Das Projekt "Rückstellungen für Stilllegung - Rückbau und Entsorgung im Atombereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) durchgeführt. In der Studie geht es um die Frage, welche konkreten Änderungen der finanzpolitischen Rahmensetzungen bezüglich der Nuklearrückstellungen für Stilllegung/Rückbau und Entsorgung vorgenommen werden sollten. Die Studie kommt im wesentlichen zu folgenden Ergebnissen: - Die Kosten für Stilllegung/Rückbau und Entsorgung betragen in der mittleren Schätzung ca. 34 Mrd. €. Bei Hinzurechnung von Risikorücklagen von 10 Mrd. € sind insgesamt 44 Mrd. € durch die KKW-Betreiber zu finanzieren. Bei Berücksichtigung einer Realverzinsung von 2Prozent können die bisher gebildeten Rückstellungen von 33-34 Mrd. € ausreichen. - Die Transparenz der Nuklearrückstellungen sollte erheblich verbessert werden und es sollte eine unabhängige Überprüfung der angemessenen Höhe erfolgen. - In Abwägung der Argumente für und gegen einen öffentlich-rechtlichen Fonds wird der Kompromissvorschlag gemacht, dass ein im Rahmen der staatlichen Überprüfung zu bestimmender Betrag für die langfristig anfallenden Kosten von Stilllegung/Rückbau und Entsorgung schrittweise in einen Fonds eingezahlt wird. Bereits gebildete Rückstellungen für kurz- und mittelfristige Verpflichtungen sollten zum überwiegenden Teil bei den KKW Betreibern verbleiben. - Für die bei den KKW-Betreibern verbleibenden Rückstellungen sollten Reformelemente zur Stärkung der Insolvenzsicherheit umgesetzt werden. - Angesichts der sehr unterschiedlichen Positionen zu den Rahmensetzungen zu Rückstellungen im politischen Raum gibt es weiterhin Diskussions- und Einigungsbedarf, damit für Reformen die nötigen Mehrheiten gefunden werden können.
Das Projekt "Teilprojekt 6: Deponierückbau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke durchgeführt. 1. Vorhabenziel: Das Ziel des Vorhabens ist die erstmals ganzheitliche Untersuchung und Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zum Rückbau bestehender Deponieflächen für Siedlungsabfall und Schlacken sowie zur weitest gehenden Nutzung der darin enthaltenen Ressourcen. 2 der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke -AML- wird als assoziierter Konsortialführer mit der Fa. Tönsmeier die als Konsortialführer das Projektmanagement übernehmen. Der Schwerpunkt der Arbeitsplanung vom AML liegt in den Arbeitspaketen 2, 3, 4 und 7. Hier werden 3 Kampangen durchgeführt, zur Gewinnung des Deponiegutes unter Emissions- und Arbeitsschutzbedingen und aufbereitet in der MBA und eine Teilweitergabe an die Verbundpartner. Aufnahme des Status Quo zum Deponierückbau. Datenaufnahme, für die Abschnitte, die für den Rückbau vorgesehen sind. AML führt den Rückbau durch und stellt den Verbundpartnern Fraktionen zur Durchführung zur Aufbereitung, Behandlung und Konfektionierung zur Verfügung. AML ist bei der Entwicklung des Gesamtsystems für die Rückgewinnung ausgewählter Ressourcen aus Siedlungsabfall- und Schlackedeponien, insbesondere für die Gebührenrechtlichen Auswirkungen der Erfüllungsbeträge der Rückstellungen und der Möglichkeit für Nachfolgekonzepte für ehemalige Deponiestandorte schwerpunktmäßig beteiligt.
Das Projekt "Deponienachsorge - Handlungsoptionen, Dauer, Kosten und quantitative Kriterien für die Entlassung aus der Nachsorge" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft, Prof. R. Stegmann und Partner durchgeführt. A) Problemstellung: Nach Ablauf der Übergangsfristen der Abfallablagerungsverordnung im Jahr 2005 (teilweise erst 2009) werden ca. drei Viertel der Hausmülldeponien und eine Vielzahl von Betriebs- und Bauschutt-/Bödenaushubdeponien aufgrund unzureichender technischer Ausstattungen geschlossen werden müssen. Die Wahl der Stilllegungsmaßnahmen hat neben dem Ausgangszustand der Deponie (Abfälleigenschaften, Emissionsverhalten, technische Ausstattung) einen entscheidenden Einfluß auf die Dauer und Kosten der Deponienachsorge. Die erforderliche Dauer der Nachsorge ist bisher nicht sicher festlegbar. Unterschiedliche Prognosen variieren von weniger als 30 bis über 200 Jahre. Teilweise wird eine mögliche Entlassung von alten Hausmülldeponien aus der Nachsorge sogar ausgeschlossen. Nach Deponieverordnung kann die zuständige Behörde den Abschluß der Deponienachsorge feststellen, wenn aus dem Verhalten der, Deponie zukünftig keine Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten sind. Dies ist anhand vorgegebener Kriterien zu prüfen, die aber sämtlich nur qualitativer Natur sind. B) Handlungsbedarf: Eine solide Finanzierung der Nachsorge erfordert eine möglichst genaue Schätzung ihrer Dauer und der davon abhängenden Kosten für die Nachsorge. Die Studie soll hierfür Grundlagen liefern, insbesondere konkrete quantitative Kriterien für die Entlassung aus der Nachsorge vorschlagen. Ihre rechtliche Sicherheit ist zu begründen, ihre Akzeptanz bei Behörden und Allgemeinheit soll durch breite Diskussion hergestellt werden. C.) Ziel des Vorhabens: Mit der Studie soll der Einfluß verschiedener Stilllegungsmaßnahmen-(wie in situ-Behandlung des Deponiekörpers, Öberflächenabdichtung) auf das Emissionsverhalten der Deponie und auf die Kosten und die Dauer der Nachsorge untersucht sowie quantitative Kriterien für die Entlassung der Deponie aus der Nachsorge entwickelt werden.
Das Projekt "Untersuchung unterschiedlicher rechtlicher, organisatorischer und/oder oekonomischer Ansaetze zur Schliessung von Deponieraum bei Siedlungsabfalldeponien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hannover, Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik durchgeführt. Die derzeitige abfallwirtschaftliche Situation in Deutschland ist von Ueberkapazitaeten im Bereich der Deponien gekennzeichnet. Der Deponiebetrieb ist fuer viele Deponiebetreiber unwirtschaftlich. Viele Deponien entsprechen nicht den in der TASi/Ablagerungsverordnung vorgegebenen Umweltschutzanforderungen und muessen daher bis 2005 bzw. 2009 geschlossen werden. Fuer die Schliessung sinderhebliche Mittel erforderlich. Durch die Vorfristigkeit der Schliessung entstehen Finanzierungsluecken, da nicht ausreichend Rueckstellungen gebildet werden koennen. Das Vorhaben soll hierbei Hilfestellung leisten.
Das Projekt "Zeitbezogene Analyse von Bergschadensausgaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Clausthal, Institut für Markscheidewesen durchgeführt. Die Beziehungen zwischen dem Verlauf der bergbaulichen Einwirkungen und den dadurch verursachten Bergschadensausgaben lassen sich ueber eine empirische ex-post-Betrachtung eindeutig darstellen. Die Bergschadensausgaben verteilen sich nach Beendigung der Abbautaetigkeit exponentiell ueber einen Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten. Eine allgemeine Ausgabenverteilungsfunktion bietet die Grundlage, die jaehrlichen Gesamtbergschadensausgaben fuer die Anlauf-, Hauptproduktions- und Stillstandsphase zu bestimmen.