Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sowie der Grundwasserverordnung (GrwV) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens (Elbracht et al., 2016) Hintergrundwerte für gelöstes Quecksilber im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Quecksilber umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert die Quecksilber-Hintergrundwerte der hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens. Die Klassifizierung orientiert sich an den gültigen Geringfügigkeitsschwellenwerten (GFS) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, zusammengefasste Teilräume, etc.). Hintergrundwerte sind keine aktuellen Messwerte zur Grundwassergüte und können nicht als solche genutzt werden! Informationen zu den Daten: Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus der Datenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). Hintergrundwerte sind definiert als das 90.-Perzentil der Normalpopulation der geogenen Konzentration des analysierten Parameters. Zur Bestimmung der Hintergrundwerte wurde die jeweils aktuellste Analyse einer Grundwassermessstelle verwendet, jedoch keine Messungen, die vor dem Jahr 2000 datieren. Bei zu geringer Probenzahl (n < 10) wurden, soweit möglich, lithologisch ähnliche Teilräume zu einem gemeinsamen Hintergrundwert zusammengefasst. Die Ermittlung der Hintergrundwerte folgte dem Verfahren zur statistischen Auswertung der Daten mittels Wahrscheinlichkeitsnetz der Staatlichen Geologischen Dienste (Wagner et al., 2011). Quellen: ELBRACHT, J., MEYER, R. & REUTTER, E. (2016): Hydrogeologische Räume und Teilräume in Niedersachsen. – GeoBerichte 3, LBEG, Hannover. DOI: 10.48476/geober_3_2016 WAGNER, B., WALTER, T., HIMMELSBACH, T., CLOS, P., BEER, A., BUDZIAK, D., DREHER, T., FRITSCHE, H.-G., HÜBSCHMANN, M., MARCZINEK, S., PETERS, A., POESER, H., SCHUSTER, H., STEINEL, A., WAGNER, F. & WIRSING, G. (2011): Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer Deutschlands als Web Map Service. – Grundwasser 16(3): 155-162; Springer, Berlin / Heidelberg.
Zur Erfüllung der Aufgaben aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sowie der Grundwasserverordnung (GrwV) wurden für die hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens (Elbracht et al., 2016) Hintergrundwerte für gelöstes Quecksilber im Grundwasser ermittelt. Die Hintergrundwerte von gelöstem Quecksilber umfassen die Gehalte, welche sich unter natürlichen Bedingungen durch den Kontakt des Grundwassers mit der umgebenden Gesteinsmatrix des Grundwasserleiters einstellen. Die Karte zeigt farblich differenziert die Quecksilber-Hintergrundwerte der hydrogeologischen Teilräume Niedersachsens. Die Klassifizierung orientiert sich an den gültigen Geringfügigkeitsschwellenwerten (GFS) der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Durch das Auswählen eines Teilraumes gelangt man zu weiterführenden Informationen (z.B. Probenanzahl, zusammengefasste Teilräume, etc.). Hintergrundwerte sind keine aktuellen Messwerte zur Grundwassergüte und können nicht als solche genutzt werden! Informationen zu den Daten: Die genutzten Grundwasseranalysen stammen aus der Datenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS). Hintergrundwerte sind definiert als das 90.-Perzentil der Normalpopulation der geogenen Konzentration des analysierten Parameters. Zur Bestimmung der Hintergrundwerte wurde die jeweils aktuellste Analyse einer Grundwassermessstelle verwendet, jedoch keine Messungen, die vor dem Jahr 2000 datieren. Bei zu geringer Probenzahl (n < 10) wurden, soweit möglich, lithologisch ähnliche Teilräume zu einem gemeinsamen Hintergrundwert zusammengefasst. Die Ermittlung der Hintergrundwerte folgte dem Verfahren zur statistischen Auswertung der Daten mittels Wahrscheinlichkeitsnetz der Staatlichen Geologischen Dienste (Wagner et al., 2011). Quellen: ELBRACHT, J., MEYER, R. & REUTTER, E. (2016): Hydrogeologische Räume und Teilräume in Niedersachsen. – GeoBerichte 3, LBEG, Hannover. DOI: 10.48476/geober_3_2016 WAGNER, B., WALTER, T., HIMMELSBACH, T., CLOS, P., BEER, A., BUDZIAK, D., DREHER, T., FRITSCHE, H.-G., HÜBSCHMANN, M., MARCZINEK, S., PETERS, A., POESER, H., SCHUSTER, H., STEINEL, A., WAGNER, F. & WIRSING, G. (2011): Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer Deutschlands als Web Map Service. – Grundwasser 16(3): 155-162; Springer, Berlin / Heidelberg.
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
"Daten zur Umwelt 2009" veröffentlicht Seit einem Vierteljahrhundert berichtet das Umweltbundesamt (UBA) regelmäßig über die Entwicklung des Umweltzustandes in Deutschland. In seiner jüngsten Veröffentlichung „Daten zur Umwelt - Ausgabe 2009” zieht das Amt eine gemischte Bilanz. „Deutschland hat große Fortschritte erzielt - so hat sich zum Beispiel die Umweltsituation in den neuen Ländern seit 1990 spürbar verbessert - andererseits steht unser Land neuen Herausforderungen gegenüber”, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des UBA. Seit dem Fall der Mauer ist die Luft in Ostdeutschland sauberer geworden: In Sachsen-Anhalt etwa beträgt die Belastung durch Schwefeldioxid nur noch 0,5 bis 1 Prozent der Belastung vor 1989 und liegt deutlich unter den geltenden Grenzwerten. Im Wasser der Flüsse sank der Schadstoffgehalt ebenfalls ganz erheblich; in der Elbe ging der mittlere Quecksilbergehalt im Schwebstoff von 21,1 Milligramm/Kilogramm im Jahr 1990 auf 2,3 Milligramm/Kilogramm im Jahr 2007 zurück. Trotz vieler positiver Entwicklungen gibt es aber nach wie vor Handlungsbedarf im Umweltschutz, so Flasbarth weiter: „Vor allem bei der Energieeffizienz und der Ressourcenschonung, im Verkehrssektor und bei der Verminderung der Umweltbelastung mit Stickstoff muss noch mehr passieren”. Hier einige Beispiele für positive Entwicklungen: Besonderer Handlungsbedarf besteht aus Sicht des Umweltbundesamtes in diesen Bereichen: Mit den „Daten zur Umwelt” trägt das Umweltbundesamt zur Erfüllung der Berichtspflicht der Bundesregierung über den Umweltzustand in Deutschland bei. Die „Daten” informieren über alle Gebiete des Umweltschutzes, von der Luftreinhaltung über die Gewässerqualität bis hin zu Abfallwirtschaft und Ressourcenschutz. Die „Daten zur Umwelt - Ausgabe 2009” (CD-ROM, Broschüre und Faltblatt) können kostenlos beim Umweltbundesamt, c/o GVP, PF 33 03 61, 53183 Bonn, per E-Mail unter uba [at] broschuerenversand [dot] de bestellt werden.
In der ehemaligen DDR wurden in den Jahren 1980 bis 1990 in den an der Erdoberfläche anstehenden bzw. gering von Känozoikum überdeckten präoberpermischen Grundgebirgseinheiten (Flechtingen-Roßlauer Scholle, Harz, Sächsisches Granulitgebirge, Thüringer Wald, Thüringisch-Vogtländisches Schiefergebirge, Erzgebirge, Elbtalzone/Lausitz) Untersuchungen zur Einschätzung der Rohstoffführung durchgeführt. Bestandteil dieser Untersuchungen war eine geochemische Prospektion im Bereich der genannten Grundgebirgseinheiten. Auf einer Fläche von fast 15.000 km² wurden ca. 18.000 Wasser- und ca. 17.500 Bachsedimentproben entnommen und geochemisch untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in Teilberichten zu den einzelnen Grundgebirgseinheiten sowie im „Abschlussbericht zur vergleichenden Bewertung der Rohstofführung in den Grundgebirgseinheiten der DDR“ (Röllig et al., 1990) dokumentiert. Bei diesen Daten aus den Grundgebirgseinheiten im Südteil der ehemaligen DDR handelt es sich um eine in ihrer hohen Probenahmedichte (> 1 Probe/km²) einzigartige flächendeckende geochemische Aufnahme dieser Gebiete. Alle späteren geochemischen Untersuchungen (Geochemischer Atlas 2000 sowie im Rahmen von GEMAS und FOREGS) wurden mit einer ungleich geringeren Probenahmedichte durchgeführt. Diese wertvollen und unwiederbringlichen Daten werden nun über das Geoportal der BGR allgemein verfügbar gemacht. Ergänzend zur digitalen Bereitstellung des originalen Datenmaterials erfolgt erstmals eine Bereitstellung mit modernen computergestützten Verfahren erstellter flächendeckender Verteilungskarten. Die Downloads zeigen die Verteilung der Quecksilbergehalte in Bachsedimenten in vier verschiedenen farbigen Punkt- und Isoflächenkarten.
Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.
Neue Webanwendung gibt umfassend Auskunft Hat sich seit dem Verbot von Bleibenzin die Belastung von Mensch und Umwelt mit Blei verringert? Weshalb ist in Fischen aus dem Unterlauf des Rheins keine nachhaltige Abnahme der PCB-Gehalte zu beobachten? Und wie verhält es sich mit den Quecksilberkonzentrationen in Fichtentrieben, Möweneiern und Brassen? Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB), ein Archiv der Umweltqualität Deutschlands, gibt der Öffentlichkeit umfassend Auskunft. Seit 1981 werden Umwelt- und Humanproben gesammelt, auf umweltrelevante Stoffe analysiert und dauerhaft eingelagert. Inzwischen sichert das Archiv rund 200.000 Human-Einzelproben und etwa 350.000 Teilproben aus dem Umweltbereich. Mit der neuen Webanwendung unter www.umweltprobenbank.de erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger, die wissenschaftliche Fachwelt sowie Politik und Verwaltung einen benutzerfreundlichen und übersichtlichen Zugang zu den Themen und erhobenen Daten der UPB: Die Umweltprobenbank wird seit mehr als 30 Jahren vom Umweltbundesamt ( UBA ) im Auftrag des Bundesumweltministeriums betrieben und bildet ein zentrales Element der Umweltbeobachtung in Deutschland. Hierfür werden in sechs verschiedenen Ökosystemtypen 13 typische Gebiete - von Küstenregionen über Ballungsräume bis hin zur Gebirgsregionen - regelmäßig beprobt. Bei den Umweltproben wird darauf geachtet, Vertreter unterschiedlicher Stufen der Nahrungskette auszuwählen - zum Beispiel Alge - Muschel - Fisch - Möwe. Hinzu kommen Boden- und Schwebstoffproben. Studierende der Universitätsstädten Münster, Halle, Greifswald und Ulm spenden der UPB jedes Jahr Blut- und Urinproben. Die Proben von gestern mit den Methoden von morgen analysieren. Die repräsentativen Umwelt- und Humanproben werden zum Teil seit 1981 veränderungsfrei bei Temperaturen um -150 ºC respektive -85 ºC aufbewahrt. Sie erlauben retrospektive Trendanalysen auch für Stoffe, die bei der Probennahme noch gar nicht bekannt waren, für die es kein Nachweisverfahren gab oder fälschlicherweise als ungefährlich galten. Damit liefert dieses Archiv der ökologischen und toxikologischen Beweissicherung dem Bundesumweltministerium eine wissenschaftliche Grundlage, um Maßnahmen im Umwelt- und Naturschutz ergreifen und ihren Erfolg kontrollieren zu können. Die Ergebnisse der Umweltprobenbank basieren auf der langjährigen Zusammenarbeit des UBA mit seinen Partnern Universitätsklinikum Münster, Fraunhofer Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie, Fachbereich Geowissenschaften der Freien Universität Berlin, Fachbereich VI Biogeographie der Universität Trier und Eurofins GfA GmbH, Hamburg. Eine öffentliche Webanwendung der UPB gibt es bereits seit 2000. Der neue Auftritt setzt diese Tradition in erweiterter Form und zeitgemäßer Umsetzung fort. 19.04.2010
Die Studie befasst sich mit der statistischen Überprüfung der Übereinstimmung räumlicher Verteilungsmuster unterschiedlicher Indikatoren für die atmosphärische Belastung durch Blei, Cadmium und Quecksilber in Deutschland. Neu im Vergleich zu umfangreichen statistischen Auswertungen im Abschlussbericht zum Moosmonitoring 2016, siehe UBA Texte 91/2019, ist die Einbeziehung aktualisierter, nun räumlich hochauflösender modellierter Konzentrationen der drei Metalle in der Atmosphäre und ihrer Deposition (EMEP) sowie erstmalig auch technischer Messwerte der Deposition aus Messnetzen des Bundes und der Länder in die Auswertung. Der Bericht endet mit Empfehlungen für die weitere Umweltbeobachtung und die integrierte Auswertung der erhobenen Daten. Veröffentlicht in Texte | 106/2021.
Die Entsorgung von Altlampen erfolgt nach dem Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ElektroG) seit 2005 weitgehend in Verantwortung der Hersteller. Dabei sind für die Erfassung der Altlampen aus den privaten Haushalten primär die öffentlich-rechtlichen Entsorger verantwortlich. Zusätzlich haben verschiedene Hersteller freiwillige Rücknahmesysteme aufgebaut. Die Funktionalität der meisten Gasentladungslampen ist an die Verwendung von Quecksilber als Leuchthilfsmittel gekoppelt. Gerade wegen ihres Quecksilbergehaltes sollten die anfallenden Altlampen möglichst vollständig und bruchsicher erfasst und sachgerecht behandelt werden. LED enthalten kein Quecksilber, fallen jedoch ebenfalls unter die Regelungen des ElektroG und müssen daher nach Gebrauch - wie die Gasentladungslampen - getrennt erfasst und verwertet werden. Ziel des durchgeführten Projektes war die Ermittlung des Standes bei der Entsorgung von Gasentladungslampen (GEL) und anderen Lampenarten wie Leuchtdioden (LED) sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für eine ggf. sinnvolle Optimierung. Glühlampen waren nicht Gegenstand des Vorhabens. Angesichts der derzeit anfallenden sehr geringen Mengen von LED im Abfallbereich kann der Status Quo der Entsorgung als ausreichend angesehen werden. Allerdings erscheint es aufgrund des starken zukünftigen Mengenzuwachses bei LED-Lampen notwendig, schon jetzt Verfahren zur Separierung von LED bzw. zur Rückgewinnung von enthaltenen Wertstoffen (strategische Metalle) zu entwickeln. Veröffentlicht in Texte | 03/2015.
Stichprobe des Umweltbundesamtes zeigt zu hohe Innenraumbelastung - weitere Messungen nötig Energiesparlampen - Fachleute sprechen von Kompaktleuchtstofflampen - sind gut für das Klima, enthalten aber geringe Mengen an Quecksilber. Geht eine Lampe zu Bruch, kann das giftige Schwermetall in die Innenraumluft gelangen. Eine erste orientierende Stichprobe des Umweltbundesamtes (UBA) mit zwei Lampen zeigt nun: Unmittelbar nach dem Bruch kann die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m3) für Innenräume liegen, bei dem das UBA und seine Innenraumkommission eine Beseitigung der Ursache empfehlen. Durch intensives Lüften sinkt die Quecksilbermenge in der Luft aber wieder deutlich ab. Kinder und Schwangere sollten sich von zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten. „Das Quecksilber ist die Achillesferse der Energiesparlampen. Daher brauchen wir mittelfristig eine Lampentechnik, von der keine Quecksilberbelastung ausgeht“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die richtige und notwendige Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent gegenüber Glühbirnen muss einher gehen mit sicheren Produkten, von denen keine vermeidbaren Gesundheitsrisiken ausgehen.“ Verbraucherinnen und Verbrauchern rät Flasbarth, in Kinderzimmern und an anderen Stellen mit erhöhten Bruchrisiko Energiesparlampen einzusetzen, die mit einer Kunststoffummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen gegen Zerbrechen gesichert sind. Die Industrie fordert er auf, mehr solcher Lampen anzubieten. Geschehe dies nicht freiwillig, müsse die EU das gesetzlich vorschreiben, so Flasbarth weiter. Bei den Tests, die eine ‚worst case‘ Situation simulieren, wurden zwei Energiesparlampen europäischer Markenhersteller untersucht: Eine mit 2 Milligramm (mg) und die andere mit 5 mg Quecksilber. Keine Lampe hatte eine Schutzummantelung und beide wurden in heißem Betriebszustand zerbrochen. Bei beiden Energiesparlampen wurden sowohl nach fünf Minuten, als auch nach fünf Stunden in einem Meter über dem Fußboden Konzentrationen an Quecksilber gemessen, die die Gesundheit von Schwangeren, kleinen Kindern und empfindlichen Personen beeinträchtigen können, wenn die Bruchstücke länger liegen bleiben. Untersuchungen anderer Institutionen lassen erwarten, dass nach ordnungsgemäßer Beseitigung der zerbrochenen Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe) die Quecksilber-Konzentration im Innenraum schnell wieder deutlich abnimmt. Vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten empfiehlt das UBA bruchsichere Energiesparlampen mit einer Ummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen, die die Lampe vor dem Zerbrechen schützen. Auch stehen für die meisten Anwendungen alternative Leuchtmittel zur Verfügung, die ohne Quecksilber auskommen (LED, Halogen). Bruchsichere Modelle sind bereits im Handel verfügbar. Sollte die Industrie nicht auf freiwilliger Basis mehr bruchsichere Energiesparlampen anbieten, empfiehlt das UBA eine ordnungsrechtliche Vorgabe durch die Europäische Union. Derzeit müssen die Verbraucher für die höhere Sicherheit allerdings gewisse Komforteinbußen in Kauf nehmen, weil die Anlaufzeiten bis zum Erreichen der maximalen Helligkeit länger dauern und die Lampen teurer sind. Ferner rät das UBA dringend dazu, Warn- und Beseitigungshinweise für den Fall des Lampenbruchs auch den Verpackungen beizufügen. Die Industrie sollte verpflichtet werden, solche Informationen den Verpackungen beizufügen. Unabhängig von der Frage der sicheren Anwendung von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) hält das UBA die sichere Entsorgung defekter und verbrauchter Energiesparlampen für wichtig. Bislang sind Verbraucher verpflichtet, ausgediente Energiesparlampen zu den Sammelstellen von Stadt und Gemeinde zu bringen. Das ist zwar kostenlos, für Verbraucher aber nur selten zumutbar, meint UBA-Präsident Flasbarth: „Man kann nicht ernsthaft erwarten, dass Bürgerinnen und Bürger für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre es, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden." Das UBA fordert den Handel auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Sollte dies nicht zügig gelingen, empfiehlt das UBA dem Gesetzgeber die haushaltsnahe Rücknahmepflicht gesetzlich vorzuschreiben. Aus umweltmedizinischer Sicht müssen Energiesparlampen mit möglichst wenig Quecksilber auskommen. Mittelfristig sollte Lampentechnik nach Meinung des UBA ganz auf Quecksilber verzichten. Zurzeit dürfen Energiesparlampen bis zu 5 mg Quecksilber enthalten. Das ist zwar schon deutlich weniger als bei klassischen Leuchtstofflampen, umgangssprachlich als Neonröhren bezeichnet, die an vielen Arbeitsstätten seit Jahrzehnten weit verbreitet sind, aber immer noch zu viel. Das Umweltbundesamt wird die vom Fraunhofer-Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) gemessenen Ergebnisse noch einmal durch weitere Messreihen überprüfen. Dabei werden weitere Lampentypen in die Untersuchung mit einbezogen. Dessau-Roßlau, 02.12.2010 (5.726 Zeichen)
Origin | Count |
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Bund | 158 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 104 |
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Text | 31 |
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License | Count |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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