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Entwicklung von Leitfäden und Begleitung des RIP-Prozesses zur Umsetzung der Qualitätssicherung bei der Erstellung von Registrierungsdossiers unter der REACH-Verordnung

Das Projekt "Entwicklung von Leitfäden und Begleitung des RIP-Prozesses zur Umsetzung der Qualitätssicherung bei der Erstellung von Registrierungsdossiers unter der REACH-Verordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Chromgrün Planungs- und Beratungs- GmbH & Co. KG, Umwelt Software Arbeitsschutz durchgeführt. A) Problemstellung: Mit dem FuE-Vorhaben Mechanismen und Anforderungen für ein Qualitätssicherungssystem unter der REACH-Verordnung (FKZ 204 67 462 / 03) wurde ein Vorschlag für ein effektives und zugleich praktikables und unbürokratisches System zur Qualitätssicherung unter der REACH-Verordnung entwickelt. Nach einer umfassenden Recherche über bereits bestehende Systeme zur Qualitätssicherung bei Stoffbewertung und Risikominderung wurden umfassende Maßnahmen für ein Qualitätsmanagement bei der Erstellung der Registrierungsdossiers vorgeschlagen. Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten nebeneinander bewertet. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Ergebnisse des o.g. FuE-Vorhaben sollen als Anhang in der REACH-Verordnung unter einem neu einzubringenden Abs. (c) zu Artikel 9 verwendet werden. Der Vorschlag wurde im Oktober 2004 in der Ad-hoc Working Party on Chemicals von der deutschen Delegation eingebracht. C) Ziel des Vorhabens: Ziel der Studie ist die Entwicklung von Leitfäden zur Umsetzung der Vorgaben der REACH-Verordnung (Artikel 9 (c)) zu Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der Erstellung der Registrierungsdossiers. Die Ergebnisse sollen auch in den RIP-Prozess zur Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen einfließen. Die Anwendung des Leitfadens durch die Ersteller der Registrierungsdossiers soll eine hohe Qualität der Registrierungsdossiers sicherstellen, die nicht von Behördenkontrolle abhängt und somit die Eigenverantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer stärkt.

Teilvorhaben: Mechanismen und Anforderungen für ein Qualitätssicherungssystem unter der REACH-Verordnung

Das Projekt "Teilvorhaben: Mechanismen und Anforderungen für ein Qualitätssicherungssystem unter der REACH-Verordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Die KOM hat am 29. Oktober 2003 nach mehrjähriger Vorbereitungszeit den Entwurf einer EG-Verordnung zur Neuordnung des Chemikalienrechts verabschiedet. Bisher wurden von der EU-Kommission in den Entwürfen der REACH-Verordnung keine Regelungen zu einer angemessenen und wirksamen Qualitätssicherung der von der Industrie zu erstellenden Registrierungsunterlagen vorgesehen. Vorschläge dazu sind: Entwürfen der REACH-Verordnung keine Regelungen zu einer angemessenen und wirksamen Qualitätssicherung der von der Industrie zu erstellenden Registrierungsunterlagen vorgesehen. Vorschläge dazu sind: - interne Qualitätssicherungsmaßnahmen der Industrie mit externer Zertifizierung oder eine vorherige Prüfung der einzureichenden Daten durch unabhängige Sachverständige. Aus Behördensicht sind ist insbesondere im Bereich der Daten in den Registrierungsdossiers ein System zur Qualitätssicherung erforderlich. B) Ziel und Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Ziel der Studie ist die Entwicklung eines Vorschlags für einen Mechanismus eines effektiven jedoch zugleich praktikablen und unbürokratischen Systems zur Qualitätssicherung. Als Ergebnis sollte ein konkreter Verfahrensvorschlag mit Handlungsanleitung vorliegen.

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