Mittlere jährliche Sickerwasserhöhe (1991-2020) für Schleswig-Holstein mit einer Auflösung von 100 m x 100 m. Beim Eindringen in den Boden gelangt das Wasser entweder in den Grundwasserbereich oder an eine wenig wasserleitende Schicht über dem eigentlichen Aquifer. Im letzten Fall wird das in den Boden infiltrierende Wasser (Sickerwasser) gestaut und fließt hangparallel dem größten Gefälle folgend oberhalb des eigentlichen Grundwasserbereiches in der wassergesättigten Zone dem Vorfluter zu. Die Sickerwasserhöhe errechnet sich dabei aus dem Brutto-Gesamtabfluss minus dem Oberflächenabfluss und dem urbanen Direktabfluss.
Chemikalien in der Umwelt Wir kommen täglich mit Chemikalien wie z.B. Lösungsmitteln, Farben und Lacken, Haushaltchemikalien, Weichmachern und Flammschutzmitteln aus Kunststoffen in Berührung. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren betreffen uns alle. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen zu schützen, trat 2007 die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft. Die Europäische Union (EU) erfasst mit der Verordnung (EG) 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen - kurz REACH-Verordnung genannt - alle Chemikalien, die nicht in speziellen Gesetzen, wie z.B. der Biozid- oder Arzneimittelverordnung, geregelt werden. Unter REACH werden im Rahmen der Registrierung Daten zum Verbleib und zur Wirkung von Chemikalien auf Mensch und Umwelt gefordert. Besonders problematische Chemikalien können für bestimmte Verwendungen verboten oder zulassungspflichtig werden. Hersteller von Chemikalien sind für die sichere Handhabung ihrer Produkte verantwortlich und müssen garantieren, dass diese weder Gesundheit noch Umwelt übermäßig belasten. Chemikalien können bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, in der Nutzungsphase von Produkten, beim Recycling und in der Entsorgungsphase in die Umwelt gelangen. Je nach Verwendungsbedingungen und chemisch-physikalischen Eigenschaften gelangen sie in Umweltmedien wie Luft, Grundwasser, Oberflächengewässer, Klärschlamm, Boden und somit auch in Organismen und ihre Nahrungsketten. Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert. Diese werden im Englischen „substances of very high concern“ (SVHC) genannt. Dazu gehören zum Beispiel Stoffe, die giftig und langlebig in der Umwelt sind und sich in Organismen anreichern (persistent, bioaccumulative and toxic – PBT ), oder Stoffe, die giftig, persistent und mobil in der Umwelt sind (PMT Stoffe). Ebenfalls gehören Stoffe dazu, die auf das Hormonsystem wirken, die sogenannten Endokrinen Disruptoren. Dadurch kann die Entwicklung und die Fortpflanzung von Lebewesen geschädigt werden. Das Geschlechterverhältnis ganzer Populationen kann sich verändern. So können Vermännlichungen und Verweiblichungen sowie der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit auftreten. Im Folgenden sind beispielhaft Umweltkonzentrationen von einzelnen Stoffen bzw. Stoffgruppen aufgeführt, die das Umweltbundesamt unter REACH als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert hat: Perfluoroktansäure ( PFOA ) ist ein PBT- Stoff und mittlerweile ist die Verwendung bis auf wenige Ausnahmen im Rahmen der POP -Konvention international verboten. Die Säure kann als Verunreinigung, Rückstand oder Abbauprodukt in einer Vielzahl von Erzeugnissen vorkommen, die mit Fluorpolymeren, –elastomeren oder mit seitenkettenfluorierten Polymeren ausgerüstet sind, zum Beispiel in Funktions- und Haushaltstextilien, beschichtetem Kochgeschirr und fettabweisendem Papier. Aber auch Feuerlöschschäume können PFOA oder ihre Vorläuferverbindungen enthalten. In der Umwelt ist PFOA so stabil, dass sie früher oder später auch in der Tiefsee und in arktischen Tieren ankommt und dort nachgewiesen wird. Besorgniserregend ist außerdem der Ferntransport der Substanz in entlegene Gebiete über den Luftpfad. Besonders kritisch ist der langfristige Verbleib der krebserregenden, fortpflanzungsgefährdenden und lebertoxischen Substanz im menschlichen Blut (drei bis vier Jahre) und in der Muttermilch, in die sie über die Nahrung, das Trinkwasser oder die Atemluft gelangt. Bestimmte Nonylphenole und Oktylphenole wirken wie das Hormon Östrogen und gehören damit zu den hormonell wirksamen Stoffen in der Umwelt. Beide Stoffgruppen sind in europäischen Oberflächengewässern nachzuweisen. Die in Produkten ebenfalls eingesetzten Ethoxylate der Nonyl- und Oktylphenole werden zudem in Kläranlagen und Gewässern zu den entsprechenden Nonyl- bzw. Oktylphenolen abgebaut und erhöhen dadurch den Umwelteintrag. Die Verwendung von Nonyl- und Oktylphenolethoxylaten ist in der EU zulassungspflichtig, d.h. sie dürfen nur noch verwendet werden, wenn keine Freisetzung in die Umwelt stattfindet oder der gesellschaftliche Nutzen der Verwendung die Risiken übersteigt und es keine Alternativen für diese Verwendungen gibt. Ein Eintragspfad in die Umwelt scheint das Waschen von außerhalb der EU eingeführten Textilien zu sein, die mit Nonylphenolethoxylaten behandelt wurden. Beim Waschen gelangen diese Substanzen über das Abwasser in die Kläranlagen und dann in die Umwelt (siehe Tab. „Konzentrationen von Nonylphenolen und Oktylphenol in Oberflächengewässern in Deutschland“). Eine Beschränkung , die den Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt über importierte Produkte reduzieren soll, wurde von der Europäischen Kommission beschlossen und trat nach einer Übergangsfrist im Februar 2021 in Kraft. Aktuell wird auf europäischer Ebene eine Strategie erarbeitet, wie sich die ganze große Gruppe der Alkylphenole, zu der auch das Nonylphenol und das Oktylphenol gehören, regulieren lässt. Prüfen der Umweltwirkung von Chemikalien Das Umweltbundesamt ( UBA ) bewertet bei der gesetzlichen Stoffprüfung von Chemikalien, wie diese Stoffe auf die Umwelt wirken. Das UBA führt dabei in der Regel keine eigenen Untersuchungen durch. Es prüft die von Antragstellern eingereichten Daten, sowie die wissenschaftliche Literatur zu Umweltwirkungen und bewertet dann die Risiken für die Umwelt. Bestimmte Chemikalienwirkungen wie zum Beispiel Einflüsse auf die Ozonschicht und auf das Klima werden in gesonderten gesetzlichen Regelungen behandelt. Die jeweiligen gesetzlichen Stoffregelungen geben vor, welche Informationen und Testergebnisse Unternehmen, die eine Chemikalie oder ein Präparat auf den Markt bringen wollen, für eine Umweltprüfung vorlegen müssen (siehe Tab. „Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen – REACH -Chemikalien“). Im Rahmen des noch laufenden „REACH-Review“ Prozesses ist geplant, in Zukunft neue Tests und Endpunkte in den Standartdatensätzen, die bei der Markteinführung vorgelegt werden müssen, zu ergänzen. Damit sind dann z.B. Daten zu der endokrinen Wirkweise von Chemikalien von Anfang an verpflichtend und erlauben den Behörden eine effizientere Bewertung von Substanzen hinsichtlich dieses Gefahrenpotenzials. Öffentlich zugängliche Daten zu Chemikalienwirkungen Daten zu Wirkungen von Chemikalien sind über verschiedene Datenbanken zugänglich. Der gemeinsame Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL) enthält neben Daten zur Wirkung von Chemikalien auch weitere Informationen darüber, wie ihre Verwendung gesetzlich geregelt ist. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hält auf ihrer Website Informationen zu jenen Chemikalien bereit, die Unternehmen nach den Vorgaben der europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen ( REACH ) registriert haben (Stoffeigenschaften, Wirkungen). Das Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele (ETOX-Datenbank) des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über ökotoxikologische Eigenschaften von Chemikalien sowie über Umweltqualitätsziele für Gewässer. Das Informationssystem Rigoletto des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über die Einstufung einer Chemikalie in eine Wassergefährdungsklasse. Über das eChem-Portal der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit ( OECD ) hat die Öffentlichkeit Zugriff auf internationale Datenbanken zu Chemikalienwirkungen. Auf der Internetseite der Europäischen Kommission kann jedermann die Bewertungsberichte für biozide Wirkstoffe einsehen, welche in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe aufgenommen wurden. Chemikalien in der Europäischen Union Wie viele verschiedene Chemikalien verwendet werden, ist nicht bekannt. Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification Labeling & Packaging-Verordnung) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind (Stand 07.08.2024) 259.538 Stoffe verzeichnet. Dazu kommen noch Stoffe für die keine Meldepflicht ins Verzeichnis besteht (insbesondere nicht nach REACH registrierungspflichtige Stoffe soweit diese nicht als gefährlich im Sinne der CLP -VO einzustufen sind). Bis zum Jahr 2018 mussten Chemikalienhersteller und -importeure schrittweise fast all jene Chemikalien registrieren, von denen sie innerhalb der Europäischen Union (EU) mehr als eine Tonne jährlich herstellen oder in die EU einführen. Bis zum 31.07.2024 wurden 22.773 verschiedene Stoffe bei der ECHA in Helsinki registriert bzw. gelten als registriert. Deutsche Unternehmen haben davon 11.786 Stoffe (mit-)registriert (ECHA Registrierungsstatistik).
Die Pano Verschluss GmbH in Itzehoe stellt Verpackungen aus Metall wie beispielsweise Dosen oder Verschlüsse von Verpackungsgläsern für die Lebensmittelindustrie her. Im Zuge eines Standortwechsels wurde im Rahmen des Projektes eine neue Lackierlinie errichtet. Diese Anlage enthält erstmals deutschlandweit eine HighEcon-Abluftreinigung, bei der die Nachverbrennung in der Ofenheizung zur Trocknung der aufgebrachten Lacke integriert ist. Die bei der Trocknung freiwerdenden Lösemittel werden hierbei verbrannt und die dabei freiwerdende Energie kann direkt zur weiteren Trocknung genutzt werden. Auf diese Weise kann der Gasverbrauch erheblich reduziert werden. Für die Herstellung von Metallverschlüssen werden Stahlbleche mit unterschiedlichen Lacken beschichtet. Am neuen Standort werden Metallverschlüsse mit neuem Dichtungsmaterial aus thermoplastischem Elastomer (ohne Weichmacher) statt PVC hergestellt, die die lebensmittelrechtlichen Vorschriften sicher erfüllen. Außerdem wird die Kapazität erweitert: So kann die Lackiergeschwindigkeit in der neuen Anlage auf ca. 7.000 Tafeln pro Stunde erhöht werden (alte Anlage durchschnittlich 5.500 Tafeln pro Stunde). Während des Herstellungsprozesses werden Lösemittel freigesetzt, die zu etwa 40 Prozent im Lack enthalten sind. Die Energie der Lösemittel wird nicht genutzt, sondern an die Umwelt abgegeben. Eine Weiterentwicklung der bisherigen Nachverbrennungskonzepte zur thermischen Verbrennung der Lösemittel aus der Abluft erlaubt eine direkte Nutzung der bei der Nachverbrennung freiwerdenden Energie. Im Projekt ist die Nachverbrennung in die Lackieranlage integriert. Emissionsgrenzwerte des deutschen Bundesimmissionsschutzgesetztes werden eingehalten. Darüber hinaus erlaubt dieses Konzept, dass die zum Trocknen der lackierten Tafeln benötigte Wärme allein durch das Verbrennen der anfallenden Lösemittel erzeugt wird. Auf diese Weise wird nur noch ein Minimum an Gas benötigt. So konnte der Gasverbrauch zeitweise auf 37,4 Kubikmeter Gas pro Stunde gesenkt werden (in der alten Anlage wurde ein durchschnittlicher Verbrauch von 70 Kubikmeter Gas pro Stunde gemessen). Durch den verringerten Gasverbrauch reduziert sich entsprechend die CO 2 -Emission. In der Zeit des Probebetriebs wurden durch den verringerten Gaseinsatz 88,69 Kilogramm CO 2 pro Stunde eingespart. Das bedeutet, dass in acht Betriebsmonaten insgesamt 269 Tonnen CO 2 bzw. 1.077.550 Kilowattstunden eingespart wurden. In Deutschland gibt es ca. 100 in der Produktionsgeschwindigkeit vergleichbare Lackieranlagen in der Metallverpackungsindustrie mit 90 Prozent unvorteilhaften Abluftreinigungskonzepten. Hier wird das Potenzial für die Nutzung der „HightEcon“-Anlage als hoch eingeschätzt. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: PANO-Verschluss GmbH Bundesland: Schleswig-Holstein Laufzeit: 2014 - 2015 Status: Abgeschlossen
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Paul-Baumann-Str. 1 45772 Marl Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Sasol Germany GmbH Werk Marl Haupttätigkeit: Chemieanlagen zur industriellen Herstellung von organischen Grundchemikalien
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Am Kreuzhof 2 93055 Regensburg Bundesland: Bayern Flusseinzugsgebiet: Donau Betreiber: Stadt Regensburg Haupttätigkeit: Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten
Berichtsjahr: 2022 Adresse: An der Hammer Brücke 4 41460 Neuss Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: InfraStruktur Neuss AöR Haupttätigkeit: Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Hauptstr. 30 85386 Eching Bundesland: Bayern Flusseinzugsgebiet: Donau Betreiber: Münchner Stadtentwässerung Haupttätigkeit: Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Stäffeleswiesen 60 89522 Heidenheim a.d. Brenz Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Donau Betreiber: Stadt Heidenheim Haupttätigkeit: Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Straße am Klärwerk 4 12529 Schönefeld Bundesland: Brandenburg Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: Berliner Wasserbetriebe Haupttätigkeit: Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Freiheit 17 13597 Berlin Bundesland: Berlin Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: Berliner Wasserbetriebe Haupttätigkeit: Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten
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