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Entwicklung von Kriterien zur Beurteilung der Wirksamkeit der Minamata Konvention zu Quecksilber

Das Projekt "Entwicklung von Kriterien zur Beurteilung der Wirksamkeit der Minamata Konvention zu Quecksilber" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Das globale Umweltübereinkommen über Quecksilber, die Minamata-Konvention, wurde 2013 gezeichnet und tritt voraussichtlich im Jahr 2017 in Kraft. Die Konvention soll erstmals spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten bewertet werden. Zu diesem Zweck werden im Rahmen der ersten Vertragsstaatenkonferenz (September 2017) Regelungen festgelegt, damit ein Überblick über das Vorhandensein und die Bewegungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in der Umwelt, sowie in biotischen Medien und schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen möglich ist. Das Sekretariat hat dabei in Zusammenarbeit mit nationalen Regierungen, regionalen und subregionalen Monitoringprogrammen und Partnerschaften, der WHO, regionalen Vertretern, regionalen und nationalen Institutionen, Hochschulen, Industrie und Zivilgesellschaft folgende Schwerpunkte identifiziert: - Identifizierung der Datentypen, die auf regionaler Basis vergleichbar sein könnten, sowie deren Verfügbarkeit - Schaffung eines Rahmens für ein globales Monitoring-Konzept, das vergleichbare Ergebnisse einer künftigen Überwachung integriert, die Länder und Stakeholder wählen können - die Entwicklung eines Strategieentwurfs zur Einbeziehung von Berichten und anderen Überwachungsinformationen, die bei der Bewertung der Wirksamkeit des Übereinkommens verwendet werden können Die oben genannten Schwerpunkte sind bei der Erarbeitung der Kriterien zu berücksichtigen. Im Rahmen des geplanten Projektes sollen die dementsprechenden Kriterien zur Beurteilung der Wirksamkeit auf Grundlage der dann bestehenden Minamata-Konvention über Quecksilber auf internationaler Ebene entwickelt werden. Diese Kriterien sind notwendig, um die Wirksamkeit des Übereinkommens zu beurteilen und die Zielerreichung der Konvention zu gewährleisten: 'die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen zu schützen' (Artikel 1, Minamata-Konvention).

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