Erfolg für den Umweltschutz: Ab Januar 2017 darf Cybutryn nicht mehr auf Schiffsrümpfen verwendet werden Cybutryn, besser bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol®, ist ab dem 31. Januar 2017 nicht mehr als Wirkstoff in Antifouling-Produkten zulässig. Dies hat die EU-Kommission bereits am 27. Januar dieses Jahres beschlossen. Antifouling-Wirkstoffe sollen Aufwuchs (Fouling) durch Einzeller, Algen und kleine Tiere – wie Seepocken oder Muscheln – auf Schiffsrümpfen verhindern, indem sich die Wirkstoffe langsam aus der Farbe lösen und ins umliegende Wasser gelangen. Dort schaden sie auch den lokalen Ökosystemen, zu denen Wasserpflanzen, Ruderfußkrebse und Algen gehören. Wenn im Frühjahr frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden, gelangen auf diesem Weg besonders viele Biozide in die Gewässer. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hat mit seiner kontinuierlichen fachlichen Begleitung maßgeblich zur Bewertung des Stoffes beigetragen und bereits im September 2007 vor der Anwendung des Stoffes gewarnt. Bei einem Gewässermonitoring, welches das UBA in den Jahren 2005 bis 2008 durchführte, fanden sich Cybutryn-Konzentrationen die im Bereich der Wirkungskonzentrationen lagen. In den künstlichen Teichen der Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage des UBA, mit denen sich Ausschnitte aus Teichen, Seen und Flüssen modellhaft nachbilden lassen, konnte die ökotoxikologische Wirkung dieses Wirkstoffes auf Wasserpflanzen und Kleinstlebewesen in Binnengewässern nachgewiesen werden. Mit Cybutryn wird zum ersten Mal ein Wirkstoff der Produktart Antifouling aufgrund von unannehmbaren Umweltrisiken nicht genehmigt. Was müssen Bootsbesitzer und -käufer jetzt beachten? Restmengen von Antifouling-Produkten mit Cybutryn müssen vor dem Stichtag – 31. Januar 2017 – entsorgt werden. Das UBA rät zur Abgabe bei Problemstoffsammelstellen wie zum Beispiel Recyclinghöfen. Ob ein Antifouling-Produkt Cybutryn enthält, kann auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) recherchiert werden. Beim Bootskauf sollte nach der Antifouling-Beschichtung gefragt werden: Ab dem 02. März 2017 dürfen keine neuen Boote mehr verkauft werden, die mit Cybutryn beschichtet sind. Für Boote, die vor diesem Termin gekauft wurden, gelten dagegen keine Einschränkungen. Wer ein bereits behandeltes Boot besitzt, kann auch weiterhin europäische Gewässer befahren. Bootsbesitzer sollten generell so weit wie möglich auf biozidhaltige Antifouling-Anstriche verzichten, um die Ökosysteme in den Gewässern möglichst wenig zu belasten. Insbesondere in Seen und Flüssen können Bootsrümpfe auch ohne Antifouling-Wirkstoffe in gutem Zustand bleiben. Mittlerweile gibt es mehrere wirksame Antifouling-Beschichtungen auf dem Markt, die ohne Biozide auskommen. * Daten und Stichtage wurden am 20.05.2016 aktualisiert
Antifouling-Beschichtungen enthalten in der Regel biozide Wirkstoffe, die Aufwuchs (Fouling) durch Einzeller, Algen und oftmals hartschalige Tiere – wie Seepocken oder Muscheln – auf Schiffsrümpfen verhindern sollen. Bei diesen Beschichtungen, die auch häufig im Sportbootbereich eingesetzt werden, lösen sich die Wirkstoffe langsam aus der Farbe und gelangen ins umliegende Wasser. Antifouling-Anstriche sind etwa im Abstand von 1 - 2 Jahren zu erneuern, da sich die Wirkstoffe auswaschen. Eine besonders große Menge an Wirkstoffen gelangt zu Beginn der Saison ins Wasser, wenn frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Die Deutsche Gesellschaft für Protozoologie hat Euglena zum Einzeller des Jahres 2010 gewählt.
Die Deutsche Gesellschaft für Protozoologie hat das Sonnetierchen (Actinophrys sol) zum Einzeller des Jahres 2013 gekürt. A. sol ist ein relativ häufig auftretender Einzeller des Süßwassers. Die im Durchmesser 40–50 μm großen Lebewesen findet man in allen Gewässertypen.
Die Deutsche Gesellschaft für Protozoologie hat Stentor, das Trompetentierchen (Ciliophora) zum Einzeller des Jahres 2014 gekürt.
Die Deutsche Gesellschaft für Protozoologie hat die Gattung Acanthamoeba zum Einzeller des Jahres 2012 gekürt.
Die Deutsche Gesellschaft für Protozoologie hat Vampyrella lateritia zum Einzeller des Jahres 2015 gekürt.
Cybutryn, besser bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol®, ist ab dem 27. Januar 2017 nicht mehr als Wirkstoff in Antifouling-Produkten zulässig. Dies hat die EU-Kommission bereits am 27. Januar 2016 beschlossen. Antifouling-Wirkstoffe sollen Aufwuchs (Fouling) durch Einzeller, Algen und kleine Tiere – wie Seepocken oder Muscheln – auf Schiffsrümpfen verhindern, indem sich die Wirkstoffe langsam aus der Farbe lösen und ins umliegende Wasser gelangen. Dort schaden sie auch den lokalen Ökosystemen, zu denen Wasserpflanzen, Ruderfußkrebse und Algen gehören. Wenn im Frühjahr frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden, gelangen auf diesem Weg besonders viele Biozide in die Gewässer. Mit Cybutryn wird zum ersten Mal ein Wirkstoff der Produktart Antifouling aufgrund von unannehmbaren Umweltrisiken nicht genehmigt. Restmengen von Antifouling-Produkten mit Cybutryn müssen bis zum Stichtag – 27. Januar 2017 – entsorgt werden.
Zum zehnten Jubiläum wählte die Deutsche Gesellschaft für Protozoologie die Diaphanoeca grandis zum Einzeller des Jahres 2017 gewählt.
Algenforscher haben die Blaugrüne Felskugel Chroococcidiopsis zur Alge des Jahres 2017 gekürt. Der Einzeller lebt in Steinen und Flechten, trotzt Extrembedingungen und erschließt lebensfeindliche Orte − heute wie wahrscheinlich schon vor Milliarden Jahren, als er den Weg für das Leben der Pflanzen und Tiere ebnete. Für die Blaugrüne Felskugel, die zu den Cyanobakterien zählt und wie alle Algen von Sonnenlicht lebt, interessieren sich Ökologen, Biotechnologen, Wüsten- und Weltraumforscher.
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