The risk assessment of pesticide residues in food is a key priority in the area of food safety. Most jurisdictions have implemented pre-marketing authorization processes, which are supported by prospective risk assessments. These prospective assessments estimate the expected residue levels in food combining results from residue trials, resembling the pesticide use patterns, with food consumption patterns, according to internationally agreed procedures. In addition, jurisdictions such as the European Union (EU) have implemented large monitoring programs, measuring actual pesticide residue levels in food, and are supporting large-scale human biomonitoring programs for confirming the actual exposure levels and potential risk for consumers. The organophosphate insecticide chlorpyrifos offers an interesting case study, as in the last decade, its acceptable daily intake (ADI) has been reduced several times following risk assessments by the European Food Safety Authority (EFSA). This process has been linked to significant reductions in the use authorized in the EU, reducing consumers exposure progressively, until the final ban in 2020, accompanied by setting all EU maximum residue levels (MRL) in food at the default value of 0.01 mg/kg. We present a comparison of estimates of the consumerââą Ìs internal exposure to chlorpyrifos based on the urinary marker 3,5,6-trichloro-2-pyridinol (TCPy), using two sources of monitoring data: monitoring of the food chain from the EU program and biomonitoring of European citizens from the HB4EU project, supported by a literature search. Both methods confirmed a drastic reduction in exposure levels from 2016 onwards. The margin of exposure approach is then used for conducting retrospective risk assessments at different time points, considering the evolution of our understanding of chlorpyrifos toxicity, as well as of exposure levels in EU consumers following the regulatory decisions. Concerns are presented using a color code, and have been identified for almost all studies, particularly for the highest exposed group, but at different levels, reaching the maximum level, red code, for children in Cyprus and Israel. The assessment uncertainties are highlighted and integrated in the identification of levels of concern. © 2022 by the authors.
Das Projekt "Bestandsaufnahme zur Rückstandsproblematik sowie zu Ergebnissen von Versuchen zur biologischen Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sachsen-Anhalt, Dezernat Pflanzenschutz durchgeführt. Ziel des Projektes ist eine Bestandsaufnahme zur Rückstandssituation in Arznei- und Gewürzpflanzen als Grundlage für die Festsetzung einer praktikablen Rückstandshöchstmenge im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Paragraph 18 PflSchG sowie die Erfassung von Ergebnissen aus Versuchen zur biologischen Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln in Arznei- und Gewürzpflanzen als Voraussetzung für die zu erwartende Umstellung der Antragstellung von Papier auf elektronische Medien. Arbeitsplan: 1. Bestandsaufnahme zur Rückstandssituation 2. Erfassung von Ergebnissen zur biologischen Wirksamkeit. Zum Ende des Projektablaufs soll in Zusammenarbeit mit der BBA eine verlässliche Datenbank zur Verfügung stehen, die den Nutzern einen Zugriff und eine schnelle Recherche über Ergebnisse der Prüfung der biologischen Wirksamkeit und des Rückstandsverhaltens von Pflanzenschutzmitteln in geprüften Anwendungsgebieten ermöglichen. Sie wird den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene zur Verfügung stehen. Darüber hinaus dient sie dazu, notwendige Untersuchungen und Versuche zur Klärung noch offener Lücken zu veranlassen und Grundlage für die Erarbeitung von Anbauempfehlungen sein.
Das Projekt "Erfassung der tatsächlichen Belastung ausgewählter wichtiger Lebensmittel tierischer Herkunft mit antibiotisch wirksamen Rückständen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit durchgeführt. Werden Lebensmittel liefernde Tiere aus kurativen oder prophylaktischen Gründen mit Tierarzneimitteln behandelt, können Rückstände dieser Arzneistoffe in den von diesen Tieren gewonnenen Lebensmitteln zurückbleiben. Bisher in Bayern vorliegende Angaben zu Antibiotikarückständen in tierischen Lebensmitteln stammen im Wesentlichen aus Untersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans oder aus Monitoringprojekten. Da in diesen Systemen jede Probe nur auf eine kleine, vorher definierte Auswahl von Stoffen oder nur auf einen Einzelrückstand untersucht wird, kann aus diesen Daten kein gesicherter Rückschluss auf die tatsächlich vorhandene Belastung der Verbraucher abgeleitet werden. Ziel des Projektes ist es, erstmals belastbare Daten zur Gesamtbelastung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit antibiotisch wirksamen Rückständen zu erheben. Hierzu sollen in ausgewählten Lebensmitteln (Rind-, Schweine-, Hähnchen- und Entenfleisch sowie Eier, Milch, Honig) verschiedener Herkünfte die Rückstände aller relevanten Antibiotika (80 - 100 Einzelstoffe) erfasst werden. Vorhandene Multimethoden sind dazu auf ihre Verwendbarkeit in Bezug auf die Vielzahl der chemisch sehr unterschiedlichen Stoffe zu testen und gegebenenfalls anzupassen. Soweit technisch ohne erheblichen Aufwand möglich, sollen Rückstände auch unterhalb geltender Höchstmengen erfasst werden.
Das Projekt "Entwicklung und Erprobung einer kathodischen Nano-Filtrationsmembran für die reduktive Behandlung und Filtration von wasserunlöslichen Farbstoffen und Farbpigmenten zur Aufbereitung von Textilabwasser mit dem Ziel der Wasserkreislaufführung sowie..." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Wuppertal, Fachgruppe Chemie und Biologie, Arbeitsgruppe Analytische Chemie durchgeführt. Mit einem neuartigen Verfahren sollen im Abwasser der Färberei und Druckerei enthaltene Farbmittel, lösliche wie dispergierbare oder unlösliche Farbmittel in zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schritten zunächst reduktiv und dann oxidativ behandelt werden. Zu diesem Zweck soll eine Anlage entwickelt werden, die aus einer Elektrolysezelle und einer anschließenden Oxidationskammer besteht. In der Elektrolysezelle werden die Farbstoffe kathodisch reduziert. Die Reduktion hat das Ziel Azofarbstoffe, Anthrachinonfarbstoffe und Pigmente in eine wasserlösliche Form zu überführen. Infolge der Spaltung der Azofarbstoffe entstehen Produkte mit kleinerem Molekulargewicht. Vermutlich werden aromatische Amine gebildet, deren Hydrophilie im Vergleich zum Dispersionsfarbstoff deutlich größer ist.Die erhöhte Wasserlöslichkeit der Produkte ist entscheidend für die Wirksamkeit bzw. Wirtschaftlichkeit der anschließenden oxidativen Behandlung, die in homogener Phase weitaus effektiver abläuft. Der selektive Transfer der löslichen Produkte in die Oxidationskammer soll über einen Filtrationsprozess mit einer Ultra- bzw. Nanofiltrationsmembran erfolgen. Die Membran hält die dispers gelösten Farbstoffpartikel zurück. Zur Optimierung des Filtrationsprozesses und der Elektrolyse soll die Elektrolyse direkt an der Membran stattfinden. Zu diesem Zweck muss eine elektrisch leitende Membran entwickelt werden, an der gleichzeitig die kathodische Reduktion und der Filtrationsprozess ablaufen können. Bei dem Filtrationsprozess kommt es zu einer Anreicherung der Farbstoffpartikel an der Membran bzw. der Kathodenoberfläche. Auf diese Weise gelangt der Farbstoff in unmittelbaren Kontakt mit der Kathode, so dass der Elektronenübertrag auf das Substrat erleichtert wird.Bei der Entwicklung der Membran muss berücksichtigt werden, dass diese bei einem dauerhaften Einsatz in einer Abwasserbehandlungsanlage stabil gegenüber den elektrochemischen Vorgängen, höheren Drücken und der Katholytzusammensetzung ist.Ein weiteres Projektziel ist die Strukturaufklärung der Reduktions- und Oxidationsprodukte. Dazu werden im wesentlichem zwei Analysensysteme verwendet. Mit dem schon im Projekt OXITEX erfolgreich eingesetzten LC-QTOF können höhermolekulare bzw, wasserlösliche Produkte anhand der gemessenen Präzisionsmassehinsichtlich ihrer Summenformel und ggfs. Struktur chara.kterisiert werden. Kleinere unpolare Verbindungen werden mittels GCxGC-(TOF)MS erfasst. Hier ist eine Identifizierung der über Elektronenstoßionisierten Analyten mit umfangreichen Datenbanken bzw. Vergleichssubstanzen möglich. Die ermittelten Strukturen sollen Aufschluss über den Reaktionsverlauf geben. So soll z.B. die Frage geklärt werden, ob die Reduktion in höheren Konzentrationen Zwischenprodukte liefert, oder ob ein weitergehender bzw.unspezifischer Abbau vorliegt. Auch die Annahme, dass infolge der Reduktion aus Azoverbindungen vorwiegend aromatische Amine entstehen, soll untersucht werden.
Das Projekt "Chemische Mittelprüfung - Produktchemie, Verbleib und Verhalten von PSM in der Umwelt und Rückstände auf Lebensmitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsanstalt Agroscope, Changins-Wädenswil ACW Changins durchgeführt. 1. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zum Schutz von Kulturen gegen Schaderreger und zur Erhaltung der Qualität von Erntegütern ist auch in Zukunft unverzichtbar. Um mögliche Gefährdungen, die ein solcher Einsatz mit sich führen kann, abzuwenden oder zu minimieren, werden im staatlichen Zulassungsverfahren zur Prüfung von PSM detaillierte Sicherheits- und Nutzen-Risiko-Abwägungen vorgenommen. Die chemische Mittelprüfung bearbeitet dabei die vorwiegend chemischen Fragestellungen im Verfahren: Produktchemie (wertbestimmende Eigenschaften von Wirkstoffen und Zubereitungen); Umweltverhalten (Verbleib und Verhalten des Wirkstoffs in der Umwelt); Rückstande (Metabolismus von PSM-Wirkstoffen und Bildung von Rückständen auf Erntegütern). 2. Die Überprüfung der PSM-Produkte auf dem Markt obliegt grundsätzlich den Kantonen. Um ein koordiniertes und wirksames Vorgehen zu erreichen, werden Marktkontrollen zwischen BLW und den Kantonen abgesprochen und in Zusammenarbeit mit ACW durchgeführt. 3. Im Zuge der Umsetzung der neuen Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) werden auch bereits zugelassene PSM-Wirkstoffe und Produkte reevaluiert, wobei Reregistrierung von Produkten, gezielte Überprüfung von Wirkstoffen sowie Harmonisierung der Rückstandshöchstgehalte mit der EU Expertisen in allen drei Beurteilungsbereichen erfordern. 4. Bei Mittelprüfung und Reevaluation werden nationale und internationale Gesetze und Übereinkommen angewendet resp. vollzogen, u.a. das Landwirtschaftsgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Lebensmittelgesetz und der FAO Code of Conduct (wertbestimmende Eigenschaften von PSM und Umweltverhalten). Dabei ist es wichtig, die internationalen Entwicklungen im Bereich der PSM-Beurteilung und Zulassung zu verfolgen und Erfahrungs- und Wissensaustausch, insbesondere mit europäischen Kollegialbehörden, aufrechtzuerhalten.
Das Projekt "PSM: Produktechemie und Beurteilung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bezueglich Auswirkungen auf die Umwelt und Rueckstaenden auf Lebensmitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Agroscope FAW Wädenswil, Eidgenössische Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau durchgeführt. Produktchemie: Sicherstellen, dass die im Handel befindlichen Produkte bewilligungskonform sind. Zusammenfassung der Beurteilungen in Berichten und nachvollziehbare Steuerung des Fortgangs der Pruefung. Umweltpruefung: Definition der Art und Weise des sicheren Einsatzes eines Produktes und Minimierung der Umweltgefaehrdung durch Pflanzenschutzmittel auf Boden, Wasser und Luft. Die Wirkstoffrueckstaende auf den Ernteguetern oder auf Lebensmitteln duerfen nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen vorhanden sein. Diese erlaubten Konzentrationen (Toleranzen) werden durch das BAG in intensiver Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Bewilligungsbehoerde fuer Pflanzenschutzmittel festgelegt. Aktive zeitliche und inhaltliche Abstimmung der biologischen Pruefungen mit den anderen Beurteilungs- und Pruefbereichen (technisch-wissenschaftliche Koordination).
Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Parathion Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären. Bei Parathion (auch: Parathionethyl oder Thiophos) handelt es sich um eine gelbe, knoblauchartig riechende Flüssigkeit, die im Wasser nach unten sinkt. Auch die Dämpfe sind schwerer als Luft. Es hemmt das vom Nervensystem benötigte Enzym Acetylcholinesterase und ist als lebensgefährlich beim Einatmen und Verschlucken eingestuft. Auch bei Hautkontakt ist es giftig. Das IARC Monographs-Programm listet Parathion in der Gruppe 2B als Stoff , der bei andauernder Exposition möglicherweise krebserzeugend für Menschen ist. Es ist außerdem sehr giftig für Wasserorganismen, auch mit langfristiger Wirkung (H410), und stark wassergefährdend. Aufgrund der verschiedenen schwerwiegenden Gefahren für Mensch und Umwelt, die von E 605 ausgehen, gibt es Verbote zum Inverkehrbringen in Bedarfsgegenständen sowie festgelegte Rückstandshöchstmengen an verschiedenen Lebensmitteln und klare rechtliche Vorgaben zur Lagerung des Stoffes. Außerdem gilt ein Geringfügigkeitsschwellenwert von 0,005 µg/l für das Grundwasser sowie ein Jahresdurchschnittswert von 0,005 µg/l als Umweltqualitätsnorm für sowohl Fließgewässer und Seen als auch Übergangs- und Küstengewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Einsatzkräfte die Einhaltung dieser Grenzwerte zum Schutz von Mensch und Umwelt unterstützen. Wie schützen Einsatzkräfte sich selbst und die Umwelt? Aufgrund der toxischen Wirkung ist bei Einsätzen in Anwesenheit von Parathion der Eigenschutz extrem wichtig. Einsatzkräfte sollten insbesondere auch zum Schutz der Haut Körperschutzform 3 nach FWDV 500 tragen. Der AEGL2-Wert für 4 h liegt mit 0,96 mg/m 3 etwa im Bereich von Quecksilberdampf (0,67 mg/m³). Da Parathion-Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten tiefergelegene Bereiche gemieden werden. Ein Eindringen der Chemikalie in Kanalisation und Gewässer muss aufgrund der hohen Giftigkeit gegenüber Wasserorganismen mit allen verfügbaren Maßnahmen verhindert werden. Als Bindemittel können trockener Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit oder Ölbinder eingesetzt werden. Geeignete Abdichtmaterialien sind unter anderem Butyl-, Chlor- oder Fluorkautschuk sowie PTFE. Und wenn es brennt? Im Falle eines Parathion-Brandes kommt es zur Freisetzung von giftigen Gasen, Schwefeldioxid oder Phosphoroxiden. Ein Wasser-Sprühstrahl ist zum Löschen zwar geeignet, jedoch muss das Löschwasser aufgrund der großen Umweltgefahr aufgefangen werden. Alternativ können auch Trockenlöschmittel zum Einsatz kommen. Sofern dies gefahrlos möglich ist, sollte man das Feuer am besten ausbrennen lassen. Grundsätzlich sollte Parathion nicht mit brennbaren Stoffen oder Oxidationsmitteln zusammengelagert und von Zündquellen ferngehalten werden. Die Entsorgung muss in einer genehmigten Anlage mit geeignetem Verbrennungsofen erfolgen. Die Gefahrstoffschnellauskunft Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
Fipronil-Rückstände in Eiern durch belastetes Desinfektionsmittel In Millionen Eiern aus den Niederlanden wurden Rückstände des Insektizids Fipronil nachgewiesen. Nach vorliegenden Erkenntnissen sind diese Rückstände auf Belastungen des Desinfektionsmittels Dega-16, welches mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel versetzt war, zurückzuführen. Auch in einigen Betrieben Niedersachsens kam Dega-16 zum Einsatz. Die Belastung der hier erzeugten Eier wird geprüft. Fipronil (5-Amino-1-(2,6-dichloro-alpha,alpha,alpha-trifluorparatolyl)-4-trifluormethylsulfinylpyrazol-3-carbonitril) ist eine organische Chemikalie, die neben Kohlenstoff und Wasserstoff auch Fluor-, Chlor-, Schwefel- und Stickstoffatome enthält. Das Insektizid ist entsprechend der Biozidverordnung als Schädlingsbekämpfungsmittel gegen Insekten, Milben und andere Arthropoden ( Gliederfüßer ) zugelassen. Fipronil ist als Gefahrstoff eingestuft. Der Wirkstoff ist giftig beim Einatmen, bei Hautkontakt und Verschlucken und führt zur Schädigung von Organen. Auf Wasserorganismen wirkt Fipronil sehr giftig. Zudem ist Fipronil auch als Gefahrgut ( UN -Nummer 2588) eingestuft. Für den Transport im öffentlichen Raum sind die entsprechende Kennzeichnung und Verpackung zu beachten. Diese und weitere Informationen zu rechtlichen Regelungen zum Stoff , z.B. Rückstandshöchstgehalte in Lebens- und Futtermitteln (VERORDNUNG (EG) Nr. 396/2005), finden sich bei der öffentlichen Datenbank GSBLpublic des UBA und bei der europäischen Chemikalienagentur . Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamen zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.gsbl.de bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
Nachhaltigkeit im Lebensmittelmarkt Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) engagiert sich mit verschiedenen Aktivitäten für den Umwelt- und Klimaschutz. Eine ganzheitliche Strategie aber fehlt, viele Bereiche, z.B. Überdüngung und die Umweltauswirkungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder durch die Tierhaltung, werden noch nicht ausreichend berücksichtigt. Dies zeigt ein aktueller Bericht des Umweltbundesamts (UBA). Produktion und Konsum von Lebensmitteln verursachen massive Umweltbelastungen, sind weltweit gesehen verantwortlich für 60 Prozent des Verlustes an Tier- und Pflanzenarten und für 24 Prozent der Treibhausgasemissionen. Außerdem stehen sie in engem Zusammenhang mit den – teilweise bereits überschrittenen – planetaren Grenzen. Der UBA -Bericht „ Nachhaltiger Handel(n)?! “ untersucht die Nachhaltigkeitsinitiativen von neun großen deutschen Lebensmitteleinzelhändlern. Der LEH spielt eine entscheidende Rolle für die Nachhaltigkeit von Lebensmitteln: Er übt einerseits durch sein Angebot an Lebensmitteln einen großen Einfluss auf die Konsumentscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher aus und ist mitverantwortlich dafür, ihnen eine nachhaltige Ernährung zu ermöglichen. Andererseits nimmt er durch seine Sortimentsgestaltung Einfluss auf die Erzeuger-, Liefer- und Herstellerbetriebe und darauf, welche Lebensmittel produziert werden. Vor allem mit Bio-, vegetarischen und veganen Lebensmittelangeboten, zum Großteil in Eigenmarken, trägt der LEH demnach dazu bei, Umweltbelastungen im Ernährungsbereich zu reduzieren und unterstützt gleichzeitig Verbraucherinnen und Verbraucher beim nachhaltigeren Konsum. Auch die einheitliche Tierwohl-Kennzeichnung bei einigen Fleischprodukten sowie die Initiative Tierwohl sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus gibt der LEH an, mit zahlreichen Projekten Landwirtinnen und Landwirte zum Beispiel bei der Umstellung auf ökologischen Landbau und durch die Vermarktung von regionalen Produkten zu unterstützen. Gleichzeitig werden einige wichtige Problemfelder noch gar nicht berücksichtigt oder sie werden auf bestimmte Teilaspekte reduziert. So steht etwa beim Thema Pflanzenschutzmittel der Schutz der Bienen im Vordergrund, die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft, in Böden und Gewässern werden hingegen nicht thematisiert. Auch das Problem der teils massiven Überdüngung in vielen Gebieten wird nicht erfasst, ebenso wenig wie die Umweltauswirkungen der intensiven Tierhaltung für die Produktion tierischer Lebensmittel. Vergleicht man die Einkaufskriterien der Unternehmen mit den gesetzlichen Vorgaben, zeigt sich außerdem, dass aufgrund des mangelhaften Vollzugs die Umsetzung mancher gesetzlichen Anforderungen nicht immer eingefordert wird (z.B. wird die Angabe über das Fangschiff zur Rückverfolgbarkeit von Fischprodukten nicht flächendeckend gemacht oder trotz des Amputationsverbotes bei Nutztieren werden die Ringelschwänze der Ferkel kupiert). Generell zeigt die Untersuchung auch, dass einige Aussagen der Konzerne nicht nachvollziehbar oder wenig konsequent sind. So wird zum Beispiel beim Thema Pflanzenschutzmittel suggeriert, dass durch die Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel die Umwelt entlastet wird, was nicht zwangsläufig der Fall sein muss. Welche Wirkstoffe statt ausgeschlossener Stoffe zum Einsatz kommen, bleibt ebenfalls unklar. Thema Tierwohl: Die vom LEH eingeführte Kennzeichnung ist grundsätzlich begrüßenswert, allerdings gilt sie nur für Schweine und auch nur für verpacktes Frischfleisch, trägt also nicht im wünschenswerten Umfang zur Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei. Auch beim Thema Artenschutz von Meerestieren wird aus Sicht des UBA unklar kommuniziert, denn einige Unternehmen erkennen ausschließlich jene Bestände als gefährdet an, die in der Weltnaturschutzunion IUCN als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft sind, nicht aber diejenigen, die als „stark gefährdet“ oder „gefährdet“ gelten. Kein Unternehmen befasst sich mit den Umweltauswirkungen von mit dem Flugzeug transportierten oder im beheizten Treibhaus produzierten Lebensmitteln. Auch wird der Begriff „regional“ sowohl für Produkte aus dem Umland als auch für regionale Spezialitäten verwendet – ungeachtet der Transportwege. Generell wird aus Sicht des Umweltbundesamts (noch) kein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, Verbesserungen aus Umweltsicht werden nur für einzelne Produkte oder Produktgruppen erzielt und diese von anderen Aktivitäten wie zum Beispiel Werbung für nicht nachhaltige Produkte konterkariert. Gefragt ist auch die Politik: Gesetzliche Vorgaben sollten strenger überwacht und Verstöße konsequenter geahndet werden. Außerdem müssen ressortübergreifende Kriterien für nachhaltigen Konsum im Ernährungsbereich entwickelt werden. Handlungsbedarf besteht aus Sicht des UBA auch im Bereich Nachhaltigkeitssiegel, hier müssen Transparenz und Glaubwürdigkeit der verschiedenen Siegel erhöht werden. So könnten zum Beispiel die Ministerien ( BMZ , BMEL , BMJV und BMU ) ein gemeinsames Portal für Nachhaltigkeitslabel entwickeln, anstelle verschiedener eigener mit teils unterschiedlichen Aussagen zu den einzelnen Labels. Hintergrund zur Studie: Der Bericht untersucht neun Unternehmen (ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland, Lidl, Netto Marken-Discount (Netto), PENNY, real und REWE), die zusammen einen Umsatzanteil von zwei Drittel am Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland ausmachen. Untersucht wurden die Nachhaltigkeitsaktivitäten anhand von neun Aspekten aus dem nationalen Programm für Nachhaltigen Konsum der Bundesregierung , die für eine aus ökologischer Sicht nachhaltige Ernährung relevant sind. Darunter sind zum Beispiel der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln sowie die Vermarktung von Bio-Lebensmitteln. Die Grundlage bilden unter anderem die öffentlich zugänglichen Meldungen und Berichte der neun Unternehmen bis zum Stichtag 31.05.2019, die für die Untersuchung ausgewertet wurden. Ziel war es, einen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten des LEHs zu geben sowie Fortschritte und Defizite zu ermitteln. Der Bericht soll auch als Grundlage für weitere Arbeiten des UBA dienen. Der Bericht stützt sich im Wesentlichen auf Aussagen und Informationen der Unternehmen selbst. Im nächsten Schritt sollten nun wissenschaftlich abgeleitete Bewertungsmaßstäbe entwickelt werden, die eine objektive Beurteilung und Analyse der Maßnahmen für nachhaltigen Konsum im Ernährungsbereich ermöglichen. Auch die Möglichkeiten, externe Kosten im Ernährungsbereich zu internalisieren, sollten geprüft und diskutiert werden. Das UBA empfiehlt beispielsweise die Abschaffung der Mehrwertsteuerbegünstigung für Fleisch und andere tierische Produkte, die v.a. durch die intensive Tierhaltung hohe Umweltbelastungen aufweisen (z.B. Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen wie Ammoniak, Nitrateinträge ins Grundwasser und Antibiotika-Rückstände im Boden).
Tarazona, J. V.; Gonzalez-Caballero, M. D. C.; Alba-Gonzalez, M.; Pedraza-Diaz, S.; Canas, A.; Dominguez-Morueco, N.; Esteban-Lopez, M.; Cattaneo, I.; Katsonouri, A.; Makris, K. C.; Halldorsson, T. I.; Olafsdottir, K.; Zock, J. P.; Dias, J.; Decker, A.; Morrens, B.; Berman, T.; Barnett-Itzhaki, Z.; Lindh, C.; Gilles, L.; Govarts, E.; Schoeters, G.; Weber, T.; Kolossa-Gehring, M.; Santonen, T.; Castano, A. Toxics 10 (2022); online: 9 Juni 2022 The risk assessment of pesticide residues in food is a key priority in the area of food safety. Most jurisdictions have implemented pre-marketing authorization processes, which are supported by prospective risk assessments. These prospective assessments estimate the expected residue levels in food combining results from residue trials, resembling the pesticide use patterns, with food consumption patterns, according to internationally agreed procedures. In addition, jurisdictions such as the European Union (EU) have implemented large monitoring programs, measuring actual pesticide residue levels in food, and are supporting large-scale human biomonitoring programs for confirming the actual exposure levels and potential risk for consumers. The organophosphate insecticide chlorpyrifos offers an interesting case study, as in the last decade, its acceptable daily intake (ADI) has been reduced several times following risk assessments by the European Food Safety Authority (EFSA). This process has been linked to significant reductions in the use authorized in the EU, reducing consumers' exposure progressively, until the final ban in 2020, accompanied by setting all EU maximum residue levels (MRL) in food at the default value of 0.01 mg/kg. We present a comparison of estimates of the consumer's internal exposure to chlorpyrifos based on the urinary marker 3,5,6-trichloro-2-pyridinol (TCPy), using two sources of monitoring data: monitoring of the food chain from the EU program and biomonitoring of European citizens from the HB4EU project, supported by a literature search. Both methods confirmed a drastic reduction in exposure levels from 2016 onwards. The margin of exposure approach is then used for conducting retrospective risk assessments at different time points, considering the evolution of our understanding of chlorpyrifos toxicity, as well as of exposure levels in EU consumers following the regulatory decisions. Concerns are presented using a color code, and have been identified for almost all studies, particularly for the highest exposed group, but at different levels, reaching the maximum level, red code, for children in Cyprus and Israel. The assessment uncertainties are highlighted and integrated in the identification of levels of concern. doi: 10.3390/toxics10060313