Das Projekt "Umweltwirksamkeit kommunaler Agenda 21-Plaene zur nachhaltigen Entwicklung - Bewertung des Erarbeitungs- und Umsetzungsprozesses, Vorschlaege zur Effektivierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ICLEI - Local Goverments for Sustainability, Europasekretariat GmbH durchgeführt. Gemaess Artikel 28 der Agenda 21 (Rio-Gipfel 1992) soll in den Kommunen ein Konsens ueber einen langfristigen kommunalen Aktionsplan zur nachhaltigen Entwicklung (lokale Agenda 21) erzielt werden. Aufgabe der Umweltseite des Bundes ist es, diesen Konsensbildungsprozess zu unterstuetzen. Neben der Foerderung von Demonstrationsvorhaben (Beispiel Berlin-Koepenick), dem Aufzeigen von Handlungsfeldern und der Durchfuehrung von Seminaren bedarf es insbesondere einer systematischen und uebergreifenden Bewertung der Erarbeitung und Umsetzung der kommunalen Agenda in den Staedten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland. Ziel des F+E-Vorhabens ist es daher, im Rahmen einer Synopse den aktuellen Sachstand der Ansaetze zu analysieren, die Umweltwirksamkeit kommunaler Agenden einzuschaetzen und darauf aufbauend Hinweise/Bausteine zur Effektivierung des Instrumentariums zu geben. Die Hinweise/Bausteine zur Effektivierung des kommunalen Agenda 21-Prozesse sollen sich nicht nur auf die Ziel- und Massnahmenebene beschraenken, sondern auch auf instrumentelle und organisatorische Aspekte der Realisierung ausgerichtet sein. Ein projektbegleitender Beirat ist einzurichten, aus dem heraus auch eine Unterstuetzung und fachliche Beratung ausgewaehlter Kommunen erfolgen soll.
Das Projekt "Teilprojekt PB: Wissenschaftlich-technische Begleitung des Projektverbundes SAFIRA" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DGFZ Dresdner Grundwasserforschungszentrum e.V. durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die wissenschaftlich-technische Begleitung des Projektverbundvorhabens SAFIRA (Sanierungs-Forschung in regional kontaminierten Aquifern) zur Gewaehrleistung einer rationellen Projektarbeit. Hierzu gilt es, in Abstimmung zwischen dem BMBF-Fachreferat 421, PT und dem UFZ einen Projektbeirat zu bilden. Aufgaben des Projektbeirates sind: - Mitwirkung bei der Bewertung der Zwischen- und Endergebnisse - Ueberwachung und Ueberpruefung der Projektbearbeitung - Mitwirkung bei der Termin- und Ablaufverfolgung der FuE-Arbeiten - Teilnahme an den Koordinationssitzungen des Projektverbundes und vor-Ort-Termine - Unterrichtung des Projekttraegers ueber den Ablauf der FuE-Arbeiten, insbesondere ueber auftretende und sich abzeichnende Schwierigkeiten - Unterbreitung von Vorschlaegen zur Behebung von Schwierigkeiten und zum weiteren Vorgehen - Berichterstellung nach Koordinationssitzungen und Vor-Ort-Kontrollen. Diese Projektbegleitung ist durch unabhaengige und disziplinuebergreifende Fachkompetenz zu gewaehrleisten.