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Wasserbuch anlagenbezogen

Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte) Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Wasserbuch Sachsen - WMS-Dienst

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand. Hinweis: Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben ist der bisherige Dienst vorerst passwortgeschützt.

Wasserbuch Sachsen - REST (ESRI ArcGIS FeatureAccess)

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand. Hinweis: Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben ist der bisherige Dienst vorerst passwortgeschützt.

Ramsar-Gebiet

Feuchtgebiete wie Auenlandschaften, Moore, Seen oder Gebirgsflüsse mit ihren Quellgebieten sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Sie spielen eine wichtige Rolle als Nahrungsquelle und Grundwasserspeicher - auch für den Menschen. Feuchtgebiete tragen unter anderem zur Qualitätserhaltung des Lebensmittels Wasser bei und dienen als natürliche Wasserspeicher und Rückhalteräume für Hochwasser. Die Ramsar-Konvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten mit internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel. Die Konvention ist nach der Stadt Ramsar im Iran benannt, in der 1971 die Verhandlungen zu dem Abkommen stattfanden. Es handelt sich um eines der ältesten und bedeutendsten globalen Naturschutzabkommen.

WFS Ramsar-Gebiet

Feuchtgebiete wie Auenlandschaften, Moore, Seen oder Gebirgsflüsse mit ihren Quellgebieten sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Sie spielen eine wichtige Rolle als Nahrungsquelle und Grundwasserspeicher - auch für den Menschen. Feuchtgebiete tragen unter anderem zur Qualitätserhaltung des Lebensmittels Wasser bei und dienen als natürliche Wasserspeicher und Rückhalteräume für Hochwasser. Die Ramsar-Konvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten mit internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel. Die Konvention ist nach der Stadt Ramsar im Iran benannt, in der 1971 die Verhandlungen zu dem Abkommen stattfanden. Es handelt sich um eines der ältesten und bedeutendsten globalen Naturschutzabkommen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

Integriertes Hochwasserrisikomanagement in Berggebieten: Bewertung sektoraler Interdependenzen, Konflikte und Optionen für Politikkoordination (PoCo FLOOD)

Bedeutung des Projekts für die Praxis: Speziell am Beispiel der drei Sektoren Wasserrückhaltung in Quellgebieten, Landwirtschaft sowie Raumplanung wird deutlich, dass ein Hochwasserrisikomanagement nur in einer engen Zusammenarbeit funktionieren kann. Langfristige Änderungen in der Landbedeckung und der Landnutzung haben Auswirkungen auf den Wasserabfluss und den Wasserrückhalt. Neben Rückhaltebecken und Anlagen von Wasserkraftwerken sind Landwirtschaftsflächen als potentielle Ausgleichflächen von Bedeutung, um wasserabflussspitzen auszugleichen. Im Fall von Landwirtschaftsflächen sind natürlich die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion, auf die Bodenersoion und -kontamination sowie Eingriffe in Landnutzungsrechte in der Analyse zu berücksichtigen (Klaghofer 2003, Neuwirth und Wagner 2010). Zielsetzung: Das Projekt PoCo-FLOOD untersucht die Herausforderungen und Hemmnisse sektoraler Politikkoordination, die sich aus dem gegenwärtigen paradigmatischen Wandel in der Hochwasserpolitik vom Hochwasserschutz zum integrierten Hochwasserrisikomanagement (IFRM) ergeben. Das Projekt wird gegenseitige Abhängigkeiten, Konflikte und Optionen für die Politikkoordination zwischen den Sektoren Hochwasserschutz, Wasser-kraft (Energie), Landwirtschaft und Raumplanung analysieren. Konkrete Ziele: (i) ein besseres Verständnis über die sektoralen Zusammenhänge, die sich aus dem neuen Paradigma des Integrierten Hochwasserrisikomanagements ergeben; (ii) die Schaffung einer Wissens- und Evidenzbasis über die Möglichkeiten und Grenzen von Politikkoordination sowie die Interessenkonflikte, welche einer kohärenteren Hochwasserpolitik entgegen-stehen, (iii) gemeinsam mit Akteuren und Politikvertretern Optionen für eine sektoral koordinierte Hochwasserpolitik zu entwickeln. Das Projekt adressiert diese Ziele durch einen kombinierten Forschungsansatz, der auf interdisziplinärer Forschung und dem Engagement von Entscheidungsträgern und Interessengruppen (Transdisziplinarität) basiert.

Zukunft für das Steinhuder Meer: Seeentwicklungsplan Teil 2 liegt vor

Region Hannover/Naturpark Steinhuder Meer. Weniger Phosphor im See, gezielte Entschlammung, bessere Daten zum Wasserhaushalt und konkrete Maßnahmen an Zuflüssen und Entwässerungssystemen: Der zweite Teil des Seeentwicklungsplans für das Steinhuder Meer liegt vor. Er wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL Leine-Weser), dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und der Region Hannover erarbeitet. Ziel ist es, den größten See Niedersachsens langfristig als Naturraum, Lebensraum und nutzbares Gewässer zu erhalten. Worum geht es im zweiten Teil des Seeentwicklungsplans? Seit 2019 arbeiten das Land und die Region in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen sowie Akteuren aus Naturschutz, Tourismus, Landwirtschaft, Schifffahrt, Fischerei und Wassersport daran, die Nutzungsansprüche an das Steinhuder Meer mit Natur- und Gewässerschutz, Klimawandel, Wasserrahmenrichtlinie und Schlammmanagement zusammenzuführen. Der erste Teil des Seeentwicklungsplans hatte 2022 vorhandene Gutachten, Studien und Daten zum Steinhuder Meer gebündelt. Der zweite Teil baut darauf auf und übersetzt die Grundlagen in konkrete Entwicklungsziele und Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehen die Reduzierung von Nährstoffeinträgen, der Umgang mit Schlamm, das Wasserstandsmanagement, Maßnahmen an Zuflüssen, bessere Datengrundlagen sowie Moor- und Feuchtgebietsentwicklung. Fachlich erstellt wurde der Plan durch das Institut biota. Was sind die wichtigsten Erkenntnisse und Maßnahmen? Der Plan macht deutlich: Um die Zukunft des Steinhuder Meeres zu sichern, reichen einzelne Maßnahme nicht aus. Entschlammung bleibt notwendig, behandelt aber vor allem die Folgen der Belastung. Langfristig entscheidend ist, die Ursachen der Schlammneubildung zu verringern – vor allem die Einträge von Phosphor in den See. Für einen stabileren ökologischen Zustand wird ein Zielwert von maximal 50 Mikrogramm Phosphor pro Liter festgelegt. Das entspricht einer jährlichen Gesamtemission von rund 520 Kilogramm Phosphor. Die modellierten Einträge liegen mit rund 2.000 Kilogramm pro Jahr derzeit fast viermal so hoch. Zur Verringerung der Phosphor-Belastung benennt der Plan konkrete Ansatzpunkte: Am Winzlarer Grenzgraben, über den rund 25 Prozent des jährlichen Phosphor-Gesamteintrags in den See gelangen, soll nordwestlich des Südbachdükers eine offene Einstau-Aue entstehen. Am Großenheidorngraben ist ein schilfbewachsenes Rückhaltebecken vorgesehen. Am Hochmoorgraben sollen nährstoffreiche Abflüsse aus ehemaligen und teils noch aktiven Torfabbauflächen im Toten Moor zurückgehalten werden. Hinzu kommen Maßnahmen an der Oberflächenentwässerung aus Steinhude und Großenheidorn: Ein Retentionsbodenfilter ist bereits in Planung und soll 2028 fertiggestellt werden. Außerdem sollen besonders belastete Einleitstellen durch Messungen identifiziert und direkte Regenwassereinleitungen verringert werden. Auch eine Erweiterung des Regenrückhaltebeckens am Bruchdamm in Steinhude soll geprüft werden. Gezielte Entschlammung bleibt ebenfalls notwendig. Seit 1980 wurden im Durchschnitt jährlich rund 30.000 bis 40.000 Kubikmeter Schlamm entnommen. Die aktuelle mittlere jährliche Schlammneubildung wird auf rund 52.000 bis 64.000 Kubikmeter geschätzt. Solange die Neubildung nicht sinkt, soll sich die Entnahme an dieser Größenordnung orientieren und die Menge damit stabil halten. Der Schlamm soll dort entnommen werden, wo er Nutzung und Unterhaltung besonders beeinträchtigt. Die Bereiche sollen über Vorpeilungen bestimmt werden. Wie wird mit dem Seeentwicklungsplan jetzt weitergearbeitet? Der Seeentwicklungsplan ist der Arbeitsrahmen für die kommenden Jahre. Er ersetzt keine später notwendigen Genehmigungen oder Einzelentscheidungen, dient aber als gemeinsamer fachlicher Fahrplan für die weiteren Schritte. Die prioritären Maßnahmen werden jetzt weiter vorbereitet, Zuständigkeiten geklärt, Fördermöglichkeiten geprüft und Planungen konkretisiert. Der Plan benennt für die einzelnen Maßnahmen jeweils Maßnahmenträger und Kooperationspartner. Die weitere Vorbereitung und Umsetzung erfolgt je nach Zuständigkeit durch ArL Leine-Weser, NLWKN, Region Hannover, Kommunen, Landkreise und weitere Fachpartner. Die Planungsgruppe aus ArL Leine-Weser, NLWKN und Region Hannover bleibt bestehen, begleitet den Prozess und stimmt die weiteren Schritte ab. Die Ergebnisse zeigen auch, dass für ein effektives Management des Wasserhaushalts bessere Daten benötigt werden – etwa zu Zuflüssen, Grundwasser, Wasserstand und möglichen Folgen des Klimawandels. Das NLWKN-Seen-Kompetenzzentrum soll diese Grundlagen gemeinsam mit weiteren Fachstellen verbessern. Der Plan beziffert den dafür notwendigen Aufwand auf rund 450.000 Euro, unter anderem für hydrologische Modelle, Grundwasserdaten und Abflussmessungen an den Zuflüssen. Die Ergebnisse sollen helfen, spätere Entscheidungen zum Wasserstandsmanagement und zur Steuerung des Sees fachlich belastbarer zu treffen. Auch die Entschlammung wird weiter fachlich begleitet. Nach Umsetzung mittelfristiger Maßnahmen soll die Schlammneubildungsrate gutachterlich überprüft werden. Zugleich sollen die verfügbaren Polderkapazitäten fortgeschrieben werden, damit die jährliche Logistik realistisch geplant werden kann. Wie ist der Input der Akteure vor Ort eingeflossen? Die betroffenen Akteure rund um das Steinhuder Meer wurden Anfang des Jahres in die Erarbeitung des Plans einbezogen. Der Entwurf wurde vorgestellt, schriftliche Stellungnahmen wurden geprüft und vertiefende Fachgespräche geführt. Alle Rückmeldungen wurden aber fachlich geprüft und abgewogen. Ein konkretes Ergebnis der Beteiligung ist die erneute fachliche Überprüfung der Tiefensituation. 2019 war das Schlammvolumen im Steinhuder Meer auf rund 14,4 Millionen Kubikmeter geschätzt worden – bei einem Wasservolumen von etwa 40 Millionen Kubikmetern. Erste Zwischenergebnisse der Peilung 2026 zeigen, dass die räumliche Verteilung der Schlammauflagen und die Struktur der Deipen weitgehend unverändert geblieben sind. Zugleich gibt es weite Bereiche mit Zunahme der Schlammmächtigkeit, allerdings auch einige Bereiche mit geringerer Schlammmächtigkeit. Das unterstreicht, dass Sedimentumlagerungen im Steinhuder Meer ein dynamischer Prozess sind. Wo gibt es weitere Informationen? Beide Teile des Seeentwicklungsplan sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Zustand des Steinhuder Meers sind unter www.hannover.de/entwicklung-steinhuder-meer veröffentlicht. Im Herbst wird der Seeentwicklungsplan zudem Thema der Naturpark-Konferenz des Naturparks Steinhuder Meer sein. Dort sollen zentrale Inhalte vorgestellt und die weitere Umsetzung mit Akteur*innen aus der Region diskutiert werden. Worum geht es im zweiten Teil des Seeentwicklungsplans? Was sind die wichtigsten Erkenntnisse und Maßnahmen? Wie wird mit dem Seeentwicklungsplan jetzt weitergearbeitet? Wie ist der Input der Akteure vor Ort eingeflossen? Wo gibt es weitere Informationen?

Erwin Manz „FSC-Zertifizierung sorgt für klimaschützenden und klimaangepassten Wald und macht Handeln der Forstleute transparent“

Nachhaltigkeits-Siegel überprüft, was Forstleute dazu beitragen, um Wälder auch in Zukunft klimaresilient zu machen / Klimaschutzstaatssekretär begleitet FSC-Audit am Forstamt Donnersberg „Wir nehmen den Erhalt unserer Wälder ernst. Damit das nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis gilt, lassen wir die staatseignen Wälder von Rheinland-Pfalz extern begutachten und stellen uns dem kritischen Blick von Auditoren, die jährlich das Einhalten der Nachhaltigkeitsstandards von FSC kontrollieren. Somit stellen wir sicher, dass sich die Forstleute landesweit für klimaresiliente Wälder einsetzen. Bei Landesforsten ist das Wohl unserer Wälder gelebte Praxis. Denn nur wenn wir für den Wald sorgen, sorgt er auch für uns. Damit behördliches Handeln nachvollziehbar ist, legen wir die Karten auf den Tisch – jede und jeder kann in einem Webportal einsehen, wo die Auditoren etwas gutheißen und wo sie etwas bemängeln. Das ist bundesweit das höchste Maß an Transparenz“, so Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz am heutigen Montag bei einem Besuch am Forstamt Donnersberg. Dort begleitete er die Kontrolle eines Zertifizierers. Nachhaltigkeitslabel bescheinigt ökologische und soziale Standards FSC ist ein weltweites Nachhaltigkeitszertifikat für Holz und Holzprodukte. Das Label gibt es weltweit in 89 Ländern und ist damit das am meisten verbreitete Holz-Zertifikat für Nachhaltigkeit. FSC setzt sich für die Mehrung natürlicher Mischwälder mit möglichst heimischen Baumarten, die Schonung des Waldbodens, für den Schutz seltener Arten und Ökosysteme ein. Pestizide, Monokulturen und Kahlschläge sind verboten, auch soziale Standards wie der Arbeitsschutz wird kontrolliert, etwa, ob Schutzkleidung getragen wird, Schulungen stattfinden und beim Fällen von Bäumen auf lockere Äste geachtet wird, die zu gefährlichen Geschossen werden könnten. Bei seinem Besuch am Forstamt Donnersberg begleitete Manz ein FSC-Audit. Dabei lässt sich der Auditor zeigen, wie der Wald vor Ort bewirtschaftet wird. Dazu werden einzelne Waldstücke ausgewählt, die dem Forstamt vorher nicht bekannt sind. Dazu wählte Auditor Gerhard Kuske ein Waldstück mit Douglasien – einer nicht einheimischen Baumart. Diese zeigen massive Absterbeprozesse auf, die Nadeln sind rot, die Kronen kahl. Grund dafür sind Wassermangel und hohe Temperaturen, die den Flachwurzlern ähnlich wie den Fichten zu schaffen machen. Ursprünglich wurden diese vor 65 Jahren gepflanzt. Nun nutzt das Forstamt die entstandenen Lücken, um heimische Baumarten einzubringen. „Mischwälder halten Veränderungen, zum Beispiel durch den Klimawandel oder Schädlinge, besser stand“, so Forstamtsleiter Andreas Grauer. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der FSC-Zertifizierung ist „die Bewertung von Maßnahmen im Wald, die Ermittlung negativer Auswirkungen und deren Minderung durch effektive Maßnahmen“, wie das Kriterium heißt – oder vereinfacht ausgedrückt: Was wird beispielsweise unternommen, um mehr Wasser im Wald zu halten, damit er besser vor Hochwasser schützen und gleichzeitig selbst besser mit Wasser versorgt wird? Hier zeigte Forstamtsleiter Andreas Grauer, wie eine geschickte Wegearchitektur helfen kann, dass Wasser besser in den Wald zu leiten. So kann beispielsweise das Wasser in Mulden am Wegesrand in den angrenzenden Waldbestand gezielt abgeleitet werden, wo es wieder versickert, statt gebündelt und mit voller Wucht ins Tal zu schießen. „Die Mulden sind Kernbestandteil unseres Wassermanagements, so unterstützen wir die Grundwasserbildung und reduzieren die Hochwassergefahr. Gleichzeitig bilden die Mulden ein perfektes Habitat Amphibien wie den Springfrosch oder Erdkröten und andere Tiere, etwa Libellen“, so der Forstamtsleiter. Klimawandelbedingt fielen immer mehr kleine Gewässer trocken. Da sich durch den zu den Mulden hin abfallendem Weg, mehr Wasser sammeln kann, trocknen diese weniger schnell aus. „Ohne Wälder hätten wir weniger Grundwasser, weniger Klimaschutz, weniger Hochwasserschutz und weniger Erosionsschutz, deshalb ist es so wichtig, dass wir Maßnahmen ergreifen, um möglichst viel Wasser im Wald zu halten. Denn der wirkt wie ein Schwamm und gibt das Wasser nur nach und nach ab. So kann Wasser besser versickern, die Grundwasser Vorräte füllen und Pflanzen versorgen, statt oberirdisch – und damit weitestgehend ungenutzt – abzufließen“, so der Klimaschutzstaatssekretär. Mit dem Auditor wurde zudem diskutiert, ob das angedachte Projekt „Leischbach“ wasserbaulich und ökologisch nachhaltig umgesetzt werden kann. Mit dem Projekt soll die Hochwassergefahr am Leischbach durch die Ausgestaltung eines Retentionsbeckens sowie der Umgestaltung der Gewässersohle reduziert werden. Bislang standen auf der Fläche Douglasien, die klimawandelbedingt ausgefallen sind. Nun soll hier ein Polder entstehen, der geflutet werden kann. Das Projekt steckt noch in einer sehr frühen Planungsphase so kann von Beginn an auf die Expertise des Auditors zurückgegriffen werden. „Ich bin stolz, dass in Rheinland-Pfalz alle Wälder in Landesbesitz FSC-zertifiziert sind. Insgesamt sind dies 213.200 Hektar landeseigener Wald, auf denen nachweislich nachhaltig gewirtschaftet wird. Dies ist keine Selbstverständlichkeit, wie der Blick in andere Bundesländer zeigt“, so Manz. Hintergrund Unter www.audit.fsc.wald.rlp.de ist öffentlich einsehbar, zu welchem Ergebnis die Auditorinnen und Auditoren wann und bei welchem Forstamt gekommen sind. Filter erleichtern die Suche nach Ort, Datum und nach Art der Feststellung, also ob es sich um einen Beobachtungsfall oder eine größere Abweichung handelt. Auch Best-Practice-Beispiele werden hier veröffentlicht. Dabei wird jeweils ein Foto samt Geo-Daten und einer kurzen Beschreibung in das Portal eingestellt. Grundlage dafür ist eine georeferenzierte App, die alle Auditorinnen und Auditoren stets dabei haben, um sich vor Ort Notizen zu machen. Einfache Abweichungen vom Standard müssen binnen eines Jahres, schwerwiegende binnen einer Frist von drei Monaten behoben werden. Wird in zu hohem Maße oder zu oft gegen den Standard verstoßen, kann die Aberkennung des FSC-Zertifikats folgen. Das Holz kann dann entsprechend nicht weiter höherwertig vermarktet werden. Der Forest Stewardship Council (FSC) entstand aus einer Initiative von Umweltverbänden und Menschenrechtsorganisationen 1990 in Kalifornien. Die Gründungsveranstaltung des FSC International fand im Oktober 1993 in Toronto/ Kanada statt, im Rahmen der Folgeprozesse nach der UN-Konferenz „Umwelt und Entwicklung“ in Rio de Janeiro.

Microsoft Word - 2025_05_23_END_2. Förderaufruf KLIMA III.docx

Information über den Start eines Förderprogramms im EFRE 2021-2027 Sachsen-Anhalt KLIMA III vom 26. Mai 2025 Zielsetzung Das Ziel der Maßnahme ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z. B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern. Fördergegenstand Gefördert werden: 1 nichtinvestive und investive Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen. Diese sollen zur Stärkung der Infrastrukturen und bestehenden Systeme gegen die jeweiligen Folgen des Klimawandels beitragen und die Risikovorsorge und das Risikomanagement verbessern 1.1 Nichtinvestive Maßnahmen können Konzepte und Planungen für die Klimafolgenanpassung einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements sein. Dazu zählen insbesondere Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Machbarkeitsstudien, (einschließlich der Datenerhebung, kartographischen Darstellung und Veröffentlichung) sowie Hitzeaktionspläne. 1.2 Investive Maßnahmen werden im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur nachhaltigen und integrativen Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der „Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel“ stehen. Gefördert werden können insbesondere: a) die Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen und Gewässer, b) die Gebäudeverschattung oder sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden, c) die passive Kühlung von Gebäuden, d) eine Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung, auch in Kombination mit der Entsiegelung von wärmespeichernden Flächen und e) im Zusammenhang mit den Nummer 1.2 Buchst. a) und b) die Neupflanzung von klimaangepassten Strauch- und Baumarten. 2 nichtinvestive und investive Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Konzepte und Planungen im Zusammenhang mit der „Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel“ und den Themenfeldern der „Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen- Anhalt“. Durch die Zuwendung sollen die Kommunen bei der Entwicklung von Konzepten und Planungen sowie der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Maßnahmen sollen Infrastrukturen und bestehende Systeme widerstandsfähiger gegen die jeweiligen Folgen des Klimawandels aufstellen und Risikovorsorge und - management verbessern. 2.1 Nichtinvestive Maßnahmen können Konzepte und Planungen sein, zum Beispiel für: a) die Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Veränderungen unter anderem für den Hochwasserschutz, Starkniederschläge, Sturzfluten und Erosion, b) die Durchführung von Hochwasserschutz- und Starkregenaudits, c) die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, d) die Alarm- und Einsatzplanung der Wasserwehr oder die Einbindung digitaler Systeme (zum Beispiel „Interaktive Gefahrenkarte für den kommunalen Hochwasserschutz – INGE“ oder das Flutinformations- und Warnsystem FLIWAS 3) und e) die Öffentlichkeitsarbeit zur Risikovorsorge, Eigenvorsorge und Umweltbildung im Zusammenhang mit Vorhaben gemäß Nummer 2.1 Buchst. a. 2.2 Investive Maßnahmen umfassen a) Beschaffungen zur Verbesserung des mobilen Hochwasserschutzes und notwendiger Ausrüstung auf Basis von bereits bestehenden Konzepten und Planungen, insbesondere: 1. die Beschaffung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schutzsystemen gegen Starkregen- und Hochwassergefahren und 2. die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel. b) Baumaßnahmen zum Zwecke der Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes und des Starkregenrisikomanagements sowie zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimabedingte Veränderungen (zum Beispiel Erosionen, auf Basis von bereits bestehenden Konzepten und Planungen), insbesondere: 1. die Errichtung kommunaler Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, 2. die Errichtung von Lagern zur Unterbringung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schutzsystemen des Hochwasserschutzes als Teil einer Gesamtmaßnahme im Zusammenhang mit der Förderung gemäß Nummer 2.2 Buchst. a) Nr. 1, einschließlich erforderlicher Verlade- und Transporttechnik, 3. Baumaßnahmen an kommunalen Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, einschließlich des hochwassergerechten Umbaus sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen, 4. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens in den Einzugsgebieten der Gewässer zweiten Ordnung sowie die Schaffung von Möglichkeiten zum Wasserrückhalt bei oder nach Starkniederschlägen und damit verbundenen Erosionen (zum Beispiel Verwallungen, Rückhaltebecken, Wasserspeicher), 5. Maßnahmen zur Herstellung neuer Gewässer, zur Wiederherstellung ehemals vorhandener Gewässer sowie zur wesentlichen Umgestaltung von Gewässern zweiter Ordnung für den Hochwasserschutz als Anpassung an die Folgen des Klimawandels, 6. der Erhalt und Ausbau des dezentralen Rückhaltes und Versickerung von Niederschlagswasser, 7. die Herstellung von anderen Anlagen zur Starkregenaufnahme und Wasserentnahme im Bedarfsfall, 8. eine Hangbepflanzung zur Stabilisierung gegen Erosion und Auswaschung bei Starkregen oder Sturzfluten und 9. der notwendige Erwerb von Grundstücken bis höchstens 10 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Land Sachsen-Anhalt. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt für Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Effektivität des Vorhabens, Wirkungskreis des Vorhabens, Umsetzbarkeit des Vorhabens und Klimaverträglichkeit. Die Vorhabenauswahl erfolgt für Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Schadenspotential geschützte Einwohner, Wirkungskreis des Vorhabens, wasserwirtschaftlichen Effekte, Umsetzbarkeit des Vorhabens und Klimaverträglichkeit. Einzureichende Unterlagen Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Sachsen-Anhalt KLIMA III (ib- sachsen-anhalt.de). Beginn und Ende des Antragsverfahrens Anträge können ab dem 26.05.2025 bis spätestens zum 30.06.2025 eingereicht werden. Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen in Höhe von 11,5 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung, davon 3,3 Millionen Euro für den Teilbereich Klimawandelresilienz und 8,2 Millionen. EUR für den Teilbereich Starkregenrisikomanagement.

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