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Expertise zur Überprüfung des Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmenrechts einschließlich des Förderrechts

Das Projekt "Expertise zur Überprüfung des Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmenrechts einschließlich des Förderrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. In der Expertise wurde geprüft, ob das Sanierungsrecht zur Veranlassung und Steuerung des Stadtrückbaus angewendet werden kann. Als Neuerung empfiehlt sie, ein förmlich festgelegtes Rückbaugebiet in das Städtebaurecht einzuführen. Ausgangslage: Das Städtebaurecht steht nach zehnjähriger gesamtdeutscher Anwendungspraxis vor neuen Aufgaben. Der in den 80er Jahren für die alten Bundesländer prognostizierte Bevölkerungsrückgang tritt nun in den neuen Ländern unter anderen Rahmenbedingungen verschärft zutage. Die Städte in den neuen Ländern sind neben einem enormen Geburtenrückgang auch von Abwanderung ins Umland oder in die alten Bundesländer betroffen. Aber auch in den alten Bundesländern liegen ehemalige Industrieflächen brach und müssen neu geordnet werden. Der demographische und strukturelle Wandel in den Städten führt zu gewandelten städtebaulichen Bedürfnissen und Anforderungen. Während das Städtebaurecht mit seinem hoheitlichen Instrumentarium für die Steuerung von Wachstum gut gerüstet ist, lassen sich die Aufgaben der geordneten Schrumpfung und der Revitalisierung brachgefallener Flächen nur bedingt durch hoheitliche Anordnungen und rechtsförmliche Pläne lösen. Kooperationen zwischen Grundeigentümern und Investoren sind erforderlich. Im Zentrum der Diskussion um Reformvorschläge des Städtebaurechts steht der Stadtrückbau in Gebieten mit einem Überangebot an leerstehenden Wohnungen. Dieses Angebot soll durch Rückbaumaßnahmen (Abriss) in einem ausreichenden Umfang zurückgefahren werden, um den Wohnungsmarkt zu konsolidieren. Hierfür ist die Gemeinde auf die freiwillige Mitwirkung der Eigentümer und Wohnungsunternehmen angewiesen, da diese nach geltendem Recht nicht zum Rückbau gezwungen werden können und es zudem keinen angemessenen Ausgleich für solche Fälle gibt, in denen Abriss und Rückbau auf der einen Seite mit Wertverlust und auf der anderen Seite mit besserer Nachfrage und Wertanstieg verbunden ist. Gefordert wird deshalb die Einführung von so genannten 'Rückbaugebieten' in das Städtebaurecht, in welchem die Eigentümer auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes gezwungen werden können, Abbruch- und Rückbaumaßnahmen durchzuführen. Innerhalb dieses Maßnahmengebietes sollte dann auch ein Wertausgleich unter den Eigentümern stattfinden. Ziele der Expertise: Vor diesem Hintergrund hatte die Expertise den Auftrag zu prüfen, ob das besondere Städtebaurecht in seiner boden- und förderrechtlichen Ausgestaltung noch zeitgemäß ist. Die Expertise liefert Ideen und Vorschläge zur Beantwortung der Frage, was getan werden kann, um das System des besonderen Städtebaurechts in einer für Neuerungen aufgeschlossenen Weise zu perfektionieren. Es wird gezeigt, dass das besondere Städtebaurecht durchaus Lücken aufweist, die sinnvoll geschlossen werden können.

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