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Treibhausgas-Projektionen 2023 für Deutschland - Kerdindikatoren des Projektionsberichtes 2023

Für die Treibhausgas-Projektionen sind die Treibhausgas-Emissionen der wesentliche Indikator, um die Erreichung der Klimaschutzziele zu kontrollieren. Allerdings umfassen klima- und energiepolitische Strategien der Bundesregierung weitere Ziele und Indikatoren. Deshalb haben das Umweltbundesamt und das beauftragte Forschungskonsortium neben Treibhausgas-Emissionen und Rahmendaten sogenannte Kernindikatoren zusammengestellt, um Steuerungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Thematisch beziehen sich die Kernindikatoren auf die Bereiche Energiebezogene Indikatoren, neue Brennstoffe, Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Sie bieten unter anderem Informationen zu möglichen Entwicklungen von Angebot und Nachfrage sowie der installierten Leistung wichtiger Energieträger, Kosten und Produktionsmengen von Industriegütern, der Verkehrsleistung sowie zu Emissionen, Flächennutzung und Düngereinsatz in der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft. Das Datenportal Data Cube des Umweltbundesamtes bietet erweiterte Filter- und Darstellungsmöglichkeiten der Kernindikatoren im Vergleich zur Veröffentlichung als Datentabelle. Über das Feld \

Indikator: Anteil Erneuerbare am Bruttostromverbrauch

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Der Anteil der erneuerbaren Energien am ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bruttostromverbrauch#alphabar">Bruttostromverbrauch</a>⁠ stieg zwischen 2000 und 2024 von 6,3 % auf 54,1 %.</li><li>Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf mindestens 80 % steigen soll.</li><li>Wenn Deutschland seine ambitionierten Ausbauziele für neue Photovoltaik- und Windkraftanlagen in den nächsten Jahren einhält, ist dieses Ziel in Reichweite.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Elektrizität machte im Jahr 2024 nur etwa ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland aus – deutlich mehr Energie wurde für die Mobilität (Kraftstoffe) und zum Heizen (beispielsweise Erdgas) genutzt. Allerdings sollen künftig auch die Wärmeerzeugung und die Mobilität immer stärker auf elektrischem Strom basieren. Damit wird der „Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch“ ein immer zentralerer klima- und energiepolitischer ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠.</p><p>Noch bis vor wenigen Jahren basierte die Stromerzeugung in Deutschland überwiegend auf fossilen und nuklearen Energieträgern. Besonders durch Stein- und Braunkohle entstanden hohe Treibhausgasemissionen. Bei der Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien werden hingegen nur geringe bis gar keine Mengen an Treibhausgasen emittiert. Zudem kann die Stromerzeugung zu großen Teilen auf Basis inländischer (erneuerbarer) Ressourcen erfolgen.</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bruttostromverbrauch#alphabar">Bruttostromverbrauch</a>⁠ umfasst den von sogenannten Letztverbrauchern wie Industrie oder privaten Haushalten verwendeten Strom sowie den Eigenverbrauch der Kraftwerke und die Netzverluste bei der Übertragung. Da der Indikator damit das Stromsystem vollständig abbildet, wird er bevorzugt als politischer Zielindikator verwendet.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>In den letzten Jahrzehnten entwickelte sich der Einsatz erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung rasant. Hauptgrund war die Förderung der erneuerbaren Stromerzeugungs-Technologien seit der Einführung des „Erneuerbare Energie Gesetzes“ (EEG) in Deutschland.</p><p>Um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen, setzt die Politik auf einen künftig weiter stark steigenden Erneuerbaren-Anteil am ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bruttostromverbrauch#alphabar">Bruttostromverbrauch</a>⁠. In der EEG-Novelle des Jahres 2023 wurde festgeschrieben, dass der Anteil bis 2030 auf mindestens 80 % steigen soll. Im „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/projektionsbericht-2023-fuer-deutschland">Projektionsbericht 2023 für Deutschland</a>“ wurde wissenschaftlich untersucht, ob Deutschland seine Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann. Auch die Entwicklung der erneuerbaren Stromversorgung wurde betrachtet. Der Bericht zeigt, dass der Erneuerbaren-Anteil am Stromverbrauch im Jahr 2030 bei über 80 % liegen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass Deutschland seine festgelegten Ausbauziele erreicht. Insbesondere im Bereich der Windkraft zeichnet sich bislang ab, dass dies eine große Herausforderung sein wird.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ setzt die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bruttostromerzeugung#alphabar">Bruttostromerzeugung</a>⁠ aus erneuerbaren Energien ins Verhältnis zum gesamten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bruttostromverbrauch#alphabar">Bruttostromverbrauch</a>⁠. Letzterer entspricht der Bruttostromerzeugung aus allen Energieträgern, berücksichtigt aber auch den Stromaußenhandelssaldo, also ob in einem Jahr mehr Strom importiert oder exportiert wurde. Die verwendeten Daten werden von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen/arbeitsgruppe-erneuerbare-energien-statistik">Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik</a> (AGEE-Stat) und der <a href="https://www.ag-energiebilanzen.de/">Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen</a> (AGEB) bereitgestellt.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in den Daten-Artikeln "<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-konventionelle-stromerzeugung">Erneuerbare und konventionelle Stromerzeugung</a>" </strong><em>sowie</em> <strong>"<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/stromverbrauch">Stromverbrauch</a>".</strong><em><br></em></p>

Indikator: Endenergieproduktivität

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Wie effizient eine Volkswirtschaft Energie einsetzt, kann durch den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ „Endenergieproduktivität“ gemessen werden.</li><li>Zwischen 2008 und 2024 ist die Endenergieproduktivität um 31 % gestiegen.</li><li>Wichtiger als die Erhöhung der Endenergieproduktivität ist die Senkung des Energieverbrauchs.</li><li>Die europäische „Energieeffizienzrichtlinie“ sowie das deutsche „Energieeffizienzgesetz“ geben anspruchsvolle Ziele für die Senkung des Endenergieverbrauchs vor.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Energieproduktivität ist ein Maß, das angibt, wie effizient eine Wirtschaft, Industrie oder Gesellschaft Energie einsetzt, um wirtschaftlichen Wert zu erzeugen. Sie wird berechnet, indem man das Bruttoinlandsprodukt (BIP) durch den Energieverbrauch teilt. Eine höhere Energieproduktivität bedeutet, dass für die Produktion einer Einheit wirtschaftlichen Wertes weniger Energie benötigt wird. Dies ist ein ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von Energie. Ein geringerer Energieeinsatz ist auch gut für die Umwelt, da das Energiesystem eine Reihe negativer Umweltauswirkungen mit sich bringt. Hier wird der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/indikator-endenergieverbrauch"><em>End</em>energieverbrauch</a> als Bezugsgröße verwendet, somit wird der Indikator als „<em>End</em>energieproduktivität“ bezeichnet.</p><p>Im „Energiekonzept“ des Jahres 2010 setzte sich die Bundesregierung langfristige jährliche Wachstums-Ziele für die Endenergieproduktivität. Inzwischen steht die absolute Senkung des Energieverbrauchs im Fokus der Politik. Eine zentrale Rolle spielen die europäische Energieeffizienz-Richtlinie sowie das deutschen Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das 2023 verabschiedet wurde. In diesem Gesetz ist festgeschrieben, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 auf 1.867 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a>⁠ zu senken ist.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Zwischen 2008 und 2024 ist die Endenergieproduktivität um 31 % gestiegen. Treiber des Produktivitätsanstiegs war vor allem die Zunahme des Bruttoinlandsproduktes. Dieses ist seit 2008 um 15 % gewachsen, der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Endenergieverbrauch#alphabar">Endenergieverbrauch</a>⁠ im gleichen Zeitraum um 13 % gesunken. Diese sogenannte Entkopplung zwischen Verbrauch und Wirtschaftsleistung kann einerseits durch eine höhere Energieeffizienz, andererseits auch durch einen Strukturwandel hin zu weniger energieintensiven Wirtschaftsaktivitäten erklärt werden.</p><p>Im „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/projektionsbericht-2023-fuer-deutschland">Projektionsbericht 2023 für Deutschland</a>“ wurde auf der Basis von Szenarioanalysen untersucht, ob Deutschland seine Energie- und Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann: Wenn alle von der Regierungskoalition geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, ist im Jahr 2030 mit einem Rückgang des EEV von etwa 16 % gegenüber dem Jahr 2008 zu rechnen (Mit-Maßnahmen-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Szenario#alphabar">Szenario</a>⁠). Damit wäre das Ziel des Energieeffizienzgesetzes eines Rückgangs des Endenergieverbrauchs über 25 % bis 2030 deutlich verfehlt. Weitere Maßnahmen zur Senkung des EEV sind also erforderlich, um die Ziele des Energieeffizienzgesetzes zu erreichen.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ „Endenergieproduktivität “ wird als Verhältnis des realen Bruttoinlandsproduktes und des Endenergieverbrauchs Deutschlands berechnet. Das Bruttoinlandsprodukt wird vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berechnet und veröffentlicht. Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Endenergieverbrauch#alphabar">Endenergieverbrauch</a>⁠ wird regelmäßig von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) ermittelt. Methodische Hinweise zur Berechnung veröffentlicht die AGEB in den <a href="https://ag-energiebilanzen.de/wp-content/uploads/2021/11/vorwort.pdf">Erläuterungen zu den Energiebilanzen</a> (pdf).</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/energieproduktivitaet">"Energieproduktivität"</a>.</strong></p>

Klimaschutz- und Energiepolitik in der EU

<p>Als Antwort auf den Klimawandel will die Europäische Union bis 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent werden. Wichtige Bausteine dafür sind eine ambitionierte Klimaschutz- und Energiepolitik, die den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz fokussiert mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren.</p><p>Die europäische Klimaschutzpolitik hat zum Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen, die EU an den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ anzupassen und die umwelt- und klimaschädlichen Aktivitäten zu reduzieren. Dabei wird sie auch von internationalen Klimaschutzpolitiken beeinflusst. Auf Grund dessen beruht die europäische Klimaschutzpolitik in erster Linie auf dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>⁠ Convention on Climate Change), dem Kyoto Protokoll und dem Übereinkommen von Paris&nbsp; und wird von deren Grundprinzipien und Zielen maßgeblich beeinflusst, zum Beispiel das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommen von Paris.</p><p>Laut der <a href="https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/data/data-viewers/greenhouse-gases-viewer">Europäischen Umweltagentur</a> lagen die gesamten Treibhausgasemissionen (THG) in 2020 in der EU bei etwa 3 Mio. Kilotonnen CO₂eq basierend auf dem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠ Inventar der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a>⁠. Diese Gesamtemissionen sind unterschiedlich auf die einzelnen Sektoren in der EU verteilt. Der Energiesektor der EU stellt mit etwa 26 %, den Großteil der Treibhausgasemissionen in der EU. Der inländische Verkehr und die Industrie folgen mit jeweils 22 %. Der Gebäudesektor emittiert 13 % und die Agrarwirtschaft 12 % der Emissionen. Die restlichen 5 % der Emissionen teilen sich auf in die Sektoren Internationaler Schiffsverkehr, Abfall, andere Verbrennung und internationaler Flugverkehr. Dem gegenüber steht mit etwa -7 % der Land Use, Land-use Change und Forestry (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>⁠) Sektor.</p><p>Die für 2020 gesteckten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/europaeische-energie-klimaziele">Ziele der EU</a> wurden damit erreicht. Das Ziel, die Treibhausgase bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu mindern, wurde sogar übertroffen. Diese Entwicklungen sind jedoch besonders auf die kurzfristigen Effekte der Corona Pandemie zurückzuführen. Die Verfehlung der Klimaziele einzelner Mitgliedstaaten wurde dabei von anderen Mitgliedsstaaten kompensiert. Auch die Ziele zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 20 % sowie zur Energieeffizienzsteigerungen um 20 % wurden erzielt.</p><p>Im Folgenden werden die wichtigsten Säulen der aktuellen Energie- und Klimaschutzpolitik in der EU kurz erläutert.</p><p>EU-Langzeitstrategie „a clean planet for all“ </p><p>Um dem internationalen Kampf gegen den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ entgegen zu wirken, veröffentlichte die Europäische Kommission am 18. November 2018 ihre strategische Langzeit-Vision „<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52018DC0773">Ein sauberer Planet für alle</a>“. In dieser Vision schlug die Kommission die Netto-Null-Treibhausgasemissionen als Ziel für 2050 vor. Dabei betonten sie, dass ein ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠ neutrales Europa technologisch machbar und auf sozial gerechte und kosteneffiziente Weise zu erreichen ist.<br>Die Langzeit-Strategie wurde von einer detaillierten Analyse komplimentiert, welche mögliche Pfade hin zu dieser Netto-Null-Treibhausgasemissionen aufzeigt. Die EU Langzeitstrategie stieß auf weitgehend positive Reaktionen und so machte Ursula von der Leyen sie zu einer zentralen Säule des Programms für ihre Amtszeit als Kommissionspräsidentin. Darüber hinaus erklärte sie die Langzeitstrategie später zum zentralen Leitziel des europäischen Green Deal.</p><p>EU Green Deal</p><p>Um dem Netto-Null-Treibhausgasemissionen Ziel und dem Übereinkommen von Paris nachzukommen, verabschiedete die EU im Dezember 2019 ihren <a href="https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de">EU Green Deal</a>. Der EU Green Deal ist eine Wachstumsstrategie, mit der die europäische Wirtschaft moderner, ressourcenschonender und wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Er gibt dabei Strategien und Transformationspfade vor, wie Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden kann. Sämtliche Politikfelder, wie zum Beispiel Energie, Industrie, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠, Landwirtschaft und Mobilität, sollen deshalb auf die europäischen Klimaschutzziele ausgerichtet werden. Im Rahmen dieser Strategie werden daher laufend bestehende Gesetze angepasst und neue entworfen.</p><p>Energieunion und Governance-Verordnung</p><p>Die 2015 in der Juncker-Präsidentschaft entworfene Strategie "<a href="https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-strategy/energy-union_en">Energieunion</a>" ist eine wichtige Instanz zur Bewältigung der energiepolitischen Aufgaben der EU. Die Energieunion steht auf den fünf Säulen Energieversorgungssicherheit, integrierter Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie Forschung und Innovation. <br>Zur Stärkung dieser und insbesondere um die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠- und Energiepolitischen Ziele in 2030 zu erreichen, wurde 2018 die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?toc=OJ:L:2018:328:TOC&amp;uri=uriserv:OJ.L_.2018.328.01.0001.01.ENG">Governance-Verordnung</a> erlassen. Mit ihr wurde angestrebt die Planungs- und Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten zu Klima und Energie Themen zu vereinen und neu zu orientieren. Als Teil dieser Verordnung wurden die EU-Mitgliedstaaten zudem dazu verpflichtet Langzeitstrategien für 2050 zu entwickeln, in welchen ihre Nationalen Energie und Klimaschutzpläne (NECP) eingegliedert werden können.</p><p>Nationale Energie- und Klimaschutzpläne</p><p>Teil der Energie- und Klimaschutzziele der EU ist die verpflichtende Erstellung der sogenannten <a href="https://commission.europa.eu/energy-climate-change-environment/implementation-eu-countries/energy-and-climate-governance-and-reporting/national-long-term-strategies_en">Nationalen Energie und Klimaschutzpläne</a> der EU-Mitgliedstaaten. In diesen müssen die Mitgliedsstaaten darlegen, wie sie die Emissionsreduktionen, den Anteil der erneuerbaren Energien sowie die erhöhte Energieeffizienz der EU Ziele umsetzen wollen. Das Umweltbundesamt liefert mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/treibhausgas-projektionen/aktuelle-treibhausgas-projektionen#Berichterstattung">Projektionsbericht</a> einen wichtigen Baustein für diese Berichterstattung Deutschlands. Die aktuellen Pläne wurden für den Zeitraum von 2021-2030 erstellt und sollen im Einklang mit dem im Übereinkommen von Paris ausgegebenem 1,5-Grad-Ziel stehen. Eine <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1600339518571&amp;uri=COM:2020:564:FIN">EU-weite Analyse</a> der von den Mitgliedstaaten eingereichten NECPs ergab, dass das Emissionsreduzierungsziel von 40 % in 2030 übertroffen werden könnte, wenn die Pläne so umgesetzt werden, wie beschrieben. Dies ebnete den Weg für noch ambitioniertere Emissionsreduktionsziele, wie der Treibhausgasreduktion um 55 % im Jahr 2030 gegenüber 1990 aus dem EU Green Deal, welcher ein Zwischenschritt für das in der EU-Langzeitstrategie ausgegebene Ziel der EU-weiten Treibhausgasneutralität in 2050 ist und im EU-Klimaschutzgesetz gesetzlich festgeschrieben wurde.</p><p>EU-Klimaschutzgesetz</p><p>Im Juli 2021 wurde das <a href="https://climate.ec.europa.eu/eu-action/european-green-deal/european-climate-law_de">EU-Klimagesetz</a> beschlossen. Es macht nun die Zielvorschläge des EU Green Deals und der Langzeitstrategie rechtlich verbindlich und bildet seitdem das Fundament der europäischen Klimaschutzpolitik.<br>Zentrale Aspekte des Klimagesetzes sind dabei die rechtliche Verankerung der Treibhausgasneutralität in 2050 sowie einer Treibhausgasreduktion in 2030 von 55 % gegenüber 1990. Desweiteren etabliert das Klimagesetz einen neuen europäischen Klimarat, welcher unabhängige wissenschaftliche Beratung zu den Maßnahmen und Klimazielen der EU liefern wird, und verpflichtet die Kommission für 2040 Treibhausgasreduktions-Zwischenziele zu definieren.</p><p>Im Februar 2024 veröffentlichte die EU-Kommission nun auch fristgerecht einen ersten <a href="https://climate.ec.europa.eu/eu-action/climate-strategies-targets/2040-climate-target_en?prefLang=de&amp;etrans=de">Vorschlag für ein Minderungsziel für 2040</a> mit einer Nettoreduktion der THG-Emissionen um 90 % gegenüber 1990. Mit diesem Vorschlag liegt die KOM an der unteren Grenze der wissenschaftlichen Empfehlungen für das 2040-Ziel des <a href="https://climate-advisory-board.europa.eu/reports-and-publications/scientific-advice-for-the-determination-of-an-eu-wide-2040">European Scientific Advisory Board on Climate Change</a>, welches eine Reduktion von 90-95 % bis 2040 empfohlen hat. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/setting-an-ambitious-eu-climate-target-for-the-year">UBA empfiehlt</a> eine ambitionierte Reduktion um 95 %. Damit ist nun der Prozess eröffnet, sodass die neue EU-Legislatur ein 2040-Ziel aushandeln kann.</p><p>Das EU-Klimagesetz umfasst zudem Maßnahmen, um die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten zu verfolgen und die Bemühungen gegebenenfalls anzupassen. Dies orientiert sich an dem bestehenden Governance-Prozess der Energieunion, in dem die Mitgliedsstaaten regelmäßig Berichte über Ihre Fortschritte der Europäischen Umweltagentur melden sowie Nationale Energie- und Klimaschutzpläne erstellen müssen. Die Fortschritte werden alle fünf Jahre im Einklang mit der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris überprüft.</p><p>Fit-for-55</p><p>Am 14. Juli 2021 und am 15. Dezember 2021 veröffentlichte die Kommission das „Fit for 55“-Klimapaket – ein Bündel aus 13 Strategie- und Legislativvorschlägen, mit denen die entscheidenden Weichen für die Umsetzung des EU-weiten Treibhausgasreduktionsziels, mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990, sowie die Treibhausgasneutralität in 2050 gestellt werden sollen.</p><p>Das umfangreiche Maßnahmen-Paket besteht aus einer Überarbeitung aller für die Bereiche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ und Energie relevanten EU-Rechtsakte. Darunter fallen die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0557">Erneuerbare-Energien-Richtlinie</a>, die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0558">Energieeffizienz-Richtlinie</a>, die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0802">Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden</a>, die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0803">Gasrichtlinie</a>, die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0804">Gasverordnung</a>, die <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/EU-ETS-1/EU-ETS-1-Informationen/Reform-Perspektiven/Schutz-vor-carbon-leakage/schutz-vor-carbon-leakage_artikel.html">EU- Emissionshandelsrichtlinie, sowie die Verordnung für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus</a>.</p><p>Neben der Überarbeitung bestehender Dossiers sieht das Paket ebenfalls neue Gesetzesvorschläge vor. Dazu zählen eine <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0559">Verordnung über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe</a>, die Initiative „<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0561">RefuelEU Aviation</a>“ und die Initiative „<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021PC0562">FuelEU Maritime</a>“.</p><p>REPower EU</p><p>Das von der Kommission am 18. Mai 2022 veröffentlichte „<a href="https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal/repowereu-affordable-secure-and-sustainable-energy-europe_en">REPower EU</a>“-Maßnahmenpaket wurde gestaltet, um den geopolitischen Veränderungen und deren Auswirkungen auf den europäischen Energiemarkt Rechnung zu tragen. Ziel des Plans ist es, den Übergang zu sauberer Energie zu beschleunigen und die Europäische Union unabhängig von russischen fossilen Brennstoffen, insbesondere russischem Gas, zu machen. Dafür fokussiert sich die Kommission auf drei Kernstrategien:</p><p>So wurde beispielsweise die Anhebung des Effizienzziels der Energieeffizienzrichtline von 9 % auf 13 %, ehrgeizigere nationale Energieeinsparverpflichtungen und energieeffiziente Renovierung und Modernisierung von Gebäuden beschlossen. Zur Beschleunigung der Energiewende fordert die Kommission, die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie anzupassen und die Zielvorgabe des Anteils Erneuerbarer Energien in 2030 von 40 % auf 45 % anzuheben.</p>

Ermittlung und Aktualisierung von Emissionsfaktoren für Kleinfeuerungsanlagen der 1. BImSchV

In dem Forschungsvorhaben sind Emissionsfaktoren für Luftschadstoffe von Kleinfeuerungsanlagen (kleiner als 1 MW FWL) zu ermitteln. Die derzeitig vorliegenden Emissionsfaktoren stammen aus einem im Jahr 2016 fertiggestellten Forschungsvorhaben und beruhen teilweise auf Emissionsfaktoren von 2008. Aufgrund der im Jahr 2010 novellierten 1. BImSchV sowie dem Inkrafttreten verschiedener EU VO zu Festbrennstofffeuerungen sowie einer Weiterentwicklung des Standes der Technik bei Öl- und Gaskesseln (EU VO 814/2013) ist von einer Veränderung der Emissionscharakteristik innerhalb der nächsten Jahre auszugehen. Neben den Prognosen der Energieeinsätze und Emissionen für die Jahre 2020, 2025 und 2030 soll in Absprache mit dem Auftragnehmer der Energieeinsatz, der Anlagenbestand und die Emissionen für das Jahr 2018 und restrospektiv für das Jahr 2005 berechnet werden. Hierfür sind die Ergebnisse aus dem Projektionsbericht 2017 bzw. 2018 und Politikszenarien VIII zu verwenden. Es ist mit einer Veränderung der Emissionsfaktoren bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe auszugehen. Diese Veränderung ist zu bewerten und es sind Prognosen für die Emissionsfaktoren abzuleiten. Hierzu ist der Anlagenbestand im Jahr 2018 und die Emissionen für die Jahre 2020, 2025, 2030, 2035 abzuleiten. Hierfür sollen neben Daten des ZIV, aus verschiedenen Forschungsvorhaben verwendet werden. Prüfstands- Praxis Faktoren sowie die Emissionen im Voll- und Teillastbereich sollen ebenfalls abgeleitet werden. Dies soll wenn möglich durch reale Messungen im Anlagebetrieb ggf. durch Zusammenarbeit mit dem ZIV erfolgen. Mögliche Veränderung durch das Inkrafttreten der EU VO sollen ausführlich beschrieben werden.

THG-Projektionen: Weiterentwicklung der Methoden und Umsetzung der Europäischen Governance-Verordnung und des Bundes-Klimaschutzgesetzes im Projektionsbericht 2023 ('Politikszenarien XI')

Ziel des Vorhabens ist die Erfüllung der Berichtspflichten des Bundes-Klimaschutzgesetzes sowie Artikel 18 der EU-Governance-Verordnung und nationale Treibhausgasprojektionen inklusive einer instrumenten- und maßnahmenscharfen Zuordnung von Emissionsminderungswirkungen zu erstellen. Die Szenarien 'Mit Maßnahmen' (MMS) und 'Mit weiteren Maßnahmen' (MWMS) dienen neben der Erstellung des nationalen Projektionsberichtes auch der Berichterstattung gemäß EU-Verordnung 1999/2018. Darüber hinaus sollen Vergleichsanalysen zwischen Artikel 18-Projektionen und NECP-BMWi-Fortschrittsbericht-Projektionen durchgeführt werden, um die Konsistenz von Szenarien der Bundesregierung sicherzustellen. Des Weiteren soll eine detaillierte ex-ante Folgenabschätzung (insb. sozio-ökonomische Wirkungen) sowie eine makroökonomische Modellierung von Klimaschutzmaßnahmen und -instrumenten durchgeführt werden. Dazu sollen sowohl die bereits implementierten sowie die in der Diskussion befindlichen Klimaschutzinstrumente analysiert werden. Neben dem Quellprinzip, sind Treibhausgasemissionen gemäß der Verursacherperspektive darzustellen (z.B. die nachrichtliche Zuordnung der Emissionen der Energiewirtschaft auf die Nachfragesektoren (Gebäude, Industrie/GHD, Verkehr).

THG-Projektionen: 'Politikszenarien für den Klimaschutz X'

Ziel des Vorhabens ist es, nationale Treibhausgasprojektionen inklusive einer instrumenten- bzw. maßnahmenscharfen Zuordnung von Emissionsminderungswirkungen zu erstellen. Dies ist einerseits eine Grundlage für die Klima- und Energiepolitikberatung, andererseits die Datengrundlage für den Projektionsbericht 2021 der Bundesregierung im Rahmen der Berichterstattung gemäß der Governance-Verordnung (EU) 2018/1999.

Rahmendaten für den Klimaschutz-Projektionsbericht 2023

<p>Werden Deutschlands Klimaziele mit der aktuellen Klimaschutzpolitik erreicht? Um dies zu klären, koordiniert das UBA die Erstellung von Projektionen. So können frühzeitig Lücken der Klimapolitik identifiziert und rechtzeitig nachgesteuert werden. Für den Projektionsbericht 2023 hat das UBA erstmals vorab die nun festgelegten Rahmendaten veröffentlicht, die für die Modellierungen verwendet werden.</p><p>Der ab dem Jahr 2023 nun jährlich erscheinende Projektionsbericht untersucht, wie aktuelle und geplante Klimaschutzinstrumente in Deutschland sich auf die Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren auswirken werden. Die Ergebnisse fließen auch in den jährlichen Klimaschutzbericht ein. So wird jedes Jahr geprüft, ob die aktuelle Klimaschutzpolitik ausreicht, um Deutschlands Klimaziele zu erreichen oder ob nachgesteuert werden muss.</p><p>Das Umweltbundesamt koordiniert die Erstellung der Projektionsberichte. Die Annahmen zu Rahmendaten für die Modellierung des Projektionsberichtes werden standardmäßig vor dem Modellierungsstart festgelegt, etwa Annahmen zur Entwicklung der Energiepreise, der Zertifikatepreise im europäischen und im nationalen Emissionshandel sowie des Bruttoinlandsproduktes. Erstmals werden diese frühzeitig zum Modellierungsstart der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/rahmendaten-fuer-den-projektionsbericht-2023">Rahmendaten für den Projektionsbericht 2023</a>.</p><p>Mehr zu den Projektionsberichten</p><p>Für die Erstellung der Projektionsberichte der Bundesregierung beauftragt das Umweltbundesamt regelmäßig ein Forschungskonsortium, welches mit einem detaillierten integrierten Modellierungsansatz abschätzt, wie sich aktuell implementierte und geplante Klimaschutzpolitiken und -maßnahmen (sogenannte „policies and measures“) auf die Treibhausgasemissionen Deutschlands bis zum Jahr 2050 auswirken. Das Umweltbundesamt koordiniert die Projektionsberichte in enger Abstimmung mit den zuständigen Ressorts aller Sektoren auf Bundesebene (Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und ⁠LULUCF⁠). Kern des nun jährlichen Projektionsberichtes bilden zwei Szenarien:</p><p>Die Modellbeschreibungen, viele Indikatoren und Grafiken sowie Einzelmaßnahmenabschätzungen finden sich im Projektionsbericht.</p><p>Die rechtliche Grundlage für die Berichterstattung sind die EU-Governance-Verordnung (Artikel 18) sowie das Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 10).</p>

THG-Projektionen: Weiterentwicklung der Methoden und Umsetzung der EU-Effort-Sharing-Decision im Projektionsbericht 2019 ('Politikszenarien IX')

A) Problemstellung: Die mittelfristig möglichen Maßnahmen zur Klimapolitik in Deutschland, also Maßnahmen bis zum und über das Jahr 2020 hinaus, müssen heute nicht nur geplant, sondern in ihren möglichen Wirkungen quantifiziert und in einem konsistenten Szenario zusammengeführt werden. B) Handlungsbedarf: Im Rahmen des EU-Treibhausgasmonitorings nach Verordnung 525/2013/EU und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 749/2014, aber auch im Rahmen der Vereinbarungen des Kyoto-Protokolls, ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, 'Vorausschätzungen' über Treibhausgasemissionen für die Jahre 2020 bis 2035 zu erstellen. Es sind Schätzungen für die Fälle 'Mit Maßnahmen' und 'Mit zusätzlichen Maßnahmen' für den deutschen Projektionsbericht zu unterscheiden. Der Bericht muss im März 2019 vorliegen und zuvor zwischen den Ressorts abgestimmt werden. C) Ziel des Vorhabens: 1. Verbesserung der methodischen Grundlagen der Szenarioentwicklung2. Definition von drei klimapolitischen Szenarien: Ein Szenario ('Mit Maßnahmen'), welches die bis zu einem Stichtag umgesetzten Klimaschutzinstrumente beinhaltet, ein zweites Szenario, das zusätzlich weitere vorgesehene Instrumente beinhaltet ('Mit weiteren Maßnahmen'), sowie ein drittes Szenario, welches die potentielle Wirkung zusätzlich denkbarer, in der politischen bzw. wissenschaftlichen Diskussion befindlicher Instrumente und Maßnahmen aufzeigt.3. Modellierung der Emissionsentwicklung, die sich in den drei Szenarien ergibt. 4. Erstellung eines Endberichts, der sowohl Ergebnisse zur gesamten und sektorspezifischen Emissionsminderung enthält als auch instrumenten- bzw. maßnahmenspezifische Minderungsbeiträge ausweist. Dieser Endbericht soll kompatibel sein mit den Berichtspflichten, die in den oben genannten rechtlichen Regelungen festgelegt sind.

Ergänzende Untersuchungen zur Erstellung von Emissionsszenarien zur Umsetzung der NEC-RL, NEC-Richtlinie: Weiterentwicklung von Prognosen für Luftschadstoffe für nationale Luftreinhalteprogramme

Hintergrund: Im Dezember 2016 trat die EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in Kraft. Diese Richtlinie enthält auf nationaler Ebene prozentuale Emissionsminderungsverpflichtungen für die Schadstoffe SO2, NOx, NH3, NMVOC und PM2,5 für das Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2005. Zusätzlich enthält das novellierte Göteborg-Protokoll der Genfer Luftreinhaltekonvention (CLRTAP) Emissionsminderungsziele für die o. g. Schadstoffe für das Jahr 2020, die ebenfalls in die neue EU-Richtlinie übernommen wurden. Weiterhin sieht die Richtlinie umfangreiche Berichtspflichten vor: Neben der jährlichen Emissionsberichterstattung sind alle 2 Jahre Emissionsprognosen für die Schadstoffe SO2, NOx, NH3, NMVOC, PM2,5 und Black Carbon (BC) zu berichten. Zudem ist ein nationales Luftreinhalteprogramm (National air pollution control programme) zu erstellen, das neben Emissionsprognosen auch Strategien und Maßnahmen zur Emissionsminderung inklusive einer Bewertung der Minderungspotenziale enthalten muss. Dieses nationale Luftreinhalteprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu aktualisieren. Beschreibung und Zielsetzung des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung aktualisierter Emissionsprognosen für die Schadstoffe SO2, NOx, NH3, NMVOC, PM2,5 und Black Carbon (BC) bis zum Jahr 2030 (in Fünf-Jahres-Schritten). Den Prognosen ist ein aktuelles, ressortabgestimmtes Energieszenario (Projektionsbericht 2017) zugrunde zu legen. Die Emissionsprognosen sind nach dem aktuell gültigen Format der Emissionsberichterstattung (NFR, New Format for Reporting) in einzelne Quellgruppen zu untergliedern. In einem weiteren Szenario sollen im F&E-Vorhaben weitergehende Maßnahmen zu Minderung der o. g. Schadstoffe identifiziert werden. Die Minderungspotenziale dieser Maßnahmen sind zu quantifizieren.

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