Handgepäck-Sicherheitskontrollen mit Röntgengeräten Das Betreiben von Röntgengeräten zur Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen unterliegt den Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung und der Kontrolle der zuständigen deutschen Landesbehörden. Die Strahlenexposition während einer Handgepäckkontrolle beträgt für Passagiere selbst unter ungünstigen Annahmen nicht mehr als 0,2 Mikrosievert. Eine Strahlenexposition von 0,2 Mikrosievert entspricht in etwa der Dosis, die ein Passagier während eines Transatlantikfluges auf Reiseflughöhe innerhalb von zwei Minuten erhält. Die zur Erhöhung der Sicherheit im Flugverkehr weltweit etablierte Kontrolle von Gepäckstücken erfolgt mittels sogenannter Röntgenscanner. Diese Röntgengeräte sind so hergestellt, dass von der im Inneren zur Durchleuchtung des Handgepäcks eingesetzten Röntgenstrahlung außen nur ein sehr geringfügiger Anteil messbar ist. Sowohl bei den Betreibern von Flughäfen als auch bei den zuständigen amtlichen Stellen besteht Konsens, dass der Einsatz von Röntgenscannern gerechtfertigt ist, weil der Gewinn an individueller und kollektiver Sicherheit, der durch deren Einsatz erreicht wird, erheblich höher einzuschätzen ist als eine damit verbundene, vergleichsweise geringe Strahlenexposition Einzelner. Rechtliche Grundlagen der Handgepäck-Kontrollen In Deutschland erfolgt die Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen mit Röntgengeräten (Röntgenscanner) auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), das die Verordnung 300/2008 in Verbindung mit 185/2010 der Europäischen Union ( EU ) für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt in nationales Recht umsetzt. Bezüglich des Strahlenschutzes gelten für Passagiere und Beschäftigte die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung . Vergleichbare rechtliche Vorkehrungen für den Strahlenschutz existieren in allen Staaten der Europäischen Union, da jeder Mitgliedsstaat auch die EU -Richtlinien zum Strahlenschutz in rechtsverbindliche nationale Regelwerke umzusetzen hat. Staaten außerhalb der EU orientieren ihre strahlenschutzrechtlichen Regelwerke an den Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Behörde ( IAEA ) und der Internationalen Strahlenschutzkommission ( ICRP ). Landesbehörden kontrollieren den Betrieb der Röntgenscanner für Handgepäck in Deutschland Das Betreiben von Röntgengeräten zur Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen unterliegt den Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung und der Kontrolle der zuständigen deutschen Landesbehörden. Die eingesetzten Röntgengeräte werden regelmäßig von behördlich bestimmten Sachverständigen für Strahlenschutz geprüft. Die Prüfergebnisse müssen belegen, dass im Umfeld der Anlage, in dem sich Beschäftigte oder andere Dritte aufhalten können, auch bei dauerhaftem Aufenthalt der Grenzwert der zulässigen Jahresdosis für eine Einzelperson der Bevölkerung von einem Millisievert (1 mSv , Schwangere und Kinder eingeschlossen) nicht überschritten wird. Aus diesem Grund ist die Einrichtung eines Strahlenschutzbereichs nicht erforderlich. Deshalb gelten die mit Gepäckkontrollen Beschäftigten auch nicht als beruflich strahlenexponierte Personen und müssen daher kein Dosimeter tragen. Strahlendosis bei Gepäckkontrollen ist selbst für Vielflieger unproblematisch Die Strahlenexposition während einer Handgepäckkontrolle beträgt für Passagiere selbst unter ungünstigen Annahmen nicht mehr als 0,2 Mikrosievert (μSv). Diese Strahlenexposition ist selbst bei Personen, die häufig fliegen, weitaus geringer als die des Sicherheitspersonals, das sich während einer Schicht permanent im Umfeld der Anlagen aufhält. Jeder Flugpassagier ist während des Fluges ständig der natürlich bedingten Höhenstrahlung ausgesetzt, die um ein Vielfaches höher ist als die maximal mögliche Strahlenexposition während einer Gepäckkontrolle. So entspricht eine Strahlenexposition von 0,2 μSv in etwa der Dosis , die ein Passagier während eines Transatlantikfluges auf Reiseflughöhe innerhalb von zwei Minuten erhält. Somit beträgt der Anteil der bei der Gepäckkontrolle entstandenen Dosis an der gesamten bei einem Transatlantikflug erhaltenen Strahlendosis maximal einige Promille. Stand: 25.03.2025
Röntgendiagnostik - das Verfahren In der Röntgendiagnostik werden drei Techniken unterschieden: Röntgenaufnahme Röntgendurchleuchtung Computertomographie ( CT ) und andere tomographische Verfahren. Röntgenaufnahme Röntgenaufnahme Am häufigsten kommen konventionelle Röntgenaufnahmen vor, die mit einer relativ niedrigen Strahlenexposition verbunden sind. Dabei wird für den Bruchteil einer Sekunde Röntgenstrahlung auf den zu untersuchenden Körperteil gerichtet. Mit einem digitalen Detektor oder in seltenen Fällen noch mit einem Film-Folien-System wird die den Körper durchdringende Strahlung sichtbar gemacht. Dabei werden dichte Strukturen, zum Beispiel Knochen, hell dargestellt, weniger dichte Gewebe wie Fettgewebe dagegen dunkler. Strukturen mit mittlerer Dichte, zum Beispiel Weichteilgewebe wie Muskeln, werden in unterschiedlichen Grautönen abgebildet. Röntgendurchleuchtung Röntgendurchleuchtung (Fluoroskopie) Zur Untersuchung von Bewegungsvorgängen (zum Beispiel Schluckbewegung, Herzbewegung) oder zur genaueren Beurteilung von sich überlagernden Strukturen (zum Beispiel des Magen-Darm-Traktes) ist bei einigen Untersuchungen eine Röntgendurchleuchtung notwendig. Dabei durchdringt eine schwache Röntgenstrahlung den Körper und erzeugt eine Serie von Bildern, die auf einen Monitor sichtbar gemacht werden. Zu diesem Untersuchungsverfahren gehört auch die Angiographie. Bei dieser Untersuchung wird dem Patienten zunächst ein Kontrastmittel verabreicht, um Gefäße, die sich sonst nicht abbilden lassen, sichtbar zu machen. Mit Angiographien können so genannte interventionelle Maßnahmen einhergehen, wie etwa die Aufweitung von verengten Blutgefäßen. Die Strahlendosis einer Durchleuchtung ist im Vergleich zu der Dosis einer Röntgenaufnahme zum Teil deutlich höher. Computertomographie Quelle: Technische Universität München, Institut für Radiologie, Klinikum rechts der Isar Computertomographie ( CT ) und Low-Dose-CT Die CT ist ein Schnittbildverfahren der Röntgendiagnostik. Dabei fahren Röntgenstrahler und ein gegenüberliegender Strahlendetektor kreis- oder spiralförmig um den Körper und erzeugen eine Vielzahl von Röntgenaufnahmen aus verschiedenen Richtungen (Projektionen). Aus diesen Projektionsbildern werden mithilfe eines Computerprogramms überlagerungsfrei Schnittbilder erzeugt, auf denen sich unterschiedlich dichte Gewebe kontrastreich (also in gut unterscheidbaren Grautönen) darstellen. Bei der CT ist die Strahlendosis, die auf die Untersuchten einwirkt, im Vergleich zu einer Röntgenaufnahme ebenfalls relativ hoch. Durch verschiedene Weiterentwicklungen in der Gerätetechnik ist die Strahlenbelastung bei der Computertomographie für die Untersuchten jedoch deutlich gesunken. Nach einer Studie des BfS ist die mittlere Strahlendosis bei (CT-) Untersuchungen in den vergangenen Jahren um 16 % zurückgegangen. Moderne Geräte, bessere Algorithmen und eine genaue Justierung der Untersuchung an die jeweilige medizinische Fragestellung ermöglichen außerdem sogenannte Low-Dose-CT-Aufnahmen. Sie sind besonders schonend und ermöglichen genaue Aufnahmen bei gleichzeitig niedrigerer Strahlenbelastung. Gerade für die Untersuchung des Lungengewebes ist die Low-Dose-CT das Verfahren der Wahl, weil sie einen hohen Kontrast zwischen der feinen Gewebsstruktur und der dazwischenliegenden Luft erlaubt. Die Low-Dose-CT eignet sich auch für die Früherkennung von Lungenkrebs bei Risikopersonen. Entsprechende Untersuchungen sind seit dem 1.7.2024 unter bestimmten Bedingungen prinzipiell erlaubt, die Vorbereitungen für die Einführung laufen allerdings noch. Andere tomographische Verfahren In jüngerer Zeit werden als weitere Schnittbild-Verfahren auch die digitale Volumentomographie DVT (oder Cone Beam CT CBCT) und die Tomosynthese-Mammographie (digitale Brust-Tomosynthese DBT) eingesetzt. Die DVT wird vor allem in der Zahnmedizin, Kieferorthopädie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde verwendet, wenn eine überlagerungsfreie Darstellung angezeigt ist, z.B. bei der Planung von Operationen. Die DBT kommt z.B. zur weiteren Abklärung eines auffälligen Brustbefundes nach einer herkömmlichen Mammographie zum Einsatz, wenn alternative Untersuchungsverfahren nicht zielführend waren. Stand: 12.11.2024
Messsysteme In der Frühphase eines radiologischen Notfalls kommen stationäre und quasi-stationäre ODL -Messsysteme zum Einsatz. Später dienen ergänzende Messungen mit mobilen Messsystemen dazu, das Bild der radiologischen Lage zu verfeinern. Insgesamt werden vier unterschiedliche Arten an Messsystemen vorgehalten. Kommt es zu einem radiologischen Störfall , ermitteln in der Frühphase eines solchen Störfalls ausschließlich automatisch arbeitende stationäre und quasi-stationäre Messsysteme die äußere Strahlenbelastung durch kontinuierliche Messung der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ). Die Messdaten ermöglichen eine erste grobe Dosisabschätzung in den betroffenen Gebieten. Nachdem sich die radiologische Lage stabilisiert hat und keine Freisetzung mehr zu erwarten ist, setzt das BfS ergänzend mobile Messsysteme ein, um das Bild der radiologischen Lage zu verfeinern. Dazu wird zunächst die räumliche Verteilung von radioaktiven Stoffen mit Hilfe von hubschraubergestützten Messungen kartiert. Werden bei der Auswertung Bereiche mit Werten der Gamma-Ortsdosisleistung deutlich oberhalb der natürlichen Umgebungsstrahlung lokalisiert, können diese Gebiete zusätzlich durch fahrzeuggestützte Messungen radiologisch detaillierter untersucht werden. Hierfür werden an sechs Standorten Deutschlands speziell ausgerüstete Fahrzeuge vorgehalten. Ergänzt werden können diese Untersuchungen durch Vor-Ort-Messungen und die Entnahme von Boden- und Pflanzenproben mit anschließender radiochemischer Analyse im Labor. Vier Arten von Messsystemen Insgesamt werden vier unterschiedliche Arten von Messsystemen vorgehalten. ODL-Sonden Hubschrauber-Messsystem Fahrzeug-gestützt Mobile ODL ODL-Sonden Stationäre und quasi-stationäre ODL-Sonden Temporär aufgebaute quasi-stationäre Sonde Das ODL -Messnetz verfügt über ortsfest aufgebaute Sonden mit kabelgebundenen Anschlüssen zur Stromversorgung und zur Datenübertragung. Zusätzlich stehen auch sogenannte quasi-stationäre ODL -Sonden bereit. Es handelt sich dabei um mobile Sonden mit autarker Stromversorgung. Im Ereignisfall kann das Messnetz mit diesen Sonden gezielt in einem möglicherweise betroffenen Gebiet verdichtet werden. Dadurch lassen sich kleinräumigere Bewertungen der radiologischen Lage erstellen. Das Gesamtbild wird genauer. Aufbau und Funktionsweise der Messsonden Die stationären und quasi-stationären ODL -Sonden sind weitgehend baugleich. Sie bestehen aus zwei Geiger-Müller-Zählrohren. Die Zählrohre sind mit Gas gefüllt und befinden sich in einem elektrischen Feld. Schlagen Teilchen durch die Rohrwand, wird ein Spannungsimpuls erzeugt, der dann gezählt wird. Die gasgefüllten Zählrohre sind unterschiedlich groß und ermöglichen so einen extrem weiten Messbereich zwischen etwa 0,04 Mikrosievert pro Stunde und 5 Sievert pro Stunde. Das Niederdosis-Zählrohr Das empfindliche sogenannte Niederdosis-Zählrohr ermöglicht die Bestimmung der ODL im Grundpegelbereich. Das ist der Bereich der natürlichen Umweltradioaktivität, die in Deutschland bzw. Europa typischerweise im Bereich von 0,04 bis 0,25 Mikrosievert pro Stunde liegt. Das Hochdosis-Zählrohr Um auf alle Szenarien vorbereitet zu sein, ermöglicht das zweite sogenannte Hochdosis-Zählrohr die Messungen der ODL bis 5 Sievert pro Stunde. Die von den ODL -Sonden erzeugten Daten ermitteln einen Gesamtwert der Umgebungsradioaktivität, ohne zwischen unterschiedlichen Radionukliden zu unterscheiden. Spektrometrierende ODL -Sonden Eine spektrometrierende ODL-Sonde wird zur energieabhängigen Registrierung der Gamma- und Röntgenstrahlung eingesetzt. Beispielsweise wird bei einem Szintillator-Detektor die Energie der Strahlung in Lichtimpulse umgewandelt. Das Licht wird verstärkt und in ein analoges elektrisches Signal verarbeitet. Das elektrische Signal wird in einen digitalen Wert umgerechnet und weiterverarbeitet. Werden diese Signale über einen längeren Zeitraum – zum Beispiel 30 Minuten - aufgezeichnet, so ergibt sich ein Spektrum. Dieses Spektrum gibt Aufschluss darüber, welche Radionuklide in welcher Intensität beteiligt sind. Hubschrauber-Messsystem Messsysteme im Hubschrauber Reinstgermanium-Detektor (HPGe) Für die Messflüge werden Hubschrauber mit speziellen Einrichtungen zum Aufspüren gammastrahlender Radionuklide ausgerüstet. Detektoren Zum Aufspüren gammastrahlender Radionuklide kommen zwei verschiedene Detektortypen zum Einsatz - zum einen ein hochreiner Germaniumdetektor zur sicheren Identifikation von radioaktiven Stoffen , zum anderen bis zu vier Natriumjodid-Detektoren zum Aufspüren von Strahlenquellen und Strahlungsanomalien sowie zur Bestimmung der Gamma-Ortsdosisleistung . Natriumjodid-Detektor (NaI(Tl)-Detektor) Aufgrund der hohen Empfindlichkeit der Natriumjodid-Detektoren können Spektren schnell aufgenommen und ausgewertet werden. Während eines Messzyklus von einer Sekunde wird bei einer Fluggeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde eine Strecke von etwa 28 Metern überflogen. Summenspektren des Germaniumdetektors und eines NaI(Tl)-Detektors vom Messflug "Biblis" Dahingegen können die Messzyklen beim Germaniumdetektor wegen der geringeren Nachweiswahrscheinlichkeit mehrere zehn Sekunden bei der Kartierung der natürlichen Radioaktivität in der Umwelt betragen. Zusätzlich können in den Hubschrauber weitere Messinstrumente eingebaut werden. Derzeit ist zusätzlich ein Gamma-Ortsdosisleistungsmessgerät verbaut. Dadurch kann sich die Hubschrauberbesatzung während des Messfluges jederzeit über die aktuelle Dosisleistung im Hubschrauber bzw. die dort aufgelaufene Dosis informieren. Radiologische Kartierung Neben den Messspektren werden bei jedem Messzyklus auch die Flughöhen anhand des im Hubschrauber eingebauten Radarhöhenmessers und die geographischen Koordinaten (GPS) aufgezeichnet. Diese eindeutige Zuordnung der geographischen Koordinaten zu den Messdaten ermöglicht eine radiologische Kartierung der beflogenen Messgebiete. Mess- und Auswertesoftware Um während des Fluges Daten aufnehmen und anschließend weiter verarbeiten zu können, hat das BfS verschiedene Softwarelösungen entwickelt und nutzt unter anderem die Programme Control Flight Server (CFS), mit dem alle im Messsystem enthaltenen Hardwarekomponenten angesteuert werden können, Programmable Interface for Spectrometry Applications (PISA), das Messungen starten, beenden und eingestellte Messparameter sowie aufgenommene Messdaten visualisieren und speichern kann, sowie Rohflug, dass eine erste detaillierte Auswertung der Messdaten direkt nach der Landung des Hubschraubers ermöglicht. Fahrzeug-gestützt Mobile in-situ Messsysteme HPGe-Detektor Um Radionuklide im Boden in-situ – also vor Ort und ohne Probenahme – nachzuweisen, wird die Art der beim Zerfall der Radionuklide ausgesandten Strahlung analysiert. Diese ist charakteristisch für den jeweiligen Prozess. Die Art der emittierten Teilchen und deren Energie(-verteilung) stellen somit eine Art Fingerabdruck eines Radionuklids dar. In-situ Gammaspektroskopie Für die in-situ Gammaspektroskopie setzt man nahezu ausschließlich Messsysteme ein, deren Kernstück aus einem mit hochreinem Germanium (abgekürzt HPGe nach dem englischen high purity Germanium) gefüllten Detektorkopf besteht. Die Energie der Gammastrahlung wird in elektrische Impulse umgewandelt. Durch einen Vielkanalanalysator wird die Impulshöhe verarbeitet und ein Spektrum erzeugt. HPGe-Detektoren zeichnen sich durch eine sehr gute Energieauflösung aus, die allerdings nur über eine starke Kühlung (circa -196 Grad Celsius) erreicht wird. Durch großvolumige Detektoren und lange Messzeiten können auch sehr geringe Mengen an Radionukliden nachgewiesen werden. Mobile ODL Mobile ODL zur Messung während der Fahrt Sonde für mobile Messungen Für ODL -Messungen während der Fahrt nutzt das BfS ein großvolumiges NBR- (Natural Background Reduction) System. Das System nutzt ein spezielles Verfahren, um zwischen künstlicher und natürlich vorkommender radioaktiver Strahlung zu unterscheiden. Dabei detektiert das System die Gammastrahlung in verschieden Energiebereichen und vergleicht die gemessenen Werte miteinander. Weicht das gemessene Spektrum von dem vorher erlernten natürlichen Spektrum ab, ist dies ein Indiz für künstliche Aktivität . Rucksack-getragene ODL -Messsysteme zur kleinräumigen Kartierung Das mobile Messsystem besteht aus einer eichfähigen Szintillatorsonde in Kombination mit einer GPS-Maus und einem Laptop. An ein vom BfS entwickeltes Programm werden folgende Daten geliefert: die gemessene Ortsdosisleistung (1 Wert pro Sekunde) von der Sonde sowie die geographische Position, die Geschwindigkeit und die geographische Höhe von einer angeschlossenen GPS-Maus. Die Daten können automatisch im Minutentakt über eine Mobilfunkverbindung zu einem der sechs zentralen Datenserver des BfS -Ortsdosisleistungsmessnetzes ( ODL -Messnetz) übertragen und in eine Datenbank eingespeist werden. Die Mitarbeiter vor Ort und in der BfS -Leitstelle können online die Position und die gemessene Ortsdosisleistung der beteiligten Messsysteme beobachten. Bei Bedarf können sie über Handy die Route korrigieren oder kleinräumigere Messungen in einem bestimmten Gebiet anordnen Stand: 14.08.2024
Starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren dürfen sich auch dann einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels einer Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen, wenn keine Symptome auf eine Lungenkrebserkrankung hinweisen. Die Grundlage dafür schafft die Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Rauchern (Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung – LuKrFrühErkV) des Bundesumweltministeriums. Diese wurde am 17. Mai 2024 verkündet. Bislang waren derartige Untersuchungen an gesunden Menschen, die keine Krankheitssymptome aufweisen und bei denen kein konkreter Krankheitsverdacht besteht, wegen der strahlenbedingten Risiken verboten. Nur bei Symptomen oder einem konkreten Krankheitsverdacht durfte diese Untersuchung durchgeführt werden. Dies regelt Paragraf 84 Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 16 des Strahlenschutzgesetztes, wonach eine Früherkennung unter Anwendung von Röntgenstrahlung oder radioaktiven Stoffen bei asymptomatischen Personen zur Ermittlung nicht übertragbarer Krankheiten nur zulässig ist, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesumweltministeriums dies vorsieht. Durch wissenschaftliche Studien ist mittlerweile belegt, dass der Nutzen einer systematischen Früherkennungsuntersuchung mittels moderner Niedrigdosis-CT für bestimmte Personengruppen die strahlenbedingten Risiken überwiegt. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesamt für Strahlenschutz in seiner umfassenden wissenschaftlichen Bewertung, welche am 6. Dezember 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde (BAnz AT 06. Dezember 2021 B4). Die Verordnung legt fest, bei welchen Personen die Früherkennungsuntersuchung zulässig ist. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass die Untersuchung hohe qualitative Ansprüche erfüllt. So werden Anforderungen an die Qualifikation und Erfahrung des beteiligten ärztlichen Personals, die Durchführung der Untersuchung und an die Befundung der CT-Aufnahme gestellt. Darüber hinaus gibt die Verordnung vor, dass nur moderne Geräte zum Einsatz kommen dürfen, die hohe technische Qualitätsstandards erfüllen. Auch ansonsten setzt sie auf modernste Technik: Ärztinnen und Ärzte müssen eine Software nutzen, die sie dabei unterstützt, Lungenkrebs zuverlässig zu erkennen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die strahlenbedingten Risiken minimiert werden und die Befundungsqualität hoch ist. Ferner macht die Verordnung Vorgaben für eine umfängliche Information der teilnehmenden Personen und schützt so deren Selbstbestimmungsrecht. Die Verordnung ist auch Voraussetzung dafür, dass eine Kostenübernahme der Krankenversicherungen beschlossen werden kann. Eine Kosten-Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist erst nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) möglich. Nach Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat der G-BA maximal 18 Monate Zeit, über die Aufnahme der Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern in seine Richtlinien zu entscheiden. Der Beschluss ist dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorzulegen. Ohne einen positiven Beschluss des G-BA sind die Kosten für eine solche Früherkennungsuntersuchung als individuelle Gesundheitsleistungen von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das LuKrFrühErkV.
Strahlenschutz bei Teilchenbeschleunigern: Neue Testmöglichkeit für Dosimeter Ein medizinischer Linear-Beschleuniger ist auf eine Betonwand ausgerichtet. Das Strahlungsfeld durchdringt die Wand und wird abgeschwächt. Quelle: PTB Moderne Teilchenbeschleuniger, die hochenergetische gepulste Röntgenstrahlung erzeugen, finden in der Tumortherapie sowie in Wissenschaft und Technik zunehmend Verbreitung. Dies erweitert die Möglichkeiten von Medizin und Forschung, ist für den Strahlenschutz aber eine Herausforderung: Zwar kann die Strahlendosis der Menschen, die die Geräte bedienen, mit sogenannten passiven Personendosimetern überwacht werden. Eine ergänzende Überwachung mit direkt ablesbaren, elektronischen Messgeräten, wie es in anderen Anwendungsbereichen von Strahlung Standard ist, ist derzeit jedoch nur eingeschränkt möglich. Die gepulste Röntgenstrahlung von Beschleunigeranlagen setzt sich aus vielen einzelnen Strahlungsimpulsen zusammen. Jeder dieser Impulse ist extrem intensiv, aber nur etwa eine millionstel Sekunde lang. Herkömmliche elektronische Personendosimeter können diese Strahlung nicht korrekt erfassen. Ebenso fehlt eine Einrichtung, in der solche Messgeräte nach anerkannten Standards geprüft werden können. Um diese Lücke zu schließen und die Prüfung und Entwicklung geeigneter Messgeräte zu ermöglichen, hat das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ( PTB ) ein sogenanntes Referenzfeld entwickeln lassen. Auf der anderen Seite der Wand tritt das Strahlungsfeld im gelb markierten Bereich aus der Wand aus. Das Referenz-Messinstrument ist auf einer Verschiebebahn befestigt. Der Abstand zur Wand kann variabel eingestellt werden. Quelle: PTB Spezieller Versuchsaufbau bei der PTB In einem Referenzfeld können Messgeräte gezielt Strahlung ausgesetzt werden, deren Intensität und deren weitere Eigenschaften bekannt sind. Auf diese Weise lassen sich die grundsätzliche Eignung eines Geräts für einen Einsatzbereich und seine Messgenauigkeit bestimmen. Für diesen Zweck richtete die PTB einen spezifischen Versuchsaufbau an einem ihrer medizinischen Teilchenbeschleuniger in Braunschweig ein. Damit kann Strahlung erzeugt werden, wie sie außerhalb des Bestrahlungsfeldes eines Beschleunigers oder trotz Abschirmung in Nebenräumen auftreten kann. Das entstehende Strahlungsfeld wurde exakt vermessen und ein flexibler Messplatz eingerichtet. Dort können elektronische Personendosimeter und Handmessgeräte darauf getestet werden, wie gut sie auf hochenergetische gepulste Röntgenstrahlung ansprechen. Elektronische Personendosimeter Beitrag zur Weiterentwicklung des Strahlenschutzes Das BfS unterstützt das Bundesumweltministerium ( BMUV ) bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung eines umfassenden Strahlenschutzes in Forschung, Technik und Medizin. Die Einrichtung eines Referenzfeldes schafft wichtige Grundlagen für die Entwicklung und Prüfung von elektronischen Personendosimetern und Handmessgeräten, die an Beschleunigeranlagen eingesetzt werden können. Perspektivisch soll dies zu einem besseren Strahlenschutz des Personals und zur Vereinfachung und Qualitätssicherung der technischen Prüfung solcher Anlagen durch Sachverständige beitragen. Der Abschlussbericht des Projektes ist im Digitalen Online- Repositorium und Informations-System DORIS des BfS unter http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2024040842847 zu finden. Das Referenzfeld kann bei der PTB von Forschung und Entwicklung gegen Gebühr genutzt werden. Weitere Informationen sind bei der PTB erhältlich . Stand: 09.04.2024
BfS : Mammographie-Screening-Programm auch für jüngere Frauen von Vorteil Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt neue Altersgrenze Ausgabejahr 2024 Datum 20.03.2024 Befundung Mammographie Quelle: Gorodenkoff/Stock.adobe.com Die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm ist auch für Frauen ab 45 Jahren mit mehr Nutzen als Risiken verbunden. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) in seinem wissenschaftlichen Bericht zur "Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie bei Frauen unter 50 Jahren". Das BfS empfiehlt, die untere Altersgrenze für die Teilnahme am Programm von 50 auf 45 Jahre herabzusetzen. Bisher dürfen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren an der regelmäßigen Röntgenuntersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung teilnehmen. Die neue Publikation wurde im Bundesanzeiger und auf der Website des BfS veröffentlicht. "Der Bericht zeigt, dass das Mammographie-Screening die Sterblichkeit an Brustkrebs auch bei jüngeren Frauen senken kann. Er belegt außerdem, dass das damit verbundene Strahlenrisiko relativ gering ist. Das rechtfertigt die aktuelle Empfehlung des BfS , Frauen bereits ab 45 Jahren die Teilnahme zu ermöglichen" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. Dr. Inge Paulini Erweiterung der Altersgrenzen für Frauen in Deutschland und Europa Der Bericht des BfS ist die wissenschaftliche Grundlage für eine Zulassung der Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie ab Mitte 40 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) in Form einer Rechtsverordnung. Ob die Teilnahme dieser Altersgruppe am Mammographie-Screening-Programm von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA ). Das BfS hatte 2022 bereits eine Ausweitung der Altersgrenzen bis 75 Jahre geprüft und befürwortet. Frauen aus dieser Altersgruppe werden voraussichtlich ab Mitte 2024 am Screening teilnehmen können. Die Erweiterung der Altersgrenzen wird auch in der Neufassung der Europäischen Brustkrebsleitlinie empfohlen. Umfassende Aufklärung ist unerlässlich Quelle: Siphosethu F/peopleimages.com/Stock.adobe.com Nutzen und Risiken der Früherkennung mit Röntgenstrahlung Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. In der Altersgruppe zwischen 45 und 50 Jahren erkranken in Deutschland jedes Jahr etwa 5.000 Frauen an Brustkrebs. Für den Bericht zu dieser Altersgruppe wertete das BfS Publikationen zu acht Studien, die hohen wissenschaftlichen Anforderungen genügen, aus vier Ländern aus. In die Analyse flossen Daten von rund 370.000 Frauen im Alter von 39 bis 49 Jahren ein, die zwischen 1963 und 1994 für Studien zum Mammographie-Screening rekrutiert worden waren. Die Metaanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass das Screening die Brustkrebssterblichkeit in der jüngeren Gruppe in einem ähnlichen Maß wie in der Gruppe der 50- bis 69-Jährigen reduzieren kann, also um rund 20 % . Die Nutzen- Risiko -Abwägung ist bei der Bewertung eines Screenings besonders wichtig. Denn einen Nutzen von der Teilnahme haben nur erkrankte Personen. Das Risiko , etwa durch die Röntgenstrahlung, tragen jedoch alle Teilnehmer*innen an einem Screening gleichermaßen. Eine Teilnahme am Screening ab 45 Jahren ginge zwar mit einem höheren strahlenbedingten Risiko einher als eine Teilnahme ab 50 Jahren. Jedoch wird im Bericht das Strahlenrisiko im Vergleich zum Nutzen als insgesamt gering eingeschätzt. Aus Sicht des Strahlenschutzes wäre somit eine Teilnahme am qualitätsgesicherten Mammographie-Screening- Programm bereits ab 45 Jahren gerechtfertigt. Das Intervall für die Teilnahme von zwei Jahren sollte auch in dieser Altersgruppe beibehalten werden. Der Bericht hebt hervor, dass eine umfassende Aufklärung der Frauen für eine informierte Entscheidungsfindung unerlässlich ist. Stand: 20.03.2024
Sammelt sich Röntgenstrahlung im Körper an? Röntgenstrahlung sammelt sich im Körper nicht an. Durchdringt während einer Röntgenuntersuchung die Strahlung den menschlichen Körper, dann wird ein Teil der Strahlung im Gewebe absorbiert und kann zu biologischen Veränderungen in den Zellen führen.
Was versteht man unter Röntgenstrahlung? Bei der Röntgenstrahlung handelt es sich um eine kurzwellige, elektromagnetische Strahlung . Sie zählt zur ionisierenden Strahlung und unterscheidet sich in ihrer physikalischen Natur nicht von der Gammastrahlung . Im Unterschied zur Kernstrahlung, die in radioaktiven Stoffen (Radionukliden) entsteht und solange ausgesandt wird, bis auch das "letzte" Radionuklid zerfallen ist, wird keine Röntgenstrahlung mehr erzeugt, sobald das Röntgengerät abgeschaltet ist.
Seit wann werden Röntgengeräte in der Medizin eingesetzt? Bereits Ende des 19. Jahrhunderts - kurz nach der Entdeckung der Röntgenstrahlung durch Conrad Wilhelm Röntgen 1895 - gingen die ersten Röntgengeräte zu medizinischen Zwecken in Betrieb. Godfrey N. Hounsfield entwickelte 1971 den ersten Computertomographen. Seit Mitte der 1970er Jahre gewinnt die Computertomographie als diagnostisches Mittel in der Medizin zunehmend an Bedeutung.
Ist Röntgenstrahlung schädlich? Für höhere Dosen (oberhalb von etwa 50 bis 100 mSv ) ist nachgewiesen, dass Röntgenstrahlung bösartige Erkrankungen wie Krebs und Leukämie oder Schädigungen des Ungeborenen im Mutterleib verursachen kann. Die Wahrscheinlichkeit für diese Schäden ist von der Dosis abhängig. Das Strahlenrisiko unterliegt jedoch auch anderen Einflussfaktoren, wie zum Beispiel dem Alter zum Zeitpunkt der Röntgenmaßnahme. Dabei nimmt das Strahlenrisiko für Krebs mit zunehmendem Alter deutlich ab.
Origin | Count |
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Bund | 243 |
Land | 6 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 181 |
Gesetzestext | 4 |
Text | 36 |
unbekannt | 25 |
License | Count |
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geschlossen | 55 |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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Topic | Count |
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