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Umweltministerin verleiht 32. Tierschutzpreis des Landes – Erstmals Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro – Drei Vereine für besonderen ehrenamtlichen Einsatz für den Tierschutz ausgezeichnet „In Rheinland-Pfalz gibt es eine Vielfalt an Tierschutzprojekten, in denen sich Menschen mit großem ehrenamtlichem Engagement ihren Herzensthemen widmen. Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule unserer demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Mit dem Tierschutzpreis des Landes würdigen wir den Einsatz von Einzelpersonen und Vereinen – und das seit über 30 Jahren. Der Preis verhilft den Projekten und dem Tierschutz im Allgemeinen zu mehr Sichtbarkeit, soll zur Nachahmung anregen und er erfreut sich einer besonders hohen Popularität: In diesem Jahr können wir zum ersten Mal 10.000 Euro – und damit fast doppelt so viel wie zuvor – an Preisgeld vergeben und hatten besonders viele Einreichungen“, sagte Umweltministerin Katrin Eder bei der Verleihung des 32. Tierschutzpreises des Landes Rheinland-Pfalz. In diesem Jahr werden drei Vereine für ihren besonderen ehrenamtlichen Einsatz für den Tierschutz ausgezeichnet. Jeweils 4.000 Euro erhalten die Katzenhilfe Mainz e.V. und die Pfotenhilfe Kaiserslautern e.V./Futterausgabe der TierTafel, weitere 2.000 Euro gehen an die Wildvogel Pflegestation Kirchwald e.V.. Bisher war der Preis mit 6.000 Euro dotiert. Aus insgesamt 26 Vorschlägen, die den Teilnahmekriterien entsprachen, wurden die drei Preisträger ausgewählt. Preisträger „Katzenhilfe Mainz e.V.“ Die Katzenhilfe setzt sich seit 1985 und damit seit über 40 Jahren für das Wohlergehen von Katzen im Stadtgebiet Mainz und dessen weiterem Umfeld ein. Die Ehrenamtlichen betreuen Futterstellen für Streunerkatzen und führen Kastrationsaktionen durch, die eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere verhindern sollen. Zudem vermitteln sie tierärztliche Hilfe für Fund- und Streunerkatzen und haben Pflegestellen für verwaiste Tiere, von wo aus diese weitervermittelt werden sollen. „Der Verein arbeitet ausschließlich im Ehrenamt und finanziert sich nahezu zu 100 Prozent aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen“, hob Katrin Eder hervor. „Durchaus auch bei nächtlichen Einsätzen sowie an Sonn- und Feiertagen widmen die Ehrenamtlichen ihre Freizeit dem Wohlergehen hilfsbedürftiger Katzen. Mit Infoveranstaltungen und ihrem Einsatz für eine bundesweite Kastrations- und Registrierungs-pflicht sensibilisieren sie die Öffentlichkeit außerdem für wichtige Belange des Tierschutzes“, so Eder. Preisträger „Pfotenhilfe Kaiserslautern e.V. / Futterausgabe der TierTafel“ Der Verein Pfotenhilfe Kaiserslautern e.V. hilft seit 2014 mit seiner TierTafel vor allem Menschen, die finanziell nicht in der Lage sind, ihr bereits im Haushalt lebendes Haustier gesund und artgerecht zu halten. Neben einem Futterangebot beraten die Ehrenamtlichen des Vereins auch die Tierhalterinnen und -halter in Zusammenarbeit mit Tierärzten, um langfristig einer schlechten Gesundheit und mangelhaften Versorgung der Tiere vorzubeugen und so zudem ein mögliches Aussetzen oder die Abgabe im Tierheim zu verhindern. Ehrenamtliche übernehmen das Abholen, Abpacken und die Ausgabe von Futter oder auch Katzenstreu und Zubehör. Um den Gesundheitszustand der Tiere zu beurteilen, werden teilweise auch Hausbesuche abgestattet. „Mit regelmäßigen Kontrollen und außerordentlichem Engagement soll über die Tier-Tafel neben der Versorgung der Tiere mit Futter auch eine artgerechte Haltung sichergestellt werden. Der Verein stillt so ein Grundbedürfnis der Tiere nach Nahrung und übernimmt zugleich soziale Verantwortung für Tier und Mensch in finanziellen Notlagen“, sagte Katrin Eder. Preisträger „Wildvogel Pflegestation Kirchwald e.V.“ Seit 1984 werden in der Wildvogel Pflegestation Kirchwald verletzte Wildvögel und Igel medizinisch und mit Nahrung erstversorgt und auf ein Leben in der Natur vorbereitet. Im Jahr 2025 waren es mehr als 3500 Vögel und etwa 450 Igel, denen in der Pflegestation geholfen werden konnte. „Besonders hervorzuheben ist der Einsatz der Helferinnen und Helfer der Pflegestation beim Öl-Unfall im Naturschutzgebiet Thürer Wiesen vor rund einem Jahr. Mit unermüdlichem Einsatz halfen sie mehrere hundert Vögel mit ölverklebtem Gefieder zu sichern, aufzupäppeln und wieder auszuwildern“, hob Katrin Eder hervor. Die Wildvogelpflegestation ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Naturschutzbehörden, Kommunen, Privatleute sowie Polizei und Feuerwehr, wenn es um gefundene Wildtiere in der Region geht. Hintergrund zum Tierschutzpreis Das rheinland-pfälzische Klimaschutzministerium schreibt seit 1994 den Tierschutzpreis des Landes aus. Er ist in diesem Jahr erstmals mit insgesamt 10.000 Euro dotiert (bisher 6.000 Euro) und sieht folgende Kategorien vor, in denen Vorschläge möglich sind: der besondere ehrenamtliche Einsatz für den Tierschutz ein vorbildlicher Einzelbeitrag für den Tierschutz der vorbildliche berufliche Umgang mit Tieren Projekte im Jugendtierschutz Die Vorschläge können von allen für den Tierschutz tätigen Vereinen, Verbänden, Behörden und Gruppen oder vom Tierschutzbeirat des Landes eingebracht werden. Auch sonstige Vereine, Verbände oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen, können Vorschläge machen – jedoch keine Einzelpersonen. Bewerbungen in eigener Sache sind ebenfalls nicht möglich. Die Vorschläge für den Tierschutzpreis müssen Angaben zur Person oder Institution enthalten und die Art des Einsatzes beschreiben. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Tierschutzbeirates, des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz und des Umweltministeriums entscheidet über die Vergabe.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Viele Studien zeigen, dass chemische Pflanzenschutzmittel (PSM) auch über weite Distanzen transportiert werden können und so die Umwelt belasten. Auch entlegene Schutzgebiete sind davon betroffen und werden hierdurch beeinträchtigt, was insbesondere Insektenpopulationen nachhaltig schädigt. Dies konnte durch ein deutschlandweites Kleingewässermonitoring (KgM) bestätigt werden (Liess et al., 2021). Bereits im Projekt PuMa 1.0 (Laufzeit 1.7.2021 - 30.6.2023) entwickelten die Projektpartner eine Webanwendung, mit der auf einer interaktiven Karte u.a. potenzielle Quellen von PSM identifiziert, das ökologische Risiko eines vorhergesagten PSM-Eintrags bewertet und PSM-Reduktionsszenarien simuliert werden können. Mit dem Folgeprojekt PuMa 2.0 sollen die zurzeit noch bestehenden Limitierungen dieser Webanwendung identifiziert und überwunden werden. Das Ziel ist die Weiterentwicklung der vorhandenen Webapplikation zu einer offenen, digitalen Plattform für Umweltforschung, die sich in das bestehende IT-Umfeld von Anwendern aus Umweltforschung, Landwirtschaft, Verwaltung und Umweltschutz integrieren lässt. Wissenschaftliche Ziele des Projekts PuMa 2.0 bestehen u.a. in der Quantifizierung des Oberflächenabfluss und der ökotoxikologischen Bewertung eintragsmindernder Maßnahmen. Ziele im Bereich der Softwareentwicklung bestehen u.a. in der Umsetzung mehrerer Schnittstellen für den Import und Export von Schlag- und PSM-Anwendungsdaten. Sowie der Entwicklung von Programmierschnittstellen zur Integration weiterer Expositionsmodelle und Auswertungen zur ökotoxikologischen Risikobewertung.
In den letzten Jahren gewann die Katze sowohl als Haustier als auch als Tierheimtier immer mehr an Bedeutung. Die neuesten Zahlen ueber die in deutschen Haushalten lebenden Katzen belaufen sich auf mittlerweile 6 Millionen, im Vergleich zu 1992 mit ca 5 Millionen Katzen. Damit einhergehend nimmt auch die Zahl der freilaufenden und verwilderten Tiere drastisch zu, wie Zahlen aus Umfragen belegen. Von 1993 bis 1996 hat sich die Zahl der in Tierheimen Ostdeutschlands aufgenommenen Katzen um durchschnittlich 43 Prozent erhoeht, wobei 71 Prozent der aufgenommenen Katzen zur Gruppe der streunenden und freilebenden Katzen gehoeren. Neben einer extremen Belastung der Tierheime und hohen Kosten der Fang- und Vermittlungsversuche, hat dieses Problem vor allem hygienische Relevanz. Zu den von Katzen auf den Menschen uebertragbaren Infektionen (Zoonosen) gehoeren ua die Echinokokkose, die die Katzenkratzkrankheit, Katzenpocken, Mikrosporie (Trichophytie), Raeudemilben und insbesondere die Toxopasmose. Hier kommt es durch freillebende verwilderte Katzen, die sich dem Zugriff des Menschen entziehen, zur Kontamination von oeffentlichen Plaetzen wie zB Kinderspielplaetzen uae . Ziel dieses Projektes ist die Erfassung der Zahl der verwilderten und streunenden Katzen,die epidemiologische Erfassung von durch freilebenden Katzen auf den Menschen uebertragbaren Infektionskrankheiten und die Entwicklung von Strategien zur Kontrolle der Katzenpopulation.
30 Jahre Wismut-Studie: Veranstaltung des BfS würdigt Forschung und Ergebnisse Ausgabejahr 2026 Datum 16.06.2026 Ein Hauer beim Messen von Radioaktivität in einer Uranerzgrube der Wismut, ca 1960 Quelle: Archiv Wismut GmbH In der DDR war sie ein großer Arbeitgeber, in Westdeutschland dagegen kaum bekannt: die Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut . Bis zur Wiedervereinigung 1990 produzierte sie Uran für die sowjetische Atomindustrie – mit erheblichen Folgen für die Umwelt und die Gesundheit vieler Beschäftigter. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) führt seit den 1990er Jahren die sogenannte Wismut -Studie durch, um gesundheitliche Folgen der beruflichen Strahlenbelastung, wie etwa Lungenkrebs, zu untersuchen. 30 Jahre nach Beginn der Forschungen richtet das BfS dazu den "Zweiten internationalen Uranbergarbeiter-Workshop" vom 16. bis 18. Juni 2026 in München aus. BfS -Vizepräsident Florian Rauser sagt: "Die Wismut -Studie ist die weltweit größte Kohortenstudie zu Bergarbeitern und dem radioaktiven Gas Radon , das beim Uranabbau allgegenwärtig ist. Daher ist sie für die internationale Strahlenschutzforschung von großer Bedeutung – und sie spielt auch eine Rolle in den aktuellen internationalen Diskussionen zur Regulation von Niedrigdosen. Die Ergebnisse lieferten in den vergangenen Jahren außerdem wissenschaftliche Grundlagen, auf der aktuelle Gesetzgebung im Bereich des Strahlenschutzes aufbauen kann." Klarer Zusammenhang zwischen Radon und Lungenkrebs nachgewiesen Seit dem Beginn der Studie 1996 wurden die Daten für viele Publikationen genutzt. Die zentralen Ergebnisse: Es konnten klare Zusammenhänge gezeigt werden zwischen der Höhe und Dauer der Belastung und der Wahrscheinlichkeit, durch Radon an Lungenkrebs oder durch Quarzfeinstaub an einer Staublunge zu erkranken. Zugleich konnten bisher keine überzeugenden Belege gefunden werden, dass Radon die Sterblichkeit durch andere Erkrankungen erhöht. Wissenschaftliche Daten auch zu Langzeitrisiken Vizepräsident Dr. Florian Rauser Quelle: bundesfoto/Bernd Lammel Die Erkenntnisse aus der Wismut -Studie helfen heute etwa, wenn es um die Beurteilung geht, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Erkrankung einer Person auf ihre berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist. Auch für die Festlegung aktuell geltender Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen und in Innenräumen lieferten die Erkenntnisse aus der Wismut -Studie wichtige Impulse. "Der Uranabbau durch die SDAG Wismut ist ein prägender Bestandteil ostdeutscher Geschichte und Lebensrealität, der bis in die Gegenwart nachwirkt" , sagt BfS -Vizepräsident Rauser. Rechnerisch lasse sich zeigen, dass noch heute ehemalige Bergarbeiter der Wismut an radonbedingtem Lungenkrebs erkrankten. Das Risiko nehme allerdings stark ab, je länger die Tätigkeit an radonbelasteten Arbeitsplätzen zurückliege. Ausblick: Erforschung der Wirkung von sehr geringen Strahlendosen Bei der Veranstaltung, an der internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ebenso wie Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Behörden und Berufsgenossenschaften teilnehmen, werden auch offene Forschungsfragen diskutiert. So sollen etwa die Zusammenhänge zwischen Radon und ggf. erhöhten Risiken für weitere Krebserkrankungen außer Lungenkrebs erforscht werden. Neue Antworten erhoffen sich die Forschenden auch bei der Frage, welche Wirkung sehr kleine Strahlendosen auf Menschen haben können. Hier sollen Projekte mit internationalen Partnern die Forschung vorantreiben. Die Daten der Studie stellt das BfS auf Antrag auch externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Verfügung. Weitere Informationen: Die Datengrundlage der Wismut -Studie Als einer der größten Uranproduzenten der Welt beschäftigte die Wismut zwischen 1946 und 1990 in den Abbaugebieten in Thüringen und Sachsen über 400.000 Menschen. Insbesondere zu Beginn des Uranabbaus in den 1940er und 1950er Jahren waren die Uranbergarbeiter der Wismut extrem hohen Konzentrationen des radioaktiven Gases Radon , das aus Uran entsteht, und Quarzfeinstaub ausgesetzt. Die Wismut - Kohorte Schachtanlagen der SDAG Wismut in Niederschlema Anfang der 1960er Jahre Quelle: Wismut GmbH Für rund 60.000 Bergarbeiter wurde Mitte der 1990er Jahre aufwendig rekonstruiert, in welchem Maß sie Radon und dessen Folgeprodukten, Quarzfeinstaub und äußerer Strahlung ausgesetzt waren. Diese Bergarbeiter bilden die Wismut - Kohorte – die größte Uranbergarbeiter- Kohorte der Welt. Eine Kohorte ist eine Gruppe von Personen mit einem gemeinsamen Merkmal (hier: Tätigkeit als Uranbergarbeiter). Seit Ende der 1990er Jahre lässt das BfS regelmäßig ermitteln, welche Personen aus der Wismut - Kohorte verstorben sind und wenn ja, an welcher Todesursache. Anhand der Daten untersucht das BfS die Zusammenhänge zwischen der beruflichen Strahlen- und Staubbelastung und den Todesursachen. Aufbau und Nachverfolgung der Wismut - Kohorte wurden und werden vom Bundesumweltministerium finanziert. Wismut -Biobank Neben der Wismut - Kohorte hat das BfS eine Biobank mit biologischen Proben von etwa 1.000 ehemaligen Beschäftigten der Wismut aufgebaut. Dabei geht es darum, biologische Wirkungen von Strahlung auf zellulärer Ebene zu untersuchen und biologische Merkmale, die auf eine unterschiedliche individuelle Strahlenempfindlichkeit hindeuten, zu identifizieren. Internationale Kooperationen Die Daten der Wismut - Kohorte fließen auch in internationale Kooperationen ein. Derzeit laufen zwei weltweite Pooling-Projekte ("PUMA" – Pooled Uranium Miners Analysis und "iPAUW" – International Pooled Analysis of Uranium Processing Workers), bei denen die Daten von Uranbergarbeiter- und Uranaufbereiter- Kohortenstudien zusammengeführt und gemeinsam ausgewertet werden. Stand: 16.06.2026
Aus aktuellem Anlass weisen das Landesuntersuchungsamt und das rheinland-pfälzische Umweltministerium darauf hin, dass die ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut eine saisonale Influenza-Impfung unter anderem auch für Menschen empfiehlt, die privat oder beruflich bedingt regelmäßig oder direkten engen Kontakt mit Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln und Robben haben. Dies betrifft neben Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern auch Menschen, die am Schlachthof, in Zoos oder in tierärztlichen Praxen arbeiten. (siehe Epidemiologisches Bulletin Nr. 29 vom 17.7.2025 ) Neben dem persönlichen Schutz tragen Menschen, die einen engen Umgang mit Tieren haben, auch eine besondere Verantwortung gegenüber der Bevölkerung. Hochpathogene aviäre Influenza A-Viren werden in den letzten Jahren nicht nur bei Geflügel, sondern zunehmend auch bei Säugetieren (u. a. Nerze, Füchse, Katzen und Robben) nachgewiesen. Personen mit häufigem direktem Kontakt zu potentiell infizierten Tieren können sich unter ungünstigen Umständen gleichzeitig mit humanen sowie zoonotischen Influenzaviren anstecken. Bei solch einer seltenen, aber möglichen Koinfektion kann es zur genetischen Mischung und Veränderungen der Viren kommen. Hierbei könnten neue Influenzaviren mit pandemischem Potential entstehen. Neben Geflügel sind auch Schweine im Fokus. In der deutschen Schweinepopulation ist beispielsweise das Influenza A-Virus weit verbreitet. Dort können sich verschiedene Influenzastämme mischen. Vor diesem Hintergrund gilt es zu verhindern, dass sich Schweine mit saisonalen Influenzaviren des Menschen anstecken (Anthropozoonose) und neue Viren entstehen. Durch eine saisonale Grippeimpfung der Tierhalter/Tierbetreuer soll dieses Risiko minimiert werden. Zum Schutz der Bevölkerung vor einer Pandemie ist die schützende Impfung vor saisonaler Influenza eine Vorsorgemaßnahme neben dem gesenkten Krankheitsrisiko und krankheitsbedingten Ausfällen. Hierbei ist jedoch wichtig hervorzuheben, dass eine saisonale Influenza-Impfung nicht vor einer Infektion durch tierpathogene Influenzaviren schützt, so dass ein persönlicher Schutz vor Infektion beim Umgang mit kranken Tieren oder totem Wildgeflügel dringend angeraten wird. Die Umsetzung der Indikationsimpfempfehlung liegt in den Betrieben beim zuständigen betriebsärztlichen Dienst bzw. im Privaten bei den hausärztlichen Praxen.
In unserem Flyer finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie ein Ihrer Meinung nach hilfebedürftiges Tier auffinden. Egal, ob ein Hund oder eine Katze, ein hilfloser oder „zahmer“ Vogel, ein kranker Igel, ein größeres Wildtier, ein Exot, Frösche, Kröten und Kaulquappen oder ein leidendes Haustier – für jedes Tier gibt es einen passenden Ansprechpartner.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © LUA Tierseuchen: Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest dominieren Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2024 wurde vom erstmaligen Auftreten zweier Seu- chen dominiert: der Afrikanischen Schweinepest und der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3. Im Vergleich dazu traten die Nachweise anderer Tier- seuchen wie etwa der Aviären Influenza oder der Bovinen Virusdiarrhoe in den Hintergrund. Ein be- merkenswertes Ereignis stellt der Nachtweis eines Tuberkulose-Erregers bei einer Katze dar. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zen- trale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier wer- den Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Aus- schluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monito- ring-Programmen sowie sogenannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersuchungen ermöglichen ei- nen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird hier- durch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstelle zwischen dem zuständigen Ministerium für Kli- maschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKU- EM) und den rheinland-pfälzischen Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdiens- te für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. 2 Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit un- terschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Wildlebende Wasservögel bilden das natürliche Reservoir des Erregers der Aviären Influenza, die auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeich- net wird. Der seit Jahren weltweit herrschende Seuchenzug verursacht durch Aviäre Influenzavi- ren vom Subtyp H5N1 führt zu schweren Krank- heitsverläufen mit massenhaftem Verenden bei Wildvögeln und gehaltenem Geflügel. Nachdem die Vogelgrippe das Tierseuchengeschehen in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz dominiert hatte, wurde Ende des Jahres 2024 „nur“ in einem Haus- geflügelbestand ein Geflügelpestverdacht fest- gestellt, der sich über den Jahreswechsel als Aus- bruch bestätigte. Der Bestand mit insgesamt 44 Hühnern und Enten sowie einer Gans und einem Schwan wurde umgehend geräumt, so dass eine Ausbreitung des Erregers auf andere Geflügelhal- tungen verhindert werden konnte. Obwohl alle im Verlauf des Jahres durchgeführten Untersuchungen an 47 Wildvögeln ein negatives Ergebnis hatten, wurde aufgrund der Nachweise in anderen Bundesländern und nach epidemiolo- gischen Ermittlungen die Einschleppung des Erre- gers über Zugvögel vermutet. Die Geflügelhal- ter sind weiterhin verpflichtet, ihre Tierhaltung beim vor Ort zuständigen Veterinäramt anzumel- den und unter anderem erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden (bei einer Haltung von mehr als 100 Tieren) um- gehend anzuzeigen. Auch Hobbyhalter und klei- nere Betriebe (bei einer Haltung bis einschließlich 100 Tiere) müssen ab drei verendeten Tieren diese Die Aviäre Influenza bedroht weiterhin die Geflügelbestände im Land. Eingeschleppt wird die Erkrankung meist von Zugvögeln. © rihaij / Pixabay innerhalb von 24 Stunden anzeigen. Zum Schutz ihrer Tiere und zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche sind die Tierhalter weiterhin verpflich- tet, strikt auf die Einhaltung von Biosicherheits- maßnahmen zu achten. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2024 wurden im LUA insgesamt 111.414 Ohrstanzpro- ben aus 3.355 Beständen untersucht. Dabei wur- de das Virus der BVD bei einem Kalb nachgewie- sen. Das Tier stammte von einer Kuh, die sich in trächtigem Zustand vermutlich im Rahmen von Tiertransporten unerkannt infiziert hatte, wobei der Erreger auf das Kalb übergegangen war. Bei Untersuchungen der mehr als 860 Tiere des Be- standes wurde das BVD-Virus bei weiteren neun Tieren nachgewiesen. Alle infizierten Tiere wurden umgehend aus dem Bestand entfernt. Durch Umsetzung strikter Biosicherheitsmaßnah- men konnte eine weitere Ausbreitung des Erregers im Bestand verhindert werden. Trotzdem wur- de das BVD-Virus bei einem neugeborenen Kalb im Herbst erneut nachgewiesen. Erneute Unter- suchungen des gesamten Bestandes zeigten, dass von diesem Fall keine weitere Ausbreitung des Er- regers erfolgt war, sodass dem Bestand im Verlauf des Jahres 2025 der Status als „Frei von BVD“ un- ter Auflagen wieder zuerkannt wurde. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Herpes- virus Typ 1 (BHV 1) führt zu einer lebenslang be- stehenden Infektion, die sich häufig in Leistungs- minderung, grippeartigen Erscheinungen und 3 2024 führte das LUA erstmals einen Nachweis des West-Nil-Fiebers bei Pferden. © WolfBlur / Pixabay Störungen der Fruchtbarkeit äußert. Im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seuchenfrei- heit wurden insgesamt 59.938 Blutproben aus 2.900 Beständen sowie 5.228 Tank- und Einzel- milchproben aus 1.011 Beständen mit negativem Ergebnis untersucht. Im Zuge der Nachverfolgung des Tierverkehrs nach einem BHV 1-Ausbruch in einem Bestand in einem anderen Bundesland wurde festgestellt, dass eines der infizierten Tiere aus einem Bestand in Rheinland-Pfalz stammte. Aufgrund der lücken- losen Dokumentation der bis dato durchgeführ- ten und der Ergebnisse weiterer Untersuchungen im Bestand konnte jedoch ausgeschlossen wer- den, dass sich das Tier bereits im rheinland-pfälzi- schen Betrieb angesteckt hatte. Die Infektion er- folgte vermutlich in einer Sammelstelle, in denen Tiere aus verschiedenen Beständen für den Trans- port zusammengeführt wurden. Das Auftreten der BVD- bzw. der BHV 1-Infektion zeigt nachdrücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng darauf achten müssen, ausschließlich Tie- 4 re aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Ausbreitung einer Infektion in den Beständen konsequent einzuhalten. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West-Nil-Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde in 2024 erstmals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pferden geführt. Es handelte sich um zwei Tiere aus Rheinhessen, die wegen neurologischen Aus- fallerscheinungen in Tierkliniken eingewiesen wor- den waren. Aufgrund des Nachweises von spezi- fischen Antikörpern gegen das Virus des WNF in Verbindung mit klinischen Symptomen konnte der Nachweis einer erst kürzlich stattgefundenen Infektion gestellt werden. Die eingeleitete symp- tomatische Therapie führte in beiden Fällen zum Ausheilen der klinischen Erscheinungen. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infek- tionsgeschehens des durch blutsaugende Stech- mücken übertragenen Erregers aber keine Rolle. Die Erkrankung tritt vor allem bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurologischen Sympto- men und gehäuften Todesfällen führen. Der Erre- ger kann auch über Mückenstiche auf Menschen übertragen werden und verursacht in der Regel eine grippeähnliche Erkrankung.Tieren einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen. Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine und Schafe als auch Heimtiere wie Katzen und Reptilien. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Wild- und Zootieren sowie in 13 Umgebungsproben aus Hühnerhaltungen festgestellt. Die Vorgänge zeigen, dass weiterhin mit dem Auf- treten des WNF bei Tieren in Rheinland-Pfalz ge- rechnet werden kann. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseuchenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrieben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel exis- tieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schwe- ren klinischen Symptomen kann mit einer Imp- fung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland- pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe fi- nanziell unterstützt.Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Dabei ermöglicht die hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüs- se den Bakterien dort ein langes Überleben. Im Verlauf des Jahres 2024 wurde die atypische Form der Scrapie im Rahmen des laufenden Mo- nitorings zum Vorkommen von Transmissiblen Spongiformen Encephalopathien bei der Untersu- chung von 451 verendeten Schafen aus 342 Be- ständen bei vier Tieren aus vier Beständen in vier verschiedenen Kreisen nachgewiesen. Da die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einherge- hende, tödlich verlaufende Erkrankung spontan auftritt und nicht auf den Menschen oder ande- re Tiere übertragbar ist, mussten keine tierseu- chenrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Nachweise zeigen aber, dass die Monitoring- Untersuchungen zum Vorkommen der Erkrankung weiterhin erforderlich sind, um deren eventuell verstärktes Auftreten zu erfassen. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen, bakterielle Infektionser- reger, die meist im Rahmen von differenzialdiag- nostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt wer- den. Dabei wurden die Erreger im Jahr 2024 bei 41 Auch Lebensmittel tierischen Ursprungs können mögliche Infektionsursachen des Menschen sein. Dessen Infektion kann zum Beispiel über die Auf- nahme kontaminierter Nahrungsmittel oder bei unzureichender Küchenhygiene erfolgen; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haus- tieren oder infizierten Menschen sind möglich. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzen- dem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leich- tem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten De- hydrierung (Austrocknung durch Wasserverlust) führen. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle so- wie als Gruppenerkrankung oder in Form größe- rer Ausbrüche auf. Beim Umgang mit Tieren sollte grundsätzlich auf die Einhaltung von Hygiene- maßnahmen geachtet und ein allzu enger Kontakt vermieden werden. Bei einem reinen Durchfallgeschehen wird beim Menschen in der Regel nur der Flüssigkeits- und Elektrolytverlust ausgeglichen, eine Antibiotikathe- rapie erfolgt nicht, da hierdurch die Bakterienaus- scheidung verlängert werden kann. Das gilt grund- sätzlich auch für die Behandlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifi- sche Vakzine eingesetzt werden können. 5 Die Übertragung von Mycobakterien erfolgt in der Regel über Speichel oder hochgehustete Sekre- te aus den tieferen Atemwegen, über die Luft oder über nicht ausreichend erhitzte Milch. Infizierte Menschen und Tiere zeigen oft unspezifische An- zeichen wie Abmagerung und Fieberschübe, aber auch mit Husten einhergehende chronische Lun- genentzündungen bis hin zu Todesfällen. Ungewöhnlich: Im vergangenen Jahr wies das LUA Tuberkulose-Erreger bei einer Katze nach. © guvo59 / Pixabay In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2024 in 21 Untersuchungen bei acht Feldhasen und einem Wildschwein nachge- wiesen. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Ka- ninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlie- ren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrank- ten Wildtieren oder deren Organen, zum Beispiel beim Abhäuten oder beim Verarbeiten von Wild- fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver- zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens- mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann aber auch durch Inhalation von erregerhaltigem Staub, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontaminiert ist oder über blutsaugende In- sekten (vor allem Zecken) erfolgen. 6 Beim Mensch beginnt die Erkrankung in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Er- regers und einer Schwellung der lokalen Lymph- knoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Er- brechen und Erschöpfungszuständen. Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln. Eine Über- tragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Im Februar 2024 kam eine Orientalisch Kurzhaar- katze zur Untersuchung. Es handelte sich um ein Fundtier unbekannter Herkunft, das zunächst in ein Tierheim im südlichen Rheinland-Pfalz ein- geliefert worden war. Das Tier wurde dort eut- hanasiert, nachdem eine durch die Infektion mit Mycobacterium caprae, die bei Katzen selten vor- kommt, hervorgerufene Schwellung der Körper- lymphknoten festgestellt worden war. Der primär bei Ziegen und Rindern vorkommende Erreger kann darüber hinaus bei anderen warmblütigen Haus-, Zoo- und Wildtieren auftreten und gehört zum Komplex der auch beim Menschen Tuberku- lose auslösenden Bakterien. Bei den weiterführenden Untersuchungen der Kat- ze im LUA wurden neben den bereits bekannten Veränderungen in den Körperlymphknoten tuber- kulöse Läsionen in den Lymphknoten der Orga- ne, in einer Augenhöhle und dem sie umgeben- den Gewebe sowie der Lunge festgestellt. Daher musste von einem längerfristigen Geschehen ver- bunden mit einer Ausscheidung der Tuberkulose- Bakterien ausgegangen werden. Mycobacterium caprae-Infektionen bei Menschen und Tieren sind in der Umgebung des Fundortes der Katze aber nicht bekannt geworden. Trotz der bei der Sektion identifizierbaren Kennzeichnung des Tieres konn- te der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden. Wo, wann und wie sich die Katze angesteckt hat- te, konnte daher nicht geklärt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Übertragung der Er- reger sowohl vom Tier auf den Menschen als auch vom Menschen auf das Tier möglich ist. Deutsch- land hat bezüglich Infektionen mit dem Mycobak- terien-Tuberkulosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberkulosis) bei Rindern den Status „seu- chenfrei“ gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/620. Bei landlebenden Säugetieren, außer Paarhufern, unterliegt eine Infektion mit dem My- cobacterium-tuberculosis-Komplex tierseuchen- rechtlich nur der Überwachungspflicht. Afrikanische Schweinepest erreichte 2024 Rheinland-Pfalz Was Fachleute befürchtet hatten, ist im vergange- nen Jahr tatsächlich eingetreten: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Im Juli 2024 wurde der erste Fall bei einem Wild- schwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachge- wiesen. Durch veterinärbehördliche Maßnahmen und Mitwirken vieler Akteure, wie die Jägerschaft, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Bürgerin- nen und Bürger konnte eine Ausbreitung der Seu- che verhindert werden. Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefähr- lich - umso gefährlicher aber ist sie für Wild- und Hausschweine. Die unter anderem mit hohem Fieber, gestörtem Allgemeinbefinden und Blutun- gen einhergehende Infektion führt innerhalb we- niger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Verhängung von Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. Seit Beginn des Ausbruchs wurden 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekular- biologisch auf den Erreger der ASP getestet. Nach rund einem Jahr seit Beginn der Seuche ist das Auftreten der ASP weiterhin auf Teilgebiete von Rheinhessen begrenzt. Stand Anfang Juli 2025 gab es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Der Nachweis des ASP-Virus bei einem am Rheinufer im Rhein-Hunsrück-Kreis verendet an- geschwemmten Wildschwein Ende 2024 konnte aufgrund epidemiologischer Ermittlungen auf das Geschehen in Rhein-Hessen zurückgeführt wer- den und war demnach kein eigenständiger neuer Seuchenausbruch. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere wurden un- schädlich beseitigt. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei ge- klärt werden. Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, bei Seuchenausbruch die Wildschweine in ihrer Um- gebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nach Ermittlung des Seuchenausmaßes mittels Drohnen und Kadaverspürhunde-Einsätzen hat das Land Rheinland-Pfalz unverzüglich Schutzzäu- ne errichtet, die verhindern sollten, dass infizierte 7 bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Veränderungen und klinisch auffällige Tiere ins LUA einzusenden. Das Material für die Beprobung erhalten Jäger von ihrer kommunalen Kreisverwaltung. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fall- wild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wird wei- terhin gewährt. Leider nur eine Frage der Zeit: 2024 erreichte die Afrikanische Schweinepest auch Rheinland-Pfalz. Die ersten Fälle traten bei Wildschweinen in Rheinhessen auf. © Alexander von Düren / AdobeStock Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger weiterverbreiten. Mittlerweile wur- den rund 360 km Zäune auch in weiter zurück- gelegenen Gebieten als äußerer Schutzring, zum Beispiel Fernriegel an Autobahnen, gestellt. Insge- samt konnte das Seuchengeschehen in Rheinland- Pfalz schnell eingegrenzt und die Weiterverbrei- tung verhindert werden. Darüber hinaus wird seit ASP-Beginn eine Überwachung mit regelmäßigen Drohnenflügen, die Kadaver detektieren sollen, und speziell ausgebildeten Kadaver-Spürhunden durchgeführt. Diese Einsätze finden im ASP-Ge- biet und in den umliegenden risikoorientiert fest- gelegten Gebieten statt. Tote Wildschweine müs- sen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden. Um Vorsorge, Mithilfe und Achtsamkeit wird wei- terhin unbedingt gebeten. Schweinehaltende Be- triebe sind weiterhin aufgefordert, die Biosicher- heit ihrer Haltung immer wieder zu durchdenken, zu überprüfen und zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu ge- hört insbesondere: 8 • keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern • den Zutritt für betriebsfremde Personen zu be- schränken und über eine Hygieneschleuse zu steuern • in den Ställen betriebseigene Stiefel und Schutzkleidung zu tragen • gründliches Händewaschen oder frische Ein- weghandschuhe vor dem Betreten des Stalls • Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern • wo erforderlich konsequent zu reinigen und zu desinfizieren Jägerinnen und Jäger sollen weiterhin darauf ach- ten, dass sie den Erreger der ASP nicht mit Tro- phäen aus infizierten Gebieten von ihrer Jagdrei- se mitbringen. Nach der Jagd in Gebieten mit ASP müssen benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei- dung und Messer gründlich gereinigt und desin- fiziert werden. Jagdhunde dürfen niemals in eine Schweinehaltung und der Jäger selbst sollte nach der Jagd ein zweitägiges Betretungsverbot beach- ten. Die Jäger sind außerdem aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und Auch Bürger und Bürgerinnen, die auf den ersten Blick keinen Bezug zu Haus- oder Wildschweinen haben, können mithelfen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten. In betroffenen Ge- bieten müssen die Anordnungen der kommunalen Veterinärbehörden unbedingt beachtet werden. Hunde müssen deshalb angeleint werden. Außer- dem kann es nötig sein, Einschränkungen bei Frei- zeitaktivitäten anzuordnen und Wege, Ufer oder Grillplätze zu sperren. Wer beispielsweise über den Geruch auf einen Wildschweinkadaver auf- merksam wird, sollte diesen nicht berühren, da er infektiös sein kann. Kadaverfunde sollten statt- dessen direkt beim Jagdausübungsberechtigten oder dem regional zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung gemeldet werden. Die ASP kann auch durch Lebensmittel übertragen werden. Nicht durcherhitztes Schweinefleisch von infizierten Tieren, zum Beispiel Salami oder Roh- schinken, stellt ein Risiko dar. Deshalb gilt: • keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Ur- laub mitbringen • Speisereste, die beispielsweise beim Wandern, Campen oder am Rastplatz anfallen, nicht in der freien Natur hinterlassen, sondern nur in gut geschlossenen Müllbehältern entsorgen • keine Essensreste an Haus- oder Wildschwei- nen verfüttern und diese hiervon fernhalten • Auch Ernte- und Pflegehelferinnen und –Helfer aus ASP-Gebieten werden gebeten, die Maß- nahmen einzuhalten. Die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen ist bis auf Weiteres erforderlich, um einerseits eine Aus- breitung der ASP und andererseits neue Punktein- träge zu verhindern. Blauzungenkrankheit: Neuer Serotyp 3 breitet sich aus Im Jahr 2024 traten in Rheinland-Pfalz erstmals Infektionen mit der Blauzungenkrankheit vom Se- rotyp 3 (BTV 3) auf. Die Blauzungenkrankheit ist eine Infektionskrankheit, die überwiegend wäh- rend der warmen Jahreszeit nicht von Tier zu Tier, sondern durch stechende Insekten (Gnitzen) über- tragen wird. Das Gegenmittel der Wahl ist, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Impfstoffe sind serotypspezifisch und vermitteln keine Kreuzimmunität. Alternativ, aber deutlich weniger wirksam, können die Tiere auch mit Repellentien vor Vektorangriffen geschützt werden. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Be- troffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apa- thie, Fressunlust und einen deutlichen Rückgang der Milchleistung. Darüber hinaus treten eine Schwellung des Kopfes und der Zunge, Rötungen und Schwellungen an der Maulschleimhaut und an der Haut des Kronsaums der Gelenke auf, die mit Lahmheiten einhergehen. Auch Fehlgeburten werden beobachtet. Im Herbst 2023 waren zunächst in den Nieder- landen und im weiteren Verlauf des Jahres auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ver- lustreiche BTV-3-Infektionen aufgetreten. Da die verfügbaren Impfstoffe gegen BTV keine Kreuz- immunität gegen den Serotyp 3 erzeugen, konn- ten empfängliche Tierarten zunächst nicht ge- impft werden. Mit Beginn der Hauptaktivität der Gnitzen in den Sommermonaten 2024 stiegen die Fallzahlen wieder an. Mittlerweile gilt ganz Deutschland als nicht mehr frei von der Blauzun- genkrankheit. Rheinland-Pfalz verlor den Frei- heitsstatus am 8. Mai 2024. Im weiteren Jahres- verlauf wurden auch in Rheinland-Pfalz sehr viele BTV-3-Ausbrüche verzeichnet. Dabei waren so- wohl Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Bisons und Neuweltkamele als auch Wildtiere wie Rot- hirsch, Reh und Mufflon sowie Zootiere wie Wi- sent und Yak betroffen. 9
<p> So starten Sie möglichst unbeschwert und umweltfreundlich ins neue Jahr <ul> <li><strong>Schauen Sie lieber zu:</strong> Das ist die umweltfreundliche, kostengünstige und entspannte Alternative, ein Feuerwerk an Silvester zu genießen.</li> <li>Bevorzugen Sie gut durchlüftete Standorte und halten Sie Abstand zu brennenden Feuerwerkskörpern.</li> </ul> <p>Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen möchten:</p> <ul> <li>Kaufen Sie nur Feuerwerkskörper mit <strong>CE-Zeichen</strong>.</li> <li><strong>Nehmen Sie Rücksicht</strong> auf Nachbarn und (Haus-)Tiere.</li> <li>Räumen Sie den Abfall Ihres Feuerwerks zeitnah weg und <strong>entsorgen</strong> Sie diesen ordnungsgemäß.</li> </ul> Gewusst wie <p>Raketen und Böller gehören zum Jahreswechsel für viele Menschen fest zur Tradition. Der kurzen Freude am Feuerwerk stehen an Silvester sehr hohe gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastungen sowie Gefährdungen durch Lärm und Explosionen gegenüber. Hierdurch verursachte Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschädigungen sind leider keine Seltenheit. Hinzu kommen vermüllte Straßen und Parks durch Feuerwerkskörper, die Städte und Gemeinden jedes Jahr vor große Herausforderungen stellen.</p> <p><strong>Zuschauen statt Zündeln: </strong>Toll ein anderer macht‘s – darauf können Sie sich beim Silvesterfeuerwerk in Deutschland verlassen. Konkurrieren Sie deshalb nicht mit Ihren Nachbarn um das größte und teuerste Feuerwerk, sondern honorieren Sie deren Einsatz – durch Zuschauen. Das ist nicht nur entspannter, sondern spart Ihnen auf alle Fälle Kosten, schont die Umwelt und gibt Ihnen Zeit und Gelegenheit, mit Nachbarn gemütlich zu reden und auf das neue Jahr anzustoßen. Gegebenenfalls können Sie auch mit einem Spaziergang zu Aussichtspunkten einen besseren Blick auf das Geschehen erhalten und über den "Qualmwolken" stehen. Eine Alternative zum eigenen Feuerwerk stellen auch zentral organisierte Feuerwerke auf kommunaler Ebene dar.</p> <p><strong>Abstand halten und gut durchlüftete Standorte bevorzugen: </strong>Halten Sie ausreichend Abstand zu brennenden Feuerwerkskörpern und zu größeren Menschenansammlungen. So schützen Sie sich vor möglichen Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. In engen Gassen und Straßenzügen setzt sich Feinstaub besonders stark fest. Außerdem wird der Schall deutlich verstärkt. Aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen sollten Sie deshalb solche Engstellen meiden.</p> Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen möchten <p><strong>Produkte mit CE-Zeichen kaufen: </strong>Beim Kauf von Feuerwerk steht Sicherheit an erster Stelle. Achten Sie darauf, nur Produkte mit CE-Zeichen zu wählen – idealerweise aus Deutschland. Sie erkennen in Deutschland hergestellte Produkte daran, dass neben dem CE-Zeichen die vierstellige Zahl 0589 gedruckt ist. Dies ist die Kennnummer für die deutsche Prüfstelle BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung). Bevorzugen Sie möglichst geräuscharmes Feuerwerk. Es kann für stimmungsvolle Effekte sorgen und trotzdem die Lärmbelastung für Menschen und Tiere im Vergleich zu anderem Feuerwerk deutlich reduzieren.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/ce-zeichen_feuerwerk_foto_privat.jpg"> </a> <strong> Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen, um sicheres und zugelassenes Feuerwerk zu identifizieren. </strong> Quelle: Maria Huber / Umweltbundesamt <p><strong>Rücksicht auf Nachbarn und (Haus)Tiere nehmen:</strong> Raketen und Böller verursachen Lärm, Schadstoffe und "dicke Luft". Dementsprechend gilt: Je weniger, desto besser. Jede Rakete, die nicht gezündet wird, bedeutet weniger Feinstaub in der Luft, weniger Lärm in der Nacht und weniger Müll auf den Straßen. Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerk auf ausreichend Abstand zu Menschen(gruppen). Nutzen Sie für das Feuerwerk gut durchlüftete und schalloffene Orte. Bedenken Sie, das die Silvesterknallerei für Haustiere wie Hunde und Katzen eine Qual ist, da sie ein feines Gehör haben.</p> <p><strong>Feuerwerksreste entsorgen: </strong>Das Verbot, Müll auf Straßen, öffentlichen Plätzen oder in der Landschaft zu entsorgen, gilt auch an Silvester. Räumen Sie deshalb die Reste Ihres Feuerwerks zeitnah und vollständig auf. Abgebrannte und abgekühlte Feuerwerkskörper (z. B. Mehrschussbatterien aus Pappe) gehören in den Restmüll. Auch wenn sie äußerlich harmlos wirken, enthalten sie oft noch giftige Rückstände und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne. Nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten noch explosionsgefährliche Stoffe. Die BAM empfiehlt deshalb, diese als Sonderabfall in einem Wertstoffhof abzugeben.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Ein traditionelles Orakel zum Jahreswechsel ist ohne giftiges <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/71838">Blei</a> mit ungefährlichen Alternativen wie Zinn- oder Wachsgießen möglich. Bleigießen ist seit 2018 verboten. Falls Sie noch alte Sets zum Bleigießen zu Hause finden, geben Sie diese in den Sondermüll.</li> <li>Starten Sie auf Ihrer Silvesterparty stilvoll und umweltfreundlich mit Mehrweg-Geschirr ins neue Jahr.</li> <li>Beachten Sie auch unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps, zum Beispiel zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14011">Fisch</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105171">klima- und umweltfreundlicher Ernährung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12839">Lebensmittelverschwendung vermeiden</a> oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12609">Bus und Bahn fahren</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerwerkskoerper_alexander_fox_planet_fox_auf_pixabay.jpg"> </a> <strong> Nach dem Feuerwerk bleibt der Müll – räumen Sie ihn weg für saubere Straßen und eine gesunde Umwelt. </strong> Quelle: Alexander Fox / PlaNet Fox / Pixabay Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Feinstaub ist gesundheitsgefährdend. Die Silvesternacht ist in Deutschland in der Regel die Zeit mit der höchsten Feinstaubbelastung im Jahr. Allein in dieser Nacht werden nur durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern fast ein Prozent der gesamten Jahresemissionen von Feinstaub (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) verursacht. Bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a>-Emissionen sind es sogar rund 2 Prozent. PM10-Stundenwerte um 1.000 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft (µg/m³) sind in der ersten Stunde des neuen Jahres in Großstädten keine Ausnahme. Mehr Informationen zur Feinstaubbelastung an Silvester finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16747">"Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk"</a> oder in unserem Hintergrundpapier <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/silvesterfeuerwerk-einfluss-auf-mensch-umwelt">"Silvesterfeuerwerk: Einfluss auf Mensch und Umwelt"</a>.</p> <p>Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verursacht hohe Feinstaubbelastungen in Deutschland: rund 2.050 Tonnen PM10 pro Jahr, davon 1.700 Tonnen PM2,5. Rund 75 Prozent dieser Emissionen erfolgen in der Silvesternacht. Diese Mengen entsprechen knapp einem Prozent der insgesamt in Deutschland freigesetzten PM10-Menge pro Jahr bzw. 2 Prozent bei PM2,5. Die errechneten Emissionen beruhen auf den statistisch gemeldeten Import- und Exportmengen der in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörper.</p> <p>Wie schnell die Feinstaubbelastung nach dem Silvesterfeuerwerk abklingt, hängt vor allem von den Wetterverhältnissen ab. Kräftiger Wind hilft, die Schadstoffe rasch zu verteilen. Bei windschwachen Wettersituationen mit eingeschränktem vertikalen Luftaustausch verbleiben die Schadstoffe jedoch über viele Stunden in der Luft und reichern sich in den unteren Atmosphärenschichten an.</p> <p>Die enormen Müllmengen, die am Neujahrstag auf Straßen und Plätzen liegen, stellen Städte und Gemeinden jedes Jahr vor große Herausforderungen.</p> <p>Neben den sichtbaren Auswirkungen gibt es auch stille Opfer: Viele Haustiere reagieren panisch auf die lauten Knallgeräusche, und auch Wildtiere leiden unter dem plötzlichen Lärm und Licht – was zu erheblichen Störungen ihres natürlichen Verhaltens führen kann.</p> <p>Silvester ist aber auch gefährlich für unser Gehör. Denn unser Ohr ist zwar ein exzellentes, aber auch empfindliches Wahrnehmungsorgan. Sehr laute Knalle und Explosionen durch Feuerwerk können unmittelbar zu dauerhaften Gehörschäden führen. In Deutschland erleiden jährlich zirka 8.000 Menschen zu Silvester Schädigungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Viele dieser Menschen behalten bleibende Schäden.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die gesetzliche Grundlage für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern stellt die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dar. Darin ist in § 22 (1) festgehalten, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Verbraucher*innen jeweils nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt ist. Abgebrannt werden dürfen Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar durch volljährige Personen (§ 23 (2)). In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen generell verboten (§ 23 (1).</p> </p><p> So starten Sie möglichst unbeschwert und umweltfreundlich ins neue Jahr <ul> <li><strong>Schauen Sie lieber zu:</strong> Das ist die umweltfreundliche, kostengünstige und entspannte Alternative, ein Feuerwerk an Silvester zu genießen.</li> <li>Bevorzugen Sie gut durchlüftete Standorte und halten Sie Abstand zu brennenden Feuerwerkskörpern.</li> </ul> <p>Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen möchten:</p> <ul> <li>Kaufen Sie nur Feuerwerkskörper mit <strong>CE-Zeichen</strong>.</li> <li><strong>Nehmen Sie Rücksicht</strong> auf Nachbarn und (Haus-)Tiere.</li> <li>Räumen Sie den Abfall Ihres Feuerwerks zeitnah weg und <strong>entsorgen</strong> Sie diesen ordnungsgemäß.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Raketen und Böller gehören zum Jahreswechsel für viele Menschen fest zur Tradition. Der kurzen Freude am Feuerwerk stehen an Silvester sehr hohe gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastungen sowie Gefährdungen durch Lärm und Explosionen gegenüber. Hierdurch verursachte Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschädigungen sind leider keine Seltenheit. Hinzu kommen vermüllte Straßen und Parks durch Feuerwerkskörper, die Städte und Gemeinden jedes Jahr vor große Herausforderungen stellen.</p> <p><strong>Zuschauen statt Zündeln: </strong>Toll ein anderer macht‘s – darauf können Sie sich beim Silvesterfeuerwerk in Deutschland verlassen. Konkurrieren Sie deshalb nicht mit Ihren Nachbarn um das größte und teuerste Feuerwerk, sondern honorieren Sie deren Einsatz – durch Zuschauen. Das ist nicht nur entspannter, sondern spart Ihnen auf alle Fälle Kosten, schont die Umwelt und gibt Ihnen Zeit und Gelegenheit, mit Nachbarn gemütlich zu reden und auf das neue Jahr anzustoßen. Gegebenenfalls können Sie auch mit einem Spaziergang zu Aussichtspunkten einen besseren Blick auf das Geschehen erhalten und über den "Qualmwolken" stehen. Eine Alternative zum eigenen Feuerwerk stellen auch zentral organisierte Feuerwerke auf kommunaler Ebene dar.</p> <p><strong>Abstand halten und gut durchlüftete Standorte bevorzugen: </strong>Halten Sie ausreichend Abstand zu brennenden Feuerwerkskörpern und zu größeren Menschenansammlungen. So schützen Sie sich vor möglichen Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. In engen Gassen und Straßenzügen setzt sich Feinstaub besonders stark fest. Außerdem wird der Schall deutlich verstärkt. Aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen sollten Sie deshalb solche Engstellen meiden.</p> Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen möchten <p><strong>Produkte mit CE-Zeichen kaufen: </strong>Beim Kauf von Feuerwerk steht Sicherheit an erster Stelle. Achten Sie darauf, nur Produkte mit CE-Zeichen zu wählen – idealerweise aus Deutschland. Sie erkennen in Deutschland hergestellte Produkte daran, dass neben dem CE-Zeichen die vierstellige Zahl 0589 gedruckt ist. Dies ist die Kennnummer für die deutsche Prüfstelle BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung). Bevorzugen Sie möglichst geräuscharmes Feuerwerk. Es kann für stimmungsvolle Effekte sorgen und trotzdem die Lärmbelastung für Menschen und Tiere im Vergleich zu anderem Feuerwerk deutlich reduzieren.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/ce-zeichen_feuerwerk_foto_privat.jpg"> </a> <strong> Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen, um sicheres und zugelassenes Feuerwerk zu identifizieren. </strong> Quelle: Maria Huber / Umweltbundesamt </p><p> <p><strong>Rücksicht auf Nachbarn und (Haus)Tiere nehmen:</strong> Raketen und Böller verursachen Lärm, Schadstoffe und "dicke Luft". Dementsprechend gilt: Je weniger, desto besser. Jede Rakete, die nicht gezündet wird, bedeutet weniger Feinstaub in der Luft, weniger Lärm in der Nacht und weniger Müll auf den Straßen. Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerk auf ausreichend Abstand zu Menschen(gruppen). Nutzen Sie für das Feuerwerk gut durchlüftete und schalloffene Orte. Bedenken Sie, das die Silvesterknallerei für Haustiere wie Hunde und Katzen eine Qual ist, da sie ein feines Gehör haben.</p> <p><strong>Feuerwerksreste entsorgen: </strong>Das Verbot, Müll auf Straßen, öffentlichen Plätzen oder in der Landschaft zu entsorgen, gilt auch an Silvester. Räumen Sie deshalb die Reste Ihres Feuerwerks zeitnah und vollständig auf. Abgebrannte und abgekühlte Feuerwerkskörper (z. B. Mehrschussbatterien aus Pappe) gehören in den Restmüll. Auch wenn sie äußerlich harmlos wirken, enthalten sie oft noch giftige Rückstände und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne. Nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten noch explosionsgefährliche Stoffe. Die BAM empfiehlt deshalb, diese als Sonderabfall in einem Wertstoffhof abzugeben.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Ein traditionelles Orakel zum Jahreswechsel ist ohne giftiges <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/71838">Blei</a> mit ungefährlichen Alternativen wie Zinn- oder Wachsgießen möglich. Bleigießen ist seit 2018 verboten. Falls Sie noch alte Sets zum Bleigießen zu Hause finden, geben Sie diese in den Sondermüll.</li> <li>Starten Sie auf Ihrer Silvesterparty stilvoll und umweltfreundlich mit Mehrweg-Geschirr ins neue Jahr.</li> <li>Beachten Sie auch unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipps, zum Beispiel zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/14011">Fisch</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105171">klima- und umweltfreundlicher Ernährung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12839">Lebensmittelverschwendung vermeiden</a> oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12609">Bus und Bahn fahren</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerwerkskoerper_alexander_fox_planet_fox_auf_pixabay.jpg"> </a> <strong> Nach dem Feuerwerk bleibt der Müll – räumen Sie ihn weg für saubere Straßen und eine gesunde Umwelt. </strong> Quelle: Alexander Fox / PlaNet Fox / Pixabay </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Feinstaub ist gesundheitsgefährdend. Die Silvesternacht ist in Deutschland in der Regel die Zeit mit der höchsten Feinstaubbelastung im Jahr. Allein in dieser Nacht werden nur durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern fast ein Prozent der gesamten Jahresemissionen von Feinstaub (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) verursacht. Bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a>-Emissionen sind es sogar rund 2 Prozent. PM10-Stundenwerte um 1.000 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft (µg/m³) sind in der ersten Stunde des neuen Jahres in Großstädten keine Ausnahme. Mehr Informationen zur Feinstaubbelastung an Silvester finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16747">"Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk"</a> oder in unserem Hintergrundpapier <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/silvesterfeuerwerk-einfluss-auf-mensch-umwelt">"Silvesterfeuerwerk: Einfluss auf Mensch und Umwelt"</a>.</p> <p>Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verursacht hohe Feinstaubbelastungen in Deutschland: rund 2.050 Tonnen PM10 pro Jahr, davon 1.700 Tonnen PM2,5. Rund 75 Prozent dieser Emissionen erfolgen in der Silvesternacht. Diese Mengen entsprechen knapp einem Prozent der insgesamt in Deutschland freigesetzten PM10-Menge pro Jahr bzw. 2 Prozent bei PM2,5. Die errechneten Emissionen beruhen auf den statistisch gemeldeten Import- und Exportmengen der in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörper.</p> <p>Wie schnell die Feinstaubbelastung nach dem Silvesterfeuerwerk abklingt, hängt vor allem von den Wetterverhältnissen ab. Kräftiger Wind hilft, die Schadstoffe rasch zu verteilen. Bei windschwachen Wettersituationen mit eingeschränktem vertikalen Luftaustausch verbleiben die Schadstoffe jedoch über viele Stunden in der Luft und reichern sich in den unteren Atmosphärenschichten an.</p> <p>Die enormen Müllmengen, die am Neujahrstag auf Straßen und Plätzen liegen, stellen Städte und Gemeinden jedes Jahr vor große Herausforderungen.</p> <p>Neben den sichtbaren Auswirkungen gibt es auch stille Opfer: Viele Haustiere reagieren panisch auf die lauten Knallgeräusche, und auch Wildtiere leiden unter dem plötzlichen Lärm und Licht – was zu erheblichen Störungen ihres natürlichen Verhaltens führen kann.</p> <p>Silvester ist aber auch gefährlich für unser Gehör. Denn unser Ohr ist zwar ein exzellentes, aber auch empfindliches Wahrnehmungsorgan. Sehr laute Knalle und Explosionen durch Feuerwerk können unmittelbar zu dauerhaften Gehörschäden führen. In Deutschland erleiden jährlich zirka 8.000 Menschen zu Silvester Schädigungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Viele dieser Menschen behalten bleibende Schäden.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die gesetzliche Grundlage für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern stellt die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dar. Darin ist in § 22 (1) festgehalten, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Verbraucher*innen jeweils nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt ist. Abgebrannt werden dürfen Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar durch volljährige Personen (§ 23 (2)). In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen generell verboten (§ 23 (1).</p> </p><p>Informationen für...</p>
Situation der Tierheime, Personal, finanzielle Unterstützung mit Landesmitteln, Möglichkeit weiterer Finanzierung, Fördermöglichkeiten, Ausstattung, Aufnahmestopp in Tierheimen, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen, Fundtierpauschale, Verbot des Online-Handels mit Tieren, Ausbildung der Tierheimmitarbeiter; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 49 |
| Kommune | 2 |
| Land | 35 |
| Weitere | 72 |
| Wissenschaft | 14 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 27 |
| Mitmachportal | 3 |
| Taxon | 4 |
| Text | 93 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 22 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 118 |
| Offen | 33 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 154 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 7 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 58 |
| Keine | 57 |
| Unbekannt | 4 |
| Webseite | 63 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 57 |
| Lebewesen und Lebensräume | 154 |
| Luft | 41 |
| Mensch und Umwelt | 147 |
| Wasser | 54 |
| Weitere | 138 |