Das Projekt "Validierung und Weiterentwicklung eines QSAR-Systems zur Identifizierung von Stoffen mit Basislinientoxizität für die Implementierung im Rahmen des REACH Verfahrens (QSAR-System III)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle, Department Chemische Ökotoxikologie durchgeführt. A) Problemstellung: Durch die neue EU-Chemikalienpolitik (Stichwort REACH) wird für mehr als 10.000 Stoffe eine Bewertung des Risikos für die Umwelt notwendig. Da die erforderlichen experimentellen Tests zur Wirkung der Stoffe weitgehend fehlen, sollen vermehrt QSAR Verfahren (QSAR: quantitative Struktur-Wirkungsbeziehungen) eingesetzt werden. Ziel der QSAR Verfahren ist, anhand der chemischen Struktur eines Stoffes eine Wirkkonzentration zu berechnen. Für viele Stoffe fehlen jedoch bisher geeignete validierte Verfahren. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA):Aufgrund der mit REACH entstehenden Anforderungen ist davon auszugehen, dass in Zukunft vermehrt QSAR Berechnungen für die regulatorische ökotoxikologische Bewertung eingereicht werden. Nach dem bisherigen Kenntnisstand ist eine QSAR Berechnung nur für Stoffe mit Basislinientoxizität, d.h ohne spezifische Wirkung, zuverlässig möglich. Es ist deshalb notwendig ein Verfahren zur Verfügung zu haben, welches Stoffe identifizieren kann, für die eine Abschätzung der Ökotoxizität mit Hilfe von QSAR Verfahren möglich ist. Damit dieses Verfahren in der behördlichen Regulation im Rahmen von REACH eingesetzt werden kann, ist eine ausführliche Validierung und Charakterisierung der für die QSAR-Anwendung zulässigen chemischen Stoffklassen notwendig. C) Ziel des Vorhabens ist die Weiterentwicklung eines (Q)SAR Verfahrens zur Identifizierung von Stoffen für die eine QSAR Abschätzung möglich ist. In diesem Folgevorhaben (Implementierung Teil 2) soll das entwickelte Verfahren weiter validiert werden. Es soll eine Entscheidungshilfe entwickelt werden, die dem Anwender ermöglicht zu erkennen, ob das Verfahren für den zu untersuchenden Stoff geeignet ist oder nicht. Diese für die Qualität der Ergebnisse entscheidende Hilfe fehlt bei allen bekannten QSAR Verfahren. Die Anwendbarkeit des Verfahrens für die Bestimmung von Zusammenhängen zwischen akuten und chronischen Ergebnissen soll überprüft werden. Soweit notwendig, soll eine Anpassung des Verfahrens an die zurzeit EU-weit entwickelten QSAR-Anforderungen erfolgen.