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Unterstützung des UBA im Rahmen des Vollzugs des ProMechG

Das Projekt "Unterstützung des UBA im Rahmen des Vollzugs des ProMechG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten durchgeführt. A) Problemstellung: Im Rahmen des Vollzuges des ProMechG sind angesichts der Neuartigkeit der Materie Hilfestellungen für den Vollzug erforderlich sowie spezielle vollzugsbezogene Fragestellungen zu lösen. So müssen beispielsweise Formulare und Leitfäden für die Antragstellung bei JI- und CDM-Projekten beim UBA erarbeitet werden. Die Prüfungstätigkeit des UBA im Rahmen der Zustimmung von Projekten soll, so weit möglich, durch die Entwicklung allgemeiner Standards vereinfacht und beschleunigt werden. Darüber hinaus ist ggf. externe Unterstützung zur Bearbeitung von im Vollzug ad-hoc auftretenden Einzelfragen erforderlich. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Wahrnehmung einer Vollzugsaufgabe im Ressort. C) Ziele des Einzelvorhabens: Beitrag zur Schaffung effektiver und effizienter Vollzugsstruktur.

Potentialanalyse von zusätzlichen Emissionsminderungen in der Landwirtschaft

Das Projekt "Potentialanalyse von zusätzlichen Emissionsminderungen in der Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Perspectives GmbH durchgeführt. Mit dem Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG) können Klimaschutzprojekte in Deutschland als Joint Implementation Projekte (JI) anerkannt werden, aus denen Zertifikate für den europäischen und den internationalen Emissionshandel generiert werden können. Grundvoraussetzung für die Anerkennung solcher Klimaschutzprojekte ist der Nachweis der zusätzlichen Emissionsminderung an einer Quelle (§ 2 Nummer 5 ProMechG). Einem JI-Projekt in der Landwirtschaft wurde bisher in Deutschland noch nicht zugestimmt. Ein Grund dafür ist, dass ein erheblicher Anreiz, Emissionen in der Landwirtschaft zu mindern vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgeht. Für Projektaktivitäten, die eine Vergütung nach dem EEG bekommen könnten (z.B. energetische Verwertung von Wirtschaftdünger), ist die Zustimmung gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 ProMechG ausgeschlossen. Des Weiteren können Emissionen, die dem Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung oder Forstwirtschaft zuzuordnen sind, nicht mit dem ProMechG adressiert werden. Somit sind zwei große Emissionsquellen in der Landwirtschaft für JI-Projekte ausgeschlossen. Jedoch gibt es in der Landwirtschaft noch darüber hinaus reichendes Minderungspotential, das durch keine gesetzlichen Regelungen oder Förderinstrumente adressiert wird und somit potentiell mit dem JI-Mechanismus gehoben werden könnte. Insgesamt schätzt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) das die Landwirtschaft sowie die landwirtschaftliche Flächennutzung im Jahr 2005 THG-Emissionen in Höhe von rd. 111 Mt CO2äq verursacht hat. Von dieser Gesamtsumme sind rd. 37 Mt CO2äq der Düngung landwirtschaftlicher Böden und der aus landwirtschaftlichen N-Überschüssen entstehenden Lachgasemissionen zuzuordnen. Die Emissionen, die bei der Düngemittelherstellung entstehen, sind in dieser Zahl nicht enthalten.Ziel des Gutachtens ist es, die zusätzlichen Emissionsminderungspotentiale (gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 ProMechG) die sich aus der Düngung von landwirtschaftlichen Böden ableiten lassen zu definieren. Dabei soll das JI-Protentials analysiert werden und einschätzen werden inwieweit mit dem JI-Mechanismus diese Emissionsquelle addressiert werden kann. Bestandteil des Vorhabens sind folgende Teilziele: - Definition möglicher JI-Projektaktivitäten zur Minderung von Emissionen in der landwirtschaftlichen Düngung; -Quantitative Schätzung des JI-Gesamtpotentials in für diesen Bereich; - Bewertung der Umsetzbarkeit potentieller JI-Projekte inklusive einer beispielhaften Kosten-Nutzen Analyse für den Projektträger (z.B. ein landwirtschaftlicher Betrieb); - Empfehlungen ableiten für die Entwicklung einer Methodologie, die für eine Projektaktivität, die ein hohes Minderungspotential in Verbindung mit einer guten Realisierbarkeit aufweist gelten sollen.

Potentialanalyse für JI-Projekte innerhalb Deutschlands auf den Gebieten Energieeffizienz und Verkehr

Das Projekt "Potentialanalyse für JI-Projekte innerhalb Deutschlands auf den Gebieten Energieeffizienz und Verkehr" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. A) Problemstellung: Mit diesem Forschungsvorhaben soll das Potential für JI-Inland und damit einhergehende methodische und organisatorische Fragestellungen beleuchtet werden. Es soll überprüft werden, in welchen Sektoren Potentiale zur Durchführung von Emissionsreduktionsmaßnahmen bestehen. Das Hauptaugenmerk soll auf Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz, gelegt werden. Als weiterer Sektor soll der Verkehrsbereich genauer analysiert werden. Hier soll einerseits die Übertragbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse auf andere EU-Länder vor dem Hintergrund des acquis communitaire analysiert werden. Andererseits soll auch geprüft werden, inwieweit diese Ansätze auf JI-Projekt in Nicht EU-Länder übertragen werden können. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Deutschland ist gemäß ProMechG als Gastgeberland für die Durchführung von Klimaschutzprojekten innerhalb der Gemeinsamen Umsetzung (JI) vorgesehen. Dadurch soll Akteuren der freien Wirtschaft durch den Verkauf der generierten Zertifikate ein Anreiz geboten werden, neben den gesetzlichen Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zusätzliche weitergehende Aktivitäten zu finden und durchzuführen. Das Potential für JI-Projekte innerhalb Deutschlands ist bisher noch nicht geschätzt worden. Mit der Erfahrungen der Projektumsetzung können die Unternehmen dann mit vergleichbarer Methodologie ins Ausland gehen. C) Ziel des Vorhabens ist es, für deutsche Unternehmen das Potential und verschiedene Methodologien für JI- Projekte in Deutschland und in anderen Annex I- Staaten aufzuzeigen und somit neue CO2-Minderungspotential aufzudecken.

Medizinisch-biologischen Konsequenzen des Energieversorgungsgesetzes, seiner Instrumente und der durch das Gesetz bedingten umweltrelevanten Mechanismen und Verhaltensmuster (im Hinblick auf eine Novellierung)

Das Projekt "Medizinisch-biologischen Konsequenzen des Energieversorgungsgesetzes, seiner Instrumente und der durch das Gesetz bedingten umweltrelevanten Mechanismen und Verhaltensmuster (im Hinblick auf eine Novellierung)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Wuppertal, Hochbauamt durchgeführt. Zur Verbesserung des medizinisch-biologischen Immissionsschutzes sollen die, durch das Energieversorgungsgesetz von 1935, eingefuehrten bzw. bedingten Instrumente, Mechanismen und Verhaltensmuster, ihre umweltrelevanten Folgewirkungen sowie die Energie-Versorgungsstruktur (Energieversorgungsunternehmen, Energietraeger, Infrastruktur der Energieerzeugung und -verteilung) untersucht werden. Die Untersuchung soll an einem Fachgesetz beispielhaft aufzeigen, ob seit 1935 Entwicklungen eingetreten sind, die aus Umweltsicht Ansaetze an Alternativregelungen denkbar erscheinen lassen. In einer Vorstudie soll das skizzierte Problemfeld strukturiert werden. Vorstudie: 1.2.1978-31.5.1978 = DM 46200.

Rechtliche und vollzugorientierte Umsetzung des Emissionshandels als selbstständiges Teilvorhaben (FKZ 206 41 510) im Rahmen des Globalansatzes 'Vollzugsorientierte Analyse von Einzelfragen des Emissionshandelsregimes' (FKZ 206 41 500)

Das Projekt "Rechtliche und vollzugorientierte Umsetzung des Emissionshandels als selbstständiges Teilvorhaben (FKZ 206 41 510) im Rahmen des Globalansatzes 'Vollzugsorientierte Analyse von Einzelfragen des Emissionshandelsregimes' (FKZ 206 41 500)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. A) Problemstellung: Am 1. Januar 2008 beginnt die zweite Handelsperiode/Zuteilungsperiode (2008-2012) im Rahmen des europäischen Emissionshandelsystems. Die rechtliche Vorbereitung für die zweite Handelsperiode läuft in Deutschland zurzeit auf Hochtouren. In den nächsten Monaten müssen aufbauend auf den Vorgaben des NAP II, den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für die zweite Handelsperiode und den gemachten Vollzugserfahrungen in der ersten Handelsperiode, die für die Durchführung und Weiterentwicklung des Emissionshandelsystems erforderlichen rechtlichen Regelungen in Deutschland geschaffen werden. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Das BMU muss die erforderlichen gesetzlichen Regelungen schaffen. C) Ziel des Vorhabens ist: Ziel des Forschungsprojekts ist es, die für die Durchführung des Emissionshandels in Deutschland in der zweiten Handelsperiode erforderlichen rechtlichen Regelungen vorzubereiten und das BMU bei der Erarbeitung der Gesetze und Verordnungen zu unterstützen. Hierbei geht es vor allem um folgende Rechtsetzungsarbeiten: - Erarbeitung des ZuG 2012 nebst erforderlicher Rechtsverordnungen; - Novellierung des TEHG und Schaffung weiterer Rechtsverordnungen; -Novellierung des ProMechG und Schaffung weiterer Rechtsverordnungen.

Politikvorschläge für eine umweltgerechte Rohstoffversorgung

Politikvorschläge für eine umweltgerechte Rohstoffversorgung Negative Umweltauswirkungen, die steigende Nachfrage nach Rohstoffen, global verteilte Lagerstätten und verzweigte Handelswege erfordern international vollziehbare Umweltstandards bei der Rohstoffgewinnung und -versorgung. Ein Bericht im Auftrag des UBA zeigt unter anderem, dass Deutschland und die EU einen internationalen Standard für verantwortungsvollen Bergbau anregen sollten. Der englischsprachige Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „International Governance for an Environmentally Sound Supply of Raw Materials (InGoRo)“ beinhaltet die Bewertung ausgewählter Governance-Instrumente, Schlussfolgerungen und konkrete Handlungsvorschläge für die Umwelt- und Rohstoffpolitik Deutschlands. Ausgewählte Empfehlungen Als zentrales Ergebnis ist festzuhalten, dass es derzeit keine erfolgsversprechenden politischen Aussichten für einen eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag über verantwortungsvollen Bergbau und die Beschaffung von Mineralien gibt. Dennoch könnte die Bundesregierung mit der Unterstützung anderer Staaten eine Initiative für eine verantwortungsvolle Rohstoffversorgung im Rahmen der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA-5) im Jahr 2021 einbringen, die zum Beispiel zu weiterreichenden Selbstverpflichtungen einzelner Vertragsstaaten führt. Dies scheint aussichtsreich, da der aktuelle Bericht des „International Resource Panel“ (⁠ UN ⁠ IRP) mit dem Titel „Mineral Resources Governance in the 21st Century“ im Frühjahr 2019 von UNEA-4 der offiziell anerkannt wurde. Darüber hinaus könnte die Bundesregierung die laufenden Verhandlungen über einen Globalen Umweltpakt in der noch frühen Phase nutzen, um die Rohstoffgewinnung als neuen Vertragsbestandteil in den Verhandlungsprozess einzubeziehen. Als erfolgversprechender stufen die Autorinnen und Autoren einen Vorstoß von Deutschland und der Europäischen Union zur Entwicklung einer internationalen, unverbindlichen Norm für verantwortungsvollen Bergbau unter Einbeziehung Chinas und anderer rohstoffexportierender Schwellen- oder Entwicklungsländer ein. Sie sehen bereits eine Vielzahl von Ansätzen, um solche Standards auf der ganzen Welt zu schaffen und zu etablieren. Einige davon werden von Staaten, Bergbauindustrien oder anderen relevanten Interessengruppen betrieben und setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Die mittlerweile unübersichtliche Zahl von Initiativen führt dazu, dass der Wunsch nach einem international einheitlichen Standard für den Bergbau wächst. Das Umweltbundesamt wird sich zusammen mit dem Bundesumweltministerium dafür einsetzen, dass die Bundesregierung geeignete Schritte berät und sich beispielsweise bei der Fortschreibung ihres Ressourceneffizienzprogramms sowie der Rohstoffstrategie bereits zu ersten konkreten Maßnahmen bekennt. Vorgehen im Projekt Auf der Grundlage eines jeweils angepassten Kriterienkatalogs wurden ausgewählte völkerrechtliche Prinzipien (z. B. Vorsorgeprinzip), völkerrechtliche Verträge (z. B. UNCCD, Espoo, Minamata, ILO), sogenannte „Soft Law“ (z. B. ASI, TSM, ⁠ OECD ⁠ DD Guidance, etc.) sowie nationale und europäische Regelungen mit extraterritorialer Wirkung (EU-Konfliktmineralienverordnung, EU-Holzverordnung, franz. Gesetz zur Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten) untersucht und daraufhin bewertet, ob und inwieweit sie geeignete Ansätze und Mechanismen zur Förderung eines verantwortungsvollen internationalen Bergbaus enthalten. Die Bestandsanalyse ermöglicht Rückschlüsse, ob ein eigenständiger bergbauspezifischer Ansatz, wie beispielsweise ein völkerrechtliches Übereinkommen für einen verantwortungsvollen Bergbau, verfolgt werden sollte, inwieweit bestehende Verträge und Verordnungen ergänzt werden können oder ob andere, z. B. freiwillige oder finanzielle Ansätze, erfolgversprechender erscheinen. Ergänzt wurde die Untersuchung durch drei ausgewählte Fallstudien und Interviews mit Personen aus der Praxis.

Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997

Dieses Gesetz gilt für die Erzeugung von Emissionsreduktionseinheiten und zertifizierten Emissionsreduktionen aus der Durchführung von Projekttätigkeiten im Sinne der Artikel 6 und 12 des Protokolls, an denen die Bundesrepublik Deutschland als Investor- oder Gastgeberstaat beteiligt werden soll. Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das ProMechG.

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