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Luftdaten der Station Rüsselsheim Rugby-Ring (DEHE111) in Rüsselsheim

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Grundwassermessstelle 15146 in Rüsselsheim

Dieser Datensatz enthält Informationen zur Grundwassermessstelle 15146 in Rüsselsheim. Die Messgröße ist der Grundwasserstand. Auf der Webseite zur Messstelle ist ein Link zum Herunterladen der Rohdaten vorhanden.

Luftmessstelle Nr. RuesRug in Rüsselsheim Rugby-Ring

Dieser Datensatz enthält Informationen der Luftmessstelle Nr. RuesRug in Rüsselsheim Rugby-Ring. Es werden nur die an der Station erfassten Messwerte der letzten 20 Jahre publiziert. Ältere Daten können auf Anfrage erhalten werden. Auf der Webseite zur Messstelle ist ein Link zum Herunterladen der Rohdaten vorhanden.

Amtliche Befähigungsnachweise und Berechtigungsscheine nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 3 und § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 der Sportbootführerscheinverordnung ( SpFV )

Amtliche Befähigungsnachweise und Berechtigungsscheine nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 3 und § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 der Sportbootführerscheinverordnung ( SpFV ) 1. Befähigungsnachweise nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 SpFV Abschnitt I. - Bundesweit tätige Behörden Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Fährführerschein und Fahrerlaubnis der Klasse F, ausgestellt auf Zonen 1 bis 4, sofern nicht beschränkt auf seil- oder kettengebundene Fähren Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 2 Befähigungszeugnis nach § 11 Absatz 1, 2 oder 4 BinSchPersV Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 3 Befähigungszeugnis für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene gemäß § 11 Absatz 5 BinSchPersV Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 4 Dienstberechtigungsschein der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die zum Führen eines Dienstfahrzeugs auf den Zonen 3 und 4 der Bundeswasserstraßen berechtigen (erteilt bis 20. Mai 2019) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 5 Bootsführerschein des Katastrophenschutzes für Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. Juli 1993) Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ( THW ) 6 Bootsfahrlehrerschein, Bootsführerschein - Binnen und Bootsführerschein - See/ Binnen der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 6.1 Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk: "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen (erteilt bis 31. März 1978) Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 7 Bescheinigung über die Erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang für Beamte des Wasserzolldienstes über die Berechtigung zum Führen von Zollbooten auf Binnenwasserstraßen oder anderen Binnengewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen Oberfinanzdirektion 8 Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf "Wasserfahrzeuge" der Gerätegruppe BwH.2; Untergruppe Buchstabe A bis D, beschränkt auf den jeweiligen Gültigkeitsbereich für den der Inhaber einen Berechtigungsschein ( BBS ) besitzt Bundesministerium der Verteidigung 8.1 Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 8.2 Lehrberechtigungsschein für Ausbilder und Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 9 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote inkl. Binnenfahrt mit der Reviererweiterung (erteilt ab 01. Oktober 2011) Bundesministerium der Verteidigung 9.1 Auch der bis zum 30. September 2011 erteilte Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote und der erteilten Erlaubnis für Segelboote Klasse A Binnenfahrt mit Reviererweiterung Bundesministerium der Verteidigung 10 Berechtigungsschein für das Führen von Motor Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtstraßen (erteilt bis 30. Juni 1993) Bundesamt für Zivilschutz Abschnitt II - Baden Württemberg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerzeugnis Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 1.1 Auch das durch die Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg erteilte Bootssteuer- und Bootsführerzeugnis Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 2 Feuerwehr Motorbootführerschein-Binnen Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg 3 Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenfahrt Stadt Mannheim 4 Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Wasserrettungsfahrzeugen der Branddirektion Stuttgart (erteilt ab 01. März 2019) Landeshauptstadt Suttgart, Branddirektion Stuttgart Abschnitt III - Bayern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Schiffsführerschein B für Fahrgastschiffe Kreisverwaltungen des Freistaates Bayern 2 Bodenseeschifferpatent Kategorie A und D 3 Schiffsführerpatent der bayerischen Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern 4 Befähigungszeugnis zum Führen von Dienstbooten Wasserschutzpolizeidirektion Bayern 5 Ermächtigungen zum Führen von offenen Streifenbooten der Wasserschutzpolizei in Bayern Wasserschutzpolizei in Bayern 6 Bootsführerschein Berufsfeuerwehr Augsburg (erteilt ab 01. Juli 2019) Stadt Augsburg, Amt für Brand und Katastrophenschutz, Leitender Branddirektor 7 Berechtigungsschein zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. Juli 2022) Die Schulleiter der Feuerwehrschulen Regensburg und Würzburg Abschnitt IV - Berlin Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Polizeipräsidium Berlin 1.1 Bescheinigung zum Führen von motorgetriebenen Wasserfahrzeugen der technischen Einsatzabteilung ( TEA ) der Polizei Polizeipräsidium Berlin 1.2 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei mit der Eintragung "Teilnehmer an einer Segelausbildung der Wasserschutzpolizei Berlin" Polizeipräsidium Berlin 2 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen Berliner Feuerwehr Abschnitt V - Brandenburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg 2 POLIZEI Bootsführerschein - WSP Land Brandenburg laminierte Karte - ausgestellt ab 01. November 2022 Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) 2.1 Auch der bis zum 30. Oktober 2022 ausgestellte POLIZEI Bootsführerschein Land Brandburg Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) 2.2 Auch die bis zum 30. Juni 2002 erteilten Polizeibootsführerscheine ausgestellt vom Polizeipräsidium Wasserschutzpolizei Brandenburg Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) 2.3 Auch die bis zum 01. November 2011 erteilten Polizei Bootsführerscheine ausgestellt vom Polizeipräsidium Frankfurt Oder oder Polizeipräsidium Potsdam Stabsbereich 1E-1.4 - WSP-Angelegenheiten (Polizeipräsidiums Brandenburg) 3 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. März 2022) Leiter der nautischen Feuerwehrfachschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel 4 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahr Stadt Fürstenwalde/Spree, Bürgermeisterbereich/Brandschutz Abschnitt VI - Bremen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigungsschein zum Führen von Polizeibooten Wasserschutzpolizei des Landes Bremen 2 Berechtigungsschein Feuerwehr Bremerhaven Abschnitt VII - Hamburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP-Fachlehrgang-Binnen Wasserschutzpolizeischule Hamburg Wasserschutzpolizei Hamburg 1.1 Auch die bis 31. Dezember 1991 erteilte Bescheinigung (Zeugnis) über die erfolgreiche Teilnahme an einem wasserschutzpolizeilichen Einweisungslehrgang Wasserschutzpolizeischule Hamburg Wasserschutzpolizei Hamburg 2 Bescheinigung über den Nachweis praktischer und theoretischer Kenntnisse zum eigenverantwortlichen Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Hamburg, Fahrtgebiet Obere Tiedeelbe Wasserschutzpolizeischule Hamburg Wasserschutzpolizei Hamburg 3 Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen und Dienstbooten Landespolizeischule Hamburg oder Polizei Hamburg Abschnitt VIII - Hessen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigung zum Führen von Hilfsstreifenbooten (erteilt ab 01. November 2023) Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei 1.1 Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten (erteilt ab 01. November 2023) Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei 1.2 Berechtigung zum Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen (erteilt ab 01. November 2023) Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Wasserschutzpolizei 1.3 Auch die bis zum 01. Juni 1997 erteilten Bootsführer- und Maschinenleiterzeugnisse des Hessischen Wasserschutzpolizeiamtes Hessisches Bereischaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung 1.4 Auch die bis zum 31. Oktober 2023 erteilten Berechtigungen zum Führen von Hilfsstreifenbooten; Streifenbooten und motorisierten Wasserfahrzeugen durch das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung 2 Motorbootführerschein (erteilt ab 01. Januar 2021) Magistrat der Stadt Frankfurt am Main - Branddirektion 3 Feuerwehr-Bootsführerschein (erteilt ab 01. Juli 2020) Hessische Landesfeuerwehrschule 3.1 Auch der bis 30. Juni 2019 erteilte Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt Hessische Landesfeuerwehrschule 4 Berechtigungsschein zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. September 2022) Leiter der Feuerwehr Rüsselsheim 5 Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenschifffahrt Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden - Feuerwehr- 6 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Bürgermeister der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Brandinspektor 7 Motorboot-Führerschein Feuerwehr Kassel Abschnitt IX - Mecklenburg-Vormpommern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerzeugnis für Streifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion 1.1 Bootsführerschein für Küstenstreifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion 1.2 Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten (PrOBoote) Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion Abschnitt X - Niedersachsen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Fahrerlaubnisschein für Motorboote nach der Verordnung über den Verkehr auf dem Steinhuder Meer 2 Befähigungszeugnis für Strecken- oder Streifenboote Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen 3 Befähigungszeugnis für Hafenboote und Hilfsboote Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen 4 Berechtigungsschein zum Führen eines Dienstbootes der Feuerwehr Hannover (erteilt ab 01. Juli 2019) Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Feuerwehr 5 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Wolfsburg - Feuerwehr Abschnitt XI - Nordrhein-Westfahlen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerschein (erteilt bis 17. Januar 2022) Feuerwehrschule Stadt Beckum 2 Polizei Bootssteuer- oder Bootsführerschein Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfahlen 3 Polizei oder Feuerwehr Bootsführerschein Polizeipräsidium Duisburg - Direktion Wasserschutzpolizei 4 Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen der Feuerwehr Stadt Bochum, der Oberbürgermeister 5 Dienstberechtigungsschein für Feuerwehrboote Bundesstadt Bonn, Amt für Feuer- und Katastrophenschutz 6 Feuerwehr Bootsführerschein Feuerwehr der Stadt Duisburg, Leiter der Feuerwehr 7 Feuerwehr-Bootsführerschein Feuerwehr der Stadt Essen, Direktor der Berufsfeuerwehr 8 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Gelsenkirchen, Feuerwehr 9 Bootsführerschein Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Hattingen, Feuerwehr und Rettungsdienst 9.1 Auch die bis zum 01. Juni 2012 erteilte o. g. Berechtigungen des Feuerschutzamtes der Stadt Hattingen 10 Dienstberechtigungsschein Stadt Köln, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 11 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Mühlheim an der Ruhr, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz (Berufsfeuerwehr) 12 Feuerwehr-Bootsführerschein Stadt Meerbusch 13 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr (erteilt seit 01. Mai 2018) Bürgermeister der Gemeinde Beverungen, Leiter der Feuerwehr 14 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt (erteilt seit 01. Januar 2019) Oberbürgermeister Stadt Hamm, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz 15 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Höxter (erteilt seit 01. April 2017) Bürgermeister der Stadt Höxter, Leiter der freiwilligen Feuerwehr 16 Feuerwehr Bootsführerschein (erteilt seit 01. März 2021) Stadt Bay Oeynhausen, Leiter der Feuerwehr 17 Feuerwehr Dortmund (erteilt seit 01. November 2021) Stadt Dortmund, Leiter der Feuerwehr 18 Ruhrschifferpatent Bezirksregierung Düsseldorf (-bis 2007) erteilt vom Staatlichem Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes NRW ) 19 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Minden - Feuerwehr Abschnitt XII - Rheinland-Pfalz Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerzeugnis der Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz 2 Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz zuvor Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Abschnitt XIII - Saarland Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen Landkreis Merzig-Wadern, Kreisordnungsbehörde Brand- und Bevölkerungsschutz 2 Dienstberechtigungsschein Stadt Völklingen, Freiwillige Feuerwehr, Rechts- und Ordnungsamt 3 Berechtigungsschein zum Führen von Einsatzbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Brand- und Zivilschutz Abschnitt XIV - Sachsen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Amtlicher Berechtigungsschein Präsidium der Bereitschaftspolizei Sachsen, Fachdienst Wasserschutzpolizei (zuvor) Landespolizeidirektion 2 Dienstberechtigungsschein der Berufsfeuerwehr Landeshauptstadt Dresden, Direktor der Feuerwehr Abschnitt XV - Sachsen-Anhalt Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Amtlicher Berechtigungsschein der Feuerwehr und Freiwilligen Feierwehr Dessau-Roßlau Stadtverwaltung der Stadt Dessau-Roßlau, Berufsfeuerwehr Abschnitt XVI - Thüringen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Dienstführerschein (mit der Eintragung "Berechtigung zum Führen von Wasserschutzbooten der Thüringer Polizei") Thüringer Polizeiverwaltungsamt 2. Befähigungsnachweise nach § 3 Absatz 3 Nummer 3 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerschein für Motorrettungsboote der DLRG Deutsche Lebensrettungsgesellschaft e. V. 2 Bootsführerschein der DLRG 3 Dienstführerschein Bootsführer/Bootsführerin Binnen a) der Wasserwacht des DRK oder b) der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Bayerisches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. 3.1 Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt des DRK-Wasserwacht oder Dienstführerschein für Bootsführer/Bootsführerin Binnen der Wasserwacht des DRK -erteilt bis 01. Januar 2021- Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Wasserwacht Bayern 3.2 Dienstführerschein zum Führen von Motorrettungsbooten der BRK Wasserwacht -erteilt bis 01. Januar 2021- Bayerisches Rotes Kreuz 4 Rettungsbootführerschein-Binnen (Interner Link) Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.; Köln 5 Dienstführerschein zum Führen von Motorrettungsbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen der BRK Wasserwacht Bayerisches Rotes Kreuz 6 Verbandsführerschein "Wasserretungsboot" der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Johanniter Akademie, Bildungsinstitut Essen 3. Amtliche Befähigungsnachweise nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 SpFV Abschnitt I Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Befähigungszeugnis der Gruppen A und B der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung vom 11. Februar 1985 ( BGBl. I Seite 323) 2 Befähigungszeugnisse der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zum Führen von Sportmotorbooten für den Fahrtbereich Seewasserstraßen, Küstenfahrt, Seefahrt 3 Zeugnis über die Überprüfung zum Sporthochseeschiffer nach der Bekanntmachung über die Einführung von Sportseeschiffer- und Sporthochseeschifferprüfungen an den Seefahrtschulen vom 06. Juni 1934 (BGBl. III 9513-3-1) Abschnitt II - Bundesweit tätige Behörden Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerschein des Katastrophenschutzes der von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ausgestellt wurde und zum Führen motorisierter Wasserfahrzeuge des Katastrophenschutzes auf Seeschifffahrtsstraßen berechtigt Bundesanstalt Technisches Hilfswerk 2 Kraftbootführerschein der Bundespolizei See sowie Bootführerschein See/Binnen und Bootsfahrlehrerschein der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizei der Länder ( BPdL ) Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereicht der Bereitschaftspolizei) 2.1 Entsprechende Ausbildungsnachweise des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder mit dem darauf vermerkten Prüfungsergebnis, dass der Inhaber die Bootsführerprüfung bestanden hat und berechtigt ist, "motorisierte Wasserfahrzeuge" des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei der Länder ( BPoL ) zu führen (erteilt bis zum 31. Dezember 1980) Bundesministerium des Innern (zuständig für den Bereich der Bundespolizei) Ministerium des Innern der Länder (zuständig für den Bereicht der Bereitschaftspolizei) 3 Führerscheine der Marine für Segelboot und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für "Kraftboot" (Kraftbootführerschein der Marine) Sind die Voraussetzungen für die Ausstellung des Kraftbootführerscheins der Marine erfüllt, ohne dass der Schein ausgestellt worden ist, kann die Berechtigung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Marineamtes in Rostock nachgewiesen werden Bundesministerium der Verteidigung 3.1 Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf Wasserfahrzeuge der Gerätegruppe Buchstabe E, beschränkt auf den Gültigkeitsbereich, für den der Inhaber einen Betriebsberechtigungsschein (BBS) besitzt Bundesministerium der Verteidigung 3.2 Lehr-, Betriebs- und Prüfberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I mit Zusatzprüfung für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK Bundesministerium der Verteidigung 3.3 Lehr-, Betriebs- und Prüfberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässer" (erteilt ab 01. Januar 1994) Bundesministerium der Verteidigung Sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines der unter Nummer 3.2 und 3.3 genannten Berechtigungsscheine erfüllt ohne dass sich der Schein im Besitz des Antragsstellers befindet, kann die Berechtigung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Kommandeurs LGB der Pionierschule und Fachschule des Heeres für Bautechnik nachgewiesen werden 3.4 Leistungsnachweise II für Wachoffiziere Bundesministerium der Verteidigung 3.5 Dokumente zur Kommandanteneignung Bundesministerium der Verteidigung Abschnitt III Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Befähigungszeugnis für Schiffsführer oder Schiffsführerinnen gemäß § 78 BinSchPersV--Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982) sofern der Nachweis der Berechtigung den Hinweis gem. § 79 BinSchPersV auf die Besondere Berechtigung "maritime Wasserstraßen" ( M ) enthält. Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 1.1 Fahrerlaubnis der Klasse A, C1, D1 oder F (mit Gültigkeit für eine an einer Wasserstraße der Zone 1 und 2 gelegenen Fährstelle) nach der Binnenschifferpatentverordnung vom 15.12.1997 (BGBl. I Seite 3066) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 1.2 Befähigungszeugnis nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 2, § 28 Absatz 2 mit Geltung für wenigstens eine Seeschiffahrtsstraße der Binnenschifferpatentverordnung vom 15.12.1997 (BGBl. I Seite 3066) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 2 Befähigungszeugnis für Schiffsführerinnen oder Schiffsführer, die nach den Bestimmungen der Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 05. April 2023 ausgestellt worden sind) sofern der Nachweis der Berechtigung den Hinweis gem. § 13.04 RheinSchPersV auf die Besondere Berechtigung "maritime Wasserstraßen" (M) enthält. Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 2.1 Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Schiffspersonalverordnung-Rhein (Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2011 II Seite 1300m Anlageband)) ausgestellt worden sind Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 2.2 Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Rheinpatentverordnung (BGBl. 1997 II Seite 2174) nach dem 30. September 2002 ausgestellt worden sind Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 3 Dienstberechtigungsschein der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung für den Geltungsbereich mind. einer Seeschifffahrtsstraße Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Abschnitt IV - Brandenburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Seeschifffahrtsstraßen Leiter der nautischen Feuerwehrfahrschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel Abschnitt V - Hamburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde Zeugnisse der Wasserschutzpolizeischule Hamburg über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP Fachlehrgang - Küste - in Verbindung mit einem Ausweis über die Zulassung zur selbstständigen Führung von Wasserfahrzeugen der Wasserschutzpolizei oder Kraftbooten der Polizei sowie Ausweise über die Zulassung zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei, der von der zuständigen Stelle der Küstenländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein erteilt worden ist oder Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienst- Kfz und Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Abschnitt VI - Hessen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten auf Seeschifffahrtsstraßen (erteilt ab 01. November 2023) Hessisches Polizeipräsidium Einsatz, Direktion Wasserschutzpolizei 1.1 Auch die bis zum 31. Oktober 2023 ausgestellten Berechtigungen zum Führen von leichten Streifenbooten auf Seeschifffahrtsstraßen ausgestellt durch das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung Abschnitt VII - Mecklenburg-Vorpommern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Bootsführerzeugnis für Küsten- oder Streifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt (zuvor ausgestellt durch) Wasserschutzpolizeidirektion) 2 Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten Landeswasserschutzpolizeiamt (zuvor ausgestellt durch) Wasserschutzpolizeidirektion) 4. Amtliche Berechtigungsscheine nach § 4 Absatz 3 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Rettungsbootführerschein-See (Interner Link) Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.; Köln 2 Bootsführerschein A/B oder Bootsführerschein B Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V., Bad Nenndorf 3 Dienstführerschein Bootführer/Bootsführerin See a) der Wasserwacht des DRK (Interner Link) oder b) der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes (Interner Link) Deutsches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. oder Bayerisches Rotes Kreuz Landesverband (Ortsname) e. V. Stand: 15. August 2024

Erste Ergebnisse zur Belastung durch ultrafeine Partikel

Erste Ergebnisse zur Belastung durch ultrafeine Partikel Seit Mitte März werden in Mainz-Hechtsheim Messungen zur Luftqualität, insbesondere zur Anzahl ultrafeiner Partikel (UFP) durchgeführt. Der angekündigte Zwischenbericht der gemeinsamen Messungen des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) und des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) legt nun nahe, dass die Ultrafeinstaub-Konzentration in Mainz-Hechtsheim im Schnitt ca. 30 Prozent niedriger ist als an anderen Messstellen im Rhein-Main-Gebiet. „Mit der Messstation in Mainz-Hechtsheim zur orientierenden Bestimmung der Partikelanzahlkonzentration (UFP) haben wir Neuland betreten. Auch wenn es noch keine gesetzlichen Vorschriften gibt, Ultrafeinstaub zu überwachen, ist es mir wichtig die Gesundheit von Mensch und Umwelt zu schützen. Die Messstation soll Daten liefern, die Rückschlüsse auf die Luftqualität und mögliche Ursachen liefern können. Damit erlangen wir Erkenntnisse, die die Grundlage für Diskussionen und politische Entscheidungen sind. Nun lösen alle Beteiligten das Versprechen ein, nach rund einem halben Jahr erste Zwischenergebnisse zu präsentieren“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. Kurzfristige, hohe Konzentrationswerte treten demnach in Mainz-Hechtsheim deutlich seltener auf als beispielsweise an den hessischen Messstellen in Raunheim und Frankfurt-Schwanheim. Wie die bisherigen Messungen ergaben, wird die UFP-Konzentration in Mainz-Hechtsheim von der Windrichtung beeinflusst. Weht der Wind aus südlichen bis westlichen Richtungen, liegt die Konzentration deutlich niedriger als bei nördlichen oder nordöstlichen Windrichtungen. In diesem nördlich bis östlichen Richtungssektor liegt das Mainzer Stadtgebiet mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Quellen. Die höchsten Konzentrationswerte werden für Wind aus Nordost verzeichnet. In dieser Richtung liegen unter anderem stark befahrene Straßen, Industriestandorte, etwa in Rüsselsheim, und der Frankfurter Flughafen. Mit Hilfe der Messungen soll untersucht werden, inwieweit der Betrieb am Frankfurter Flughafen die Partikelkonzentration in Mainz-Hechtsheim beeinflusst. Aus bisherigen Berichten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) geht hervor, dass während des Flugbetriebs und Wind aus Richtung des Flughafens beispielsweise in Raunheim und Frankfurt-Schwanheim ein abrupter Anstieg der UFP-Konzentrationen kurz nach 5 Uhr sowie ein starker Abfall nach 23 Uhr zu beobachten ist. In Mainz-Hechtsheim ist ein solch charakteristischer Tagesgang nicht zu verzeichnen. Stattdessen ist ein grundsätzlicher Anstieg der Konzentration in den Morgenstunden und ein schwächerer zweiter Anstieg in der ersten Nachthälfte zu beobachten. Inwieweit direkt überfliegende Flugzeuge oder der Herantransport von Schadstoffen aus der unmittelbaren Umgebung des Flughafens relevante Quellen für die lokale Luftqualität in Mainz-Hechtsheim darstellen, wird im detaillierten Bericht nach Abschluss der Messungen thematisiert. Dass es auch außerhalb der Flugzeiten zu Ultrafeinstaubbelastungen kommt, kann an mehreren Emissionsquellen liegen. Bekannt ist, dass u.a. das Verbrennen fossiler Rohstoffe sowohl bei Fahrzeugen als auch beim Heizen, ebenso wie das Verbrennen von Holz Ultrafeinstäube verursacht. Um mögliche Quellen von Ultrafeinstaub möglichst exakt bestimmten zu können, ist es wichtig, die Heizperiode abzuwarten. Zum aktuellen Zeitpunkt existieren weder einheitliche Messverfahren, Messverpflichtungen sowie Grenz- oder Zielwerte für UFP. Dennoch gibt es Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur allgemeinen Einstufung von UFP-Konzentrationen. Laut deren Luftgüteleitlinien ist die UFP-Konzentration in Mainz-Hechtsheim nur selten als hoch einzuschätzen. Der Stundenmittelwert ist in Mainz-Hechtsheim in bislang 2 Prozent der erfassten Stunden höher als der WHO-Orientierungswert von 20 000 Partikel pro cm³. Der Tagesmittelwert liegt an 12 Prozent der gemessenen Tage über dem Orientierungswert von 10 000 Partikel pro cm³. Im Vergleich zu den anderen UFP-Messstellen im Rhein-Main-Gebiet ist dies deutlich seltener. So wird beispielsweise der Orientierungswert für das Tagesmittel in Frankfurt-Schwanheim an fast jedem zweiten Tag überschritten. Der Zwischenbericht liefert erste Erkenntnisse, die bislang kein eindeutiges Bild, das auf den Flughafen als Hauptursache schlussfolgern lässt – anders als beispielsweise bei der Messstation in Schwanheim, die deutlich näher am Flughafen liegt. Die Messungen in Hechtsheim werden bis mindestens April 2024 fortgesetzt, um auch die anstehende Heizperiode zu berücksichtigen. Anschließend werden die Messungen ausgewertet, umfänglich analysiert und in einem detaillierten Bericht vorgelegt. Hintergrund zu ultrafeinen Partikeln Als ultrafeine Partikel (UFP) beziehungsweise Ultrafeinstaub werden Partikel mit einem Durchmesser kleiner als 100 Nanometer (nm) bezeichnet. UFP sind damit die kleinsten festen und flüssigen Teilchen in unserer Luft. Diese besonders kleinen Feinstaubpartikel stellen ein potentielles gesundheitliches Risiko dar. Anders als größere Feinstaubpartikel können sie aufgrund ihrer geringen Größe sehr tief in die Lunge eindringen und in den Blutkreislauf gelangen. Die Überwachung der Konzentration ultrafeiner Partikel ist derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben und es existieren keine gesetzlichen Grenz- oder Zielwerte, die eingehalten werden müssen. In den aktuellen Luftgüteleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind erstmals zur Einordnung der Partikelanzahlkonzentration Orientierungswerte genannt. Die Konzentration wird danach als hoch eingeschätzt bei Überschreitung eines Stundenmittelwerts von 20 000 Partikeln pro cm³ oder bei Überschreitung eines Tagesmittelwerts von 10 000 Partikeln pro cm³. Die hier beschriebenen Messungen in Mainz-Hechtsheim finden im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen dem Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) und dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) statt. Dieses Projekt wird vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität bezuschusst. Das Sondermessprogramm „ultrafeine Partikel“ des HLNUG wird durch das Forum Flughafen und Region (FFR) finanziell unterstützt. Weiterhin wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des FFR der Einfluss des Frankfurter Flughafen auf die Ultrafeinstaubkonzentration in der Rhein-Main-Region untersucht ( https://www.ultrafeinstaub-studie.de/ ) . Weitere Informationen Link zum Zwischenbericht (PDF-Datei): https://luft.rlp.de/fileadmin/luft/ZIMEN/Sonderberichte/MZ-Hechtsheim_Ultrafeinstaub_Zwischenbericht_07122023.pdf aktuelle Messwerte des LfU: https://luft.rlp.de/de/zentrales-immissionsmessnetz-zimen/luftschadstoffe/#c89587 (Auswahl UFP) HLNUG Sondermessprogramm UFP: https://www.hlnug.de/?id=14862 aktuelle Messwerte des HLNUG: https://www.hlnug.de/messwerte/datenportal

Wie viel Fläche ist in Ihrer Stadt versiegelt? - Studie zum Versiegelungsgrad von 134 Städten veröffentlicht

Bild: Pixabay Ludwigshafen am Rhein ist die am stärksten versiegelte Stadt Deutschlands. “Rund 67 Prozent des Siedlungsgebiets sind bebaut, betoniert oder asphaltiert”, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der VdS Schadenverhütung im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dafür wurde der mittlere Versiegelungsgrad in den Siedlungsgebieten von 134 Städten ausgewertet. Darunter sind die drei Stadtstaaten sowie die zehn einwohnerstärksten Kommunen jedes Bundeslandes. “Hinter Ludwigshafen folgen Mannheim und Rüsselsheim am Main mit 66 Prozent beziehungsweise 65 Prozent. Alle drei Städte haben eine hohe Versiegelungsrate, da große Industrieflächen der chemischen Industrie oder Automobilindustrie innerhalb der Siedlungsgrenzen liegen”, erklärt Asmussen. Den niedrigsten Versiegelungsgrad weist das thüringische Suhl mit rund 30 Prozent auf. Im Vergleich der Bundesländer hat Baden-Württemberg mit 50 Prozent den höchsten Versiegelungsgrad, Brandenburg mit 36 Prozent den niedrigsten. Bundesweit liegt der Durchschnitt bei rund 44 Prozent. Die zunehmend dichtere Bebauung in Städten ist angesichts der wachsenden Gefahr von Extremwetterereignissen wie Starkregen ein Problem. „Versiegelte Flächen verhindern das Versickern des Regenwassers. Dies kann bei extremen Regenfällen zu Überschwemmungen mit erheblichen Schäden führen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Kommunen sollten deshalb die Starkregengefahr in ihrer Stadt- und Landschaftsplanung stärker berücksichtigen. Auch die Entsiegelung von Flächen muss auf die Tagesordnung.“ In Deutschland regeln das Raumordnungsgesetz und Flächennutzungspläne, welche Flächen bebaut werden dürfen. „Um weiterer Flächenversiegelung vorzubeugen, sollte bei Baugenehmigungen immer eine verpflichtende Klima-Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Bei Projekten mit großer Flächenversiegelung sollten ökologische Ausgleichsflächen geschaffen werden“, sagt Asmussen. Eingriffe in Natur und Landschaft könnten so an anderer Stelle kompensiert werden. „Es gibt bereits Konzepte wie das der Schwammstadt, die Städtebau und Starkregenschutz miteinander in Einklang bringen“, so Asmussen. Dazu gehörten auch begrünte Dächer oder zusätzliche Rückhaltebecken, die das Wasser zwischenspeichern. Solche Maßnahmen seien wichtig, um lokalen Überflutungen vorzubeugen. „Die Kanalisationssysteme in den Städten sind nur für bestimmte Wassermengen ausgelegt. Einem extremen Starkregen halten sie in der Regel nicht stand“, sagt Asmussen. So fielen beispielsweise 2014 in Münster bis zu 290 Liter Regen pro Quadratmeter in nur sieben Stunden. Das Kanalisationssystem konnte das Wasser nicht mehr aufnehmen. Die Folge: Münster stand unter Wasser. „Um dem Wasser mehr Raum zum Versickern zu geben, können Spiel- oder Fußballplätze temporär als Überflutungsflächen dienen“, so Asmussen. Auch dies sollte städteplanerisch berücksichtigt werden. Quelle: GDV

Opel Automobile GmbH (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Bahnhofsplatz PKZ 36-01 65423 Rüsselsheim Bundesland: Hessen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Opel Automobile GmbH Haupttätigkeit: Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln >150 kg/h oder >200 t/a

Planfeststellung für die Änderung der Leitungseinführung in die Umspannanlage Bischofsheim

Offenlage der Planunterlagen nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. § 73 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für die Leitungseinführungen in die Umspannanlage Bischofsheim einschließlich der damit verbundenen Änderung der 380-kV Höchstspannungsfreileitung Bischofsheim – Pkt. Griesheim (Bl. 4134) und der 380 – kV Höchstspannungsfreileitung Bischhofsheim – Marxheim (Bl. 4114) auf dem Gebiet der Kommunen Bischofsheim und Rüsselsheim

Brückendurchfahrtshöhen/-breiten an der Bundeswasserstraße Main

Verzeichnis der Brückendurchfahrtshöhen/-breiten im Bezirk GDWS Standort Würzburg (Stand Okt. 2017) MAIN WSA Durchfahrtshöhe in m bezogen auf HSW*) Durchfahrtsbreite in m Oberstrom Ma-kmMündung bis Kostheim0011,330Straßenbrücke Kostheim16,7039,65 Abg0023,170Schleusensteg Kostheim (Schleusendurchfahrt)17,35 **Kammerbreite 0023,170Wehrsteg Kostheim (Wehrdurchfahrt)16,1020,00 0033,529Eisenbahnbrücke Hochheim (Schleusendurchfahrt)17,30 **48,55 0033,529Eisenbahnbrücke Hochheim (Wehrdurchfahrt)16,7540,00 0044,000Autobahnbrücke Hochheim (Schleusendurchfahrt)16,90 **57,80 0044,000Autobahnbrücke Hochheim (Wehrdurchfahrt)16,3040,00 Abg Abg Abg Abg Abg Kostheim Eddersheim Griesheim Offenbach Mühlheim Krotzenburg Kleinostheim AbgObernau AbgWallstadt 17.10.2017 Seite 1 Brückenname Anzahl der Durchfahrtsöffnungen Bauwerks-Nr. Abg Stauhaltung 006-0079,930Straßenbrücke Rüsselsheim (Opelbrücke)18,9048,80 008-01114,210Autobahnbrücke Eddersheim19,8055,25 011a14,260Eisenbahnbrücke Eddersheim110,2054,20 01215,600Wehrsteg Eddersheim18,05Kammerbreite 01321,460Straßenbrücke Sindlingen17,8063,05 01422,030Werksbrücke Höchst I16,5561,90 014a23,340Werksbrücke Medienbrücke110,3550,95 Durchfahrtsbreite in m Unterstrom (bei geteilter Durchfahrt) 01523,370Werksbrücke Höchst II18,7550,9501624,310Straßenbrücke Leunabrücke19,3552,9501726,800Straßenbrücke Schwanheim17,3551,0001828,720Wehrsteg Griesheim18,15Kammerbreite01930,010Autobahnbrücke Griesheim17,7556,8502030,970S-Bahn-Brücke Niederrad27,7523,9524,95 02131,000Eisenbahnbrücke Niederrad27,4023,9524,95 02232,770Eisenbahnbrücke Main-Neckar27,5022,6524,20 02333,890Straßenbrücke Friedensbrücke Ffm.26,8525,5534,65 023a34,390Fußgängerbrücke Holbeinsteg17,8060,8002534,840Straßenbrücke Untermainbrücke26,6019,3502635,260Fußgängerbrücke Eiserner Steg16,5051,8502735,650Straßenbrücke Alte Brücke Ffm16,3555,4002836,000Straßenbrücke Ignatz-Bubis-Brücke26,2018,4002936,140Straßenbrücke Flößerbrücke16,6054,7003136,900Deutschherrn-Eisenbahnbrücke18,8053,90031a37,330Straßenbrücke Osthafenbrücke18,0552,00 19,60 18,85 03238,437Wehrsteg Offenbach18,75Kammerbreite03339,160Autobahnbrücke Kaiserleibrücke18,3054,9503441,070Straßenbrücke Carl-Ulrich-Brücke16,8558,0003544,670Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg16,7552,5503653,040Wehrsteg Mühlheim18,20Kammerbreite036a56,350S-Bahn-Brücke Hanau26,6028,6519,70 03756,365Eisenbahnbrücke Hanau25,9528,6519,70 03856,390Straßenbrücke Hanau26,1025,3019,70 03958,300Straßenbrücke Steinheim17,9070,45040-04159,550Eisenbahnbrücke Auheim24,8523,9024,95 040-04159,550Straßenbrücke Auheim24,8523,9024,95 04261,140Straßenbrücke Großauheim18,2050,2004363,730Wehrsteg Krotzenburg17,85Kammerbreite 043a74,094Fußgängerbrücke Mainhausen17,4552,30 04476,630Autobahnbrücke Mainflingen17,6051,05 04577,730Wehrsteg Kleinostheim16,30Kammerbreite 04680,050Autobahnbrücke Stockstadt16,7049,65 04781,340Eisenbahnbrücke Stockstadt16,4552,90 04885,850Straßenbrücke Friedrich-Ebert-Brücke17,5549,85 04987,120Straßenbrücke Willigisbrücke16,8561,60 05087,700Straßenbrücke Konrad-Adenauer-Brücke17,7040,75 05189,750Eisenbahnbrücke Nilkheim18,5539,60 05293,040Wehrsteg Obernau16,85Kammerbreite 052a97,980Straßenbrücke Sulzbach19,1040,10 053101,370Wehrsteg Wallstadt17,60Kammerbreite Kopie von Brückendurchfahrtshöhen+ Breiten Ma MDK Do Stand Okt 2017 St Wbg Verzeichnis der Brückendurchfahrtshöhen/-breiten im Bezirk GDWS Standort Würzburg (Stand Okt. 2017) MAIN WSA Abg Abg Stauhaltung Klingenberg Heubach Bauwerks-Nr. Ma-kmBrückenname Anzahl der DurchfahrtsöffnungenDurchfahrtshöhe in m bezogen auf HSW*)Durchfahrtsbreite in m Oberstrom 054104,500Fußgängerbrücke Obernburg17,1540,55 055104,930Straßenbrücke Obernburg18,7039,95 056109,860Eisenbahnbrücke Wörth16,3533,90 057a112,780Straßenbrücke Klingenberg17,9020,00 058113,160Wehrsteg Klingenberg19,00Kammerbreite 059121,670Straßenbrücke Kleinheubach17,3053,60 060122,365Wehrsteg Heubach16,90Kammerbreite 061123,470Eisenbahnbrücke Miltenberg16,3042,30 062124,800Straßenbrücke Miltenberg26,4518,10 062b125,700Straßenbrücke Martinsbrücke110,8540,60 063132,700Straßenbrücke Freudenberg16,3045,000 AbgFreudenberg064134,060Wehrsteg Freudenberg17,60Kammerbreite AbgFaulbach065147,120Wehrsteg Faulbach18,15Kammerbreite 066152,550Eisenbahnbrücke Hasloch16,2540,00 067155,745Straßenbrücke Spessartbrücke18,5549,35 068157,370Straßenbrücke Wertheim26,5030,30 070160,595Wehrsteg Eichel17,55Kammerbreite 40,00 Abg Abg Sft Eichel Lengfurt Rothenfels 071167,700Autobahnbrücke Bettingen114,95072173,680Straßenbrücke Lengfurt16,3542,20 073174,618Wehrsteg Lengfurt18,30Kammerbreite 074179,790Straßenbrücke Marktheidenfeld26,0011,50 074a180,870Straßenbrücke Nordbrücke Marktheidenfeld17,0540,00 075186,062Wehrsteg Rothenfels17,80Kammerbreite 076189,610Fußgängerbrücke Neustadt-Erlach18,3540,40 077197,950Straßenbrücke Lohr - rechter Bogen-Durchfahrt gesperrt- - mittlerer Bogen16,5011,90 - linker Bogen 078 Sft Sft Sft Sft Sft Sft Steinbach Harrbach Himmelstadt Erlabrunn Würzburg Randersacker 17.10.2017 Seite 2 198,200 Straßenbrücke Lohr-Sackenbach 16,4014,45 17,1551,95 Kammerbreite 079200,800Wehrsteg Steinbach17,00079a210,280Eisenbahnbrücke Gemünden120,75040,00 079b204,800Eisenbahnbrücke Nantenbach112,35053,20 080211,060Straßenbrücke Gemünden111,20040,05 080a215,958Fußgängerbrücke Wernfeld17,15047,45 081219,530Wehrsteg Harrbach17,40Kammerbreite 080b224,710Straßenbrücke Karolingerbrücke18,3040,00 082226,230Straßenbrücke Karlstadt26,5523,70 083227,030Förderbandbrücke Karlstadt17,6541,90 084232,110Straßenbrücke Himmelstadt16,6012,00 085232,370Wehrsteg Himmelstadt17,35Kammerbreite 085a234,690Straßenbrücke Retzbach110,1544,65 086235,410Fußgänger- u. Radwegbrücke Alte Mainbrücke Zellingen26,5024,65 087241,220Wehrsteg Erlabrunn17,45Kammerbreite 088243,790Fußgängerbrücke Ludwig-Volk-Steg17,5040,00 088a244,860Eisenbahnbrücke Veitshöchheim216,7047,60 089247,47018,55 089a251,230 090251,640 Straßenbrücke Zell - linke Durchfahrt1 (Talfahrt)6,90Straßenbrücke Zell - rechte Durchfahrt1 (Bergfahrt)6,95Straßenbrücke Deutsche Einheit Würzburg17,3040,35 16,00 Straßenbrücke Friedensbrücke Würzburg - rechter Bg. Straßenbrücke Friedensbrücke Würzburg - linker Bg. 1 (Talfahrt)6,45 1 (Bergfahrt)6,55 4,45 18,00 31,50 11,55 Erneuerung Brücke ab 02.2017 21,30 23,80 19,10 16,90 091252,320Straßenbrücke Alte Mainbrücke Würzburg1092253,060Straßenbrücke Ludwigsbrücke Würzburg - rechter Bg.1 (Bergfahrt)6,25Straßenbrücke Ludwigsbrücke Würzburg - linker Bg.1 (Talfahrt)5,7521,20 12,00 23,75 093254,240Fußgängerbrücke Sebastian-Kneipp-Steg17,0540,55 094255,060Straßenbrücke Konrad-Adenauer-Brücke Würzburg16,8040,00 095255,150Eisenbahnbrücke Heidingsfeld17,6537,00 096258,810Wehrsteg Randersacker17,35Kammerbreite Kopie von Brückendurchfahrtshöhen+ Breiten Ma MDK Do Stand Okt 2017 St Wbg Durchfahrtsbreite in m Unterstrom (bei geteilter Durchfahrt) Verzeichnis der Brückendurchfahrtshöhen/-breiten im Bezirk GDWS Standort Würzburg (Stand Okt. 2017) MAIN WSA Sft Sft Sft Sft Sft Sft Sft Sft Sft Sft Sft Stauhaltung Gossmannsdorf Marktbreit Kitzingen Dettelbach Gerlachshausen Garstadt Schweinfurt Ottendorf Knetzgau Limbach Viereth Bauwerks-Nr. Ma-km BrückennameAnzahl der DurchfahrtsöffnungenDurchfahrtshöhe in m bezogen auf HSW*)Durchfahrtsbreite in m Oberstrom 097260,560Autobahnbrücke Randersacker115,2036,00 beschränkt 098265,010Straßenbrücke Sommerhausen16,7036,00 098a268,830Neue Brücke Goßmannsdorf17,6019,30 099269,050Wehrsteg Goßmannsdorf18,00Kammerbreite 100271,180Alte Straßenbrücke Ochsenfurt16,9036,00 101271,440Neue Straßenbrücke Ochsenfurt17,9036,00 103275,960Autobahnbrücke Marktbreit148,8535,95 104277,365Straßenbrücke Segnitz16,7563,25 105a285,098Straßenbrücke Neue Mainbrücke Kitzingen17,3562,80 106285,120Eisenbahnbrücke Kitzingen212,7526,50 107286,180Straßenbrücke Konrad-Adenauer-Brücke Kitzingen17,6536,00 108286,760Straßenbrücke Pippinsbrücke Kitzingen16,5036,00 108a287,320Straßenbrücke Nordbrücke Kitzingen110,8536,00 109292,120Autobahnbrücke Dettelbach115,0037,40 110295,480Wehr/Schleusensteg Dettelbach16,70Kammerbreite 111298,330Straßenbrücke Stadt Schwarzach16,2536,00 112300,340Straßenbrücke UH Schleuse Gerlachshausen16,65Kammerbreite 113301,530Feldwegbrücke Gerlachshausen16,4036,40 114302,630Straßenbrücke Sommerach16,1534,15 114a304,220Hochwassersperrtor Gerlachshausen16,3032,85 115304,530Straßenbrücke Volkach16,3536,85 117305,960Straßenbrücke Mainbrücke Volkach16,9539,15 120326,920Straßenbrücke Bergrheinfeld17,9536,00 121329,780Autobahnbrücke Schweinfurt16,4536,00 122331,220Straßenbrücke Hahnenhügelbrücke Schweinfurt110,0535,95 123331,470Eisenbahnbrücke Schweinfurt-Gerolzhofen17,0035,80 126332,631Straßenbrücke Maxbrücke Schweinfurt16,3536,00 127341,200Straßenbrücke Weyer112,9536,00 128343,747Fußgängerbrücke Untereuerheim16,4036,00 129349,210Straßenbrücke Horhausen17,3536,00 130355,220Straßenbrücke Haßfurt16,6536,00 131359,830Wegbrücke Schleuse Knetzgau16,30Kammerbreite 132a360,760Straßenbrücke Knetzgau-Zeil16,7036,55 133362,920Straßenbrücke Luitpoldbrücke Zeil16,7536,00 134366,993Wegbrücke UH Schleuse Limbach16,45Kammerbreite 135a367,900Autobahnbrücke Eltmann110,6530,00 137369,540Straßenbrücke Eltmann16,6036,00 138379,830Straßenbrücke Viereth17,1536,00 139380,860Wehr/Schleusensteg Viereth16,60Kammerbreite Die Durchfahrtsbreite wurde von linkem zu rechtem Fahrrinnenrand unterhalb der Brückenvorderkante rechtwinklig zur Fahrtrichtung ermittelt. Bei geteilter Durchfahrt diente das entsprechende Begrenzungsschild an der Brücke zur Ermittlung der Breite. *) geringste Höhe der Brücke, z. B. der Rand bei Bogenbrücken ** Die Anlage befindet sich im unmittelbaren Oberwasser der Staustufe Kostheim. Die Schleusendurchfahrt ist auch abhängig vom Rheinwasserstand und ist bei ausgeglichenem Rhein- und Mainwasserstand bei geöffneten OW + UW -Tor solange mög- lich, bis die Schleusenplanie (NN+ 84,80 m) überflutet ist. Der HSW Wert für die Schleusendurchfahrt ist somit NN+ 84,80 m. 17.10.2017 Seite 3 Kopie von Brückendurchfahrtshöhen+ Breiten Ma MDK Do Stand Okt 2017 St Wbg Durchfahrtsbreite in m Unterstrom (bei geteilter Durchfahrt) Erneuerung Brücke ab 04.2016 26,15

Konsortium Energieversorgung Opel oHG (2008 - 2010)

Berichtsjahr: 2010 Adresse: Bahnhofsplatz 1 (OPEL) - 65423 Rüsselsheim Bundesland: Hessen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Konsortium Energieversorgung Opel oHG Haupttätigkeit: Verbrennungsanlagen > 50 MW

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