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s/putz/Pute/gi

Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - Download-Service (WFS-LFU-BIMSCHG)

Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.

Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - View-Service (WMS-LFU-BIMSCHG)

Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

Entwicklung eines ökologischen Futtermittels für karnivore Fischarten unter Ausschluss von Fischmehl und Sojaproteinen

Ziel des Vorhabens ist es, ein nachhaltiges und ökologisches Futtermittel für karnivore Fischarten zu entwickeln, welches in Gänze auf die Verwendung von Fischmehl und Sojaprotein verzichtet. Ökologische Eiweißfuttermittel werden nicht nur durch die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 für Geflügel und Schwein verpflichtend, sie bilden auch die Grundlage für eine nachhaltige Futterversorgung anderer Nutztiere. So ist in der ökologischen Fischproduktion die Futtermittelherstellung, insbesondere im Hinblick auf eiweißreiche Futtermittel, bereits streng reglementiert. Durch eine innovative Verarbeitung und Verwendung von Proteinen aus ökologisch angebautem Raps, kombiniert mit verarbeitetem tierischen Nichtwiederkäuer-Protein, sollen Fischmehl und Sojaprotein gegen diese nachhaltigen Alternativen ausgetauscht werden. Im Fokus steht dabei vor allem das Aminosäureprofil, welches sowohl durch das anzupassende Verhältnis der beiden im Raps enthaltenen Speicherproteine Albumin und Globulin, als auch durch die Verwendung von verarbeitetem tierischen Nichtwiederkäuer-Protein optimal an die Bedürfnisse der Fische abgestimmt werden soll. Vor allem der Effekt einer angepassten Aminosäurezusammensetzung auf die Futteraufnahme und Futteraufnahmeregulation ist hierbei von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, da vorherige Untersuchungen zeigen konnten, dass dies das aktuell größte Hindernis beim Austausch von Fischmehl gegen pflanzliche Alternativen darstellt. Da es sich dabei um eine Prozesslösung für die nachhaltige und ökologische Tierernährung handelt, ist das Vorhaben in der Ausschreibung Projekte zur Sicherung einer nachhaltigen Tierernährung dem Modul B - Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) des BMEL zuzuordnen.

Der Sauerstoffverbrauch von Gefluegelembryonen als Indikator fuer Fitness, Reproduktionsleistung und Verhalten

Sauerstoffverbrauch und mitochondriale Atmungsaktivitaet verschiedener Gewebe koennen als Kenngroessen des konstitutionellen Leistungsniveaus von Tieren dienen.Das Forschungsvorhaben soll Zusammenhaenge zwischen dem embryonalen Energiemetabolismus und dem Leistungsvermoegen im adulten Stadium aufzeigen. Das Interesse gilt insbesondere den Zusammenhaengen mitVitalitaet, Lege- und Mastleistung von Huehnern und Fasanen, aber auch den Beziehungen zu genetisch fixierten Verhaltensmerkmalen bei Japanischen Wachteln. Schliesslich dienen die Studien der Etablierung eines Systems zur Evaluierung der Einwirkung externer, chemischer und physikalischer Noxen toxikologischer und produktionstechnischer Natur auf den Gefluegelembryo. Die Untersuchungen werden an Bruteiern von Huehnern, Fasanen und Japanischen Wachteln durchgefuehrt. Die Erfassung des embryonalen Sauerstoffverbrauchserfolgt mit Hilfe einer eigens hierfuer entwickelten Variante der polarographischen Sauerstoffmessung mittels Clark- Zellen. Die Ergebnisse zeigen signifikante Zusammenhaenge zwischen embryonalem Sauerstoffverbrauch und den Schlupfraten, sowie den zu erwartenden Legeleistungen der adulten Tiere. Auch ein Zusammenhang mit genetisch determinierten Verhaltensmerkmalen bei Japanischen Wachteln konnte nachgewiesen werden. Moegliche Anwendungsbereiche der Methodik liegen in einer vorgezogenen und verkuerzten Leistungspruefung fuer Legehennen. Diese Moeglichkeit wird derzeit ueberprueft. Darueber hinaus laesst das System Moeglichkeiten zur Beurteilung chemisch- physikalischer Noxen und zur Optimierung von Produktionstechniken erwarten.

EU-Agrarpolitik: Greening liefert nur geringe Umweltwirkungen

<p> <p>Das Thünen-Institut hat im Auftrag des Umweltbundesamtes die Umweltwirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) untersucht. Dabei zeigt sich, dass das „Greening“ – also die verpflichtenden Umweltauflagen der GAP-Periode 2013 bis 2022 nur geringfügige Auswirkungen auf die agrarische Landnutzung und einen begrenzten Nutzen für den Umwelt- und Naturschutz hatte.</p> </p><p>Das Thünen-Institut hat im Auftrag des Umweltbundesamtes die Umweltwirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) untersucht. Dabei zeigt sich, dass das „Greening“ – also die verpflichtenden Umweltauflagen der GAP-Periode 2013 bis 2022 nur geringfügige Auswirkungen auf die agrarische Landnutzung und einen begrenzten Nutzen für den Umwelt- und Naturschutz hatte.</p><p> <p>Die GAP-Reform von 2013 sollte die Landwirtschaft in Europa umweltfreundlicher gestalten. Ein Teil der GAP-Direktzahlungen aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zur-europaeischen-agrarfoerderung">ersten Säule</a>&nbsp;wurde deshalb an Bewirtschaftungsmethoden geknüpft: etwa an Vorgaben zur Anbaudiversifizierung, den Erhalt von Dauergrünland und der Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen. Dieses „Greening“ sollte die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft abmildern.</p> <p>Im Evaluationsprojekt „GAPEval III“, das auf den Vorgänger-Projekten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-aus-sicht-des%20">GAPEval l</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-von-2013-aus-sicht-des%20">GAPEval II</a> aufbaut und dessen Analysen, z.B. zum Greening, fortsetzt, hat das Thünen-Institut (TI) die Auswirkungen der GAP nach Umweltgesichtspunkten untersucht. Für die Studie wertete das TI Daten aus Förderanträgen für die GAP-Zahlungen des <a href="https://agriculture.ec.europa.eu/common-agricultural-policy/financing-cap/assurance-and-audit/managing-payments_de">Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)</a> aus den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aus. Zudem wurden ergänzend Daten der deutschlandweiten Agrarstrukturerhebung (ASE) und des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT, Rinderdaten) herangezogen. Das Umweltrisiko von Pflanzenschutzmitteln für spezifische Bodenklimaräume wurde anhand von Risikoindikatoren vom Julius-Kühn-Institut (JKI) analysiert.</p> Begrenzte Umweltwirkungen der Greening-Maßnahmen <p>Die Bilanz fällt gemischt aus: Es zeigt sich, dass die Greening-Vorgaben einen geringen Einfluss auf die Art der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a> und damit auf den Agrarumwelt- und -naturschutz hatten.</p> <p>So brachte etwa die Anbaudiversifizierung, d.h. der Anbau verschiedener Kulturen auf den Ackerflächen, kaum nennenswerte Vorteile für den Umwelt- und Naturschutz. Schon vor Einführung des Greenings waren die Auflagen auf 81 Prozent der Ackerflächen erfüllt, danach belief sich der Anteil auf 95 Prozent.</p> <p>Auch beim Dauergrünland blieb der Anteil mit rund 28 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche seit 2015 stabil. Damit konnte der konstante Rückgang von Grünlandflächen der vorangegangenen Jahre gestoppt werden – eine positive Entwicklung, die allerding nicht allein der GAP zuzuschreiben ist. In Deutschland etwa wurde im selben Zeitraum der Grünlandschutz im Ordnungsrecht der Länder verschärft.</p> <p>Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) wurden eingeführt, um die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> in der Agrarlandschaft zu fördern. Als ÖVF konnten u.&nbsp;a. Zwischenfrüchte, Brachen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a> gemeldet werden. Allerdings wurden die ÖVF-Vorgaben überwiegend über den Anbau von Zwischenfrüchten erfüllt, die aus Biodiversitätssicht weniger wertvoll sind. Besonders in Regionen mit intensiver Tierhaltung waren Zwischenfrüchte beliebt, da diese sich gut in die Anbauplanung integrieren ließen.</p> Ökologische Vorteile durch den Anbau von Leguminosen <p>Leguminosen, also Hülsenfrüchte wie Erbsen, Bohnen, Soja, Klee und Lupinen, spielten zu Beginn der GAP-Periode nur eine untergeordnete Rolle: Sie wurden lediglich auf 0,8 Prozent der Ackerfläche zur Erfüllung der Greening-Vorgaben zu ökologischen Vorrangflächen angebaut. Mehr als zwei Drittel davon wurde über großkörnige Leguminosen erfüllt. Nach der Einführung eines Verbots von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen im Jahr 2018 halbierte sich dieser Anteil an großkörnigen Leguminosen. Stattdessen wurden nun zu über zwei Dritteln kleinkörnige Leguminosen gemeldet. Diese können in der Regel ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> angebaut werden und sind auch aus Naturschutzsicht ein Gewinn, da sie für Insekten und Feldvögel wichtige Nahrungsquellen und Habitate bieten.</p> <p>Der Anteil ökologisch wertvoller Flächen, wie Brachen, zur Erfüllung der Greening-Vorgaben sank von 2015 bis 2021 von 1,9 auf 1,7 Prozent. Diese Flächen finden sich vor allem in ertragsschwächeren Regionen und waren für Intensivregionen keine attraktive Option. Insgesamt ist aber zu verzeichnen, dass Brachen (außerhalb der ökologischen Vorrangflächen) zunahmen, aber nicht die höheren Anteile an der landwirtschaftlichen Fläche der Jahrtausendwende erreichen konnten.</p> <p>Neben den Landnutzungsänderungen lag ein weiterer Fokus der Studie auf der Nutztierhaltung. Hier zeigt sich ein deutliches Bild: Die Tierbestände pro Betrieb, vor allem beim Geflügel, sind stark gestiegen. Aus Umweltsicht führt diese Intensivierung zu hohen regionalen Belastungen von Böden, Luft und Gewässern, etwa durch die hohen Stickstoffeinträge der Wirtschaftsdünger. Im selben Zeitraum sanken die Bestände von Rindern und Schweinen. Ein insgesamt geringerer Tierbestand ist aus Umweltsicht positiv, da weniger Flächen für den Anbau von Futtermitteln und damit auch weniger Pflanzenschutz- und Düngemittel benötigt werden. Außerdem sinken die Nährstoffeinträge durch Wirtschaftsdünger und die Ammoniak- und Treibhausgasemissionen.</p> <p>Trotz der Schwächen des Greenings und der beschränkten positiven Umweltwirkung der laufenden GAP-Periode sind die Umweltauflagen der GAP wenigstens als kleiner Schritt in Richtung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> zu werten. Der aktuelle Legislativvorschlag der EU-Kommission für die GAP nach 2027 setzt stark auf eine Abschwächung der Umwelt- und Klimaschutzstandards und gefährdet auch die bisherigen kleinen Erfolge hin zu mehr Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Agrarbericht 2025

Agrarmärkte und Agrarstruktur: Weinbau, Obst- und Gemüsebau, Ackerbau, Milcherzeugung, Rindermast, Schweine, Eier und Geflügel, Innovationen und Perspektiven: Bildung, Forschung und technische Infrastruktur, Förderung, agrarpolitische Schwerpunkte, Statistiken

Der gelbe Mehlwurm (Tenebrio molitor) als zukunftsorientiertes Futtermittel für Monogastrier - Nutzung regionaler Nebenströme und neuer technologischer Veredelungen zur Verbesserung der Nährstoffnutzung, Teilprojekt B

Um Biomasse effizient aufschließen, aufbereiten und bedarfsgerecht für nachgelagerte Produktionsprozesse bereitstellen zu können, sollen Voraussetzungen geschaffen werden, Neben- und Reststoffströme in werthaltige Produkte zu überführen (BMEL, 2020)'. Das Potential von Insektenlarven zur Nutzung von Nebenströmen und die Biokonvertierung in hochwertige Futtermittel im Sinn einer Kreislaufwirtschaft ist enorm, aber bisher noch unzureichend genutzt. Ziel des Projektes ist es daher in einem integrativen Ansatz, beginnend von der Larvenaufzucht, über die technologische Gewinnung und Veredelung des Larvenprodukts bis zum Einsatz derselben als Futtermittel für Monogastrier, den kompletten Prozess zu untersuchen und die Stoffstromberechnung entlang dieser kompletten Kette zu ermöglichen. Bisherige Berechnungen zur Frage der Nachhaltigkeit und die Vergleichbarkeit von Insekten mit konventionellen Futtermitteln, wie beispielsweise Soja, beleuchten häufig nicht die gesamte Produktion von der Larve über diese als Futtermittel zum tierischen Lebensmittel (Protein von Geflügel, Schwein) im Hinblick auf Parameter wie z.B. CO2-Footprint, Produktionskosten, Futterwert für Nutztiere und Ausscheidung stickstoffhaltiger Substanzen in die Umwelt. Technologisch steht hier ein innovatives Verfahren zur Hydrolyse der protein- und chitinhaltigen Kutikula der Larven vor ihrer Auftrennung in Fett und Protein im Fokus, wodurch insbesondere die Bioverfügbarkeit von Aminosäuren und die umsetzbare Energie des Larvenproduktes erhöht werden sollen. Innovative Ansätze zur Larvenaufzucht auf Nebenströmen sollen experimentell untersucht werden, um das ungeheure Potential von Insekten nutzbar zu machen und die Nahrungskonkurrenz der Nutztierernährung zum Menschen so weit wie möglich zu minimieren. Die daraus resultierenden Futtermittel sollen in einem anschließenden Schritt auf ihren Futterwert und ihre Nutzbarkeit bei Broiler und Schwein in der bedarfsgerechten Tierernährung geprüft werden.

Einheimische Geflügelrassen (Pute, Ente, Gans) in Deutschland INSPIRE

Dieser bundesweite Datensatz beinhaltet Informationen zur Haltung einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans zum Zweck der Zucht als Vektordaten mit Bezug auf die Verwaltungsflächen der Kreise im INSPIRE Datenmodell "Verteilung der Arten". Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.

Geflügelpest Was ist Geflügelpest? Infektionsquelle kontaminiertes Material Wie erkennt man Geflügelpest? Wie wird Geflügelpest übertragen und welche Tiere sind empfänglich? Wo sind Riskogebiete? Was wird getan, um das Weiterverbreiten im Seuchenfall zu verhindern? Ist die Geflügelpest ein Risiko für die menschliche Gesundheit? Darf man in einem Seuchenfall weiter Geflügel essen? Gibt es eine Impfung gegen Geflügelpest? Überblick zu aktuellen Geflügelpestfällen

Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, die durch Influenzaviren ausgelöst wird. Die aviären Influenzaviren werden in zwei Gruppen unterschieden. Niedrigpathogene Influenzaviren (LPAI) verursachen oft kaum Symptome. Hochpathogene Influenzaviren (HPAI) sind Auslöser der klinischen Geflügelpest, die besonders für Hühner und Puten meist tödlich verläuft. Alle Geflügelarten sind betroffen, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten können erkranken. Bei den bisher in Deutschland verzeichneten Ausbrüchen geht das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in den meisten Fällen von einem direkten oder indirekten Eintrag über kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände) als wahrscheinlichste Infektionsquelle aus. Die Geflügelpest richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an. Verheerend sind auch die großen wirtschaftlichen Folgen aufgrund von Handelssperren, Sperren um den Seuchenherd und schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt. Die Geflügelpest ist eine hochakut verlaufende Erkrankung, die gerade bei Hühnern und Puten nach kurzer Inkubationszeit (wenige Stunden bis 21 Tage) meist zum Tod führt. Die klinischen Symptome der Geflügelpest sind sehr vielfältig. Neben allgemeinen Krankheitssymptomen wie Teilnahmslosigkeit oder Verweigerung von Futter und Wasser können Atemnot, Niesen, schleimig-grünlicher Durchfall, zentralnervöse Störungen, Ödeme oder Unterhautblutungen mit Verfärbungen an Kopfanhängen und Füßen auftreten. Die Influenzaviren verbreiten sich über Tröpfcheninfektion und über die Ausscheidung im Kot infizierter Vögel. Andere Vögel stecken sich über die Aufnahme von Wasser oder virenbelastetem Staub an. Auch die indirekte Übertragung durch Menschen ist möglich, weshalb im Umgang mit Geflügel auf eine ausreichende Reinigung und Desinfektion von Kleidung und Gebrauchsgegenständen geachtet werden sollte. Alle Geflügelarten sind betroffen, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten können erkranken. Während Hühner oder Puten meist innerhalb kurzer Zeit verenden, erkrankt Wassergeflügel seltener und im Verlauf milder. Wildlebende Wasservögel dienen daher als Virusreservoir und können die Erreger über große Distanzen verbreiten. Im Fall erhöhter Eintragsgefahr werden nach Risikoanalyse besonders gefährdete Gebiete definiert. Als besonders gefährdet gelten Sammel-, Rast- und Ruheplätze  von Wildvögeln, welche häufig in der Nähe von Seen, Flüssen und Feuchtbiotopen zu finden sind. In Risikogebieten kann eine Aufstallung angeordnet werden. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung und Verhinderung ihrer Ausbreitung werden behördlich koordiniert und unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Jeder Verdacht muss sofort dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Es werden Proben entnommen und in einem staatlichen Referenzlabor untersucht. Der Seuchenbestand selbst wird sofort getötet und unschädlich beseitigt. Bei einem Geflügelpestfall bei einem gehaltenen Vogel legt die zuständige Behörde Restriktionszonen fest. In diesen Gebieten gelten besondere Bedingungen zur Bekämpfung der Seuche, wie beispielsweise kein Verbringen von Tieren und Produkten aus den Zonen/Beständen, keine Geflügelausstellungen, Desinfektionen und mehr. Die Restriktionszonen werden durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Die Tierseuchensituation in Europa wird vom Friedrich-Löffler-Institut und den zuständigen Behörden beobachtet und Alarm- und Krisenpläne stets an neue Geschehnisse angepasst. Eine Übertragung von aviären Influenzaviren auf den Menschen ist bei einigen Subtypen möglich, tritt aber nur sehr selten und bei engem Kontakt mit Geflügel auf. Das Virus wird bereits bei Temperaturen von + 70 Grad Celsius abgetötet. Der Verzehr von Fleisch ist daher bei küchenüblicher Zubereitung selbst bei infiziertem Hausgeflügel unbedenklich. Eine Impfung gegen die Geflügelpest ist nur geeignet, um klinische Symptome zu unterdrücken. Sie verhindert aber weder die Infektion des Vogels noch die Ausscheidung der Viren. Sie birgt die Gefahr einer unbemerkten Ausbreitung der Seuche und ist daher in der EU verboten. Eine Ausnahmegenehmigung wird in Einzelfällen für Zootiere oder seltene Nutzgeflügelrassen erteilt. Diese Ausnahmegenehmigung der Europäischen Kommission ist an strenge Auflagen gebunden und geht mit einer kontinuierlichen Überwachung des Bestandes einher. Ansprechpartner sind die örtlichen Veterinärbehörden. Einen Überblick zu aktuellen Geflügelpestfällen in Deutschland geben die Internetseiten des Tierseucheninformationssystems des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Dort ist auch eine kartographische Darstellung abrufbar.

Interoperabler INSPIRE Download-Service: Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg (WFS-AF-TIERE)

Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Agricultural and Aquaculture Facilities gibt einen Überblick über die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen im Land Brandenburg. Der Datensatz umfasst Geflügel, Rinder, Kälber, Schweine und gemischte Bestände. Die Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Agricultural and Aquaculture Facilities (D2.8.III.9_v3.0) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet die FeatureTypes Holding und Site.

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