Das Projekt "Bewertung der Sammelkategorien hinsichtlich ihrer Eignung zur stofflichen Verwertung sowie die Auswirkungen von Mobilitäts- und Technikveränderungen auf die Verteilung und Zusammensetzung in den Sammelkategorien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. a) Bis 2023 macht die KOM neue Vorgaben zu Art.21 ARRL. Eine dieser Vorgaben könnte die Festlegung einer quantitativen Zielvorgabe für die Aufbereitung von Altöl und andere Maßnahmen zur Förderung der Aufbereitung von Altöl betreffen. Für die Bewertung einer Aufbereitungsquote ist die Überprüfung der bestehenden Sammelkategorien nach ihrer Tauglichkeit zur Aufbereitung erforderlich. Das BMU und das UBA begleiten das Vorhaben fachlich und nutzen die Erkenntnisse für die Unterstützung der KOM bei der Entwicklung von Vorgaben für die Aufbereitung von Altöl sowie der ggf. folgenden Überarbeitung der Altölverordnung. Die stoffliche Verwertung von Altöl dient dem Ressourcenschutz, zugleich muss jedoch sichergestellt werden, dass keine unerwünschten negativen Effekte wie Schadstoffanreicherungen oder -freisetzungen im Kreislauf erfolgen. Aufgrund des technischen Fortschritts und der Veränderungen der Zusammensetzung des Altöls sowie den Sammelkategorien ist eine Überprüfung in regelmäßigen Zeitabständen anhand von einheitlichen Vorgaben erforderlich. Auch für die Festlegung, welche Altöle in Verbindung mit den technischen Möglichkeiten zur Aufbereitung geeignet sind, sind einheitliche Vorgaben heranzuziehen.