1.Wasserversorgung: Gewinnung und Bezug von Grundwasser, Quellwasser und Oberflächenwasser, getrennt nach Gewinnungsanlagen. Abgabe von Wasser nach Menge und Zahl der versorgten Einwohner. 2.Abwasserbeseitigung: Menge und Herkunft des Abwassers; Art und Wirkungsgrad der Abwasserbehandlung; an Kanalisation und Kläranlagen angeschlossene/nicht angeschl. Einwohner; Schädlichkeit des Abwassers; Sammlung und Ableitung des Abwassers über die öffentliche Kanalisation; Menge, Behandlung, Verwendung und Beseitigung des Klärschlamms.
Der Antragsteller plant die Errichtung eines weiteren Fischteiches auf Flur Nr. 1421, Gemarkung Aach i. Allgäu, mit einer Fläche von ca. 1.300 m². Der Standort des geplanten Teiches liegt ca. 500 m nordöstlich der Alpe Hörmoos. Der Fischteich soll durch den Bau eines Dammes am Ende einer bestehenden Geländemulde entstehen. Dieser Damm soll einen ausreichend mächtigen Lehmkern erhalten. Die Ablasseinrichtung soll als holzerischer Mönch aus einem gesteckten Rohrsystem erfolgen. Die Bespannung des Teiches erfolgt mit Wasser aus mehreren Quellen, welches zuvor durch zwei bestehende Teiche geleitet wird. Die hier gehaltenen Fische und Krebse sollen sich auf natürlichem Wege, ohne Zufütterung, ernähren. Eine kommerzielle Fischhaltung bzw. Fischzucht ist nicht vorgesehen.
Mit Schreiben und Unterlagen vom 24.03.2023, eingegangen am 14.04.2023, mit Ergänzungen bzw. Änderungen vom 21.12.2023 und 29.08.2024 beantragte die Griestaler Aquakultur Immobilien GmbH & Co.KG, Griestal 22, 87733 Markt Rettenbach, die baurechtliche Geneh-migung und die erforderlichen wasserrechtlichen Gestattungen für das o.g. Vorhaben. Auf den o.g. Vorhabensgrundstücken befindet sich eine Fischzuchtanlage, bestehend aus 15 Teichen, die mit Beschluss des Landratsamtes Memmingen vom 12.12.1941 genehmigt wurde. Nun soll eine teilgeschlossene Kaltwasser-Kreislaufanlage zur Lachszucht in zwei Gebäuden (Aufzuchtgebäude; Bruthaus mit Technikgebäude) errichtet werden. Die vorhande-nen Fischteiche Nrn. 5 bis 14 werden beseitigt und der Teich Nr. 15 wird teilweise verfüllt. Vorgesehen ist eine jährliche Lachsproduktion von 898 t in der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands. Die Kaltwasser-Kreislaufanlage besitzt eine Wasseraufbereitung, eine Filterung, eine betriebliche Kläranlage sowie eine Notstromversorgung. Der Anlage wird Quell- bzw. Grundwasser aus Quellen aus der unmittelbaren Umgebung zugeleitet. Für den Betrieb der Anlage werden insgesamt 50 l/s Frischwasser (je max. 25 l/s System- und Kühlwasser) benötigt. Das nach Behandlung in der betrieblichen Kläranlage anfallende Abwasser und das zu Kühlzwecken genutzte Quellwasser wird in den Teich 15 und im weiteren Verlauf über Teiche/den Griesbach in die Östliche Günz eingeleitet. Die Errichtung der beiden Gebäude bedarf der Baugenehmigung nach Art. 55 BayBO. Bei der Beseitigung der Teiche und der teilweisen Verfüllung des Teiches 15 handelt es sich um einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG, der der wasserrechtlichen Plangenehmigung bedarf. Für die Einleitung von mechanisch-chemisch und biologisch behandeltem Abwasser aus der betriebseigenen Kläranlage und das zu Kühlzwecken verwendete erwärmte Quellwasser in den Teich 15 soll eine gehobene Erlaubnis (§ 8 Abs. 1, § 10 Abs. 1 i.V.m. § 15 WHG) erteilt werden.
Im Rahmen einer Feuerwehrübung der Feuerwehr Oberstdorf wurde festgestellt, dass der derzeit bestehende Löschwasservorrat, in Form einer Dreikammergrube mit ca. 18 m³ Wasserhaltung, für einen Erstangriff nicht ausreichend ist. Die Errichtung eines Hydranten sei aufgrund des niedrigen Wasserdrucks nicht möglich. Daher plant der Antragsteller die Errichtung eines Löschteiches auf Flur Nr. 3928, Gemarkung Oberstdorf. Der Teich soll mit Maßen von 11 m x 11 m x 1,3 m errichtet werden. Daraus ergibt sich ein Fassungsvermögen von ca. 157,3 m³. Der Löschteich soll durch Oberflächenwasser des Anwesens, Drainagen und dem dort vorhandenen Quellüberlauf aus der Quelle (Quelle auf Flur Nr. 3928, Gemarkung Oberstdorf) mit Wasser gespeist werden. Der Uferbereich des Teiches sowie der Wall zum Aufstauen des Teiches sollen durch Flussbausteine erosionssicher verbaut werden. Überflüssiges Wasser, welches nicht rückgehalten werden kann, wird permanent über einen Überlauf, wie bisher auch, über einen Tobel in den Vorfluter zur Stillach abgegeben. Der Löschteich soll in das bestehende Gelände eingegraben werden. Aushubmaterial wird zu einem Wall angehäuft, um einen Wasserrückhalt herzustellen. Aufgrund des sehr steilen Geländes soll der Zugang zur Teichmitte (Tiefpunkt) durch einen Steg mit ca. 4 m Länge verwirklicht werden, über welchen die Feuerwehr im Brandfall einen Schlauch zum Abpumpen des Wassers einbringen kann. Für die weitere Brandbekämpfung wäre dann der Schneiteich der Söllereckbahn vorgesehen.
Moore sind wertvolle Lebensräume hochspezialisierter Tier- und Pflanzenarten, sie sind Kohlenstoffspeicher, regulieren das lokale Klima und den Landschaftswasserhaushalt und dienen als Schadstofffilter. Hauptbestandteile eines intakten Moores sind Wasser, eine moorspezifische Vegetation und Torf. Ganzjährige hohe Wasserstände sind für ein funktionsfähiges Moorökosystem unabdingbar. Diese sorgen dafür, dass sich der Boden unter Luftabschluss befindet und abgestorbene Pflanzenreste konserviert, die sich dann allmählich in Torf umwandeln. Die Torfschichten unserer Moore sind über Jahrtausende gewachsen (Wachstumsrate unter guten Bedingungen ca. 1 mm im Jahr) und speichern enorme Mengen Kohlenstoff. Jedoch sind deutschlandweit über 95 Prozent aller Moore entwässert worden, um diese land- und forstwirtschaftlich oder für den Torfabbau zu nutzen. Ein sinkender Wasserstand im Moor führt zum Abbau der festgelegten organischen Substanz und einer Torfzehrung. Somit gelangen die großen Mengen des ehemals gespeicherten organischen Kohlenstoffs als klimawirksames Kohlenstoffdioxid in unsere Atmosphäre und befeuern den Klimawandel. In Deutschland sind entwässerte Moore für etwa 7 Prozent der landesweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Weiterhin gehen diese Ökosysteme durch Entwässerung als einzigartige Lebensräume verloren und büßen ihre Filterfunktion ein. Trockengelegte Moorböden degradieren und die voranschreitende Torfzehrung sowie Setzungsprozesse führen zu Verlusten der Torfmächtigkeit von über 1 cm jährlich. Für den Schutz unseres Klimas, seltener Arten, der Bodenfunktionen und einem funktionsfähigen Landschaftswasserhaushalt müssen intakte Moore unter Schutz gestellt und entwässerte Moore wiedervernässt werden. Es müssen Maßnahmen für den Rückhalt von Wasser in der Landschaft getroffen werden, unter anderem durch die Instandsetzung alter Stauanlagen zur wechselseitigen Wasserregulierung, die Renaturierung von Flussläufen oder den Verschluss von Gräben und den Rückbau von Drainagen. Neben den technischen Herausforderungen gilt es neue und alternative Bewirtschaftungsmöglichkeiten nasser Moorstandorte zu finden und zu erproben. Der überwiegende Anteil der Moorböden in Deutschland (und auch in Sachsen-Anhalt) wird als Acker- oder Grünland genutzt. Durch Torfzehrungs- und Setzungsprozesse ist eine rentable wirtschaftliche Nutzung entwässerter Moorböden endlich. Eine erfolgreiche Transformation bedeutet vor allem eine Umstellung der bisherigen Wirtschaftsweise zu einer nassen Bewirtschaftung auf diesen Flächen durch die Landwirtschaft. Dies kann nur gelingen, indem Landbewirtschaftende bei dieser Herausforderung, unter anderem durch entsprechende Förderprogramme (Kompensation von geringeren Erträgen, Investition in neue Technik usw.), unterstützt werden und neue Wertschöpfungsketten entstehen. Eine grundlegende Voraussetzung ist auch die Anpassung der gesetzlichen und administrativen Rahmenbedingungen. Um bis 2045 in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen und die Biodiversität wertvoller Moorlandschaften zu fördern, wurde Ende 2022 die nationale Moorschutzstrategie vom Bundeskabinett verabschiedet. Darin wird die Wiedervernässung trockengelegter Moorstandorte präferiert, unter anderem durch die Förderung klimaverträglicher Nutzungsmethoden. Weiterhin sollen naturnahe Moore konsequent geschützt und die Verwendung von Torfen im Gartenbau stark vermindert werden. Auch ist der Moorbodenschutz ein wesentlicher Bestandteil des Bundesförderprogramms - Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz , welches mit Kabinettsbeschluss vom 29. März 2023 beschlossen worden ist. Mit diesem Programm stehen bis 2026 etwa 4 Milliarden EURO, unter anderem für die Wiederherstellung von Moorökosystemen, zur Verfügung. Moorböden in Sachsen-Anhalt Vor allem in der nördlichen Landeshälfte sind Moorböden sowie organische Böden zu finden. Beim überwiegenden Teil der Moore in Sachsen-Anhalt handelt es sich um grundwassergespeiste Niedermoore, die sich in Niederungsbereichen, in feuchten Senken oder durch den Austritt von Quellwasser auch in Hangbereichen bilden konnten. Die regenwassergespeisten und deutlich nährstoffärmeren Hochmoore konzentrieren sich auf den Bereich des Harzes. Diese nehmen im Land eine deutlich geringere Fläche ein, sind jedoch ein bedeutender Lebensraum für hochspezialisierte und vielfach bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Hier im Land wurde Anfang 2021 die Arbeitsgruppe Moorbodenschutz durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt unter Federführung des Landesamtes für Umweltschutz ins Leben gerufen, um dieses Thema fachlich zu begleiten und voranzubringen. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter verschiedener Ministerien und Behörden (Bereiche: Wasser, Landwirtschaft, Naturschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Förderwesen) sowie aus der Forschung. Flächenkulisse Moorböden und grundwasserbeeinflusste organische Böden Um einen Überblick über die Moorböden im Land zu erhalten, wurde im Rahmen der AG Moorbodenschutz, federführend durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen, eine Flächenkulisse erarbeitet, welche sukzessive aktualisiert werden soll. Sie beruht auf bodenkundliche Kriterien. Der Ausweisung der Kulisse liegen folgende Datengrundlagen zu Grunde: Daten der Bodenschätzung (Klassenzeichen), die vorläufige Bodenkarte (VBK50), die Forstliche Standortskarte (FSK) sowie die digitale geologische Karte (dGK25). Die insgesamt 104.873 Hektar umfassende Flächenkulisse schließt mit 90.606 Hektar die Moorböden im engeren Sinne ein. Das sind naturnahe Moore, Erd- und Mulmmoore, überdeckte Niedermoore sowie sogenannte Sanddeckkulturen. Überdies bezieht die Flächenkulisse in einem Umfang von 14.267 Hektar die grundwasserbeeinflussten organischen Böden ein. Das sind Moor- und Anmoorgleye. Mit etwa 5 Prozent der Landesfläche befindet sich Sachsen-Anhalt innerhalb der „TOP Sechs“ der moorreichen Bundesländer. Innerhalb des Landes sind die größten Moorvorkommen in den drei nördlichen Landkreisen zu finden, dem Altmarkreis-Salzwedel (34.527 ha Moore mit organischen Böden), dem Jerichower Land (18.758 ha Moore mit organischen Böden) und dem Landkreis Stendal (16.445 ha Moore mit organischen Böden).
Als Gewässer bezeichnet man oberirdische Gewässer (ständig oder zeitweilig in Betten fließendes oder stehendes oder aus Quellen wild abfließendes Wasser) und das Grundwasser. Für Maßnahmen, die auf ein Gewässer einwirken können, sieht das Wasserrecht entsprechende Erlaubnisse oder Genehmigungen vor. Die oberirdischen Gewässer sind nach ihrer Größe und wasserwirtschaftlichen Bedeutung in drei Gewässerordnungen eingeteilt: - Gewässer erster Ordnung (Gewässer I. Ordnung) - Gewässer zweiter Ordnung (Gewässer II. Ordnung) - Gewässer dritter Ordnung (Gewässer III Ordnung). Die Geodaten der Gewässer enthalten auch Informationen zu den Zuständigkeiten der Unterhaltungsverbände.
Natürliche Radionuklide in Mineralwässern Natürliche Wässer wie Grund- und Quellwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe . Dies gilt insbesondere für Mineralwässer, da diese häufig aus sehr tief liegenden Wasservorkommen gefördert werden und damit einen höheren Mineralisierungsgrad aufweisen. Das BfS untersuchte in seiner Studie "Natürliche Radionuklide in Mineralwässern" 401 Mineralwässer. Von den untersuchten Mineralwässern wurden 366 in Deutschland produziert - die restlichen 35 Mineralwassermarken waren Importwässer aus zehn europäischen Staaten. Die Ergebnisse der BfS -Untersuchungen sowie der WHO -Dosisrichtwert wurden in der Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung 2003 berücksichtigt. Mineralwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe. Natürliche Wässer wie Grund- und Quellwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe . Dies gilt insbesondere für Mineralwässer, da diese häufig aus sehr tief liegenden Wasservorkommen gefördert werden und damit einen höheren Mineralisierungsgrad aufweisen. Aktivitätskonzentrationen variieren In Abhängigkeit von den örtlichen hydrogeologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen Gehalten der Untergrundgesteine an Uran und Thorium variieren die Aktivitätskonzentrationen der im Mineralwasser enthaltenen natürlichen Radionuklide der radioaktiven Uran - und Thorium-Zerfallsreihen, wie zum Beispiel Uran -238, Uran -235, Uran -234, Radium-226, Radium-228, Blei-210, Polonium-210 und Actinium-227. Charakteristisch ist daher eine sehr hohe Bandbreite der Messwerte für verschiedene Mineralwässer. Höhere Radioaktivitätswerte treten oftmals in Wässern aus granitisch geprägten Gebieten auf, zum Beispiel im Erzgebirge, Vogtland, Fichtelgebirge, Bayerischen Wald und Schwarzwald. Mineralwässer unterliegen der Mineral- und Tafelwasserverordnung Natürliche Mineralwässer unterliegen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung einer amtlichen Anerkennung. Sie müssen von ursprünglicher Reinheit sein und dürfen in ihren wesentlichen Bestandteilen nicht verändert werden. Die natürliche Radioaktivität wurde lange nicht regelmäßig untersucht, da sie naturgegeben ist. Dementsprechend wurden auch keine Grenz- oder Richtwerte festgelegt. Entwicklung des Mineralwasserkonsums in Deutschland Entwicklung des Mineralwasserkonsums in Deutschland im Zeitraum 1970 bis 2020 Quelle: Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V. (VDM) Der Mineralwasserkonsum hat sich seit 2010 auf einem relativ hohen Niveau in Deutschland eingepegelt. Verbraucher*innen können gegenwärtig zwischen etwa 500 amtlich anerkannten deutschen Mineralwässern auswählen. Zusätzlich sind auch Mineralwässer aus anderen Ländern unter anderem aus Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz auf dem Markt. Im statistischen Mittel hat laut VDM (Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V.) jede*r Bundesbürger*in im Jahr 2023 etwa 123 Liter Mineral- und Heilwasser und rund 37,1 Liter Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränke getrunken. Daraus folgt, dass ein erheblicher Teil des Flüssigkeitsbedarfes der Bevölkerung in Deutschland durch den Konsum von Mineralwasser gedeckt wird. Studie "Natürliche Radionuklide in Mineralwässern" Bis zum Jahr 2000 lagen keine Angaben über die Strahlenexposition der Bevölkerung infolge des Konsums von Mineralwasser vor. Berichte in den Medien über erhöhte Gehalte von natürlichen Radionukliden in Mineralwässern aus einigen Quellorten sensibilisierten jedoch die Öffentlichkeit über diese Thematik. Daher war die Durchführung einer Studie dringend erforderlich. Ziel der Untersuchungen war die Bestimmung der Aktivitätskonzentrationen der natürlichen Radionuklide Radium-226, Radium-228, Uran -234, Uran -235, Uran -238, Polonium-210 , Blei-210 und Actinium-227, die Ermittlung der Strahlenexposition durch den Konsum von Mineralwasser, die Erarbeitung von Vorschlägen über zulässige Konzentrationen natürlicher Radionuklide im Rahmen der Neufassung der Mineral- und Tafelwasserverordnung. Mehr zur Studie Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung Der WHO -Dosisrichtwert und die Ergebnisse der BfS -Untersuchungen wurden in der Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung berücksichtigt. Gemäß der zweiten Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung ist die Angabe "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" auf dem Flaschenetikett nur noch dann zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: " Bei Abgabe an den Verbraucher darf in natürlichem Mineralwasser die Aktivitätskonzentration von Radium-226 den Wert 125 Millibecquerel pro Liter und von Radium-228 den Wert 20 Millibecquerel pro Liter nicht überschreiten. Sind beide Radionuklide enthalten, darf die Summe der Aktivitätskonzentrationen, ausgedrückt in Vonhundertteilen der zulässigen Höchstkonzentration, 100 nicht überschreiten. " Durch die Einhaltung dieser Bedingung wird sichergestellt, dass bei einer Trinkwassermenge von 170 Liter pro Jahr eine Folgeingestionsdosis für Säuglinge von 0,1 Millisievert pro Jahr durch die Radionuklide Radium-226 und Radium-228 nicht überschritten wird. Mineralwasserhersteller informiert Das BfS hat die Hersteller*innen der Mineralwässer über die Ergebnisse ihrer jeweiligen Produkte informiert. Eine Reihe von Mineralwasserhersteller*innen hat Maßnahmen zur Reduktion der radioaktiven Inhaltsstoffe vorgenommen und neuere Messwerte von unabhängigen Messlaboratorien zur Verfügung gestellt. Diese Werte wurden nach Plausibilisierung durch das BfS berücksichtigt. Stand: 29.01.2025
Seen Seen bieten mit ihren Uferzonen, ihrem freien Wasserkörper und dem Seeboden viele Lebensräume für verschiedenste Tier- und Pflanzenarten. Diese (zum Teil) empfindlichen Ökosysteme sind durch Nährstoffeinträge und durch eine zunehmende Nutzung bedroht. Wissenswertes In Deutschland gibt es mehr als 290.000 stehende Gewässer, von denen nur 1120 größer als 50 ha (0.5 km 2 oder ca. 50 Fußballfelder) sind. Die Gesamtfläche aller deutschen Seen und kleineren stehenden Gewässern beträgt zusammen ca. 4300 km 2 und ist damit etwas größer als die Insel Mallorca. Die meisten natürlichen Seen Deutschlands befinden sich in der norddeutschen Tiefebene, im Alpenvorland und in den Alpen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche künstliche Seen (Talsperren, Baggerseen und Flachlandspeicher) die für die Wasserversorgung und Naherholung von großer Bedeutung sind. Seen bieten mit ihren Uferzonen, ihrem freien Wasserkörper und dem Seeboden viele Lebensräume für verschiedenste Tier- und Pflanzenarten. Diese empfindlichen Ökosysteme sind durch Nährstoffeinträge, den Klimawandel und durch eine zunehmende Nutzung bedroht. Die Seiten des Umweltbundesamtes informieren über den Zustand der Seen, ihre Nutzungen und Belastungen , ihre Überwachung und Bewertung und Möglichkeiten ihren Zustand zu verbessern. Verteilung der natürlichen Seen auf die Bundesländer Quelle: Umweltbundesamt Kenndaten ausgewählter Seen in Deutschland Quelle: Umweltbundesamt Typen der Alpen und des Alpenvorlandes Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als Excel-Datei Typen des Mittelgebirges Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als Excel-Datei Typen des Norddeutschen Tieflandes Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als Excel-Datei Verteilung der Seentypen in Deutschland Die rund 780 stehenden Gewässer wurden von den zuständigen Bundesländern einem Seetyp zugeordnet. Quelle: Umweltbundesamt nach Angaben der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Die rund 780 stehenden Gewässer wurden von den zuständigen Bundesländern einem Seetyp zugeordnet.
Trinkwasser aus der Leitung: nachhaltig, gesund, günstig Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk. Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen. Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie. Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen. Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Bis zum 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden. Gewusst wie Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser. Trinkwasser trinken: Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser. Qualität prüfen: Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu Blei im Trinkwasser und Warmwasser . Fachkundige Installation: Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Problemen und Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Der Installationsbetrieb sollte für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers verwenden. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Geringe Kosten: Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 2 Liter Trinkwasser aus der Leitung (inkl. Abwassergebühr). Ein Zwei-Personen-Haushalt braucht durchschnittlich jährlich 80 m 3 Trinkwasser. Die Kosten dafür betragen im Schnitt 170 € für das Wasser und zusätzlich rund 250 € Abwassergebühr. Das macht 210 Euro pro Person und Jahr. Mit anderen Worten: Pro Tag macht das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke. 1 Energie sparen: Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet CO 2 -Emissionen. Wasser nicht unnötig verschmutzen: Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den Abfluss wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven Entsorgungslandkarte . Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen. Was Sie noch tun können: Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten. Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen. Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn Quelle: Umweltbundesamt Unser Wasserverbrauch ist versteckt Quelle: Umweltbundesamt Hintergrund Umweltsituation: In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich. Gesetzeslage: Die zweite novellierte Fassung der TrinkwV vom 23.06.2023 setzt neue Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Bericht an die Verbraucher*innen über die Qualität ihres Trinkwassers vorzulegen. In Deutschland verfassen diese Berichte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Umweltbundesamt (UBA). Blei: Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter sind darüber auskunftspflichtig. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen. Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. Entsprechend der neuen TrinkwV müssen Bleileitungen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Nitrat: Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % und 2017 auf 0,0007 % gesunken. In den Folgejahren blieben Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser die seltene Ausnahme. 1 Die Werte des Absatzes wurden nach Daten des Statistischen Bundesamtes, abgerufen am 08.08.2024, berechnet.
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