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Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 2318 Neumünster

Auf Blatt Neumünster ist das Norddeutsche Tiefland mit dem Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer erfasst. Bei Brunsbüttel münden der Nord-Ostsee-Kanal und die Elbe in die Nordsee. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt. Zu den glazialen Ablagerungen der Elster-, Saale- bzw. Weichselkaltzeit zählen glazilimnische Beckensedimente, Geschiebelehm der Grundmoränen, fluviatile und glazifluviatile Ablagerungen sowie äolische Sande. Im Küstenbereich wird die Sedimentverteilung von holozänen Lockergesteinen verschiedener Faziesbereiche dominiert: Meeresboden, Hallig- und Strandbereich sowie Watt- und Marschgebiete. In den Flusstälern der Elbe, Eider, Oste und Stör reichen die brackischen Ablagerungen des Holozäns weit in das Festland hinein. Die Aufbrüche von älteren Sedimentgesteinen sind an die Dynamik der Zechstein-Salze im Untergrund gebunden. In Folge des Salzauftriebs kam es zum Aufbeulen der überlagernden (mesozoischen und känozoischen) Schichten, zu tektonischen Brüchen und Verwerfungen. So tritt beispielsweise Oberkreide in der Gegend südlich von Itzehoe unter der quartären Deckschicht zu Tage; Tonsteine des Rotliegenden sind südöstlich von Elmshorn aufgeschlossen. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologischer Schnitt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Nordwest-Südost-Profil schneidet die Salzstöcke von Westerhever, Oldenswort, Heide, Süderhastedt, Krempe, Elmshorn und Quickborn und veranschaulicht die Dynamik der Zechstein-Salze.

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 2318 Neumünster

Auf Blatt Neumünster ist das Norddeutsche Tiefland mit dem Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer erfasst. Bei Brunsbüttel münden der Nord-Ostsee-Kanal und die Elbe in die Nordsee. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt. Zu den glazialen Ablagerungen der Elster-, Saale- bzw. Weichselkaltzeit zählen glazilimnische Beckensedimente, Geschiebelehm der Grundmoränen, fluviatile und glazifluviatile Ablagerungen sowie äolische Sande. Im Küstenbereich wird die Sedimentverteilung von holozänen Lockergesteinen verschiedener Faziesbereiche dominiert: Meeresboden, Hallig- und Strandbereich sowie Watt- und Marschgebiete. In den Flusstälern der Elbe, Eider, Oste und Stör reichen die brackischen Ablagerungen des Holozäns weit in das Festland hinein. Die Aufbrüche von älteren Sedimentgesteinen sind an die Dynamik der Zechstein-Salze im Untergrund gebunden. In Folge des Salzauftriebs kam es zum Aufbeulen der überlagernden (mesozoischen und känozoischen) Schichten, zu tektonischen Brüchen und Verwerfungen. So tritt beispielsweise Oberkreide in der Gegend südlich von Itzehoe unter der quartären Deckschicht zu Tage; Tonsteine des Rotliegenden sind südöstlich von Elmshorn aufgeschlossen. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologischer Schnitt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Nordwest-Südost-Profil schneidet die Salzstöcke von Westerhever, Oldenswort, Heide, Süderhastedt, Krempe, Elmshorn und Quickborn und veranschaulicht die Dynamik der Zechstein-Salze.

Feststellung nach § 5 UVPG - Martin Schulz

Herr Martin Schulz, Am Kosakenberg 29 in 29465 Gusborn, hat mit Schreiben vom 13.07.2020 die Erteilung einer Genehmigung gemäß den §§ 16 und 19 BImSchG für die wesentliche Änderung seiner Biogasanlage auf dem Grundstück in 29465 Gusborn, Gemarkung Quickborn, Flur 5, Flurstücke 29/4, 30/10, 30/15 beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrags ist die Errichtung und der Betrieb mit einem Nutzlagervolumen von maximal 3.385 m³ Gärrest sowie einem aufgesetzten Gasspeicher mit einem maximalen Speichervolumen von 5.234 m³ Biogas und die Änderung der Zusammensetzung der Einsatzstoffe und Erhöhung der eingesetzten Mengen an Geflügelmist, Silagen und Zuckerrüben (insgesamt 7%).

Endlagersuche Einvernehmen zum Vorhaben „Geothermiebohrungen in Quickborn, Gemarkung Quickborn (Flur 15, Flurstück 39/59)"

Einvernehmen zum Vorhaben „Geothermiebohrungen in Quickborn, Gemarkung Quickborn (Flur 15, Flurstück 39/59)" Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG . Einvernehmen zum Vorhaben „Geothermiebohrungen in Quickborn, Gemarkung Quickborn (Flur 15, Flurstück 39/59)" (PDF, 10 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 25.01.2021

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Raum Lübeck – Siems, LH-13-330 - Ostküstenleitung 2. BA und der 110-kV-Leitung Raum Lübeck – Siems, LH-13-183

Die Vorhabenträgerinnen, TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, und die Schleswig-Holstein Netz AG, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn haben beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für die o. g. Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung SH gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Vorhaben zuständig. Aufgrund des engen Zusammenhangs der beiden Vorhaben, die weit überwiegend auf einem gemeinsamen Gestänge geführt werden sollen, ist trotz des Vorliegens zweier selbständiger Vorhaben eine Entscheidung nur in einem einheitlichen Verfahren möglich. Es findet daher ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren gem. § 145 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) statt. Die Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch die Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Vorhabenträgerinnen und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Für die beantragten Vorhaben ist gemäß § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 19.1.1 Spalte 1 (Leitungsanlage mit einer Länge von mehr als 15 km und einer Nennspannung von 220 kV oder mehr) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Eine Vorprüfung gem. § 7 UVPG war somit nicht notwendig. Durch die Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen der Bauvorhaben nach § 18 und § 19 UVPG. Wesentlicher Inhalt der Planung ist: -Errichtung und Betrieb der 380-kV-Leitung auf einer Länge von ca. 14 km zwischen dem neu zu errichtenden 380-kV-Umspannwerk (UW) Raum Lübeck auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf und dem bestehenden UW Siems als Freileitung der TenneT TSO GmbH -Mitführung von zwei 110-kV-Systemen der Schleswig-Holstein Netz AG auf dem neu zu errichtenden 380-/110-kV-Mischgestänge im Bereich der Masten Nr. 2 bis 36 vom UW Raum Lübeck bis zum UW Siems sowie der Rückbau der 110-kV-Leitungen LH-13-114 (Lübeck–Siems) und LH-13-117 (UW Schwartau/West-Siems) -Errichtung und Betrieb der 110-kV-Freileitung LH-13-183 der Schleswig-Holstein Netz AG von dem UW Raum Lübeck bis Mast Nr. 2 (380-/110-kV-Mischgestänge) sowie von Mast Nr. 36 (380-/110-kV-Mischgestänge) bis zum UW Siems -Dauerhafte Außerbetriebnahme der bestehenden 220-kV-Erdkabelverbindung zwischen dem UW Lübeck und UW Siems LH-13-215 -Errichtung und Betrieb diverser temporärer Freileitungs- oder Kabelprovisorien in der Spannungsebene 110-kV -Erschließung der Baufelder über das örtliche Wegenetz sowie über neue o-der bestehende Zufahrten -Bauzeitliche Ertüchtigung diverser gemeindlicher Wege für die Erschließung der Baustelle -Ausweisung von dauerhaften Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Stockelsdorf und Ratekau sowie der Stadt Bad Schwartau im Kreis Ostholstein und der kreisfreien Hansestadt Lübeck. Mit dem Zulassungsbescheid vom 12.01.2024 (Az.: AfPE L-667-PFV 380-kV-Ltg Lübeck - UW Siems) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) zugelassen, dass bereits vor Feststellung des Plans für den Neubau und den Betrieb einer Hochspannungsfreileitung mit einer Nennspannung von 380 kV (Ostküstenleitung, 2. Bauabschnitt Raum Lübeck - UW Siems), unter Berücksichtigung der in der Zulassung genannten Nebenbestimmungen mit den in der Zulassung genehmigten Maßnahmen begonnen werden darf. Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 30.09.2024 (Az.: AfPE L –667-PFV 380-kV-Ltg. Raum Lübeck-Siems) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt.

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau und Betrieb der 380-/110-kV-Leitung Sahms-Lübeck West (LH-13-342)

Wesentlicher Inhalt der Planung ist: - Errichtung und Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung mit einer Länge von ca. 52 km zwischen dem neu zu errichtenden Umspannwerk (UW) Sahms (Gemeinden Sahms & Grabau) und dem Umspannwerk Lübeck West (Gemeinde Stockelsdorf). - Mitführung von zwei 110-kV-Systemen der Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH zwischen Mast 1 und 100 sowie zwischen Mast 106 und 133 als Ersatz für die bestehenden 110-kV-Freileitungen Schwarzenbek-Niendorf (LH-13-111), Krümmel-Siems (LH-13-304) und Lübeck-Niendorf (LH-13-182) - Einbindung der neu geplanten 110-kV Leitung LH-13-161 in die Umspannwerke Sahms (UW Sahms bis Mast 1 der LH-13-342) und Niendorf (Mast 100 der LH-13-342 bis UW Niendorf) sowie der LH-13-162 in die Umspannwerke Niendorf (UW Niendorf bis Mast 105 der LH-13-342) und Lübeck (Mast 133 der LH-13-342 bis UW Lübeck). - Rückbau der 110-kV Leitungen Schwarzenbek-Niendorf (LH-13-111) zwischen Mast 29 und UW Niendorf, Krümmel-Siems (LH-13-304) zwischen Mast 47 und 61 (nur Leiterseile und Traversen) und Niendorf-Lübeck (LH-13-182). - Rückbau der 380/110-kV Leitung LH-13-304 zwischen Mast 62 und 67 - Anbindung der Abzweige LH-13-111A (Abzweig Berkenthin), LH-13-111B (Abzweig Sandesneben) und LH-13-111D (Abzweig Mölln/W) an die geplan-te 380-/110-kV Leitung LH-13-342 - Darstellung der dauerhaften Inanspruchnahme von Eigentumsflächen für die Maststandorte und die dauerhaften Zuwegungen - Darstellung der temporären Inanspruchnahmen von Eigentumsflächen für das Baufeld sowie die Erschließung des Baufeldes - Darstellung der Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz - Errichtung von temporären Schutzgerüsten im Zuge der Querung von Bundesautobahnen, Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen bzw. Wirtschaftswegen - Errichtung und Betrieb diverser temporärer Freileitungsprovisorien mit Baueinsatzkabel in der Spannungsebene 110-kV - Bauzeitliche Ertüchtigung bzw. Ausbauten diverser Wege und Straßen für die Erschließung der Baustelle - Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschafts-pflegerischen Begleitplanes sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Sahms, Elmenhorst, Fuhlenhagen, Schretstaken, Mühlenrade, Koberg, Ritzerau, Sirksfelde, Lüchow, Labenz, Klinkrade, Siebenbäumen, Grinau, Bliestorf, Groß Schenkeberg, Köthel im Kreis Herzogtum Lauenburg sowie Köthel, Klein Wesenberg, Hamberge, Badendorf im Kreis Stormarn und Stockelsdorf im Kreis Ostholstein sowie der Hansestadt Lübeck. Antragsteller, zuständige Behörde, UVP-Pflicht Die Vorhabenträgerinnen TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bay-reuth, und die Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH (INNG), Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn haben beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das o. g. Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Da die Voraussetzungen des § 43m Abs. 1 EnWG vorliegen, war von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz abzusehen.

G10/2023/090_Errichtung und Betrieb einer Feuerungsanlage in 22869 Schenefeld

Die Firma HanseWerk Natur GmbH in Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn, plant die Errichtung und den Betrieb einer Feuerungsanlage in der Stadt 22869 Schenefeld, Kiebitzweg 2, Gemarkung: 016571 Schenefeld, Flur: 4, Flurstücke 532, 533. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – den Austausch eines Gaskessels, – den Bau und Betrieb eines BHKWs, eines Elektrokessels und einer NH3-Wärmepumpe, – die Sanierung der Netzersatzanlage sowie – Aufstellen eines 3-zügigen Schornsteins.

Quantifizierung der Bodenerosion durch Wind - Teilvorhaben: Erfassung der meteorologischen Parameter

Das Projekt "Quantifizierung der Bodenerosion durch Wind - Teilvorhaben: Erfassung der meteorologischen Parameter" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Wetterdienst, Agrarmeteorologische Forschungsstelle Quickborn durchgeführt. Ziel dieses Teilvorhabens ist es a) klimatologisch repraesentative Daten fuer unterschiedliche Standorte ueber die von der Stroemung auf die Oberflaeche wirkende Kraefte, die die Erosion bewirken, zu ermitteln, b) Grundlagendaten fuer die Teilprojekte a und b zu liefern. Die Erosionswirkung des Windes ist u.a. abhaenig vom mittleren Wind, der Stabilitaet der bodennahen Luftschicht, dem Turbulenzzustand der Atmosphaere, der nutzungsspezifischen Bodenrauhigkeit und der geomorphologischen Situation. Dazu werden an 3 nach bodenkundlichen und meteorologischen Kriterien ausgewaehlten Standorten meteorologische Sondermessungen in 3 Hoehen vorgenommen: in der meteorologischen Standardhoehe von 10, in der bodennahen Luftschicht und im Zwischenraum. Es werden Parameter des Stroemungsfeldes geliefert, die es erlauben, die von der Stroemung auf die Oberflaeche ausgeuebte Kraft kontinuierlich anzugeben. Diese Daten solle mit zwei Methoden bestimmt werden ...

Biogas - Gemeinschaftsanlage Quickborn

Das Projekt "Biogas - Gemeinschaftsanlage Quickborn" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Loll durchgeführt. Durch die Anlage eines Verbundsystemes erscheint es wirtschaftlich und betriebstechnisch moeglich, auch Biogasanlagen kleinerer und mittlerer Anschlussgroessen rentabel zu betreiben. Die Kosten fuer die Gasspeicherung werden durch die Anlage eines Gemeinschaftsspeichers gesenkt. Durch den Anlagenverbund wird die Verfuegbarkeit des Energietraegers fuer den Abnehmer gesichert. Das Risiko von betrieblichen Stoerungen bei der Biogaserzeugung wird durch den dezentralen Reaktorbetrieb verringert. Das Gesamtziel des Vorhabens ist, zu untersuchen, ob es ueber die Anlage von Verbundsystemen moeglich ist, das ueberwiegend in kleineren und mittleren Einheiten vorhandene Energiepotential aus biologisch abbaubaren Substraten landwirtschaftlicher Betriebe ueber die Erzeugung von Biogas wirtschaftlich zu erschliessen und zu nutzen. Ausserdem besteht die Moeglichkeit, Verfahrenstechniken mit reinem Fluessigmist, einem Gemisch aus Fluessig- und Festmist sowie reine Festmistanlagen parallel zu betreiben.

Elektrifizierung der AKN – Strecke A1/S5 Eidelstedt-Kaltenkirchen 1. Planänderung

Die von der beantragten Planänderung betroffene AKN-Strecke A1 – S5 - Eidelstedt – Kaltenkirchen liegt in den Landkreisen Pinneberg und Segeberg und erstreckt sich von der Landesgrenze zu Hamburg über die Gemeinden Bönningstedt, Hasloh, Quickborn, Ellerau, Henstedt-Ulzburg bis Kaltenkirchen und hat eine Trassenlänge von 23,3 km. Die vorliegende Planänderung beinhaltet Änderungen an der geplanten Fahrleitungsanlage für den Wechselstrombetrieb, geänderte Maststandorte, geändertes Baumaterial für die Masten sowie eine höhere Lage der Verstärkerleitung im Zusammenhang mit ihrer erweiterten Funktion als Umgehungsleitung. Alle anderen planfestgestellten Massnahmenteile bleiben unverändert

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