will sich ein weiterer Obstlagerbetrieb ansiedeln (Marktgemeinschaft Altes Land mit Sitz in Jork). Da die einzige Erschließung des Geländes nur eine private Zufahrt zum bestehenden Betrieb ist, soll das neue Bauvorhaben über eine direkte Zufahrt von Norden von der Landesstraße 140 (L 140) her erschlossen werden soll. Die Zufahrt soll so vorbereitet werden, dass sie als öffentliche Erschließung auch für weitere Betriebe genutzt werden kann, die sich hier evtl. später ansiedeln. Da die geplante Zufahrt außerhalb des geltenden Bebauungsplans Nr. 11 liegt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplan erforderlich, der hier Straßenverkehrsfläche festsetzt.
Abfrage von Art, Menge, regionaler Herkunft und Verbleib von Verkaufsverpackungen. Erhebung bei Betrieben und Einrichtungen, die Verkaufsverpackungen bei privaten Endverbrauchern einsammeln.
Dieser Dienst zeigt den öffentlichen Parkraum Hamburgs in ausgewählten Bereichen. Nicht enthalten sind private Stellplätze oder Parkplätze (z. B. von Supermärkten, Unternehmen, P+R-/B+R-Anlagen, sonstige Parkhäuser und Tiefgaragen etc.). Für einiger dieser werden eigene Dienste von anderen Herausgebern angeboten. Jeder Stellplatz bzw. Parkstand ist als einzelnes Polygon dargestellt. Sofern die Parkstände nicht durch bauliche Maßnahmen oder Markierungen gekennzeichnet sind, wird von Standardabmessungen gemäß BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) ausgegangen. Jedes Polygon ist mit einer Reihe von Attributen versehen. Deren Merkmalsausprägung ist abhängig von den realen Gegebenheiten erfasst oder nicht erfasst. Liegt für ein Attribut kein Wert vor, wird es in der Regel auch nicht angezeigt. Die meisten Attribute sind selbsterklärend; für die anderen folgen Erläuterungen: (1) Geltungszeiten der jeweiligen Bewirtschaftung: Diese sind kodiert. Die erste(n) (beiden) Ziffern(en) geben den Tag der Woche oder einen Bereich an: 1 = montags, 2 = dienstags, ... , 7 = sonntags, 15 = montags bis freitags, 16 = werktags, 17 = täglich. Nach dem Doppelpunkt folgen Start- und Endstunde der Geltungsdauer. Das Beispiel 16:8_18 bedeutet also: Bewirtschaftung gilt montags bis samstags (= werktags) von 8 Uhr bis 18 Uhr. Falls es mehhrere diskrete Geltungstage gibt, z. B. bei 2x wöchentlich stattfindendem Wochenmarkt, sind die Geltungszeiten per Semikolon getrennt. (2) Markierung: Ist der Parkstand einzeln bzgl. seiner Größe markiert? Ja / Nein (3) Nummer des zugeordneten Parkautomatenstandorts: derzeit nicht konsistent erfasst (4) Restfläche: Falls das Polygon deutlich kleiner als ein regulärer Parkstand ist, wird es als Restfläche gekennzeichnet. Dies ist bei Auswertungen zur Anzahl verfügbarer Parkstände zu beachten, um eine Überschätzung zu vermeiden. Die auf dieser Website bereitgestellten Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben, verarbeitet und bereitgestellt worden. Dennoch können zwischenzeitliche Änderungen, Ungenauigkeiten oder Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie auf die vor Ort geltenden Regelungen und die örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind die formelle Anordnung, die Beschilderung vor Ort sowie die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte.
Das Kompensationsflächenkataster des Landkreis Vechta lässt sich in folgende Kategorien ausdifferenzieren: 1. Kompensationsmaßnahmen nach dem BauGB („städtebauliche Kompensationsflächen“ für die Bauleitplanung der Gemeinden) 2. Kompensationsmaßnahmen nach dem BNatSchG (vorhabenbezogene „naturschutzrechtliche Kompensationsflächen“ für einzelne Vorhaben wie z.B. Bauvorhaben im Außenbereich oder Bodenabbau) 3. Flächen des Naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF) des Landkreises Vechta 4. Flächenpools-/Ökokonten privater Betreiber oder gemeindlich betrieben 5. Ersatzgeld (punktuell/flächig): Mit dem Ersatzgeld werden sowohl Entwicklungsmaßnahmen finanziert (Punkte) als auch Flächen angekauft (Flächen). Weiterführende Informationen zu den Entwicklungsmaßnahmen können beim Landkreis abgefragt werden.
Die Agenda 21 - das Abschlussdokument der UN-Konferenz fuer Umwelt und Entwicklung, die 1992 unter grosser oeffentlicher Anteilnahme in Rio de Janeiro stattfand und das sich als Merkbuch und Handlungsmassstab einer zukunftsfaehigen, weil umwelt- und sozialgerechten globalen Entwicklung versteht - fordert im Kapitel 28 'Initiativen der Kommunen zur Unterstuetzung der Agenda 21', da sie als 'Politik- und Verwaltungsebene, die dem Buerger am naechsten ist, die entscheidende Rolle bei der Informierung und Mobilisierung der Oeffentlichkeit und ihrer Sensibilisierung fuer eine nachhaltige umweltvertraegliche Entwicklung' spielen. Es gilt einen Dialog mit Buergern, oertlichen Organisationen und der Privatwirtschaft zur Entwicklung einer lokalen Agenda 21 zu initiieren. Fragt sich nur: wie? Angesichts der divergierenden Interessen lokaler Akteure, angesichts vorgegebener Verwaltungsverfahren, angesichts eingeuebter Planungskulturen, angesichts knapper Finanzmittel verfallen die Aufgeforderten zu einem Gutteil in Lethargie. Aus dieser Perspektive ist die 'Lokale Agenda' nur eine weitere freiwillige Aufgabe, die nicht bearbeitet werden muss. Es fehlen Konzepte, die einem 'Prozess Lokale Agenda 21' Inhalt und Struktur, Idee und Design geben und ein Gespuer fuer die ihm innewohnenden Chancen einer zukunftsfaehigen Stadtentwicklung vermitteln. Das Forschungsvorhaben stoesst in diese Luecke und versucht, ein 'Prozessdesign Lokale Agenda' fuer die kommunale Praxis zu entwickeln.
Nach dem Fall der innerdeutschen Grenzen begann die Privatisierung des ehemaligen DDR-Vermögens bzw. die Veräußerung durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG). In diesem Zuge entstanden größere private Forstbetriebe in den neuen Bundesländern. Ziel des Projektes ist es zum einen den Forstbetrieben ein Hilfsmittel für das innerbetriebliche Controlling zu bieten. Auf der Basis des auf langfristige Nutzung angelegten Systems mit einer einheitlichen und praxisbezogenen Methodik zur Durchführung eines Betriebsvergleiches werden bestimmte, zeitnahe Kennzahlen entwickelt, welche durch das Controlling mit den betriebseigenen Kennzahlen verglichen werden können. Außerdem hat der Betriebsvergleich einen wichtigen Informationscharakter für externe Analysen. So gibt er einen verlässlichen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation verschiedener Betriebstypen, die auf gesetzlich fixierter Basis privatisiert wurden.
Die Städtebauförderung erzielt beachtliche volkswirtschaftliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte. Diese beruhen auf der Bündelung von öffentlichen Mitteln und dem Anstoß privaten Kapitals, das die Programme der Städtebauförderung mobilisieren. Welche direkten und indirekten Effekte haben die Programme auf die städtische und regionale Wirtschaft bzw. Beschäftigung? Welche regionale Reichweite haben diese Effekte? So lauten zwei wesentliche Fragen, welche die Forschungsarbeit beantworten soll. Anlass und Ziel: Die Programme der Städtebauförderung wurden bereits anhand von 50 Fallbeispielen analysiert und zwar hinsichtlich ihrer Anstoß- und Bündelungseffekte, der Wachstums- und Beschäftigungseffekte sowie ihrer Wirkungen auf das Steueraufkommen und die Sozialversicherungen (BUW/DIW 2011). Die Bündelungseffekte umfassen jene Mittel der öffentlichen Hand, die neben der Städtebauförderung verausgabt wurden. Die Anstoßeffekte betreffen private Investitionen, die mit der Städtebauförderung zusammenhängen. Die Ergebnisse der Fallstudien machen deutlich, wie groß die Bündelungs- und Anstoßeffekte in den untersuchten Gebieten sind. Die Maßnahmen und Projekte haben eine enorme Bedeutung für die lokale und regionale Ökonomie. Die Reichweite der ökonomischen Effekte der Städtebauförderung in einer räumlichen Staffelung ist allerdings bislang nicht dezidiert untersucht worden. Ziel des Forschungsprojektes ist es daher, vertiefende Kenntnisse über die räumliche Verteilung der ökonomischen Wirkungen zu erlangen. Diese sind insofern von Belang für die Städtebauförderung, als dass hierdurch Rückschlüsse auf die 'Wirkungswege' der Fördermittel erlangt werden können. Neben den eingangs formulierten Fragen geht es im Forschungsprojekt um die folgenden: - Welche direkten und indirekten Effekte hat die Städtebauförderung auf die städtische und regionale Wirtschaft bzw. Beschäftigung? - Welche Unternehmen bzw. Wirtschaftszweige profitieren vornehmlich von der Städtebauförderung? - In welchem Umfang profitieren lokale Unternehmen der geförderten Städte und Gemeinden von der Förderung oder sind die Effekte eher überregionaler zu verzeichnen? - Wo und in welchem Umfang finden das Wachstum und die Beschäftigung, die im Zusammenhang mit der Städtebauförderung entstehen, letztlich statt? - Welche Bruttowertschöpfung entsteht aus den Effekten? Welche kommunalen Steuereinnahmen lassen sich aufgrund der Investitionen verzeichnen? - Wie hoch ist der Anteil der Städtebaufördermittel, die im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen, an Private weitergereicht werden?
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 577 |
| Europa | 22 |
| Kommune | 10 |
| Land | 122 |
| Weitere | 63 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 109 |
| Zivilgesellschaft | 21 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 8 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 505 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 137 |
| Umweltprüfung | 29 |
| unbekannt | 55 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 193 |
| Offen | 546 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 705 |
| Englisch | 111 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
| Datei | 22 |
| Dokument | 82 |
| Keine | 439 |
| Unbekannt | 10 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 249 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 386 |
| Lebewesen und Lebensräume | 635 |
| Luft | 350 |
| Mensch und Umwelt | 743 |
| Wasser | 275 |
| Weitere | 724 |