Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sowie der Grundwasserverordnung (GrwV) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens Hintergrundwerte für gelöstes Cadmium im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Cadmium umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert die Cadmium-Hintergrundwerte (90.-Perzentil) der unterschiedlichen Teilräume. Die Klassifizierung orientiert sich an den gültigen Geringfügigkeitsschwellenwerten (GFS) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, etc.). Ausführliche Informationen zu Cadmium im Grundwasser Niedersachsens sind im GeoBericht 41 zu finden. Hintergrundwerte sind keine aktuellen Messwerte zur Grundwassergüte und können nicht als solche genutzt werden! Informationen zu den Daten: Die erhobenen Daten sind Gegenstand eines Forschungsprojektes der Universität Bremen, Fachbereich Geowissenschaften, Fachgebiet Geochemie und Hydrogeologie (KUBIER 2019a), welches als Maßnahme nach EG-WRRL initiiert wurde (MU 2015). Das Forschungsprojekt wurde in Kooperation mit dem LBEG durchgeführt, die Projektförderung erfolgte durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit Fördermitteln des Landes Niedersachsen aus dem Bereich Grundwasser. Zu dem Forschungsprojekt wurde ein Abschlussbericht mit einer umfangreichen Dokumentation erstellt (KUBIER 2019b), der die Grundlage für den GeoBericht 41 bildet. Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus den Landesmessnetzen Niedersachsens und Bremens. Quellen: KUBIER, A. (2019a): Occurrence, reaction and transport behavior of cadmium in groundwater. Dissertation, Universität Bremen. – 125 S., Bremen. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:46-00107497-17. KUBIER, A. (2019b): Cadmium im Grundwasser Niedersachsens - Abschlussbericht. – Forschungsprojekt Universität Bremen 62170-11-02/CD A31: 88 S.; Bremen [Unveröff.]. MU – NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND KLIMASCHUTZ (2015): Niedersächsischer Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen 2015 bis 2021 der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein. – 303 S., Hannover.A
Zur Unterstützung der Strategien und Maßnahmen im Klimaschutz sind bereits mehrere Förderprogramme und Förderrichtlinien vorhanden. Weitere befinden sich in der Bearbeitung. Bild: SenUVK Projektförderung Für die Umsetzung der Strategien und Maßnahmen des BEK 2030 werden vom Land Berlin Mittel zur Verfügung gestellt, die sowohl zur Förderung von Projekten der Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen als auch anderer öffentlicher Stellen und Privater vorgesehen sind. Weitere Informationen Bild: BA Tempelhof-Schöneberg, Heiß/Preussler Förderaufruf „Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte durch öffentliche Einrichtungen im Land Berlin“ In Berlin besteht ein hoher Altbestand an benzinbetriebenen Gartengeräten, die durch Abgase und Lärm der Umwelt schaden. Inzwischen gibt es für viele Geräte eine Variante mit Akku-Betrieb. Um eine breite Nutzung von umweltfreundlichen Gartengeräten zu erreichen, wird deren Beschaffung unterstützt. Weitere Informationen Bild: SenStadtWohn Förderprogramm Stromspeicher (SenWEB) Mit Geldern des Stromspeicher-Förderprogramms Berlin wird der Kauf eines Stromspeichers unterstützt, der zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert wird. Das Programm ist eine Maßnahme des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030. Weitere Informationen Bild: belchonock/Depositphotos.com Berliner Heizungsaustauschprogramm (2019-2021) Berlin ist auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045. Die klimafreundliche Wärmeversorgung der Berliner Wohngebäude spielt hierbei eine wichtige Rolle. Weitere Informationen
Die Sanierung der Louise-Schroeder-Schule in Berlin-Lichterfelde (Förderkennzeichen: 2002-B1-G) ist erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der BENE2-Förderung wurde von der BIM Berliner Immobiliengesellschaft am Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung eine hochmoderne, vorgehängte Fassade mit Photovoltaikmodulen installiert. Außerdem wurde die Energieverteilung durch einen hydraulischen Abgleich optimiert. Durch die Sanierung können nun 317 MWh Primärenergie jährlich eingespart werden und die Schule reduziert ihre Treibhausgasemissionen um rund 66 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr. Mehr Informationen finden Sie hier. Am Dienstag, 14. Januar 2025, hat der Berliner Senat die sogenannte Investitionsplanung 2024 bis 2028 beschlossen. Diese Investitionsplanung gibt eine Übersicht über Vorhaben, die der Senat für Berlin in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden an vielen Stellen Einsparungen vorgenommen, dies betrifft auch den Klimaschutz und den Umweltschutz. BENE 2 ist von den Kürzungen der Investitionsplanung betroffen. Generell wird die Landesbeteiligung an BENE 2 geringer ausfallen müssen als ursprünglich geplant. Konkrete Entscheidungen für den Doppelhaushalt 2026/ 2027 sind aber noch nicht getroffen worden. Es ist daher auch noch denkbar, dass die avisierten Kürzungen doch nicht vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen werden. Das wird sich erst im Jahresverlauf 2025 zeigen. Was bedeutet das für Sie? …falls Sie bereits eine Bewilligung erhalten oder einen Änderungsantrag gestellt haben: Sie können Ihr bewilligtes Vorhaben weiter wie bewilligt umsetzen. Allerdings müssen wir Sie im Fall von Änderungsanträgen um etwas Geduld bitten; wir machen aktuell einen internen „Kassensturz“, um die Förderung unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen neu auszurichten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihnen bei geplanten Mittelverschiebungen weniger flexibel entgegenkommen können. Wenn Sie Mittel beispielsweise im laufenden Jahr 2025 nicht verausgaben, ist nicht gewährleistet, dass die restlichen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können. Sie müssten dann entsprechend mehr Eigenmittel einsetzen. …falls Sie einen Erstantrag gestellt haben oder einen Antrag vorbereiten: Gerne bearbeiten wir Ihre gestellten Anträge. Allerdings muss geprüft werden, ob eine höhere Eigenbeteiligung als bisher geplant erbracht werden kann. Die B&SU wird Sie im Rahmen der Antragsprüfung zu dieser Frage kontaktieren. …falls Sie eine neue Projektskizze einreichen möchten: Jederzeit gerne. Die Aufrufe sind weiterhin geöffnet, allerdings müssen die geplanten Budgets und die möglichen Förderquoten angepasst werden. Die in den Förderaufrufen genannten maximalen Förderquoten werden unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr realisierbar sein. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da die Bearbeitung nicht immer zeitnah erfolgen kann. Herzlichen Dank! Wir alle arbeiten mit Hochdruck daran, Ihren Interessen entgegenzukommen. Die eingangs genannte Investitionsplanung ist Ihrem Namen nach vorläufig – es handelt sich um eine Planung. Diese wird erst in später folgenden Verhandlungen für den Berliner Doppelhaushalt konkretisiert werden. Wir sind zuversichtlich, Lösungen zu finden, um Ihnen mit BENE 2 weiterhin eine attraktive Projektförderung im Klima- und Umweltschutz bieten zu können. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Haben Sie ein innovatives Klimaschutzprojekt in Berlin realisiert oder geplant? Dann bewerben Sie sich jetzt auf einen der traditionsreichsten Klimaschutzpreise der Stadt und werden Sie Klimaschutzpartner des Jahres 2025. Hier geht’s zur Bewerbung: www.klimaschutzpartner-berlin.de Bewerbungsschluss ist der 25. April 2025. Im Förderschwerpunkt 1 ermöglicht der Förderaufruf „Energieeffizienz – beihilferelevante Vorhaben“ die Förderung von Projekten, deren Antragsteller wirtschaftlich tätig sind. Innerhalb dieses Förderaufrufs wird zwischen zwei Antragstellergruppen unterschieden. Die Antragstellergruppe 1 umfasst Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie des Groß- und Einzelhandels. Die Antragstellergruppe 2 schließt unter anderem Kultur- und Sporteinrichtungen ein. Für beide Antragstellergruppen sind energieeffiziente Maßnahmen zur Optimierung, zum Austausch oder zum Umbau bestehender technischer Anlagen förderfähig. Zusätzlich sind für die Antragstellergruppe 2 auch Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung förderfähig. Projektskizzen können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Ute Bonde überreichte am 07.10.2024 an Vertreter:innen der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. BENE ermöglicht auch in seiner zweiten Förderperiode die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916). Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier . Im Förderschwerpunkt 1 werden mit dem Aufruf „Beihilfefreie Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich“ die Förderaufrufe 1.3 bis 1.6 sowie 1.8.1 bis 1.8.3 vereint. In diesem Zusammenhang wurden anstelle der bisherigen Orientierungsfördersätze maßnahmenspezifische Förderquoten zur Orientierung festgelegt und dabei eine Abstufung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Randbedingungen bei verschiedenen Antragstellenden vorgenommen. Die inhaltlichen Vorgaben und Hinweise wurden maßnahmenspezifisch gebündelt. In Bezug auf die zur Projektskizze anzugebenden Informationen und einzureichenden Unterlagen wurden die Anforderungen reduziert. Projektskizzen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Im Rahmen eines durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung geförderten Vorhabens (Förderkennzeichen 1256-R2-K) installierte der Friedrichstadt-Palast unterstützt mit REACT-EU-Mitteln eine innovative Kombination aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher. Durch diese umfangreichen, energetischen Maßnahmen wird der Friedrichstadt-Palast zum Vorreiter in der Kulturlandschaft der Hauptstadt. Vorgestellt wurde das abgeschlossene Vorhaben am 9. Juli 2024 bei einem offiziellen Termin mit der Staatssekretärin Frau Behrendt. Hier konnte u.a. die Photovoltaikanlage besichtigt werden, die sich nun über 1.400 Quadratmeter der Dachfläche erstreckt. Dies entspricht ca. 70 % der verfügbaren Dachflächen und deckt etwa 12 Prozent des Jahres-Elektroenergieverbrauches des Friedrichstadt-Palastes. Auch die Antriebsenergie der Wärmepumpe, die gegenüber wird regenerativ über Photovoltaik erzeugt und das Dreifache an Wärme als konventionelle Heizsysteme. Durch die installierten Energieeffizienzmaßnahmen können pro Jahr rund 400 Tonnen CO₂ eingespart werden. Mehr Informationen sowie einen Kurzfilm zu den umgesetzten energetischen Maßnahmen finden Sie hier. Am vergangenen Freitag (31.05.2024) fand die feierliche Wiedereröffnung des energetisch sanierten Campus der Evangelischen Hochschule Berlin statt, bei der auch Ute Bonde, die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrem Grußwort zur erfolgreichen Projektumsetzung gratulierte. Mit fast 11,6 Millionen Euro bewilligten förderfähigen Ausgaben handelt es sich hierbei um eines der größten Sanierungsprojekte des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE), welches in Ko-Finanzierung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins ist. Auch in der aktuellen Förderperiode werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Die Europäische Kommission hat die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro beschlossen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Dieser neue Höchstbetrag gilt ab dem 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2030 und wir werden diesen in BENE 2 anwenden. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass nun nicht mehr rückwirkend 3 Steuerjahre betrachtet werden, innerhalb derer Sie bzw. Ihr Unternehmen De-minimis-Hilfen erhalten hat (bspw. 01.01.2021 – 31.12.2023), sondern nach einem rollierenden Verfahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend drei Jahre betrachtet werden. Wir werden alle unsere Veröffentlichungen an die neue Regelung zeitnah anpassen. Nachzulesen unter: „Allgemeine De-minimis-VO“, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Und in einem Rundschreiben der Berliner Wirtschaftsverwaltung: Das Rundschreiben SenWiEnBe Nr. 1/2024 zur aktuellen De-minimis-Verordnungen finden Sie hier (Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Berlin.de). Für die Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (Infos zur GI finden Sie hier ) stellt BENE 2 gesonderte Budgets bereit. Die neuen Förderaufrufe in den Förderschwerpunkten 4 „Anpassung an den Klimawandel“ und 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ ermöglichen die Einreichung von Projektskizzen für diese Handlungsräume bis zum 30.06.2025. Detaillierte Informationen zu den Förderaufrufen und den Förderbedingungen haben wir Ihnen im jeweiligen Förderschwerpunkt bereitgestellt. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Mit über 100 Teilnehmenden war die digitale Veranstaltung „BENE als Impulsgeber für die Berliner Wärmewende“ rege besucht. Eingeleitet durch ein Grußwort von Manja Schreiner, Senatorin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurden Einblicke in die Umsetzung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung gewährt sowie im weiteren Verlauf ein besonderer Fokus auf den neuen Förderschwerpunkt „Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme“ gelegt. Großes Interesse galt einhergehend den drei zukunftsweisenden Vorhaben der Berliner Wasserbetriebe, der Green Urban Energy GmbH und der Stiftung Pfefferberg, die im Rahmen von BENE 2 beantragt wurden. Die Präsentationen der Referenten und Referentinnen stehen den Teilnehmenden unter www.energietage.de im Login-Bereich als Download zur Verfügung. Wir freuen uns sehr über das große Interesse und hoffen einen Impuls für weitere Projektideen und eine erfolgreiche Umsetzung von BENE 2 im Sinne einer ambitionierten Energiewende gesetzt zu haben. Gerne stehen wir Ihnen im Antragsverfahren beratend zur Seite. Der Förderaufruf 3.1 „Förderung von investiven Vorhaben zum klimafreundlichen Umbau vorhandener Energieinfrastrukturen, Energieerzeugung und Speicherung.“ im Bereich Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Förderschwerpunkt 3) ist verlängert worden. Projektskizzen zur Optimierung und zum Ausbau bestehender Wärme-, Energie- und Speichersysteme oder zur Sektorenkopplung von Infrastrukturen für Wärme, Strom, Gas und Mobilität können bis 30.09.2027 eingereicht werden. „Sie haben es vielleicht schon gesehen: Am 20.03.2024 haben wir unseren Wettbewerb “Regenial! Ihr zukunftsweisendes Schwammprojekt für unsere Schwammhauptstadt” gestartet. Gesucht werden bereits umgesetzte oder im Bau befindliche Berliner Beispiele/Bauvorhaben, die die Schwammstadt voranbringen. Wir möchten ihren Macher:innen eine Bühne geben und darüber ins Gespräch kommen, was gute Beispiele ausmacht. Sie wissen von zukunftsweisenden Projekten oder waren an der Realisierung beteiligt? Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie auf unseren Wettbewerbsaufruf aufmerksam machen und zum Mitmachen animieren würden. Alle Infos zum Wettbewerb und das Bewerbungsformular finden Sie hier. Am 17.04.2024 von 15:00 bis 16:30 Uhr findet die digitale Veranstaltung „BENE als Impulsgeber für die Berliner Wärmewende“ (Event-Nummer: D.467) statt. Nach einer kurzen Einführung in den Förderschwerpunkt 3 „Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme“ werden hier auch erste Projektideen zum Thema Wärmewende vorgestellt. Im Anschluss steht Ihnen das BENE-Team gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir laden Sie herzlich zu der Veranstaltung ein und freuen uns über zahlreiche Anmeldungen! Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Berliner Unternehmen und Unternehmenskooperationen haben weiterhin die Möglichkeit, Zuschüsse für den Umbau ihres Standorts zu beantragen und so einen Beitrag zu einem klimaangepassten Berlin zu leisten. Gefördert werden Projekte zur Regenwasserbewirtschaftung, zur Entsiegelung und Begrünung gewerblich genutzter Gebäude und Flächen. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und zur Antragstellung erhalten Sie hier. Die B&SU GmbH als Programmdienstleister berät bei allen Fragen zur Förderung, die Berliner Regenwasseragentur (www.regenwasseragentur.berlin) unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Vorhabens. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen. In Anwesenheit ungeduldiger Kinder und interessierter Berliner:innen eröffnete am Freitag der Bezirksstadtrat des BA Charlottenburg-Wilmersdorf, Herr Oliver Schruoffeneger den neuen Waldspielplatz und den Festplatz im Volkspark Jungfernheide. Infolge einer fünfjährigen Sanierung im Rahmen des Projekts „Nachhaltige ökologische Aufwertung des Naturraums Volkspark Jungfernheide in Charlottenburg-Nord“ konnte die Anlage nun zur Nutzung freigegeben werden. Mit einer Förderung in Höhe von 1.843.340 € aus EFRE- und Landesmitteln hat das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) diese umfangreichen Umbaumaßnahmen zugunsten der Erlebnisqualität und der Klimaanpassung möglich gemacht. Auch in der aktuellen Förderperiode werden vergleichbare Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Das Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) fördert öffentliche und gemeinnützige Akteure beim Ausbau der Stadt als Schwammstadt mit 20 Mio. EUR. Private Unternehmen und Unternehmenskooperationen werden eigens mit insgesamt 5 Mio. EUR gefördert. BENE 2 war Thema der Berliner Regenreihe #12. Referent:innen von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH haben anhand von Praxisbeispielen das landeseigene, EFRE – kofinanzierte Förderprogramm erläutert. Die Präsentationen dazu finden Sie hier. Die jüngste Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO (Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023) machte es erforderlich, auch die BENE 2 Förderrichtlinie im Hinblick auf den Anwendungsbereich der AGVO zu ändern. Insbesondere wurden die Anmeldeschwellen angehoben (Art. 4 AGVO; vgl. auch Beihilfemerkblatt BENE 2 vom 23.10.23) und die Schwelle zur Veröffentlichungspflicht von Informationen über Einzelbeihilfen auf grundsätzlich 100.000 € gesenkt (vgl. Kapitel 4 der FRL). Die Berechnungsregeln zur Beihilfenintensität und den beihilfefähigen Kosten (Art. 7 AGVO) wurden geändert (vgl. Kapitel 5.2 FRL). Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten für bereits eingegangene und noch nicht beschiedene Anträge, mithin bis zum 30.06.2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den Ablauf von fünf Jahren nach deren Inkrafttreten hinaus. Heute wurde der erste Zuwendungsbescheid des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) durch Frau Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH übergeben. Neben Frau Ebner von der BIM nahm Herr Buß, Schulleiter des OSZ, den Zuwendungsbescheid entgegen. Die bereitgestellten Fördergelder ermöglichen die energetische Gesamtsanierung des Hauses 1 des Oberstufenzentrums für Bürowirtschaft und Verwaltung (OSZ/Louise-Schröder-Schule Berlin). Das Oberstufenzentrum in der Lippstädter Straße in Berlin Lichterfelde wird phasenweise seit 2017 energetisch saniert. Mit der in BENE 2 beantragten Fassadensanierung und einem hydraulischen Abgleich wird der energetische Sanierungsprozess abgeschlossen. Die Wetterschalen der Außenwand bleiben aus Gründen der Nachhaltigkeit (graue Energie) erhalten. Die Fassadensanierung umfasst die Dämmung von Außenwandelementen sowie die Installation einer neuen vorgehängten hinterlüfteten Fassade mit integrierten PV-Modulen. Durch den abschließenden hydraulischen Abgleich wird der Betrieb der Heizungsanlage an den geänderten Wärmebedarf angepasst und optimiert. Durch diese Maßnahmen werden zukünftig jährlich ca. 66 t CO2-Äq eingespart. Mit einem Fördersatz von 25% unterstützt das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) das Vorhaben mit rund 1,26 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Das Förderprojekt stellt hierbei in Bezug auf die ergänzende inhaltliche Förderung durch BENE 2 einen Sonderfall dar, da der Fokus im Förderschwerpunkt 1 „Energieeffizienz“ auf der Förderung von energetischen Gesamtsanierungskonzepten liegt. Unter Berücksichtigung der stetig steigenden Baukosten werden jedoch auch energetischen Einzelmaßnahmen unterstützt, damit Gesamtkonzeptionen im Sanierungsbereich zügig realisiert werden können und Berlin sich dem Ziel der CO2-Neutralität im Bereich öffentlicher Gebäude annähert. Neben Maßnahmen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor werden durch BENE 2 auch Vorhaben in den Bereichen Klimaresilienz, städtische Mobilität und Energiesysteme gefördert. Weitere Informationen zu den Förderschwerpunkten und Förderbedingungen erhalten Sie hier. Am Freitag feierte das Bezirksamt Treptow-Köpenick zusammen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Richtfest des Gästehauses „Campus Wuhlheide“ mit Eröffnung durch Falko Liecke, Staatssekretär für Jugend und Familie und Oliver Igel, Bezirksbürgermeister in Treptow-Köpenick. Das Haus am Badesee in der Wuhlheide wird in eine Beherbergungsstätte für die Berliner Landesmusikakademie umgewandelt und unter anderem durch eine Förderung aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) der SenMVKU ökologisch und umweltgerecht saniert. In der Wuhlheide wurden mit Fördermitteln aus BENE und dessen Vorgängerprogrammen in den vergangenen 14 Jahren bereits mehrere Projekte zur ökologischen und energetischen Aufwertung umgesetzt (z. B. energetische Sanierung des Freizeit- und Erholungszentrums FEZ, biologische Regenwasserreinigung und -nutzung für den Badesee). Das Vorhaben wird im neu gestarteten Förderprogramm BENE 2 fortgeführt. Die Eröffnung ist für 2025 geplant. Weitere Informationen zum Förderprogramm BENE 2 und den einzelnen Förderschwerpunkten finden Sie hier. Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen EU-Schwellenwerte gemäß den Verordnungen (EU) 2023/2496, 2496, 2497 und 2510 für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Bauaufträge sowie Konzessionsvergaben 5.538.000 € (bisher: 5.382.000 €) Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 € (bisher: 215.000 €) Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern sowie in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit 443.000 € (bisher: 431.000 €) Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde der von der Bundesregierung aufgestellte zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 für nichtig erklärt. Mit diesem sollte eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Klima- und Transformationsfond“ (KTF) für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden. Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. BENE 2 ist von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch NICHT direkt betroffen, da das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Berlin sowie der Europäischen Union über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird und keine Bundesmittel – z.B. aus dem Klima- und Transformationsfonds – für die Finanzierung der Projekte bewilligt und umgesetzt werden. Gleichsam ist es möglich, dass durch potentielle Antragsteller:innen in Berlin nun verstärkt ein Fokus auf die europäische Förderpraxis und zur Verfügung stehende Landesmittel gelegt wird. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um zu besprechen, inwieweit Ihr Vorhaben im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 eine Aussicht auf Förderung hat. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und den Rahmenbedingungen finden Sie hier. Im Förderschwerpunkt 4 Anpassung an den Klimawandel werden mit dem neuen Aufruf 4.4 „Umsetzung des Schwammstadtprinzips an Berliner Unternehmensstandorten“ Unternehmen und Unternehmenskooperationen aufgerufen, dezentrale Regenwassermanagementmaßnahmen umzusetzen. Projektskizzen können bis zum 31.03.24 eingereicht werden. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Der Förderaufruf 3.2 „Förderung von Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionsprojekten“ im Bereich Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Förderschwerpunkt 3) ist bis 30.09.2027 verlängert worden. Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Im Bereich Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität ist ein neuer Förderaufruf veröffentlicht worden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität In den Bereichen Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme sowie Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität sind nun ebenfalls neue Förderaufrufe veröffentlicht worden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität Es wurden neue Förderaufrufe in den Bereichen Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme , Anpassung an den Klimawandel sowie Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Neue Förderaufrufe in den Bereichen der Energieeffizienz und Umwelt- und Energiemanagementsysteme . Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme BENE 2 startet mit den ersten Förderaufrufen im Bereich der Energieeffizienz . Ab sofort können Sie Ihre Projektskizzen einreichen. Die dazugehörigen Anlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt können aber bereits jetzt beim Programmträger angefordert werden. Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderaufrufe für die Förderschwerpunkte 2 bis 6 werden sukzessive eingestellt. Anhand der Liste können Sie sich einen Überblick über die beabsichtigten Aufrufe und Fristen verschaffen. Wir freuen uns über einen gelungenen Auftakt für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in der zweiten Förderperiode und danken insbesondere dem Berliner Ensemble für die wertschätzende Gastgeberrolle. Gerne können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung unter YouTube abrufen und sich weiterhin zur Programmatik und dem Antragsprocedere des BENE 2 informieren. Wir danken allen Beteiligten für den anregenden Austausch und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit an den Zielsetzungen der Berliner Umweltförderung. BENE 2 startet mit den ersten Förderaufrufen im Bereich der Umrüstung der Beleuchtung auf LED in öffentlichen Gebäuden der Bezirke und im Bereich der Umrüstung der Beleuchtung auf LED in Unternehmen. Die Aufrufe und dazugehörigen Anlagen Mit der Genehmigung der Förderrichtlinie ist nun der Startschuss in die neue Förderperiode gefallen. BENE 2 stellt bis Ende 2029 Fördermittel mit einem Gesamtumfang von mindestens 525 Mio. Euro für innovative Maßnahmen, Projekte und Investitionen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie in unserer nun veröffentlichten Förderrichtlinie. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen! Weitere Informationen unter Förderbedingungen Bis 30. Juni 2020 konnten Sie noch Skizzen für eine BENE-Förderung einreichen. Uns haben so viele Anfragen erreicht, dass sämtliche BENE-Mittel vollständig ausgeschöpft sind. Wir werden damit voraussichtlich weit über 200 Klimaschutz- und Umweltvorhaben im Land Berlin unterstützen können. Nach bisherigem Stand werden durch die derzeit bewilligten Vorhaben über 68.000 Tonnen CO 2 -Emissionen pro Jahr eingespart. Dem Leitbild der Berliner Energietage 2023 „Energiewende: jetzt! gemeinsam“ entsprechend, informierte die B.&S.U. im Verbund mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über die Strukturen und Schwerpunkte der neuen Förderperiode des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2). Wir freuen uns über das breite Interesse an der Berliner Umwelt- und Klimaschutzförderung und hoffen einen Impuls für die erfolgreiche Umsetzung von BENE 2 im Sinne unserer ambitionierten Klimaschutzziele gesetzt zu haben. Wichtig ist es nun mit Ihnen gemeinsam die Vorhaben auf den Weg zu bringen. Gerne stehen wir Ihnen im Antragsverfahren beratend zur Seite. Zum BENE 2-Förderportal
Die Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen im Land Berlin können Mittel zur Finanzierung von Projekten beantragen. Bei positiver Entscheidung werden die Mittel im Rahmen einer auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Projekte können finanziell unterstützt werden, wenn sie sich in Maßnahmen des BEK 2030 wiederfinden – siehe auch die Beschlussfassung zum BEK 2030 – und einen maßgeblichen Anteil an der Zielerreichung beitragen oder die gewählten Strategien unterstützen. Jedes einzelne Projekt wird auf seine Kompatibilität mit dem BEK 2030 geprüft. Die Finanzierungshöhe ist abhängig von Inhalt, Notwendigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit sowie Zielstellung des Projektes. Im Regelfall beträgt die Finanzierungshöhe maximal 80 Prozent der gesamten Projektausgaben. Die Projektlaufzeiten sollten sich am Umsetzungszeitraum des BEK 2030 (2017 bis 2021) orientieren. Zur Verfügung stehende Mittel anderer öffentlicher (vgl. die Übersicht bei www.foerderdatenbank.de ) und nicht öffentlicher Stellen sind auszuschöpfen. Die Kumulation der BEK-Mittel mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, soweit die jeweiligen anderen Fördermittelgeber eine Kumulierung zulassen. Die finanziellen Konsequenzen durch Verstoß gegen das Kumulierungsverbot anderer Fördermittelgeber trägt der Antragsteller. Der Antragsteller ist verpflichtet, entsprechende Angaben über beabsichtigte, laufende oder erledigte Anträge bei den jeweiligen mittelgebenden Stellen zu machen und diesbezüglich spätere Änderungen mitzuteilen. Ziel der Projekte soll sein, die Kohlendioxidemissionen zu verringern oder im Bereich der Klimaanpassung geeignete Maßnahmen zu unterstützen. Es sind Projekte finanzierungsfähig, die in der Breite aller Handlungsfelder versuchen, die Rahmenbedingungen für (überwiegend) freiwilliges Klimaschutzhandeln zu verbessern und dieses zu fördern. Durch positive Beeinflussung vieler kleinerer und größerer “Stellschrauben” soll versucht werden, Klimaschutzhandeln und Anpassungsmaßnamen in der Stadt anzuregen und voranzubringen, um damit Innovationen und Geschäftsmodelle zu fördern, Teilmärkte in Gang zu bringen und Verhalten zu ändern. Es werden nur Projekte finanziert bei denen ein Ergebnis angestrebt wird, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Die Erfüllung geltender gesetzlicher Verpflichtungen wird nicht finanziell unterstützt. Mittel werden nur für Vorhaben bereitgestellt, die noch nicht begonnen wurden. Ausgaben, für die keine Mittel gewährt werden, sind u.a. der Kauf von Grundstücken, Verwaltungskosten und Personalausgaben im Land Berlin. Bei positiver Entscheidung über die finanzielle Unterstützung eines Projektes wird eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der jeweiligen Haupt- oder Bezirksverwaltung und dem Referat für Klimaschutz und Klimaanpassung der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt als Mittelgeber geschlossen. In der Verwaltungsvereinbarung wird festgelegt, dass der Mittelempfänger sowohl Zwischenberichte während der Projektlaufzeit, als auch einen Endbericht bei Abschluss des Projektes dem Mittelgeber vorlegen muss, in dem die zweckentsprechende Verwendung der BEK-Mittel anhand der vom Mittelgeber bereitgestellten Muster nachzuweisen ist.
Für die Umsetzung der Strategien und Maßnahmen des BEK 2030 werden vom Land Berlin Mittel zur Verfügung gestellt, die sowohl zur Förderung von Projekten der Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen als auch anderer öffentlicher Stellen und Privater vorgesehen sind. Es werden nur Projekte finanziell unterstützt, die sich in Maßnahmen des BEK 2030 wiederfinden und einen maßgeblichen Anteil an der Zielerreichung haben. Ein Anspruch auf finanzielle Mittel besteht nicht. Förderung für Hauptverwaltungen und Bezirksverwaltungen im Land Berlin Die Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen im Land Berlin können Mittel zur Finanzierung von Projekten beantragen. Bei positiver Entscheidung werden die Mittel im Rahmen einer auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen Förderung für andere öffentliche Stellen und Private Projekte können finanziell unterstützt werden, wenn sie sich in Maßnahmen des BEK 2030 wiederfinden und einen maßgeblichen Anteil an der Zielerreichung beitragen oder die gewählten Strategien unterstützen. Jedes einzelne Projekt wird auf seine Kompatibilität mit dem BEK 2030 geprüft. Weitere Informationen
Die bei der Erteilung eines Jagdscheins zu zahlende Jagdabgabe wird gem. § 21 LJagdG Bln zweckgebunden zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Insbesondere sollen gefördert werden: Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes und Untersuchungen der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten sowie von Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft Die Jagdabgabe wird nach der Änderung des Landesjagdgesetzes seit dem 1. August 2006 von der Stiftung Naturschutz Berlin vergeben. Die Vergabegrundsätze und das Antragsformular sind folgender Internetseite zu entnehmen: Projektförderung . Für folgende Projekte bzw. Maßnahmen wurden in den letzten Jahren Zuwendungen bewilligt bzw. Mittel verausgabt:
1981 wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus die Stiftung Naturschutz Berlin als landeseigene Stiftung ins Leben gerufen. Seitdem engagiert sie sich mit verschiedenen Projekten für eine artenreiche, vielfältige Stadt und widmet sich dem Natur- und Umweltschutz. Zudem fördert die Stiftung andere ideell und finanziell bei ihren Naturschutzprojekten. Ob Einzelperson, Bürgerinitiative oder mitgliederstarker Umweltverband – für alle ist die Stiftung Naturschutz Berlin ein zuverlässiger Partner. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert die Arbeit der Stiftung Naturschutz Berlin. Die Stiftung kann dadurch folgende Aufgaben und Projekte wahrnehmen: Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Sophie Bengelsdorf Umweltkalender Berlin Der Umweltkalender Berlin ist ein kostenloses Online-Portal mit umfassendem, tagesaktuellen Angebotsspektrum rund um Umwelt und Natur. Ob für Schülerinnen und Schüler, Pädagoginnen und Pädagogen oder Familien, unter den mehr als 8.000 jährlichen Veranstaltungen ist für jede Alters- und Interessengruppe das Passende dabei. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Naturschutzakademie Berlin Die Naturschutzakademie Berlin richtet sich an haupt- und ehrenamtlich Engagierte des Natur- und Umweltschutzes und bietet – digital und vor Ort – ein vielseitiges Programm: vom interaktiven Seminar zur Artenkenntnis, über Workshops zu Persönlichkeitsentwicklung, Projektmanagement und Medienkompetenz, bis hin zu Exkursionen. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Mira Langrock Langer Tag der StadtNatur Seit 2007 rückt der Lange Tag der StadtNatur einmal im Jahr den Artenreichtum Berlins in den Fokus. Rund 500 Veranstaltungen mit über 350 Expertinnen und Experten aus Verbänden, Verwaltungen und Vereinen an 160 Orten, binnen 26 Stunden: Das zieht sogar die eventerprobten Hauptstädter*innen in den Bann. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin/ Susanne Jeran Nemo – Natur erleben mobil Das umwelt- und naturpädagogische Projekt Nemo – Naturerleben mobil ist eine Ergänzung für den Unterricht von Grundschulkindern. Pädagoginnen und Pädagogen kommen an die Schule oder den Hort, nehmen die Kinder mit auf Erkundungstouren in den Park nebenan, wo sie spielerisch in das Abenteuer Stadtnatur eintauchen Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Nikolai Becker Die Naturbegleiter Die naturbegleiter unterstützen soziale Einrichtungen, Träger und Organisationen in ihrem Vorhaben, Menschen Naturkontakt zu ermöglichen und dadurch ihr Wohlbefinden zu stärken. In niederschwelligen und bedürfnisorientierten Veranstaltungen begleiten sie Menschen in die nahegelegene Stadtnatur. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Christopher Röttgers Naturerfahrungsräume In Naturerfahrungsräumen (NER) können Kinder durch freies Spiel eigene Erfahrungen auf naturnahen Freiflächen sammeln. Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, in jedem Bezirk mindestens einen davon einzurichten. Die NER-Beratungsstelle berät und unterstützt alle Berliner Interessierten auf diesem Weg. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Camilla Hoffmann Grüne Lernorte Die Sammlung Grüne Lernorte in Berlin stellt außerschulische Einrichtungen vor, die im Bereich Umweltbildung arbeiten. Es ist ein idealer Ratgeber für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und Eltern, die nach Ideen für Projekttage, Exkursionen, Wandertage und Ausflüge suchen. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Die Stiftung Naturschutz Berlin ist der zweitgrößte Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres in der Bundesrepublik. Jährlich werden rund 190 Jugendlichen damit Impulse und Orientierung für wichtige Entscheidungen für ihre Zukunft gegeben. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Camilla Hoffmann Ökologischer Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD) Der ökologische Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot für alle, die älter als 24 Jahre sind und sich außerhalb von Beruf und Schule für Natur und Umwelt engagieren wollen. Die Stiftung Naturschutz Berlin vermittelt passende Einsatzstellen, sei es im Büro, im Wald oder in einer Naturschutzstation. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Stadtnatur-Ranger Die Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger sind als Vermittler zwischen Mensch und Natur in allen Berliner Bezirken unterwegs. Sie leisten naturschutzfachliche Arbeit wie bspw. das Beobachten des Reviers, die wissenschaftliche Kontrolle, aber auch die Information der Bürgerinnen und Bürger und die Umweltbildungsarbeit. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Diana_Rosentreterbecken Koordinierungsstelle Fauna Die Koordinierungsstelle Fauna erfasst gefährdete Tierarten, entwickelt Schutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden und informiert über den Artenreichtum unserer Stadt. Sie baut ein Netzwerk aus Expertinnen und Experten und Laien auf, die den Schutz der einheimischen Fauna unterstützen. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Justus Meißner Koordinierungsstelle Flora Die Koordinierungsstelle Florenschutz ermittelt den Bestand seltener Pflanzenarten und konzipiert Schutzmaßnahmen. Vermehrungskulturen werden angelegt und nachgezogene Pflanzen ausgesetzt. Mit der „Pflanze des Monats“ wird auf gefährdete Berliner Pflanzen aufmerksam gemacht. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Sophie Bengelsdorf Moorrenaturierung Seit 2009 zahlen alle Behörden des Landes für Dienstflüge eine Klimaschutzabgabe. Als Kompensation der entstandenen Emissionen wird daraus die Renaturierung von Berliner Mooren finanziert, denn wiedervernässte Feuchtgebiete binden große Mengen des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Beratung biologische Vielfalt Dem Klimawandel sinnvoll zu begegnen heißt, dass wir Städte neu denken und gestalten müssen. Das Projekt „Beratung für ökologische Vielfalt“ unterstützt Wohnungsbaugesellschaften, Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer sowie Kleingärtnerinnen und Kleingärtner dabei, Lebensräume mit einem Mehrwert für Mensch und Natur zu schaffen Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Sophie Bengelsdorf Naturschutzpreis Mit der jährlichen Verleihung des Berliner Naturschutzpreises würdigt die Stiftung Naturschutz Berlin außerordentliche Leistungen für den Natur- und Umweltschutz. Sie zeichnet Personen aus, die sich in besonderem Maß um Flora und Fauna der Hauptstadt verdient gemacht haben. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Regina Otters Ehrenamt Mit der Koordinierungsstelle Ehrenamt ergänzt die Stiftung Naturschutz Berlin ihre Freiwilligendienstprojekte um ein flexibles Angebot für Ehrenamtliche, das nicht nur die gesamte Stadt, sondern auch verschiedenste Bereiche des Natur- und Umweltschutzes in den Fokus nimmt. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin / Susanne Bengsch Projektförderungen Damit Umweltbewusstsein, Naturschutzmaßnahmen und Erholungswert weiter wachsen, fördert die Stiftung Naturschutz Projekte, die dem Schutz von Natur und Umwelt sowie der Pflege der Landschaft dienen. Haben Sie eine Projektidee? Bei der Stiftung Naturschutz Berlin werden Sie umfassend beraten. Weitere Informationen Die Stiftung Naturschutz gibt monatlich einen Newsletter heraus, den Sie hier bestellen können: Newsletter abonnieren
Neulandgewinner geben sich nicht mit dem Bestehenden zufrieden. Mit ihren Aktivitäten stärken sie die lokale und regionale Identität und den Zusammenhalt über Generationen und Herkunft hinweg. Sie finden Wege, nachhaltig zu leben, soziale und Generationengerechtigkeit mit dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Ökosysteme zu verbinden. Sie schaffen Möglichkeiten für lebenslanges Lernen. Für ein gutes Leben vor Ort gestalten sie die soziale Infrastruktur. Sie bauen Werkstätten auf und bieten Gelegenheiten für Begegnungen der Generationen. Generationen. Sie denken Mobilität neu und schaffen kulturelle Orte für Jung und Alt, an denen Traditionen und neue Ausdrucksformen gepflegt werden. Traditionen und neue Ausdrucksformen gepflegt werden. Sie arbeiten mit Flüchtlingen und Kindern, Jung und Alten und erfinden die dörfliche oder städtische Gemeinschaft neu. Sie erproben neue Wege der demokratischen Teilhabe vieler. Ihre Ideen und Wege sind oft sind oft unkonventionell, stellen aber immer das Gemeinwohl und das offene, solidarische Miteinander in den Mittelpunkt. Sie wirken in die Gesellschaft hinein, indem sie stabile zivilgesellschaftliche Beziehungen und Strukturen aufbauen zivilgesellschaftliche Beziehungen und Strukturen aufbauen, neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter gewinnen und als starke Akteure gegenüber Politik und Verwaltung für ihre Anliegen eintreten. Das Programm wird für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeschrieben. Das Thünen-Institut für Ländliche Entwicklung e. V. und Neuland gewinnen e. V. führen das Programm gemeinsam durch. Bewerben können sich Menschen die etwas verändern wollen, die gemeinsam die Gesellschaft und den demografischen Wandel gestalten wollen, die kreativ sind und andere für ihre Ideen begeistern können die in einer aktiven Bürgergesellschaft eine notwendige Voraussetzung für Lebensqualität sehen vor Ort sehen und die den Austausch im Neulandgewinner-Netzwerk suchen und aktiv unterstützen wollen. Bewerben können sich Menschen, die ein Projekt in Trägerschaft eines gemeinnützigen Vereins durchführen wollen. Der Neulandgewinner ist die Person, die bereits im Auswahlverfahren im Mittelpunkt des Projektes steht und während der Förderdauer alle Verpflichtungen (Mentoring, Teilnahme an Workshops und Vernetzungsveranstaltungen) übernimmt, d.h. das Projekt nach außen vertritt. Projekt nach außen vertritt - damit ist nicht die rechtliche Vertretung gemeint. Projektförderung: Wie in den vergangenen Programmrunden werden voraussichtlich rund 20 Neulandgewinner in das Programm aufgenommen werden. Die Laufzeit der Projektförderung beträgt zwei Jahre. Ein Projektstart ist frühestens zum 01.01.2025 möglich. Mentoring: Alle Programmteilnehmenden erhalten ein individuelles Mentoring zur Entwicklung und Umsetzung ihres Vorhabens. Qualifizierung: In Workshops lernen die Teilnehmenden mit und von anderen Neulandgewinnern. Die Themen werden nach Bedarf ausgewählt. Zusätzlich können Webinare zu Fachthemen stattfinden. Vernetzung: Innerhalb des Programms werden verschiedene Vernetzungsformate zum Austausch untereinander, mit Neulandgewinnern untereinander, mit Neulandgewinnern aus früheren Runden und mit relevanten Akteuren aus Politik und Verwaltung angeboten. Sichtbarkeit: Unsere Kommunikationsmaßnahmen schaffen Aufmerksamkeit für Ihre Ideen und Projekte. Ihre Themen werden auf den OPEN Neuland Festivals und dem ÜBERLAND Festival aufgegriffen und präsentiert - aber auch über Publikationen und Social Media-Kanäle verbreitet. Das Projekt sollte eine konkrete gesellschaftliche Problemlage vor Ort praktisch verändern, dabei gemeinwohlorientiert arbeiten lokal und sozial wirken ländliche Räume gestalten und stärken Partizipation und Teilhabe für andere ermöglichen und Vorbild für andere sein wollen. Ihr Projekt sollte regional verankert sein eine realistische Umsetzungsperspektive und die Chance auf Verstetigung haben. Das Projekt, mit dem Sie sich bewerben, erfüllt reguläre Aufgaben im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit. Träger des Projekts sind überregionale Organisationen und Verbände, Landkreise und andere übergeordnete Institutionen. Das Projekt zielt auf eine wirtschaftliche Tätigkeit oder den Aufbau einer wirtschaftlichen Infrastruktur. Das Projekt besteht im Wesentlichen aus dem Erwerb, dem Bau oder der Sanierung von Immobilien (Grundstücke, Gebäude). Das Bewerbungsverfahren ist mehrstufig. Für die Online-Bewerbung sind zunächst eine überzeugende Persönlichkeit und eine gute Konzeptskizze inklusive Kostenplan erforderlich. Ist die Bewerbung überzeugend, besucht Sie eine Jury vor Ort. Aus allen Besuchen werden diejenigen ausgewählt, die sich der Jury präsentieren. Der Neuland gewinnen e.V. ist eine Gemeinschaft von Menschen aus höchst unterschiedlichen Werkstätten des guten Lebens in vielen ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Die Menschen hinter Neuland gewinnen e.V. suchen und entwickeln die Potenziale für ein respektvolles Zusammenleben mit jedermann, sehen die gesellschaftlichen Veränderungen als Chance und bieten ideenreich und mutig selbst Lösungen an. Die Vereinsaktivitäten fördern, vernetzen und stärken die Landaktivist*innen und geben den Engagierten im ländlichen Raum eine Stimme. Der Verein besteht seit 2017 und leitet seinen Namen von dem Förderprogramm „Neulandgewinner. Zukunft erfinden vor Ort“ ab.
„Sachsen-Anhalts Wissenschaft gibt Vollgas. In den vergangenen Monaten gab es einen regelrechten Ansturm auf EU-Fördermittel. Im Ergebnis wurden in der bis Ende 2027 laufenden EU-Strukturfondsperiode bereits 292,2 Millionen Euro für die Förderung von Projekten zu Forschung, Qualifizierung und Nachwuchsförderung bewilligt. Dies sind etwa 70 Prozent der insgesamt verfügbaren Mittel in Höhe von gut 417 Millionen Euro. Das ist eine herausragende Zwischenbilanz“, freut sich Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Dank der starken Förderung von EU und Land können unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen weiter in die eigene Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit investieren. Davon profitieren die Wissenschaftslandschaft und der Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt.“ Der Großteil der im Der Großteil der im Förderprogramm „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT“ bewilligten Mittel geht auf das Konto von Forschung und Entwicklung: Für 145 entsprechende Projekte der Hochschulen und Forschungseinrichtungen wurden insgesamt rund 232,7 Millionen Euro zugesagt; davon kommen 141,7 Millionen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 91 Millionen Euro vom Land Sachsen-Anhalt. Schwerpunkte der geförderten Projekte liegen in Zukunftsbereichen wie Medizin und Gesundheit, Mobilität und Logistik, Materialwissenschaften sowie Chemie und Bioökonomie. Aus EFRE- und Landesmitteln gefördert wird u.a. der Forschungscampus STIMULATE der Universität Magdeburg: Für mehrere Forschungsprojekte im Bereich bildgebender Medizintechnik-Verfahren sind knapp zehn Millionen Euro bewilligt worden. Ziel ist die Entwicklung von hochwirksamen, patientenschonenden und kostengünstigen Therapiekonzepten, v.a. im Bereich der Magnetresonanztomografie. Auch die Universität Halle profitiert von der EU-Forschungsförderung: Bewilligt wurde beispielsweise die Anschaffung eines besonders hochauflösenden und energiestabilen Kryo-Elektronenmikroskops: Die Nutzung des mit rund 9,2 Millionen geförderten Geräts soll die Forschung zu Arzneimitteln wie etwa Antibiotika sowie neuen biotechnologischen Methoden in Halle (Saale) vorantreiben. Zusätzlich zu den genannten 145 Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die aus EFRE- und Landesmitteln finanziert werden, sind auch Gelder für weitere Vorhaben der Hochschulen und Forschungseinrichtungen bewilligt worden. Dazu zählen 22 Projekte für Bildung, Qualifizierung und Gleichstellung mit einem Fördervolumen von rund 32,2 Millionen Euro, das sich zu 60 Prozent aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zu 40 Prozent aus Landesmitteln speist. Hier geht u.a. darum, den Anteil von Frauen in technischen und naturwissenschaftlichen Disziplinen zu erhöhen sowie bessere Perspektiven für Promotionen und Berufungen für Professuren zu schaffen. Darüber hinaus sind aus dem europäischen „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund, kurz JTF) rund 27,3 Millionen Euro für die Förderung von zwei Vorhaben zur interdisziplinären Transferforschung bewilligt worden. Das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT“ wird im Auftrag des Wissenschaftsministeriums durch die Investitionsbank (IB) umgesetzt. Aktuell liegen dort noch rund 100 aussichtsreiche Anträge vor. „Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass wir die zur Verfügung stehenden EU-Mittel komplett binden können“, betont Willingmann. In der aktuellen EU-Strukturfondsperiode 2021-2027 stellt das Ministerium den Hochschulen und Forschungseinrichtungen für Projekte zu Forschung, Forschungsinfrastruktur, Qualifizierung und Nachwuchsförderung rund 417,2 Millionen Euro zur Verfügung – und damit deutlich mehr als in der vorangegangenen EU-Förderperiode; das Plus beträgt etwa 147 Millionen Euro. Mit 180 Millionen Euro stammt ein Großteil der EU-Förderung aus dem EFRE; hinzu kommen 32,5 Millionen Euro aus dem ESF+ und 63 Millionen Euro aus dem JTF. Das Land Sachsen-Anhalt steuert als Kofinanzierung für die drei europäischen Fonds insgesamt 141,7 Millionen bei. Weitere Informationen zum Programm „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT“ und dessen Bausteinen finden sich auf den Internetseiten der IB unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/wissenschaft-und-forschung. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Im Herbst 2019 trat das Grüne Band Gesetz Sachsen-Anhalt in Kraft. Darin wurde festgelegt, dass das Nationale Naturmonument "Grünes Band Sachsen Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" durch ein einheitliches Logo kenntlich gemacht werden soll. Am 21. April 2020 wurde von der Landesregierung die entsprechende Verordnung beschlossen, die das Logo beschreibt und die Einzelheiten zur Verwendung regelt. weiterlesen Das Grüne Band wurde auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts als ein durchgehendes Nationales Naturmonument ausgewiesen. Es verläuft entlang der gesamten niedersächsisch-sachsen-anhaltischen Landesgrenze. Damit alle Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen, Hinweise und Anliegen zum Nationalen Naturmonument Grünes Band vorbringen können, wurden Ansprechpartner in den jeweiligen Regionen beziehungsweise überregional benannt. weiterlesen Das Grüne Band befindet sich auf der ehemaligen innerdeutschen Grenze auf dem Streifen zwischen Landesgrenze und Grenzsicherungsanlagen. Seit 1989 ist dort, auf dem ehemaligen Todesstreifen, ein einzigartiger Lebensraum entstanden. Rund 1.200 bedrohte Tier- und Pflanzenarten haben im Grünen Band schützenswerte Lebensräume gefunden. Mit einer Gesamtlänge von 1.390 Kilometern läuft es durch neun Bundesländer und stellt das längste nationale Biotopverbundsystem der Bundesrepublik Deutschland dar. Rund 1.200 Tier- und Pflanzenarten der Roten Listen Deutschlands haben im Grünen Band schützenswerte Lebensräume gefunden. Am Grünen Band in Sachsen-Anhalt – dem mit 343 Kilometern zweitlängsten Abschnitt deutschlandweit – kann man auf bedeutende historische Erinnerungsorte, wie auch auf eine einzigartige Natur, Paradiese der Artenvielfalt, treffen. Das Grüne Band wurde 2007 in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt vom Bundesministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als Leuchtturmprojekt herausgehoben und ist seit 2009 im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Die Bundesregierung hat 2005 entschieden, bedeutende nationale Naturschutzflächen im Bundeseigentum von der Privatisierung auszunehmen und unentgeltlich als Nationales Naturerbe an Naturschutzorganisationen zu übereignen. Rund 1.600 Hektar Flächen des Nationalen Naturerbe im Bereich des Grünen Bandes wurden 2011 auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V.), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Bodenverwertungs-und -verwaltungs GmbH (BVVG) und dem Land Sachsen-Anhalt unentgeltlich an die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) übertragen. Das Land hat sich mit Abschluss der Vereinbarung zur Flächenübernahme verpflichtet, diesen national bedeutenden Biotopverbund zu erhalten und zu sichern. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur fördert im Bereich der Traditions- und Heimatpflege kulturelle und künstlerische Projekte am "Grünen Band". Die Förderung von Projekten am "Grünen Band" erfolgt gemäß den Bestimmungen der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt. Ein inhaltlicher Zusammenhang zum „Grünen Band“ besteht immer dann, wenn sich ein Projekt mit den Auswirkungen der Deutschen Teilung auf die Lokal-, Regional- oder Landesgeschichte auseinandersetzt. Dabei ist ein Bezug zur ehemaligen Grenze und zu Grenzanlagen möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Anträge sind an das Landesverwaltungsamt in Halle zu richten. Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen findet man auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes . Benno Schmidt, vielen bekannt unter dem Namen "Brocken-Benno" war Botschafter für das Grüne Bandes Sachsen-Anhalt. Unterhalb des Brockens verlief die innerdeutsche Grenze. Den Menschen war es nicht möglich auf den Gipfel zu steigen. Heute stellt der Brocken ein Touristenmagnet für Wandernde aus nah und fern dar. Brocken-Benno ist für seine Brockenliebe und zahlreichen Brockenaufstiege über viele Jahre bekannt. Dank seiner Aktivitäten ist es gelungen, die Harzregion und insbesondere den Brocken bekannt zu machen und über die regionalen Grenzen hinaus zu befördern. Er war in zahlreichen ehrenamtlichen Funktionen als Botschafter des Harzes, als Harzklub-Wanderführer, Nationalpark-Waldführers oder Sonderbotschafter des Projektes Harzer Wandernadel engagiert und bekannt. Seiner Initiative ist die Ausweisung des Wanderweges „Harzer Grenzweg“ zu verdanken. Im Dezember 2022 ist Benno Schmidt verstorben. Website von Brocken-Benno Website Harzer Grenzweg Auf der 90. Umweltministerkonferenz (UMK) aller bundesdeutschen Umweltministerien wurden am 08. Juni 2018 die bisherigen Aktivitäten des Bundes und der Länder zum Erhalt und zur Entwicklung des Grünen Bandes als Erinnerungsort und Teil des länderübergreifenden Biotopverbundsystems begrüßt. Man darf sich nicht auf dem Erreichten ausruhen, sondern die Lücken im Grünen Band sind weiter zu minimieren, um das Grüne Band vollständig erlebbar machen zu können. Der bevorstehende 30. Jahrestag der Öffnung der innerdeutschen Grenze im Jahr 2019 sollte in dem Zusammenhang hinreichende Würdigung finden. Beschluss der 90. UMK
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Bund | 626 |
Land | 354 |
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