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Biogasanlage Meschede-Mielinghausen

Herr Andre Kotthoff hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 07.01.2026 die Erteilung einer Genehmigung gem. § 16 Abs. 2 BImSchG im Stadtgebiet Meschede, Gemarkung Enkhausen, Flur 5, Flurstücke 41, 42 und 44 beantragt. Gegenstand des Antrags sind: 1. Austausch BHKW M3 Gas-Otto-Motor mit 610 kW FWL (250 kWel) gegen Gas-Otto-Motor mit 935 kW FWL (400 kWel) 2. Drosselung BHKW M4 von 1295 kW FWL und 550 kWel auf 1209 kW FWL und 512 kWel 3. Erhöhung der installierten Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2,211 MW auf 2,45 MW 4. Errichtung Einhausung zur Lagerung von Betriebsstoffen 5. Aufstellung Harnstofftank V= 2 m³ 6. Aufstellung Frischöltank V= 1 m³ 7. Aufstellung Altöltank V= 1 m³ 8. Betrieb BHKW 1 nur noch als Not-Strom-BHKW (jährliche Betriebszeit < 300 h) 9. Rückbau BHKW 2 10. Errichtung Warmwasserspeicher V= 500 m³

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau und Betrieb der 380-/110-kV-Leitung Audorf Süd - Raum Kiel Süd (LH-13-346)

Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung mit einer Länge von ca. 32 km zwischen dem bestehenden Umspannwerk (UW) Audorf Süd und dem neu zu errichtenden UW Raum Kiel Süd • Mitführung von zwei 110-kV-Systemen der Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH (InfraNord) zwischen Mast 2 und Mast 84 der LH-13-346 • Einbindung der 110-kV-Leitung LH-13-105 in die neue Trasse (Mast 116N) sowie Anbindung der 110 kV-Leitung LH-13-105 an das UW Raum Kiel Süd • Verlegung bestehender Leitungen: ▪ 220-/110-kV-Leitung LH-13-207 (Maste 45–47) im Bereich Achterwehr/Quarnbek ◦ 220-kV-Leitung LH-13-207 (Maste 82–88) und 110-kV-Leitung LH-13-150 (Maste 125–130) im Bereich Moorsee ◦ Errichtung einer neuen 220-kV-Verbindung zwischen dem bestehenden UW Kiel Süd und dem geplanten UW Raum Kiel Süd (Maste 86B bis 87B) • Rückbau bestehender Leitungen: ◦ 110-kV-Leitung LH-13-105 (Maste 116–118) ◦ 110-kV-Leitung LH-13-150 (Maste 125–130) ◦ 220-kV-Leitung LH-13-207 (Maste 82–88) • Darstellung der dauerhaften Inanspruchnahme von Eigentumsflächen für die Maststandorte und die dauerhaften Zuwegungen • Darstellung der temporären Inanspruchnahmen von Eigentumsflächen für das Baufeld sowie die Erschließung des Baufeldes • Darstellung der Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz • Errichtung von temporären Schutzgerüsten im Zuge der Querung von Bundesautobahnen, Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen bzw. Wirtschaftswegen • Errichtung und Betrieb temporärer Freileitungsprovisorien mit Baueinsatzkabel in der Spannungsebene 110-kV sowie 220-kV • Bauzeitliche Ertüchtigung bzw. Ausbauten diverser Wege und Straßen für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Achterwehr, Bredenbek, Felde, Haßmoor, Mielkendorf, Molfsee, Osterrönfeld, Quarnbek, Rodenbek, Schacht-Audorf und Schülldorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde, der Gemeinde Panker im Kreis Plön sowie der kreisfreien Stadt Kiel. Da die Voraussetzungen des § 43m Abs. 1 EnWG vorliegen, war von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz abzusehen.

Wesentliche Änderung einer bestehende Biogasanlage in 25584 Holstenniendorf, G10/2025/023

Die Firma BT-Energie GmbH & Co. KG in 25584 Holstenniendorf, Kirchenweg 50, plant die wesentliche Änderung einer bestehende Biogasanlage in 25584 Holstenniendorf, Kirchweg 50, Gemarkung Holstenniendorf, Flur 15, Flurstück 503. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - Änderung der Einsatzstoffe- und mengen mit geringfügiger Erhöhung der Biogasproduktionsmenge auf 2,68 Mio. Nm³/a - Rückbau der vorhanden Lagune mit einem Bruttovolumen von 8.300 m³ inkl. der Abfüllanlage - Errichtung und Betrieb eines neuen Gärrückstandsbehälters mit Gasspeicher und Abfüllfläche im Bereich der vorhandenen Lagune - durch die Errichtung eines neuen gasdichten Behälters wird erstmalig die untere Klasse der StörfallV erreicht (> 10t Biogasmenge) - Stilllegung der bestehenden BHKWs 1-2 mit 350 kWel. in der Maschinen- und Lagerhalle (Nr. 2) mit Peripherie - Drosselung der beiden Geisberger BHKWs 3 - 4 von je 550 kWel auf je 390 kWel - Errichtung und Betrieb eines neuen BHKW im Container inkl. Peripherie mit: ◦ 4.803 kW FWL ◦ 2.147 kW elektrische Leistung ◦ 2.016 kW thermische Leistung ◦ Schmier- und Altöllagerung (je 1 m³), Harnstofftank (5 m³), Not- und Gemischkühler, Biogasreinigung, Schornstein ◦ Trafokompaktstation - Errichtung und Betrieb eines Wärmepufferspeichers (815 m³) zur Speicherung von thermischer Energie sowie eines Technikcontainers für die Heizverteilung

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ersatzneubau und den Betrieb der 110-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Hardebek und Kellinghusen/Nord

Die Vorhabenträgerin, Schleswig-Holstein Netz GmbH, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn, hat beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Für das Vorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. mit Nr. 19.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Die Vorhabenträgerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer UVP im Voraus beantragt und im Einverständnis mit der zuständigen Behörde entschieden, keine UVP-Vorprüfung durchzuführen. In dem Fall besteht für das Vorhaben eine UVP-Pflicht. Durch die Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 18 und § 19 UVPG. Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer zweisystemigen 110-kV-Freileitung LH-13-186 vom Umspannwerk Hardebek bis zum Umspannwerk Kellinghusen/Nord auf einer Länge von 15 km • Rückbau der einsystemigen 60-kV-Leitung zwischen dem neu zu errichtenden Umspannwerk Hardebek, dem Umspannwerk Brokstedt und dem derzeitigen Umspannwerk Kellinghusen • Umbindung der bestehenden 60-kV-Leitung von Brachenfeld nach Brokstedt an das neu zu errichtende Umspannwerk Hardebek • Errichtung und Betrieb eines einsystemigen Provisoriums im Bereich Kellinghusen zwischen den Bestandsmasten 37 und 39 der Leitung 441 • Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz sowie über neue oder bestehende Zufahrten • Bauzeitliche Ertüchtigung sowie bauzeitlicher Ausbau diverser gemeindlicher Wege für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Kellinghusen, Quarnstedt, Brokstedt und Rosdorf im Kreis Steinburg sowie Borstel, Hasenkrug, Hardebek und Großenaspe im Kreis Segeberg.

LAPRO2009 - Naturnaher Rückbau (Umgestaltungsstrecke)

Umgestaltungsstrecken stellen technisch ausgebaute Gewässerabschnitte dar, die nur durch die Entfernung der Ausbaumaterialien und die weitgehende Umgestaltung des Gewässerprofils in einen naturnahen Zustand versetzt werden können. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.5 (Stand Juni 2009)

Planfeststellungsverfahren zur Änderung und zum Betrieb der 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen dem Punkt (Pkt.) Bengel und Pünderich (Bauleitnummer [Bl.] 1024) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 9 bis Mast Nr. 13 (Moselkreuzung)

Die Westnetz GmbH, Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund, hat für das unten beschriebene Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Bengel – Pünderich (BI. 1024) durch Ersatzneubau des Mastes Nr. 1011 der Bl. 1024; Flur 1, Flurstück-Nr. 23/3; Flur 31, Flurstück-Nr. 2, 3 und 118; Gemarkung Pünderich, b) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Bengel – Pünderich (BI. 1024) durch Demontage der Masten Nr. 10, Nr. 11 und Nr. 12 der Bl. 1024; Flur, 1 Flurstück-Nr. 37/14, 23/3; Flur 31, Flurstück-Nr. 4; Gemarkung Pünderich und c) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Bengel – Pünderich (BI. 1024) durch Neubeseilung von Mast Nr. 9 bis Mast Nr. 1011 und Mast Nr. 1011 bis Mast Nr. 13; Länge ca. 1,3 km; Startpunkt: Flur 26, Flurstück-Nr. 30, Gemarkung Reil; Endpunkt: Flur 28, Flurstück-Nr. 226 und 227, Gemarkung Pünderich. Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]). Betroffen sind folgende Gebietskörperschaften: Landkreis Bernkastel-Wittlich: Verbandsgemeinde Traben-Trarbach: Ortsgemeinde Reil Landkreis Cochem-Zell: Verbandsgemeinde Zell (Mosel): Ortsgemeinde Pünderich

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG - Hubert Schulze-Heuling GmbH & Co. KG, Warendorf - Gasmengenerhöhung und Änderung der Technik

Gegenstand des Antrages sind neben dem unveränderten Weiterbetrieb vorhandener Anlagenteile, die • Änderung der Einsatzstoffe auf 24.400 t/a und Erhöhung der Gasmenge auf 3.500.000 m3/a • Errichtung eines Containers mit O2-Generator für natürliche Entschwefelung, Gasaufbereitung zur Weiterleitung von Biogas an Biomethanaufbereitung an einem anderen Betriebsstandort • Installation eines SCR-Katalysator an BHKW 3 inkl. Harnstofflagertank und Ab-füllplatz • Errichtung eines Gärproduktlager 3 Ø 27 m (Innen), Wandhöhe 8,00 m, Bruttovolumen 4.580 m³, hergestellt aus Stahlbeton in Ortbetonbauweise, mit Zeltdach (nicht gasdicht) • Errichtung eines Gärproduktlager 4 Ø 27 m (Innen), Wandhöhe 8,00 m, Bruttovolumen 4.580 m³, hergestellt aus Stahlbeton in Ortbetonbauweise, mit Gasspeicher (gasdicht) • Errichtung einer Mistlagerhalle • Aufstellung eines Wärmespeichers • Änderung des Gasspeichers auf Gärproduktlager 1 • Nicht Umsetzung bzw. Rückbau -Gärprodukttrocknung inkl. Nebenanlagen wie ASL Lager und Biofilter -Gärproduktlager Ø 25,62 m (Innen), Wandhöhe 8,82 m, Bruttovolumen 2.945 m³, hergestellt aus Stahlblech mit Stahlbetonbodenplatte, mit Wetterschutzdach und Abfüllplatz

Errichtung und Betrieb von 7 Windkraftanlagen (WKA) im Windpark Biere

Die Windpark Biere GmbH & Co. KG, Stau 91, 26122 Oldenburg hat beim Salzlandkreis mit Datum vom 10.10.2022 (PE 28.10.2022) die Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 7 Windkraftanlagen (WKA) im Windpark Biere vom Typ Vestas V162-6,2 MW (Nabenhöhe 169 m, Rotordurchmesser 162 m, Gesamthöhe 250 m) in der Gemarkung Biere, Flur 19, Flurstücke 45, 49, 113 sowie Flur 18, Flurstücke 7, 2, 10 sowie den Rückbau von 3 WKA im gleichen Windpark beantragt. Der Vorhabenträger hat auf Grundlage des § 7 Abs. 3 UVPG freiwillig eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Salzlandkreis hat dies als zweckmäßig erachtet. Somit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c) der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

LAPRO_Arten_Biotope_WFS - Naturnaher_Rueckbau - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte-Arten-Biotope und Lebensraumverbund.:LAPRO2009 - Naturnaher Rückbau (Umgestaltungsstrecke)

Pilotprojekt Wasserrückhaltemanagement in der Region Celle - Erprobung kooperativer Ansätze der Wasserrückhaltung zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts im Klimawandel am Beispiel der Region Celle

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Seit 2018 haben sich in der Region Celle die Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundwasserneubildung und Grundwasserstände deutlich gezeigt. Grundwasserabhängige Biotope (Fließgewässer und Landökosysteme) sind in eine extreme Stresssituation geraten. Damit hat sich die Konkurrenzsituation mit Grundwassernutzern und hier insbesondere auch mit der Feldberegnung zugespitzt. Um diese Konkurrenzsituation zu entschärfen, wollen die Flächennutzer und Bewirtschafter in diesem Projekt gestalterisch behutsam im Sinne eines nachhaltigen Managements eingreifen. Immer dort, wo es konfliktfrei möglich ist, soll das anfallende Oberflächenwasser vor Ort zurückgehalten und möglichst dem Grundwasser zugeführt werden. Durch die Rückhaltung von Wasser in sommertrockenen Gräben soll der Oberflächenabfluss reduziert, die Grundwasserneubildung erhöht und der Grundwasserstand ausgeglichener werden. Zudem sollen die Phasen von Grundwasser-Tiefstständen verkürzt werden mit den sich daraus ergebenen positiven Effekten für Feuchtbiotope, Basisabfluss in Fließgewässern etc. sowie für weitere Grundwassernutzer. Damit wird einerseits der Landschaftswasserhaushalt gestützt und andererseits der für Grundwasserentnahmen verfügbare Vorrat erhöht. Durch das Pilotprojekt sollen die konkreten örtlichen Zusammenhänge der Wasserhaushaltskomponenten (Oberflächenabfluss, Grundwasserneubildung, Verdunstung) transparent gemacht und deutlich dargestellt werden. Es wird aufgezeigt, wie mit einfachen technischen Mitteln den Änderungen, die sich aus dem Klimawandel ergeben, entgegengesteuert werden kann. Geplant sind dafür eine Vielzahl von kleinen und kleinsten Maßnahmen in den örtlichen Grabensystemen. Diese verhältnismäßig kleinen Maßnahmen werden durch ein Monitoring (hydrogeologisch, hydrologisch, bodenkundlich, naturschutzfachlich) begleitet, in dem an jeder Maßnahme regelmäßig qualitativ deren Wirksamkeit - individuell an die jeweilige Situation angepasst - überprüft werden soll. An ausgewählten Maßnahmen finden zusätzlich Grundwasser- und Oberflächenwasserstandsmessungen statt, um die Effekte auch quantitativ einschätzen zu können. - Aus Betroffenen Beteiligte machen!?. Dieser Ansatz bedeutet, dass Landwirte ein Teil der vorgeschlagenen Lösungsstrategie für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sind. Das Pilotprojekt soll Landwirten eine Möglichkeit geben, aktiv am Lösungsweg mit zu wirken. Vorgesehen ist es, an landwirtschaftlichen Entwässerungsgräben (Gräben 3. Ordnung, die in den letzten Jahren sommertrockenfallend waren) Staustufen zu installieren, um dadurch einen Wasser-rückhalt und weitergehend auch die Versickerung des Niederschlagswassers ins Grundwasser zu ermöglichen. Als technische Maßnahmen sind geplant: - temporäres Setzen und Betreiben von kleinen Stauanlagen (z. B. einfache Holzbohlenwehre) in Gräben ? i. d. R. in den Wintermonaten und abhängig von der Flächenbewirtschaftung auch darüber hinaus (bis zu ganzjährig) und ggf. Veränderung der Stauhöhe oder - Reduzieren der Unterhaltung (komplett oder in Teilen) in Gräben oder - Anheben von Grabensohlen oder - Rückbau (vollständig oder in Teilen) von Gräben.

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