Das Projekt "Entwicklung einer mobilen Anlage zur Behandlung von Prozesswässern aus der Schlammbehandlung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft durchgeführt. Die bei der Entwässerung des Klärschlammes anfallenden Prozesswässer stellen immer eine Rückbelastung der Kläranlage hauptsächlich mit Ammonium dar, insbesondere wenn der Schlamm anaerob stabilisiert wird. Die Prozesswässer (Trübwasser, Zentrat, Filtrat) beim Einsatz von mobilen Schlammentwässerungsanlagen fallen diskontinuierlich innerhalb eines kurzen Zeitraumes an, so dass die Rückbelastung hier besonders hoch ist. Die Erfahrung zeigt, dass auch auf Kläranlagen mit simultaner, aerober Stabilisierung beim Einsatz von mobilen Entwässerungsaggregaten die Rückbelastung aus Prozesswässern zu Betriebsschwierigkeiten führen kann, vor allem bei organisch ausgelasteten Anlagen. Die Aufgabenstellung, geeignete Wege zum Umgang mit Schlammwässern zu finden, wird in naher Zukunft noch aktueller werden. Im Hinblick auf die geplante Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist absehbar, dass die Nassschlammausbringung nur noch in wenigen Fällen möglich sein wird. In Baden-Württemberg mit seinen vielen kleinen Kläranlagen wird damit einhergehend der Einsatz von mobilen Klärschlammentwässerungsanlagen zunehmen. Auf diesen Kläranlagen, bei denen seither durch die Nassschlammausbringung keine Rückbelastung durch Prozesswässer auftrat, müssen zukünftig Strategien zum Umgang mit Schlammwässern angewendet werden. Im Hinblick auf diese Anlagen entstand das Vorhaben zur Entwicklung einer mobilen Anlage zur Behandlung von Prozesswässern aus der Schlammbehandlung. Der Gedanke dabei ist, dass gleichzeitig mit der mobilen Schlammentwässerungsanlage eine zweite mobile Anlage zur Behandlung der Prozesswässer eingesetzt wird.