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Gutachten zur Klassierung von Quarzfeinstaubemissionen

Das Projekt "Gutachten zur Klassierung von Quarzfeinstaubemissionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) durchgeführt. Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) reguliert im Abschnitt 5.2.7.1.1 die im Abgas enthaltenen Emissionen krebserzeugender Stoffe (Substanzen, die der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (GefStoffV) als Kanzerogene eingestuft oder von anerkannter wissenschaftlicher Gremien so bewertet wurden). Krebserzeugende Stoffe werden dabei in drei Klassen eingeteilt, für die unterschiedlich hohe Massenkonzentrationen bzw. Massenströme im Abgas einzuhalten sind. Die Zuordnung zu den einzelnen Klassen erfolgt unter Berücksichtigung der kanzerogenen Potenz der einzelnen Stoffe. Stoffe mit stärkerer kanzerogener Wirkung sind stärker reguliert als Stoffe mit einer schwächeren Potenz. Mit Wirkung vom Mai 2002 wurde kristallines Siliziumdioxid in Form von Quarz und Cristoballit (alveolengängiger Staubanteil, aerodynamischer Partikeldurchmesser kleiner oder gleich 12 mym) durch den Ausschuss für Gefahrstoffe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend, d.h. Kanzerogen Kategorie 1, eingestuft. Eine Regulierung der Quarzfeinstaubemission unter Nummer 5.2.7.1.1 der TA Luft wird nun angestrebt. Mit dem Gutachten soll entsprechend den Vorgaben der TA Luft Quarzfeinstaub hinsichtlich seiner kanzerogenen Potenz bewertet und ein Klassierungsvorschlag zu erarbeiten.

Entwicklung und Erprobung eines zweistufigen Impaktors zur Messung alveolengängiger Quarzfeinstaubemissionen (PM 4) und Duchführung von Validierungsmessungen

Das Projekt "Entwicklung und Erprobung eines zweistufigen Impaktors zur Messung alveolengängiger Quarzfeinstaubemissionen (PM 4) und Duchführung von Validierungsmessungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen durchgeführt. A) Problemstellung: Im Mai 2002 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe festgestellt, dass kristallines Silizium in Form von Quarz und Cristobalit (alveolengängiger Staubanteil) krebserzeugende Wirkung beim Menschen hat: Damit fällt Quarzfeinstaub unter die Regelungen der TA Luft für krebserzeugende Stoffe. Quarzstaub wird aus einer Vielzahl von Anlagen emittiert. Im Hinblick auf die TA Luft sind Möglichkeiten zur Emissionsbegrenzung für Quarzfeinstaub bei relevanten Quellen zu prüfen. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA): Ein Fachgespräch zum Thema Quarzfeinstaub am 14.5.03 im UBA zeigte, dass aus Arbeitsplatzuntersuchungen viele Daten über Quarzfeinstäube am Arbeitsplatz vorliegen. Hierzu existieren geeignete Probenahme- und Analyseverfahren. Daten über Quarzfeinstaubemissionswerte aus industriellen Anlagen gibt es dagegen keine. Ein Grund besteht darin, dass es zur Zeit kein geeignetes Probenahmeverfahren gibt. Vorhandene Probenahmesysteme (Impaktoren) erfassen nicht die relevante PartikeIgröße PM 4 (für die Krebserzeugung relevante Partikelgröße). Ohne Kenntnis über die tatsächlichen Quarzfeinstaubemissionen (PM 4) aus industriellen Anlagen ist eine Konkretisierung der Anforderungen an einen Quarzemissionswert entsprechend der TA Luft für krebserzeugende Stoffe nicht möglich. Es müssen vorab Quarzfeinstaubmessungen durchgeführt werden. Dazu ist ein geeignetes Probenahmesystem zu entwickeln. C) Ziel des Vorhabens sind Messungen von Quarzfeinstaub (PM 4) z.B. an Anlagen der Mineralstoffindustrie, die als besonders relevante Emissionsquellen in Betracht kommen. Dazu ist vorab die Erweiterung eines vorhandenen Probenahmeapparates um eine PM 4-Stufe notwendig (Entwicklung und Erprobung).

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