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Aktuelles

Die Sanierung der Louise-Schroeder-Schule in Berlin-Lichterfelde (Förderkennzeichen: 2002-B1-G) ist erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der BENE2-Förderung wurde von der BIM Berliner Immobiliengesellschaft am Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung eine hochmoderne, vorgehängte Fassade mit Photovoltaikmodulen installiert. Außerdem wurde die Energieverteilung durch einen hydraulischen Abgleich optimiert. Durch die Sanierung können nun 317 MWh Primärenergie jährlich eingespart werden und die Schule reduziert ihre Treibhausgasemissionen um rund 66 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr. Mehr Informationen finden Sie hier. Am Dienstag, 14. Januar 2025, hat der Berliner Senat die sogenannte Investitionsplanung 2024 bis 2028 beschlossen. Diese Investitionsplanung gibt eine Übersicht über Vorhaben, die der Senat für Berlin in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden an vielen Stellen Einsparungen vorgenommen, dies betrifft auch den Klimaschutz und den Umweltschutz. BENE 2 ist von den Kürzungen der Investitionsplanung betroffen. Generell wird die Landesbeteiligung an BENE 2 geringer ausfallen müssen als ursprünglich geplant. Konkrete Entscheidungen für den Doppelhaushalt 2026/ 2027 sind aber noch nicht getroffen worden. Es ist daher auch noch denkbar, dass die avisierten Kürzungen doch nicht vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen werden. Das wird sich erst im Jahresverlauf 2025 zeigen. Was bedeutet das für Sie? …falls Sie bereits eine Bewilligung erhalten oder einen Änderungsantrag gestellt haben: Sie können Ihr bewilligtes Vorhaben weiter wie bewilligt umsetzen. Allerdings müssen wir Sie im Fall von Änderungsanträgen um etwas Geduld bitten; wir machen aktuell einen internen „Kassensturz“, um die Förderung unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen neu auszurichten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihnen bei geplanten Mittelverschiebungen weniger flexibel entgegenkommen können. Wenn Sie Mittel beispielsweise im laufenden Jahr 2025 nicht verausgaben, ist nicht gewährleistet, dass die restlichen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können. Sie müssten dann entsprechend mehr Eigenmittel einsetzen. …falls Sie einen Erstantrag gestellt haben oder einen Antrag vorbereiten: Gerne bearbeiten wir Ihre gestellten Anträge. Allerdings muss geprüft werden, ob eine höhere Eigenbeteiligung als bisher geplant erbracht werden kann. Die B&SU wird Sie im Rahmen der Antragsprüfung zu dieser Frage kontaktieren. …falls Sie eine neue Projektskizze einreichen möchten: Jederzeit gerne. Die Aufrufe sind weiterhin geöffnet, allerdings müssen die geplanten Budgets und die möglichen Förderquoten angepasst werden. Die in den Förderaufrufen genannten maximalen Förderquoten werden unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr realisierbar sein. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da die Bearbeitung nicht immer zeitnah erfolgen kann. Herzlichen Dank! Wir alle arbeiten mit Hochdruck daran, Ihren Interessen entgegenzukommen. Die eingangs genannte Investitionsplanung ist Ihrem Namen nach vorläufig – es handelt sich um eine Planung. Diese wird erst in später folgenden Verhandlungen für den Berliner Doppelhaushalt konkretisiert werden. Wir sind zuversichtlich, Lösungen zu finden, um Ihnen mit BENE 2 weiterhin eine attraktive Projektförderung im Klima- und Umweltschutz bieten zu können. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Haben Sie ein innovatives Klimaschutzprojekt in Berlin realisiert oder geplant? Dann bewerben Sie sich jetzt auf einen der traditionsreichsten Klimaschutzpreise der Stadt und werden Sie Klimaschutzpartner des Jahres 2025. Hier geht’s zur Bewerbung: www.klimaschutzpartner-berlin.de Bewerbungsschluss ist der 25. April 2025. Im Förderschwerpunkt 1 ermöglicht der Förderaufruf „Energieeffizienz – beihilferelevante Vorhaben“ die Förderung von Projekten, deren Antragsteller wirtschaftlich tätig sind. Innerhalb dieses Förderaufrufs wird zwischen zwei Antragstellergruppen unterschieden. Die Antragstellergruppe 1 umfasst Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie des Groß- und Einzelhandels. Die Antragstellergruppe 2 schließt unter anderem Kultur- und Sporteinrichtungen ein. Für beide Antragstellergruppen sind energieeffiziente Maßnahmen zur Optimierung, zum Austausch oder zum Umbau bestehender technischer Anlagen förderfähig. Zusätzlich sind für die Antragstellergruppe 2 auch Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung förderfähig. Projektskizzen können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Ute Bonde überreichte am 07.10.2024 an Vertreter:innen der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. BENE ermöglicht auch in seiner zweiten Förderperiode die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916). Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier . Im Förderschwerpunkt 1 werden mit dem Aufruf „Beihilfefreie Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich“ die Förderaufrufe 1.3 bis 1.6 sowie 1.8.1 bis 1.8.3 vereint. In diesem Zusammenhang wurden anstelle der bisherigen Orientierungsfördersätze maßnahmenspezifische Förderquoten zur Orientierung festgelegt und dabei eine Abstufung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Randbedingungen bei verschiedenen Antragstellenden vorgenommen. Die inhaltlichen Vorgaben und Hinweise wurden maßnahmenspezifisch gebündelt. In Bezug auf die zur Projektskizze anzugebenden Informationen und einzureichenden Unterlagen wurden die Anforderungen reduziert. Projektskizzen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Im Rahmen eines durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung geförderten Vorhabens (Förderkennzeichen 1256-R2-K) installierte der Friedrichstadt-Palast unterstützt mit REACT-EU-Mitteln eine innovative Kombination aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher. Durch diese umfangreichen, energetischen Maßnahmen wird der Friedrichstadt-Palast zum Vorreiter in der Kulturlandschaft der Hauptstadt. Vorgestellt wurde das abgeschlossene Vorhaben am 9. Juli 2024 bei einem offiziellen Termin mit der Staatssekretärin Frau Behrendt. Hier konnte u.a. die Photovoltaikanlage besichtigt werden, die sich nun über 1.400 Quadratmeter der Dachfläche erstreckt. Dies entspricht ca. 70 % der verfügbaren Dachflächen und deckt etwa 12 Prozent des Jahres-Elektroenergieverbrauches des Friedrichstadt-Palastes. Auch die Antriebsenergie der Wärmepumpe, die gegenüber wird regenerativ über Photovoltaik erzeugt und das Dreifache an Wärme als konventionelle Heizsysteme. Durch die installierten Energieeffizienzmaßnahmen können pro Jahr rund 400 Tonnen CO₂ eingespart werden. Mehr Informationen sowie einen Kurzfilm zu den umgesetzten energetischen Maßnahmen finden Sie hier. Am vergangenen Freitag (31.05.2024) fand die feierliche Wiedereröffnung des energetisch sanierten Campus der Evangelischen Hochschule Berlin statt, bei der auch Ute Bonde, die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrem Grußwort zur erfolgreichen Projektumsetzung gratulierte. Mit fast 11,6 Millionen Euro bewilligten förderfähigen Ausgaben handelt es sich hierbei um eines der größten Sanierungsprojekte des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE), welches in Ko-Finanzierung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins ist. Auch in der aktuellen Förderperiode werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Die Europäische Kommission hat die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro beschlossen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Dieser neue Höchstbetrag gilt ab dem 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2030 und wir werden diesen in BENE 2 anwenden. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass nun nicht mehr rückwirkend 3 Steuerjahre betrachtet werden, innerhalb derer Sie bzw. Ihr Unternehmen De-minimis-Hilfen erhalten hat (bspw. 01.01.2021 – 31.12.2023), sondern nach einem rollierenden Verfahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend drei Jahre betrachtet werden. Wir werden alle unsere Veröffentlichungen an die neue Regelung zeitnah anpassen. Nachzulesen unter: „Allgemeine De-minimis-VO“, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Und in einem Rundschreiben der Berliner Wirtschaftsverwaltung: Das Rundschreiben SenWiEnBe Nr. 1/2024 zur aktuellen De-minimis-Verordnungen finden Sie hier (Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Berlin.de). Für die Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (Infos zur GI finden Sie hier ) stellt BENE 2 gesonderte Budgets bereit. Die neuen Förderaufrufe in den Förderschwerpunkten 4 „Anpassung an den Klimawandel“ und 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ ermöglichen die Einreichung von Projektskizzen für diese Handlungsräume bis zum 30.06.2025. Detaillierte Informationen zu den Förderaufrufen und den Förderbedingungen haben wir Ihnen im jeweiligen Förderschwerpunkt bereitgestellt. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Mit über 100 Teilnehmenden war die digitale Veranstaltung „BENE als Impulsgeber für die Berliner Wärmewende“ rege besucht. Eingeleitet durch ein Grußwort von Manja Schreiner, Senatorin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurden Einblicke in die Umsetzung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung gewährt sowie im weiteren Verlauf ein besonderer Fokus auf den neuen Förderschwerpunkt „Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme“ gelegt. Großes Interesse galt einhergehend den drei zukunftsweisenden Vorhaben der Berliner Wasserbetriebe, der Green Urban Energy GmbH und der Stiftung Pfefferberg, die im Rahmen von BENE 2 beantragt wurden. Die Präsentationen der Referenten und Referentinnen stehen den Teilnehmenden unter www.energietage.de im Login-Bereich als Download zur Verfügung. Wir freuen uns sehr über das große Interesse und hoffen einen Impuls für weitere Projektideen und eine erfolgreiche Umsetzung von BENE 2 im Sinne einer ambitionierten Energiewende gesetzt zu haben. Gerne stehen wir Ihnen im Antragsverfahren beratend zur Seite. Der Förderaufruf 3.1 „Förderung von investiven Vorhaben zum klimafreundlichen Umbau vorhandener Energieinfrastrukturen, Energieerzeugung und Speicherung.“ im Bereich Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Förderschwerpunkt 3) ist verlängert worden. Projektskizzen zur Optimierung und zum Ausbau bestehender Wärme-, Energie- und Speichersysteme oder zur Sektorenkopplung von Infrastrukturen für Wärme, Strom, Gas und Mobilität können bis 30.09.2027 eingereicht werden. „Sie haben es vielleicht schon gesehen: Am 20.03.2024 haben wir unseren Wettbewerb “Regenial! Ihr zukunftsweisendes Schwammprojekt für unsere Schwammhauptstadt” gestartet. Gesucht werden bereits umgesetzte oder im Bau befindliche Berliner Beispiele/Bauvorhaben, die die Schwammstadt voranbringen. Wir möchten ihren Macher:innen eine Bühne geben und darüber ins Gespräch kommen, was gute Beispiele ausmacht. Sie wissen von zukunftsweisenden Projekten oder waren an der Realisierung beteiligt? Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie auf unseren Wettbewerbsaufruf aufmerksam machen und zum Mitmachen animieren würden. Alle Infos zum Wettbewerb und das Bewerbungsformular finden Sie hier. Am 17.04.2024 von 15:00 bis 16:30 Uhr findet die digitale Veranstaltung „BENE als Impulsgeber für die Berliner Wärmewende“ (Event-Nummer: D.467) statt. Nach einer kurzen Einführung in den Förderschwerpunkt 3 „Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme“ werden hier auch erste Projektideen zum Thema Wärmewende vorgestellt. Im Anschluss steht Ihnen das BENE-Team gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir laden Sie herzlich zu der Veranstaltung ein und freuen uns über zahlreiche Anmeldungen! Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Berliner Unternehmen und Unternehmenskooperationen haben weiterhin die Möglichkeit, Zuschüsse für den Umbau ihres Standorts zu beantragen und so einen Beitrag zu einem klimaangepassten Berlin zu leisten. Gefördert werden Projekte zur Regenwasserbewirtschaftung, zur Entsiegelung und Begrünung gewerblich genutzter Gebäude und Flächen. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und zur Antragstellung erhalten Sie hier. Die B&SU GmbH als Programmdienstleister berät bei allen Fragen zur Förderung, die Berliner Regenwasseragentur (www.regenwasseragentur.berlin) unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Vorhabens. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen. In Anwesenheit ungeduldiger Kinder und interessierter Berliner:innen eröffnete am Freitag der Bezirksstadtrat des BA Charlottenburg-Wilmersdorf, Herr Oliver Schruoffeneger den neuen Waldspielplatz und den Festplatz im Volkspark Jungfernheide. Infolge einer fünfjährigen Sanierung im Rahmen des Projekts „Nachhaltige ökologische Aufwertung des Naturraums Volkspark Jungfernheide in Charlottenburg-Nord“ konnte die Anlage nun zur Nutzung freigegeben werden. Mit einer Förderung in Höhe von 1.843.340 € aus EFRE- und Landesmitteln hat das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) diese umfangreichen Umbaumaßnahmen zugunsten der Erlebnisqualität und der Klimaanpassung möglich gemacht. Auch in der aktuellen Förderperiode werden vergleichbare Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Das Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) fördert öffentliche und gemeinnützige Akteure beim Ausbau der Stadt als Schwammstadt mit 20 Mio. EUR. Private Unternehmen und Unternehmenskooperationen werden eigens mit insgesamt 5 Mio. EUR gefördert. BENE 2 war Thema der Berliner Regenreihe #12. Referent:innen von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH haben anhand von Praxisbeispielen das landeseigene, EFRE – kofinanzierte Förderprogramm erläutert. Die Präsentationen dazu finden Sie hier. Die jüngste Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO (Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023) machte es erforderlich, auch die BENE 2 Förderrichtlinie im Hinblick auf den Anwendungsbereich der AGVO zu ändern. Insbesondere wurden die Anmeldeschwellen angehoben (Art. 4 AGVO; vgl. auch Beihilfemerkblatt BENE 2 vom 23.10.23) und die Schwelle zur Veröffentlichungspflicht von Informationen über Einzelbeihilfen auf grundsätzlich 100.000 € gesenkt (vgl. Kapitel 4 der FRL). Die Berechnungsregeln zur Beihilfenintensität und den beihilfefähigen Kosten (Art. 7 AGVO) wurden geändert (vgl. Kapitel 5.2 FRL). Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten für bereits eingegangene und noch nicht beschiedene Anträge, mithin bis zum 30.06.2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den Ablauf von fünf Jahren nach deren Inkrafttreten hinaus. Heute wurde der erste Zuwendungsbescheid des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) durch Frau Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH übergeben. Neben Frau Ebner von der BIM nahm Herr Buß, Schulleiter des OSZ, den Zuwendungsbescheid entgegen. Die bereitgestellten Fördergelder ermöglichen die energetische Gesamtsanierung des Hauses 1 des Oberstufenzentrums für Bürowirtschaft und Verwaltung (OSZ/Louise-Schröder-Schule Berlin). Das Oberstufenzentrum in der Lippstädter Straße in Berlin Lichterfelde wird phasenweise seit 2017 energetisch saniert. Mit der in BENE 2 beantragten Fassadensanierung und einem hydraulischen Abgleich wird der energetische Sanierungsprozess abgeschlossen. Die Wetterschalen der Außenwand bleiben aus Gründen der Nachhaltigkeit (graue Energie) erhalten. Die Fassadensanierung umfasst die Dämmung von Außenwandelementen sowie die Installation einer neuen vorgehängten hinterlüfteten Fassade mit integrierten PV-Modulen. Durch den abschließenden hydraulischen Abgleich wird der Betrieb der Heizungsanlage an den geänderten Wärmebedarf angepasst und optimiert. Durch diese Maßnahmen werden zukünftig jährlich ca. 66 t CO2-Äq eingespart. Mit einem Fördersatz von 25% unterstützt das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) das Vorhaben mit rund 1,26 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Das Förderprojekt stellt hierbei in Bezug auf die ergänzende inhaltliche Förderung durch BENE 2 einen Sonderfall dar, da der Fokus im Förderschwerpunkt 1 „Energieeffizienz“ auf der Förderung von energetischen Gesamtsanierungskonzepten liegt. Unter Berücksichtigung der stetig steigenden Baukosten werden jedoch auch energetischen Einzelmaßnahmen unterstützt, damit Gesamtkonzeptionen im Sanierungsbereich zügig realisiert werden können und Berlin sich dem Ziel der CO2-Neutralität im Bereich öffentlicher Gebäude annähert. Neben Maßnahmen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor werden durch BENE 2 auch Vorhaben in den Bereichen Klimaresilienz, städtische Mobilität und Energiesysteme gefördert. Weitere Informationen zu den Förderschwerpunkten und Förderbedingungen erhalten Sie hier. Am Freitag feierte das Bezirksamt Treptow-Köpenick zusammen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Richtfest des Gästehauses „Campus Wuhlheide“ mit Eröffnung durch Falko Liecke, Staatssekretär für Jugend und Familie und Oliver Igel, Bezirksbürgermeister in Treptow-Köpenick. Das Haus am Badesee in der Wuhlheide wird in eine Beherbergungsstätte für die Berliner Landesmusikakademie umgewandelt und unter anderem durch eine Förderung aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) der SenMVKU ökologisch und umweltgerecht saniert. In der Wuhlheide wurden mit Fördermitteln aus BENE und dessen Vorgängerprogrammen in den vergangenen 14 Jahren bereits mehrere Projekte zur ökologischen und energetischen Aufwertung umgesetzt (z. B. energetische Sanierung des Freizeit- und Erholungszentrums FEZ, biologische Regenwasserreinigung und -nutzung für den Badesee). Das Vorhaben wird im neu gestarteten Förderprogramm BENE 2 fortgeführt. Die Eröffnung ist für 2025 geplant. Weitere Informationen zum Förderprogramm BENE 2 und den einzelnen Förderschwerpunkten finden Sie hier. Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen EU-Schwellenwerte gemäß den Verordnungen (EU) 2023/2496, 2496, 2497 und 2510 für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Bauaufträge sowie Konzessionsvergaben 5.538.000 € (bisher: 5.382.000 €) Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 € (bisher: 215.000 €) Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern sowie in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit 443.000 € (bisher: 431.000 €) Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde der von der Bundesregierung aufgestellte zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 für nichtig erklärt. Mit diesem sollte eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Klima- und Transformationsfond“ (KTF) für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden. Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. BENE 2 ist von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch NICHT direkt betroffen, da das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Berlin sowie der Europäischen Union über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird und keine Bundesmittel – z.B. aus dem Klima- und Transformationsfonds – für die Finanzierung der Projekte bewilligt und umgesetzt werden. Gleichsam ist es möglich, dass durch potentielle Antragsteller:innen in Berlin nun verstärkt ein Fokus auf die europäische Förderpraxis und zur Verfügung stehende Landesmittel gelegt wird. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um zu besprechen, inwieweit Ihr Vorhaben im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 eine Aussicht auf Förderung hat. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und den Rahmenbedingungen finden Sie hier. Im Förderschwerpunkt 4 Anpassung an den Klimawandel werden mit dem neuen Aufruf 4.4 „Umsetzung des Schwammstadtprinzips an Berliner Unternehmensstandorten“ Unternehmen und Unternehmenskooperationen aufgerufen, dezentrale Regenwassermanagementmaßnahmen umzusetzen. Projektskizzen können bis zum 31.03.24 eingereicht werden. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Der Förderaufruf 3.2 „Förderung von Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionsprojekten“ im Bereich Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Förderschwerpunkt 3) ist bis 30.09.2027 verlängert worden. Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Im Bereich Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität ist ein neuer Förderaufruf veröffentlicht worden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität In den Bereichen Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme sowie Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität sind nun ebenfalls neue Förderaufrufe veröffentlicht worden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität Es wurden neue Förderaufrufe in den Bereichen Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme , Anpassung an den Klimawandel sowie Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Neue Förderaufrufe in den Bereichen der Energieeffizienz und Umwelt- und Energiemanagementsysteme . Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme BENE 2 startet mit den ersten Förderaufrufen im Bereich der Energieeffizienz . Ab sofort können Sie Ihre Projektskizzen einreichen. Die dazugehörigen Anlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt können aber bereits jetzt beim Programmträger angefordert werden. Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderaufrufe für die Förderschwerpunkte 2 bis 6 werden sukzessive eingestellt. Anhand der Liste können Sie sich einen Überblick über die beabsichtigten Aufrufe und Fristen verschaffen. Wir freuen uns über einen gelungenen Auftakt für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in der zweiten Förderperiode und danken insbesondere dem Berliner Ensemble für die wertschätzende Gastgeberrolle. Gerne können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung unter YouTube abrufen und sich weiterhin zur Programmatik und dem Antragsprocedere des BENE 2 informieren. Wir danken allen Beteiligten für den anregenden Austausch und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit an den Zielsetzungen der Berliner Umweltförderung. BENE 2 startet mit den ersten Förderaufrufen im Bereich der Umrüstung der Beleuchtung auf LED in öffentlichen Gebäuden der Bezirke und im Bereich der Umrüstung der Beleuchtung auf LED in Unternehmen. Die Aufrufe und dazugehörigen Anlagen Mit der Genehmigung der Förderrichtlinie ist nun der Startschuss in die neue Förderperiode gefallen. BENE 2 stellt bis Ende 2029 Fördermittel mit einem Gesamtumfang von mindestens 525 Mio. Euro für innovative Maßnahmen, Projekte und Investitionen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie in unserer nun veröffentlichten Förderrichtlinie. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen! Weitere Informationen unter Förderbedingungen Bis 30. Juni 2020 konnten Sie noch Skizzen für eine BENE-Förderung einreichen. Uns haben so viele Anfragen erreicht, dass sämtliche BENE-Mittel vollständig ausgeschöpft sind. Wir werden damit voraussichtlich weit über 200 Klimaschutz- und Umweltvorhaben im Land Berlin unterstützen können. Nach bisherigem Stand werden durch die derzeit bewilligten Vorhaben über 68.000 Tonnen CO 2 -Emissionen pro Jahr eingespart. Dem Leitbild der Berliner Energietage 2023 „Energiewende: jetzt! gemeinsam“ entsprechend, informierte die B.&S.U. im Verbund mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über die Strukturen und Schwerpunkte der neuen Förderperiode des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2). Wir freuen uns über das breite Interesse an der Berliner Umwelt- und Klimaschutzförderung und hoffen einen Impuls für die erfolgreiche Umsetzung von BENE 2 im Sinne unserer ambitionierten Klimaschutzziele gesetzt zu haben. Wichtig ist es nun mit Ihnen gemeinsam die Vorhaben auf den Weg zu bringen. Gerne stehen wir Ihnen im Antragsverfahren beratend zur Seite. Zum BENE 2-Förderportal

Wasseranalytik im Gewässerkundlichen Landesdienst

Im Labor des LHW sind Fachleute auf dem Gebiet Wasseranalytik konzentriert, die im Rahmen der Umsetzung von Überwachungsprogrammen Gütedaten zur Wahrnehmung der Aufgaben des Gewässerkundlichen Landesdienstes  des Landes Sachsen-Anhalt ermitteln. Die Umsetzung der Überwachungsprogramme beinhaltet die Entnahme von Proben, die Bestimmung von physikalischen, anorganischen, organischen und mikrobiologischen Kenngrößen, die Auswertung und die Erfassung der Daten in einem Laborinformations- und Managementsystem (LIMS). Die Weitergabe der Daten an das Fachinfornmationssystem Wasser (FIW) des LSA ist sicher gestellt. Die Mitarbeit  in fachgebietsbezogenen Bund/Länderarbeitsgruppen ist eine weitere wichtige Aufgabe. Zur Durchführung der vielfältigen Untersuchungsaufgaben auf dem Gebiet der Wasseranalytik hält der Sachbereich an drei Laborstandorten eine umfangreiche  Probenahme- und Analysentechnik vor. Mit dieser Technik werden analytische Bestimmungen für die Medien Wasser, Abwasser, Sedimente und Schwebstoffe sowohl in hohen Belastungsniveaus als auch im Bereich der Spurenkonzentration sicher gestellt. Umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen gewährleisten die Richtigkeit und Vergleichbarkeit der Analysenergebnisse. An allen Standorten betreiben die Labore ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem auf der Grundlage der Akkreditierungsnorm DIN EN ISO/IEC 17025  und  nehmen regelmäßig an nationalen und internationalen Ringversuchen teil. Hier finden Sie unser Leistungsverzeichnis (pdf, ca. 0,5 MB). Hier finden Sie das Zertifikat unserer Kompetenzfeststellung (pdf, ca. 0,1 MB). Hier finden Sie Ansprechpartner aus dem Sachbereich Wasseranalytik .

Tierschutz in Nutztierhaltungen Evaluierung und Verbesserung bestehender Kontrollstandards Amtliche Kontrollen Häufigkeit der Kontrollen Berichterstattung Beanstandungsrate bei ausgewählten Tierarten Dokumente

Ein Schwerpunkt ist die kontinuierliche Evaluierung und Verbesserung bestehender Kontrollstandards im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Daher ist von der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) das Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen entwickelt und herausgegeben worden. Das vorliegende Handbuch dient der Unterstützung der amtlichen TierärzteInnen bei der Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften in Nutztierhaltungen. Mit der Umsetzung der Europäischen Kontrollverordnung , die auch den Tierschutz beinhaltet, wird ein harmonisiertes Verfahren für amtliche Kontrollen angestrebt. Amtliche Kontrollen sind auf der Grundlage dokumentierter Verfahren durchzuführen, damit gewährleistet ist, dass diese Kontrollen einheitlich und auf einem konstant hohen Niveau erfolgen. Die Qualitätsmanagementsysteme der Länder in Verbindung mit dem vorliegenden Handbuch dienen der Umsetzung dieser Vorgaben. Die amtlichen Kontrollen sind regelmäßig durchzuführen. Ihre Häufigkeit richtet sich nach der jeweiligen Risikobewertung des Tier haltenden Betriebes. Hierfür sind unter anderem Risikoanalysen durchzuführen, auf deren Grundlage Kontrollpläne zu erstellen sind. Darüber hinaus können Kontrollen aus besonderem Anlass durchgeführt werden. Die jährlich an die EU-Kommission gerichtete Berichterstattung zu Tierschutzkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben gibt Auskunft über die Anzahl der Betriebe, die Kontrollhäufigkeit sowie die Gesamtanzahl der administrativen und gerichtlichen Maßnahmen. Ergebnis der Tierschutzkontrollen: Darstellung der Beanstandungsrate bei ausgewählten Tierarten 2018 bis 2020 (Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt) Tierart Anzahl der kontrollierten Betriebe 2018 Beanstandungsrate 2018 in % Anzahl der kontrollierten Betriebe 2019 Beanstandungsrate 2019 in % Anzahl der kontrollierten Betriebe 2020 Beanstandungsrate 2020 in % Kälber 201 13,9 239 11,8 226 14,2 Rinder 281 14,9 235 10,2 217 19,4 Schweine 235 27,2 208 23,1 225 21,8 Legehennen 65 9,2 78 6,4 62 1,6 Puten 44 4,5 35 2,8 33 9,1 Schafe/ Ziegen 406 8,1 394 11,7 469 11,5

Verleihung des European Energy Award an Berliner Bezirke

Umweltsenatorin Ute Bonde überreichte heute an Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Mit dem landeseigenen, EU–kofinanzierten Förderprogramm BENE, dem Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung, wurden bis Ende 2023 über 200 Vorhaben mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Erhalt der urbanen Lebensqualität und der Funktionsfähigkeit grüner und blauer Infrastrukturen sowie einer nachhaltigen städtischen Mobilität vorangetrieben. Was hier umgesetzt wurde, zeigt nicht nur den gelungenen Einsatz europäischer Fördermittel auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins, sondern auch, dass durch BENE in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern erfolgreich Projekte verwirklicht werden können, um unsere Stadt insgesamt klimafreundlicher zu gestalten.“ Mit dem Folgeprogramm BENE 2 werden in der Förderperiode 2021–2027 Vorhaben mit einem Programmvolumen von 525 Millionen Euro – davon 210 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – gefördert. Mehr als 780 Kommunen wurden bereits mit dem European Energy Award ausgezeichnet.

3. Sicherheitsanforderungen

3. Sicherheitsanforderungen 3.1 Sofern nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist, gelten für Fahrgastschiffe die Anforderungen des Kapitels 2; abweichend von Buchstabe a, für Börteboote die Anforderungen des Kapitels 3. 3.2 Bau und Ausrüstung 3.2.1 Fahrgastschiffe müssen in ihrer Bauart und Festigkeit sowie der Konstruktion der Maschinen und elektrischen Anlagen so beschaffen und ausgestattet sein und sich in einem solchen Erhaltungszustand befinden, dass sie den auftretenden Beanspruchungen genügen, die der beabsichtigte Verwendungszweck erfordert. 3.2.2 Soweit Kapitel 2 oder Kapitel 3 keine besonderen Anforderungen an Bauausführungen, Anordnungen, Einrichtungen, Anlagen, Ausrüstung, Werkstoffe, deren Einbau und den Betrieb enthalten, sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. 3.2.3 Die nach Kapitel 2 oder Kapitel 3 vorgeschriebene Ausrüstung muss nach der Schiffsausrüstungsverordnung zugelassen sein, wenn nicht in den nachfolgenden Regeln etwas anderes bestimmt ist. Ausrüstung, die nicht der Schiffsausrüstungsverordnung unterliegt, muss durch die Berufsgenossenschaft oder das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zugelassen sein oder den Anforderungen einer anerkannten Organisation genügen. 3.3 Vorgeschriebene Ausrüstung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA -Staat, der Vertragspartei des EWR -Abkommens ist, rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht wurde, wird als gleichwertig anerkannt. 3.4 Notfall- und Rettungskonzept Der für den Schiffsbetrieb Verantwortliche muss ein Notfall- und Rettungskonzept erstellen, in dem die potenziellen Gefahrensituationen und die geeigneten Rettungsmaßnahmen beschrieben sind. Das Notfall- und Rettungskonzept ist der Berufsgenossenschaft zur Genehmigung vorzulegen. Es soll sich an den Kriterien orientieren, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Verkehrsblatt veröffentlicht werden. 3.5 Qualitätssicherungssystem Für Fahrgastschiffe ist der Betrieb und die Instandhaltung mit Hilfe eines Qualitätssicherungssystems nach Regel 1.2.1.2 des HSC -Code zu überwachen. Das Notfall- und Rettungskonzept muss Bestandteil des Qualitätssicherungssystems sein. Stand: 30. November 2024

Inkorporationsmessstelle München

Inkorporationsmessstelle München Das Bundesamt für Strahlenschutz betreibt an seiner Dienststelle München in Neuherberg eine Inkorporationsmessstelle zur Bestimmung radioaktiver Stoffe im menschlichen Körper. Es können nur Radionuklide bestimmt werden, die Gammastrahlung aussenden. Wesentliche Aufgabe der Inkorporationsmessstelle ist die Überwachung von Personen, die mit höheren Aktivitäten offener radioaktiver Stoffe umgehen, wobei die Gefahr einer Inkorporation dieser Stoffe besteht. Außerdem steht die Messstelle für Notfälle, also z.B. nach einem Strahlenunfall, zur Verfügung. Die Inkorporationsmessstelle München ist eine nach § 169 Strahlenschutzgesetz behördlich bestimmte Messstelle für das Land Bayern. Das Bundesamt für Strahlenschutz betreibt an seiner Dienststelle München in Neuherberg eine Inkorporationsmessstelle zur Bestimmung radioaktiver Stoffe im menschlichen Körper. Durch eine direkte Messung am Menschen, eine sogenannte In-vivo-Messung, können radioaktive Stoffe nachgewiesen werden, die in den Körper aufgenommen (inkorporiert) wurden. Es können aber nur Radionuklide bestimmt werden, die Gammastrahlung aussenden. Wesentliche Aufgabe der Inkorporationsmessstelle ist die Überwachung von Personen, die mit höheren Aktivitäten offener radioaktiver Stoffe umgehen, wobei die Gefahr einer Inkorporation dieser Stoffe besteht. Außerdem steht die Messstelle für Notfälle, also z.B. nach einem Strahlenunfall, zur Verfügung. Die Inkorporationsmessstelle München ist eine nach § 169 Strahlenschutzgesetz behördlich bestimmte Messstelle für das Land Bayern. Information für Strahlenschutzverantwortliche Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Beschäftigte in Ihrem Betrieb wegen eines regelmäßigen oder einmaligen Umgangs mit hohen Aktivitäten offener radioaktiver Stoffe auf Inkorporationen überwacht werden sollen. Wir beraten Sie dazu, welche Messverfahren für die bei Ihnen vorkommenden Radionuklide geeignet sind, welche behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen ebenfalls für Ihre Anforderungen geeignet wären und wie häufig Ihre Mitarbeitenden zur Messung erscheinen sollen. Art und Weise der Inkorporationsüberwachung beruflich strahlenexponierter Personen sind in der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle, Teil 2 (2007) , geregelt. Beachten Sie bitte, dass für die Messungen Gebühren erhoben werden. Information für zu untersuchende Personen Wenn für Sie ein Termin mit der Inkorporationsmessstelle vereinbart worden ist, erscheinen Sie bitte rechtzeitig und nehmen Sie sich etwa 30 Minuten Zeit. Bitte beachten Sie, dass eine Messung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Unsere Mitarbeitenden werden Sie zunächst über den Ablauf der Messung in der Inkorporationsmessstelle informieren. Nach der Erhebung Ihrer persönlichen Daten werden wir zuerst etwaige äußere Kontaminationen messen. Darauf folgt die eigentliche Inkorporationsmessung: Während der 20-minütigen Messung liegen Sie auf einer Liege in der Messkammer. Sie können dabei Radio hören oder etwas lesen. Es ist nicht erforderlich, völlig still zu liegen. Die Messung wird deshalb von den meisten Personen als sehr angenehm empfunden. Anschließend werden Sie sofort über das festgestellte Ergebnis informiert. Die in der Inkorporationsmessstelle eingesetzten Messgeräte zeichnen die Strahlung, die von natürlichen und etwaigen künstlichen Radionukliden im Körper ausgeht, auf. Sie senden selbst keine ionisierende Strahlung aus. Blick in die Messkammer der Ganzkörper-Messanlage Beschreibung der Messanlagen Die Ganzkörper-Messanlage Die Ganzkörpermessanlage besteht im Wesentlichen aus einer massiven Abschirmkammer, einer darin befindlichen Liege sowie vier um die Liege angeordneten, elektrisch gekühlten Reinstgermanium-Detektoren zum Nachweis von Gammastrahlung . Bei einer Inkorporationsmessung werden die in den Detektoren erzeugten Impulse gezählt und gleichzeitig wird ihre Energie gemessen. Anhand der Energie der einzelnen Messimpulse lässt sich bestimmen, um welches Radionuklid , also zum Beispiel Kalium-40 oder Caesium-137 , es sich handelt. Daraus lässt sich berechnen, welche Aktivität des jeweiligen Radionuklids im Körper der gemessenen Person enthalten ist. In der Ganzkörpermessanlage werden radioaktive Stoffe nachgewiesen, die sich eher im ganzen Körper als in bestimmten Organen verteilen. Die Ganzkörper-Messanlage ist mit ihrem Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die Teilkörper-Messanlage an der Dienststelle München Die Teilkörper-Messanlage Die Teilkörper-Messanlage wurde für den Nachweis niederenergetischer Gammastrahler in der Lunge konzipiert und ist mit vier Reinstgermanium-Detektoren bestückt. Das Messprinzip ist das gleiche wie bei der Ganzkörper-Messanlage. Allerdings sind hier die Detektoren senkrecht von oben auf die mittleren Lagen des rechten und des linken Lungenflügels, der Leber und der Milz ausgerichtet. Die Liege kann in der Höhe verstellt werden, um den Abstand zwischen dem Körper und den Detektoren zu optimieren. Die Anlage eignet sich auch für den Nachweis niederenergetischer Gammastrahler (vor allem Americium-241 und Blei-210) im Skelett über die Messung der Aktivität im Schädel. Die Messung im Schädel ist in diesen Fällen günstiger als die in anderen Knochen, da der Schädel nicht von Muskelgewebe überdeckt ist, das sonst einen Großteil der niederenergetischen Gammastrahlung absorbieren würde. Messungen radioaktiver Iod- Isotope in der Schilddrüse sind in der Teilkörper-Messanlage ebenfalls möglich. Weitere Messeinrichtungen Die Inkorporationsmessstelle verfügt über ein tragbares Gammaspektrometrie-System mit einem elektrisch gekühlten Reinstgermanium-Detektor. Mit diesem Gerät können In-vivo-Messungen an Personen vor Ort durchgeführt werden. Diese Messungen sind allerdings wesentlich weniger empfindlich als die mit den oben beschriebenen Anlagen und vor allem für den Notfallschutz gedacht. Weiterhin verfügt die Messstelle über ein für den Nachweis von Iod-131 in der Schilddrüse optimiertes Dosisleistungsmessgerät. Iod-131 besitzt eine große Bedeutung bei Freisetzungen von radioaktiven Stoffen aus kerntechnischen Anlagen. Mit dem Gerät ist es möglich, die gesamte Gammastrahlung an der Schilddrüse Nuklid -unspezifisch zu messen. Personen, bei denen auf diese Weise eine große Aktivität von Iod-131 in der Schilddrüse abgeschätzt wird, können im Ganz- oder Teilkörperzähler genauer untersucht werden. Ein stationäres Gammaspektrometrie-System für die Messung von radioaktiven Quellen ist ebenfalls vorhanden. Damit können ergänzende Messungen, zum Beispiel bei einer möglichen Kontamination an der Bekleidung einer von uns gemessenen Person, durchgeführt werden. Stand: 05.11.2024

Microsoft Word - 46_2024_Stellenausschreibung SG 5.3.3 WB_Chemielaborant_Verlängerung.docx

Stellenausschreibung Nr. 46/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wittenberg einen Mitarbeiter als Chemiker / Biologen / Naturwissenschaftler (m/w/d) als Sachbearbeitung Probenahme / LIMS Diese Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Die Beobachtung des Zustandes der Umwelt ist eine unerlässliche Voraussetzung für sinnvol- les Handeln im Umweltschutz. Die genaue Kenntnis und Bewertung des Zustandes der Ge- wässer in Sachsen-Anhalt ist die Grundvoraussetzung für Entscheidungen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt erforderlich sind. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft unterhält aus diesen Gründen leistungsfähige Laboratorien, die chemische und laborbiologische Untersuchungen in ver- schiedenen Umweltmatrices durchführen. Diese Untersuchungen beinhalten die Entnahme von Proben, die Bestimmung von physikalischen, anorganischen, organischen und mikrobio- logischen Kenngrößen in den Medien Oberflächen- und Grundwasser, Abwasser, Sedimente und Schwebstoffe sowohl in hohen Belastungsniveaus als auch im Bereich der Spurenkon- zentration sowie die Auswertung und Erfassung der Daten. Hierfür stehen moderne Labore und Analysentechnik sowie ein kompetentes Mitarbeiterteam zur Verfügung. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Mitarbeit bei leitenden und administrativen Tätigkeiten für die Sachgruppe Probenahme/ LIMS am Laborstandort Wittenberg. Dies beinhaltet u.a. folgende Aufgaben:        Unterstützung der Organisation des Probenahmebetriebes im Rahmen des Gewäs- serüberwachungsprogramms Sachsen-Anhalt (GÜSA) Mitarbeit bei der Organisation und der Datenerhebung bzw. -bearbeitung der behördli- chen Abwassereinleitkontrolle Erstellen von Probenahmeplänen Arbeiten mit dem Laborinformations- und Managementsystems (LIMS) Blomesystem Umsetzung und aktive Mitarbeit am Qualitätsmanagementsystem im Arbeitsbereich Kontrolle der Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen im Arbeitsbereich Mitarbeit bei administrativen Vorgängen zur Aufrechterhaltung des Probenahmebetrie- bes (u.a. Beteiligung bei Ausschreibungen zur Beschaffung neuer Probenahmetechnik) Ihr Anforderungsprofil:   mindestens ein abgeschlossenes Studium (Diplom (FH)/Bachelor) in naturwissenschaft- licher Fachrichtung, vorzugsweise Chemie Berufserfahrungen auf dem Gebiet der Umweltanalytik, vorzugsweise Wasseranalytik    Erfahrungen im Umgang mit Laborinformations- und managementsystemen, Arbeiten mit Datenbanken Kenntnisse über geltende DIN-, EN-, ISO-Normen zur Probenahme und Untersuchung von Wasser und Abwasser sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Folgende Kenntnisse sind wünschenswert:     Erfahrungen bei der Probenahme von Wasserproben Erfahrungen im Umgang mit Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 17025 Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Mobilitätsbereitschaft (Reisetätigkeit) innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt Wir setzen außerdem voraus, dass Sie:      eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, gute organisatorische Fähigkeiten aufweisen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können:        betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe11. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) senden Sie bis zum 12.10.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 46/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/ Or- ganisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder an Herrn Rau (Sachbearbeiter Personal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de

Microsoft Word - 44_2024_Stellenausschreibung SG 5.3.3 WB_Chemielaborant_Verlängerung.docx

Stellenausschreibung Nr. 44/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wittenberg einen Chemielaborant / Biologielaborant (m/w/d) Sachgruppe Laborbiologie Diese Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Die Beobachtung des Zustandes der Umwelt ist eine unerlässliche Voraussetzung für sinnvol- les Handeln im Umweltschutz. Die genaue Kenntnis und Bewertung des Zustandes der Ge- wässer in Sachsen-Anhalt ist die Grundvoraussetzung für Entscheidungen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt erforderlich sind. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft unterhält aus diesen Gründen leistungsfähige Laboratorien, die chemische und laborbiologische Untersuchungen in ver- schiedenen Umweltmatrices durchführen. Diese Untersuchungen beinhalten die Entnahme von Proben, die Bestimmung von physikalischen, anorganischen, organischen, ökotoxikologi- schen und mikrobiologischen Kenngrößen in den Medien Oberflächen- und Grundwasser, Ab- wasser, Sedimente und Schwebstoffe sowohl in hohen Belastungsniveaus als auch im Bereich der Spurenkonzentration sowie die Auswertung und Erfassung der Daten. Hierfür stehen mo- derne Labore und Analysentechnik sowie ein kompetentes Mitarbeiterteam zur Verfügung. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Organisation und Durchführung von Untersuchungsverfahren zur Bestimmung von laborbio- logischen Parametern und anorganischen Stoffgruppen im Rahmen der Abwassereinleiter- kontrolle und der Gewässerüberwachung im Land Sachsen-Anhalt: Dies beinhaltet u.a. folgende Aufgaben:  Toxizitätsuntersuchungen mittels Bioindikatoren gemäß Abwasserverordnung im Rah- men der behördlichen Abwassereinleitkontrolle  Hälterung der Indikatororganismen (Fische, Daphnien, Algen) für die Toxizitätsuntersu- chungen  Mikrobiologische Untersuchungen zur hygienischen Bewertung der Gewässerqualität so- wie des Schadstoffabbaus durch Bakterien  Chlorophyllbestimmung als Indikator für die Algenbiomasse infolge von Nährstoffeinträ- gen  Mikroskopieren von Organismen und Zellen  Untersuchungen von anorganischen Güteparametern in Gewässern und im Grundwasser  Untersuchung weiterer anorganischer Schadstoffe  Arbeiten mit dem Laborinformations- und Managementsystem (LIMS)  Durchführung von Maßnahmen zur Analytische Qualitätssicherung  Überprüfung der Gerätetechnik Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:    abgeschlossene Berufsausbildung als Chemielaborant (m/w/d), Chemisch-technischer Assistent (m/w/d), Biologielaborant (m/w/d), Biologisch-technischer Assistent (m/w/d) Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen in den Bereichen Laborbiologie und Anor- ganische Analytik sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Folgende Kenntnisse sind wünschenswert:      praktische Erfahrung auf den Gebieten Laborbiologie und/oder Anorganische Analytik Erfahrungen in den Bereichen Mikrobiologie, Mikroskopie sowie chemischer, laborbiologi- scher und toxikologischer Verfahren in der Wasseranalytik Erfahrungen im Umgang mit LIMS-Systemen Erfahrungen im Arbeiten unter einem Qualitätsmanagementsystem Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Außerdem setzen wir voraus, dass Sie:     eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können:        betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 6. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) 28.10.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 44/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an Herrn Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de

Microsoft Word - 47_2024_Stellenausschreibung SG 5.3.3 WB_Chemielaborant Organik_Verlängerung.docx

Stellenausschreibung Nr. 47/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wittenberg einen Mitarbeiter als Chemielaboranten / Chemisch-technischen Assistenten (m/w/d) Sachgruppe Organik / Labororganisation Diese Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Die Beobachtung des Zustandes der Umwelt ist eine unerlässliche Voraussetzung für sinnvol- les Handeln im Umweltschutz. Die genaue Kenntnis und Bewertung des Zustandes der Ge- wässer in Sachsen-Anhalt ist die Grundvoraussetzung für Entscheidungen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt erforderlich sind. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft unterhält aus diesen Gründen leistungsfähige Laboratorien, die chemische und laborbiologische Untersuchungen in ver- schiedenen Umweltmatrices durchführen. Diese Untersuchungen beinhalten die Entnahme von Proben, die Bestimmung von physikalischen, anorganischen, organischen, ökotoxikologi- schen und mikrobiologischen Kenngrößen in den Medien Oberflächen- und Grundwasser, Ab- wasser, Sedimente und Schwebstoffe sowohl in hohen Belastungsniveaus als auch im Bereich der Spurenkonzentration sowie die Auswertung und Erfassung der Daten. Hierfür stehen mo- derne Labore und Analysentechnik sowie ein kompetentes Mitarbeiterteam zur Verfügung. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Sachgruppe Organik:       Durchführung von Umweltanalysen in den Matrizes Oberflächen- und Grundwasser für organische Verbindungen mittels Flüssigchromatographie / Massenspektrometrie Selbständige Durchführung von Probenvorbereitungsschritten, Messungen an den Analysengeräten, Auswertung, Prüfung und Beurteilung der Messergebnisse Erfassung und Dokumentation der Ergebnisse, Übertragung der Analysendaten in das Labordatenmanagementsystem Durchführung von AQS-Maßnahmen entsprechend Qualitätssicherungsmanagement Wartung der Geräte entsprechend Prüfanweisungen und Gerätehandbüchern Mitarbeit bei der Implementierung neuer Prüfverfahren im Bereich Organik Labororganisation:     Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und Schutzausrüstung für den Laborbereich und deren Verwaltung Verwaltung des Gefahrstofflagers Inventarisierung für das Dienstgebäude Führen des Vorzimmers Laborleitung in Vertretung (Mitarbeit bei personalwirtschaftli- chen Angelegenheiten, Schriftgutverwaltung, Verwaltung aller Liegenschaftsverträge für den Standort, Bearbeiten von Rechnungen und Buchungsbelegen) Ihr Anforderungsprofil:     abgeschlossene Berufsausbildung als Chemielaborant (m/w/d) oder Chemisch-techni- scher Assistent (m/w/d) Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der chemischen Analytik organisatorische Fähigkeiten zur Koordinierung arbeitsplatzübergreifender Aufgaben PC-Kenntnisse zur Arbeit mit Analysensoftware, LIMS-Systemen, AQS-Software und allen Office-Komponenten Folgende Kenntnisse sind wünschenswert:       mehrjährige Berufserfahrung (mind. 2 Jahre) und Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der konventionellen und der instrumentellen Analytik auch im Ultraspurenbereich Erfahrungen im Umgang mit LIMS-Systemen Erfahrungen im Arbeiten unter einem Qualitätsmanagementsystem PC-Anwendung für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbankarbeit Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Mobilitätsbereitschaft (Reisetätigkeit) innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt Wir setzen außerdem voraus, dass Sie:     eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können:       betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 6. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) senden Sie bis zum 28.10.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 47/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/ Or- ganisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder an Herrn Rau (Sachbearbeiter Personal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de

Microsoft Word - 47_2024_Stellenausschreibung SG 5.3.3 WB_Chemielaborant Organik.docx

Stellenausschreibung Nr. 47/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wittenberg einen Mitarbeiter als Chemielaboranten / Chemisch-technischen Assistenten (m/w/d) Sachgruppe Organik / Labororganisation Diese Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Die Beobachtung des Zustandes der Umwelt ist eine unerlässliche Voraussetzung für sinnvol- les Handeln im Umweltschutz. Die genaue Kenntnis und Bewertung des Zustandes der Ge- wässer in Sachsen-Anhalt ist die Grundvoraussetzung für Entscheidungen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt erforderlich sind. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft unterhält aus diesen Gründen leistungsfähige Laboratorien, die chemische und laborbiologische Untersuchungen in ver- schiedenen Umweltmatrices durchführen. Diese Untersuchungen beinhalten die Entnahme von Proben, die Bestimmung von physikalischen, anorganischen, organischen, ökotoxikologi- schen und mikrobiologischen Kenngrößen in den Medien Oberflächen- und Grundwasser, Ab- wasser, Sedimente und Schwebstoffe sowohl in hohen Belastungsniveaus als auch im Bereich der Spurenkonzentration sowie die Auswertung und Erfassung der Daten. Hierfür stehen mo- derne Labore und Analysentechnik sowie ein kompetentes Mitarbeiterteam zur Verfügung. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Sachgruppe Organik:       Durchführung von Umweltanalysen in den Matrizes Oberflächen- und Grundwasser für organische Verbindungen mittels Flüssigchromatographie / Massenspektrometrie Selbständige Durchführung von Probenvorbereitungsschritten, Messungen an den Analysengeräten, Auswertung, Prüfung und Beurteilung der Messergebnisse Erfassung und Dokumentation der Ergebnisse, Übertragung der Analysendaten in das Labordatenmanagementsystem Durchführung von AQS-Maßnahmen entsprechend Qualitätssicherungsmanagement Wartung der Geräte entsprechend Prüfanweisungen und Gerätehandbüchern Mitarbeit bei der Implementierung neuer Prüfverfahren im Bereich Organik Labororganisation:     Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und Schutzausrüstung für den Laborbereich und deren Verwaltung Verwaltung des Gefahrstofflagers Inventarisierung für das Dienstgebäude Führen des Vorzimmers Laborleitung in Vertretung (Mitarbeit bei personalwirtschaftli- chen Angelegenheiten, Schriftgutverwaltung, Verwaltung aller Liegenschaftsverträge für den Standort, Bearbeiten von Rechnungen und Buchungsbelegen) Ihr Anforderungsprofil:     abgeschlossene Berufsausbildung als Chemielaborant (m/w/d) oder Chemisch-techni- scher Assistent (m/w/d) Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der chemischen Analytik organisatorische Fähigkeiten zur Koordinierung arbeitsplatzübergreifender Aufgaben PC-Kenntnisse zur Arbeit mit Analysensoftware, LIMS-Systemen, AQS-Software und allen Office-Komponenten Folgende Kenntnisse sind wünschenswert:       mehrjährige Berufserfahrung (mind. 2 Jahre) und Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der konventionellen und der instrumentellen Analytik auch im Ultraspurenbereich Erfahrungen im Umgang mit LIMS-Systemen Erfahrungen im Arbeiten unter einem Qualitätsmanagementsystem PC-Anwendung für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbankarbeit Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Mobilitätsbereitschaft (Reisetätigkeit) innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt Wir setzen außerdem voraus, dass Sie:     eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können:       betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 6. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) senden Sie bis zum 28.09.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 47/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/ Or- ganisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder an Herrn Rau (Sachbearbeiter Personal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de

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